Briefmarken Atteste

Thema:

Recht: Werbung mit Katalogpreisen für * durch Michel Preise für **

alex11 Am: 08.06.2024 08:09:35 Gelesen: 5490 # 1
@ bovi11 Und ungestempelte Falzmarken zu bewerben mit "KW für ** …" ist auch unzulässig, weil irreführend. Hi! Was ist daran irreführend, wenn es keine Preisangabe für ** gibt? Korrekter kann man es in so einer Konstellation nicht machen. Die Alternative wäre, keine Preisangabe anzubieten, was aber nicht im Sinne der potentiellen Käufer wäre. Grüße Alexander
bovi11 Am: 08.06.2024 08:10:12 Gelesen: 5489 # 2
@ rotwein1057 Wenn im MICHEL-Katalog keine Bewertung für Marken mit Falz steht, ist es in der Regel so, dass derartige Marken so gut wie keinen Markt haben. Die Bewerbung mit KW für ** verstößt dann gegen die gesetzlichen Regelungen der §§ 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Und hier ein zwar älterer aber bezeichnender Beitrag aus dem Nachbarforum:
alex11 Am: 08.06.2024 08:33:02 Gelesen: 5468 # 3
@ bovi11 [#2] Das ist doch - so verallgemeinert - absolut nicht zutreffend. Z.B. für modernere Marke - in der Regel ungefähr ab 1950 - gibt es so gut wie nie eine Angabe für *. Es steht dann nur in der Regel ein Hinweis wie "* wertet ab Michel ... 50 % des **-Preises. Gruß Alexander
bovi11 Am: 08.06.2024 08:41:00 Gelesen: 5457 # 4
@ alex11 [#3] "Es steht dann nur in der Regel ein Hinweis wie "* wertet ab Michel ... 50 % des **-Preises." Auch dann wäre die Angabe "KW für **" unzulässig und irreführend. "§ 5a UWG (1) Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält, [...] (2) Als Vorenthalten gilt auch [...] die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise"
alex11 Am: 08.06.2024 08:58:46 Gelesen: 5440 # 5
@ bovi11 Wenn der Briefmarken-Käufer nicht den Unterschied zwischen * und ** kennt (und das dann auch nicht recherchiert), dann ist das dessen eigene Schuld. Als Verkäufer kann man nicht in die Auktionsbeschreibung das 1 x 1 des Briefmarken-Sammeln hereinschreiben.
bovi11 Am: 08.06.2024 09:04:09 Gelesen: 5433 # 6
@ alex11 [#5] Nein - die Schuld auf den Verbraucher abzuwälzen, klappt nicht. Der Gesetzgeber verlangt eine Eindeutigkeit der Werbeaussagen.
alex11 Am: 08.06.2024 10:02:17 Gelesen: 5370 # 7
@ bovi11 [#6] Die Angaben ** und / oder * sind eindeutig. Du konstruierst da ein künstliches Problem. Wenn es eine konkrete Angabe zu * gegeben hätte, dann hätte er sie ja auch hingeschrieben.
bovi11 Am: 08.06.2024 10:08:41 Gelesen: 5365 # 8
@ alex11 [#7] Ich verstehe nicht, warum gerichtlich geklärte Sachen immer wieder diskutiert und in Frage gestellt werden. "Die Angaben ** und / oder * sind eindeutig." Das ist so geschrieben zutreffend, aber in der von rotwein1057 verwendeten Art und Weise eben nicht eindeutig, sondern irreführend. [Beiträge [#1] bis [#12] redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin" da diese Beiträge nichts mit der geschützten Marke BPP zu tun haben]
alex11 Am: 08.06.2024 12:38:36 Gelesen: 5259 # 9
@ bovi11 [#8] Den **-Preis als Referenzwert für * anzugeben (wenn es keine Preisnotierung für * gibt), ist nicht irreführend, sondern branchenüblich. Auch viele Auktionshäuser greifen auf diese Praxis zurück, weil man für Briefmarken einfach einen Referenzwert braucht, auch umgekehrt wird häufig der *-Preis angegeben, wenn es keinen für ** gibt, bei älteren Marken. Du kannst mir gerne einen Gerichtsfall nennen, bei dem es deswegen zu einer Verurteilung gekommen ist.
LK Am: 08.06.2024 13:57:24 Gelesen: 5193 # 10
@ bovi11 [#8] Der gute alex11 will den Tatsachen nicht ins Auge sehen. Normalerweise halte ich mich aus solchen Diskussionen heraus. Der gute rotwein1057 betreibt Verbrauchertäuschung. Ich habe mal seine Lose angesehen. Er schriebt im Kopftext: Liechtenstein, Liechtenstein, Mi.-Nr.: 107 B , ungebraucht mit Falz, KW: 300,00 für ** https://www.ebay.de/itm/226062735462 Für alle Liechtenstein Ausgaben bis 1944 gibt es im Katalog Preise für ungebraucht. Grundlage Mi - Spezial Schweiz / Liechtenstein Als Händler solle man den schon haben. Dem entsprechend ist nur die Angabe für postfrisch die Vorgaukelung falscher Tatsachen. Das gleiche Spiel wiederholt sich bei allen von Ihm als ungebraucht angebotenen Marken von Liechtenstein indem im Kopftext von Preisen für postfrisch geschrieben wird. Beste Grüße
Christoph 1 Am: 08.06.2024 14:07:52 Gelesen: 5175 # 11
@ LK [#10] in dem von Dir zitierten Angebot bei ebay wird eine postfrische Marke angeboten. Dazu wird richtigerweise der Katalogwert einer postfrischen Marke als Artikelbeschreibung genannt. Ich kann nicht nachvollziehen, was daran falsch sein soll. Worin besteht, bei diesem von Dir konkret als "Beweis" herangezogenen Angebot die angebliche "Verbrauchertäuschung"? Mag ja sein, dass der genannte Anbieter an anderer Stelle nicht ordentlich vorgeht, aber gerade das hier zitierte Angebot ist dafür m.E. nun gerade kein geeignetes Beispiel. Gruß Christoph
LK Am: 08.06.2024 14:11:47 Gelesen: 5170 # 12
@ Christoph 1 [#11] Hallo Christoph 1, ich hatte das falsche Los kopiert und schon verbessert indem ich das richtige eingefügt habe. Und das ist nicht das einzige. Beste Grüße
Christoph 1 Am: 08.06.2024 14:24:13 Gelesen: 5153 # 13
@ LK [#12] Ja, OK. Danke für die Korrektur. Gruß Christoph
alex11 Am: 08.06.2024 15:33:07 Gelesen: 5078 # 14
@ LK [#10] Hi, ich hatte explizit geschrieben, dass ich das nur dann für akzeptabel halte, wenn für * kein Katalogpreis angegeben ist. So hatte es rotwein1057 ja dargestellt / gerechtfertigt, und mir war bisher nichts Gegenteiliges bekannt. Wenn einem hingegen ein Preis für * bekannt ist, dann sollte man natürlich diesen angeben. Gruß Alexander
DL8AAM Am: 08.06.2024 16:15:42 Gelesen: 5049 # 15
@ alex11 [#5] Wenn der Briefmarken-Käufer nicht den Unterschied zwischen * und ** kennt (und das dann auch nicht recherchiert), dann ist das dessen eigene Schuld. Darum geht es nicht. Bei dieser Art von Vertragsrecht soll grundsätzlich der schwache Vertragspartner vor dem starken geschützt werden. Vereinfacht gesagt: Man geht davon aus, das der gewerbliche Verkäufer, als Fachmann, ein umfassendes Wissen hat und ein nichtkaufmännischer, privater Käufer, als Laie, dieses eben erst einmal nicht hat und deshalb bei einem "Fachmann" einkauft. Vom Privatkäufer kann man nicht erwarten, dass er bei jedem Produkt das er im Supermarkt kauft, erst ein "Studium" absolviert. Der Kunde muss dem Verkäufer vertrauen können. Du vergleichst hier Äpfel und Birnen, der Kunde kann so denken, er würde mit dem Apfel womöglich eine Birne kaufen. Übertrieben formuliert 'Ich biete hier hier ein Matchbox-Auto "Ford Mustang" von 2020 für € 300,00 an. Ein Ford Mustang, Baujahr 2020 kostet laut Schwackeliste € 20.000,00'. Das ist keine falsche Aussage, aber kann irreführend sein. Da kannst Du auch nicht sagen, ich zeige im Angebot ein Matchboxauto und mich darauf verlassen, dass der Käufer immer weiss, was eine Schwackeliste ist. Analog zu ** versus *. Gut übertrieben, aber durch eine Übertreibung wird vieles klarer. Vom "gesunden Menschenverstand" her würde ich maximal akzeptieren, wenn man das Angebot entsprechend "eindeutiger" formuliert hätte, wie "... ungebraucht mit Falz, d.h. nicht postfrisch. Ein postfrisches Exemplar, ohne Falz, würde laut Michel x € kosten" (falls es keine Wertangabe zu Ungebraucht gibt), wobei dann immer noch unklar ist, wie hoch der reguläre Abzug durch den Falz ist. Der kann von Einzelfall zu Einzelfall bzw. von Sammelgebiet zu Sammelgebiet sehr unterschiedlich sein - bis zu annähernd Null - und wenn es keine "anerkannten" Quoten in der "anerkannten" Fachliteratur gibt, kann selbst die obige Formulierung den Kunden immer noch "in die Irre führen", dass man dem Kunden mit so einer Formulierung etwas "unterschiebt" bzw. suggeriert. Selbst der nackte Michelwert ist für mich schon fast "irreführend", denn es kann bei dem weniger tief informierten Käufer ("die Enkelin, die für den Opa ein Geburtstagsgeschenk sucht") der Eindruck entstehen (oder bewusst suggeriert werden), da dort ja ein "echter" Euro-Geldwert genannt wird, dass der Michel-€-Wert etwas handfestes mit dem echten Euro zu tun hat ;-) Sind "75% Michel" (wie so oft bei den "Grossen" zu sehen) für X noch angemessen? Sind 5% vom "KW-**" für * mit Falz bei X noch angemessen? ;-) Aber das ist ein ganz anderes Thema, ein weites Thema. Beste Grüße Thomas
bovi11 Am: 08.06.2024 16:21:07 Gelesen: 5037 # 16
@ DL8AAM [#15] "Übertrieben formuliert 'Ich biete hier hier ein Matchbox-Auto "Ford Mustang" von 2020 für € 300,00 an. Ein Ford Mustang, Baujahr 2020 kostet laut Schwackeliste € 20.000,00'. Das ist keine falsche Aussage, aber kann irrefürhrend sein. Da kannst Du auch nicht sagen, ich zeige im Angebot ein Matchboxauto und mich darauf verlassen, dass der Käufer immer weiss, was eine Schwackeliste ist. Analog zu ** versus *." Nicht lachen, aber so einen Fall hatte ich vor ein paar Jahren tatsächlich mal. Es war nur kein Ford Mustang sondern ein anderes Auto.
drmoeller_neuss Am: 08.06.2024 23:56:43 Gelesen: 4862 # 17
@ DL8AAM [#15] Selbst der nackte Michelwert ist für mich schon fast "irreführend", denn es kann bei dem weniger tief informierten Käufer ("die Enkelin, die für den Opa ein Geburtstagsgeschenk sucht") der Eindruck entstehen (oder bewusst suggeriert werden), da dort ja ein "echter" Euro-Geldwert genannt wird, dass der Michel-€-Wert etwas handfestes mit dem echten Euro zu tun hat. ;-) Sind "75% Michel" (wie so oft bei den "Grossen" zu sehen) für X noch angemessen? Sind 5% vom "KW-**" für * mit Falz bei X noch angemessen? ;-) Aber das ist ein ganz anderes Thema, ein weites Thema. Das halte ich für gar nicht abwegig. Leider bewegt sich viel Material in Sphären, wo es im Promillewert vom Katalogwert gehandelt wird. Neulich auf einem Tauschtag, gegen Mittag, die ersten Händler packen schon ein: auf einem Händlerstand habe ich ein Steckbuch mit über 800 (!) Bund-Blocks für 10 Euro erworben, von Beethoven über Widerstandskämpfer bis zu den letzten Blocks von 2000. Das saubere 64-Seiten-Buch hat einen üblichen Handelswert von 5 Euro, bleibt für den Inhalt ein Preis von wenigen Promille des Michel-Wertes. Heute auf dem Trödelmarkt: Viele Sammlungen lassen sich für 5% Michel-Katalogwert nicht mehr absetzen, das Material ist ohnehin nicht berechnet und kostet neu schon ein vielfaches des Preises für die Sammlung. Mein Tipp: bei Einzelwerten genügen die Katalognummern. Der durchschnittlich informierte Käufer besitzt einen Katalog. Wer den Katalogwert angibt, muss immer den letzten Katalog besitzen. Dazu habe ich ehrlich gesagt keine Lust und auch nicht das Geld dazu. Ansonsten ordentlich beschreiben: postfrisch, mit Falz etc. Bei Sammlungen ist der Gesamtkatalogwert eine grobe Abschätzung. Wer die Zeit und Langeweile hat, kann sich gerne "reichmicheln". Einfacher ist eine Abschätzung über die Stückzahl oder das Gewicht der losen Marken.
spain01 Am: 09.06.2024 01:55:15 Gelesen: 4837 # 18
Diese ganze Diskussion ist doch völlig überflüssig, wenn man mal etwas genauer in den Michel-Spezial schaut. Dort gibt es doch immer Hinweise zu Marken, die nicht als ** bewertet sind. Meistens beziehen sich diese Hinweise auf <50% vom postfrischen Wert. Davon sollte man als maximal zu veranschlagendem Wert ausgehen, korrekt sei es, deutlich darunter zu bleiben, da solche Marken wirklich kaum gesammel/gekauft werden. Gruß Michael
alex11 Am: 09.06.2024 07:00:16 Gelesen: 4777 # 19
@ DL8AAM [#15] Hi! Das hat schon einiges für sich, was Du ausgeführt hast. Aber es sollte klar sein, dass der Gesetzgeber (bzw. die entsprechenden Regelungen) kein Käufer Know-how ersetzen kann. Wenn man sich in ein Sammelgebiet wie die Philatelie begibt, und sich nicht entsprechendes Wissen aneignet, dann wird man - so oder so - vermutlich viel Lehrgeld bezahlen. Allein schon die Interpretation der Michel-Preise ist eine Wissenschaft für sich. Bei Banknoten z.B. ist es beim KM eher die Regel als die Ausnahme den vollen Katalogwert zu zahlen - in gar nicht so wenigen Fällen sogar mehr. Viele Grüße Alexander
bovi11 Am: 09.06.2024 08:01:53 Gelesen: 4748 # 20
@ alex11 [#19] Da fällt mir immer der Gemüseverkäufer ein, der Pilze verkauft. Auch hier kann mal wohl annehmen, dass der Käufer wissen muss, ob diese essbar sind oder nicht (Achtung Ironie). Auch bei Adidas, Mercedes, Nikon oder Apple geht man davon aus, Originalteile und keine Fälschungen zu erwerben. Mir erschließt sich nicht, warum einige Zeitgenossen partout meinen, bei Briefmarken sei alles anders.
alex11 Am: 09.06.2024 08:39:30 Gelesen: 4725 # 21
@ bovi11 [#20] Denk an Versandhäuser - Primus (jetzt Borek), Wailand,... - die machen nichts Ungesetzliches, aber verkaufen halt häufig (deutlich) über Marktpreis. Um das einschätzen zu können, benötigt man Erfahrung sowie die Fähigkeit, nicht jedem Kaufimpuls nachzugeben, sondern im Zweifelsfall zu recherchieren bzw. erfahrenere Kollegen um Rat zu fragen. Wenn man z.B. Addidas-Schuhe für 30 € über einen windigen Online-Verkäufer erwirbt, dann darf man sich nicht wundern, wenn es ein böses Erwachen gibt. Voll-Kasko durch gesetzliche Regelungen gibt es nicht - man muß schon auch das eigene Gehirn benutzen und sich Wissen aneignen, um diesbezüglichen finanziellen Schaden möglichst gering zu halten. Hinweis Redaktion: Primus hat nichts mit Borek zu tun / Wailand verkauft Betten, Weigand verkauft Briefmarken
bovi11 Am: 09.06.2024 09:16:38 Gelesen: 4698 # 22
@ alex11 [#21] Auch hier wird wieder und wieder der Eindruck erweckt, der Käufer mache etwas falsch, wenn er Fälschungen erwirbt. Nein: Es sind eindeutig die Verkäufer solcher Teile, die sich rechtswidrig verhalten. Und nur diese kann man wettbewerbsrechtlich und/oder markenrechtlich belangen. "Wenn man z.B. Addidas-Schuhe für 30 € über einen windigen Online-Verkäufer erwirbt, dann darf man sich nicht wundern, wenn es ein böses Erwachen gibt." Soll ich dem etwa den Vorgang rotwein1057 entgegenhalten: Wenn man z.B. eine Dienstmarke Deutsches Reich Nr. 65 gestempelt für 102 € über einen windigen Online-Verkäufer erwirbt, dann darf man sich nicht wundern, wenn es ein böses Erwachen gibt. Warum bietet rotwein1057 diese Marke zu diesem Preis an, wenn er mit einem aktuellen Befund oder Attest mindestens den doppelten Preis erzielen könnte?
alex11 Am: 09.06.2024 09:30:24 Gelesen: 4689 # 23
Der Prozess des Lernens endet eigentlich nie - ich beschäftige mich seit ca. 20 Jahren mit Briefmarken, versuche aber trotzdem laufend, mir neues Wissen anzueignen (über Bücher, Kataloge, Artikel, etc.) Desweiteren benötige ich bei ausgefalleneren Angeboten immer wieder auch Recherchen, u.a. in Bezug auf Echtheit und dem aktuellem Marktpreis. Jedem, der ernsthafte Geldsummen in Briefmarken investieren will, sollte klar sein, dass das ohne dem Aneignen von entsprechendem Wissen und entsprechender Erfahrung vermutlich nicht sonderlich gut ausgehen wird. Grüße Alexander
bovi11 Am: 09.06.2024 09:56:09 Gelesen: 4673 # 24
@ alex11 [#23] Das hat doch mit der hier gegenständlichen Thematik überhaupt nichts zu tun.
alex11 Am: 09.06.2024 10:26:54 Gelesen: 4649 # 25
@ bovi11 [#24] Das übergeordnete Thema ist doch, einen (Briefmarken-)Käufer vor finanziellen Schaden zu bewahren. Und dazu den richtigen Kontext herzustellen. Bei Dir scheint ja - egal ob es sich um Pilze, Addidas oder Briefmarken handelt - immer die Verkäuferseite schuld zu sein, wenn etwas suboptimal läuft. Um auf Addidas zurückzukommen: Was soll da schiefgehen, wenn man diese im Fachhandel ersteht? Wenn man diese hingegen - nach dem Motto 'Geiz ist geil' - bei einem italienischen Strandverkäufer für 25 € kauft, ist mein Kommentar dazu: SSKM.
bovi11 Am: 09.06.2024 10:54:43 Gelesen: 4626 # 26
@ alex11 [#25] "Um auf Addidas zurückzukommen: Was soll da schiefgehen, wenn man diese im Fachhandel ersteht?" Und was soll schon schiefgehen, wenn man Briefmarken im Fachhandel erwirbt, beispielsweise bei rotwein1057? Bereits hier wird deutlich, wie unsinnig deine Argumentation ist.
drmoeller_neuss Am: 09.06.2024 11:38:47 Gelesen: 4592 # 27
@ bovi11 [#20] Da fällt mir immer der Gemüseverkäufer ein, der Pilze verkauft. Auch hier kann mal wohl annehmen, dass der Käufer wissen muss, ob diese essbar sind oder nicht (Achtung Ironie). Auch bei Adidas, Mercedes, Nikon oder Apple geht man davon aus, Originalteile und keine Fälschungen zu erwerben. Ich schätze Deine Arbeit und Deinen Einsatz für die Fälschungsbekämpfung sehr, aber mit diesem Vergleich, den Du schon mehrfach bemüht hast, schiesst Du über das Ziel hinaus und vergleichst Äpfel mit Birnen. Bei Gemüse oder Autoersatzteilen geht es um meine körperliche Unversehrtheit. Ich stecke die Pilze nicht in ein Album oder stelle die Bremsbeläge zu Hause in meinen Setzkasten. Wenn ich mit gefälschten Bremsbelägen unterwegs bin und vor dem Zebrastreifen nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, gefährde ich Leib und Leben anderer. Daher muss ich mich auf diese Teile verlassen können, ohne ein "Bremsbelegexperte" zu sein. Nun ist Briefmarkensammeln ein Hobby, dass in der Regel die Gesundheit nicht gefährdet (sieht man einmal vom notorischen Bewegungsmangel von Briefmarkensammlern ab, und ein Bekannter hat beim Wegschleppen von Bund-Sammlungen in Bananenkartons einen Bandscheibenvorfall erlitten). Der Gesetzgeber sieht hier offenbar kein Regelungsbedarf und verbietet nicht den Verkauf von Fälschungen, obwohl moderne Fälschungen keinen Wert darstellen. Sie sind wie Stubenfliegen. Lästig, aber nicht wirklich gefährlich.
bovi11 Am: 09.06.2024 12:00:41 Gelesen: 4568 # 28
@ drmoeller_neuss [#27] Von mir aus lass´ die Pilze und Autoersatzteile weg und nimm den gefälschten Nikon Akku oder das iPhone-Plagiat. Wo ist da der Unterschied zu Briefmarken was die Irreführung angeht? Alex11 hat es unfreiwillig beschrieben: "Um auf Addidas zurückzukommen: Was soll da schiefgehen, wenn man diese im Fachhandel ersteht?" Und was soll schon schiefgehen, wenn man Briefmarken im Fachhandel erwirbt, beispielsweise bei rotwein1057?
alex11 Am: 09.06.2024 12:06:58 Gelesen: 4561 # 29
@ bovi11 [#26] Du hast ja das Thema 'Addidas' ins Spiel gebracht - eine konkrete Frage dazu kann man nicht über Briefmarken beantworten. U.a. weil Briefmarken eine wesentlich komplexere Thematik sind. Selbst bei den versiertesten Prüfern kann es passieren (sehr selten, aber doch), dass sie ein Attest zurückziehen müssen. Abgesehen davon, dass Detail-Fehler bei der Attest-Beschreibung passieren können. Ich habe jedenfalls beide Szenarien schon erlebt. Man sollte auch nicht vergessen, dass ein nicht unwesentlicher Teil von Briefmarkentransaktionen abseits der großen Plattformen stattfindet, wo dann der Gesetzgeber größtenteils gar keine Einsicht hat. Da kann einen nur das eigene Know-how vor Unbill bewahren.
bovi11 Am: 09.06.2024 12:27:54 Gelesen: 4542 # 30
@ alex11 [#29] Ich will deinen weiteren Phantasien nicht im Weg stehen.
drmoeller_neuss Am: 09.06.2024 12:31:12 Gelesen: 4539 # 31
@ bovi11 [#28] Off-topic: "nimm den gefälschten Nikon Akku oder das iPhone-Plagiat." Spätestens wenn Dir Dein Allerwertester oder gar Deine Wohnung einen Brandschaden wegen eines gefälschten Akkus erlitten hat, findest Du das Thema gar nicht mehr lustig. Ich kann es hundertprozentig nachvollziehen, warum der Gesetzgeber hier strenge Regeln geschaffen hat. Mit 'Adidas' ist die Argumentation schon schwieriger. Häufig sind die gefälschten Schuhe gar nicht einmal schlecht, weil sie in der Nachbarfabrik von Adidas in Pakistan oder Vietnam unter den gleichen Bedingungen gefertigt werden. Natürlich hängen an den Originalen auch Arbeitsplätze in Deutschland. Auch hier kann man die Argumentation des Gesetzgebers nachvollziehen. Kommen wir zum Thema zurück: Und ungestempelte Falzmarken zu bewerben mit "KW für ** …" ist auch unzulässig, weil irreführend. Ehrlich gesagt, sehe ich da keinen großen Unterschied darin, ob ich mit einem bereits überhöhten Katalogwert für Falzmarken werbe oder mit einem noch mehr überhöhten Wert für postfrische Marken. Im Gegensatz zu Fälschungen sind Falzmarken durchaus sammelwürdig. Hier muss die Fälschungsbekämpfung nicht einschreiten, solange die Marken nicht manipuliert sind (z.B. als "postfrisch" angebotene entfalzte Marken). Die Aussage, dass derartige Marken so gut wie keinen Markt haben, stimmt nur für Deutschland und Mitteleuropa. In USA und Asien sind Falzmarken handelsfähig. (ich habe auch einiges mit Falz, ich sammle Vorderseiten und nicht Rückseiten). Die Aussage des Michel-Kataloges "Alle Preisnotierungen sind Richtwerte" auf Basis der Marktlage ist für viele Sammelgebiete schlicht unzutreffend. Mit Katalogwerten Werbung zu machen, könnte wettbewerbswidrig sein.
alex11 Am: 09.06.2024 13:18:04 Gelesen: 4496 # 32
Hi, Die Aussage, dass derartige Marken so gut wie keinen Markt haben, stimmt nur für Deutschland und Mitteleuropa. In USA und Asien sind Falzmarken handelsfähig. Das führt wieder dazu, dass die Philatelie sehr komplex ist. Für Marken bis ca. 1920 ist * bekanntlich die Standardangabe im Michel und ähnlichen Katalogen. In der ganz frühen Abteilung kann man ja häufig schon froh sein, eine Marke in vernünftiger *-Qualität erstehen zu können. Danach - speziell bis 1940 - ist es halt häufig eine Frage des Budgets, ob sich ein Sammler (auch) *-Marken zulegt. Ab 1950 gibt's dann sowieso fast nur noch ** Marken. Grüße Alexander
rotwein1057 Am: 12.06.2024 19:51:40 Gelesen: 4118 # 33
@LK Leider habe ich nicht die Gelegenheit jeden Tag hier reinzuschauen, aber ich muß jetzt doch noch mal dazu was sagen. Ich kann es echt gar nicht glauben: Der gute rotwein1057 betreibt Verbrauchertäuschung. Diese Behauptung ist echt ungeheuerlich. Du kannst maximal sagen, dass das für dich so ist. Du willst also ernsthaft behaupten, das meine Angebote, in denen deutlich geschrieben steht, das die Marke ungebraucht mit Falz ist, und dann deutlich zur Orientierung steht, dass der Katalogwert für die postfrische Marke XX Euro ist, dich täuschen, du also jetzt glaubst, die Falzmarke hätte den Postfrischpreis. Wenn dem so sein sollte, möchte ich das nicht weiter kommentieren. Und dass das Enkelchen jetzt bei Ebay einsteigt, um für Opa Briefmarken zu kaufen, mit Verlaub, das sollte ja vielleicht ein Scherz sein. Und dass ein Händler von jedem Land, das er verkauft, auch den Spezialkatalog haben muß, ist ja wohl auch heftig und Unsinn. Ich habe diese jedenfalls nur von meinem Sammelgebiet. Zumal, wie du sagst, die neueren Marken auch dort keinen Preis für Falz haben. Und ganz nebenbei, die neueren Falzmarken hätten keinen Markt. das kann nur jemand behaupten, der keine Ahnung vom Markt hat. Ich verkaufe diese Marken sehr gut an Sammler, die die Marken sammeln und nicht die Gummierung und die vielleicht auch finanziell etwas kritischer schauen müssen. Es hat sich auch noch nie jemand von diesen Käufern bei mir beschwert, er fühle sich getäuscht oder ähnliches. Das fühlt sich doch recht konstruiert an - aber warum ?
LK Am: 12.06.2024 21:51:56 Gelesen: 4031 # 34
@ rotwein1057 [#33] " Und ganz nebenbei, die neueren Falzmarken hätten keinen Markt. das kann nur jemand behaupten, der keine Ahnung vom Markt hat. " Habe ich nirgends geschrieben, beziehungsweise behauptet. " Und dass ein Händler von jedem Land, das er verkauft, auch den Spezialkatalog haben muß, ist ja wohl auch heftig und Unsinn. " Wer mit dem Briefmarkenhandel gewerblich unterwegs ist, muss seine Kunden bestmöglich informieren. Und das ist nur mit der nötigen Literatur möglich. " Und ganz nebenbei, die neueren Falzmarken hätten keinen Markt. " Habe ich auch nirgends behauptet, zumindest und das ist Tatsache sind moderne ungebrauchte Marken Ladenhüter da es massenweise postfrisches Material gibt. " Der keine Ahnung vom Markt hat " Netter Scherz. Wenn keine eigene Spalte für ungebraucht vorhanden, dann zumindest in der Satzreihe für den Satz ungebraucht angegeben. " Das fühlt sich doch recht konstruiert an - aber warum ? " Von mir wird nichts konstruiert. Ich habe nur bemängelt das postfrisch angegeben, wenn ungebraucht verfügbar. Beste Grüße
spain01 Am: 12.06.2024 22:12:54 Gelesen: 4005 # 35
Muss mal die folgende Frage in den Raum "werfen": Liest denn niemand den Hinweis im Mi-Spezial zu Marken mit Falz, der immer wieder auf den Seiten als Anmerkung auftaucht? Dort steht doch regelmäßig - je nach Gebiet - dass Marken mit Falz mit (im Durchschnitt) etwa 50 %, teilweise etwas weniger, vom ** Preis bewertet werden. Ein Verkäufer sollte dann bei Ebay (oder auch woanders) die Spalte MICHEL-Katalogwert offen lassen und in der Beschreibung explizit darauf hinweisen, dass die Marke mit Falz ist und entsprechend "runterrechnen". Das kann doch nicht so schwer sein, oder? Beispiel: Bund/DDR/DR MiNr xyz, ** 30 M€; * nicht gelistet, aber max. gem. Hinweis im Mi-Spez. ca 12-15 M€, Angebot sollte dann im realistischen unteren Handelsbereich sein. Oder habe ich insgesamt bei dieser Diskussion etwas nicht bzw. falsch verstanden ? Gruß Michael
LK Am: 12.06.2024 22:43:31 Gelesen: 3967 # 36
Nachtrag zu meinem Beitrag [#34] Bei Liechtenstein ab Mi 240 ungebraucht 50 - 60 % Nachlass vom Postfrischpreis.
rotwein1057 Am: 13.06.2024 18:56:09 Gelesen: 3755 # 37
@ lk du hast natürlich Recht, Entschuldigung, die Behauptung "die neueren Falzmarken hätten keinen Markt" stammt nicht von dir, sondern von bovi11. Mit meinem Hinweis, die neueren Marken haben doch einen Markt, meine ich tatsächlich nicht die Marken jenseits 1960, da ist ja selbst der Markt für Postfrisch sehr schlecht. Beste Grüße Georg