Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
Thema:
Deutschland Warensendung vor 2019
Am: 23.08.2025 21:25:18
Gelesen: 658
# 1
Im Jahr 2019 wurde die Versandform Bücher- und Warensendung (BÜWA) eingeführt. Diese wird in einem gesonderten Thema behandelt. In diesem Thema sollen Belege gezeigt werden, die in der Zeit davor als Warensendung gelaufen sind.
Beginnen möchte ich mit einer Warensendung vom 9.11.93, die gemäß Freimachung von 300 Pf bis zu 500 g gewogen haben dürfte. Die Freimachung erfolgte mit einem Absenderfreistempel Francotyp-Postalia durch die Lohs & Schubert Strumpfwerke GmbH aus Dittersdorf bei Chemnitz. Als eigentlicher Absender ist allerdings die Postkleiderkasse Nürnberg angegeben. Der Inhalt der Sendung waren vermutlich Uniformsocken für einen Postbeamten.
Nach mündlichen Informationen, die ich von einem ehemaligen Postbeamten erhalten habe, wurde der Freimachungszwang für die Postkleiderkasse erst Anfang 1993 eingeführt.
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
Am: 24.08.2025 11:20:21
Gelesen: 609
# 2
@ Jürgen Witkowski [#1]
„ wurde der Freimachungszwang für die Postkleiderkasse erst Anfang 1993 eingeführt“
Hallo Jürgen,
der von mir gezeigte Beleg einer Warensendung der Postkleiderkasse stammt vom 26.06.1992, also von vor 1993. Auch er ist freigemacht, in diesem Fall mit einem Label aus einer Bizerba-Anlage.
Das Porto beträgt 2,40 DM für eine Warensendung zwischen 250 und 500 Gramm gemäß der Postgebührenordnung vom 10.08.1988 (gültig ab 01.04.1989). Leider sind die Angaben auf dem Label (Thermodruck) sehr verblasst.
Auch in diesem Fall war der eigentliche Versender nicht die Postkleiderkasse. Vermutlich wurden Bestellungen von dort an den Hersteller bzw. Lieferanten weitergegeben, der dann die Bestellung direkt an den Besteller ausführte. Möglicherweise wurden dadurch die Sendungen portopflichtig.
Schöne Grüße
Franz-Josef
Das Porto beträgt 2,40 DM für eine Warensendung zwischen 250 und 500 Gramm gemäß der Postgebührenordnung vom 10.08.1988 (gültig ab 01.04.1989). Leider sind die Angaben auf dem Label (Thermodruck) sehr verblasst.
Auch in diesem Fall war der eigentliche Versender nicht die Postkleiderkasse. Vermutlich wurden Bestellungen von dort an den Hersteller bzw. Lieferanten weitergegeben, der dann die Bestellung direkt an den Besteller ausführte. Möglicherweise wurden dadurch die Sendungen portopflichtig.
Schöne Grüße
Franz-Josef