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Fiskalmarken Hessische Gebührenmarken von 1957

Dietemann Am: 21.04.2025 01:00:53 Gelesen: 1766 # 1
Ich habe eine Gebührenmarkenanweisung gefunden, kenne aber keine Marken dazu. Kann vielleicht jemand solche zeigen oder gibt es einen Kataloghinweis? Anweisung über die Verwendung von Gebührenmarken bei Erhebung von Verwaltungsgebühren I. Die zur Zeit gültigen Gebührenmarken werden aus verwaltungstechnischen Gründen am 1, September 1957 durch Marken einer neuen Ausgabe (1957) ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an sind die bisherigen Gebührenmarken nicht mehr auszuliefern und nicht mehr zu verwenden. Die Bedarfskassen sind angewiesen, die am Schluß des Monats August 1957 vorhandenen Bestände zurückzunehmen. Die Nummern 8 und 9 der Anweisung über die Verwendung von Gebührenmarken bei der Erhebung der Verwaltungsgebühren – Gebührenmarkenanweisung – vom 2. Februar 1957 (St. Anz. S. 150) erhalten daher vom 1. September 1957 folgende Fassung: „8. Die Gebührenmarken sind in folgende Wertgruppen unterteilt:
 
Gruppe 1   Gruppe 2   Gruppe 3   Gruppe 4
Grundfarbe Grundfarbe Grundfarbe Grundfarbe
  Rot	      Blau	 Grün	   Braun
 0,05 DM      1 DM	10 DM	   100 DM
 0,10 DM      2 DM	20 DM	   200 DM
 0,20 DM      3 DM      30 DM	   300 DM
 0,30 DM      4 DM	40 DM	
 0,40 DM      5 DM	50 DM	
 0,50 DM
 

9. Das Bild der Gebührenmarken ist bei allen Werten gleich. Innerhalb eines von gleichmäßigen Ornamenten gebildeten rechteckigen Rahmens tragen die Gebührenmarken in der oberen Hälfte des Markenfeldes in weißer Farbe das Wort „Gebührenmarke“, unter dem das Landeswappen in Prägedruck in weiß dargestellt ist. Das Landeswappen ist von einem, an beiden Enden eingefalteten weißen Band umgeben, das in der Mitte die Worte „Land Hessen“ im Grundfarbendruck trägt. Die untere Hälfte des Markenfeldes enthält im schwarzen Aufdruck die Ziffernmäßige Angabe des DM-Gegenwertes. Bei den vollen DM-Werten ist unter der Zahlenangabe der Wert auch in Buchstaben in schwarzem Druck angegeben. Darunter ist am unteren Rand des Feldes ein, durch das in der Grundfarbe gedruckte Wort „den“ gekennzeichneter Raum für die Eintragung des Tages der Verwendung vorgesehen. In der Mitte des unteren Rahmenteils ist die Zahl 1957 in der Grundfarbe eingedruckt. Sämtliche Marken sind mit einem Schutzlinienwerk versehen. Das Markenbild hat die Größe 24 mm zu 34 mm.“ II. Um etwaige Zweifel bei der Durchführung der Anweisung über die Verwendung von Gebührenmarken bei der Erhebung der Verwaltungsgebühren – Gebührenmarken-Anweisung – vom 2. Februar 1957 (St. Anz. S. 150) auszuschließen, werden ab sofort ersetzt: Nr. 3 letzter Absatz 1 a.a.O. durch folgende Fassung: „Der Bedienstete, der die vorbereitete Urkunde vollzieht, hat sich vor der Unterzeichnung davon zu überzeugen, daß die Gebührenmarken in Höhe des angegebenen Gegenwertes auf der vorbereiteten Urkunde richtig verwendet worden sind.“ Nr. 4 Satz 1 a.a.O. durch folgende Fassung: „Die Gebührenmarken sind- unter Verwendung einer möglichst geringen Anzahl – an einer in die Augen fallenden Stelle der vorbereiteten Urkunde usw. aufzukleben und zu entwerten.“ Wiesbaden, 5. 7. 1957 Der Hessische Minister der Finanzen H 2122 – III a 91 St.Anz. Nr. 29/1957 S.690

Parachana Am: 21.04.2025 09:55:43 Gelesen: 1691 # 2
Guten Morgen, Könntest du vielleicht ein Bild der Marke einstellen? Oder gibt es keins und die Erklärung über das Aussehen gehört zur Info. Schönen Ostermontag Uwe
guy69 Am: 21.04.2025 09:56:13 Gelesen: 1691 # 3
Das könnten diese hier sein. Bildquelle: Internetauftritt https://www.papertotravel.com
guy69 Am: 21.04.2025 10:08:38 Gelesen: 1678 # 4
Hier veröffentlicht im Staatsanzeiger ab Seite 150. https://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1957/00007.pdf
Dietemann Am: 21.04.2025 12:28:44 Gelesen: 1636 # 5
@ Parachana [#2] Leider, so ist es: Mir sind keine Bilder bekannt. Danke an guy69, jetzt habe ich wenigstens eine ungefähre Vorstellung, was gemeint war. Vielleicht findet jemand weitere Belege oder Marken. Gruß Karsten
guy69 Am: 21.04.2025 12:38:12 Gelesen: 1630 # 6
@ Dietemann [#5] Ich schaue die Tage mal ob noch alte Pässe oder sonstige Sachen auffindbar sind. Da sollten die Gebührenmarken ja drauf sein. Wenn man die Beschreibung liest und das Bild daneben sieht, stimmt es zu 100 %.
Dietemann Am: 04.05.2025 17:35:06 Gelesen: 1486 # 7
Das Bild bekam ich von einem freundlichen Verkäufer: Jetzt fehlen nur noch Bilder von den höheren Werten.
Dietemann Am: 12.11.2025 22:24:20 Gelesen: 832 # 8
Jetzt habe ich auch das Ende der Gebührenmarken von 1957 gefunden: Nachdem in einer Verordnung von 1972 (St.Anz. 45/1972 S.1885) noch die alten Verordnungen ausdrücklich bestätigt wurden und empfohlen wurde, diese weiterhin anzuwenden, kam das endgültige Aus zum 31.12.1977. In der Verordnung vom 12.12.1977 (St.Anz. 1/1978 S.19) heißt es kurz und knapp: Ab 01.01.1978 dürfen Gebührenmarken nicht mehr verwendet werden. Die ... zu erhebenden Kosten (Gebühren und Auslagen) sind ... nach den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §§ 70 und 79 der Landeshaushaltsordnung (LHO) einzuziehen. Was war geschehen? Nach der ersten Ölkrise 1973/74 verschlechterte sich die Wirtschaftslage; Hessen musste sparen. Die Landesverwaltung reagierte u. a. mit der vorläufigen Landeshaushaltsordnung (LHO) und entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Diese Phase markiert eine Neuordnung des Haushalts- und Kassenwesens. Holger Börner (SPD) wurde nach dem Rücktritt des Vorgängers am 03.10.1976 Ministerpräsident. Dieser Wechsel war eine wesentliche politische Zäsur innerhalb der Regierung, da er den Stil und Kurs der Landespolitik deutlich veränderte. Und so endete in Hessen nach 110 Jahren (die ersten Stempelmarken wurden nach Erler in Hessen Darmstadt 1868 herausgegeben) die Ära der Gebührenmarken des Landes. Der Pass von 1966 ist bisher der letzte bekannte Nachweis, Belege aus der Zeit danach bis 1977 fehlen bisher.