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Thema:

DDR Fiskalmarken: Verwaltungsgebühr

Sachsendreier53 Am: 07.10.2016 11:44:03 Gelesen: 6442 # 1
Quittungsabschnitt einer Lastschrift der Sparkasse Oschatz / Sachsen vom 31.1.1973. 50 Pfennig Verwaltungsgebühr musste entrichtet werden. Verklebt wurden: 1 gezähnte, grüne Gebührenmarke zu 10 Pfennig (Mark der Deutschen Notenbank) und 2 gezähnte, blaue Marken zu je 20 Pfennig ( MDN) Quittungsbeleg / Untersuchungsbefund eines Personenkraftwagens vom Typ Trabant. Es sind 2 rote, gezähnte Gebührenmarken zu je 2 Mark mit schwarzem Aufdruck Verwaltungsgebühr aufgeklebt. Trotz rechter, beschädigter Marke wurde der Beleg am 30.3.1973 entwertet. Kassiert ist der Beleg in Wermsdorf, durch einen zuständigen VP-Helfer des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes. mit Sammlergruß, Claus
Sachsendreier53 Am: 28.08.2018 13:43:23 Gelesen: 6485 # 2
DDR-Personalausweis-Verwaltungsgebühr: Für die Ausstellung eines neuen Ausweises wurden hier 2,-Mark Verwaltungsgebühr in Steuermarke verrechnet. Ausgestellt ist der Ausweis am 10.08.1987 in Oschatz. Vor Erhalt des Ausweises musste fast immer die Gebühr einige Tage vorher bei der Volkspolizei Dienststelle der Gemeinde/Stadt beglichen werden. Die Verwaltungsmarke wurde ausschließlich immer auf der letzten Seite des Dokumentes verklebt. (03. September 1987) mit Sammlergruß, Claus
bedaposablu Am: 07.12.2023 17:18:55 Gelesen: 1890 # 3
@ Sachsendreier53 [#1] Hallo miteinander! Aus den alten Unterlagen meines Vaters: Ja, es gab auch für DDR-Autos einen "TÜV" und eine Abgasuntersuchung gemäß obigem Untersuchungsbefund und der Quittung für die Abgasprüfung für einen Trabant P601. Oben, hier ebenfalls wie unter [#1], mit 2 x 2,- DDR-Mark-Verwaltungsgebühr-Marke und unten mit 1 x 2,- DDR-Mark-Verwaltungsgebühr-Marke versehen und entsprechend gestempelt. Von den Stempeln und Verwaltungsmarken habe ich Null-Ahnung! Viele Grüße aus Magdeburg! Klaus-Peter
becker04 Am: 24.09.2026 10:51:55 Gelesen: 208 # 4
Hier eine Marke von 60 Pfennig für die Kopie einer Sterbeurkunde 1960 aus der DDR. MfG Klaus [Redaktionell kopiert aus dem Thema "Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten"]
Baber Am: 25.09.2026 10:52:55 Gelesen: 129 # 5
Gebühren für ein Visum zur Ein- und Ausreise in/aus der DDR 1967. Als Österreicher brauchte man 1967 ein Visum zum Besuch von Verwandten in der DDR Fiskalmarken in "2 Währungen" Die Gebührenmarke der Volkspolizei zu 10 Mark und die Verwaltungsmarke zu 5 MDN Kurzzeitig hieß die Währung der DDR Mark der Deutschen Notenbank MDN. Gruß Bernd
DL8AAM Am: 25.09.2026 16:15:14 Gelesen: 93 # 6
@ Baber [#5] Visum zur Ein- und Ausreise in/aus der DDR 1967 Schön dass wir dieses Thema aus allgemeinen Bandwurm- bzw. Sammelthema ("Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten" [1]) ausgegliedert haben. Das macht Sinn. Dein Beispiel [#5] (dort [1] der Beitrag 203) ist aber "nur" die (Wieder-) Ausreisegenehmigung aus der DDR, ausgestellt vom Polizei-Kreisamt in der Stadt Stendal. Kein (Einreise-) Visum bzw. auch keine Genehmigung zur Einreise in die DDR. Ich habe damals 2022 (Beitrag 204) ein aktuelles Beispiel aus dem Jahr 1982 nachgeschoben, das ich hier editiert in Auszügen mal reinkopiere: (...) ... ein Scan aus einem meiner Pässe aus Jugendzeiten, dort ist die "Mehrfaltigkeit" der DDR-Reisebestimmungen für Nicht-DDR-Bürger auch optisch besser getrennt bzw. vollständig abgebildet: Das Visum musste im Vorfeld beantragt werden (ich meine mich erinnern zu können, dass das unsere Verwandten in der DDR tun mussten?), das wurde dann aber auch nicht im Pass vermerkt, sondern es wurde ein entsprechendes Papier ausgestellt, dass wir an der Grenze vorlegen mussten. Sozusagen war das nur eine Genehmigung, um dort das eigentliche Einreise-Visum beantragen zu dürfen. An der Grenze (hier: Herleshausen > Wartha) hat man dann also erst die eigentliche Einreise beantragt. Diese Genehmigung kostete damals 15 Mark (zu zahlen 1:1 "getauscht" in Westmark) und wurde mit einer Gebührenmarke "Verwaltungsgebühr" dargestellt und entsprechend entwertet (08.05.1982). Nach Ankunft in Gotha, unverzügliche Anmeldung beim zuständigen Kreisamt der Volkspolizei (VP). Das hat dann die nötige Aufenthaltsberechtigung ausgestellt (08.05.1982). Da wir aber nur für 2 Tage zu Besuch waren, konnte man bereits am selben Tag, gleichzeitig, die nötige Ausreisegenehmigung beantragen. Für den Besuch brauchte man also vier verschiedene Genehmigungen, vier einzelne Verwaltungsakte ("Vorfeld-Visum", Einreisegenehmigung, Aufenthaltsberechtigung und Ausreisegenehmigung), von denen sich drei jeweils einzeln im Pass verewigt haben. (...) Beste Grüße Thomas [1] https://www.philaseiten.de/thema/4938