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Thema:

(?) (10) Sudetenland Rumburg Fälschungen

Ron Alexander Am: 16.08.2024 07:46:47 Gelesen: 1971 # 1
Schönen guten Morgen, Hier eine plumpe Rumburg Fälschung: Habe den Händler schon mehrfach angeschrieben und auf die Fälschung hingewiesen. Er hat sich bis heute nicht gemeldet. Lustig ist das er ursprünglich um die 200-300 € wollte jetzt irgendwo bei 50 € liegt. [ebay]135064864780[/ebay] Grüße, Ron [Redaktionell kopiert aus dem Thema "Fälschungsbekämpfung: Anbieter bei Ebay auf Dummenfang"]
Ron Alexander Am: 17.08.2024 21:37:30 Gelesen: 1839 # 2
Nachdem das Angebot gelöscht wurde, er versucht es weiter: https://www.ebay.de/itm/135196176762 Absolut unseriös so etwas. Grüße, Ron
Dobe Am: 17.08.2024 21:46:25 Gelesen: 1833 # 3
Wieso, er schreibt doch jetzt: "Fälschung Sudetenland 1938 - Rumburg 2 Kc mit kopfstehenden Aufdruck" - mit Startgebot 2,50 €. Was ist an dem Angebot denn nach der Korrektur zu beanstanden?
Ron Alexander Am: 17.08.2024 22:38:43 Gelesen: 1816 # 4
@ Dobe [#3] Stimmt, irgendwie gekonnt überlesen meinerseits. Dennoch, meine Bitte um Löschung inkl. Beschreibung der Fälschung wurden gekonnt mehrere Wochen ignoriert, dass ist halt schade. Aber grundlegend, Beschreibung passt jetzt.
Richard Am: 17.08.2024 23:00:20 Gelesen: 1810 # 5
@ Ron Alexander [#2] Danke Ron. Vielleicht sieht Du auch noch auf seine anderen Aufdruckmarken, davon hat er einige im Angebot: [ebay]135147876114[/ebay] Schönen Sonntag mit Grüssen aus dem Allgäu, Richard
angim Am: 18.08.2024 08:45:43 Gelesen: 1775 # 6
Hier dann noch Falschstempel auf Hindenburg: [1] Das sind alles Phantasieausgaben. Derartige Marken hat es in Wirklichkeit nicht gegeben. Möglicherweise wird in diesem Fall auch eindeutig gegen das Verbot der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verstoßen, da es sich hier nicht um Originale handelt. Bei Originalen gilt ja die Ausnahme in § 86 StGB, Absatz 3. Ich sehe hier die Bedingungen dieses Absatzes nicht erfüllt. Mit vielen Grüßen Thomas [1] https://www.ebay.de/itm/135069275511
Stefan Am: 18.08.2024 08:58:44 Gelesen: 1764 # 7
@ Ron Alexander [#4] Stimmt, irgendwie gekonnt überlesen meinerseits. Dennoch, meine Bitte um Löschung inkl. Beschreibung der Fälschung wurden gekonnt mehrere Wochen ignoriert, dass ist halt schade. Aber grundlegend, Beschreibung passt jetzt. Ich bin mir nicht sicher, ob die jetzige Beschreibung in [1] jetzt ausreichend ist. Der Anbieter schreibt in der Artikelbeschreibung "Fälschung Sudetenland 1938", bietet den Artikel allerdings in den Artikelmerkmalen unter dem Attribut "Echtheit: Nicht bestimmt" und nicht als "Echtheit: Reproduktion" (= Fälschung) an. Angebotene Fälschungen sollten auch als solche gekennzeichnet sein. Lars möge bitte entscheiden, ob dieser Artikel deswegen löschfähig ist. Meinem Verständnis nach ja. Gruß Stefan [1] https://www.ebay.de/itm/135196176762
bovi11 Am: 18.08.2024 09:45:14 Gelesen: 1743 # 8
@ Stefan [#7] Hallo Stefan, der Einwand ist völlig richtig. Mit der Angabe "Echtheit nicht bestimmt" lässt der Anbieter letztlich offen, ob das Teil vielleicht doch echt sein könnte. Das Angebot ist zweideutig. Aus § 5a UWG: "(1) Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält, 1. die der Verbraucher oder der sonstige Marktteilnehmer nach den jeweiligen Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und 2. deren Vorenthalten dazu geeignet ist, den Verbraucher oder den sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (2) Als Vorenthalten gilt auch 1. das Verheimlichen wesentlicher Informationen, 2. die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise sowie 3. die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen. https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5a.html
Lars Boettger Am: 18.08.2024 10:26:34 Gelesen: 1730 # 9
@ Ron Alexander [#4]

Dennoch, meine Bitte um Löschung inkl. Beschreibung der Fälschung wurden gekonnt mehrere Wochen ignoriert, dass ist halt schade.

Hallo Ron,

meine Vermutung ist, dass Du das Angebot an Ebay gemeldet hast. Bitte melde diese Angebot an den BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung. Ich kann mich dann darum kümmern und das Angebot, sofern es nicht dem Verhaltenskodex entspricht, wird von Ebay gelöscht.

Beste Grüsse!

Lars
Dobe Am: 18.08.2024 11:08:51 Gelesen: 1712 # 10
Lieber Lars, bitte um Nachsicht, falls meine Frage sehr dumm ist. Gilt dieses äußerst freundliche Angebot nur für deutsche Marken oder darf ich das auch bei offensichtlich gefälschten italienischen Marken melden? Viele Grüße Michael