Nachfolgend zwei Formulare des Cuxhavener Fahrradkurier:
Internes Formular für die Dokumentation von Zustellbesonderheiten vor Ort beim Empfänger
Zustellbesonderheiten - ein auf dem ersten Blick harmlos bzw. kurios wirkendes Thema, in der Praxis dennoch recht gelegentlich recht spannend. Ein Empfänger kann einem Briefträger grundsätzlich erst einmal alles als Briefkasten anbieten, was nicht nach Briefkasten aussieht. Eine kleine Tonne mit Deckel als Ablageort ist da sicherlich noch recht harmlos. Manch ein Empfänger mag sich auch mit der Zeitungsrolle als Ablageort begnügen oder auf den Einwurf durch den Haustürschlitz (Bsp. bei einem Einfamilienhaus) bestehen. Doch Vorsicht: für Zusteller sind hinter der Haustür lauernde Kampfmiezen von Tierliebhabern gefährlich, wenn auf einmal eine Pfote mit ausgefahrenen Krallen aus dem aufgeklappten Briefschlitz hervorschnellt und einen Rundumschlag versucht. Der übliche Wachhund vom Grundstück lässt sich da noch eher durch eine Beschilderung an der Grundstücksgrenze vorab ankündigen. Ein weiterer Klassiker für ein solches Formular sind eher versteckt wirkende wirkende Briefkästen an einer auf dem ersten Blick eher entlegenen Stelle des Grundstücks wie bspw. am Hintereingang des Hauses, erreichbar über den Hof. Auch weitere Hausnummern auf dem Grundstück (a; b; c usw.), welche man auf dem ersten Blick von der Straße aus nicht vermuten würde oder von der Kommune doppelt vergebene Hausnummern (auch das kommt im Einzelfall vor) wären dokumentationswürdig. Ansonsten kann es passieren, dass die zuzustellende Sendung irrtümlich mit einem Unzustellbarkeitsvermerk zurückgeht.

Benachrichtigungskarte für den Empfänger über einen erfolglosen Zustellversuch
Der Sinn und Zweck der Benachrichtigungskarte ist im Grunde selbst erklärend und wird bspw. verwendet, wenn eine zuzstellende Sendung nicht briefkastenfähig ist (bspw. zu groß oder zu dick) oder Empfänger den Empfang der Sendung quittieren muss. Weiterhin kommt es immer mal wieder vor, dass der Briefkasten schlichtweg nicht oder unzureichend mit dem Namen des Empfängers beschriftet ist. Dann kann eine derartige Karte eingeworfen werden (in diesem Fall mit der Bitte um tel. Rückruf bzw. normalerweise verbunden mit der Bitte, diesen zu beschriften). Die zuzustellende Sendung würde sicherlich vorübergehend im Zustelldepot niedergelegt.
Gruß
Stefan