Liebe Freunde,
im §27 des DÖPV [1] ist folgendes festgelegt:
Um in Bezug auf Portofreiheit die wünschenswerthe Gleichförmigkeit zu erlangen, soll für den inneren Verkehr in Zukunf als allgemeiner Grundsatz gelten, daß außer den Sendungen der Allerhöchsten und höchsten Personen nur diejenigen der Behörden in reinem Staatsdienst=Angelegenheiten Anspruch
auf Portofreiheit haben.
Portofreiheitsbewilligungen für andere Sendungen sollen möglichst ver=
mieden werden. Die für Privatpersonen, Vereine u. S. W. früher bewilligten
Portofreiheiten sollen aufgehoben, oder doch so weit als möglich beschränkt
werden. [2]
Auf diesen Paragraf bezog sich die Schreiberin dieses Briefes:


Brief 1867 Triest - Philippsthal von Herzogin Helene zu Württemberg-Oels [3] (zweite Ehefrau von Eugen von Württemberg [4]) an Marie von Württemberg [5] (Tochter aus erster Ehe von Eugen von Württemberg)
Adressiert:
Ihro k. Hoheit
der Landgräfin zu Hessen Philippsthal
geborne Prinzessin von Württemberg
in Philippsthal
bei Vacha und Eisenach
über Nürnberg und Bamberg
Herrsch(aftlich) frey
lt. Post-Conv §27
Absenderin Hzgin v Württemberg
Stempel:
TRIEST | 10 | 5 | V. M.
WIEN | 12 | ? | 6 F.
SALZUNGEN | 13 | 5 | 1867
VACHA | 14 | 5 | 1867
Vorderseitig ist ein Teilfrankostrich zu sehen, ausserdem eine Taxe 12 in rot, gestrichen in blau und ersetzt durch einen Haken den ich nicht interpretieren kann.
Fällt somit die Herzogin unter die portobefreiten "Allerhöchsten und höchsten Personen"?
Für alle Interessierten hier auch noch der Inhalt, ich habe nicht versucht ihn zu entziffern, da ich die Schrift einfach schrecklich finde.



Interessant finde ich, dass der Brief von 14.4.67 datiert, aber erst fast einen Monat später zur Post gegeben wurde. Gut vielleicht hat die Frau Herzogin bei der Abfassung eine Pause einlegen müssen.
Liebe Grüße,
harald
[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-%C3%96sterreichischer_Postverein
[2]
https://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/18500620_Bayern.pdf
[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Helene_zu_Hohenlohe-Langenburg
https://www.bamberger-antiquitaeten.de/unser-angebot/antiquitaet/familienportrait-der-herzogin-helene-zu-wuerttember/
[4]
https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_von_W%C3%BCrttemberg_(1788%E2%80%931857)
[5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Marie_von_W%C3%BCrttemberg_(1818%E2%80%931888)
@ bignell [#1]
Lieber Harald,
wie immer ein ganz besonderer Brief von dir - klasse!
Die Absenderin entstammte zwar dem Hochadel, genoß jedoch keine Portofreiheit in Österreich - wie auch?
Der mit "Herrschaftlich frey" titulierte Brief wäre innerhalb ihres Landes bzw. Postgebietes sicher portofrei befördert worden, aber nicht von Österreich aus. Sie war ja keine regierende Fürstin/Königin/Kaiserin/Herzogin/Großherzogin und hatte daher auch keinen Anspruch auf die aktive Post-Portofreiheit anzusprechen.
Daher hatte man in Triest mit Rötel korrekt den Brief als gewöhnlichen Postvereinsportobrief über 20 Meilen unter einem Loth mit 9 Kr. rheinisch plus 3 Kr. rh. Portozuschlag = 12 Kr. rheinisch taxiert und die nächste Post mit diesem Porto belastet.
Später, wo genau ist schwer zu sagen, strich man diese 12 Kr. Rötel, um sie nach Prüfung eeiner potentiellen Portofreiheit durch eine blaue 12 Kr. Taxe zu ersetzen. Letztlich wurde die Abgabepost mit 12 Kr. rh. belastet und musste diesen Betrag von der Empfängerin einziehen lassen. Danach erfolgte die Rückerstattung an Österreich.
Der Brief zeigt in vorzüglicher Weise, dass auch im DÖPV zu unterscheiden war, wer aktiv portofrei war und wer nicht.
In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass die Empfängerin im DÖPV nicht passiv portobefreit war (war wohl der Grund der Strichung) und somit, wie jeder andere auch, das Porto zahlen musste, wenn sie den Brief haben wollte.
Die zeitliche Diskrepanz zwischen dem Verfasssen des Briefes und der Postaufgabe dürfte private Gründe gehabt haben - an den 12 Kreuzern sollte es eher nicht gelegen haben ... das war für diese Herrschaften nicht mal Kleingeld.
LG,
Ralph
@ bayern klassisch [#2]
Lieber Ralph,
danke für Deine Ausführungen, also hat die Frau Herzogin eine Portofreiheit beansprucht, die ihr nicht zustand - da wird es wohl mehr um das Privileg gegangen sein, als um den aus ihrer Sicht geringen Betrag.
Liebe Grüße,
harald
@ bignell [#3]
Lieber Harald,
von ihrer Heimat aus hätte sie wohl einen portofreien Brief nach Österreich verschicken können - nur anders herum halt nicht.
LG,
Ralph