

Der Diebstahl wurde bei der Kriminalpolizei in Basel zur Anzeige gebracht. Sollten Sie etwas Verdächtiges (wie z. B. zwei rote Alben) bemerken, bitten wir um Aufmerksamkeit zu Details der Anbieter (evtl. Name und Anschrift auf Ausweispapieren) und Mitteilung an die Geschäftsstelle des APHV. Vor einem Ankauf wird gewarnt, da an gestohlener Ware kein Eigentum erlangt werden kann.
[Hinweis der Redaktion: Informationen gerne auch an die Redaktion, die Quelle wird auf Wunsch vertraulich behandelt]