@ harrlos [#20]
Hallo Christian,
das »a« ist der Unterscheidungsbuchstabe, die kleine »5« verweist auf das Stempelkästchen.
Aus der Dienstanweisung zur Behandlung der Orts- und Datumstempel des Herstellers Braungardt von 1901 [1]:
3. Wenn bei einer Postanstalt mehrere Stempel neuerer Art im Gebrauche sind, so ist im Stempelkopfe die laufende Nummer (Kontrollziffer) eingraviert, die dann auch am vorderen Innenrande des Kästchens auf einem Messingblättchen angebracht ist. Befindet sich bei einer Postanstalt nur ein Stempel neuerer Konstruktion, so weist dieser an Stelle der Kontrollziffer einen Stern auf; wird dann später für eine solche Postanstalt ein zweiter Stempel angeschafft, so erhält der selbe ebenso wie das zugehörige Kästchen die Kontrollziffer 1. Dieses Kennzeichnung hat u.a. dazu zu dienen, daß die Stempel und Stempelkästchen bzw. die Einsatztypen nicht verwechselt werden …
12. Strengstens verboten ist, die zu einem Stempel gehörigen Typen mit jenen eines anderen Stempels, sei es einzeln oder im ganzen zu vertauschen. Durch genaue Beachtung der zu Ziff. 3 erwähnten Kontrollzeichen wird der Verwechslung der Stempel und Kästchen vorgebeugt.
Dazu Dr. Helbig:
»Der aufmerksame Sammler wird aber oft feststellen, daß bei großen Orten diese Zuordnung nicht paßt, daß etwa dem Buchstaben c eine ›1‹ entspricht. In den meisten Fällen ist dies aber nicht etwa auf pure Schlamperei zurückzuführen, sondern entspricht einer weitergehenden Differenzierung. Es sollte nämlich der Buchstabe nicht etwa nur die Nummer in anderer Form deutlich machen; vielmehr bezeichnete die Ziffer den dazugehörigen Stempelkasten, und es war unter Strafe verboten, Typen eines anderen Stempelkastens zu benutzen. Der Buchstabe bezeichnete dagegen den stempelführenden Beamten.
Bei Anschaffung des Stempels achtete man natürlich auf die Korrelation von Ziffer und Buchstabe, hat aber der Beamte gewechselt, dann blieb zwar das Stempelkästchen gleich, er setzte aber den ihm bestimmte Kontrollbuchstaben ein. Diese Praxis entsprach auch dem immer notwendiger gewordenen Aufsichtsdienst über die Beamten, weil so der Stempler sehr schnell ermittelt werden konnte, wenn Klagen über ihn geführt wurden.«
[1]
https://bayern-arge.de/handbuecher/handbuch-dr-helbig, Bd.1, S. 34 ff.
[Beiträge [#20] und [#21] redaktionell verschoben aus dem Thema "Deutsches Reich Infla: Stempel echt oder falsch ?"]