@ saeckingen [#13]
Sorry, das passiert, wenn Beiträge aus einem anderen Thema in ein anderes Thema verschoben werden. Hier passt das leider absolut nicht mehr ins Thema bzw. in den Zusammenhang. Leider wurden auch nur die beiden Antwortbeiträge und nicht die Ursprungsbeiträge verschoben, so dass die Antworten ohne jeden Bezug alleine stehen.
Ich antwortete in einem Thema, in dem es um "portopflichtige Dienstsachen" (speziell um "portopflichtige Postscheckbriefe") ging [1]. Hier hatte Jürgen zwei interessante Beispiele gezeigt, die vom Versender aber bereits vor dem Versand komplett freigemacht wurden, heisst die Empfänger mussten kein Nachentgelt (ein [Semi-]
Alias für Porto) mehr zahlen, d.h. deshalb diese folglich auch nicht portopflichtig waren. Es ging darum, dass die Begrifflichkeiten des "Gegensatzpärchens" portopflichtig und gebührenpflichtig
vermischt wurden. Das war mein ursprünglicher Einwurf, die gezeigten Beispiele waren eben
nicht (mehr) portopflichtig, da frankiert.
Statt den Beitrag in dieses Thema hier zu verschieben, wäre es womöglich besser gewesen das alte Thema in "...
gebührenpflichtige Postscheckbriefe ..." anzupassen (falls diese wirklich gebührenpflichtig waren und nicht nur aus purer Großzügigkeit vom Absender frankiert wurden...hi), dann wäre das alles OK gewesen. Wie gesagt, die Gebühren wurden in den betreffenden Fällen nicht vom Empfänger, sondern (warum auch immer) bereits vom Versender beglichen. Aber portopflichtige Sendungen sind prinzipiell natürlich auch
gebührenpflichtig, da nicht gebührenfrei ;-) Nur wird die Gebühr dann in Form von Porto beim Empfänger fällig. Auch deshalb verschwimmen die Worte ...
@ Jürgen Witkowski [#12]
Nochmals, die von Dir in [1] gezeigten Belege sind "kurzgesagt"
nicht portopflichtig, da sie vom Absender bereits frankiert wurden.
Leider wird heute oft Gebühr/Entgelt bzw. Freimachung/Frankatur, d.h.
klassisch "Franco" mit Porto verwechselt, selbst 'unsere' DPAG-Post macht das regelmäßig
unrichtig (siehe z.B. auf deren Startseite "Porto berechnen"). Porto ist in diesem Zusammenhang aber eine Nachgebühr. So wie hier im Thema ja bisher richtig gezeigt. Portopflichtig ist nicht das Gleiche wie gebührenpflichtig!
und weniger Text könnte vielleicht Klarheit über Dein Ansinnen verschaffen.
Hier magst Du Recht haben, aber wie gesagt, heute verstehen viele "umgangssprachlich" unter Porto etwas vollkommen anderes, als es wirklich ist. Wenn nicht sogar etwas absolut Gegensätzliches - denn "Porto" versus "Franco". Deshalb muss man leider gerade "bei Porto" meist etwas weiter ausholen.
Erkläre "Du" mal
als Enkelchen der Oma in einem kurzen Halbsatz, dass sie eigentlich "direkt" kein Porto bezahlt hat, als sie eine Briefmarke auf ihren Ostergruß verklebte ;-) ... Porto hätte
das Enkelchen dem Briefträger gezahlt.
Die Oma hat
das Enkelchen aber vor der Bezahlung von Porto bewahrt ... bzw.
die Oma hat für
das Enkelchen das Porto bezahlt [und schon beginnt auch hier ganz langsam die Vermischung der Begrifflichkeiten] ... ;-)
Kurz: Porto zahlt der Empfänger. Zumindest habe ich das hier so gelernt. Ich hoffe nur, dass das auch so richtig war ... ;-)
Beste Grüße
Thomas
[1]
https://www.philaseiten.de/thema/20554