Thema:
**** Alliierte Besetzung SBZ Westsachsen Wertschätzung von Marken
Am: 30.01.2026 20:42:39
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# 1
Glücksfund, gerade vom Prüfen zurückbekommen. Mi.Nr. 118 DY Ur.
Wieviel Stücke mag es davon wohl geben ?
Auch finde ich keinen Preis dafür. Kann jemand helfen?
LG
Am: 30.01.2026 23:18:40
Gelesen: 1457
# 2
@ Holzwuermlein [#1]
Was für einen a) Katalog- bzw. b) Handelswert hat Herr Dr. Jasch Dir berechnet? Das wären für mich zwei Indikatoren für den Wert.
Beste Grüsse!
Lars
Was für einen a) Katalog- bzw. b) Handelswert hat Herr Dr. Jasch Dir berechnet? Das wären für mich zwei Indikatoren für den Wert.
Beste Grüsse!
Lars
Am: 31.01.2026 08:54:40
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# 3
600€, aber ich finde diese Marke im 2024 Spezial nicht. Bei Köhne existiert sie auch nicht.
Mich interessiert auch die Auflage. Von D, glaube ich gab es 1800 Stk. Separiert in X und Y, dann noch die Abart und die, welche weggeworfen wurden, da denke ich mal allzuviel sind nicht übrig.
Am: 31.01.2026 12:23:35
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# 4
In meinem Katalog steht, dass bei den B- und C-Trennungen der Bogenrand nicht gezähnt/durchstochen wurde. Gibt da auch keine separate Katalogisierung. Bei Trennung D fehlt dieser Vermerk. Nimmt man an, dass es bei diesem Bogen genau so war dann hätte man 28 teildurchstochene gegenüber 72 volldurchstochenen. Allerdings bleibt vorerst unklar ob man das auch auf die gesamte Auflage hochrechnen kann.
Zur Formulierung im Attest stellt sich mir eine Frage. Herr Jasch spricht von "Trennungsabart", daraus könnte man schließen, dass es so nur in einer Teilauflage der D-Trennung vorkommt. Allerdings verwendet er eine Katalogbezeichnung die in meinem Michel so nicht vorkommt (2017). Vielleicht sollte man ihn einfach noch mal kontaktieren? Prüfer "erfinden" gerne innerhalb der Logik neue Katalogbezeichnungen wenn etwas vorliegt was bisher nicht bekannt oder einfach noch nicht katalogisiert war.
Zur Formulierung im Attest stellt sich mir eine Frage. Herr Jasch spricht von "Trennungsabart", daraus könnte man schließen, dass es so nur in einer Teilauflage der D-Trennung vorkommt. Allerdings verwendet er eine Katalogbezeichnung die in meinem Michel so nicht vorkommt (2017). Vielleicht sollte man ihn einfach noch mal kontaktieren? Prüfer "erfinden" gerne innerhalb der Logik neue Katalogbezeichnungen wenn etwas vorliegt was bisher nicht bekannt oder einfach noch nicht katalogisiert war.
Am: 31.01.2026 13:34:03
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# 5
Sorry 18000 Stk war die Gesamtauflage. Bei B und C waren die Aussenränder generell nicht perforiert. Bei D eigentlich schon. Da der Durchstich rechts fehlt, handelt es sich um eine Trennungsabart. Deshalb Ur= undurchstochen rechts.
Ul ist im Spezial aufgeführt, Ur halt noch nicht.
Deine Rechnung verstehe ich nicht ganz. Die Bogenanordnung liegt bei 10x10 = 100. Also könnten pro Bogen maximal 10 Marken vom rechten Aussenrand undurchstochen sein. Das wäre schon ungewöhnlich.
Am: 31.01.2026 16:30:00
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# 6
@ Holzwuermlein [#1]
Weil Du fragst und hier alle „alte“ Kataloge zitieren. Im Michel-Spezial 2025 S. 179 wird die 118 D Y postfrisch mit 300 Euro benannt. Inwieweit sich die im Attest benannte Haftstelle auf den Preis für ** auswirkt, kann ich nicht abschätzen. Aber es gibt bei hochpreislichen Werten i. d. R. einen Abschlag.
Dann ist das Vorkommen nicht neu, denn es wurde rückseitig mit Sturm BPP signiert.
Bei den Abarten der Postmeistertrennungen, S. 180, ist die 118 D Y Ur nicht aufgeführt. Die von Dir benannte 118 D Y Ul ist ohne Preisangaben. Aber es wird auch beschrieben, dass teilgezähnte Marken nur mit Bogenrand oder als Einheiten prüfbar sind. Das ist hier der Fall. Wenn man sich die Systematik bei den Abarten anschaut, dann kommt es nicht zum Aufsummieren aus D Y und U, sondern die Abart stellt den Gesamtpreis dar. Wenn ich es richtig überschaue, dann gibt es nur Preise bei Rosswein für D X U. Nimmt man sich z. B. die 118 D X Ul mit 300 Euro, dann beträgt die gleiche Ausgabe „normale“ 118 D X 22 Euro. Inwieweit sich jetzt der Aufschlag bemisst, ist schwer abzuschätzen. Mein „Bauchgefühl“ wär für eine tadelfreie Marke rd. 500 Euro Katalogwert.
[#4]
Hallo mark94,
ich möchte das „Erfinden“ nicht so stehen lassen. Eine Prüfung erfordert die sachgerechte Beschreibung des Prüfstückes. Das ist in dem Attest erfolgt. Ich kenne es auch von anderen Objekten, wo Neuattestierungen beim Michel eingereicht werden und dann nicht im Katalog erscheinen. Es liegt nicht an der Erfindung, sondern an dem Eintragen.
Beste Grüße
Karl-Heinz
Am: 31.01.2026 19:25:14
Gelesen: 1285
# 7
@ Holzwuermlein [#5]
Tatsächlich habe ich mich verzählt, wenn es den ganzen Bogen betrifft wären es 36 teildurchstochene Marken. Meine Rechnung bezog sich auf die Angabe, dass bei B und C die Ränder nicht durchstochen sind womit wohl der gesamte Bogen gemeint ist. Und da bereits andere Varianten katalogisiert sind kann man davon ausgehen, dass das auch so war.
Am: 31.01.2026 19:32:48
Gelesen: 1283
# 8
@ KHV [#6]
Ich habe extra " " verwendet um mir ein paar Erklärungssätze zu sparen.
Wenn von Marke X die nur gezähnt vorkommt, auf einmal ein geschnittenes Exemplar auftaucht was der Prüfer Y für echt erachtet, dann wird er ein "U" hinter der Katalognummer spendieren. Sicherlich wird keiner auf den nächsten Michel warten bis dort diese Marke in der Bezeichnung auftaucht und dann das Attest oder den Befund schreiben.
Das ist eben der Vorteil einer Nomenklatur. Man ist nicht auf das angewiesen was bereits hinterlegt ist, sondern kann einheitlich und logisch bisher unbekanntes einbauen. Es gab da bei einigen Gebieten Anpassungen die Neulinge oder diejenigen die keinen älteren Katalog besitzen verwirren können. Auf Sicht überwiegen da für mich die Vorteile wie man u.a. auch im Beispiel der hier diskutierten Marke sehen kann.
Am: 31.01.2026 22:19:56
Gelesen: 1252
# 9
Ok, langsam wird es wirr. Dr. Jasch hat in der Prüfrechnung die Marke als 118 DY Ur mit 600 € Handelswert beziffert. Wie er darauf kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß, dass die Prüfer dem Michelverlag Vorschläge zur Aufnahme im Katalog machen. Wer dann die Preise festlegt, weiß ich nicht.
Weiß nur, ich freue mich, die Marke gefunden zu haben.
Am: 31.01.2026 22:32:05
Gelesen: 1247
# 10
@ KHV [#6]
Hr. Sturm hat nur DY signiert.
Am: 01.02.2026 07:48:35
Gelesen: 1195
# 11
@ Holzwuermlein [#9]
Zum einen Danke für den Hinweis, was BPP Sturm signiert hat. Und weil noch nicht geschrieben: Glückwunsch für den tollen Fund!
Zum anderen haben die BPP-Prüfer Datenbanken mit Marktbeobachtungen und da werden u. a. Aufkommen (Anzahl) und Preis festgehalten (von jeder Auktion des Prüfgebietes). Bei einem Marktwert geprüft wäre dann der Michel-Wert vermutlich mindestens das Doppelte oder mehr. Da lag ich ja mit meinem Bauchgefühl stark daneben. Vielleicht gibt es nur einen Schalterbogen mit der Trennungsabart.
Grüße
Karl-Heinz
Am: 01.02.2026 10:36:50
Gelesen: 1162
# 12
@ Holzwuermlein [#9]
Dr. Jasch hat in der Prüfrechnung die Marke als 118 DY Ur mit 600 € Handelswert beziffert.
BPP-Prüfer sind gehalten, den Michel-Katalogwert (soweit die Marke im Michel-Katalog notiert ist) als Grundlage für die Abrechnung der Prüfgebühren heranzuziehen.
Absatz 10.2: " Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4% vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 10 % vom Handelswert, den der Prüfer nach billigem Ermessen schätzen darf."
Wie schon KHV [#11] schrieben hat, sind wir Prüfer gehalten, den Markt zu beobachten. Ich würde Herrn Dr. Jasch freundlich fragen, wie er auf den Handelswert gekommen ist.
Beste Grüsse!
Lars
Am: 01.02.2026 12:39:51
Gelesen: 1122
# 13
Jupp, das werde ich nächste Woche mal tun.
Erfolgt diese Marktbeobachtung auch, wenn nur wenige Stücke im Umlauf sind?
Siehe Lokalausgaben 1945. Es gibt Orte, wo nur 5-10 Stk. hergestellt wurden. Da halte ich eine Preisgestaltung für spannend.
Am: 16.02.2026 22:12:15
Gelesen: 873
# 14
Guten Abend,
ich habe zum Block 5 eine Frage.
Hier habe ich zur Abart I nichts im Internet finden können.
Die Stufen sind von der Rückseite betrachtet steigend.
Laut meinem Michel Spezial aus 2019 - 2.500 € für postfrisch (in meinem Fall mit Falz).
Freundliche Grüße
Marcel