Thema:
Sendung unzulässig zurück
Am: 11.06.2015 20:37:17
Gelesen: 19663
# 1
Warum unzulässig
Hallo,
kann mir jemand sagen, warum diese Postkarte unzulässig war ? Vorderseitig ist lediglich ein Bild der Dresdner Innenstadt. Die Karte ist von 1925 und innerhalb Deutschlands gelaufen, Krieg war ja vorbei, also kann es auch nicht die Ansicht der Karte gewesen sein ?
Danke für Aufklärung.
dietbeck
Am: 11.06.2015 20:44:05
Gelesen: 19649
# 2
Hallo,
das Anschriftenfeld durfte nur mit der Anschrift und nicht weiter beschrieben werden, deshalb unzulässig.
Gruß
Guntram
Am: 12.06.2015 07:48:18
Gelesen: 19557
# 3
@ alemannia [#2]
Diese Regelung bestand im Jahre 1925 nicht mehr. Und selbst wenn, wäre eben Nachporto für einen Standardbrief eingehoben worden.
Oder war die Briefmarke manipuliert worden? Oder ist der Aufkleber nachträglich plaziert worden, um bei ebay für eine ansonsten unverkäufliche Allerweltskarte doch noch ein paar Euros herauszuholen?
Am: 12.06.2015 10:26:29
Gelesen: 19513
# 4
@ drmoeller_neuss [#3]
Nach meinem Kenntnisstand wurde ab 1905 bei Ansichtspostkarten die Vorderseite geteilt.
Die linke Seite war für Mitteilungstext vorgesehen, die rechte Seite durfte nicht mit Mitteilungen beschrieben werden, wie hier oberhalb des Aufklebers.
Klar, es hätte Nachporto erhoben werden müssen, ein Vermerk ist aber auf der Karte nicht vorhanden.
Insofern erklärt sich mir der Beleg auch nicht.
Am: 12.06.2015 11:08:16
Gelesen: 19488
# 5
Ergänzend hierzu hätte ich noch eine Frage:
Was wäre gewesen, wenn der Empfänger ein gefordertes Nachporto nicht gezahlt hätte?
Ein Absender ist ja nicht bekannt.
Am: 12.06.2015 11:14:50
Gelesen: 19484
# 6
@ alemannia [#5]
Dann kann die Sendung auch nicht zurück gehen.
Am: 12.06.2015 11:24:35
Gelesen: 19473
# 7
@ drmoeller_neuss [#6]
Wie kommst Du darauf? Die Absenderadresse steht doch oben links neben der Marke! Das ist keine Mitteilung.
Einfach mal das Bild auf den eigenen Rechner kopieren und vergrößern/drehen, das hilft weiter. ;-) Allerdings kommt man wegen der geringen Bildgröße bzw. Auflösung schnell an seine Grenzen. Man meint eventuell eine geteilte Marke zu erkennen, aber ein besseres Bild würde sicher Klarheit bringen.
Gruß Michael
Am: 12.06.2015 11:27:52
Gelesen: 19467
# 8
@ dietbeck [#1]
Ein Scan der Bildseite wäre ebenfalls hilfreich, vielleicht liegt darin der Stein des Anstoßes.
Gruß Michael
Am: 12.06.2015 11:48:26
Gelesen: 19459
# 9
@ drmoeller_neuss [#3]
Wie kommst Du auf diese Aussage?
In der ADA V,1 - Postordnung mit Ausführungsbestimmungen vom 30. Januar 1929 steht im §2 Absatz II folgendes zu lesen:
Bei Postkarten und Drucksachen in Kartenform gilt die Aufschriftseite als Außenseite, jedoch muß mindestens die rechte Hälfte der Aufschriftseite frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben.
Im §7, Absatz V wird bestimmt:
Postkarten, die den Bestimmungen (I bisIV) nicht entsprechen, unterliegen der Briefgebühr
Dies wird in den Ausführungebestimmungen relativiert: Die Bestimmung in Abs. V bezieht sich n i c h t auf Postkarten, die gegen die Vorschriften der §2, 3 oder 4 verstoßen und deshalb u n z u l ä s s i g sind.
Ich denke, dass diese Vorschrift von einem kleinlichen Postbeamten mal Gassi geführt wurde.
Gruß
wuerttemberger
Am: 12.06.2015 16:03:18
Gelesen: 19396
# 10
Hi,
hier mal in grösser.
dietbeck
Am: 12.06.2015 16:44:29
Gelesen: 19385
# 11
@ dietbeck [#10]
Hallo,
mit der Marke scheint alles in Ordnung zu sein. Zeigst Du bitte noch die Bildseite der Karte?
Gruß Michael
Am: 12.06.2015 18:01:08
Gelesen: 19361
# 12
@ inflamicha [#11]
Und hier die Bildseite:
Am: 12.06.2015 21:31:17
Gelesen: 19322
# 13
@ dietbeck [#12]
Vielen Dank. Gibt leider auch nix her.
Gruß Michael
Am: 13.06.2015 11:10:56
Gelesen: 19276
# 14
@ wuerttemberger [#9]
Bei Postkarten und Drucksachen in Kartenform gilt die Aufschriftseite als Außenseite, jedoch muß mindestens die rechte Hälfte der Aufschriftseite frei sein von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden Angaben.
Meiner Ansicht nach trifft das aber auf diese Karte nicht zu, da eine Absenderangabe auch der Beförderung dient, z.B. wenn sie wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geht.
Beste Grüße
Eckhard
Am: 13.06.2015 11:20:20
Gelesen: 19268
# 15
@ JohannesM [#14]
meiner Ansicht nach trifft das aber auf diese Karte nicht zu, da eine Absenderangabe auch der Beförderung dient, z.B. wenn sie wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geht.
Diese Ansicht hat aber der Postbeamte damals nicht geteilt, denn er hat die Bestimmung in §2, Abs I ernst genommen, in der steht, dass die Absenderangaben auf der linken Seite der Anschriftseite zu stehen haben.
Gruß
wuerttemberger
Am: 13.06.2015 16:09:37
Gelesen: 19221
# 16
Hallo zusammen,
abschließend meine Meinung dazu:
Es handelt sich um eine Ansichtspostkarte, für die eine Angabe der Absenderanschrift nicht vorgeschrieben und für die Beförderung nicht notwendig war. Somit ist die Absenderangabe eine Mitteilung und darf nicht in das Anschriftenfeld geschrieben werden.
Letztendlich geht es ja um die Lesbarkeit für Verteiler und Zusteller.
Es gibt Karten, da wurde aus Platzmangel sogar zwischen Ort und Straße des Empfängers geschrieben.
Gruß
Guntram
Am: 13.06.2015 22:25:56
Gelesen: 19172
# 17
@ wuerttemberger [#15]
Das könnte auch unser Agenturbetreiber gewesen sein, der besch.. sich auch wegen jedem Gramm zuviel.
Beste Grüße
Eckhard
Am: 16.06.2016 20:59:07
Gelesen: 18424
# 18
Guten Abend,
Es war einmal eine Karte, die sollte von Marburg an der Drau (heute Maribor) nach Budapest geschickt werden. An einem Mittwoch, genauer am 17. Januar 1917 wurde sie geschrieben und vermutlich am gleichen Tag zur Post gegeben. Nur über die k.u.k Zensurstelle ist sie nicht hinausgekommen.
Und hier der Zensur- bzw. Retour-Stempel:
Was wohl der Grund war?
Ich lese:
Marburg, 25. Jänner 1925
Ich bin noch heute
beim Rader(Kader?) 2 meiner
Helden habe ich verloren
Daß macht mir die
riesigste Sorge
...???
Viele Grüße
Olaf
Und hier der Zensur- bzw. Retour-Stempel:
Was wohl der Grund war?
Ich lese:
Marburg, 25. Jänner 1925
Ich bin noch heute
beim Rader(Kader?) 2 meiner
Helden habe ich verloren
Daß macht mir die
riesigste Sorge
...???
Viele Grüße
Olaf
Am: 17.06.2016 08:31:56
Gelesen: 18376
# 19
@ DERMZ [#18]
Die Mitteilung endet "... haben sich verloren Das macht mir die wenigste Sorge", soweit ich das lesen kann, und ist natürlich von 1917. Den Namen kann ich aber auch nicht recht entziffern. Wahrscheinlich ist der k.u.k. Zensor über die "verlorenen Helden", die nur geringe Sorge machten, gestolpert. Schätze aber, das waren vielleicht Schulbuben, die sich bei einem Ausflug verlaufen hatten, falls man sich mitten im Krieg noch Schulausflüge leisten konnte.
-jmh
Am: 17.06.2016 16:12:42
Gelesen: 18325
# 20
@ jmh67 [#19]
Danke jmh,
das mit den verlorenen Helden war auch mein Gedanke, aber was sich dahinter wirklich verborgen hat, werden wir wahrscheinlich nicht mehr erfahren können.
Gruss Olaf
Am: 24.09.2020 12:23:59
Gelesen: 14385
# 21
Hallo zusammen,
beim folgenden Nebenstempel ist der Text der 3. Zeile vor "fehlt" nicht lesbar:
Wer kann helfen, idealerweise einen ähnlichen, aber lesbaren, Abschlag zeigen?
Der Stempel befindet sich auf einem R-Brief von Berlin-Zehlendorf (Amerikanischer Sektor) nach Sachsen in die SBZ.
Die vorgenommene Frankatur mit überdruckten Marken (Posthörnchen) war nicht zulässig.
Gruß
Guntram
Wer kann helfen, idealerweise einen ähnlichen, aber lesbaren, Abschlag zeigen?
Der Stempel befindet sich auf einem R-Brief von Berlin-Zehlendorf (Amerikanischer Sektor) nach Sachsen in die SBZ.
Die vorgenommene Frankatur mit überdruckten Marken (Posthörnchen) war nicht zulässig.
Gruß
Guntram
Am: 24.09.2020 13:06:32
Gelesen: 14365
# 22
@ DERMZ [#18]
Es war einmal eine Karte, die sollte von Marburg an der Drau (heute Maribor) nach Budapest geschickt werden. An einem Mittwoch, genauer am 17. Januar 1917 wurde sie geschrieben und vermutlich am gleichen Tag zur Post gegeben. Nur über die k.u.k Zensurstelle ist sie nicht hinausgekommen.
Hallo Olaf,
wie kommst du darauf, daß die Karte über die k.u.k. Zensurstelle nicht hinausgekommen ist? Die Karte hat den Empfänger in Budapest erreicht. Einen Zurückstempel kann ich auf der Karte nicht finden. Vielleicht hast du dich durch den Zensurstempel irritieren lassen. Dieser lautet: Zensuriert / k.u.k. Zensurstelle / Marburg. Bis auf den fehlenden Aufgabestempel also alles in Ordnung.
Gruß
Postgeschichte
Am: 24.09.2020 15:41:31
Gelesen: 14318
# 23
@ alemannia [#21]
Hallo Guntram,
die Abbildung des ganzen Beleges hilft sicher weiter.
Gruß
Postgeschichte
Am: 24.09.2020 16:27:36
Gelesen: 14295
# 24
@ Postgeschichte [#23]
Hallo,
wenn es weiterhilft, kein Problem:

Gruß
Guntram

Gruß
Guntram
Am: 26.09.2020 15:55:30
Gelesen: 14223
# 25
@ alemannia [#24]
Hallo Guntram,
vielen Dank für die Abbildung. Es dürfte sich in der Tat um die Zurücksendung bezüglich der Postwertzeichen handeln. Habe es leider nicht mehr gefunden, mir ist aber ein ähnlicher Stempel in Erinnerung der lautete "Gültiges Postwertzeichen fehlt". Das Wort "fehlt" kann ich in der unteren Zeile erkennen. Vielleicht findet ein anderer Forumteilnehmer einen besser lesbaren Abschlag.
Gruß
Postgeschichte
Am: 26.09.2020 16:02:02
Gelesen: 14214
# 26
@ alemannia [#24]
Nachdem auf der Rückseite eine Ankuftsstempel von Glauchau aufscheint, ist der Brief offensichtlich doch befördert worden. Ist der Stempel "Zurück......." etwa nachträglich angebracht worden?
Gruß
Bernd
Am: 26.09.2020 16:26:57
Gelesen: 14202
# 27
@ Baber [#26]
Hallo Bernd,
auch ich hatte Postwertzeichen vor "fehlt" vermutet, wollte es aber nicht schreiben, um nicht zu beeinflussen.
Erstaunlich, dass der Brief überhaupt befördert wurde. Den Postämtern in West-Berlin war doch bekannt,dass die Marken bei Sendungen in die SBZ nicht anerkannt wurden. Seit den Währungsreformen in Ost und West waren ja auch schon ca. 6 Wochen vergangen.
Vielleicht war es auch nur eine "Provokation" im Zusammenhang mit dem Postkrieg.
Gruß
Guntram
Am: 26.09.2020 16:44:00
Gelesen: 14188
# 28
@ alemannia [#27]
Wie wurde denn früher der Rückschein an einem solchen Schreiben befestigt?
Ich sehe keine entsprechenden Spuren.
Am: 26.09.2020 16:57:33
Gelesen: 14181
# 29
@ bovi11 [#28]
ADA V, 1, Teil A, § 28 Rückschein:
V, 2, § 23 Rückscheinsendungen
"II Der Rückschein ist vom Annahmebeamten sorgfältig und deutlich auszufertigen und der Briefsendung oder der Paketkarte haltbar beizufügen."
Am: 26.09.2020 17:06:12
Gelesen: 14175
# 30
@ alemannia [#29]
Hmmm - das hatte ich auch nachgelesen. Aber wie wurde das seinerzeit bewerkstelligt, daß die beiden Teile zusammengehörend befördert wurden? Irgendwie müssen die ja während des Transports zusammengeblieben sein.
Heute wird der Rückschein ja rückseitig aufgeklebt und die unterzeichnete Karte abgetrennt und zurückgeschickt. Rechts und links bleiben dann die Haltestege am Brief.
Am: 26.09.2020 17:38:14
Gelesen: 14166
# 31
@ bovi11 [#30]
Das ist schon klar.
Kannst ja nachforschen und das Ergebnis hier posten.
Aber ansonsten hast du keine Antwort auf meine Eingangsfrage?
Am: 26.09.2020 18:10:15
Gelesen: 14146
# 32
@ alemannia [#31]
Das ist ja eine der sich aus dem Kontext ergebenden Fragen.
Ist der Brief tatsächlich als Einschreiben gegen Rückschein gelaufen?
Der Gummistempel erscheint mir nämlich nicht schlüssig. Das "Zurück" steht linksbündig, während der weitere Text "Unzulässig" und ??? ??? fehlt" zentriert sind.
Die untere Zeile könnte auch "??? Rückschein fehlt" heißen. So einen Stempel habe ich aber noch nie gesehen.
Es gab 1949 vergleichbare Stempel in Sachsen mit "Zurück" und "Unzulässig" mit oder ohne Ergänzungen "wegen Zusatzmarke" oder "Marke unzulässig". Grund waren in dem Fall aufgeklebte Notopfermarken oder "Helft Berlin" Marken.
An diese Postkriegsstempel erinnerte mich der Stempel sofort.
Am: 18.11.2020 19:57:21
Gelesen: 13955
# 33
Hier eine Behelfsganzsache P 698I der Britischen Zone RPD Hamburg, Ausgabekontrollstempel HAMBURG 6 vom 05.07.1945 (rot mit integriertem Freivermerk "BEZAHLT"), Abgangsstempel (24) HAMBURG 1 vom 09.07.1945 (Maschinenstempel UB c).
Die Karte ist nach SOMMERSCHENBURG ü. Helmstedt, Post Eilsleben-Land adressiert. Das " ü. Helmstedt" ist postseitig durchgestrichen und es findet sich weiter oben handschriftlich " Unzulässig / zrk".
Die Karte wurde somit an die Absenderin zurückgeschickt. Warum? Sommerschenburg (ein Ortsteil von Sommersdorf in Sachsen-Anhalt) lag seinerzeit in der SBZ und der Interzonenpostverkehr wurde erst Ende Oktober 1945 wieder aufgenommen.

In diesem Zusammenhang interessant ist der erste Satz im Text der Rückseite. Der Absenderin hatte man auf dem Posamt wahrscheinlich nur gesagt, dass Briefe noch nicht zulässig sind, aber nicht mitgeteilt, dass es noch keine Postverbindung in die SBZ gibt. So hat die Absenderin letztlich auch die Postkarte vergebens geschrieben.
Beste Grüße
Ulrich

In diesem Zusammenhang interessant ist der erste Satz im Text der Rückseite. Der Absenderin hatte man auf dem Posamt wahrscheinlich nur gesagt, dass Briefe noch nicht zulässig sind, aber nicht mitgeteilt, dass es noch keine Postverbindung in die SBZ gibt. So hat die Absenderin letztlich auch die Postkarte vergebens geschrieben.
Beste Grüße
Ulrich
Am: 27.12.2021 18:28:31
Gelesen: 11778
# 34
Kann mir jemand sagen, waurm dieser Beleg "unzulässig" war ? Treuebrietzen lag in der SBZ, die Empfängeradresse in der Bizone. Die Marken und das Porto sollten kein Anstoss sein, November 1947 sollte ja kein Problem sein für die Zusendung eines normalen Briefes von Ost nach West.
Gabe es irgendeine Form von Streik zu diesem Zeitpunkt, die den Postverkehr beeinträchtigte oder andere postalische Schwierigkeiten ?
Am: 30.04.2023 09:46:01
Gelesen: 9055
# 35
Briefdrucksache vom 18.10.1976 von Essen-Überruhr nach Izmir/Türkei, mit Aufkleber vom Bahnpostamt München "Zurück an den Absende, Briefdrucksachen sind nach dem Ausland unzulässig".
Schönen Gruß
Sepp
Schönen Gruß
Sepp
Am: 09.09.2023 16:12:57
Gelesen: 7769
# 36
Brief vom 16.01.2012 von Berlin an eine Packstation in Berlin, unzulässig an Packstation, entsprechender Stempel, handschriftlicher Vermerk und gelbes ZURÜCK-Label.

Schönen Gruß
Sepp

Schönen Gruß
Sepp
Am: 20.09.2025 18:53:56
Gelesen: 4627
# 37
Hallo,
ich habe den Brief als Büwa am Schalter abgegeben und frankieren lassen. Dann sollte ich am Schalter noch BÜWA draufschreiben.
Das war vorgestern. Heute lag es wieder im Postkasten. Erstmal sagt der Code nicht warum. 2. habe ich auf den Verstand des Verkäufers gebaut. 3. weiß ich nicht wie weiter. Ich werden nochmal die 3 Kilometer hin fahren und mich wieder inkompetent bedienen lassen. Ist mein Porto futsch? Was heißt AGB geprüft?
Geöffnet wurde der Brief nicht, so dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wegfällt. Zudem war wirklich nur ein Buch drin.
Gruß
Uwe
Am: 20.09.2025 19:22:04
Gelesen: 4616
# 38
@ Altmerker [#37]
Hallo Uwe!
Das Produkt "BüWa" gibt es seit 01.07.2024 nicht mehr; es heißt jetzt "Warensendung".
Die Warensendung kostet bei Maximalmaß 35 * 25 * 5 cm (müsstest Du mal selber nachmessen, geht aus dem Foto nicht hervor) und Gewicht bis 1 kg 2,70 €.
Bei Gewicht bis 2 kg (das scheint mir aus dem gelben Postlabel hervorzugehen) 3,55 €.
Und leider sind die Regeln der Post inzwischen so, dass Du nicht mehr zufrankieren darfst, um das alte, zu niedrige Porto zu erhöhen - Du musst neu verpacken und neu frankieren; deine 2,90 € sind damit verloren. Ob der Versuch, den Verkäufer wegen falscher Beratung in Regress zu nehmen, die Mühe wert ist, bezweifle ich. Ich würde ihm an Deiner Stelle wohl ordentlich die Meinung sagen, die verlorenen 2,90 € aber einfach abschreiben.
Ach, und bevor im zweiten Anlauf wieder etwas schief geht: Das Wort "Warensendung" muss über der Empfängerangabe stehen. Gedruckt, gestempelt oder handschriftlich - nach deiner Wahl, aber jedenfalls zweifelsfrei lesbar.
Jörg
Am: 21.09.2025 17:43:36
Gelesen: 4483
# 39
@ JoergH [#38]
Hallo,
danke für den Tipp! Ich habe zum heiligen Sonntag die Bahnhofsbuchhandlung aufgesucht, er war nicht da. Dessen Kollegin konnte nichts dafür. Nun geht es in die neue Runde, das Geld ist futsch, aber vielleicht passt der Pappumschlag ja mal in ein Exponat. :-)
Schönen Sonntag noch
Uwe
Am: 01.11.2025 17:45:11
Gelesen: 3660
# 40
Hallo zusammen,
hier eine Ostergrußkarte aus Blankenloch (nördlich von Karlsruhe) vom 01.03.1947 mit Ziel Österreich, portorichtig frankiert mit 45 Rpf. Die Karte wurde zurückgeschickt mit der gerahmten Begründung: " Zurück / Bebilderte Postkarten / unzulässig.". Bei diesem Bild eigentlich lächerlich.

Beste Grüße
Ulrich

Beste Grüße
Ulrich
Am: 07.03.2026 09:21:36
Gelesen: 1976
# 41
Brief vom 11.12.2025 von Berlin nach Forchheim. Zurück wegen unzulässiger Frankatur. Ich gehe davon aus das die Marke schon einmal verwendet und deshalb beanstandet wurde. Hinten und vorne entsprechende Aufkleber der Post.


Schönen Gruß
Sepp


Schönen Gruß
Sepp
Am: 07.03.2026 15:19:30
Gelesen: 1912
# 42
@ Briefuhu [#41]
Hallo Briefuhu,
die Marke zu 85 Ct ist offensichtlich schon mal verwendet worden. Schaue einmal links neben der roten 8 und im Fenster mit dem Rentier: Da sind Konturen eines weiteren Stempels zu erkennen. Über dem Fenster meine ich "ZEN" von "BRIEFZENTRUM" zu erkennen.
Beste Grüße
JAI
Hallo Briefuhu,
die Marke zu 85 Ct ist offensichtlich schon mal verwendet worden. Schaue einmal links neben der roten 8 und im Fenster mit dem Rentier: Da sind Konturen eines weiteren Stempels zu erkennen. Über dem Fenster meine ich "ZEN" von "BRIEFZENTRUM" zu erkennen.
Beste Grüße
JAI
Am: 07.03.2026 16:31:50
Gelesen: 1893
# 43
@ JAI [#42]
Danke für den Hinweis. Den zweiten Stempel habe ich auch bemerkt. Deshalb auch der Ausschnitt der Marke. Hätte auf den zweiten Stempel hinweisen können.
Schönen Gruß
Sepp