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Thema:

Deutschland / Österreich / Schweiz: Annahmestopp für Sendungen mit Waren in die USA

Richard Am: 22.08.2025 09:17:35 Gelesen: 1176 # 1
ÖSTERREICH: ANNAHMESTOPP FÜR SENDUNGEN MIT WARENINHALT IN DIE USA AUSNAHME: GESCHENKE VON PRIVATPERSONEN MIT EINEM WERT UNTER 100 US-DOLLAR UND DOKUMENTE - ALTERNATIVE FÜR DEN WARENVERSAND: „POST EXPRESS INTERNATIONAL“ Ab dem 26. August kann die Österreichische Post bis auf Weiteres keine Sendungen mit Wareninhalt für die USA (inklusive Puerto Rico) mehr annehmen. Der letzte Tag für die Aufgabe ist somit Montag, der 25. August. Grund dafür sind Änderungen der Zollbestimmungen in den USA. Die Regelung, dass Waren mit einem Wert unter 800 US-Dollar zoll- und steuerfrei in die USA importiert werden dürfen, wurde abgeschafft. Gleichzeitig wurden die Prozesse der postalischen Verzollung geändert und es liegen derzeit noch keine ausreichenden Informationen über die zukünftig notwendigen Zollabfertigungsverfahren vor. Diese Verschärfung stellt sämtliche Postgesellschaften weltweit beim Warenversand in die USA vor große Herausforderungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschenksendungen von Privatpersonen mit einem Wert von unter 100 US-Dollar, die auch als Geschenk gekennzeichnet sind; diese Sendungen nimmt die Österreichische Post bis auf Weiteres zum Versand in die USA an. Dokumentensendungen sind von diesen Regelungen nicht betroffen und können wie gewohnt über die Österreichische Post in die USA versendet werden. Als derzeit einzige Möglichkeit können Kund*innen andere Warensendungen weiterhin mit dem Produkt “Post Express International” in die USA versenden, da diese Sendungen einer anderen Abfertigungsart unterliegen.
Richard Am: 23.08.2025 09:08:14 Gelesen: 992 # 2
Deutschland: Neue U.S.-Zollvorschriften: Temporäre Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden DHL Bonn - 22.08.2025 - Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern. Executive Order "Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries" der USA ändern die Grundlagen für den postalischen Warenversand in die USA für alle Post- und Paketdienstleister Mit Ablauf des 22. August müssen Deutsche Post und DHL Paket übergangsweise die Annahme und den Transport von Geschäftskunden-Paketen sowie Warenpost über den Postweg in die USA aussetzen. Warenversand über DHL Express weiter möglich Päckchen und Pakete, die ausschließlich Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar enthalten und auch als "Geschenk / gift" deklariert sind, sowie Dokumente können weiter wie gewohnt versendet werden Bonn - Aufgrund der neuen zollrechtlichen Bestimmungen gemäß der Executive Order "Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries", die ab dem 29. August 2025 gelten, kommt es zu temporären Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden. Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern. Grund für die voraussichtlich vorübergehenden Einschränkungen sind neue, von den U.S.-amerikanischen Behörden geforderte Prozesse für den postalischen Versand, die von den bisher geltenden Regelungen abweichen. Wesentliche Fragen sind noch ungeklärt, insbesondere, wie und von wem die Zollgebühren künftig zu erheben sind, welche zusätzlichen Daten erforderlich sind und wie die Datenübermittlung an die amerikanische Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) erfolgen soll. Nicht betroffen von der Executive Order sind Pakete von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar, die als "Geschenk / gift" deklariert sind. Diese Sendungen werden allerdings noch stärker als bisher kontrolliert werden, um einen Missbrauch privater Geschenkesendungen zum Versand kommerzieller Waren zu unterbinden. Beim Versand von Dokumenten in Briefen ändert sich ebenfalls nichts. Weiter möglich ist zudem der Warenversand per DHL Express und der kommerzielle Import von Waren in die USA unter Anwendung der aktuell geltenden Zollsätze. Diese gelten auch für Privatkunden-Pakete mit einem Warenwert über 100 USD. Diese Änderungen betreffen alle Post- und Paketdienstleister weltweit, von denen viele bereits ein Aussetzen des postalischen Versands in die USA angekündigt haben. Auch die Vereinigung der europäischen Postdienstleister - PostEurop - hat bereits kommuniziert, dass ihre Mitgliedsunternehmen in Übereinstimmung mit den zuständigen nationalen Behörden den Versand von Waren über die Postnetzwerke in die USA vorübergehend einschränken oder aussetzen werden müssen. Unterschied zwischen postalischer und kommerzieller Verzollung Die Prozessänderungen der Executive Order betreffen die postalische und die kommerzielle Verzollung in unterschiedlicher Weise. Der Transport und die Einfuhr postalischer Sendungen erfolgt durch nationale Postunternehmen, die spezielle Vereinbarungen mit den Zollbehörden und dem United States Postal Service (USPS) haben. Der postalische Verzollungsprozess ist in der Regel einfacher und kostengünstiger. Grundlage für die postalische Verzollung ist der Weltpostvertrag. Dieser Weg der Einfuhr von Sendungen steht nunmehr für kommerzielle Sendungen und jegliche Sendungen mit einem Warenwert über 100 USD zunächst nicht mehr zur Verfügung. Die kommerzielle Verzollung, wie sie beispielsweise DHL Express anbietet, steht Kunden weiter zur Verfügung. Allerdings fällt auch hier die bisherige Zollfreigrenze (sog. "De Minimis") weg. Alle kommerziell verzollten Sendungen, auch solche mit Warenwert unter 100 USD, sind verzollungspflichtig. Für Waren aus Deutschland bzw. der Europäischen Union beträgt der Zollsatz voraussichtlich 15 Prozent des Warenwertes - einige Warengruppen können aber auch höheren Zöllen unterliegen. Diese Verzollungsart betrifft bisher primär den gewerblichen Warenverkehr und wird oft durch spezialisierte Zollagenten oder -broker durchgeführt. Kommerzielle Sendungen unterliegen strengeren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung, der Klassifikation und dem Wertnachweis der Ware, und anderen Kontrollen. Die Anmeldung der Ware erfolgt beim Versand mit DHL Express durch DHL als Verzollungsagent in den USA. Die Zahlung der fälligen Abgaben erfolgt gemäß des zwischen Versender und Empfänger vereinbarten "Incoterm" (International Commercial Terms). Dort ist festgelegt, wer für die Kosten und Risiken während des Transports von Waren verantwortlich ist - und eben wer für die Verzollung zuständig ist. Bis zum Inkrafttreten der Executive Order gilt für Sendungen aus der Europäischen Union noch die derzeitige Regelung, dass Waren mit einem geringen Wert (bis 800 USD) ohne Zollgebühren in die USA importiert werden können. Mit den Änderungen werden alle Importe, außer rein private Sendungen mit Geschenken mit einem Wert von unter 100 USD, zum 29. August 2025 zollpflichtig. Die Regelungen gelten für die USA und Puerto Rico. DHL verfolgt die weitere Entwicklung sehr genau und steht - gemeinsam mit seinen europäischen Partnern - in Kontakt mit den US-Behörden. Ziel des Unternehmens ist, den postalischen Warenversand in die USA so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Richard Am: 01.09.2025 15:21:22 Gelesen: 834 # 3
Schweiz: US-Zollbestimmungen erschweren Warenversand in die USA Ab dem 26. August 2025 kann die Schweizerische Post vorübergehend keine postalischen Warensendungen in die USA annehmen. Grund dafür sind neue Zollvorschriften der US-Regierung, die weltweit alle Postgesellschaften betreffen. Wichtige Alternativen bleiben bestehen: Dokumenten- und Expresssendungen in die USA sind weiterhin möglich. Die Post arbeitet an Lösungen, um den Versand von Warensendungen so rasch wie möglich wieder sicherzustellen. Das Wichtigste in Kürze Die Schweizerische Post kann ab dem 26. August 2025 vorübergehend keine postalischen Warensendungen in die USA mehr annehmen Dokumenten- und Expresssendungen sind weiterhin möglich Grund sind neue Zollvorschriften der US-Regierung Die Post ist eng im Austausch mit den Schweizer Behörden (UVEK, BAKOM, PostCom) und arbeitet mit Hochdruck an Alternativlösungen Von den Zollbestimmungen betroffen sind sämtliche Postgesellschaften weltweit Die Post prüft die Möglichkeit, Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen bis zu einem Warenwert von 100 USD (umgerechnet ca. 80 CHF) so rasch wie möglich zu ermöglichen Zollabgabe neu auch für alle Warensendungen Die US-Regierung hat beschlossen, die bisher gültige Freigrenze von 800 USD bei der Einfuhr von Waren in die USA per 29. August 2025 aufzuheben. Ohne diese Freigrenze muss jede Warensendung – egal wie klein und mit welchem Wert – beim US-Zoll angemeldet und verzollt werden. Ausserdem führen die USA neue Vorschriften zur Abwicklung der Verzollung ein. Diese unterscheiden sich stark von den bisherigen Regelungen des Weltpostvereins. Neu müssen sämtliche Waren in die USA bereits vorverzollt verschickt werden. Die neuen Regeln betreffen alle Postunternehmen weltweit und werden sehr kurzfristig eingeführt. Wichtige Fragen zur Haftung und zur Umsetzung der neuen Vorschriften sind noch ungeklärt. Aus diesem Grund sieht sich die Schweizerische Post wie andere Postgesellschaften gezwungen, vorerst keine Warensendungen für die USA mehr anzunehmen. Diesen Entscheid hat die Post im engen Austausch mit den zuständigen nationalen Behörden wie UVEK, BAKOM und der Aufsichtsbehörde PostCom getroffen. Dokumentensendungen nicht betroffen – Alternativen sind vorhanden Nicht betroffen vom Annahmestopp sind der Versand von Briefen (u.a. behördliche Dokumente und Urkunden) und von Expresssendungen via URGENT Express International mit der FedEx Express Swiss Post GmbH. Die Post prüft alle Optionen, damit der Annahmestopp raschmöglichst aufgehoben werden kann und Warensendungen wieder im Postkanal in die USA versendet werden können. Insbesondere sollen Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen bis zu einem Warenwert von 100 USD (umgerechnet ca. 80 CHF) so rasch wie möglich wieder verschickt werden können. Zudem arbeitet die Post intensiv an alternativen Möglichkeiten, um Warensendungen ausserhalb des internationalen Postkanals in die USA zu senden.