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Warum die Mischfrankierung mit Internetmarke bei der Post tabu ist

Richard Am: 01.03.2026 09:37:36 Gelesen: 370 # 1
Zustellung verweigert Briefmarken kombinieren Der folgende Beitrag ist vor einem halben Jahr veröffentlicht worden In den Ferien hatte die Post mit erheblichen Problemen zu kämpfen: Urlaubszeit, Hitze und Personalmangel führten zu Verzögerungen. Doch manchmal kommt Post gar nicht an – etwa, wenn Kunden verschiedene Briefmarkenarten kombinieren. MDR-Autor Ralf Geißler hat das erlebt und ein paar persönliche Anmerkungen dazu. Warum "Mischfrankierung" bei der Post tabu ist von Ralf Geißler, MDR AKTUELL - 19.o8.2025 In den Ferien hatte die Post mit erheblichen Problemen zu kämpfen: Urlaubszeit, Hitze und Personalmangel führten zu Verzögerungen. Doch manchmal kommt Post gar nicht an – etwa, wenn Kunden verschiedene Briefmarkenarten kombinieren. MDR-Autor Ralf Geißler hat das erlebt und ein paar persönliche Anmerkungen dazu. Ralf Geißler, Wirtschaftsredakteur - Ein sorgfältig frankierter Brief unseres Reporters kam mehrfach ungültig gestempelt zurück. - Die Post erklärte daraufhin, dass das Kombinieren verschiedener Frankierarten nicht erlaubt ist. - Einem Postsprecher zufolge erschweren Mischfrankierungen die automatisierte Portoprüfung und verursachen zusätzlichen Aufwand. - Die Bundesnetzagentur sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf die Grundversorgungspflicht der Post. Es gibt Dinge, die will man nicht zurückhaben. Einen Brief zum Beispiel, den man sorgsam frankiert in einen Kasten der Deutschen Post geworfen hat. Bei mir allerdings kam er zurück – mehrfach. Ungültig gestempelt, mit einem quietschgelben Aufkleber drauf: "Bitte verpacken Sie Ihre Sendung NEU und liefern diese als Standardbrief korrekt frankiert wieder ein." Post: Mischfrankierung nicht zulässig Nun war der Brief korrekt frankiert. Dachte ich zumindest – nach peniblem Wiegen und Messen. Also schrieb ich dem Kundenservice, was gar nicht so leicht ist. Die Adresse versteckt die Post besser als die Bundesbank ihr Gold. Die Antwort war aufschlussreich. "Auf einer Sendung ist eine Mischfrankierung unterschiedlicher Frankierarten (zum Beispiel Internetmarken mit traditionellen Briefmarken) generell nicht zulässig." Ich bekam den Brief also zurück, weil ich eine Filialmarke mit einer Internetmarke kombiniert hatte. Beide von der Deutschen Post. Beide bezahlt. Aber: Mischen verboten! Ich konnte es kaum glauben und habe Klaus Gettwart angerufen. Der Chef des Verbands für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation sagt, die Geschäftsbedingungen der Post seien da tatsächlich eindeutig. "Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, Briefe heute freizumachen. Mit einer Briefmarke, mit einer Nummer, die man sich draufschreibt, mit einer Briefmarke, die man sich ausdrucken lässt." Die Post biete eine Menge an Möglichkeiten. "Aber sie schließt in ihren AGBs aus, dass man diese auch miteinander kombinieren kann." (Quelle und ausführlich weiter lesen: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/deutsche-post-mischfrankierung-unzulaessig-100.html )