Briefmarken Atteste

Thema:

Recht Bund Echt gelaufene Makulatur auf Beleg

Laudano Am: 27.02.2025 13:37:18 Gelesen: 1629 # 1
Hallo Gemeinde, wie verhält es sich rechtlich, wenn eine als Makulatur geltende Briefmarke auf Beleg (hier: Michel 3609 ohne Matrixcode als bedarfsgerechte Mischfrankatur) von der Deutschen Post anstandslos gestempelt und befördert wurde? Hat dann die Deutsche Post die rechtmäßige Zahlung des erforderlichen Beförderungsentgelts durch konkludente Handlung anerkannt? Dürfte dann ein solcher Beleg ohne mögliche juristische Folgen zum Verkauf angeboten werden? Mir ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten werde, aber fundierte Meinungen wären schon sehr interessant. Gruß Harry
saeckingen Am: 27.02.2025 13:45:12 Gelesen: 1621 # 2
Wurden die Stück von der Post verkauft oder bei der Druckerei (etc) gestohlen? In ersterem Fall sind sie legal erworben und können auch gehandelt werden. Handelt es sich um gestohlene Ware, kann daran kein Eigentum erworben werden - es handelt sich meiner Meinung nach dann um Hehlerware. Was allerdings juristisch beweisbar ist und woran ein Interesse der Verfolgung besteht, ist ein anderes Thema. Nur meine persönliche Meinung - hat keinerlei rechtliche Relevanz. Harald
Laudano Am: 27.02.2025 14:37:00 Gelesen: 1591 # 3
@ saeckingen [#2] Hallo, Harald, über den "Vertriebsweg" kann nur gemutmaßt werden. Realistisch vermute ich eher den Diebstahl. Dass dann an der Marke kein Eigentum erworben werden kann, ist unstrittig. Am besten wäre es ggf. wohl, einen Verkauf mit einem entsprechenden Hinweis vorzunehmen. Die Post hat wohl eher kein Interesse daran, die Angelegenheit aufzubauschen, sonst wäre der Brief kaum befördert worden. Andererseits sehe ich das so, dass die verwendete Marke, ob nun gestohlen oder nicht, durch die Entwertung und Beförderung als PostWERTzeichen seitens der Deutschen Post anerkannt worden ist. Danke für deine Meinung. Gruß Harry
TeeKay Am: 27.02.2025 15:17:44 Gelesen: 1562 # 4
Wenn das so einfach wäre, könnte man damit ja auch Fälschungen aus China "waschen". Stempel von der Maschine drauf und es ist legal. Ich bezweifle, dass ein deutscher Richter gegen die Post entscheiden würde angesichts des hohen Automatisierungsgrades und des Massengeschäftscharakters. Ladendiebstahl bleibt auch dann strafbar, wenn du den Laden unbehelligt verlassen konntest. Sicher kann bovi das genauer ausführen. Ein fehlender Matrixcode allein dürfte aber ebenso wenig als Beweis für Hehlerware ausreichen, da die Post nachweislich in der Vergangenheit selbst über vollständig von ihr kontrollierte Vertriebswege mit manueller Bearbeitung der Verkäufe (wie die Versandstelle) Marken und Ganzsachen ohne Matrixcode verkaufte. Da müssten schon z.B. regional gehäuft in kurzer Zeit große Mengen von Marken ohne Code eingesetzt werden und sich dann bei Nachforschungen herausstellen, dass etliche Absender die Marken beim selben z.B. Kiosk oder eBay-Anbieter kauften.
Journalist Am: 27.02.2025 15:59:45 Gelesen: 1536 # 5
@ Laudano [#1] Hallo Harry und an alle, bei der von dir genannten Michelnummer 3609 handelt es sich um die 95 Cent mit dem Motiv Steinbock. Diese wurde nachweislich in einen gewissen Umfang gestohlen. Dazu wurde ja hier auf philaseiten auch schon an anderer Stelle berichtet. Wenn solche Marken verklebt werden, kann die Post bzw. die Sortiermaschinen dies nicht erkennen, das es sich hier um gestohlene Makulaturware handelt, die auf dem Weg von der Druckerei zur Vernichtung entwendet wurde. Die Marke hat ja trotzdem UV-Eigenschaften und das zweite Sicherheitselement "Seltene Erden" ist auch vorhanden. Hier müsste also ein Postmitarbeiter zum einen wissen, das es sich um geklaute Makulatur handelt, zum anderen müsste er sie auch persönlich beim Durchgang durch ein Briefzentrum finden, das ist extrem unwahrscheinlich. Da ist ja fast die Chance größer im Lotto zu gewinnen. :-) Hier haben ja nachweislich einige "philutelisten" wissentlich damals bei Ebay diese Makulatur gekauft und dann bei einer ahnungslosen Poststelle stempeln lassen oder auf Briefen aufgeklebt und laufen lassen, um so einen höheren Gewinn zu erzielen. Auch ein deutsches Auktionshaus bietet hier regelmäßig solche Marken bzw. Briefe bzw. gestempelte Marken für circa 100 bis 150 Euro an, scheinbar wurden diese aber bisher nicht verkauft, denn sie wurden an anderer Stelle auch schon viel billiger als Auktionslos angeboten und erfolgreich versteigert. Das ganze ist eine Kuriosität, aber keine Rarität, wer so etwas halt kaufen will, der kauft es und wird dann eventuell damit glücklich oder es ist ihm zu teuer und er lässt es sein. Die Post selbst hat diese Sicherheitslücke relativ schnell nach Bekanntwerden geschlossen, es dürfte hier also kein weiteres neues Material auftauchen. Von der oben genannten Marke "Steinbock" dürften nach meinen Beobachtungen und Abschätzungen ungefähr 100 bis 150 Exemplare über diesen Diebstahl in Sammlerhände gelangt sein. Von den weiteren 5 damals geklauten Motiven liegen teils ähnliche Mengenschätzungen vor, zwei davon dürften aber trotzdem sehr selten sein. Viele Grüße Jürgen
Laudano Am: 27.02.2025 20:12:49 Gelesen: 1466 # 6
@ Journalist [#5] Hallo Jürgen, danke für die Infos und auch Dank an alle anderen, die sich hier gemeldet haben. Gruß Harry