Firmen-Ganzsachen, voraus freigemacht der Brit. Besatzungszone nach 1945
Eine Besonderheit und bislang kaum beachtete Form des Postverkehrs nach der Wiederaufnahme am 14.6.1945 in der OPD Hamburg und Kiel sind Postkarten und Briefumschläge mit einem Firmenvordruck. Diese Belege sind allgegenwärtig und sicherlich bei vielen Sammlern ohne Bezug in einem Album abgelegt. Wohin lassen sich diese Belege zuordnen. Es sind weder Notausgaben/Notganzsachen oder Barfrankaturen. Noch weniger gehören diese zu den Aufbrauch- oder Behelfsausgaben. Allerdings weisen diese vielfach die gleichen postalischen Merkmale auf wie bei Notganzsachen.
In der OPD Hamburg und Kiel war es möglich auch diese Belege im voraus freimachen zu lassen. Somit stellen diese Belege auch eine durch die Post genehmigte Form dar. Anders als im Michel Ganzsachenkatalog werden diese Belege im Borek Ganzsachenkatalog, zwar nur kurz, allerdings benannt und bewertet.
Unterschieden werden, Firmen- Postkarten auf Privatbestellung sowie Firmen-Umschläge auf Privatbestellung. Beide gehören zu den
Firmen-Ganzsachen.
Im Borek steht:
I. Firmen Postkarten-Formblätter aus deren Besitz konnten gegen Zahlung der Beförderungsgebühr im voraus freigemacht werden.
II. Briefumschläge konnten auf die gleiche Art wie Notpostkarten von privater Seite vorgelegt werden und wurden ebenfalls vorausfrankiert.
(Vergleichbar mit den Not-Umschlägen aus Deutsch - Ostafrika von 1916)
Wie bei den Notganzsachen müssen „Firmen-Ganzsachen“ zwei Stempel aufweisen. Unten links der Stempel zur Bestätigung der Beförderungsgebühr und oben rechts der Tagesstempel. Im Borek Ganzsachenkatalog werden Belege aufgeführt, die im Gebührenstempel und Tagesstempel das gleiche Datum aufweisen. Allerdings ist eine eindeutige Erkennung einer Vorausfreimachung nur durch eine mehrtägige Differenz der Stempel belegbar. Ich lasse das erstmal so stehen.
Es kommen auch Belege mit einem zusätzlichen „Gebühr bezahlt“ Stempel vor. In wie weit diese den Barfrankaturen zuzuschreiben sind, lässt sich mitunter nur schwer unterscheiden.
So steht in einer Verfügung der Reichspostdirektion (24) Hamburg vom 30 August 1945.
Meine Ämter habe ich wie folgt angewiesen.
Werden Briefsendungen ausnahmsweise (die Gebühr) am Orte durch den Nachweis besonderer Postgebühren vereinnahmt und zur Prüfung der Freimachung die Sendungen der Vorderseite links unten mit dem besonderen Tagestempel bedruckt, so sind sie künftig außerdem mit dem Stempel „Gebühr bezahlt“ zu versehen.
Derzeit sind Belege zwischen August 45 bis Juli 46 bekannt.
Selten sind ungebrauchte „Firmen-Ganzsachen“. Hier wäre es interessant, ob solche Belege existieren.

Firmen-Postkarte, Ausgabekontrollstempel Wunstorf 27.8.45, Tagestempel Rehburg Stadt über Wunstorf 11.10.45. Beschriftet am 11.10.45.

Firmen-Postkarte, Ausgabekontrollstempel Kiel-Friedrichsort 26.6.45, Tagestempel Kiel-Friedrichsort 14.8.45. Beschriftet am 13.8.45.

Firmen-Umschlag, Ausgabekontrollstempel, Ahrensburg 13.8.45, Tagesstempel Hamburg 1 v. 14.8.45

Firmen-Postkarte, Ausgabekontrollstempel Wanderup über Flensburg 2.7.45, Tagestempel Wanderup über Flensburg 3.7.45.