Briefmarken Atteste

Thema:

Berlin Dauerserie Frauen der deutschen Geschichte Belege Fälschungen

Frankenjogger Am: 11.12.2023 18:37:12 Gelesen: 9357 # 1
Hallo, heute mal wieder ein paar Berliner-Frauen-Belege. Es kommt der Wert zu 40 Pf, der die Blumen- und Insektenmalerin Maria Sibylla Merian zeigt. Zum Ausgabezeitpunkt und auch im Folgetarif gab es als Einzelverwendung nur in Berlin eine Standard-Verwendungsmöglichkeit auf Ortspostkarte, sonst nur die Verwendung als Massendrucksache bis 30 g, nach §19 Postordnung Abs. 1 Nr. 3 und 4. Das waren spezielle Voraussetzungen die erfüllt sein mussten (Mengen und Zustellungsorte), damit der entsprechende Tarif genutzt werden konnte (Postbuch von Werner Steven, S. 19) Ich zeige zum einen eine Berliner Ortspostkarte vom 3.1.1991, die Gebühr galt auch nach der Tarifänderung zum 1.4.1989 noch, zum zweiten kann ich eben eine oben genannte Massendrucksache zeigen, die zumindest mit 40 Pf frankiert ist. Ob die Anforderungen, auf die oben verwiesen wurde, bei der Einlieferung dieses Beleges am 24.2.1989 erfüllt waren, lässt sich nicht mehr nachprüfen. Die Drucksache wurde innerhalb Berlins versendet. Eine Mehrfachfrankatur, auch wenn es nur ein normaler Fernbrief (Gebühr: 80 Pf) wäre, sowie Mischfrankaturen (mit niedrigeren Werten) kann ich nicht zeigen. Viele Grüße, Klemens
User #344755881 Am: 25.02.2026 22:59:14 Gelesen: 1462 # 2
@ Frankenjogger [#1] zum zweiten kann ich eben eine oben genannte Massendrucksache zeigen, die zumindest mit 40 Pf frankiert ist. Ob die Anforderungen, auf die oben verwiesen wurde, bei der Einlieferung dieses Beleges am 24.2.1989 erfüllt waren, lässt sich nicht mehr nachprüfen. Die Drucksache wurde innerhalb Berlins versendet. Der Beleg ist leider eine Fälschung. Die fünfstellige PLZ im Gummistempel des Absenders (übrigens korrekt für den Schwendyweg) gab es erst ab 1.7.1993. Die Bekanntgabe der PLZ geschah erst einige Monate vorher. Da waren Berliner Marken schon lange ungültig. (31.12.1991) Auch die Landesbezeichnung "Germany" gab es 1989 vor der Wiedervereinigung üblicherweise nicht. Da war Berlin-Spandau noch "West-Germany".
Frankenjogger Am: 26.02.2026 07:38:44 Gelesen: 1427 # 3
@ Freistempel26 [#2] Vielen Dank für den Hinweis, Klemens [Beiträge [#1] bis [#3] redaktionell kopiert aus dem Thema "Berlin Dauerserie Frauen der deutschen Geschichte"]
Stefan Am: 27.02.2026 22:42:49 Gelesen: 1332 # 4
@ Freistempel26 [#2] Kann es nicht einfach sein, dass der Absenderstempel auf dem Beleg nichts zu suchen hat, der Rest allerdings sonst zusammenpasst? Der Handstempel von "The contact" gehört aufgrund der fünfstelligen Postleitzahl nicht zur Sendung, daran besteht kein Zweifel. Denkt man sich diesen weg, was ist dann vom Rest des Briefes zu halten? Ich sehe hier eine für die 1980er und 1990er Jahre übliche Absenderstempelung für Massensendungen (Massendrucksachen), in diesem Fall aus Berlin vom 24.(?)02.1989. Diese Art Stempelung wird im Forum auch als Vorausentwertung beschrieben [1], da diese vom Absender selbst und nicht von der (Bundes-)Post vorgenommen wurde. Ab wann ist eine Fälschung eine Fälschung? Ab wann gilt es als Verfälschung? Gruß Stefan [1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=1001&F=1&CP=0&page=10
Frankenjogger Am: 28.02.2026 11:17:35 Gelesen: 1285 # 5
@ Stefan [#4]

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Absender-Stempel nachträglich angebracht wurde.

Viele Grüße,
Klemens
Stefan Am: 05.03.2026 17:27:01 Gelesen: 1055 # 6
@ Frankenjogger [#5] Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Absender-Stempel nachträglich angebracht wurde. Es ergibt beides keinen Sinn - weder das nachträgliche Anbringen des Handstempels (Absenderangabe links oben), noch die Ganzfälschung eines Beleges als Briefattrappe inklusive der Fälschung der Absenderstempelung (rechts oben) zur Briefmarkenentwertung. Es wäre eine interessante Frage, ob die maschinelle Absenderstempelung aus 1000 BERLIN 41 als Vorausentwertung bekannt ist. Gruß Stefan
Araneus Am: 05.03.2026 18:08:06 Gelesen: 1034 # 7
@ Stefan [#6] Es wäre eine interessante Frage, ob die maschinelle Absenderstempelung aus 1000 BERLIN 41 als Vorausentwertung bekannt ist. Hallo Stefan, ja, sie ist bekannt, z.B. in der Stempeldatenbank: https://www.philastempel.de/stempel/zeigen/228325 Schöne Grüße Franz-Josef
Frankenjogger Am: 05.03.2026 20:32:18 Gelesen: 973 # 8
@ Stefan [#6] @ Araneus [#7] "Diese Art Stempelung wird im Forum auch als Vorausentwertung beschrieben [1], da diese vom Absender selbst und nicht von der (Bundes-)Post vorgenommen wurde." Wenn dies zutrifft, dann stellt sich mir die Frage, ob der Stempel mißbräuchlich verwendet wurde? Viele Grüße, Klemens
Stefan Am: 05.03.2026 21:13:28 Gelesen: 962 # 9
@ Frankenjogger [#8] Wenn dies zutrifft, dann stellt sich mir die Frage, ob der Stempel mißbräuchlich verwendet wurde? Spielen wir es einfach gedanklich durch: Variante 1: der Beleg von 1989 aus Beitrag [#1] ist echt. Ein Spaßvogel hatte sich leider den Scherz erlaubt und links oben auf der Briefumschlagvorderseite eine Absenderangabe mit fünfstelliger Postleitzahl gestempelt, welche erst zum 01.07.1993 vergeben wurde. Dabei sollte der Beleg um eine Absenderangabe aufgehübscht werden. Wäre die Postleitzahl ein- oder vierstellig gewesen, wäre die nachträgliche Manipulation vermutlich weniger aufgefallen. Variante 2: der Beleg von 1989 aus Beitrag [#1] ist falsch. Sowohl die maschinelle Absenderstempelung rechts oben als auch die handgestempelte Absenderangabe links oben wurden auf der Vorderseite des Briefumschlags montiert, um eine gelaufene Sendung vorzugaukeln. Es handelt sich um eine Briefattrappe. Frage: welches Szenario ist einfacher bzw. wahrscheinlicher? Die Absenderstempelung der Sendung inkl. der Entwertung der Briefmarke wird durch den Absender (bzw. beauftragter Lettershop) vorgenommen, nicht durch die (Bundes-)Post selbst. Die Frankiergeräte befanden sich ausdrücklich auch nicht im Eigentum der Post, sondern gehörten den Absendern von Sendungen selbst bzw. mit Erstellung/Versand des Mailings (als Drucksache bzw. Infopost, also Massenaussendungen in hoher Stückzahl) beauftragten Lettershops. Dieses Verfahren zur Vorausentwertung war bei der Bundespost bzw. später Deutsche Post AG vom 19.01.1979 bis 31.12.2023 [1] zulässig, wobei die Verwendung (gefühlt) nach 2015 deutlich zurückgegangen ist. Es ist auch eine interessante (m.E. philosophische) Frage, inwieweit eine Absenderstempelung durch den zuständigen BPP-Prüfer (oder der Prüfer eines anderen Verbandes weltweit) prüfbar ist. Ich nehme an, dass dies generell nicht unmöglich ist, auch wenn sich das Gerät zur Vorausentwertung per Definition in Privathand befindet. @ Araneus [#7] Danke für die Info. :-) Gruß Stefan [1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=318443
User #344755881 Am: 06.03.2026 13:13:58 Gelesen: 885 # 10
Ich habe die mal gesammelt und hatte fünf Stück hier in Form des Absenderstemplers -auch mit vierstelligen PLZ. Der Nummernkreis sagt Postalia- ich tippe auf eine D2. Wie von Stefan erwähnt, konnte man sich solche Geräte bei den Herstellern kaufen- die wurden bei der Post angemeldet auf ein bestimmtes Einlieferungs-Postamt und das kam dann in den Tagesstempel. Die Maschine war grundsätzlich beim Absender. Den Maschinen ist vor einigen Jahren die postalische Zulassung entzogen worden - wie auch den analogen Frankiermaschinen - daher bekommt man solche Geräte auf Ebay. Meist noch mit allen Stempeln- auch mit vierstelliger PLZ. Eine Codierung ist nicht zwingend nötig, da Massendrucksachen vorsortiert und gebündelt mit Vorbindezettel eingeliefert werden mussten. Ich würde auf Variante 1 tippen. Der Bastel-Aufwand wäre im Vergleich zum Erlös unrentabel. Es würde auch auffallen, wenn plötzlich Auktionen mit solchen Belegen geflutet würden. VG
Frankenjogger Am: 06.03.2026 14:13:58 Gelesen: 870 # 11
@ Freistempel26 [#10] "Wie von Stefan erwähnt, konnte man sich solche Geräte bei den Herstellern kaufen- die wurden bei der Post angemeldet auf ein bestimmtes Einlieferungs-Postamt und das kam dann in den Tagesstempel. Die Maschine war grundsätzlich beim Absender." Der Stempel auf dem von mir gezeigten Brief trägt die Nummer "102". Das ist im Bild evtl. nicht zu erkennen. Hatten diese Stempel dann, je nach Absender, der ihn verwendete, jeweils andere Nummerierungen? Viele Grüße, Klemens
User #344755881 Am: 06.03.2026 20:02:05 Gelesen: 803 # 12
@ Frankenjogger [#11] Ja - die Ziffer 1 ist die Codierung für den Hersteller- die beiden anderen Ziffern die Nummer der Genehmigung. Die 102 sagt aus- zweite erteilte Genehmigung für eine Postalia-Maschine beim Postamt Berlin 41. Über die Nummer war der Absender von der Post identifizierbar- auch wenn nur ein Wellenklischee verbaut war. VG