Mi. S 2
Viele Grüße
Ingo
Thema:
Österreich Ganzsachen Amtliche Streifbänder/Adresszettel
Am: 12.08.2019 02:54:53
Gelesen: 3218
# 1
Im Jahr 1872 erschien in Österreich das erste Streifband in Form von Ganzsachen, das von der staatlichen Post verausgabt worden ist. Im Jahr 1875 erschien eine weitere bild- und wertgleiche Ausgabe. Beide Streifbänder tragen jeweils einen Wertstempel zu 2 Kreuzer in gelb. Man unterscheidet sie dadurch, dass die erste Ausgabe oben und unten auf dem Streifband jeweils einen gelben Streifen hat, der bei der zweiten Ausgabe fehlt.
Ich beginne mit einem Streifband der Ausgabe von 1875 ohne Randstreifen. Der Poststempel vom 22.10.1882 weist als Abgangsort Bodenbach in Böhmen aus, Ziel war eine Brauerei in Treuenbrietzen, einer Kleinstadt südwestlich von Berlin.
Mi. S 2
Viele Grüße
Ingo
Mi. S 2
Viele Grüße
Ingo
Am: 29.11.2024 08:26:53
Gelesen: 1079
# 2
Zeitungsadresszettel Michel ZA 4, Wertstempel 2 Heller, blau hellgrün von 1908, Datum leider nicht lesbar, von Wien nach Olmütz.


Schönen Gruß
Sepp


Schönen Gruß
Sepp
Am: 19.04.2026 13:49:32
Gelesen: 463
# 3
Ich zeige das Streifband MiNr. S8 mit 3 Heller Wertstempel das am 10.11.1908 erschienen ist. Das Streifband wurde 1910 verwendet und ging nach Akuse (Goldküste). Es trägt als Zusatzfrankatur ein 2 Heller-Marke (MiNr.140).
Zum fixieren des Streifbandes wurden zwei Vignetten verwendet, die jeweils nur zur Hälfte vorhanden sind. Eine davon zeigt die Kaiserin Elisabeth (es gibt diese in mehreren verschiedenen Farben); im zweiten Bild zeige ich eine vollständiges Stück.

Gruss
Martin

Gruss
Martin
Am: 15.08.2026 11:24:07
Gelesen: 73
# 4
Das Streifband zu 2 Kreuzer war für den Inlandstarif freigemacht, aber für den UPU-Tarif fehlte 1 Kreuzer (umgerechnet ca. 2,1 Centimes). Der Postbeamte in Triest vermerkte 2 1/2 Centimes und kennzeichnete den Brief mit einem blauen "T" für "Taxe". In Luxemburg wurde der Fehlbetrag verdoppelt und 5 Centimes vom Empfänger erhoben. Der Taubstummenlehrer Herr Jos. Schüler wird davon nicht begeistert gewesen sein. Das Streifband ist von 1895.
Ich musste mich in den UPU-Vertag von Wien einlesen, um hier einen Hinweis zu finden:
Art. 3: Es werden nicht befördert: 1. Geschäftspapiere, Muster und Drucksachen, welche nicht wenigstens theilweise frankiert sind... -> das Streifband ist teilfrankiert, entspricht also den Anforderungen für eine Beförderung.
Art. 5: Unzureichend frankirte Correspondenzgegenstände jeder Art unterliegen einer dem Doppelten des unzureichenden Betrages gleichkommenden Taxe zu Lasten des Adressaten. Die Bruchtheile des Decims werden zu Gunsten der Staatskasse bis auf einen halben Decim aufwärts abgerundet.
(Quelle: Memorial Luxemburg)
Für mich ein schöner und ungewöhnlicher Beleg, über den man etwas schreiben kann.
Beste Grüsse!
Lars