@ bernhard [#1]
Auf der 68. Gerd Ladewig Auktion vom Januar 1992 wurde nun der zweite der 3 drei im Beitrag [#1] vorgestellten Belege angeboten. Es war die Einschreiben-Karte vom 3.1.46. Herbert Stephan wies im RB 69/1992 der ArGe LokNot auf diese Auktion hin und rollte das Thema nochmals auf. Er stellte 9 Belege von Eisele vor. Statt der kompletten Belege bildete er jedoch nur Briefstücke ab. Es gab keine neuen Erkenntnisse; es blieb auch bei der Zahl von 3 Belegen mit dem Privat-Gebührenzettel.

Auszug aus Rb 69/1992 der ArGe LokNot
Der Beleg blieb beim Ausrufpreis von 2200,- DM unverkauft und wurde auf der 69. Gerd Ladewig Auktion nochmals zum reduzierten Ausrufpreis von 2000,- DM eingestellt.
Die Losbeschreibung rief den Verbandsrüfer Dr. Arenz auf den Plan, zusätzlich wurde ein Wettbewerbs-Verein aus Berlin aktiviert. Der Auktionator bekam eine Abmahnung wegen irreführender Werbung (ein Privat-Gebührenzettel kann keine Lokalausgabe sein). Damit der Beleg auf der Auktion nicht verkauft werden konnte, wurde eine einstweilige Verfügung zugestellt. Der Auktionator war aber offenbar uneinsichtig und es kam zu einer Gerichtverhandlung (LG Bonn).
Vom Gericht wurde ein Sachversändiger beauftragt, der die Schrift auf dem Gebührenzettel und der Postkarte miteinander verglich.

Auszug aus Rb. 52/1994 ArGe Dt. Barfrankaturen und Notentwertungen ab 1945 e.V.
Das Ergebnis:
„Die Bewertung des Gesamtmerkmalkomplexes erlaubt die Schlußfolgerung, daß die Passage auf dem Aufkleber „Gebühr bezahlt. 6 Pfg.“ und der restliche Kartentext mit hoher Wahrscheinlichkeit mit ein und der selben Schreibmaschine geschrieben worden sind.“
Der Rechtsanwalt von Dr. Arenz, Dr. Bernd Lindemeyer, selbst Philatelist, veröffentlichte die Geschichte dieses Prozesses im Rb. 52/1994 der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutsche Barfrankaturen und Notentwertungen. Dieser Artikel ist auch aus anderer Sicht sehr interessant, beleuchtet er doch gewisse Verbandsmachenschaften die Dr. Arenz sehr in Schwierigkeiten brachte. Auch Dr. Arenz schrieb einen ähnlichen, jedoch mehr neutral und aufklärend gehaltenen Artikel in der DBZ 4/1994.
Vielleicht folgt noch eine Fortsetzung.
Viele Grüße
Bernhard