
Gruss
henry2
Deutsches Reich: Wer kann die ex Ganzsachen PP 81 F04/08 echt gelaufen belegen ?

Gruss
henry2
Etwas Anderes wäre es, wenn eine Privatperson oder eine Organisation, die nicht zur staatlichen Post gehört, sich solche ungültigen Ganzsachenformulare oder aber auch noch gültige Ganzsachen beschafft und bei der Post einen Auftrag erteilt, auf diese Formulare neue (zusätzliche) Wertstempel aufzudrucken. Da so etwas nie einzeln, sondern immer nur in größeren Stückzahlen möglich war und die Frankaturwerte natürlich im Rahmen des Zudruckauftrages an die Post zu zahlen waren, entstanden dadurch private Ganzsachenpostkarten, die zwar ebenso frankaturgültig waren, aber nie den amtlichen Ausgaben gleichen durften, um Missbrauch zu verhindern. Deshalb durften privat veranlasste Zudrucke auch nie mit dem gleichen Wertstempel vorgenommen werden, wie das bei den amtlichen Ausgaben der Fall war.
Man spricht bei solchen Karten von amtlichen Karten mit privat veranlasstem Zudruck.
Noch etwas Anderes liegt vor, wenn Privatpersonen oder private Organisationen einen komplett leeren Briefumschlag oder einen komplett leeren Postkartenkarton oder andere Belegformen mit eigenen Texten, Zeichen, Adresszeilen oder Bildern bedrucken und diese Belege dann bei der Post mit einem oder mehreren Wertstempeln bedrucken ließen. Das sind dann Privatganzsachen, die von ihrer Urform jedoch niemals einer amtlich verausgabten Ganzsachenausgabe gleichen dürfen. Ich weiß, dass viele Händler und Auktionatoren da gerne die Begriffe durcheinanderwirbeln, um höhere Gewinne erzielen zu können, das ändert aber nichts daran, dass es für Privatganzsachen nur eine ganz enge und nicht weiter auslegungsfähige Definition gibt.
Viele Grüße
Ingo
findet man auf Seite 267 die folgende Anmerkung zu deiner Karte, die die Katalognummer PP 81 F 4/07 trägt:
Große Restbestände (ca. 4.000 Serien) wurden später zu Formularen entwertet, indem der Wertstempel mit zwei Balken und "un- / gültig" überdruckt wurde.
Von einer späteren Verwendung dieser Karte durch Hinzudruck eines neuen Wertstempels ist in diesem Spezialkatalog nichts vermerkt. Natürlich kann durch private und nicht genehmigte Manipulation doch ein weiterer Wertstempel zugedruckt worden sein, der jedoch nicht von der staatlichen Post autorisiert worden ist (auch Postbeamte waren Sammler), wenn in der Zeit bis zur 'Herausgabe des Kataloges aber so ein echt gelaufenes Exemplar aufgetaucht wäre, dann würde es auch im Katalog zu finden sein.
Viele Grüße
Ingo
Viele Grüße
henry2