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Thema:

Flugpost: Erstflugbelege der Austrian Airlines (AUA)

Cantus Am: 11.12.2016 01:27:39 Gelesen: 5285 # 1
Erstflug Paris - Stuttgart - Wien am 23.5.1958, hier als Zuleitung ab Stuttgart. Mi. 286, 287 Viele Grüße Ingo
Briefuhu Am: 28.09.2022 10:19:51 Gelesen: 2313 # 2
Um dieses Thema wieder zu beleben möchte ich hier einen eingeschriebenen Erstflugbeleg der AUA vom 06.04.1959 zeigen. Der Brief wurde am 03.04.1959 in Wien eingeliefert und ging dann mit dem Flug nach Sofia, dort am 06.04.1959 abgestempelt. Frankiert wurde mit 4,80 Schilling. Schönen Gruß Sepp
Winni451 Am: 26.09.2025 23:00:41 Gelesen: 850 # 3
Hallo, versehentlich bei mir gelandet: Laut Rückseite Absender aus der DDR / Berlin. Frankiert mit 4 Kronen, Schweden Michelnummer 701. OS 682: DC-9 Erstflug Stockholm - Vienna Mit Erstflugstempel der Austrian Airline und Abgangsstempel Stockholm Flyg 02.04.1976 und Ankunftsstempel Wien am 02.04.1976. Macht das so Sinn? Ein schönes Wochenende Winfried
Winni451 Am: 27.09.2025 09:27:10 Gelesen: 819 # 4
Und nochmal Hallo, dieses mal mit einem Beleg, der in meine Sammlung gehört: Erstflugbeleg zu OS 681 von Wien über Stockholm nach Helsinki der Austrian Airlines, gestartet laut Stempel am 01.04.1976 mit Poste Restante. Brief wurde laut Stempel "Retour à l'expéditeur" wohl auf direktem Weg wieder zurückgeschickt. Rückseitig ein Ankunftsstempel aus Stockholm vom 01.04.1976. Freigemacht mit Michelnummer 1476 und 1493 und 1474 und somit 6 Schilling. Ob das so passt, kann ich nicht bewerten. Grüße Winfried
DL8AAM Am: 27.09.2025 11:41:51 Gelesen: 798 # 5
@ Winni451 [#4] Nur einmal eine dumme Frage, wenn ich mich richtig erinnere, besagen die UPU-Bestimmungen doch, dass unzustellbare Sendungen grundsätzlich nur in das Land der Frankatur zurück geschickt wird. Das hiesse in diesen Fall nach Österreich und nicht an den auf dem Umschlag angegebeben Absender in der DDR. Oder interpretiere ich die UPU-Richtlinien falsch? Oder gibt es für Erstflugbelege etwa eine UPU-Sonderregelung? Falls der rückgesendete Beleg in Österreich nicht zustellbar sein sollte, hätte dieser (wenn überhaupt) dann nicht mit einer entsprechenden Nachgebühr in die DDR abgeleitet werden müssen? Es befinden sich aber keinerlei postalische Hinweise aus der Unzustellbarkeit bzw. der Weiterleitung aus Österreich mehr auf dem Beleg. Oder wurde bereits eine "doppelte" österreichische Freimachung für die zusätzliche Weiterleitung verklebt? Ich habe leider keine Gebührenübersicht für Österreich zur Hand, um das zu checken. Und falls die Schweden die unzustellbare Post aus Österreich gleich direkt in die DDR schicken sollte, hätte da dann nicht dafür eine zusätzliche schwedische Frankatur für den abweichenden Versandweg auf dem Umschlag sein müssen? Oder werden solche 'kartonphilatelistische' Erstflugbelege außerhalb jeglicher postalischer Regeln und Wege, irgendwie "abweichend" per Handschlag behandelt? Oder lief sowas einfach unterhalb des Radars ab? Ein bewusster Fehler bzw. Verstoss gegen die UPU-Regeln? An einen einfachen Übersehen-Fehler kann ich bei dieser Art von gemachten Belegen irgendwie aber nicht glauben... womöglich läuft sowas ja auch komplett außerhalb der "UPU-Wege" bzw. UPU-Abrechnungen? Gelohnt hat es sich für die Post aber wohl trotzdem (?), denn die (große) Charge läuft ja bereits fertig gebündet ins Zielland und wird auch gebündelt zurückgeleitet. Es sind keine zusätzlichen Sortierarbeiten notwendig - bei gleicher Gebühreneinnahme. Und zahlt der Organisator dieser Erstflugbeleg-Behandlungen womöglich noch eine zusätzliche Gebühr? Diese Fragen habe ich mir (als "Bedarfspost"-dokumentierender, "moderne Zeiten" Philatelist) schon seit längerer Zeit gestellt, zumindest seit dem ich einige solcher Erstflugbelege übernommen bzw. vor dem Altpapier gerettet habe. Ich suche da irgendwie den Bedarf bzw. ich versuche so etwas gegen den echten Bedarf "abzugleichen". ;-) Ich befürchte aber, das dürfte eine sinnlose Fragestellung sein. ;-) Beste Grüße Thomas