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Deutschland Luftpostleichtbrief Gebühren 1948 bestimmen

ArGe Baltikum Am: 07.09.2025 14:58:12 Gelesen: 1105 # 1
Hallo zusammen, bei dem Nachvollziehen der Gebühren für den abgebildeten Luftpostleichtbrief (Aerogramm) mit den voreingedruckten "Taxe perçue 100 Pf" komme ich mit dem Michel-Postgebührenhandbuch Deutschland 3. Auflage 2015 nicht weiter; es weist (auf S. 269) aus, dass ein Luftpostzuschlag vor dem 1.7.53 nicht möglich war – ob das heißt, dass dann nur die normale Auslandsgebühr fällig war oder etwas anderes, wäre meine nächstliegende Frage. Das wäre am 29.11.48 ja nur 50 Pf gewesen. Ansonsten: Wo finde ich denn eine Angabe zur "richtigen" Luftpostgebühr (in dem Katalog oder woanders) und wie hoch war die damals? Gruß Friedhelm
fdoell Am: 08.09.2025 08:34:31 Gelesen: 1045 # 2
Habe weiter recherchiert. Wikipedia teilt mir mit, dass ab 20. Oktober 1948 in Deutschland wieder jedermann Luftpostbriefe ins Ausland versenden konnte. Im Buch von Strobel (Post der befreiten Zwangsarbeiter) ist davon die Rede, dass (auch in der britischen Zone, in der Post von DPs gebührenfrei ins Ausland versendet werden konnte) Luftpost für Displaced Persons ab 4.3.1949 voll gebührenpflichtig war. Es wird ein Beleg gezeigt, der eine Woche vorher versandt wurde und in dem der PAID Stempel als Abgeltung der Briefgebühr für den Land- und Seeweg angesehen wird und nur „der Luftpostzuschlag“ von 50 Pfg zu bezahlen war. Das wäre eine sekundäre Informationsquelle über eine Luftpostgebühr von 0,50 DM. Wenn das mit der Luftpostgebühr von 50 Pfg zutrifft, würde das die Frankatur für den Auslandsbrief einer Displaced Person (aus der amerikanischen Zone, in der es eine solche Gebührenbefreiung nicht gab) bis 20 g (50 Pfg) als Luftpostbrief gebührenmäßig erklären (50 + 50 = 100 Pfg). Bleibt die Frage offen, wieso das Michel-Postgebührenheft einen Luftpostzuschlag vor 1953 als nicht möglich bezeichnet beziehungsweise in welcher Literatur diese Gebühren richtig dargestellt sind. Weiß jemand die Antwort?
rolfB Am: 08.09.2025 11:10:18 Gelesen: 1032 # 3
Moin Friedhelm. Meiner Recherche nach ist der gezeigte Beleg um 40 Pfg zu hoch freigemacht, da hier ein schon überholter Luftpostleichtbrief verwendet wurde. Vielleicht handelt es sich auch um eine Täuschung der Post, da ja im Juni 1948 die Währungsreform war. Aus einem mir vorliegenden hausinternen Schreiben der Abteilung I an (Abt) IV C 1 des HVPF Frankfurt vom 26.08.1948: "Da die Gebühren für Luftpostleichtbriefe nach dem Ausland ab 1. September 1948 auf 60 Pf gesenkt worden sind, wird gebeten, die Herstellerfirmen zu veranlassen, in dem Wertstempel statt 100 Pf "60 Pf" zu setzen. In Vertretung" (Unterschrift unleserlich) Als weiterführende Literatur empfehle ich: Rundbrief 140-2/2013 der Arge Französische Zone: Philatelistisches Glossar: Luftpostsendungen in der Französischen Zone von Dr. Wolfgang Engels. Auf 48 Seiten wird über Geschichte, Zulassungen BIZONE und FZ, Druck der Luftpostleichtbriefe usw. berichtet. Deutsches Postzentralamt Anlage zur AmtsblVf. Nr. 214/1948 Postgebühren Archiv für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 1 Frankfurt (Main) Februar 1949 "Dienstverbesserungen und Gebührenänderungen von Juli 1946 - Ende 1948" Seite 190: 01.Mai 1948: Luftpostdienst aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet nach dem Ausland. Eröffnung dieses Dienstes, der Deutschland Anschluß an das Weltluftpostnetz gibt. Zugelassen ist der Dienst nach allen Ländern außer Japan, Spanien und Besitzungen. Es können Geschäfts- und Handelsbriefe bis 100 g, diese zunächst nur von besonders ermächtigten Benutzern, auch unter Einschreiben, und Luftpostleichtbriefe für private Luftpostbriefsendungen auf bestimmten amtlichen Formblättern ohne Einlagen versandt werden, die nur gegen zwei internationale Antwortscheine (Gesamtwert 1 RM) abgegeben werden. Gebühr nach europäischen Ländern für je 20 g 50 Rpf, nach außereuropäischen Ländern für je 10 g 100 Rpf. Viele Grüße Rolf
fdoell Am: 09.09.2025 00:11:15 Gelesen: 964 # 4
@ rolfB [#3] Danke, Rolf. Also, wenn ich das jetzt für private Versender zusammenfasse, heißt das: 1.5.48 Luftpostdienst wieder aufgenommen Abgabe Luftpostleichtbriefformular für 1 RM in IAS war das nur für das Formular oder waren das bereits Gebühren im Minimum von 1 RM? Gebühr in Europa 50 Rpf pro 20g, außerhalb Europas 100 Rpf pro 10g 1.9.48 Senkung der Gebühr für Luftpostleichtbriefe von 100 Rpf auf 60 DPf Galt das nur für das Formular oder waren damit auch schon Gebühren von 60 Pfg abgegolten? Für den 26.2.49 nannte Strobel eine Luftpostgebühr von 50 Pfg. – die ist dann wohl nach deinen Quellen nicht nachvollziehbar, wobei ich nicht weiß, wieviel er über Luftpostgebühren wusste und was der Brief nach den USA wog, den er da beschrieb. Von der Frage, ob die eingedruckten Wertangaben nur für das Formular galten oder ob das bereits eine (Mindest-) Gebühr für die Luftpostsendungen war, hängt wohl davon ab, ob ich die Gebühr verstehe oder nicht. Weißt du das? Oder kann jemand, der den Rundbrief 140-2/2013 der ArGe FZ hat, dort nachschauen, was zu den Gebühren in dieser Fragestellung dort steht?
Frankenjogger Am: 09.09.2025 08:54:27 Gelesen: 931 # 5
@ ArGe Baltikum [#1] @ rolfB [#3] @ fdoell [#4] Wie schon geschrieben, wurde die Auslandsluftpost in der Bizone am 1.5.1948 wieder eingeführt. Es gab die Möglichkeit sich als Firma (nicht als Privatperson) registrieren zu lassen, dann konnten diese, unterstützt durch die Joint-Export-Import-Agency (JEIA), Luftpostbriefe (bis 100 g), bar bezahlt verschicken. Hier ein JEIA-Luftpostbreif vom 6.9.1948 in die USA, Gebühr 80 Pf. Als Privatperson hatte man nur die Möglichkeit, Luftpostleichtbriefe (ohne Einlagen) ins Ausland zu verschicken. Dafür musste man am Anfang zwei Internationale Antwortscheine (ein IAS wertete 50 RPf, nach der Währungsreform am 21.6.1948 50 Pf, ab 1.9.1948 dann 30 Pf) gegen das Formular eintauschen, damit war auch die komplette Gebühr (Leichtbrief und Luftpostversand) abgegolten. Die Luftpostleichtbriefe wurden ab dem 20.10.1948 dann gegen 60 Pf in bar (lt. Michel Ganzsachenkatalog ab 18.10.1948) abgegeben. Luftpostleichtbriefe zu 100 Pf hatten ab 1.9.1948 einen Wert von 60 Pf. Es kann evtl. auch sein, dass die Formulare zu 100 Pf bei den Postämtern anfangs noch gegen 60 Pf abgegeben wurden. In Berlin war das so, ob das auch in der Bizone so gehandhabt wurde, kann ich nicht sicher sagen, nur vermuten. Ab dem 20.10.1948 konnten dann alle, also auch Privatpersonen, gegen Barbezahlung Luftpostbriefe (mit Einlagen) ins Ausland versenden (Anfangs nur bis 100 g). Die Luftpostgebühr betrug innerhalb Europas 25 Pf je 20 g, nach Übersee 50 Pf je 10 g. Diese Gebühr wurde auf die normale Briefgebühr für Auslandspost (30 Pf bis 20 g plus 20 Pf je weitere 20 g) aufgeschlagen. Ein Europa-Luftpost-Brief bis 20 g kostete 55 Pf (21-40 g 100 Pf, usw.), ein Brief nach Übersee (bis 30.11.1950 alle Länder) kostete bis 10 g 80 Pf, 11-20 g 130 Pf, 21-30 g 250 Pf, 31-40 g 350 Pf usw.. Hier ein Brief vom 20.10.1948, also vom Ersttag des für alle möglichen, bar bezahlbaren Luftpostversandes. Ab 1.12.1950 wurde dann nach Übersee ein 10-Zonen-Tarif eingeführt, bei dem die Gebühren dann je 5 g berechnet wurden. Innerhalb Europas blieben die Gebühren gleich. Ich hoffe, ich habe alles richtig wiedergegeben. Viele Grüße, Klemens
fdoell Am: 09.09.2025 09:47:20 Gelesen: 917 # 6
@ Frankenjogger [#5] Vielen lieben Dank, Klemens! Jetzt lichtet sich der Dschungel! Der von Strobel in seinem Buch gezeigte Beleg ist also dann richtig mit 50 Pfg für einen Luftpostzuschlag frankiert, wenn er bis 10 g wog (was bei einem Umschlag und einem A4 Blatt möglich ist). Für meinen oben gezeigten Luftpostbeleg trifft dagegen eine der folgenden Möglichkeiten zu: - er wurde vor dem 20.10.1948 gekauft und erst am 29.11.1948 verwendet - er wurde trotz der Gebührensenkung nach dem 20.10.1948 in Fulda noch für 100 Pfg verkauft und verwendet - er wurde nach dem 20.10.1948 auch in Fulda (also in der Bizone, nicht nur in Berlin) schon für den neuen Preis von 60 Pfg gekauft und verwendet, wobei der neue Preis aber nicht auf dem Umschlag selbst vermerkt ist. Das hilft mir erst mal super weiter! Es bleibt nur noch die Frage offen, warum das Michel-Gebührenheft das nicht richtig ausweist.
Frankenjogger Am: 09.09.2025 10:02:13 Gelesen: 911 # 7
@ fdoell [#6] "Es bleibt nur noch die Frage offen, warum das Michel-Gebührenheft das nicht richtig ausweist." In meinem Michel Postgebühren-Handbuch (3. Auflage) steht das ab Seite 295. Ich habe das nur überflogen, das dürfte aber grob passen. OK, habe gerade noch mal nachgesehen, das mit der JEIA habe ich im Handbuch jetzt nicht gesehen. Viele Grüße, Klemens
rolfB Am: 09.09.2025 10:38:24 Gelesen: 892 # 8
Moin zusammen Eine Korrektur zu meiner Anfangsvermutung "Vielleicht handelt es sich auch um eine Täuschung der Post, da ja im Juni 1948 die Währungsreform war." In der Philatelie Nr. 261 / Mai/Juni und 263 / September 1998 wird ein ausführlicher Beitrag von Walter Schießl zum Thema "Die Wiederaufnahme des Auslandsluftpostverkehrs in der BI-Zone Deutschlands" veröffentlicht. Hier beschreibt Herr Schießl ausführlich und nachvollziehbar den Aufbrauch der 100 Pf Luftpostleichtbriefe. Also keine Täuschung der Post sondern Aufbrauch der überzähligen Formulare wegen Papierknappheit. Die beim Postkunden befindlichen 100 Pf Luftpostleichtbriefe konnten auch nach dem 20.10.1948 aufgebraucht werden. Viele Grüße Rolf