Hallo Jürgen,
portopflichtige Postscheckbriefe sind auch deshalb interessant, weil ihre ausschließliche Verwendung im nichtphilatelistischen Verkehr nahelegt, dass Gefälligkeitsfrankaturen bei diesen Verwendungen ausgeschlossen sind [1, S. 3]. Zudem herrschte aufgrund der kurzen Dauer der Portopflicht oftmals Unklarheit über die korrekte Höhe des zu entrichtenden Entgelts, sodass überfrankierte Belege vergleichsweise häufig vorkommen [1, S. 7]. Auch in Sammlerkreisen fristeten portopflichtige Postscheckbriefe lange ein Schattendasein – ein Bericht zeigt etwa, dass selbst ein Prüfer zunächst von genereller Portofreiheit ausging und ein portogerecht freigemachter Postscheckbrief mit Sonderdienst aus Regensburg vom 03.07.1947 erst nach weiterem Austausch ein Attest erhielt [2].

Hier ein weiteres Beispiel: ein Postscheckbrief vom 14.11.1947 an das Postscheckamt Nürnberg, portogerecht frankiert mit MiNr. 918 und entwertet mit Zweikreisstegstempel "FÜRTH (BAY) 6 / a".
Viele Grüße
BUND
[1] J. Vetter, Die portopflichtigen Postscheckbriefe Deutschlands 1945 - 1948/49 (4 Besatzungszonen und Berlin). Frankfurt am Main: Eigenverlag, 1985.
[2] U. Wagner, „Postscheckbrief mit Sonderdienst - Eilboten“, Rundbrief 28 (1 - 2008) - Arbeitsgemeinschaft Alliierter Kontrollrat 1946 – 48 e.V., S. 1842–1843, 2008.