@ Frankenjogger [#3]
Wobei noch anzumerken ist, dass die Begriffe
"Nachdruck" oder
"Neudruck" im philatelistischen Sinn im MICHEL-Katalog genau definiert sind.


Oft werden diese Bezeichnungen für Phantasiedrucke verwendet, die mit den vorstehenden Beschreibungen nichts zu tun haben. Das ist wettbewerbsrechtlich unzulässig (u.a. Landgericht Dortmund, Urteil vom 5.5.2020 zu Aktenzeichen 18 O 10/20).