Briefmarken Atteste

Thema:

Barfrankaturen als Notbehelf nach 1945 die nicht im Richter Handbuch stehen

Dieter 66 Am: 18.08.2024 13:16:26 Gelesen: 13341 # 1
Hallo Ich möchte gerne dieses neue Thema eröffnen. Es betrifft Barfreimachungen als Notbehelf nach Wiederaufnahme des Postwesen nach 45 die nicht im „Richter-Handbuch“ katalogisiert sind. Wie Herr Richter schon selbst in seinem Vorwort im Handbuch 2000 angeführt hat, „gibt es sicherlich weitere Orte und Stempel die nicht verzeichnet sind“. Somit werden auch neue Orte und Stempel erfasst, die hier dann dokumentiert werden können. Wer möchte, kann eine Typisierung wie im Handbuch vornehmen. Manchmal ist es schwer zu erkennen ob es sich um eine Barfreimachung, Aufbrauchsaufgabe oder auch Lokalausgabe handelt. Dennoch gerne hier einstellen. Es gibt hier mehrere Spezialisten für die diese Sammelgebiete, die gerne Auskunft geben. Eine Verschiebung in das ggf. passende Thema ist ja immer möglich. Ich mache mal den Anfang mit einem Brief. „Mutterstadt 12.12.45 A 12 F 1208 VZR 1 Über weitere Einträge würde ich mich freuen. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 20.08.2024 23:53:30 Gelesen: 13277 # 2
Hallo, Dann mache ich mal weiter mit dem nächsten Beleg. Ex Feldpostkarte „Ingelheim (Rhein) 1“ 4.3.47. Dreizeiler Freivermerk. Im Handbuch wird die Abb. 3010 für (Rhein) 1 vermerkt. Diese Postkarte wurde jedoch mit dem Freivermerk Abb. 3009 versehen. Nicht im Handbuch vermerkt. Bislang nur für Ingelheim (Rhein) 3 bekannt. A 30 c G 3009 VZR. 2 Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 24.08.2024 22:33:50 Gelesen: 13205 # 3
Hallo, hier wieder ein neuer Beleg. "Gronau (Württ) 23.11.45" nach Weinsberg. Handschriftlicher Freivermerk. „Geb bez“ Da im Handbuch der Ort nicht erwähnt wird, ist auch der Freivermerk nicht dokumentiert. Erwähnt wird Gronau (Han) und Gronau (Westf). Anders als bei anderen Barfreimachungen, wird lediglich auf die Untergruppe verwiesen. E2 Schönen Gruß Dieter.
stampmix Am: 25.08.2024 09:12:08 Gelesen: 13180 # 4
@ Dieter 66 [#2] hallo Dieter, schönes Thema, jedoch nicht meine Baustelle. Dennoch hätte ich zu diesem Beleg eine Frage: War die Barfrankatur nicht im Landpoststelle Engelstadt zu entrichten? Ingelheim wäre dann nur das Leitpostamt. besten Gruß Michael
bernhard Am: 25.08.2024 11:23:32 Gelesen: 13155 # 5
@ Dieter 66 [#2] @ stampmix [#4] Hallo zusammen, Engelstadt war eine PSt II. Wie bei der Frankierung mit Freimarken (außer im eigenen Zustellbereich) wurde auch bei Barfrankierung erst im Leitpostamt entwertet. Die Entrichtung der Gebühren erfolgte in Engelstadt, der Gebühr bezahlt-Stempel wurde sicherlich erst im Leitpostamt in Ingelheim angebracht. Im Richter-Handbuch werden alle Barfrankaturen über das Leitpostamt katalogisiert. Nur vereinzelt wurde der Gebühr-bezahlt-Stempel von einer PSt II angebracht. Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 25.08.2024 19:08:37 Gelesen: 13116 # 6
@ bernhard [#5] @ stampmix [#4] Hallo ihr beiden, gab es damals überhaupt eine PStII in Engelstadt? Der Ort zählt heute 750 Einwohner. Evtl. gab es nur eine Verteiler-Poststelle. Würde es denn nicht ein Stempel "Engelstadt über Ingelheim" geben. In den Stempeldatenbanken habe ich nichts finden können. Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 25.08.2024 20:13:42 Gelesen: 13103 # 7
@ Dieter 66 [#6] Hallo Dieter, ich schrieb doch, dass Engelstadt eine PSt II war (lt. Ortsverzeichnis Mai 1944). PSt II führten in der Regel nur Gummistempel, dieser ist auf deiner Karte abgeschlagen, wenn auch schlecht lesbar. Viele Grüße Bernhard
stampmix Am: 25.08.2024 21:07:08 Gelesen: 13089 # 8
@ bernhard [#5] Hallo Bernhard, das war je eine durchaus spezielle Vorgehensweise. Also bei Entrichtung des Portos am Schalter erhielt man den Landpoststempel, jedoch nicht den "Geb. bezahlt" Stempel. Dieser wurde dann, ohne dass Geld vereinnahmt wurde, im Leitpostamt abgeschlagen. Naja, wenns funktioniert hat ... Anbei noch ein PSt II Stempel von Engelstadt in ansprechender Qualität: besten Gruß Michael
Dieter 66 Am: 25.08.2024 21:46:10 Gelesen: 13078 # 9
@ bernhard [#7] @ stampmix [#8] Hallo zusammen, man war ich blind, wie konnte ich das übersehen ? Der ist doch, wenn auch schwach, trotzdem zu erkennen. Denn war meine Frage [#6] völlig überflüssig. Sorry. Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 25.08.2024 23:46:16 Gelesen: 13053 # 10
@ stampmix [#8] das war je eine durchaus spezielle Vorgehensweise. Also bei Entrichtung des Portos am Schalter erhielt man den Landpoststempel, jedoch nicht den "Geb. bezahlt" Stempel. Dieser wurde dann, ohne dass Geld vereinnahmt wurde, im Leitpostamt abgeschlagen. Naja, wenns funktioniert hat ... Hallo Michael, den Kunden konnte es egal sein welcher Stempel zu welchem Zeitpunkt auf den Brief kam. Er bezahlte das Porto bar und der Brief wurde angenommen. Das Leitpostamt rechnete regelmäßig mit der PSt II ab, es kam also zu seinen Einnahmen. Das Leitpostamt hatte auf den Pfennig genau die Kontrolle über die PSt II, da alle Sendungen (außer denen im Zustellbereich der PSt II) das Leitpostamt passieren musste. Du findest das irgendwie umständlich? Vielleicht folgendes Beispiel zum besseren Verständnis: Vom Bahnhof in Hintertupfingen konnte man auch nicht direkt nach Rom fahren. Man musste erst zu einem bestimmten Knotenpunkt fahren (ggfs. auch noch weitere) und dort umsteigen. Aber Buchen und bezahlen konnte man die Reise seinerzeit auch in Hintertupfingen. Ist hoffe es ist vielleicht etwas klarer geworden. Dein gezeigter Stempel ist übrigens der Vorgänger-Stempel (über Nieder-Ingelheim). Ab 1939 wurden Nieder-, Ober-Ingelheim und ein weiterer Ort zu Ingelheim zusammengeschlossen (siehe Wikipedia). Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 26.08.2024 22:34:53 Gelesen: 13002 # 11
@ stampmix [#8] @ bernhard [#10] Hallo zusammen. ergänzend zu Bernhards Ausführungen, habe ich die damalige ADA auszugsweise mal rausgesucht. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 27.08.2024 21:31:52 Gelesen: 12938 # 12
Hallo, hier möchte ich euch gerne einen, wie ich finde, besonderen Beleg vorstellen. Eilbrief, durch Eilboten, ellipsenförmiger Stempel „Kempten (Allgäu) 2“ 6.7.46 Gebühr bezahlt. An die Dresdener Bank in Düsseldorf. Rückseitig Ankunftstempel „Düsseldorf 12.7.46“, aus der amerikanischen in die britische Zone. Der Brief wurde mit einem fünfstelligem Zahlenstempel versehen, „00329“ Rückseitig mit einem dreistelligen Zahlenstempel „880“. Nach Form und Farbe könnte es ein Gummistempel sein. Sinn und Zweck, unbekannt. Kempten ist im Handbuch nicht aufgeführt. Siehe Auszug aus dem Richter Handbuch, in dem die bekannten Orte sowie Nummernstempel katalogisiert sind. Beschreibung aus dem Richter Handbuch. Der 8 Juli war ein Montag. Der 12 Juli ein Freitag. Für die damalige Zeit und den Umständen waren 5 Tage mit Eilboten bis zur Zustellung wohl normal. Insbesondere zonenübergreifend. Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 25.09.2024 20:27:13 Gelesen: 12817 # 13
Hallo, hier ein neuer Beleg. Einschreiben von Rübenach nach Wuppertal mit Freivermerk, fünfzeilig. Stempel Rübenach 10.2.47, sehr frühe Verwendung. Ungewöhnlich, da bereits im Sommer 1946 in der britischen Zone, ausreichend Markenmaterial zur Verfügung stand, dass hier noch eine Barfrankatur zur Anwendung kam. Der fünfzeilige Freivermerk in dieser Form wird im Richter Handbuch nur als „anderer Typ“ benannt. Hier nun auf dem Brief die passende Abbildung dazu. Zum Vergleich die Abbildung des bekannten Freivermerk 6096, siehe unten. Wie in vielen Orten, durften nach Mai 1945 keine Stempel mit III. Reich Symbolik oder Hinweise mehr verwendet werden. Zu Anfang wurden s.g. „Ortsnotstempel“ verwendet. Selten ist hier die Verwendung, dess Ortsnotstempel auf dem Einschreibezettel. Hier bediente man sich eines alten Feldpostaufklebers und versah diesen mit dem Ortsnotstempel. Da im Richter Handbuch die Abb. Nr. 6097 frei gelassen wurde, nehme ich diese mal einfach als neue Nr. für den Freivermerk. Rübenach-D2-52-G-6097 Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 02.10.2024 22:10:42 Gelesen: 12716 # 14
Hallo, möchte mal wieder einen Beleg vorstellen. Brief der Polizeidirektion Ludwigshafen am Rhein 1 an die Staatsanwaltschaft in Lübeck v. 31.1.48. Der Stempel ist nur teilweise zu erkennen. Die Stempeldatenbank war da wieder sehr hilfreich und zeigt den vollständigen Stempel. Allerdings ist der auf dem Brief noch nicht aptiert. Die PLGZ (Postleitgebietszahl). 18 ist noch vorhanden. https://philaseiten.wavecdn.net/up/1324259/8/2/b7b80b22_h.jpeg Beleg und weitere Informationen: https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=127242 Der Brief wurde mit einem zweisprachigen Freivermerk versehen. "Taxe percue Gebühr bezahlt" In dieser Form mit Rahmen wird er im Handbuch nicht aufgeführt. Es wird nur ein Zweizeiliger ohne Rahmen benannt „5053“ Ludwigshafen (Rhein) 1-C1-22-xxxx-VZR2 Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 17.10.2024 22:18:22 Gelesen: 12644 # 15
Hier ein neuer Beleg. Amberg (Oberpf) 2 mit Freivermerk nach Richter Handbuch Abb. 1205. Dieser Freivermerk wird auch im Richter Handbuch genannt, Allerdings nicht in dem Zusammenhang mit dem Setzkastenstempel „24Rpf“. Erwähnt werden 2 Setzkastenstempel 12, und 42 Rpfg mit anderen Freivermerktypen. A-12-d-F-1205-SKS-24 Rpf Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 16.11.2024 20:51:07 Gelesen: 12490 # 16
Hallo, möchte gerne einen weiteren Beleg vorstellen. Wie ich finde in zweierlei Hinsicht interessant. Im Richter Handbuch gibt es für Primisweiler einen einzigen Freivermerk-Eintrag. Stempel, zweizeilig gerahmt, „Gebühr Bezahlt _____ 12 Rpf.“ Verwendungszeitraum VZR 2 ab 1.3.1946. Dieser ehemalige Feldpostvordruck hat ein handschriftlichen Freivermerk. „12 Pf Geb. bezahlt“ Des Weiteren wurde hier auf einen ab 1913 bereits verwendeten Stempel zurückgriffen. 23 Jan….Da das Jahr nicht mal ansatzweise zu sehen ist, liegt die Vermutung nah, das dieser aptiert wurde? Auf zwei anderen aus dieser Zeit gezeigten Stempeln in Philaseiten und Stampx ist die Jahreszahl eindeutig zu erkennen. Geschrieben wurde der Brief am 21.1.46. Somit noch im VZR 1 bis 28.2.46 E2-VZR 1 Schönen Gruß Dieter
bernhard Am: 17.11.2024 09:42:00 Gelesen: 12466 # 17
@ Dieter 66 [#16] "Da das Jahr nicht mal ansatzweise zu sehen ist, liegt die Vermutung nah, das dieser aptiert wurde?" Moin Dieter, Glückwunsch zur Entdeckung! Ja, dieser handschriftliche Gebühr bezahlt-Beleg ist im Handbuch von Richter nicht verzeichnet. Man spricht hier aber nicht von Aptierung, wenn die Jahreszahl fehlt. Das waren Stecktypenstempel, bei welchem der Einsatz für das Jahr entweder vergessen wurde (eher unwahrscheinlich) oder eben nicht vorhanden war. Im Richter/Griese-Handbuch zu den Altstempeln [1] ist dieser Stempel von Jan. 1946 bis Juli 1954 gelistet. Eine fehlende Jahreszahl wird nicht erwähnt. Primisweiler (Württ) war PSt I von Wangen (Allgäu). Poststellen I führten in der Regel nur einen Tagesstempel. Bei Primisweiler war dieser offenbar durchgehend seit 1912 in Verwendung. Ich vermute, dass die Jahrestype "46" im Januar 1946 eben noch nicht zur Verfügung stand und erst beschafft werden musste. Interessant wären weitere Daten aus ab Januar 1946, damit man den ungefähren Zeitpunkt der Lieferung dieser Jahrestype ermitteln könnte. Aus meinen Beständen die Rückseite eines sog. Sammlerausweises (Dauerbezug für Sonderwertzeichen). Hier kann man sehen, dass 1944 noch eine Jahrestype vorhanden war und der Stempel auch durchgehend verwendet wurde. Also keine Wiederverwendung, sondern eine Weiterverwendung des Stempels. [1] Richter/Griese: Altstempel deutscher Postanstalten - ihre Weiter- und Wiederverwendung nach dem 8. Mai 1945. 2010 Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 17.11.2024 11:10:36 Gelesen: 12452 # 18
@ bernhard [#17] Hallo Bernhard, danke für deine ergänzenden Worte. Ich wollte tatsächlich auch schon schreiben "Jahr weg gelassen" fand es aber ein wenig abwegig. Aber so macht es Sinn. Das mit den Steckstempeln war mir nicht bekannt. Dann gab es Einsätze für den Tag 1 - 31, keine einstelligen Zahlen, da im Stempel diese mittig angeordnet sind. Für den Monat JAN - DEZ, und das Jahr z.B. 38, 39, 40 usw. Wenn einstellig, dann hätte ja die Möglichkeit bestanden aus z.B 34 und 36, dass Jahr 46 zu stecken. Konnte auch bislang keine weiteren Belege aus der Zeit finden um einen Zeitraum einzugrenzen. Schönen Sontag noch. Gruß Dieter.
bernhard Am: 17.11.2024 13:54:37 Gelesen: 12434 # 19
@ Dieter 66 [#18] Hallo Dieter, du hast natürlich recht, die Jahreszahl konnte theoretisch auch mit 2 Ziffern gebildet werden. Sie mussten nur einmal im Jahr in den Stempel eingebaut werden. Bei 2 Ziffern wären speziell für die Jahreszahlen 20 einzelne Stecktypen notwendig um alle Daten abzudecken. Auch bei einem angenommen Zeitraum von 20 Jahren, wären immer noch 12 bis 13 Stecktypen notwendig, je nach dem wann dieser Zeitraum beginnt. Diese müssen aufbewahrt werden; gehen leicht verloren - und dies für nur einen einmaligen Wechsel im Jahr. Ich habe mich mit den Württenberg-Stempeln jetzt nicht intensiv beschäftigt. Ich weiß aber von den Bayerischen und von den Reichspost-Stempeln, dass diese mit einer Jahreszahltype ausgestattet waren. Auch die nachfolgende Verfügung spricht für diesen Umstand. aus DeuNot Rb. 7/1997 Hier kann man auch gut ableiten, dass für die Typen "46" die Benachrichtigung hätte schon rechtzeitig in 1945 erfolgen müssen, damit die neue Type bis zum Jahresanfang vorhanden war. Wer weiß wann man daran gedacht hat? Auch waren die Stempelfirmen in 1945/46 sicherlich weniger leistungsfähig, es fehlte doch an allem. Primisweiler (Württ) lag im Zuständigkeitsbereich der OPD Tübingen. Möglicherweise war die neue Jahrestype also noch nicht geliefert. Für den Monat Januar 1946 für mich sehr plausibel. Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 17.11.2024 23:41:18 Gelesen: 12401 # 20
@ bernhard [#19] Hallo Bernhard, du liegst mit deiner Vermutung schon richtig. Ich konnte nach weiterer Recherche noch nachstehendes ermitteln. Hier im Forum gefunden heißt es: Thema: Stempeländerungen wegen Jahrhundertwechsel 1900. Beitrag #6 Die Jahrestype, ebenso wie Tages- und Monatstype, war immer eine komplette Stecktype! Die Ziffern der Jahreszahl mussten also nicht einzeln zusammengesteckt werden, sondern waren - sowohl zwei- als auch vierstellig - immer als "eine" Type vorhanden. Manchmal kann man Typen finden, die um 180° verdreht wurden, dann stehen Tag oder Monat oder Jahr (manchmal auch alle) auf dem Kopf. Es wäre sehr interessant hier weiter zu machen, allerdings wäre es dann wohl in einem anderen Thema passender, auch im Hinblick auf die Spezialisten, die sich diesem Thema im Detail widmen. Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 19.11.2024 23:35:52 Gelesen: 12346 # 21
Hallo, ich habe wieder etwas Interessantes entdeckt. Eine Teilbarfrankatur aus „Biberach (Riß)“ vom 2.3.46 bestehend aus einem Postwertzeichen und einer Barfrankatur. Die Postämter machten dann davon gebrauch, wenn bestimmte Wertzeichen nicht vorhanden waren. In diesem Fall fehlten die 4 Pfg. Das lässt sich auch sehr plausibel erklären, da ab dem 1.3.46 eine Portoerhöhung stattfand und nicht rechtzeitig 24 Pfg. Wertzeichen geliefert wurden. Des Weiteren wurde hier ein zweizeiliger Freivermerk mit Rahmen verwendet, der nicht im Richter Handbuch für Biberach aufgeführt wird. Der auf dem Brief verwendete Freivermerk ist unter der Nr. 2542 im Handbuch zu finden. Nicht nur eine sehr frühe Verwendung nach der Portoerhöhung, sondern genau ein Tag darauf. E5-22-K-2542-VZR2 Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 24.11.2024 23:03:28 Gelesen: 12298 # 22
Hallo, möchte wieder einen Beleg vorstellen. Einschreiben „NEUNKIRCHEN ISAARI“ 15.7.46 nach Hamburg mit einem gerahmten zweizeiligen Freivermerk. Nach Richter Handbuch Abb. 2319. Dieser Freivermerk wird im Handbuch für nur (SAAR) nicht aufgeführt. Bekannt ist der Freivermerk lediglich für (Saar) 1. Des Weiteren wurde auf dem R-Zettel wurde die „2“ unkenntlich gemacht. Evtl. wurde hier ein früher R-Zettel verwendet. Absender ist die „Expressgutabfertigung (Saar) Hbf.“ A-22-F-2319-VZR1 und 2 Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 25.11.2024 19:31:27 Gelesen: 12269 # 23
@ Dieter 66 [#22] Hallo Dieter, ja, der ist im RICHTER-Handbuch unter dieser Postamtsbezeichnung nicht gelistet. Allerdings halte ich dies für völlig unerheblich, da es sich bei beiden Angaben (Neunkirchen (Saar) und Neunkirchen (Saar) 1) um das selbe Postamt handelt. Im Ortsverzeichnis I vom Mai 1944 sind das PA 1, sowie die ZwPÄ 2 und 3 aufgeführt. Im OV 1947 (Franz. Zone) nur noch das PA ohne PA-Nr. Wann genau die ZwPÄ 2 und 3 geschlossen wurden oder ob sie in der Nachkriegszeit 1945-47 nochmals geöffnet waren ist mir nicht bekannt. Aber: Den Stempel Neunkirchen (Saar) "e" gab es schon in der Vorkriegszeit ohne PA-Nr. So 1943/44 ist zu beobachten, dass manche Stempel, trotz existierender ZwPÄ und PSt I, ohne PA-Nr. hergestellt wurden. Über die Gründe dafür kann ich nur mutmaßen. So konnte dieser Stempel z.B. dann als Leihstempel bei ZwPÄ eingesetzt werden. Ergo: Es ist das selbe Postamt, welches wie alle Postämter in der Regel mehrere Tagesstempel im Einsatz haben. Statt unterschiedlicher Ub ist es beim PA Neunkirchen (Saar) eben nur ein anderer Tagesstempel welcher keine PA-Nr. enthält. Und ja, er R-Zettel des ZwPA 2 wurde hier aufgebraucht. Ein Hinweis, dass das ZwPA 2 in 1946 geschlossen war. Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 25.11.2024 23:21:45 Gelesen: 12248 # 24
@ bernhard [#23] Hallo Bernhard, danke für die Richtigstellung. Dann wurden in dem einem, noch bestehenden Postamt verschiedene Stempel verwendet. Sowohl mit der "1" als auch ohne PA-Nr. und die Postämter 2 sowie 3, wie du angemerkt hast, waren eine Zeitlang nicht zugängig. Es lässt vermuten, das die Stempel der Postämter 2 und 3 nicht weiter verwendet wurden, da wohl mit zu rechnen war, dass diese irgendwann Ihren Betrieb wieder aufnehmen würden. Dieses würde den nachstehenden Stempel erklären. "Neunkirchen (Saar) 3 v. 24.8.46. Zumindest ist es belegt, dass der Freivermerk auch mit dem Stempel, ohne PA.Nr. verwendet wurde. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 30.11.2024 23:54:29 Gelesen: 12182 # 25
Hallo, habe hier wieder einen recht interessanten, allerdings nicht eindeutigen Beleg. Einschreiben mit Zensurstempel, Unterweissach v. 29 MAI 46 nach Weinsberg, Ankunftsstempel, 1.6.46. Unterweissach war eine Poststelle I und verwendete auch nach 45 einen alten Einkreissteckstempel. Allerdings wurde der Stempel aptiert. Zwei Sterne wurden auf dem Stempel entfernt. Bislang wohl die späteste bekannte Verwendung des Stempels. VZR2 Im Richter Handbuch wird nur ein Beleg mit einem einzeiligen Freivermerk erwähnt. Dieser Beleg weist nur einen handschriftlichen Gebührenvermerk auf. Normalerweise sollte nach der ADA (Allgemeine Dienstanweisung) immer als Text zusätzlich „geb. bez.“ oder ähnlich vermerkt werden. Handelt es sich hier nun um eine Barfreimachung ohne Freivermerk oder um einen handschriftlichen Freivermerk, auf Grund der Gebührenangabe von -84. Barfreimachungen ohne Freivermerk kamen damals durch Zufall oder Nachlässigkeit vor und zählen nicht in dem Sinne, zu den „Barfrankaturen. Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 01.12.2024 11:26:43 Gelesen: 12156 # 26
@ Dieter 66 [#25] "Barfreimachungen ohne Freivermerk kamen damals durch Zufall oder Nachlässigkeit vor und zählen nicht in dem Sinne, zu den „Barfrankaturen." Hallo Dieter, das sehe ich anders. Ich denke du interpretierst den RICHTER hier falsch. Zu den E2-Belegen gehören alle Belege ohne Gebühr-bezahlt-Vermerk und nicht nur die verfügungsgemäßen Ausnahmen bei denen der Tagesstempel-Abdruck ausreichte. RICHTER hat diese Belege nur nicht in die Tabellen aufgenommen, da sie auf ein Versehen, Zufall oder Nachlässigkeit herrührten und bei jeder Poststelle vorkommen konnten. E2-Belege werden nur in den beschriebenen Ausnahmen in den Tabellen aufgeführt, bei denen der Tagesstempel gemäß Verfügung für eine ordnungsgemäße Annahme ausreichte. Es handelt sich bei deinem Beleg also zu 100% um eine Barfreimachung, welche nur aus den erwähnten Gründen nicht in die Tabellen aufgenommen wurde. Der Gebührenvermerk -,84 bestätigt zusätzlich, dass es keine Barfrankatur zum "Nulltarif" war. Was soll der Beleg sonst sein? Viele Grüße Benhard
Dieter 66 Am: 01.12.2024 15:34:18 Gelesen: 12129 # 27
@ bernhard [#26] Hallo Bernhard, als ich den Text zu dem Beleg vorbereitet hatte, war die Einordnung zu den E2 "handschriftliche Freivermerke" eigentlich für mich klar. Nachdem ich aber im Handbuch die Interpretation zu E1 "Barfreimachung ohne Freivermerk" nochmal nachgelesen habe, kamen mir Zweifel. Ja, dann hat mich wohl in dem Satz die Passage "kein Gegenstand weiterer Betrachtungen" in die Irre geführt. Danke für Deine Richtigstellung. So ist die Zuordnung doch eindeutig. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 10.12.2024 23:07:25 Gelesen: 12046 # 28
Hallo Hier wieder eine schöne Postkarte. Eine Einladung zur ersten Briefmarken-Fernauktion 1947. Als Vordruck wurden Feldpostkarten überdruckt und mit dem Einladungstext versehen. Papier war eben Mangelware. Wie im Richter Handbuch beschrieben, wurde für Berlin 11 neben anderen Freimachungsarten auch ein aptierter Freistempel verwendet. Der Schriftzug „Deutsches Reich“ wurde entfernt. Nach Richter Handbuch Abb. 9305. Allerdings zeigt dieser Stempel „Berlin 11 v. 30.12.46 den Kennbuchstaben „am“. Dieser wird nicht im Handbuch aufgeführt. Das Postamt Berlin SW11 befand sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und war ein Großverteileramt. Somit liegt die Vermutung nahe, dass dieser Stempel mehrfach zum Einsatz kam. Evtl. können hier Stempelspezialisten etwas zu beitragen. In Crivitz befand sich die Zentrale und die Karte wurde wohl über die Berliner Vertretung eingeliefert. Friedrichshain-Kreuzberg lag im damaligen britischen Sektor und wurde noch mit einem Zensur-Ausgangsstempel versehen. H1-9305-KB am-VZR3 Schönen Gruß Dieter. BZ Briefmarken Zentrale Strauß, Crivitz iin Meklenburg, Großhandel, Auktionen / erste Auktion am 13. bis 15.3.1947
bernhard Am: 11.12.2024 17:42:34 Gelesen: 12016 # 29
@ Dieter 66 [#28] Hallo Dieter, dies ist nach meiner Meinung eine Massenfrankatur, keine Barfrankatur. Schon diese speziell gedruckte und als Drucksache verschickte Karte weist darauf hin, dass sie massenweise verschickt wurde. Dafür war der Postfreistempel da. Aus Berlin sind Barfrankaturen seltener als von anderen großen Städten oder kleineren Orten. An Bärenmarken bestand kaum ein Mangel. Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 11.12.2024 21:54:19 Gelesen: 11994 # 30
@ bernhard [#29] Hallo Bernhard, klar, du hast recht. Hatten wir ja schon mal als Thema. Wird ja auch ausdrücklich im Handbuch darauf eingegangen. Stichwort "Massenauflieferungen". War bei mir wohl noch nicht so verinnerlicht. Danke für Deinen Hinweis. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 26.12.2024 22:13:59 Gelesen: 11905 # 31
Hallo hier mal wieder ein neuer Beleg. Postkarte vom 17.11.45 aufgegeben in Krottenmühl. Krottenmühl war eine Poststelle I und verfügte über einen eigenen Stempel. Die OPD war München. Der Ort ist nicht im Richter Handbuch aufgeführt. Der Freivermerk „ Gebühr bezahlt“ wird in der Form ebenfalls nicht geführt. Er ähnelt der Nr. 1032 im Richter Handbuch, allerdings fehlen die kleinen Haken an den Buchstaben b, h und l. Der Verwendungszeitraum ist VZR1 bis 28.2.1946. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 19.01.2025 23:20:28 Gelesen: 11782 # 32
Hallo, hier wieder ein Barfreimachung Neuentdeckung, Mitteltal Kr. Freudenstadt vom 31.5.46 mit einem Freivermerk-Stempel zweizeilig mit Rahmen „Gebühr bezahlt 12 Rpf“ Im Richter Handbuch Barfrankaturen, ist lediglich ein Stempel mit 24 Rpf aufgeführt. Somit gab es auch in dem Postamt einen Freivermerk-Stempel mit 12 Rpf. A-22-K-2591-12 Rpf-VZR2 Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 04.02.2025 22:22:24 Gelesen: 11642 # 33
Hallo, hier ein in zweierlei Hinsicht interessanter Beleg. Postkarte abgestempelt „Magdeburg Sudenburg 2“ v. 19.7.45. Die Postkarte hat keinen Gebührenvermerk. Eine Besonderheit bei Barfreimachungen wurde in der ehemaligen RPD Magdeburg durchgeführt. Im Richter Handbuch wird diese Art als „E1“ Barfreimachung ohne Freivermerk beschrieben. In der Zeit vom 17.6.45 – 2.8.45 konnten in allen Ämtern des Bezirkes nur durch einen Tagestempel der Beweis erbracht werden, dass die Gebühr bezahlt ist. Besondere Beamte sicherten dabei den Stempel. Bekannt sind Magdeburg 1, 6 und 8 sowie Magdeburg-Land und Neustadt. Magdeburg Sudenburg 2 wird im Richter nicht erwähnt. E1-VZR 1 Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 12.02.2025 22:15:49 Gelesen: 11580 # 34
Hallo, möchte hier mal wieder einen neuen Beleg vorstellen. Einschreiben von Freiburg Breisgau 2, Tagesstempel v. 24.9.46. Ankunftstempel nicht leserlich, ……..Dorf über ……Burg. Leider wurde der Empfänger unkenntlich gemacht, schade. Der hier verwendete, zweizeilige Freivermerk Stempel mit Rahmen, „Rpf Gebühr bezahlt“ wird im Richter Handbuch nicht geführt. Nur zum Vergleich. Für alle Postämter in Freiburg sowie deren Nebenorten, gibt es im Handbuch über 100 Eintragungen, davon ca. 70 verschiedene Gebühr bezahlt Stempel. Das Postamt „Freiburg Breisgau 1“ z.B. verwendete zwischen 1945 und 1946, allein 26 verschiedene „Gebühr bezahlt“ Stempel. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass immer mal wieder neue Stempel entdeckt werden. Schönen Gruß Dieter.
Jürgen Witkowski Am: 13.03.2025 18:32:17 Gelesen: 11360 # 35
Ein eingeschriebener Geschäftsbrief der zweiten Gewichtsstufe > 20 g - 250 g der Volksbank Fürth an die Volksbank Straubing hat den Tagesstempel Fürth 2 h vom 1. September 1945. Rechts oben sind 54 Rpf vermerkt, die Zahl ergibt sich aus dem Briefporto von 24 Rpf und der Einschreibgebühr von 30 Rpf. Unter dem Gebührenvermerk befindet sich noch eine Unterschrift. Ein handschriftlicher oder gestempelter Vermerk "Gebühr bezahlt" fehlt. Auffällig ist auch der aufgeklebte Zettel, der in deutscher und englischer Sprache die Bestätigung des Absenders dokumentiert, dass er die Genehmigung der Militärregierung zum Versand wichtiger Geschäftspost besitzt. Rückseitig befindet sich lediglich ein Stempel des Absenders und der obligatorische Sprachhinweis "German". Zensurmerkmale weist der Brief nicht auf. Mit besten Sammlergrüßen Jürgen
Dieter 66 Am: 13.03.2025 23:51:58 Gelesen: 11323 # 36
@ Jürgen Witkowski [#35] Hallo Jürgen, ss ist schon ungewöhnlich, dass der Beleg keinen „Gebühr bezahlt“ Stempel aufweist. Gerade die Hauptpostämter verfügten über ausreichende und auch verschiedene Stempel. Im Richter Handbuch werden für Fürth (Bay) 2 insgesamt 5 Stück genannt. Aufgrund des nur handschriftlichen Vermerks würde ich den unter E2 „handschriftliche Freivermerke“ einordnen. Mit der Einführung der Privatpost am 3. Sept. 1945 waren auch die Zensurstellen organisiert. Vorher mussten Geschäftsbriefe für Industrie und Handel mit dem Zulassungsvermerk versehen werden. Nur dann haben die Postämter den Brief angenommen. Hatten aber keinen Einfluss auf eine Zensur. Angeblich sollte auch ab dem 25.10.45 eine Zensurstelle in Nürnberg eingerichtet sein. Allerdings erfolgte die Zensur wohl über München. Zeitweise soll es in Nordbayern auch eine Zensur gegeben haben. Ist allerdings nicht eindeutig belegt. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 14.03.2025 22:12:38 Gelesen: 11228 # 37
Brief vom 18.9.45, Hofheim (Mainfr) nach Obergünzburg im Allgäu. Im Richter Handbuch wird Hofheim (Taunus) sowie Hofheim (Unterfr) aufgeführt. Es gab wohl auf Anordnung des NS-Regime eine Umbenennung von Unterfranken auf Mainfranken die dann Ende 1945 wieder rückgängig gemacht wurde. Von diesem Abschlag ist in den von mir bekannten Stempeldatenbanken nur ein gleicher Zweikreisbrückenstempel aus 1943 bekannt. Auf anderen Stempel „Kreisbrückenstempel“ liegt der Zusatz „Mainfr“ im unteren Bereich des Stempels. Diese Stempelbezeichnung „Hofheim (Mainfr) wird im Richter Handbuch nicht genannt. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 07.04.2025 22:42:32 Gelesen: 10839 # 38
Hallo, Brief an das Amtsgericht Tiergarten in Berlin 40. Absender 14a Herste, Kr. Höxter. Tagesstempel Paderborn 06.10.48. Das Postamt Paderborn verwendete gemäß Richter-Handbuch 2 unterschiedliche, zweizeilige „Gebühr bezahlt“ Rahmenstempel. Der auf diesem Brief verwendete, zweizeilige „Gebühr bezahlt“ Rahmenstempel wird im Richter Handbuch weder für Paderborn noch generell aufgeführt. Dieses stellt keine Seltenheit dar, es finden sich immer mal wieder, neue noch nicht gelistete "Gebühr bezahlt" Stempel. Entgegen verschiedene Verfügungen der Reichspostdirektion z.B. die aus Bremen vom 3.Juli 46, sollte die Verwendung der Gebühr bezahlt Stempel eingestellt werden. Angeblich bestand kein Markenmangel mehr. Dieses war allerdings in vielen Postämtern nicht der Fall. So gibt es bis 1949 sehr viele Belege die einen "Gebühr bezahlt" Stempel tragen. Schönen Gruß Dieter
bernhard Am: 08.04.2025 16:20:32 Gelesen: 10801 # 39
@ Dieter 66 [#37] Hallo Dieter, der Sachverhalt ist interessant, jedoch ist dies keine bisher unbekannte Barfrankatur. Im RICHTER wird nicht die Stempelinschrift des Tagesstempels zur Katalogisierung verwendet, sondern einheitlich die Bezeichnung der Postanstalt nach dem Ortsverzeichnis I von 1949 (siehe S. 160). Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 08.04.2025 17:03:04 Gelesen: 10794 # 40
@ bernhard [#39] Hallo Bernhard, da hast du im Grunde recht. Ich hatte unter Wikipedia den Bezug zu Mainfranken nachgelesen und nicht nach den Plgz. von 1949. Unter Wikipedia steht: Hofheim in Unterfranken (amtlich Hofheim i.UFr., 1935 bis 1945 Hofheim in Mainfranken, amtlich Hofheim i. Mainfr.) ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Haßberge sowie Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim in Unterfranken. Eben den Bezug zum dem Stempel von 1945, noch Mainfranken, in dem Zusammenhang mit einer Barfreimachung. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 18.05.2025 12:32:30 Gelesen: 10540 # 41
Hallo, hier eine weitere Barfrankatur, die im Richter Handbuch nicht gelistet ist. Tagesstempel Audenhain über Torgau 27.10.45. Zur Bestätigung der entrichteten Gebühr wurde ein Setzkastenstempel verwendet. „Gebühr bez“ In den von mir zur Verfügung stehenden Stempeldatenbanken ist lediglich ein identischer Abschlag aus 1941 zu finden. Dieser Tagesstempel von Audenhain ist bislang der einzige, der nach 1945 auf einer Barfrankatur zu finden ist. Evtl. kann einer nachschauen, bis wann die Poststelle existierte. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 08.06.2025 23:11:26 Gelesen: 10175 # 42
Hallo, unter mehreren neu erstandenen Barfrankaturen, habe ich wieder einen außergewöhnlichen Brief entdeckt. Absender war die Metallindustrie Denkingen, Empfänger Friedrich Krupp. AG in Essen. Der Ort Denkingen wird im Richter Handbuch nicht geführt. Dieser war eine Pst I. Des Weiteren wurde ein alter Kreisstempel verwendet. „Denkingen WÜRTTBG“ 6 Mai 47. Dieser Stempel ist seit 1898 bekannt. Letztmalig 1936 verwendet und danach wohl aptiert. Die Sterne wurden entfernt. In mehreren Stempeldatenbanken konnte ich keine weiteren Stempel dieser Art nach 1945 finden. Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 08.06.2025 23:36:40 Gelesen: 10170 # 43
@ Dieter 66 [#42] Hallo Dieter, im Richter-Handbuch zu den Altstempeln ist dieser Stempel mit Verwendungszeit von 06.46 bis 11.50 aufgeführt. Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 09.06.2025 11:30:05 Gelesen: 10127 # 44
@ bernhard [#43] Hallo Bernhard, danke für die Info. Wäre ja langweilig, wenn man selbst alle Literatur hätte und nicht mehr nachfragen braucht. Dir noch einen schönen Pfingstmontag. Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 15.06.2025 16:16:09 Gelesen: 9966 # 45
Hallo, Barfrankatur von Niederbreisig/Rhein 11.4.47 nach Namedy. Der dreizeilige Freivermerk wurde mit einem Zahlenstempel „6 Pfg“ zu Angabe der erhobenen Gebühr versehen. Im Richter Handbuch werden für Niederbreisig lediglich 12 sowie 24 Pfg. genannt. Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 30.06.2025 22:53:36 Gelesen: 9744 # 46
Hallo, Barfrankatur mit einem R-Notzettel. Tagesstempel Freiburg (Breisgau) Land 4.3.47. Aufgegeben wurde der Beleg an einer PSt (II) Poststelle. Orts-Gummistempel „Bischoffingen über Freiburg Breisgau“ Dieser Orts-Gummistempel beinhaltet schon die neue PLz und wurde nach 1945 neu beschafft. Der hier zweizeilige Freivermerk ohne Rahmen „Gebühr bezahlt“ wird im Richter Handbuch für Freiburg Land nicht erwähnt. Dieses ist umso erstaunlicher, da allein für Freiburg im Richter Handbuch ca. 70 verschiedene Abbildungen aufgeführt werden. Dieser Freivermerk entspricht der Abbildung 2045 im Richter Handbuch und wird auch keinem anderen Freiburg Postamt zugeschrieben. Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 02.07.2025 22:59:21 Gelesen: 9640 # 47
Hallo, Barfrankatur, Tagesstempel „Donaueschingen Land“ 1.3.47. Eingeliefert wurde der Brief an eine Pst II. „Hausen vor Wald“. Der Orts-Gummistempel wurde aptiert. Die Plz. wurde hinzugefügt. Der auf dem Beleg mehrsprachige Freivermerk, nach Richter Handbuch „C3, wird für Donaueschingen Land nicht gelistet. Der Freivermerk entspricht der Abbildung 5203. Im Handbuch gibt es lediglich einen Eintrag mit einem „B2“ deutschsprachigen Freivermerk. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 08.07.2025 23:54:23 Gelesen: 9491 # 48
Hallo, bei dieser Barfrankatur ist der Ort „Gernsheim (Hess)“ im Richter Handbuch gänzlich unbekannt. Das ist schon seltsam, da der Ort 1946 nicht nur über ein Hauptpostamt verfügte, sondern auch 1946 bereits über 8000 Einwohner beherbergte. Im März 1945 wurde der Ort zu 40 % zerstört. Evtl. hat es die Poststelle auch getroffen und der Postdienst konnte erst später wieder aufgenommen werden. Nach der Wiedereröffnung verfügte das Postamt dann über ausreichend Freimarken, sodass nur sehr wenige Barfrankaturen mit einem „Gebühr bezahlt“ Stempel verausgabt wurden. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 10.07.2025 21:56:43 Gelesen: 9421 # 49
Barfrankatur vom Amtsgericht Kusel, Tagesstempel Kusel 26.9.47 an die Staatsanwaltschaft in Lübeck. Im Richter Handbuch gibt es einen Eintrag für Kusel mit einem zweizeiligen Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Abb. 2423. Der auf diesem Brief aufgebrachte Freivermerk „24 Rpf. gebühr bezahlt“ wird weder für Kusel gelistet noch ist dieser unter allen Abbildungen der 22xx Serie im Richter Handbuch zu finden. Es ist nicht immer so einfach die Unterschiede in den Stempeln einer Serie zu erkennen. Gerade bei den zweizeiligen "Gebühr bezahlt" Stempeln sind es manchmal nur Nuancen. Dieser ist jedoch recht eindeutig. Es gibt nicht viele Stempel, die eine Wertziffer voranführen. Schönen Gruß Dieter.
becker04 Am: 10.07.2025 23:00:50 Gelesen: 9414 # 50
@ Dieter 66 [#49] Den Stempel findet man bei Richter im Kapitel F3 "Postmeisterstempel" unter 8291 auf Seite 51. MfG Klaus
Dieter 66 Am: 10.07.2025 23:29:41 Gelesen: 9410 # 51
@ becker04 [#50] Hallo Klaus, vielen Dank für dein Hinweis. Postmeisterstempel kam mir nicht in den Sinn. Ja, der Buchstabe "a" hätte mich darauf bringen können. Beim nächsten mal noch genauer hinschauen. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 30.07.2025 23:36:30 Gelesen: 9032 # 52
Hallo, unter den Barfrankaturen werden u.a. auch kreisförmige Tagesstempel mit dem Freivermerk Gebühr Bezahlt oder BEZAHLT aufgeführt. Diese Stempel wurden vor 45 für eine Reihe Postämter angefertigt. Auf Grund von Markenmangel wurde diese auch nach 45 angewendet. Die hier aufgeführten Stempel „Stuttgart 14“ unterscheiden sich einmal mit und einmal ohne (geschwärzt) Gebühren und Währungsangabe. Im Richter Handbuch wird nur der Stempel mit geschwärzter Angabe gelistet. Da die Stempel identisch sind, gehe ich davon aus, dass bei dem zeitlich späteren Stempel die Gebühren und Währungsangabe nachträglich wieder eingefügt wurden. Warum ? Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 02.08.2025 00:13:26 Gelesen: 8961 # 53
Hallo, bei Durchsicht seiner eigenen Sammlung finden sich immer mal wieder Belege, die auf dem ersten Blick unscheinbar wirken. Dieser ist auch so einer. Kreisbrückenstempel mit Bogen oben unten. Stuttgart 4 v. 30.12.48. Zusätzlich zum Datum mit Gebühren und Währungsangabe. Freivermerk „BEZAHLT“. Für die amerikanische Zone wird ein max. Zeitraum der Barfreimachung auf Grund von Markenmangel bis Okt. 48 genannt. Spätere sind allerdings vereinzelt auch noch anzutreffen, wie diese Postkarte. Nicht im Richter Handbuch vermerkt. Hat evtl. jemand Infos zu dem Stempel. Konnte den in den Stempeldatenbanken nicht finden. Schönen Gruß Dieter.
fdoell Am: 03.08.2025 00:37:58 Gelesen: 8903 # 54
Könnte bitte mal jemand genauer angeben, wie das vielzitierte Richter-Handbuch mit vollem Titel usw. heißt? Wenn ich danach google, kommen immer juristische Fachbücher. Vielen Dank im Voraus!
becker04 Am: 03.08.2025 08:17:30 Gelesen: 8874 # 55
@ fdoell [#54] Barfrankaturen in den vier Besatzungszonen Deutschlands und Berlin 1945-1949 MfG Klaus [Redaktionell hervorgehoben]
fdoell Am: 03.08.2025 11:40:02 Gelesen: 8847 # 56
@ becker04 [#55] Danke. Das Buch scheint es aber nirgendwo antiquarisch zu geben. Ich suche mal weiter.
Dieter 66 Am: 03.08.2025 13:52:44 Gelesen: 8825 # 57
@ fdoell [#56] Hallo fdoell, Das Handbuch ist vergriffen. Ich habe auch ein paar Monate danach gesucht. Aber du hast Glück. Das Handbuch wird gerade seit Freitag bei Kleinanzeigen angeboten. Der Anbieter kommt aus Hage. Nach "Briefmarken Richter" suchen. Viel Erfolg. Schönen Gruß Dieter.
fdoell Am: 05.08.2025 10:30:25 Gelesen: 8745 # 58
@ Dieter 66 [#57] Danke für den Tipp. Habe ihn zu spät gelesen, das Buch ist weg.
Dieter 66 Am: 05.08.2025 19:59:26 Gelesen: 8698 # 59
@ fdoell [#58] Hallo, das ist aber schade. Nun gut, dann leider weitersuchen. Schönen Gruß Dieter.
Jürgen Witkowski Am: 06.08.2025 16:10:03 Gelesen: 8646 # 60
Im Richter-Handbuch ist Eggstätt über Endorf (Oberbay) im Zusammenhang mit dem Gebühr bezahlt Stempel vom Typ 1205 aufgeführt. Es gab, wie mein Beleg zeigt, auch einen Ortsstempel Eggstätt (Oberbay) a mit identischem Gebühr bezahlt Stempel. Gelaufen ist der Brief bis 20 g Gewicht am 18.6.46. Die Gebühr von 24 Pf wurde handschriftlich vermerkt. Mit besten Sammlergrüßen Jürgen
Dieter 66 Am: 06.08.2025 17:50:18 Gelesen: 8620 # 61
@ Jürgen Witkowski [#60] Hallo Jürgen, man könnte der Meinung sein, dass dein Beleg hier auch platziert werden kann, da wie du auch angemerkt hast, der Tagestempel im Richter Handbuch nicht erwähnt wird. Jedoch geht es hier um den eigentlichen Freivermerk, der wie du geschrieben hast, der Abb. 1205 entspricht. Dieser wird für den Ort auch benannt. Die Benennung des Ortes stellt den Zusammenhang zwischen Ort und Freivermerk her und dient der chronologischen Katalogisierung. Es gibt viele Tagesstempel von Orten die sich im Laufe der Zeit (1945–1949) geändert haben aber der Freivermerk gleich geblieben ist. Im Richter Handbuch wird angemerkt: Bei Poststellen I sind im Übrigen Abweichungen zwischen den Angaben des Tagesstempels und dem im Handbuch zugrunde gelegten Ortsverzeichnis möglich. Etwas anders verhält es sich bei den Tagesstempeln mit integriertem Freivermerk. Hier wird eindeutig Bezug auf den Stempel genommen, da der Freivermerk Bestandteil des Tagestempels ist. Wie du auch immer gerne mal anmerkst, es sind manchmal nur Nuancen die den Unterschied ausmachen. Schönen Gruß Dieter.
Jürgen Witkowski Am: 06.08.2025 20:09:52 Gelesen: 8595 # 62
@ Dieter 66 [#61] Nun habe ich schon wieder einen Beleg vorliegen, dessen Berechtigung, ihn in diesem Thema zu zeigen, diskutiert werden kann. Für Lenzkirch (Schwarzwald) ist ein Freivermerk Gebühr bezahlt aufgeführt, als zweizeiliger Rechteckstempel in Frakturschrift. Eine Abbildung dazu fehlt allerdings. Diese kann ich im Zusammenhang mit dem Tagesstempel Lenzkirch (Schwarzwald) a vom 26.7.46 zeigen. Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit zu Nr. 2347, allerdings mit deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Größe des Rechtecks. Mit besten Sammlergrüßen Jürgen
Dieter 66 Am: 06.08.2025 21:39:47 Gelesen: 8577 # 63
@ Jürgen Witkowski [#62] Hallo Jürgen, ja, in der Tat, gerade die Belege, die einen zweizeiligen Freivermerk in Frakturschrift aufweisen, Abb. 2301 – 2347 sind manchmal schwer zuzuordnen. Das war den damaligen Verfassern auch schon bewusst und man hat sich wohl darauf geeinigt bei nicht exakter Identifizierung die Bestimmung frei zu lassen. Auch waren die Freivermerkstempel teilweise zu schwach oder auch verschmiert um sie exakt zu bestimmen. Es fehlte dann offensichtlich an eine gewisse Anzahl Vergleichsbelege. Den Freivermerk auf deinem Beleg würde ich eher der Abb. 2328 zuordnen. In meiner Sammlung befinden sich ich auch mehrere Orte die in dem Richter Handbuch zwar aufgeführt werden, die aber keinen Hinweis auf den Typ Freivermerk geben. Wie nun jeder diese Belege für sich einordnen möchte, ist demjenigen selbst überlassen. Für mich sind das Belege, auch wenn kein Typ Freivermerk angegeben, im Richter Handbuch erfasste Barfrankaturen. Schönen Gruß Dieter
Jürgen Witkowski Am: 07.08.2025 20:26:28 Gelesen: 8528 # 64
@ Dieter 66 [#63] Hallo Dieter, damit der Leser weis, wie sich die Stempel unterscheiden, habe ich ein Vergleichsbild angefertigt. Darin kann man erkennen, dass der von Dir benannte Stempel 2328 ein ähnliches Schriftbild hat, aber der Punkt am Ende fehlt. Mein Vorschlag Stempel 2347 hat ein etwas stärker abweichendes Schriftbild, dafür keinen Punkt am Ende. Meine übrigen Belege, von denen es im Richter-Handbuch keine Abbildungen gibt, werde ich demnächst an anderer Stelle vorstellen. Mit besten Sammlergrüßen Jürgen
Dieter 66 Am: 13.08.2025 00:05:51 Gelesen: 8356 # 65
Hallo, unter den Barfrankaturen sind auch diverse „fremd und mehrsprachige Freivermerke“ zu finden. Diese Stempel wurden zu 90% in der französischen Besatzungszone verwendet. Bad Dürkheim war auch Teil der franz. Zone. Allerdings wird für Bad Dürkheim im Richter Handbuch kein zweisprachiger Stempel aufgeführt. Der Stempel auf diesem Beleg entspricht der Abbildung 5214 im Richter Handbuch. Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 02.09.2025 00:16:42 Gelesen: 7953 # 66
Hallo, für Eltmann in Unterfranken zeigt dieser Beleg einen fremdsprachigen „Taxe Perçue“ Freivermerk, der in dieser Form im Handbuch nicht aufgeführt ist. Der einzige für Eltmann im Richter Handbuch vermerkte, ist ein „C1“ Freivermerk, der allerdings in Größe und Schrift kleiner als der auf dem Brief. Hier der Vergleich, Abb. 5048 zu dem auf dem Beleg. Schönen Gruß Dieter
Dieter 66 Am: 15.09.2025 22:29:39 Gelesen: 7623 # 67
Hallo, dieser Brief trägt ein Freivermerk, der im Richter Handbuch für „PRIEN (CHIEMSEE) nicht gelistet ist. Wahrscheinlich handelt es sich um einen alten „Zustellgebühr bezahlt“ Stempel. Der Abschlag ist zu schwach, um diesen eindeutig bestimmen zu können. „Zustellgebühr bezahlt“ Stempel wurden vor 45 für Paketzustellungen verwendet, um zu bescheinigen, dass die Paketgebühr entrichtet wurde. Nach 1945 kamen diese Stempel als Notmaßnahme wieder zur Anwendung. Mit dem Vermerk des Empfängers auf dem Brief, ist wohl gemeint, den ersten Fernbrief erhalten zu haben. Schönen Gruß Dieter
Manne Am: 16.09.2025 10:40:46 Gelesen: 7593 # 68
@ Dieter 66 [#65] Hallo Dieter, falscher Ort, es steht doch auf dem Stempel, Bad Dürrheim (Schwarzwald). Also nicht Bad Dürkheim! Ein Stempel von Bad Dürkheim zum Vergleich vom 28.01.1946 Gruß Manne
Dieter 66 Am: 16.09.2025 14:28:57 Gelesen: 7563 # 69
@ Manne [#68] Hallo Manne, nun hatte ich schon die Lupe benutzt. Aber du hast recht, danke für dein Hinweis. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 29.09.2025 21:43:48 Gelesen: 7336 # 70
Hallo, die Postämter RAVENSBURG 1 und 2 verfügten über eine Vielzahl von Stempeln zu Barfreimachung. RAVENSBURG selbst nur über 2 Tagesstempel mit integriertem Freivermerk. Dieser Einschreibe-Beleg trägt einen einzeiligen Freivermerk mit Rahmen und wird im Richter Handbuch für Ravensburg (ohne Leitzahl) nicht aufgeführt. Ist allerdings im Handbuch unter der Abb. 1352 zu finden. Für Ravensburg 1 und 2 wird der Stempel gelistet. Das Postamt Ravensburg muss, zumindest einige Zeit, auch den Stempel verwendet haben. Zum Vergleich ein Beleg von, „RAVENSBURG 1“ mit dem identischen Freivermerk. Für RAVENSBURG wurden 12 Pfg. plus 30 Pfg. fällig, 20g Einschreiben im Fernverkehr. Ab 1.3.46 verdoppelte sich das Porto, daher für RAVENSBURG 1, 48 Pfg. plus 60 fällig, 50g im Fernverkehr. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 07.10.2025 21:33:23 Gelesen: 7068 # 71
Im Richter Handbuch werden für „GENGENBACH“ 3 Freivermerke genannt. (Einzeiler mit Rahmen). Dieser Beleg trägt einen Zweizeiligen Freivermerk „Gebühr bezahlt“ ohne Rahmen, der im Handbuch für Gengenbach nicht aufgeführt wird. Das Datum des Tagesstempels v. 29.9.45 weist auf den ersten Verwendungszeitraum „VZR1“ hin. Wiederaufnahme ab 45 bis 28.2.46. Im Richter Handbuch wird der Freivermerk unter der Nr. 2043 geführt. Schönen Gruß Dieter.
Nordluchs Am: 08.10.2025 11:05:42 Gelesen: 7037 # 72
@ Dieter 66 [#71] Hallo Dieter, in einem Haufen Absenderfreistempel von Hamburg fand sich diese auffrankierte Notganzsache. Verkauft vom Postamt Hamburg - Poppenbüttel (ganz im Norden von HH als sogenanntes Walddorf bezeichnet). Die Karte wurde wohl erworben, blieb unbenutzt. Im Richter zwar schriftlich verzeichnet aber keine Abbildung. Daher zeige ich das Teil hier. Datum undeutlich aber zumindest Monat und Jahr (x.6.1946) sind etwas lesbar. Ob die Ganzsache hierher gehört, entzieht sich meiner Kenntnis. Gruß Hajo
Dieter 66 Am: 08.10.2025 14:43:36 Gelesen: 7005 # 73
@ Nordluchs [#72] Hallo Hajo, ich tippe auf den 6.5.46. Das ist eine Behelfsausgabe der britischen Zone. Im Michel Ganzsachenkatalog wird der Beleg unter P 705 geführt. Ausgabeorte waren verschiedene Hamburger Stadtgebiete sowie das nahe Umfeld. Der Kontrollstempel unten links, mit dem Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Stempel bestätigt die Vereinnahmung der Gebühr. Ab dem 1.3.46 betrug das Porto für eine Ortspostkarte 10 Pfg. Das Postamt hat die Belege nach dem 1.3.46 mit einer zusätzlichen Freimarke zu 5 Pfg. dann herausgegeben. Als Fernpostkarte wären es 12 Pfg gewesen. Also in das Thema „Behelfsganzsachen“ einzuordnen. Schönen Gruß Dieter.
wheilmann Am: 10.10.2025 14:39:13 Gelesen: 6926 # 74
@ Dieter 66 [#71] Hallo Dieter, ich sehe soeben, dass Du Deine Belege, die Du hier im Forum vorstellt, recht groß einscannst. Ich würde sehr gerne die Stempelabdrucke dieser Belege in unsere Stempeldatenbank einstellen. Ich hoffe, Du hast nichts dagegen. Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Phila-Gruß Wolfgang
Dieter 66 Am: 11.10.2025 14:03:01 Gelesen: 6869 # 75
@ wheilmann [#74] Hallo Wolfgang, das kannst du selbstverständlich machen. Falls ich dich in irgend einer Form unterstützen kann, melde dich gerne. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 13.10.2025 23:37:38 Gelesen: 6779 # 76
Für „HIRSAU (Kr CALW)“ gibt es mehrere Einträge im Richter Handbuch. Es werden Setzkastenstempel sowie auch zweizeilige Freivermerke aufgeführt. Die Freivermerke auf diesen Belegen werden nicht genannt. Stellt sich die Frage, ob auf Grund der späten Datierung, es keine Barfrankaturen mehr sind (27.5.49) und (2.6.49). Allerdings wird im Handbuch ein Zeitraum der Barfreimachung wegen Markenmangel für die französische Zone von Juli 48 bis Juni 49 genannt. Keine der für Hirsau im Handbuch aufgeführten Freivermerke ist annähernd vergleichbar mit den auf diesen Belegen. Ich gehe davon aus, dass die Stempel neu gefertigt wurden. Diese sollten nicht nur die alten Setzkastenstempel abzulösen, sondern es wurden auf Grund der neuen Portanpassung ab dem 1.9.1948 auch neue Stempel benötigt. Hätte es ausreichend Markenmaterial gegeben, wäre diese Maßnahme wohl nicht erforderlich gewesen. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 16.10.2025 22:02:23 Gelesen: 6670 # 77
Dieser Brief ging an das Vermissten Such-Büro in Crimmitschau. Tagesstempel „(15)HEUTHEN über DINGELSTÄDT (EICHSFELD)“ 2.10.45. Im Richter Handbuch ist der Ort nicht bekannt. Bei dem „Gebühr bezahlt“ Stempel könnte es sich um die Abb. 1202 im Handbuch handeln. Noch interessanter ist der aptierte Stempel. In dieser Form konnte ich den in den Stempeldatenbanken nicht entdecken. In der StampX-Datenbank gibt es einen aus 1940 und einen aus 1959 ohne Aptierung. Das lässt vermuten, dass der Stempel zweimal aptiert wurde. Des Weiteren wurde der Brief rot gekreuzt und mit 1 RM beschrieben? Der Datumstempel 9.Okt 1945 sowie das grüne „S“ im Kreis könnte eine Zensur sein. Schönen Gruß Dieter.
GSFreak Am: 17.10.2025 08:36:11 Gelesen: 6643 # 78
@ Dieter 66 [#77] Guten Morgen Dieter, der Freivermerk wurde nicht in Heuthen, sondern im Leitpostamt Dingelstädt abgeschlagen. Dort ist er auch im Richter-Handbuch verzeichnet (1207). Der grüne Datumstempel und das grüne "S" im Kreis stammen von dem Suchbüro in Crimmitschau (Bearbeitungsvermerke). Ich habe da Karten an dieses Büro mit ebensolchen Stempeln in meiner Sammlung. Das sind letztlich Echtheitsmerkmale. Auch die roten Striche dürften vom Suchbüro herrühren (= Suchanfrage erfasst). Beste Grüße Ulrich
Dieter 66 Am: 17.10.2025 13:11:13 Gelesen: 6619 # 79
@ GSFreak [#78] Hallo Ulrich, danke für deinen Hinweis. Gesehen hatte ich das auch schon, dass Dingelstädt aufgeführt wird. Bin davon ausgegangen, da ja viele mit "über" im Handbuch vermerkt werden, dass Heuthen ebenfalls angegeben sein müsste. Ich meine Heuthen war eine PST I. Der Stempel "S" war mir nicht bekannt. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 27.10.2025 23:54:18 Gelesen: 6343 # 80
Barfrankatur aus Lörrach 1. Kreisförmiger Tagesstempel mit dem Freivermerk „Gebühr bezahlt“. 19.5.48. Zusätzlich trägt der Brief einen Zahlenstempel zur Angabe der erhobenen Gebühr. Dieser Zahlenstempel wird im Richter Handbuch für Lörrach nicht aufgeführt. Schönen Gruß Dieter.
Dieter 66 Am: 10.11.2025 22:32:09 Gelesen: 6125 # 81
Hier ein Klassiker unter den Barfrankaturen der OPD Hamburg. „Eine Barfreimachung durch besonderen Tagesstempel“. Die P314 II Urkarte wurde entnazifiziert und zum Zeichen der Freimachung auf der Vorderseite unten links mit einem besonderem „Aufgabestempel“ versehen. (HAMBURG – ALTONA 1) Allerdings wird im Richter Handbuch nur ein Aufgabenstempel für (HAMBURG – ALTONA 6) erwähnt. Überwiegend wurden in den Hamburger Bezirken aufgegebene Postkarten dem Hauptpostamt „HAMBURG 1“ zugeführt. Diese Postkarte trägt einen Abgangsstempel „HAMBURG – ALTONA 4“ vom 22.6.45. Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 12.11.2025 13:48:51 Gelesen: 6047 # 82
@ Dieter 66 [#81] Hallo Dieter, ein interessanter und schöner Beleg! Die Unterscheidung ob es sich um eine Aufbrauchs-Ausgabe oder Barfrankatur handelt ist hier grundsätzlich sehr schwierig. Nach den Vorgaben von Michel Ganzsachenkatalog und anderer Literatur wird bei Datumsgleichheit von Kontrollstempel und Aufgabestempel von Barfrankatur ausgegangen. Zudem ist bei deinem Beleg aus das Datum der Beschriftung gleich. Nach m.E. kann man nicht zu 100% unterscheiden, welches der beiden Möglichkeiten zutrifft. Der Stempel Hamburg-Altonau 1 scheint als Leihstempel beim PA HH-Altona 4 eingesetzt worden zu sein. Überwiegend wurden in den Hamburger Bezirken aufgegebene Postkarten dem Hauptpostamt „HAMBURG 1“ zugeführt. Diese Postkarte trägt einen Abgangsstempel „HAMBURG – ALTONA 4“ vom 22.6.45. Dies ist richtig und hat seinen Grund in der Zensur der Postbelege. Ohne jetzt genau nachzuschauen: in der Literatur wird teils auch das Datum 25.6.45 für den Beginn dieser Maßnahme genannt. Möglicherweise lag die entsprechende Anweisung beim PA HH-Altona zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. So dass das Datum 22.6. nur als frühester Beginn dieser Maßnahme gelten kann. Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 12.11.2025 16:04:31 Gelesen: 6032 # 83
@ bernhard [#82] Hallo Bernhardt, danke für deine Stellungnahme. Es kann sich meiner Meinung nach nur um eine Barfrankatur handeln. Die Kriterien für eine Notganzsache bzw. Aufbrauchs-Ausgabe sind meines Erachtens nicht gegeben. Da „HAMBURG-ALTONA 1 und 4“ im Richter Handbuch nicht aufgeführt sind, habe ich den Beleg hier eingestellt. Leihstempel könnte durchaus sein. War seinerzeit nicht unüblich. Mit der Zensur ist das so eine Sache. Es gibt eine Anweisung vom 12. Juni 1945. Der Präsident der Reichspostdirektion“ An die Ämter und Amtsstellen in der Hansestadt Hamburg und Schleswig Holstein. Wiedereröffnung des zivilen Postdienstes. Da steht u.a. Die zivilen Postkarten sind keiner besonderen Zensurstelle zuzuführen, sondern in gewöhnlicher Weise abzusenden Dagegen spricht eine Ankündigung auch vom 12. Juni ein weiteres Schreiben an die Amtsstellen. So steht geschrieben. Der Präsident der Reichspostdirektion. Hamburg 36. den 12. Juni 1945. An die Ämter und Amtsstellen in der Hansestadt Hamburg und Schleswig Holstein. Pkt.6 Zensur: Die Post steht unter der Zensur der alliierten Militärregierung. Letztendlich am 20/21. Juni 1945. Alle Sendungen unterliegen der Zensur durch die Alliierte Militärverwaltung. Zu diesem Zweck wird die für den Bezirk Hamburg die Post an die Zentralen, Hamburg1, Lüneburg, Lübeck und Stade zugeführt. Dieses gilt „ab 25. Juni 1945“. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Postämter mitunter überfordert waren, was nun wie und ab wann um zusetzten war. Das macht dieses Thema eben spannend. Jeder Beleg in dieser Richtung kann in die eine oder andere Richtung gehen. Schönen Gruß Dieter.
bernhard Am: 12.11.2025 16:52:21 Gelesen: 6024 # 84
@ Dieter 66 [#83] Nach m.E. kann man nicht zu 100% unterscheiden, welches der beiden Möglichkeiten [Aufbrauchsausgabe oder Barfrankatur] zutrifft. Hallo Dieter, es wird sich höchstwahrscheinlich um eine Barfrankatur gehandelt haben. Mein Punkt war nur, dass dies nicht zu 100% beweisbar ist. 1. Möglichkeit: Die Kundin kaufte eine Aufbrauchsganzsache, erhielt darauf den Kontrollstempel. Schreibt die Karte am Pult des Postamtes und gibt sie gleich danach ab. --> Aufbrauchsganzsache 2. Möglichkeit: Die Kundin liefert die geschriebene Ganzsache am gleichen Tag am Schalter ein. Wertstempel und Propagandatext sind bereits von ihr entfernt worden oder wurden vom Postbeamten entfernt. Kontrollstempel und Aufgabestempel werden abgeschlagen, die Karte bar bezahlt. -->Barfrankatur Welche der beiden Möglichkeiten könnte man zu 100% ausschließen? Viele Grüße Bernhard
Dieter 66 Am: 12.11.2025 20:25:16 Gelesen: 5997 # 85
@ bernhard [#84] Ich gebe dir Recht. Es ist schon schwierig. Hier noch ein Szenario. Durch die Postämter verausgabten Formblätter wurden für den täglichen Schalterverkauf so vorbereitet, dass der besondere Aufgabestempel unten links immer vorher gesetzt wurde. Ein bevollmächtigter Mitarbeiter hat eine Anzahl Postkarten für den täglichen Bedarf abgeschlagen und in das Kassenbuch eingetragen. Dann ist es eine Aufbrauchsausgabe. Das war die Vorgehensweise zur Ausgabe der Formblätter durch die Postämter. Anstatt einer Freimarke wurde der besondere Stempel gesetzt. Der Stempel (HAMBURG – ALTONA 1) war allerdings auf 13 Uhr eingestellt. Wie du schreibst. Die Postkarte hatte die Kundin zu Hause entnazifiziert und vormittags verfasst. Gegen Mittag zur Post gegangen und die Gebühr bar entrichtet. Der Aufgabestempel wurde gesetzt. Der Tagesstempel dann daneben = Barfrankatur. Den Propagandatext und den Wertstempel hat die Kundin vorher ausgeschnitten. Der rückseitige Text wurde nach dem Ausschneiden verfasst. Zu 100% lässt sich das, wie du bereits angemerkt hast, allerdings nicht mehr klären. Schönen Gruß Dieter.
Eilean Am: 18.03.2026 20:43:15 Gelesen: 3646 # 86
Aus München für den Stadtteil Fasanerie-Nord ein Gebühr bezahlt-Stempel: Ein Stempel Gebühr bezahlt, mit Rahmen, zweizeilig (A 22) aus dem VZR 1. Im Richter ist dieser Stadtteil gar nicht erst aufgeführt. Gruß Andreas
Eilean Am: 18.03.2026 21:09:43 Gelesen: 3641 # 87
@ Eilean [#86] Heute in besonderes Stück aus München 19, welche ich gerade erworben habe. Ein Ersttagsstempel, da am 18.6.45 der Postverkehr in München wieder begann. Dazu ein Gebühr bezahlt Stempel in blauer Farbe, was nicht so häufig ist. Der Stempel München 19 müsste ein UB p sein. Rückseitig ein lieber Hinweis, dass man um 9 Uhr in Ram(m)ersdorf angekommen sei. So eine Karte gefällt mir. Der Gebühr bezahlt-Stempel A22 finde ich so nicht im Riemer, VZR 1. Die Schriftarten kann ich noch nicht so zuordnen. Gruß Andreas
Dieter 66 Am: 18.03.2026 23:00:48 Gelesen: 3627 # 88
@ Eilean [#86] Hallo Andreas, Es ist nicht ungewöhnlich, dass von kleinen Orten oder Stadtteilen Belege auftauchen, die nicht im Richter Handbuch aufgeführt sind Ich habe schon einige in meiner Sammlung. Da diese den damaligen Verfassern nicht bekannt waren, sind diese schon selten zu finden. Ein sehr schöner Beleg. @ Eilean [#87] Der Gebühr bezahlt Stempel ähnelt sehr der Abb. 2301 im Richter Handbuch. Allerdings ist das "h" nicht so schön geschnörkelt. (Schriftart = Fraktur) Auch eine schöne Ersttag-Barfrankatur. Beste Grüße Dieter.
Dieter 66 Am: 17.04.2026 12:36:40 Gelesen: 3168 # 89
Hallo, sehr seltener Tagesstempel auf einer Barfrankatur „KLOSTER GRÖNINGEN 14.7.xx über Halberstadt“. Dieser wird im Richter Handbuch nicht aufgeführt. Ebenso lässt sich der Tagesstempel in keiner mir zugängigen Stempeldatenbank finden. Leider ist der Abschlag relativ schwach, allerdings noch lesbar. Das Kloster Gröningen war ein Benediktinerkloster auf dem Gebiet der heutigen Stadt Gröningen in Sachsen-Anhalt. Es wurde 936 vom Kloster Corvey ausgegründet und bestand bis zu seiner Auflösung 1550. Heute liegt das Kloster an der Straße der Romanik. Am 20. Juli 1950 wurde die Gemeinde Kloster Gröningen in die Stadt Gröningen eingemeindet, seitdem ist Kloster Gröningen ein Ortsteil von Gröningen. Quelle: Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Gr%C3%B6ningen Beste Grüße Dieter.
Dieter 66 Am: 29.04.2026 22:53:04 Gelesen: 2534 # 90
Hallo, im Richter Handbuch gibt es 5 Einträge von Asbach. Dieser Beleg aus „ASBACH (WESTERWALD) 20.11.45“ trägt lediglich ein Zahlenstempel. „12“ Zahlenstempel wurden nur in Verbindung mit einem „Gebühr bezahlt“ Freivermerk verwendet um die vereinnahmte Gebühr zusätzlich zu dokumentieren. Im Richter Handbuch werden diese Stempel unter „F1“ Zahlenstempel zur Angabe der erhobenen Gebühr geführt. Für Asbach gibt es im Richter Handbuch keinen Eintrag mit dem Hinweis auf einen verwendeten Zahlenstempel. Beste Grüße Dieter
GSFreak Am: 05.05.2026 11:13:31 Gelesen: 2286 # 91
@ Dieter 66 [#89] Hallo Dieter, ich kann mir gut vorstellen, dass die Poststelle Kloster Gröningen gar keinen eigenen "Gebühr bezahlt"-Stempel hatte und dass dieser erst im Leitpostamt Halberstadt auf den Brief gekommen ist. Der handschriftliche Portobetrag "24" dürfte dagegen von der Poststelle stammen. Diese "Arbeitsteilung" ist des Öfteren anzutreffen. Beste Grüße Ulrich
Dieter 66 Am: 15.08.2026 21:06:43 Gelesen: 330 # 92
Hier mal wieder eine Neuentdeckung. Der Ort „ILVESHEIM über Mannheim 2“ Abgangsstempel vom 19.2.46 wird im Richter Handbuch nicht geführt. Ankunftstempel 23.2.46. Sehr schön ist auch der Feldpost-R-Zettel, der mit einem Ortgummistempel von Ilvesheim ergänzt wurde. Der wellenförmige Rahmen des einzeiligen Freivermerk „Gebühr bezahlt“ Stempel ist in dieser Form unter den Abbildungen im Richter-Handbuch ebenfalls nicht aufgeführt. Es ist schon verwunderlich, dass ein Ort, damals mit ca. 4000 Einwohner im Handbuch keine Erwähnung findet. Beste Grüße Dieter.
Dieter 66 Am: 19.08.2026 23:12:18 Gelesen: 127 # 93
Hier kann ich mal wieder eine Barfrankatur vorstellen, die nicht im Ortsverzeichnis im Richter-Handbuch über Barfrankaturen aufgeführt ist. „UCKERATH über HENNEF (SIEG) vom 11.7.45. Empfänger war das Postamt in Köln. Am 11.6.45 wurde in Köln der Postverkehr auf die rechts- und linksrheinischen Vororte erweitert. In wie weit Uckerath mit einbezogen war konnte ich nicht recherchieren. Die Post lief über Hennef. Uckerath ist heute ein Stadtteil von Hennef und liegt ca. 45 km südöstlich von Köln. Somit keine Postkarte im Ortsverkehr. Weitere genannte Daten liegen zwischen den 4.7 – 14.7.45, die auf den ersten offiziellen Postverkehr zwischen Hennef und Köln hinweisen. Somit kann von einer sehr frühen Verwendung ausgegangen werden. Der Orttagesstempel/Abgangsstempel lässt sich in den Stempeldatenbanken nicht finden. Es gibt Hinweise aus Stadtchroniken, das dass Postamt nur kurze Zeit seinen Dienst aufgenommen hatte. In dieser Zeit wurde der Stempel benutzt. Nach der Wiedereröffnung (Zeitraum unbekannt) kam ein neuer Stempel zum Einsatz. Kann ggf. jemand das bestätigen, bzw. gibt es andere Hinweise auf das Postamt in Uckerath. Beste Grüße Dieter.