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Landesverband Südwest stellt Ausschlussantrag gegen Jugend Landesring Südwest

Richard Am: 05.06.2026 12:05:17 Gelesen: 6062 # 1
Liebe Mitglieder und Freunde der Philaseiten, seit dem 29.5. sind bei uns mehrere Mails, Briefe und Anrufe eingegangen, über die wir hier informieren möchten: Massgeblich ist die Satzung des Landesverbands Südwest aus 2016: Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine im Bund Deutscher Philatelisten e. V. S A T Z U N G Der Text dieser Satzung ist in maskuliner Sprachform abgefasst. Er gilt auch in der femininen Form. § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verband führt den Namen: Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereineim Bund Deutscher Philatelisten e.V. (nachfolgend kurz LV genannt) mit Sitz in Karlsruhe 2. Der LV ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck und Aufgaben 1. Zum Zweck der Förderung der Philatelie und artverwandter Themengebiete sind dem LV folgende Aufgaben gestellt: a) freiwilliger Zusammenschluss möglichst aller Vereine und Interessenten b) der Vertretung der gemeinsamen Interessen auf dem Gebiet der Philatelie c) die Pflege der wissenschaftlichen Philatelie d) die Förderung des Fachschrifttums e) die Durchführung philatelistischer Veranstaltungen f) die Schaffung von Einrichtungen für besondere Aufgaben auf philatelistischem Gebiet g) die Bekämpfung aller Missstände auf dem Gebiet der Philatelie h) die Pflege der philatelistischen Beziehungen zu den übrigen LV i) die Pflege philatelistischer internationaler Beziehungen; sofern solche Aufgaben nicht vom Bund erfüllt werden, besonders zum benachbarten Ausland. Der LV bewahrt unter Anerkennung demokratischer Grundsätze völlige Neutralität gegenüber politischen und religiösen Bestrebungen und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. j) die Förderung der Jugendarbeit im Verein, Schulen und Messen im philatelistischen Sinne unter Einbeziehung des Landesring Süd-West e.V. der DPhJ sowie der Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Jugendhilferechts k) Stärkung und Sicherung der Vereine 2. Der LV kann auch zum Zwecke der plan- und wirkungsvollen Erfüllung der mannigfaltigen Aufgaben der Philatelie die Mitgliedschaft in einer Organisation erwerben. Anlage zum Protokoll vom 30.04.2016 § 3 Mitgliedschaft 1. Ordentliches Mitglied können insbesondere Briefmarkensammlervereine werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand auf Grund der Geschäftsordnung. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand beschließen, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen als ordentliches Mitglied aufgenommen werden können. Natürliche und juristische Personen können auch Fördermitglied werden. Der geschäftsführende Vorstand muss einstimmig über die Aufnahme einer natürlichen oder juristischen Person entscheiden. 2. Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des LV einzureichen. Die Bewerber haben alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung ihrer Eignung als Mitglied notwendig erscheinen. Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft werden vom geschäftsführenden Vorstand geprüft. Wird die Aufnahme abgelehnt, so hat der abgelehnte Bewerber innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der begründeten Ablehnung das Recht auf Berufung an den nächsten ordentlichen LV-Tag. Dessen Entscheidung ist endgültig. 3. Sammler, die sich besondere Verdienste um die Philatelie erworben haben, können durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Diese Ehrenmitgliedschaft oder der Ehrenvorsitz kann durch Beschluss des LV-Vorstandes wieder aufgehoben werden. § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Den LV-Mitgliedern stehen alle Einrichtungen des LV zur Verfügung. Sie haben das Recht, zum LV-Tag Vertreter zu entsenden. Fördermitglieder haben das Recht an den LV- Tagen anwesend zu sein. Ein Stimmrecht besteht nicht. 2. Die LV-Mitglieder haben dem LV-Vorstand alle Auskünfte zu erteilen, die Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Mitglieder ihrer Organe, sowie Zeit und Ort regelmäßiger Zusammenkünfte mitzuteilen und von jeweiligen Änderungen den LV in Kenntnis zu setzen. 3. Die Gestaltung des Vereinslebens ist ausschließlich Angelegenheit der LV-Mitglieder. 4. Die LV-Mitglieder sind verpflichtet, den LV in der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zu unterstützen, die Satzung des LV einzuhalten und im Rahmen dieser Satzung getroffene Entscheidungen und Entschlüsse durchzuführen, insbesondere auch der Beitragspflicht nachzukommen. § 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet: a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres, b) durch Auflösung des LV, c) durch Ausschluss. Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. Wird von dem ausgeschlossenen LV-Mitglied innerhalb eines Monats gegen den Ausschluss beim geschäftsführenden LV-Vorstand Beschwerde erhoben, so entscheidet darüber endgültig der nächste LV-Tag. 2. Bei Fusion zweier dem LV angehörenden Vereine bleibt eine Mitgliedschaft erhalten. 3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den LV. Verbindlichkeiten sind auszugleichen. § 6 Beitrag und Umlagezahlungen 1. Die LV-Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, welcher nach der Zahl der Mitglieder zu berechnen ist, die der Mitgliedsverein an den LV gemeldet hat. Die Höhe sowie das Verfahren der Beitragszahlung legt der LV-Tag fest. 2. Für Fördermitglieder können durch den Vorstand Regelungen über Höhe, Fälligkeit, Jahresbeiträge und Umlagen festgesetzt werden, die von denen für ordentliche Mitglieder abweichen. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung. Die Höhe der Beiträge für Einzelmitglieder bestimmt der geschäftsführende Vorstand jährlich auf Grund der Geschäftsordnung. 3. Der LV kann für bestimmte Vorhaben eine Umlage erheben. Hierzu ist ein Beschluss des LV-Tages notwendig. § 7 Organe Organe sind: - LV-Tag - LV-Vorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand, den Regionalvertretern und den gewählten Fachbereichsleitern. § 8 LV-Tag 1. Alle zwei Jahre und zwar in den ersten 6 Monaten des Jahres beruft der LV-Vorstand mit einer Frist von 8 Wochen alle LV-Mitglieder zum ordentlichen LV-Tag, der als Mitgliederversammlung im Sinne BGB gilt, schriftlich ein. Der Abdruck der Einladung mit der Tagesordnung in den Verbandsnachrichten reicht hierzu aus. 2. Jedes Mitglied hat für je angefangene 50 Vereinsmitglieder eine Stimme, wobei die Mitgliederzahl zugrunde zu legen ist, für die im Vorjahr der Beitrag an den LV bezahlt wurde. Die Mitglieder sind berechtigt, zum LV-Tag Vertreter zu entsenden. Sie können ihre Stimme auch auf den Vertreter eines anderen Mitglieds übertragen, nicht jedoch auf ein LV-Vorstandsmitglied. Der Abstimmende muss sich auf Verlangen durch eine schriftliche Vollmacht der von ihm vertretenen Vereine ausweisen. 3. Der LV-Tag legt die allgemeinen Richtlinien für die Arbeit des LV fest. Anträge zum LV-Tag sind spätestens 4 Wochen vor dem LV-Tag schriftlich bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes einzureichen. Der LV-Tag nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstands und den Bericht der Kassenprüfer entgegen und entlastet auf Vorschlag der Kassenprüfer den Vorstand. 4. Der LV-Tag hat über alle ihm satzungsgemäß zustehenden Obliegenheiten mit einfacher Stimmen-Mehrheit zu beschließen. Nur Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen ist neben der Einzelabstimmung auch eine Blockabstimmung zulässig. Jeder ordnungsgemäß einberufene LV-Tag ist beschlussfähig. 5. Über den Verlauf des LV-Tages ist ein Protokoll zu fertigen, das vom LV-Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Bei Neuwahlen ist vom Wahlleiter ein gesondertes Wahlprotokoll zu erstellen, das von ihm und dem LV-Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. 6. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom LV-Vorstand nach Bedarf einberufen werden oder wenn mindestens ¼ der Mitglieder einen Antrag hierzu unter gleichzeitiger schriftlicher Angabe der Verhandlungspunkte beim LV-Vorstand gestellt hat. Sinngemäß gilt das Gleiche wie für den ordentlichen LV- Tag. § 9 LV-Vorstand 1. Der Landesverbandsvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, den Regionalvertretern und den Fachbereichsleitern. 2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem LV-Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Das Amt des Geschäftsführers und des 2. Vorsitzenden kann in Personalunion geführt werden. Die LV-Geschäftsführung obliegt dem „Geschäftsführenden Vorstand“. Im Rahmen dieser Geschäftsführung obliegt es dem „geschäftsführenden Vorstand“ über einen Geschäftsverteilungsplan, Bildung, Veränderung oder Auflösung von Regionen oder Fachbereichen zu beschließen. 3. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und die Fachbereichsleiter werden vom LV-Tag auf 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Vorzeitig ausscheidende Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands oder Fachbereichsleiter können nur auf Beschluss eines LV-Tages durch Neuwahl ersetzt werden.Bis dahin kann der LV-Vorstand eine kommissarische Besetzung dieser Stelle vornehmen. Werden Fachbereiche neu gebildet oder verändert, so gilt diese Regelung entsprechend. 4. Alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Landesverband gerichtlich und außergerichtlich; sie sind alleinvertretungsberechtigt (Vorstand i. S. § 26 BGB). 5. Der LV-Vorsitzende beruft eine Vorstandssitzung ein, sobald er es für erforderlich hält. Ein Bedürfnis ist auch dann als gegeben anzusehen, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder die Einberufung verlangen. Der LV-Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Vorstandsmitglieder anwesend ist, darunter mindestens ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Beschlüsse des LV-Vorstandes sind mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassen. Bei einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des LV-Vorsitzenden. Darüber hinaus kann der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall jedes weitere Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, bei Bedarf jederzeit eine Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes einberufen. Beschlüsse im Umlaufverfahren – auch per eMail - sind grundsätzlich zulässig. Über die Verhandlungen, insbesondere über die Beschlüsse des Vorstands, ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom LV-Vorsitzenden bzw. die Sitzung leitenden Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.Eine Unterschrift als Faksimile ist zulässig. 6. Zur Erfüllung der Aufgaben des LV und Schaffung notwendiger LV-Einrichtungen kann der Vorstand oder auch der LV-Tag in Abstimmung mit den jeweiligen Personen Mitarbeiter ernennen. 7. Zur Aufgabe des Regionalvertreters gehört es, jährlich mindestens eine Regionalversammlung einzuberufen und zu leiten, aus dem Verbandsgeschehen zu berichten und Anregungen aus der Versammlung an den LV-Vorstand weiterzuleiten. Die Regionalvertreter werden durch die Regionaltagung gewählt, die spätestens 4 Wochen vor dem LV-Tag stattzufinden hat, und vom LV-Tag bestätigt. Vorzeitig ausscheidende Regionalvertreter sind ebenso von einer Regionaltagung zu wählen und werden vom nächsten LV-Tag bestätigt. Der Kandidat für das Amt des Regionalvertreters muss einem Verein der Region angehören und seinen Wohnsitz im Regionsbereich haben. § 10 LV-Fachbereiche 1. Um die Bestrebungen und Aufgaben gem. §2 erfüllen zu können, werden Fachbereiche eingerichtet. 2. Die Fachbereichsleiter sind zur Zusammenarbeit nach innen und außen (z. B. mit entsprechenden Positionen in anderen Verbänden und der Jugendorganisation) verpflichtet. Sie berichten dem Vorstand über ihre Tätigkeit. Bei Fragen von entscheidender Bedeutung ist der „Geschäftsführende Vorstand“ einzuschalten. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. § 11 Kassenprüfer 1. Die Prüfung des Jahresabschlusses wird jährlich von 2 Kassenprüfern durchgeführt. Sie werden vom LV-Tag auf 4 Jahre gewählt und dürfen nicht dem LV-Vorstand angehören. 2. Die Kassenprüfer haben über ihre Feststellungen jährlich zu berichten und zwar auf dem LV-Tag oder in Jahren ohne LV-Tag in den Landesverbandsnachrichten. § 12 Haftung Für alle vom LV-Vorstand beschlossenen vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten haftet nur das LV-Vermögen, nicht aber das Vermögen der LV-Mitglieder. § 13 Auflösung des LV 1. Die Auflösung des LV kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitglieder-Versammlung mit ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. 2. Im Falle der Auflösung des LV muss das Vermögen einer Organisation zur Förderung der Philatelie zugeführt werden. Über die Verwendung des LV-Vermögens ist gleichzeitig mit einfacher Stimmenmehrheit zu beschließen. § 14 Gerichtsstand In allen Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vereinsverhältnis, der Mitgliedschaft, der Inanspruchnahme von LV-Einrichtungen oder aus welchen Titeln immer zwischen dem LV einerseits und seinen Mitgliedern andererseits entstehen, unterwerfen sich die Beteiligten dem Gerichtsstand Karlsruhe. § 15 Schlussbestimmungen 1. Soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, finden die Bestimmungen des BGB über das Vereinsrecht ergänzend Anwendung. 2. Diese Satzung wurde vom LV-Tag am 30.04.2016 in Freiburg beschlossen. Sie tritt mit Wirkung am 30.04.2016 in Kraft unbeschadet des Umstandes, dass gemäß § 71 BGB Änderungen der Satzung zu Ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister bedürfen, nachdem die Vereinsorgane bereits vor der Eintragung aufgrund der neuen Satzung zu Beschlussfassungen ermächtigt sind; diese werden jedoch erst mit der Eintragung der Satzungsänderung sowohl im Verhältnis zu Dritten wie auch den Mitgliedern wirksam. 3. Sie ist beim Vereinsregister Mannheim unter VR 100848 eingetragen. (Quelle: https://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf ) Wie zu hören war gehören dem Jugendverband (Landesring Südwest) derzeit rund 100 Jugendliche an. Der Landesverband hat die Gesamtzahl seiner Mitglieder zuletzt mit 3.500, der BDPh mit 3.250 angegeben. Grüsse, Richard
Jürgen Häsler Am: 07.06.2026 16:02:48 Gelesen: 5663 # 2
Guten Tag Richard, als Vorsitzender des Briefmarken- und Münzsammlerclubs Villingen-Schwenningen e.V. habe auch ich den obenstehenden Antrag vor gut 3 Wochen erhalten und inzwischen auch gelesen. Mir seien kurz einige Anmerkungen zu diesem Antrag gestattet. Wie Du der obenstehenden Satzungsregelung in § 5 Nr. 1 Satz 2 entnehmen kannst, muss der Ausschluss eines Mitgliedsvereines aus dem LV Südwest zunächst vom geschäftsführenden LV-Vorstand beschlossen werden. Ausweislich der aktuellen Website des LV Südwest besteht dieser aus 4 Personen, den Herren Schaile, Dr. Kohler, Zimmermann und Böttger. Sie müssten also einen Ausschluss des Landesrings beschlossen haben, wenn dieser Rechtswirkung entfalten soll. Ob diese 4 Herren den Ausschluss des LR Süd-West tatsächlich beschlossen haben, weiß ich nicht. Allerdings muss es hierzu eine Niederschrift geben, denn der letzte Satz aus § 9 Nr. 5 der LV-Satzung lautet: "Über die Verhandlungen, insbesondere über die Beschlüsse des Vorstands, ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom LV-Vorsitzenden bzw. die Sitzung leitenden Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Eine Unterschrift als Faksimile ist zulässig." Ein solcher Beschluss des Geschäftsführenden LV-Vorstands war dem Antrag aber NICHT beigefügt. Es stellt sich aber grundsätzlich die Frage, ob ein solcher Beschluss dieses Gremiums überhaupt wirksam wäre. Denn ein Blick in das Registerportal des Amtsgerichtes Mannheim offenbart Überraschendes. Als ich dort heute um 11.56 Uhr den Registerauszug des LV Südwest abgerufen habe, musste ich feststellen, dass der Geschäftsführende Vorstand immer noch aus den Herren Häring, Schaile, Wöhlert und Zimmermann besteht. Die Ergebnisse der Wahlen des 62. LV-Tages am 21. Mai 2022 in Trochtelfingen (Dr. Kohler als 2. Vorsitzender, Lars Böttger als Schatzmeister) und die beim 63. LV-Tag am 20.04.2024 beschlossene Satzungsänderung wurden nicht in das Vereinsregister eingetragen. Oder aber die elektronische Registerdatenbank weist schwerwiegende Mängel auf. Während man die 2022 erfolgte Wahl von Dr. Kohler und Lars Böttger dem Registergericht durch Vorlage des Protokolls relativ problemlos "nachmelden" kann, hat die Nichteintragung der neuen Satzung schlimme Folgen. Gemäß § 71 Abs. 1 BGB müssen Satzungsänderungen zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden: "Satzungsänderungen sind zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Die Anmeldung ist von den Mitgliedern des Vorstands in vertretungsberechtigter Zahl in notariell beglaubigter Form zu bewirken.“ Im Münchener Kommentar zum BGB heißt es: „Die Eintragung der Satzungsänderung ist konstitutiv. Ohne Eintragung ist die Änderung rechtlich unwirksam und die alte Satzung bleibt weiterhin maßgeblich.“ (Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 71 Rn. 5). 2024 wurde durch die Satzungsänderung nämlich die Verteilung der Stimmrechte bei den LV-Tagen geändert. Früher hatte der Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen-Schwenningen e.V. -wie die meisten Vereine im LV-Südwest (bei weniger als 51 Mitgliedern)- eine Stimme. Nach der neuen Satzung soll er 10 Stimmen haben, weil wir am 09.01.2025 10 Verbandsmitglieder hatten. Die Wahlen zum Vorstand und die Abstimmungen über die 3 Anträge des LV-Tags, der am kommenden Samstag in Worms stattfindet, sind allesamt mit dem Makel der Unwirksamkeit behaftet. Beschlüsse, die auf Grundlage der nicht eingetragenen Satzungsänderung gefasst werden, sind unwirksam. Dies birgt ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko für den Vorstand, weil er mit einer Nichtanmeldung der Satzungsänderung eine zum Schadenersatz verpflichtende Pflichtverletzung begangen hat. Ein Ausschluss des Landesringes Süd-West aus dem LV Südwest kann -aus meiner Sicht- am kommenden Samstag nicht wirksam beschlossen werden, egal wie groß die Abstimmungsmehrheit auch sein mag. Und zwar selbst dann nicht, wenn bis zum kommenden Samstag eine schriftliche Niederschrift eines entsprechenden Beschlusses des Geschäftsführenden LV-Vorstandes nachgereicht wird. Jürgen Häsler Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen-Schwenningen e.V. Vorsitzender
Richard Am: 07.06.2026 17:01:02 Gelesen: 5600 # 3
Liebe Sammler, auf meinen Beitrag habe ich - ausser der von Jürgen Häsler - keine wesentlichen Rückmeldungen erhalten. Aus diesem Grund habe ich der Google KI einige Fragen gestellt, die mir MIT DEN ENTSPRECHENDEN RENOMMIERTEN QUELLENANGABEN ein verständliches juristisches Bild gezeigt haben. Hinweise wie KI als Lügenquelle kann ich nicht erkennen, wobei es aber in jedem Fall auf eine exakte Fragestellung ankommt. Meine Frage im Wortlaut: annahme: wir haben die jugendgruppe eines briefmarkensammler-vereins, teilweise unter 10 jahren alt. die jugendruppe widerum ist im landesverband südwest des bdph mitglied, ohne bisher konkrete mitgliederzahlen an den landesverband zu melden. ist sie verpflichtet, namen und weitere daten (wie anschriften) der kinder an den landesverband zu melden, der sie vermutlich an den bundesverband bdph weitergibt ? Hier die ausführliche Antwort: Nein, die Jugendgruppe ist nicht verpflichtet, die vollständigen Namen und Anschriften der Kinder an den Landesverband weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich für einen konkreten, sachlichen Zweck erforderlich ist. Eine pauschale Weitergabe ohne Einwilligung der Eltern verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die rechtliche Situation im Detail: 1. Datenminimierung und Zweckbindung (DSGVO) Für die normale Verbandsarbeit (wie Beitragsabrechnungen oder statistische Zwecke des Dachverbandes) gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Der Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e. V. (LSW) benötigt für die bloße Feststellung der Mitgliederstärke lediglich anonymisierte Zahlen (z. B. „15 Mitglieder unter 10 Jahren“). Die Übermittlung von Klarnamen und Adressen ist dafür rechtlich nicht erforderlich und somit ohne Erlaubnis unzulässig. 2. Wann eine Meldepflicht von Klarnamen besteht Eine namentliche Meldung an den Landesverband oder die Deutsche Philatelisten-Jugend e.V. (DPhJ) wird erst dann zur Pflicht, wenn die Daten für konkrete Leistungen zwingend gebraucht werden: Direktmitgliedschaft: Wenn die Kinder durch die Anmeldung automatisch persönliche Mitglieder im Landes-/Bundesverband werden (z. B. für den persönlichen Erhalt der Verbandszeitschrift Der Junge Sammler). Versicherungsschutz: Wenn der Dachverband für namentlich gemeldete Teilnehmer eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung bereitstellt. Wettbewerbe & Freizeiten: Bei der Anmeldung zu offiziellen Ausstellungen oder Veranstaltungen des Verbandes. 3. Besonderheit bei Kindern unter 10 Jahren Da die betroffenen Kinder teilweise unter 10 Jahre alt und somit geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig sind, greift ein erhöhter Schutz. Sollten für die oben genannten Ausnahmen (wie den Zeitschriftenbezug) Klarnamen übermittelt werden, muss bei Eintritt in den Verein eine schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) eingeholt werden. Ohne diese Unterschrift dürfen die Daten den lokalen Verein niemals verlassen. Empfohlenes Vorgehen für eure Jugendgruppe 1. Satzung prüfen: Prüft in der Satzung eures Ortsvereins sowie in der Jugendordnung des Landesverbands, ob eine Verbandsmitgliedschaft der Kinder zwingend an den Klarnamen gekoppelt ist 2. Zahlen statt Namen: Meldet dem Landesring Süd-West vorerst nur die reinen Kopfzahlen der Altersgruppen, um eurer statistischen Meldepflicht nachzukommen. 3. Eltern einbinden: Falls der Verband für bestimmte Vorteile Namenslisten fordert, lasst die Eltern ein Standard-Formular zur Datenschutz-Einwilligung bei der Anmeldung unterschreiben. --- So weit die Meinung der Google KI. Es wäre wohl am besten, wenn sich die beiden Seiten mit unterschiedlichen Auffassungen vor der Hauptversammlung treffen und (mit Ergebnisprotokoll) sprechen. Ein Streit auf "offener Bühne" nützt weder der Jugend noch der gesamten Philatelie - ganz im Gegenteil. Und noch ein persönlicher Nachtrag von 17:14 Uhr: Die allseits bekannte DSGVO, welche die Datenweitergabe einschränkt oder verbietet, wurde NACH der Hauptversammlung mit der letzten Satzungsänderg umgesetzt. Hätte sie nicht in der Satzung des Vereins und des Landesverbandes berücksichtigt werden müssen ? Es sind immerhin mehr als 10 Jahre vergangen (siehe auch Jürgen Häsler zu den vermutlich nicht wirksamen Satzungänderungen aus 2016). Grüsse an Alle, Richard
Vernian Am: 07.06.2026 18:00:33 Gelesen: 5549 # 4
All dies ist doch nur Beleg für unseren (bundes-)deutschen Bürokratie-Wahnsinn! Was hier zur Sprache gebracht wird, das ist formaljuristischer Bürokratismus. Statt das jeder, der sich engagiert in wie auch immer aussehende Formen der Vereinsarbeit einbringt und engagiert, mit Lob überhäuft wird, werden ihm unendliche rechtliche Vorgaben und dann auch formaljuristische Argumente zwischen die Beine geworfen und das i.d. R. als Ehrenamt unentgeltliche Engagement verleidet. "Es wurde versäumt entsprechende Änderungen amtlich zu machen und ist damit strafbar..." BOOOOAAAH Leute! Kein Wunder, dass immer weniger Menschen in unserem Land bereit sind sich auch nur in irgendeiner Form zu engagieren, wenn jeder Beliebige gleich die juristische Keule schwingt, wenn es mal in der Meinungsfindung hakelt. Was wollt ihr eigentlich? Eure Interessen und damit Engagement in der Philatelie auf breiter Basis voranbringen, oder spießbürgerlich konservativ-urdeutsch eure vermeintlichen oder meinetwegen auch juristisch gefestigten Rechte durchprügeln, was auch immer die Folgen sein mögen? Kein Wunder, dass der Rest der Welt den deutschen Egoismus erneut erkannt und keine gute Meinung mehr von uns hat! Sägt doch alle weiter an den Ästen, auf denen ihr sitzt - nachwachsen werden die nicht, wenn sie einmal ab sind. Sorry - aber das musste jetzt einfach mal raus! V.
Jürgen Häsler Am: 07.06.2026 19:12:21 Gelesen: 5469 # 5
@ Richard [#3] Guten Abend Richard, vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Ich habe bereits von dritter Seite ein positives Feedback per Mail erhalten. Deinen Ausführungen stimme ich im Wesentlichen zu, die KI hat da ganz "gut" gearbeitet. Du hast die entscheidenden Punkte genannt. Die Frage nach der DSGVO und die Frage, ob eine öffentliche Debatte über diesen Antrag der Philatelie nützt oder schadet. Am 25. Mai 2018 trat die DSGVO in Kraft. Und die aktuell veröffentlichte Satzung des LV Südwest stammt vom 30.04.2016, dem Tag des LV-Tages in Freiburg. Die Satzungsänderung vom LV-Tag 20.04.2024 in Markgröningen hat leider bezüglich der DSGVO nichts Neues in die LV-Satzung gebracht. Die DSGVO hingegen hat unseren Vereinen jede Menge zusätzlicher Bürokratie "eingebrockt". § 4 Nr. 2 der LV-Satzung erlegt allen Mitgliedern des Landesverbandes eine "Pflicht" auf. Dies ist die Meldung bestimmter Daten an den Landesverband. Doch welche Daten sind das genau ? Und zu welchem Zweck müssen diese Daten gemeldet werden ? Auch mein Verein, der Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen-Schwenningen e.V. hat vor kurzem Daten an den Landesverband gemeldet. Ich tue das gerne, denn: Der LV veröffentlicht diese Daten zur Förderung der Philatelie unter anderem in der Verbandszeitschrift. Die geneigten Leserinnen und Leser der Verbandszeitschrift erfahren also in der Südwest Aktuell, Ausgabe 302, dass unser Verein seinen Namen im Jahr 2025 in Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen-Schwenningen geändert hat. 53 Jahre nach Gründung der Stadt Villingen-Schwenningen aus Villingen (Schwarzwald) und Schwenningen am Neckar wurde es einfach Zeit. Auch der neue Ort und Zeitpunkt unseres Vereinstreffens wurde veröffentlicht. Laut Satzung gilt auch: "Die LV-Mitglieder haben dem LV-Vorstand ... die Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Mitglieder ihrer Organe ... mitzuteilen." Was sind die Organe eines Vereins ? Ein Verein hat nach deutschem Recht 2 zwingend notwendige Pflichtorgane. Das sind die Mitgliederversammlung des Vereins (§ 32 BGB) und der Vorstand (§ 26 BGB). Da eine Mitgliederversammlung weder einen Namen, noch eine Anschrift und ein Geburtsdatum hat, sind natürlich die Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder des Vereinsvorstandes gemeint. Das ist auch gut und richtig so, zumindest was Namen und Anschriften anbetrifft. Beim Geburtsdatum kann man gerne ein Fragezeichen setzen. Schließlich muss der Schatzmeister des Landesverbandes wissen, wem er die Rechnung über die LV-Beiträge schicken soll und der Geschäftsführer des Landesverbandes muss wissen, wem er die Einladung zum LV-Tag samt Stimmrechtsvollmacht schicken muss. Dann gibt es Vereine, die haben noch weitere Organe. Da gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten. Beirat – berät und kontrolliert den Vorstand (z.B. bei besonderem Fachwissen nötig) Aufsichtsrat oder auch Verwaltungsrat – kontrolliert den Vorstand (bei wirtschaftlich tätigen Vereinen sinnvoll) Manchmal ist sogar der Kassenprüfer "Organ" – er prüft die Finanzführung Ehrenrat oder Schlichtungsausschuss – oft verbreitet in Sportvereinen Abteilungsvorstände – in Mehrspartenvereinen Wer und was ein "Organ" ist und die genauen Rechte und Pflichten der Organe bestimmt die Vereinssatzung. Worauf der LV aus meiner Sicht KEINEN Anspruch hat, sind die Namen und Anschriften ALLER Mitglieder. Gemeldet werden von uns nur die Namen und Anschriften der Verbandsmitglieder, für die BDPh- und LV-Mitgliedsbeiträge an den Landesverband abzuführen sind und die dann im Gegenzug die Zeitschrift "philatelie" des BDPh erhalten. Diese Mitglieder haben zuvor ihr Einverständnis erteilt und eine entsprechende Datenschutzerklärung unterschrieben. Bei Minderjährigen kann das durchaus kompliziert werden. Dort müssen ggf. die Eltern ihr Einverständnis zur Datenweitergabe erteilen. Im Übrigen gebe ich Dir absolut Recht. Eine öffentliche Debatte hierüber ist nicht zielführend. Und auf eines lege ich besonderen Wert. Ich schreibe hier nicht, um dem LV zu schaden, sondern um ihm zu helfen. Wenn das Vereinsregister des LV nicht aktuell ist, dann befindet er sich in "guter Gesellschaft". Denn das ist bei vielen anderen Vereinen auch so, müssen doch die Meldungen ans Registergericht öffentlich beglaubigt sein. So steht es in § 77 BGB. Und das ist eine bürokratische Hürde, die schon längst zur Förderung des Vereinswesen hätte abgeschafft werden müssen. Doch dazu bedürfte es einer Regierung, die das Thema Bürokratieabbau ernsthaft in Angriff nimmt. Jürgen Häsler
Jürgen Häsler Am: 07.06.2026 19:21:23 Gelesen: 5465 # 6
@ Vernian [#4] Guten Abend Vernian, seit vielen Jahren bin ich in unterschiedlichen Funkionen im Vorstand verschiedener Vereine tätig und ärgere mich maßlos über bürokratische Vorgaben. Wenn der Vorstand eines eingetragenen Vereines wechselt, muss das in öffentlich beglaubigter Form beim Vereinsregistergericht angemeldet werden. Also muss entweder ein Termin beim Notar gemacht werden oder beim Ratschreiber der Stadt. Warum das Ganze so sein muss ? Weil es in § 77 BGB so drin steht. Dieser bürokratische Akt nervt mich seit vielen, vielen Jahren. Alle politischen Versuche, das abzuschaffen, sind gescheitert. Welchen Sinn hat die notarielle Beglaubigung denn ? GAR KEINEN. Sorry, einen "Sinn" darin vermag -zumindest ich- nicht zu erkennen. Wenn Du Dich in das Organspenderegister eintragen lassen willst, musst Du nur Deinen Personalausweis elektronisch auslesen und die PIN eingeben und schon hat das Land einen Organspender mehr. Da muss auch niemand zum Notar. Es geht doch offensichtlich auch mit weniger Bürokratie. Natürlich nur, wenn der politische Wille dazu da ist. Unser gesamtes Land erstickt in Bürokratie. Und bei der Organspende wird es den potentiellen Organspendern leichtgemacht, den Vereinen legt man so viele Steine in den Weg wie nur irgendwie möglich. Jürgen Häsler
Vernian Am: 07.06.2026 20:16:24 Gelesen: 5394 # 7
@ Jürgen Häsler [#6] Guten Abend, all das - insbesondere der Blick ins BGB, in dem das ganze Kapitel 2, also die §§ 55-79a des BGB, sich ausschließlich mit dem Thema e.V. befassen - beweisen mir, dass es klug war, als wir vor einigen Jahren aus gewissen rechtlichen Zwängen des neuen Vereinsrechts heraus den Jules-Verne-Club, dem ich seit 2005 vorstehe, aus der losen "Vereinigung nach BGB" (bei der jedes einzelne Mitglied einzeln voll haftbar gewesen ist) einen rechtskonformen nicht eingetragenen Verein gemacht haben - denn für den gilt bspw. eben dieses ganze Kapitel 2 somit nicht. Es gab zwar immer wieder einzelne, die anregten, einen e. V. davon zu machen, weil man dann ja versuchen könne, als gemeinnützig anerkannt zu werden und für die Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen zu können, und einige andere Vorteile eines e.V. mehr als Argument ... aber dies haben wir / ich immer ganz bewusst abgelehnt, weil damit in jeder Hinsicht ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand verbunden wäre. Was sich allein hier anhand des BGB schon wieder zeigt, von den steuerrechtlichen Verpflichtungen und dem damit verbundenen Verwaltungs-Aufwand so wie zahlreicher anderer Aspekte ganz abgesehen ... Kein normaler Mensch steigt da doch noch durch oder kann alle diese Dinge im Blick haben, wenn er nicht juristisch versiert oder beraten ist. Und wer trägt da die Mehrkosten, wenn der verein für bestimmte Vorgänge einen Notar bezahlen muss? Warum also soll man sich all diese überflüssige Arbeit machen, wenn man nur eine Vereinigung von Interessierten an einem Thema etablieren will? Wer aus eigenem Interesse Mitglied sein will und bereit ist, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, von dem der Verein entsprechende Gegenleistungen generiert (nicht kommerziell und nicht profit-orientiert), der muss eben akzeptieren, dass er diesen Beitrag nicht steuerlich geltend machen kann mittels einer Spendenbescheinigung. Punkt aus fertig. Die dementsprechende Satzung wurde von den Mitgliedern genehmigt und jedes Neumitglied akzeptiert mit seinem Mitgliedsantrag diese Satzung. Aber dies sind wohl eigentlich keine Themen, die hier hergehören ... Schönen Abend Vernian
Walter Bernatek Am: 07.06.2026 20:19:19 Gelesen: 5389 # 8
Hallo zusammen, Bürokratieabbau halte auch ich für erstrebenswert. Dass muss jedoch politisch gewollt und umgesetzt werden. Wiederholte Ankündigungen ohne Handlung bringen da nicht weiter. Selbstredend, dass ein Gesetz solange gilt wie es nicht verändert oder abgeschafft wird. Insofern halte ich die Diskussion über Bürokratieabbau an dieser Stelle nicht für zielführend. Ich finde es blamabel, dass ein LV-Vorstand bestehende Regelungen nicht kennt oder einfach nicht umsetzt. Zur Führung eines großen Verbandes gehört mehr als Philatelie, z. B. auch Sachkenntnis des Rechtsumfeldes in dem wir uns bewegen und Engagement in Themen die nicht Kern des Hobbies sind. Walter Bernatek
filunski Am: 07.06.2026 22:34:41 Gelesen: 5249 # 9
@ Vernian [#4] @ Jürgen Häsler [#6] Hallo zusammen, auch ich bin seit vielen Jahren an entscheidenden Positionen in verschiedenen, nicht nur philatelistischen, Vereinen/Stiftung tätig, hatte sehr viel mit der DSGVO und deren Umsetzung für "meine" Vereine zu tun und bin wie Jürgen Häsler auch extrem genervt von dem ganzen, vor allem unnötigen Bürokratismus. Manchmal frage ich mich auch, warum tust du dir das überhaupt an? Vernian kann ich nur zustimmen, dies ist ein Gespenst, dass viele vor solch einer ehrenamtlichen Vereinstätigkeit abschreckt. Der hier, m.E. ebenso unnötige Artikel, stellt mal wieder Personen "an den Pranger" (egal auf welcher Seite) die ebenso für ihre Vereine bestmöglich zu agieren versuchen und alle erfahrene "Vorständler" sind. Egal wer nun was falsch gemacht hat (wenn überhaupt), werden die Betroffenen dies untereinander klären und benötigen dazu sicher keine öffentliche Aufmerksamkeit hier im Forum. Das Interesse daran im Forum ist ja auch nicht gerade groß, wie Richard selbst schrieb. Das ganze Thema und der Eingangsbeitrag sind nicht nur unnötig sondern schädlich für die Philatelie da sie das Musterbeispiel für Negativ-Werbung sind. Wir alle beklagen und bejammern den Rückgang der Mitgliederzahlen und auch das Desinteresse an der organisierten Philatelie (Vereine, Verbände, BDPh etc.). Welcher vielleicht noch schwankende Philateliefreund tritt denn noch einem Verein oder der organisierten Philatelie bei, wenn er solch einen thread wie diesen hier liest? Lasst die "Südwestler" ihre Probleme lösen ohne hier im Forum mit Halbwahrheiten und vermeintlich zusammengeschusterten Behauptungen zu jonglieren. Das führt vielleicht zu mehr "Klickzahlen" auf den Philaseiten, schadet aber dem Ansehen der Philatelie viel mehr und das ist ja wohl nicht der Sinn dieses Forums. Das hat auch m.E. nichts mehr mit seriösem Journalismus oder der vermeintlichen Pflicht zur Aufklärung der (philatelistischen) Öffentlichkeit zu tun. Grüße, Peter
drmoeller_neuss Am: 08.06.2026 00:30:40 Gelesen: 5177 # 10
Vereine und Verbände brauchen nun einmal bestimmte Strukturen und dazu gehört auch die Satzung. Die Vorredner und KI haben recht, es gilt die im Vereinsregister eingetragene Satzung von 2016. Nun habe ich damit kein Problem, alle Vereine sind zum Landesverbandstag fristgerecht eingeladen worden und dann wird eben nach der alten Stimmordnung abgestimmt. Die Geschichte mit dem Landesring Süd-West e.V. verstehe ich nicht ganz. Der Landesring zahlt keine Beiträge, warum hat er denn dann Stimmrecht? An der Anwesenheit und am Rederecht darf sich der Vorsitzende Schaile nicht stören, denn nach §2 Abs. 1 Satz j) hat der Landesverband Südwest die Jugendarbeit im Verein, Schulen und Messen im philatelistischen Sinne unter Einbeziehung des Landesring Süd-West e.V. zu fördern. Das setzt aber voraus, dass die Beteiligten miteinander reden. Vielleicht kann hier ein Moderator die zerstrittenen Köpfe an einen Tisch bringen? Die Deutschen wollen nun einmal den totalen Datenschutz. Natürlich nicht überall, zum Beispiel nicht beim Einkaufen, wo man seine PayBack-Karte zückt und für einen lächerlichen Rabatt von 0,5% auf den Einkaufswert zum gläsernen Verbraucher wird. Die Weitergabe der Adressen dürfte durch den Satzungszweck erfüllt sein, ansonsten könnte die "Philatelie" nicht verschickt werden. Die Erhebung des Geburtsdatums halte ich datenschutzrechtlich auch für kritisch, denn für das Briefmarkensammeln spielt das Alter keine Rolle. Natürlich kann der Vorsitzende eines Vereines nicht mehr gratulieren, wenn er die Geburtstage seiner Mitglieder nicht kennt. Also wieder ein Stück weniger Menschlichkeit - dank Datenschutz. @ Walter Bernatek [#8] Für kleinere Vereine ohne Wirtschaftsbetrieb und Angestellte wären Vereinfachungen denkbar, zum Beispiel der Verzicht auf die öffentliche Beglaubigung von Vorstands- und Satzungsänderungen. Eine Unterschrift sollte genügen, genau wie bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt, die auch nicht beglaubigt werden muss. Was hat denn der BDPh konkret für den Bürokratieabbau getan? Steter Tropfen höhlt den Stein. Oder beschäftigt man sich lieber mit der wichtigsten Frage des Deutschlandssammlers, ob die Post mit schwarzer oder blauer Stempelfarbe stempeln soll? Natürlich ist es schwierig, in Deutschland den Bürokratiesumpf trocken zu legen. Es wimmelt von Fröschen, die sich darin wohl fühlen und davon leben. Mein Bundesland NRW versucht sich gerade an einer radikalen Vereinfachung der Bauordnung. Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und schnellere Verfahren sind geplant (eine vollständige Baugenehmigung gilt nach drei Monaten als genehmigt, wenn die Behörde nicht vorher reagiert). Die betroffenen Frösche quaken aber sehr laut. Mal sehen, ob NRW der erste Schritt zum Bürokratieabbau und einfacherem Wohnungsbau gelingt.
Eric Scherer Am: 08.06.2026 13:21:09 Gelesen: 4978 # 11
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist nur bei Einwilligung durch die Person, um deren Daten es sich handelt, zulässig. Das ist ein einfaches und wohl auch gut nachvollziehbares Prinzip. Besonders schützenwert sind dabei etwa Geburtsdaten. Und natürlich stehen bei Kindern die Erziehungsberechtigten dafür ein. Die organisierte Philatelie hat dieses Thema in der Vergangenheit gerne etwas salopp gehandhabt. Ohne das wären die vielen Werbesendungen etwa eines mittlerweile aufgelösten Versandhauses nie möglich gewesen. Was es braucht, sind saubere Vereinbarungen, etwa zum Datenschutz und auch zur Auftragsdatenverarbeitung. Das ansich ist weder Bürokratie noch ein Hexenwerk. In der Praxis heisst das leider auch, dass man die bisherigen Mitgliederanträge aus der Vergangenheit nicht einfach ändern kann. Da ist eine Datenweitergabe nicht vorgesehen. Was heisst das nun für den aktuellen Antrag: der Antrag ist eigentlich gar nicht möglich, da der LV Südwest den LR Südwest zu einem ungesetztlichen Handeln auffordern möchte. Man kann aber darüber nachdenken, diese Daten in Zukunft zu erwarten - von allen Neumitgliedern - und verlangen, dass die Formulare für den Mitgliederantrag entsprechend angepasst werden. Für den LV oder LR sollte das kein Problem sein und die Vereine nehmen sicher neu angepasste Vordruckformulare für Neumitglieder. Ob das Thema insgesamt so wichtig ist, daraus fast schon einen Krimi zu machen, darf man ruhig fragen. Aber das müssen die Delegierten am nächsten Wochenende entscheiden.
johanneshoffner Am: 08.06.2026 16:12:24 Gelesen: 4870 # 12
Wenn ein Verband beantragt, seine Jugend auszuschliessen und dann über Nachwuchsmangel klagt, ist das für mich ein erschreckendes und unerklärliches Zeichen. Ich würde mit meinen Jugendlichen pfleglicher umgehen, wenn ich als Verband eine Zukunft haben möchte. Meine philatelistische Heimat war eine Jugendgruppe in Sandhausen (Kr Heidelberg) im LV Südwest. Ohne das Engagement der Herren Noe und Ueltzhöfer wäre das philatelistische Leben in der Gegend um Heidelberg viel ärmer gewesen und viele heute aktiven Philatelisten hätten nie den Zugang zum Sammeln erhalten. Die Früchte dieser Arbeit sieht man heute noch in einer erfreulich grossen Zahl Philatelisten, die aus den beiden Jugendgruppen der Vereine Sandhausen und Heidelberg stammen. Die beiden Jugendleiter mussten mehrmals mit den Vereinsvorständen streiten, um für die Jugendlichen gute Grundlagen zu haben. Hätten sie es nicht getan, wären die Gruppen eingegangen. Ich empfehle den Delegierten den Argumenten der Jugendleiter gut zuzuhören und im Sinne der Jugendlichen zu stimmen. Persönliche Animositäten sind zurückzustellen. Mit kopfschüttelnden Grüssen Johannes Hoffner
fdoell Am: 09.06.2026 17:34:23 Gelesen: 4568 # 13
@ Jürgen Häsler [#6] Vielen Dank, ich habe selten eine so gut erläuterte Stellungnahme zu juristischen Fragestellungen in diesem Forum gesehen! Kleiner Exkurs: Zur Frage, warum personelle Änderungen und Satzungsänderungen von GmbH’en, Aktiengesellschaften, Genossenschaften und eingetragenen Vereinen notariell beglaubigt werden müssen, hat mir mal jemand erklärt, dass der Notar im Wesentlichen prüft, ob die für das Register benannten Personen reale Menschen sind, die sich amtlich ausweisen können, ob die Unterschriften unter der Änderungsmeldung echt sind und ob die Unterschriften unter den Protokollen mit denen übereinstimmen, die beim Registergericht hinterlegt sind (ein Notar, bei dem ich vor 20 Jahren als Vereinsvorsitzender war, konnte dazu online auf die internen Daten des Vereinsregisters beim Amtsgericht zugreifen, wo die Unterschriften auf dem dort hinterlegten Unterschriftsblatt einsehbar waren). Der Notar prüft allerdings beim eV nur die Unterschriften und nicht den Inhalt (das macht dann der Rechtspfleger beim Amtsgericht), Warum das bei Organspenden mit einem Personalausweis und einer PIN geht und bei den Vereinsänderungen nicht? Der Gesetzgeber hat die öffentliche Beglaubigung der Anmeldung bzw. des Vorstandswechsels vorgesehen, die nur nach persönlichem Erscheinen durch einen Notar erfolgen kann (eine Eheschließeung macht man aus gutem Grund auch nicht nur per Personalausweis mit Chip). Die elektronische Identifikation (eID) ist zwar eine sichere Identifizierung, aber keine öffentliche Beglaubigung. Die ist aber bei der Prüfung manueller Unterschriften unerläßlich. Das geht seit einigen Jahren auch elektronisch (notarielles Online-Verfahren oder auch elektronische Unterschriftsbeglaubigung), aber auch dort muss der Notar immer persönlich teilnehmen. Warum das Ganze? Es geht nicht „nur“ um die eigenen Körperteile, sondern um das Geld anderer Menschen. Da besteht offensichtlich aus Sicht des Gesetzgebers ein erhöhtes Schutzbedürfnis, um Missbrauch zu vermeiden (ähnlich wie die notwendige jährliche Entlastung auf einer Mitgliederversammlung, die bescheinigt, dass keine finanziellen Ansprüche des Vereins mehr gegen Vorstandsmitglieder aus dem Entlastungszeitraum bestehen). Man bedenke dabei, dass Vereine auch große Sportvereine mit Millionenvermögen und nicht nur „kleine“ Vereine mit 4-stelligen Kassenbeständen sein können. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen diesen Größenordnungen. Ende Exkurs. Wer ein Vorstandsamt mit Vertretungsberechtigung (müssen ja nicht alle haben) nicht übernimmt, weil er dann einmal zum Notar muss, will m.E. auch sonst keinen Aufwand und keine Verantwortung übernehmen und ist deshalb in dieser Rolle eher weniger geeignet. Da man als Vorstand über das Geld anderer Leute entscheidet, ist das eine selbstverständliche Notwendigkeit jenseits vielbeschworenen Vertrauens, genauso wie die für Vereine vorgeschriebene Kassenprüfung. Das alles hilft nicht 100%ig gegen Schindluder, aber es verringert die Risiken für die Vereinsmitglieder doch enorm. Und Philatelisten, die kein Geld für einen Notar ausgeben möchten (und auch keines für eine eigene Webpräsenz für ein paar Euro im Monat, damit das Ganze ohne Werbung daherkommt), sollten sich angesichts der Geldbeträge, die die Mitglieder pro Jahr philatelistisch ausgeben, ernsthaft fragen, ob ein Zusammenschluss als Verein das Richtige ist – ob nun als eingetragener oder "bloß" als ideeller Verein. Muss ja nicht sein.
drmoeller_neuss Am: 09.06.2026 22:38:57 Gelesen: 4432 # 14
@ fdoell [#13] Kein Notar prüft ob die erschienenen Personen wirklich legitimiert sind, den Verein zu vertreten. Wie soll er das auch prüfen, ob Lieschen Müller wirklich in den Vorstand gewählt wurde? Und es gibt in Deutschland genügend Inhaber von Personalausweisen, denen ich nicht einmal 50 Cent leihen würde, geschweige denn, einen Verein leiten lassen würde. Ein Bankkonto oder irgendeine Geldwaschanlage kannst Du in Deutschland im Gemüsegeschäft (PostIdent) oder sogar am Bildschirm zu Hause eröffnen (das Wedeln mit dem Personalausweis in der Kamera reicht aus). Nun haben die Banken in Deutschland eine bessere Lobby als Vereine. Und nochmals: es geht mir um bürokratische Entlastungen für kleine Vereine. Für einen kleinen Verein können die Notariatsbeglaubigungen und die Gerichtskosten schon einen erklecklichen Anteil am Jahresetat ausmachen. Für den ADAC gehen diese Kosten im Rauschen unter. Mein Vorschlag: Ein eingetragener Verein bekommt einen online-Zugang zum Vereinsregister. Das könnte man über die Elster-Schnittstelle abwickeln. Dort können die Berechtigten die notwendigen Aktualisierungen online vornehmen. Bei Zweifeln könnte das Registergericht die Personen zur Klärung des Sachverhaltes vorladen. Dann müssten sie sich vor einem wirklichen Menschen ausweisen. Im übrigen arbeiten die Finanzämter in Deutschland schon seit Jahren mit dieser Methode und zumindest einige Bürger wie ich zahlen mehr Steuern pro Jahr als viele Vereine in Jahrzehnten umsetzen. Der Staat kann mit diesen Risiko leben. Ganz konkret schlage ich folgende Regeln vor: ein Verein, der einen steuerpflichtigen Wirtschaftsbetrieb außerhalb des ideellen Bereiches unterhält sowie Vereine mit Angestellten, für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, müssen sich wie bisher legitimieren. Alle anderen Vereine, die folgende Kritieren erfüllen, könnten ihre Daten online im Vereinsregister aktualisieren: - weniger als 200 Mitglieder - weniger als 5000 Euro Umsatz pro Jahr (Mitgliedsbeiträge + sonstige Einnahmen) - Mitgliedsbeitrag unter 100 Euro pro Jahr pro Person - Vermögen (Bankkonten + Vorräte + Anlagegüter) unter 10000 Euro Dann würden die meisten "ideellen" Vereine herausfliegen. Dazu gehört der Dorfgesangsverein genauso wie die allermeisten Briefmarkensammlervereine. Natürlich werden die Frösche wieder laut quaken, wenn ihr Teich trocken gelegt wird. Für Notare sind Unterschriftenbeglaubigungen ein nettes Zubrot. @ Vernian [#4] @ Jürgen Häsler [#6] @ Walter Bernatek [#8] Alle finden das Thema Bürokratieabbau gut. Leider zeigen sie dabei auf andere oder den bösen Staat, anstatt in ihrer eigenen Organisation anzufangen. Die eigenen Frösche haben ja auch nichts dagegen, wenn man den Nachbarteich trockenlegt. Und Bürokratie entsteht in guter Absicht. Man möchte das (Vereins-)leben möglichst gerecht machen. So werden immer neue Balkönchen angebaut, bis irgendwann einmal die Statik und das ganze Gebäude zusammenbricht. Bestes Beispiel ist der Landesverband Südwest. In der "alten" Satzung von 2016 hat jeder Verein pro angefangene 50 Mitglieder eine Stimme. Die allermeisten Vereine haben eine Stimme, etwa 15 Vereine haben zwei Stimmen und 4 Vereine haben drei Stimmen. Es reicht also, auf dem Landesverbandstag Stimmkarten in drei Farben auszugeben. Nun hat man beschlossen, dass jeder Verein für jedes Vereinsmitglied eine Stimme hat. Viel Spaß beim Auszählen der Abstimmungen beim Landesverbandstag. Wie lange soll der Verbandstag dauern, oder gleich mit Übernachtung? Der Schriftführer kann nicht wie bisher einfach einen Serienbrief für die Vollmachten herauslassen, er muss für jeden Verein die Anzahl der Mitglieder feststellen und auf der Vollmacht vermerken. Und übrigens: Auch das neue Verfahren ist ungerecht. Da gibt es Briefmarkenvereine, wo die Leute nur noch Mitglied sind, weil sie die "Philatelie" möglichst billig beziehen wollen. Die einzige Veranstaltung, die sie besuchen, ist das Weihnachtsessen, weil es umsonst ist. Andere kleine Vereine sind aktiv, arbeiten mit der Lokalpresse zusammen, machen Veranstaltungen im Bürgerhaus und die Mitglieder treffen sich regelmäßig zum tauschen. drmoeller_neuss würde hier einen "Aktivitätskoeffizienten" vorschlagen: Vereine, die größtenteils nur aus zahlenden Karteileichen bestehen, die nicht wissen, wie man den Bankeinzug kündigt, werden auf 0.5 gesetzt. Aktive Vereine werden nach einem Punktesystem belohnt. Der Landesverband stellt einen "Aktivitätskoeffizientenberechner" ein, und setzt gleichzeitig eine Schiedkommission ein, die Streitfälle schlichtet. Und schon wieder fühlen sich mehrere kleine Fröschlein im Bürokratiesumpf wohl. <Ironie Ende>
DL8AAM Am: 10.06.2026 00:52:40 Gelesen: 4389 # 15
@ drmoeller_neuss [#14] Alle anderen Vereine, die folgende Kritieren erfüllen, könnten ihre Daten online im Vereinsregister aktualisieren: - weniger als 200 Mitglieder (...) Alles gut, ja, wäre schön, aber ... aber wie soll denn das Vereinsregistergericht das Vorliegen diese Voraussetzungen prüfen? Auf blossen Verdacht glauben? Never. Und genau hier geht es drum eventuelle Falschmeldungen (und irregulär übernommene Vereinsregistereinträge,"Hacks") zu vermindern, muss das Vereinsregister die Identität des Einträgers prüfen. Das ist bei jeden "Gerichtsregister" so (Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister ...). Diese Register geniessen in D einen gesetzes-, besser sogar einen gottähnlichen 'öffentlichen Glauben'. Was da drin steht gilt, auch wenn es objektiv komplett falsch ist, grundsätzlich. Es geht halt drum, ob der 1. Vorsitzende überhaupt der Mensch ist, den er vorgibt zu sein (Stichwort "Identitätsdiebstahl") und legimiert ist, für den Verein einen Lambo' im Namen und auf Kasse des Vereins zu erwerben. Der Verkäufer darf (muss) dem staatlichen Vereinsregister Glauben schenken (können), das ist eine Grundbasis unseres Handels- und Rechtssystems. Nur wer hier drin steht, darf im Außenverhältnis rechtsgültige Geschäfte für den Verein tätigen. Jede juristische Person braucht echte, 'identifizierbare' Menschen, um nach Außen legal aktiv werden zu können, vom kleinen "Dorfmännergesangsverein" bis zum Staat selbst. Und nach der Entlastung des Vorstands auf der nächsten Mitgliederversammlung steht dann sogar der gesamte Verein für eben diesen Lambo' gerade, - in einem e.V. nur mit dem Vereinsvermögen, in einem nichteingetragenen, losen Verein die (sehr vereinfacht gesagt) gesamte GbR. Ein e.V. dient ja erst einmal nur zur "Eigenabsicherung" des Vorstandes. Dieses System dient (neben der Alimentierung der Notare - zumindest solange der Staat die Identität der handelnden Personen nicht anderweitig zu 100,1% eineindeutig verifizieren kann) der Rechtssicherheit für die 'außenstehende' Allgemeinheit und im Prinzip sogar auch zur Absicherung des Vereins, vor einer feindlichen Übernahme. Genau das ist ja auch der Sinn dieser gerichtichen Register - und das ist eines der elementar-wichtigsten Wesenszüge des deutschen Vereinsrechts. Im Prinzip könnte man aber Letzteres - als Ganzes - mal grundsätzlich hinterfragen, ob das überhaupt noch zeitgemäß ist... (ein irgendwie wirtschaftlich aktiver Verein könnte ja auch vergattert werden, eine spezielle "Inc." zu gründen, den "Rest" lässt man einfach in Ruhe) aber auf das Feld will ich hier jetzt nicht begeben. Aber bis dahin ist jeder 100€-Verein im Prinzip rechtlich gesehen nichts anderes, als eine 100 Milliarden starke Firma. Beste Grüße Thomas
drmoeller_neuss Am: 10.06.2026 13:09:31 Gelesen: 4187 # 16
@ DL8AAM [#15] Dieser Beitrag bestätigt meine vorherigen Aussagen: drmoeller_neuss will den Bürokratiesumpf trockenlegen, und schon kommt der zweite Frosch aus seinem Schlammloch gekrochen und fängt an, laut zu quaken. Quod erat demonstrandum. Unser bürgerliches Gesetzbuch beruht auf dem Grundprinzip der Vertragsfreiheit und des gegenseitigen Vertrauens von Geschäftspartnern. Nur in wenigen Fällen gibt es Formvorschriften einzuhalten wie bei Grundstücksgeschäften. Der Bürger ist frei in seinen Handlungen. Wenn ich von Dir eine Briefmarkensammlung für eine Viertel Million Euro kaufen möchte, kann ich das Geschäft rechtskräftig per Handschlag besiegeln. Es ist unsere Entscheidung, und niemand zwingt uns eine bestimmte Form auf (obwohl es in dieser Größenordnung sogar sinnvoll wäre). Das ist der liberale Hintergedanke des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Meinung durchzusetzen, war im Kaiserreich nicht einfach. Beim Vereinswesen hat man dagegen auf Kontrolle gesetzt: Vereine waren zu Zeiten von Kaiser Wilhelm verdächtige Rechtssubjekte, in denen sich Sozialdemokraten und andere Weltverbesserer zusammen gerottet hatten. Die wollte man natürlich unter Kontrolle und staatlicher Aufsicht halten. Wie läuft es in der Praxis ab? Da kommen zwei Personen zum Notar und geben an, Vertreter des betroffenen Vereines x zu sein. Wenn der Notar ordentlich arbeitet, kontrolliert er die Ausweise von den Personen (selbst das passiert nicht immer). Dann beglaubigt er die Unterschriften und schickt alles an das zuständige Registergericht. Das Registergericht denkt sich, der Notar wird schon alles richtig gemacht haben, und macht irgendwann die Einträge. Und im Registergericht sind genügend Vereinsfunktionäre noch immer gelistet, deren Nutzungsrecht für den Grabstein auf dem Friedhof schon längst abgelaufen ist. Die Rechtsaufsicht ist in der Praxis hoffnungslos überlastet. Die Finanzämter wollen schnell und unkompliziert das Geld ihrer Bürger und setzen auf das Elster-Verfahren. Ich könnte für DL8AAM einen Elsterzugang beantragen, den Registrierungsbrief abfangen und die Steuererstattung auf mein Bankkonto umleiten lassen. Nun kommt das in der Praxis nicht vor. Ich wurde auch nie nach einem Registerauszug gefragt, wenn ich für Vereine eingekauft und Veranstaltungen organisiert habe. Gegenseitiges Vertrauen ist noch immer die Grundbasis unseres Handels- und Rechtssystems. Über die "Freigrenzen" in meinem Vorschlag kann man natürlich diskutieren. Aber in den allermeisten Vereinen ist nicht das dicke Geld im Spiel, und persönliche Animositäten wie zwischen dem Landesverbandsvorsitzenden und dem Vertreter des Jugendrings können Gerichte nicht lösen. Damit bin ich hoffentlich wieder beim Thema zurück. Viele Grüsse von drmoeller_neuss, der in seiner Firma als kleiner Frosch angestellt ist, der nicht direkt zur Wertschöpfung beiträgt. Zusammen mit einer Fröschin versuche ich meinen Teich sauber zu halten. Neulich wollte ich den Nachbarteich besser organisieren, damit unsere Produkte schneller auf den Markt kommen. Natürlich war der betroffene Nachbarfrosch mit meinem Vorgehen nicht einverstanden. Er hat seinen Oberfrosch um Schutz gebeten und die anderen Frösche in seinem Teich mobilisiert. Da musste ich als kleiner Frosch nachgeben, da die Nachbarfrösche in der Überzahl waren und schon laut gequakt hatten.
Jürgen Häsler Am: 10.06.2026 18:45:24 Gelesen: 4027 # 17
Hallo an alle, vielen Dank an alle, die hier konstruktive Beiträge geleistet haben. [#7] Vernian weist zu Recht auf die Vorzüge eines NICHT eingetragenen Vereins hin. Seit Inkrafttreten des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) am 01.01.2024 ist der NICHT eingetragene Verein oft eine empfehlenswerte Alternative zum klassischen "e.V." geworden. Das BGB bezeichnet diese nicht eingetragenen Vereine in § 54 BGB als "Vereine ohne Rechtspersönlichkeit". Ein Verein in Südbaden ist den Weg vom e.V. zum (wie ich ihn nenne) "n.e.V." bereits erfolgreich gegangen, ohne diese Entscheidung anschließend zu bereuen. [#14] Herr Möller stellt zu Recht fest, dass zum LV-Tag form- und fristgerecht eingeladen wurde und die Versammlung deshalb beschlussfähig ist. Für seine "Vorarbeit" zur Feststellung der Stimmrechtsliste sei ihm gedankt. Ich veröffentliche sie hier, damit am kommenden Samstag in Worms nichts "anbrennt". 3 Stimmen haben folgende 4 Vereine (= 12 Stimmen) 035 (Karlsruhe), 045 (Mannheim), 048 (Markgröningen), 127 (Nürtingen) 2 Stimmen haben folgende 18 Vereine (= 36 Stimmen): 001 (Aalen), 009 (Hardt), 015 (Esslingen), 019 (Freiburg 1898), 020 (Zenith Freiburg), 029 Heidenheim), 040 (Phila-Service), 043 (Ludwigshafen), 064 (Rottweil), 070 (Schorndorf), 072 (Schwäbisch Gmünd/Gamundia), 079 (Speyer), 091 (Trochtelfingen/Gammertingen), 097 (Ulm), 112 (Kandel), 122 (Bruchsal), 136 (Heidelberg), 143 (Bad Dürkheim) Alle anderen 76 Vereine haben 1 Stimme = 76 Stimmen Das macht maximal 174 Stimmen in der Summe Ich weise ausdrücklich nochmals darauf hin, dass NUR diese Stimmrechtsverteilung maßgeblich ist. Was auf dem LV-Tag 2024 als "Satzungsänderung" beschlossen wurde, ist völlig irrelevant. Die Differenz zu der in der Vereins- und Mitgliederübersicht genannten Zahl von 95 Vereinen beruht auf der Tatsache, dass das Stimmrecht satzungsgemäß nach der Zahl der Vereinsmitglieder am 09.01.2025 ermittelt wird, in der Übersicht aber der Stand vom 31.12.2025 erfasst wird. Der Landesring Süd-West erhält 2 Stimmrechte, sofern seine Mitgliederzahl maximal 100 beträgt. Liegt sie darüber, so sind es drei Stimmrechte. Eine Einigung darüber lässt sich sicherlich mit etwas gutem Willen erzielen. [#11] Guten Abend Herr Scherer, vielen Dank für Ihren Beitrag. Was es braucht, sind saubere Vereinbarungen, etwa zum Datenschutz und auch zur Auftragsdatenverarbeitung. Das an sich ist weder Bürokratie noch ein Hexenwerk. In der Praxis heisst das leider auch, dass man die bisherigen Mitgliederanträge aus der Vergangenheit nicht einfach ändern kann. Da ist eine Datenweitergabe nicht vorgesehen. Genau so ist. Bei allen Neu-Mitgliedsanträgen muss die DSGVO ihren Niederschlag finden. Und das bekommen wir sicherlich auch so hin. Was heisst das nun für den aktuellen Antrag: der Antrag ist eigentlich gar nicht möglich, da der LV Südwest den LR Südwest zu einem ungesetztlichen Handeln auffordern möchte. Das ist korrekt. Dieser Antrag ist unzulässig, sowohl in formeller Hinsicht als auch in materiellrechtlicher Hinsicht. Das sollte der Antragsteller übrigens auch wissen. Wir hatten nämlich schon einmal in der Vergangenheit einen unzulässigen Ausschlussantrag. Das war der am 11.02.2018 gestellte Antrag des BSV Fellbach 1928 e.V. auf Ausschluss des Württembergischen Philatelistenvereins Stuttgart 1882 e.V. aus dem Landesverband Südwest. Auch dieser Antrag war unzulässig und wurde deshalb auf dem LV-Tag 2018 ohne vorherige Abstimmung "zurückgezogen". Dass die LV-Satzung für den Ausschluss eines Vereines einen Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes zur Bedingung macht, hat durchaus seinen Sinn. Die allermeisten Vereinsausschlüsse erfolgen wegen nicht gezahlter Mitgliedsbeiträge. Das Ausbleiben der Beiträge trotz Mahnung meldet der Schatzmeister bei der Vorstandssitzung an seine Kollegen, die dann gemeinsam den Ausschluss des Vereines beschließen. Dies wird dem ausgeschlossenen Verein mitgeteilt, der dagegen Beschwerde einlegen kann. Über diese Beschwerde entscheidet dann der nächste LV-Tag. Bei nicht gezahlten Mitgliedsbeiträge ist das aber völlig aussichtslos. Materiellrechtlich betrachtet kann die Satzung des LV keinen Verstoß gegen die DSGVO rechtfertigen. Die DSGVO ist eine europäische Verordnung und gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Der "Vorrang" des Rechts vor Satzungsregelungen gleichwelcher Art ergibt sich aus dem Rechtstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit der Einschränkung der Vereinsautonomie in Artikel 9 Abs. 2 GG. Im Übrigen hat ja auch der Landesring Süd-West eine Satzung, die zu beachten ist. (2) Zur Feststellung der Mitgliederzahlen hat jede Gruppe Bewegungen im Mitgliederbe- stand der Deutschen Philatelisten-Jugend e. V. mitzuteilen. Die EDVmäßige Erfas- sung dient nur für interne Zwecke. Dort findet sich eine Art "Datenschutzklausel" unter § 12 Abs. 2 "Beiträge und Mitgliederwesen". Man kann aber darüber nachdenken, diese Daten in Zukunft zu erwarten - von allen Neumitgliedern - und verlangen, dass die Formulare für den Mitgliederantrag entsprechend angepasst werden. Das ist sehr zu empfehlen. Das beseitigt dieses "Problem". Ich bin sicher, LV und Landesring können ihre Differenzen noch im "Vorfeld" des LV-Tages bereinigen. [#12] Persönliche Animositäten sind zurückzustellen. Das sehe ich genauso. Jürgen Häsler
drmoeller_neuss Am: 10.06.2026 20:52:27 Gelesen: 3927 # 18
@ Jürgen Häsler [#17]

Bei der Bestimmung der Anzahl der Stimmen pro Verein ist §8 Abs. 2 der Satzung maßgeblich:

Jedes Mitglied hat für je angefangene 50 Vereinsmitglieder eine Stimme, wobei die Mitgliederzahl zugrunde zu legen ist, für die im Vorjahr der Beitrag an den LV bezahlt wurde.

Es werden also nur die Vereinsmitglieder gezählt, für die ein Beitrag an den LV gezahlt wurde. Ein Verein kann durchaus auch Mitglieder haben, für die kein Beitrag an den LV abgeführt wird. Ich denke hier an Doppelmitgliedschaften in anderen Landesverbänden oder an ausländische Mitglieder.

Laut Antrag von Dieter Schaile führt der Landesring Süd-West keine Beiträge an den LV-Südwest ab. Zur Bestimmung der Stimmen sind also 0 Mitglieder zugrunde legen.

"angefangene 50 Vereinsmitglieder heisst zum Beispiel "1-50", "51-100", "101-150". Bei 0 Mitgliedern gibt es keine „angefangenen 50 Mitglieder“. Der Landesring Süd-West hat satzungsmäßig 0 Stimmen, da die Satzung nichts anderes vorsieht (man könnte ja jedem Verein mindestens eine Stimme geben).

Aber es geht ja gar nicht um das Stimmrecht des Landesring Süd-West. Herr Schaile beantragt, dass die LV-Versammlung den Ausschluss beschliessen möge. Auch hier gibt die Satzung eindeutig die Bedingungen vor (Satzung §5 1 c.).

Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. Wird von dem ausgeschlossenen LV-Mitglied innerhalb eines Monats gegen den Ausschluss beim geschäftsführenden LV-Vorstand Beschwerde erhoben, so entscheidet darüber endgültig der nächste LV-Tag.

Voraussetzungen sind also:
- Beschluss des geschäftsführenden LV-Vorstandes über den Ausschluss
- Beschwerde gegen den Ausschluss durch den Landesring Süd-West

Beide Erklärungen müssen entsprechend dokumentiert und nachweisbar sein. Ansonsten hat der LV-Tag keine Beschlussfassungskompetenz. Wenn Herr Schaile den Antrag nicht selbst zurückzieht, muss ein entsprechender Geschäftsordnungsantrag über Nichtbefassung gestellt werden.

Zu guter Letzt: die Weitergabe der Geburtsdaten halte ich nach der DSGVO für unzulässig, da sie für den Satzungszweck des Landesverbandes nicht benötigt werden. Die Weitergabe der Adressen halte ich für zulässig, da mit dem Versand der "Philatelie" ein wesentlicher Satzungszweck erfüllt wird.
Jürgen Häsler Am: 11.06.2026 12:24:48 Gelesen: 3727 # 19
@ drmoeller_neuss [#18] Guten Tag Herr Möller, vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag. Und Sie haben Recht. Auch ich habe noch etwas Recherche-Arbeit geleistet. Kluge Köpfe, die schon vor 2016 in der Verbandsarbeit tätig waren, haben mir mitgeteilt, dass unsere Jugendorganisation Landesring Süd-West nach einem Beschluss auf dem LV-Tag 2008 Mitglied des LV Südwest geworden ist. Damals hat dann der LV freundlicherweise für den Landesring den Beitragseinzug der Jugendmitglieder übernommen und dann die Beiträge an den Landesring weitergeleitet. Das heißt, die Beiträge der Jugendmitglieder wurden zunächst an den LV Südwest entrichtet. Deshalb hatte der Landesring auch ein -an der Zahl seiner Mitglieder orientiertes- Stimmrecht beim LV-Tag. 2021 hat der LV -13 Jahre nach dem Beitritt des Landesrings im Jahr 2008- diesen Beitragseinzug für den Landesring beendet. Seither macht der Landesring seinen Beitragseinzug selbst. Einen Teil des Beitrags führt er an die Deutsche Philatelisten-Jugend (DPhJ) ab. Da das Stimmrecht der Mitglieder des LV nach § 8 Nr. 2 der LV-Satzung von den an den Landesverband gezahlten Beiträgen abhängt, ist das Stimmrecht des Landesrings Süd-West satzungsgemäß NULL. Die Begründung des Ausschlussantrages trägt damit aber überhaupt nicht mehr. Der Satz: "Wir, der LV benötigen diese Daten, um ein Stimmrecht für den Landesverbandstag zu ermitteln." ist dann absolut sinnfrei. Das Stimmrecht ist NULL. Hier muss rein gar nichts mehr "ermittelt" werden. Ich stelle heute abend noch die beiden anderen Anträge zum LV-Tag online. Mich interessiert Ihre Meinung zu diesen beiden Anträgen und ich hoffe, dass das so in Ordnung ist. Jürgen Häsler
drmoeller_neuss Am: 11.06.2026 19:02:46 Gelesen: 3559 # 20
Ich denke, die beiden anderen Anträge sind nicht so wichtig, als dass man sie hier in breiter Öffentlichkeit diskutieren sollte. Ein Antrag fordert eine Satzungsänderung, was die Form der Einladung zum LV-Tag betrifft (§8 Satzung). Alter Text: " Alle zwei Jahre ... beruft der LV-Vorstand ... alle LV-Mitglieder ... schriftlich ein." Der Antrag verlangt eine Ergänzung: " Alle zwei Jahre ... beruft der LV-Vorstand ... alle LV-Mitglieder ... schriftlich ein. Dies kann auch über die sozialen Medien erfolgen". Leider geht das so nicht. Die sozialen Medien erfüllen nämlich nicht die Schriftform. Der folgende Vorschlag dürfte die Absicht des Antragssteller wiedergeben: " Alle zwei Jahre ... beruft der LV-Vorstand ... alle LV-Mitglieder ... in Textform ein." Die Textform (§125b BGB) umfasst nämlich auch Emails und WhatsApp-Mitteilungen, wenn aus ihnen der Einladungstext und der Einladende (Unterzeichner) hervorgehen [1]. Der gute alte Brief geht natürlich immer noch. Große Organisationen und Vereine wären gut beraten, bei wichtigen Versammlungen vorher juristischen Rat einzuholen. Dann wäre der in den voherigen Beiträgen diskutierte Ausschlussantrag ohne Aufhebens einkassiert worden und auch dieser Antrag wäre gleich richtig formuliert worden. Viel wichtiger ist aber das philatelistische Leben. In diesem Bereich kann der LV-Südwest durchaus glänzen. Mit der NAPOSTA SÜDWEST in Remseck gab es eine regionale Veranstaltung und der Landesverband Südwest ist ideeller Träger der Briefmarkenbörse in Ulm (Messe Sindelfingen). Ein paar Gedanken zu den Zahlen: Leider nehmen auch im Bereich des Landesverbandes Südwest die Anzahl der Mitglieder ab. Die Abgänge durch Todesfälle können nicht mehr ausgeglichen werden. Pro Jahr werden es etwa 7% Mitglieder weniger. Auch das Vereinssterben trägt dazu bei. Knapp die Hälfte der im Landesverband organisierten Vereine haben 20 oder weniger Mitglieder und stehen damit auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Vereine. Natürlich sind viele der kleinen Vereine noch aktiv. In vielen Fällen steht und fällt das Vereinsleben mit dem Vorstand. Wenn der alte Vorstand nicht mehr kann oder will, und kein Nachfolger gefunden wird, steht der Verein vor der Auflösung. Zum Thema Vermögen: Der Landesverband hat fast eine halbe Million Euro auf der hohen Kante. Diese Rücklage ist nicht zu gerechtfertigen, da der Landesverband keine langfristigen Verpflichtungen aus Arbeitsverträgen und Mieten hat. Pro Mitglied sind es etwa 130 Euro, mit steigender Tendenz. Es ist dem Schatzmeister anzurechnen, dass er das Vermögen abschmilzt und nicht noch weiter anhäuft. Weitere Veranstaltungen und Aktionen sind personell auch nicht mehr zu stemmen. Trotzdem sollte man ernsthaft überlegen, das zuviel eingezahlte Vermögen den Vereinen über eine Beitragssenkung zurückzugeben. [1] https://www.hopkins.law/expertise/unterschied-schriftform-und-textform
Jürgen Häsler Am: 11.06.2026 20:04:01 Gelesen: 3523 # 21
@ drmoeller_neuss [#20] Guten Abend Herr Möller, schön, dass Sie den Antrag Nr. 1 auf Satzungsänderung in § 8 (Einladung) bereits inhaltlich vorgestellt haben. Und wie Sie zu Recht festgestellt haben, geht das so leider nicht. Zunächst einmal freue ich mich, dass der Landesverband meiner Anregung anlässlich des LV-Tages aus dem Jahr 2024, Einladungen per E-Mail zu ermöglichen, folgen will. Denn genau darauf zielt der Antrag ab. Es erleichtert dem LV-Vorstand nämlich die Arbeit, wenn er die Option hat, auch per E-Mail einzuladen. Und natürlich darf er selbstverständlich auch weiterhin attraktiv frankierte Einladungen per Post verschicken. Die Formulierung des Antrags im Wortlaut ist leider sehr "unglücklich" ausgefallen, was wirklich schade ist. Es wäre übrigens schön, wenn der LV diese "Arbeitserleichterung" auch seinen Mitgliedsvereinen ermöglicht und § 8 Nr. 3 ändert. "Anträge zum LV-Tag sind spätestens 4 Wochen vor dem LV-Tag schriftlich bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes einzureichen." Auch da darf "schriftlich" gerne durch "in Textform" ersetzt werden. Dann wäre der in den voherigen Beiträgen diskutierte Ausschlussantrag ohne Aufhebens einkassiert worden und auch dieser Antrag wäre gleich richtig formuliert worden. Auch da haben Sie natürlich Recht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Und um den Antrag auf Ausschluss des Landesring Süd-West zurückzuziehen, bedarf es auf dem LV-Tag übermorgen zum Glück nur eines einzigen Satzes unseres geschätzten LV-Vorsitzenden. Die Verdienste und die hohe Leistungsfähigkeit des Landesverbandes Südwest sind unbestritten. Die IBRA 2028 in Ulm ist ein essentiell wichtiges Leuchtturm-Projekt. Zum Gelingen dieses Leuchtturm-Projektes beizutragen, ist unser aller Auftrag und Verpflichtung. Und auch im "Kleinen" gibt es eine ganze Reihe von positiven Meldungen. Das fängt beim erfolgreichen Zusammenschluss der beiden Freiburger Briefmarkensammlervereine zu einem einzigen "starken" Verein (zukünftig 3 Stimmen auf dem LV-Tag) an und hört bei der erfolgreichen Wahl eines Nachfolgers für mich im Amt des Regionalvertreters Südbaden auf. Antrag 2 (des Württembergischen Philatelistenvereins Stuttgart 1882 e.V.) Dieser Antrag zielt darauf ab, die Beschaffung philatelistischer Literatur nach Möglichkeit direkt beim Herausgeber vorzunehmen. Der Briefmarken- und Münzsammlerclub Villingen-Schwenningen e.V. und der WPhV Stuttgart 1882 e.V. praktizieren dies bereits seit geraumer Zeit. Unsere MICHEL-Kataloge kaufen wir zum Beispiel direkt im Online-Shop des Schwaneberger Verlages. Jürgen Häsler Nachtrag zu [#17] Die Summe aller Stimmrechte ist natürlich maximal 124, nicht 174. Errare humanum est.
nagel.d Am: 14.06.2026 14:48:00 Gelesen: 3067 # 22
Ich hab mal zwei (Verständnis-)Fragen: Warum soll der Jugendlandesring Südwest vom Landesverband Südwest ausgeschlossen werden? Gibt es mittlerweile sowenige Jugendliche in diesem Verband? Bisher konnte ich dazu keine vernünftige Antwort lesen oder habe ich das in der Vielzahl der Beiträge überlesen?
drmoeller_neuss Am: 14.06.2026 20:22:36 Gelesen: 2922 # 23
Als Vereinsvertreter kann ich aus erster Quelle einen Augenzeugenbericht vom Verbandstag in Worms liefern. An sich stimmten die Rahmenbedingungen. Es war schönster Sonnenschein und der ausrichtende Verein aus Worms bot ein reichliches Rahmenprogramm. Es gab eine kleine Ausstellung zur Wormer Straßenbahn, die schon kurz nach dem zweiten Weltkrieg durch den Bus ersetzt wurde. Die Kleinsten durften die schönste Briefmarke malen und für Kaffee und Kuchen sorgten die Frauen aus dem Gesangsverein, der mit Markus Holzmann den gleichen Vorsitzenden wie der Briefmarkenverein hat. Ein kleiner ungeplanter Besuch der Wormser Feuerwehr sorgte dafür, dass erst einmal alle vor dem Wormser Theater frische Luft schnappen konnte. Der Tagungsort wurde dann von der Bürgermeisterin persönlich wieder freigegeben. Die Abstimmungsordnung wurde kurzfristig auf den alten Modus geändert, so wie es die gültige Satzung des Landesverbandes vorgibt. Warum dann der Vorsitzende Dieter Schaile auf der unglücklichen Werbeaktion mit den knapp bekleideten Damen herumgeritten hatte wie ein trotziges Kind, kann ich nicht nachvollziehen. Schliesslich hat der Landesverband genügend Erfolgsmeldungen und dieser Lapsus war bei den Anwesenden längst in Vergessenheit geraten. Schaile sieht sich in der Rolle des Opfers, dass zu unrecht vom Deutschen Werberat angezeigt wurde. Oder sind es die ersten Anzeichen von Altersstarrsinn? [1] Weiter ging es mit dem Regionalvertreter aus Nordwürttemberg. Bei der Regionaltagung waren einige Vereine nicht geladen worden, ein Formfehler, der eine neuen Termin erfordert, der aber nicht auf dem Landesverbandstag in epischer Breite ausgeführt werden musste. @ nagel.d [#22] Nun zum Thema: "Landesverband Südwest stellt Ausschlussantrag gegen Jugend Landesring Südwest" und zur Frage von nagel.d "Warum soll der Jugendlandesring Südwest vom Landesverband Südwest ausgeschlossen werden?" Diese Frage konnte auch auf dem Verbandstag nicht beantwortet werden. Wie der Vorsitzende des Landesverbandes Südwest (LV Südwest) selbst in seinem Antrag schreibt, führt der (Jugend-)Landesring Süd-West die Mitgliedsbeiträge an den Verband DPhJ ab. Der Landesverband Südwest erhält keinen Pfennig. Damit hat der Landesring genau null zahlende Mitglieder und damit nach alter (und neuer !) Satzung genau null Stimmen. Da der Landesring somit kein Stimmrecht auf dem LV-Tag hat, braucht der LV Südwest auch nicht die Daten zur Ermittlung des Stimmrechtes. Nun scheint die Verwaltungssoftware des Verbandes mit diesem besonderen Umstand nicht zurechtzukommen. Einen Verein ohne Mitglieder kann es nicht geben. Der Vorsitzende des Landesrings Süd-West weigert sich, die Mitgliederdaten an den Landesverband weiterzugeben und beruft sich dabei auf die DSGVO und den Datenschutz allgemein. Soweit die Formalie. Die Datenschützer können sich jetzt juristisch streiten, ob der Landesverband auf die Daten des Landesrings überhaupt einen Anspruch hat und ob die Weitergabe sogar gegen Gesetze verstösst. Aber darum ging es eigentlich auch gar nicht. Wie Jürgen Häsler [#19] und ich in Beitrag [#18] geschrieben hatten, waren die formalen Voraussetzungen für diesen Antrag nicht gegeben. Irgendjemand muss es Dieter Schaile noch rechtzeitig vor dem Verbandstag gesteckt haben, dass er am besten seinen Antrag zurückzieht. Das hat dann Schaile auch ohne weitere Ausschweife im entsprechenden Tagesordnungspunkt so getan. Alle haben aufgeatmet, hätte Schaile dann nicht unter Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" nachgetreten. Man hätte sich auf einen Kompromiss einigen können und hätte nur die Daten des Vorstandes gemeldet. Dann wäre die Software zufrieden gewesen. Natürlich hätte der Landesring Süd-West noch immer kein Stimmrecht gehabt, dazu müsste man die Satzung des Landesverbandes ändern. Der restliche Diskussion hat in erster Linie den anwesenden Vereinen den schönen sonnigen Nachmittag geraubt. Die Maximalforderungen des Landesrings stiessen beim Vorsitzenden nicht gerade auf Gegenliebe, geschweige denn die vorgeschlagenen Massnahmen zur Jugendförderung. "Der Landesring langt in die Tasche", brachte es Schaile auf den Punkt und sprach von Erpressung. Genau zur gleichen Methode griff er etwas später, und drohte "entweder ich oder der Landesring" und versuchte noch, unter Verschiedenes entgegen der Satzung eine Abstimmung durchzudrücken. Im weiteren Verlauf wurden gegenseitige Anschuldigungen vorgebracht, die nichts zur Klärung der Sache beigetragen haben. Hier können einfach zwei Menschen nicht miteinander, wie zwei kläffende Hunde, die man mit Gewalt an den Leinen aus dem Kampfgeschehen ziehen muss. Da halfen auch die vermittelnden Worte des BDPh-Vertreters Konrad Krämer nicht mehr weiter. Nun ist die Ausgangssituation schon komisch, es gibt im Landesverband einen Mitgliedsverein ohne eigene Beitragszahlungen und Stimmrecht. Der benachbarte Landesverband Hessen löst das Problem eleganter, dort ist die Jugendvertretung nur "assoziiertes" Mitglied ohne Verpflichtungen und Stimmrecht, aber mit Rederecht. Fazit: die ganze Show war eher abschreckend und keine Werbung für die Philatelie. Es waren nur ein Viertel aller Vereine persönlich vertreten. Vielleicht wissen die meisten Vereine, was sie erwartet und sind deswegen dem Landesverbandtag ferngeblieben? [1] https://philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?CP=0&ST=19871&F=1&page=0
Jürgen Häsler Am: 17.06.2026 12:24:13 Gelesen: 2524 # 24
@ drmoeller_neuss [#23]

Guten Tag Herr Möller,

vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht vom LV-Tag.

Gestatten Sie mir dazu einige Anmerkungen:

Die Abstimmungsordnung wurde kurzfristig auf den alten Modus geändert, so wie es die gültige Satzung des Landesverbandes vorgibt.

Das ist doch sehr erfreulich. Dann sind die Wahlen und Abstimmungen wenigstens gültig. Immerhin.

Warum dann der Vorsitzende Dieter Schaile auf der unglücklichen Werbeaktion mit den knapp bekleideten Damen herumgeritten hatte wie ein trotziges Kind, kann ich nicht nachvollziehen. Schliesslich hat der Landesverband genügend Erfolgsmeldungen und dieser Lapsus war bei den Anwesenden längst in Vergessenheit geraten. Schaile sieht sich in der Rolle des Opfers, dass zu unrecht vom Deutschen Werberat angezeigt wurde. Oder sind es die ersten Anzeichen von Altersstarrsinn?

Meine Amtszeit als Regionalvertreter Südbaden dauerte vom 10. Oktober 2020 bis zum 09. Oktober 2024.

Diese verunglückte "Werbeaktion" ist -zum Glück für mich- erst danach zum "Thema" in den "Medien" geworden. Das ganze hat mir aber klar gezeigt, dass ich in diesem LV-Gesamtvorstand nichts verloren habe. Da "passe" ich mit meinen "modernen" Wertvorstellungen einfach nicht rein.
Und warum man bei solchen Gelegenheiten nicht die positiven Dinge in den Fokus rückt, sondern über die Pleiten der Vergangenheit lamentiert, verstehe ich auch nicht.


Bei "Altersstarrsinn" handelt es sich um einen umgangssprachlichen, oft negativ besetzten Begriff für eine zunehmende Inflexibilität im Denken und Verhalten, die im fortgeschrittenen Alter auftreten kann. So sagt es die KI.
Ob das nun hier der Fall ist oder einfach nur gewöhnliche "Beratungsresistenz" vorliegt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Man hätte sich auf einen Kompromiss einigen können und hätte nur die Daten des Vorstandes gemeldet. Dann wäre die Software zufrieden gewesen.

Ja, das hätte man tun können.
Sicherlich hätte man die Namen und Anschriften der Herren Brockmann und Curasch von der "Kontakt"-Website des LRSW dort eingeben können, um die Software zufrieden zu stellen. Dazu muss man allerdings auch den Willen zum Kompromiss mitbringen.

Die restliche Diskussion hat in erster Linie den anwesenden Vereinen den schönen sonnigen Nachmittag geraubt.

Das ist sicherlich mit ein Grund, warum aus der gesamten Region Südbaden niemand vor Ort war. Wer verschwendet schon gerne seine Lebenszeit ? Wie können froh sein, dass an dieser Veranstaltung nur "Insider" teilnehmen. Gute Werbung für die Philatelie ist so etwas sicher nicht.

Worms und natürlich die überregional bekannte Wormser Kulturnacht sind sicher eine Reise wert.
Aber der Besuch des LV-Tages mit Debatten dieser Art ?


Inzwischen hat mich auch der offizielle Bericht des LV Südwest zum LV-Tag erreicht.

Darin heißt es (wörtliches Zitat):

Hiermit möchten wir Ihnen/Euch direkt nach dem LV-Tag über die Anträge Informieren.

Zum Antrag 1:
Der Inhalt war ja schon 2024 in Möglingen besprochen und zur Abstimmung gekommen. Er musste nun nur noch für die Satzung genau formuliert werden.
Alt:  „Schriftlich ein“
Für die Satzungsänderung wurde  „Textform ein“  vorgeschlagen und darüber abgestimmt.
Die Satzungsänderung durch den LV-Tag angenommen wurde.

Zum Antrag 2:
Dieser wurde abgelehnt.
Begründung: Der LV selbst bestellt/kauft keine Printmedien.         
Die Vereine können aber diese Idee aufnehmen und danach selbst handeln.

Zum Antrag 3:
Der Antrag wurde durch den Antragsteller zurückgezogen.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde das Thema der Mitgliedszahlen (Erwachsen -z.B. Kein Vorstandsmitglied ist gemeldet) des LR ausführlich besprochen, da dieser mit 0 Mitgliedern gelistet ist.

Das in diesem Zuge bei den anwesenden Vereinen eingeholte Meinungsbild deckte sich mehrheitlich mit der Aussage des vor Ort anwesenden BDPh Vertreters, dass ein solches Konstrukt durch den LV nicht akzeptiert werden kann. 

Der geschäftsführende Vorstand versteht dieses Votum als Auftrag zur Streichung und wird diese entsprechend umsetzen.


Hier stellen sich mir jetzt gleich 2 Fragen:

1. Welche Aussage hat Konrad Krämer als Beisitzer des BDPh denn nun "vor Ort" getroffen ?

2. Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" wird ein Beschluss gefasst ?

Dieses Verhalten ist satzungswidrig. Das haben Sie ja schon selbst festgestellt.


Wichtig:
Gleichzeitig ist folgendes zu beachten:
Es ändert sich Nichts für die Jugendlichen.
-Sie sind weiterhin Mitglied in den Ortsvereinen.
-Sie sind weiterhin Mitglied im Landesring Süd-West (ff. lrsw)
-Sie bezahlen weiterhin ihren Beitrag über die Ortsvereine an den lrsw und damit an die DPhJ
-Sie erhalten weiterhin unter anderem den Jungen Sammler etc.
Der LV-Südwest unterstützt unteranderem - weiterhin: 
-Aktivitäten der Ortsvereine um ihre Jugendgruppen vor Ort zu stärken oder diese aufzubauen, analog zu den Aktionen 'Tag der Briefmarke'. 
-Der prozentuale zusätzlich Zuschuss bei Wettbewerbsausstellungen, wird auch  auf die Jugendklasse angerechnet.
Im Auftrag des Vorstandes,

Was ist das ?
Eine Beruhigungspille für die Vereine ?


Nach dem Motto:
Wir werfen den Landesring aus dem Landesverband raus, aber macht Euch keine Sorgen, liebe Vereine, für Eure Jugendlichen ändert sich rein gar nichts ?


Sorry, da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Aber das hat ja bereits Johannes Hoffner in [#12] übernommen.

Jürgen Häsler
drmoeller_neuss Am: 17.06.2026 19:13:23 Gelesen: 2391 # 25
@ Jürgen Häsler [#24] Noch einmal: Mir ist der Status des Landes(Jugend)ringes im Landesverband Südwest immer noch nicht klar. Der Landesring zahlt keine Beiträge an den Landesverband. Damit hat er laut Satzung kein Stimmrecht. Weder kann Dieter Schaile dem Landesring ein Stimmrecht verschaffen, noch kann er die Mitgliedsdaten von seinen Mitgliedern verlangen, da keine Beiträge an den Landesverband abgeführt werden müssen. Bleibt nur noch die satzungsmässige Variante der Fördermitgliedschaft. Aber Fördermitglied ohne ein Cent Beitrag? Das hört sich auch komisch an. Wenn der Landesring in irgendeiner Form Mitglied ist, kann der geschäftsführende Vorstand das Mitglied aussschliessen. Dazu muss der Vorstand nicht die Mitgliederversammlung fragen. Die Versammlung kann auch nicht über einen Ausschluss beraten oder gar beschliessen. Der Ausschluss hat aber fast keine praktischen Folgen. Laut Satzung (§2 Abs. 1 j) ist der Landesring aktiv in die Verbandsarbeit mit einzubeziehen: j) die Förderung der Jugendarbeit im Verein, Schulen und Messen im philatelistischen Sinne unter Einbeziehung des Landesring Süd-West e.V. der DPhJ sowie der Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Jugendhilferechts Das einzige, was dem Landesring verloren geht, ist das Recht, auf Mitgliederversammlungen formal Anträge zur Abstimmung zu stellen. Und die Dieter-Schaile-Show geht in die nächsten Folgen. Das ganze Theater kann nur beendet werden, wenn sich ein Gegenkandidat wählen lässt. Der kann auch gerne aus Süd-Baden kommen. Aber solange die Südbadener mit Abwesenheit glänzen, wird nichts daraus.
DL8AAM Am: 17.06.2026 22:33:32 Gelesen: 2302 # 26
@ drmoeller_neuss [#25] Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es nicht um die Adressen bzw. Daten der Mitglieder, sondern um für Angaben zu den "Organen", d.h. um den Vorstand (d.h. um zu wissen wer überhaupt der legitime, offizielle Ansprechpartner dieses Verbandsmitgliedes ist). Diese Angaben es wurden, wenn das Eingangsposting stimmt, trotz mehrfacher Anfrage vom Jugendring nicht gemacht. Ein Jugendring ist ja auch kein Verein, in dem Jugendliche Mitglied sind, sondern üblicherweise eine Dachvereinigung (ein "Ring") für "Jugendgruppen" (von Vereinen). Die jugendlichen Mitglieder selbst sind ja bereits bei bzw. über ihre "echten" Vereine gemeldet. Sonst wären sie ja doppelt erfasst. Ein Jugendring ist üblicherweise ja lediglich nur ein Dachverband für Jugendliche bzw. "Jugendgruppen" anderer Vereinigungen. Ich war vor vielen Jahren selbst mal 2. Vorsitzender von so einem zwischengeschalteten städtischen "Jugenddachverband", wobei wir selbst kein einziges jugendliches Mitglied hatten. ----- Warum so ein Spartendachverband, d.h. eigentlich nur der Vorstand, ein einständiges, reguläres Mitglied im Verband ist, will sich mir aber irgendwie nicht erschließen, denn alle Personen sind ja bereits über ihre Stammvereine vertretende Mitglieder. Das man ihn in Dinge mit einbezieht, die speziell Jugendliche betreffen, ist eine andere Sache. Das ist ja der Sinn eines Jugendringes. Und dafür muss der LV eben auch die Kontaktdaten der Ansprechpartner haben. Beste Grüße Thomas
drmoeller_neuss Am: 18.06.2026 10:30:03 Gelesen: 2114 # 27
@ DL8AAM [#26] Du hast wahrscheinlich die entscheidende Szene dieser Staffel verpasst, oder Du warst gerade im Keller, um Bier und Chips zu holen. Es geht doch gar nicht um den Aussschluss des Landesringes als formales Mitglied. Dann hätte sich Dieter Schaile juristischen Rat geholt und das einfach satzungsmässig durchgezogen. Wenn der Landesring unbedingt Stimmrecht haben möchte, meldet er eben die drei Leute aus dem Vorstand an, und zahlt die Mitgliedsbeiträge an den Landesverband aus der Portokasse. Im übrigen war ja der Landesring auf dem Verbandstag vertreten, die Postadresse des Vorsitzenden scheint kein grosses Geheimnis zu sein. Aber wenn man es so macht, fehlt die Öffentlichkeit. Und das ist Teil der Dieter-Schaile-Show. Da treffen zwei Alpha-Wölfe aufeinander und tragen ihre Rangkämpfe aus. Solche Show-Kämpfe scheinen aber eine Spezialität des Landesverbandes Südwest zu sein. Ich erinnere mich nur noch an Rumpelstilzchen und seinen tapferen Kampf gegen die ortsvereinsschädigenden BDPh-Direktmitglieder. Das gipfelte darin, dass doch bitte der Landesverband aus dem BDPh austreten solle. Daraufhin erklären die Fellbacher den Stuttgartern den Krieg, und die Kriegsberichterstatter reporten brav auf den Philaseiten (über 100 Beiträge), bis Richard das Thema geschlossen hat. Und der große Historiker W.M. schreibt wieder ein Buch über die Geschichte der Landesverbände, garantiert nicht unter 500 Seiten. Andere Landesverbände sind langweilig. Dort werden nur die Mitglieder verwaltet. Spaß und Satire beseite. Am besten, man löst die Landesverbände auf. Der BDPh hätte dann einen erweiterten Vorstand mit Regionalvertretern. Die Vereine wären direkt Mitglied im BDPh. Über das Vermögen der Landesverbände (zusammen über eine Million Euro) muss man sich vorher Gedanken machen. Entweder man stockt eine vorhandene Stiftung auf, oder man gründet eine neue.
nagel.d Am: 18.06.2026 21:34:52 Gelesen: 1920 # 28
Aus diesen ganzen Fragen in den Beiträgen werde ich nicht schlau. Einen Landesring Jugend will man einerseits aus dem Verband ausschließen (wegen den unterschiedlichen Gründen) das aber andererseits beitragsfrei geführt wird. Dann wird aber gesagt, dass hier Anträge zurückgezogen werden. Sorry aus der ganzen Geschichte werde ich nicht schlau. Für mich zeichnet sich hier das gefühlte Bild ab man möchte die Philatelie unattrativ machen für Jugendliche (Ok ich kann mich nach den ganzen Beiträgen auch irren). Der Beitrag von drmoeller_neuss [#23] ist zwar für mich erklärend, aber wie gesagt irgendwie habe ich bei der ganzen Sache dies objektiv einzuordnen.
DL8AAM Am: 19.06.2026 16:08:05 Gelesen: 1703 # 29
@ drmoeller_neuss [#27]

Das habe ich schon verstanden, aber diese satzungsrechtlichen Spielereien sind nur ein "unwichtiger" Nebenschauplatz, vollkommen am eigentlichen Thema vorbei. Das hätte alles vermeiden können, wenn man denn nur die Form gewahrt hätte bzw. seinen eigenen Melde-, Anzeige- und Eintragungspflichten nachgekommen wäre. Übrig bleibt dann immer noch die Kernfrage, nämlich das ein Mitgliedsverein seinen satzungsgemäßen Pflichten (wohl trotz mehrfacher Nachfrage) nicht nachgekommen ist. Und hierbei geht es um die ureigene Pflicht, seine Kontaktdaten seinem Verband mitzuteilen.

Wie gesagt, ich war in der Vergangenheit auch mal verbandlich aktiv (nicht bei den Philatelisten, sondern im Sportbereich und auch bei den Funkamateuren), d.h. ich bin hier kein absoluter Laie. In einem guten, seriösen Verband bekommt üblicherweise jedes Mitglied (Verein) jâhrlich ein Bestandsdatenblatt, das jeder Verein zu kontrollieren hat und entsprechend rückmelden muss. Wenn dann ein Verein sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht meldet, wird dieser üblicherweise "gestrichen". Das vollkommen üblich. Geistermitglieder will keiner haben. Zusätzlich meldet jeder guter, seriöser Verein ja normalerweise auch die Ergebnisse der "Wahlen zum Vorstand", unaufgefordert. Und (wohl) um diese Daten ging es dem LV.

Mitgliedermeldungen sind eine andere Baustelle, die hier aber wohl keine Relevanz hat. Trotzdem: Natürlich hat der Verband ein Anrecht auf die Mitgliederdaten, auch wenn in alten Aufnahmeanträgen ja noch kein Hinweis auf aktuelle Rechtslagen enthalten ist. "Verarbeiten" darf der diese Daten trotzdem, solange diese Daten zu satzungsgemäßen Aufgaben notwendig sind. Und sei es nur, um die Ehrungenadel für eine 50jährige Mitgliedschaft geht ;-) Das gilt natürlich auch für Minderjährige Mitglieder, nicht ohne Grund müssen ja auch die Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag zusätzlich unterzeichnen. Adressen selbstredend, insbesondere wenn es ein Verbandsmagazin, das individuell verschickt wird, gibt. Und natürlich gehören zu einer ordnungsgemäßen Identifikation einer Person in D auch die Geburtsdaten. Peter Müllers' gibt's in D zu 1000den, aber am 01.01.1965 in Obertupfingen geboren, nur genau einen. Ich darf ja wohl auch erwarten, dass mir der Verbandspräsi zum 100jährigen Geburtstag einen persönlichen Geburtstagsgruß schickt, oder? ;-) Aber wie gesagt, das war hier offenbar ja aber nicht die Frage.

Beste Grüße
Thomas

Sorry, am Handy geschrieben (gerade auf der Rückreise mit dem Wohnmobil vom Pokémon GO-Fest in Kopenhagen) :-) Sorry für Rechtschreib- und Satzbaufehler.
Jürgen Häsler Am: 20.06.2026 08:38:17 Gelesen: 1475 # 30
Guten Morgen allerseits, da inzwischen bei einigen ziemliche Verwirrung herrscht, folgt hier noch einmal ein kurzer Abriss der Ereignisse. 1) Seit 2008 ist der Landesring, das ist die Jugendorganisation, Mitglied im LV Südwest. Ziel der damals geschlossenen Beitrittsvereinbarung war eine frühzeitige Integration der Kinder in Verein und Jugendgruppe. Der finanzstarke LV unterstützt die Jugendarbeit des Landesrings mit Geld, denn die Mitglieder des Landesrings sind ja die Nachwuchs-Philatelisten und die zukünftigen Mitglieder der Vereine des LV. Außerdem zieht der Schatzmeister des LV die Mitgliedsbeiträge für die Jugendlichen des Landesrings ein und leitet sie dann an den Landesring weiter. 2) 2021, während der Corona-Pandemie, beendet der LV den Beitragseinzug für den Landesring. Der muss seine Mitgliedsbeiträge jetzt selbst einziehen. Außerdem kommt es zum Streit über die Finanzierung des alljährlichen Jugendstandes auf der neu etablierten IBB in Ulm. Das Verhältnis zwischen Landesring und LV verschlechtert sich zusehends. Der LV will seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Landesring bezüglich der IBB Ulm loswerden und das geht am leichtesten, indem man den Landesring aus dem LV rauswirft. Jetzt muss allerdings von Seiten des LV noch ein Grund für den Vereinsausschluss "erfunden" werden. Denn "nicht bezahlte Beiträge" als wichtigster Ausschlussgrund scheidet aus, da der Landesring seine Beiträge an die Deutsche Philatelisten-Jugend überweist und nicht an den LV. Die Jugend bekommt ja auch die Zeitschrift "Junge Sammler", nicht die "philatelie". Um einen satzungsgemäßen Ausschlussgrund zu finden, fordert der LV-Vorsitzende die Mitgliederdaten beim Landesring an. Der wiederum rückt diese Daten nicht heraus, denn die DSGVO verbietet in Artikel 6 Abs. 1 die Verarbeitung, Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten grundsätzlich, es sein denn, es gibt eine Erlaubnisnorm (Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse). Der LV-Vorsitzende schiebt als "berechtigtes Interesse" die Ermittlung des Stimmrechts des Landesrings für den LV-Tag vor. Er übersieht dabei allerdings, dass der Landesring beim LV-Tag mangels Beitragszahlung gar kein Stimmrecht hat, sondern nur Rede- und Antragsrecht. Der Ausschlussantrag ist also 1. satzungswidrig 2. rechtswidrig und 3. unbegründet. Er scheitert also beim LV-Tag und zieht seinen Antrag zurück. Natürlich nimmt er diese Niederlage nicht hin, sondern versucht auch weiterhin, den Landesring aus dem LV zu werfen.
Richard Am: 20.06.2026 09:32:57 Gelesen: 1452 # 31
Bund Deutscher Philatelisten e.V. Herzlichen Glückwunsch und herzlichen Dank an den Landesverband Südwest! Am Wochenende fand die Hauptversammlung des Landesverbandes Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine im Bund Deutscher Philatelisten e. V. (LSW) in Worms statt. Wir gratulieren dem neu gewählten Vorstand herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg bei der Verbandsarbeit. Besonders freuen wir uns über die Wiederwahl von Dieter Schaile zum Vorsitzenden. Ebenfalls im Amt bestätigt wurden Dr. Markus Kohler als stellvertretender Vorsitzender, Lars Böttger als Schatzmeister sowie Wolfgang Zimmermann als Geschäftsführer. Ein ganz besonderer Dank gilt jedoch Detlev Moratz. Über viele Jahrzehnte hinweg hat er die Öffentlichkeitsarbeit des LSW mit großem Engagement, Fachwissen und außerordentlichem persönlichem Einsatz geprägt. Mit viel Herzblut hat er die philatelistische Verbandsarbeit begleitet und sichtbar gemacht. Sein Wirken hat den Landesverband nachhaltig mitgestaltet und zahlreiche Sammlerinnen und Sammler erreicht. Für diese herausragenden Verdienste wurde Detlev Moratz mit der Goldenen Ehrennadel und der Plakette des LSW ausgezeichnet. Lieber Detlev, hinter jeder erfolgreichen Verbandsarbeit stehen Menschen, die oft im Hintergrund wirken. Du gehörst zweifellos dazu. Vielen Dank für Deine Zeit, Deine Ideen und Dein jahrzehntelanges Engagement für die Philatelie und den Landesverband. Herzlichen Glückwunsch zu dieser verdienten Ehrung!
Jürgen Häsler Am: 20.06.2026 16:40:00 Gelesen: 1305 # 32
@ Richard [#31] Richards Dankesworten an Detlev Moratz kann ich mich nur anschließen. Detlev hat über viele Jahre hinweg Herausragendes für den Landesverband Südwest geleistet. Seinen Job in der Öffentlichkeitsarbeit des LV Südwest hat er mit großer Leidenschaft und Fachkompetenz ausgeübt und stand stets als Ansprechpartner zur Verfügung. Noch heute erinnere ich mich gerne an ein Seminar von ihm, an dem ich teilgenommen habe. Ich habe gestern Abend beim Vereinstreffen ein "Meinungsbild" meiner Mitglieder zum Konflikt zwischen LV und Landesring eingeholt. Die Mehrheitsmeinung war, dass man nach einem Kompromiss zwischen beiden Seiten suchen sollte. Ich möchte deshalb beide Seiten im Namen des gesamten Vereins dazu aufrufen, nach gemeinsamen Lösungen für die vorhandenen Differenzen zu suchen. Um die starke "Verbundenheit" zwischen dem BSC Villingen-Schwenningen e.V. und dem Landesring Süd-West verstehen zu können, muss man wissen, dass der BSC Villingen e.V. 1986 Ausrichter der NAJUBRIA 86 war. Unser einziges Ehrenmitglied war 10 Jahre lang (von 1982 bis 1992) 2. Vorsitzender des Landesrings. Heute gibt es leider keine Jugendgruppe in Villingen-Schwenningen mehr. Auch wenn ich selbst nie ein "Kind" der Villinger Jugendgruppe war, so hat mir doch die NAJUBRIA 86 einen Impuls zum späteren Eintritt in den damaligen BSC Villingen e.V. gegeben. Ich betrachte das Votum meiner Mitglieder aber auch als Aufforderung zur Stärkung der Jugendarbeit und zur Unterstützung des Landesrings. Zunächst bitte ich den Landesring, einige Formalien zu erledigen und Angaben auf seiner Website zu aktualisieren. Beim Impressum (siehe Bild): Der Landesring hat seinen Sitz in Gaildorf, das liegt im Amtsgerichtsbezirk Schwäbisch Hall. Bis 2015 hatten alle 107 Amtsgerichte in Baden-Württemberg eigene Vereinsregister, danach wurden die Register digitalisiert und die Zuständigkeiten auf nur noch 4 Amtsgerichte übertragen. Dazu mussten die Vereinsregisternummern aller Vereine, die nicht in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm ansässig waren, geändert werden. Wie man der beigefügten Übersicht entnehmen kann, erhielt das Amtsgericht Schwäbisch Hall das Präfix 57. Der Landesring ist also beim Amtsgericht Stuttgart unter der Vereinsregisternummer VR 570219 eingetragen. Das sollte auf der Website geändert werden. Dann wird dort als inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV Herr Axel Brockmann genannt. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist bereits am 07. November 2020 außer Kraft getreten und wurde durch den Medienstaatsvertrag ersetzt. Es muss also heißen: "Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Axel Brockmann" Die Angabe der Rechtsnorm ist jedoch nicht zwingend und darf weggelassen werden. "Inhaltlich Verantwortlicher: Axel Brockmann" wäre also auch in Ordnung. Auch hier sollte das Vereinsregister aktualisiert werden und der neue Vorsitzende eingetragen werden. Ansonsten kann ich dem Landesring zu seiner toll gestalteten Website nur gratulieren. Ich hoffe sehr, dass LV und Landesring in der Lage sind, in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Das wäre doch sicher im Interesse der gesamten Verbandsphilatelie, denn die Freude am gemeinsamen Hobby sollte für alle im Vordergrund stehen. Jürgen Häsler