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Thema:

BDPh untersagt Lars Böttger die Fälschungsbekämpfung bei Ebay für den BDPh

Richard Am: 05.10.2026 09:21:54 Gelesen: 2952 # 1
Fälschungsbekämpfung bedarf mehr als guter Worte! (pcp) Aus dem Jahresbericht des bisherigen APHV-Präsidenten Wolfgang Lang: „Auch im vergangenen Jahr wurden durch den APHV mehrere Dutzend Abmahnungen gegen Schwarzhändler und Anbieter von Fälschungen ausgesprochen. … Eine qualifizierte und nützliche Quelle zum Aufspüren von ahndenswerten Vergehen ist das Forum „StampsX“. Meldungen auf dieser Plattform hatte bis vor einigen Monaten der bekannte Prüfer Lars Böttger als Watchdog überprüft, die Anbieter teils angeschrieben und nötigenfalls Angebote löschen lassen. Dies tat Lars ehrenamtlich für den BDPh. Letzterer (der BDPh] möchte aber nicht mehr mit der Fälschungsbekämpfung bei ebay in Verbindung gebracht werden können und untersagte Lars Böttger die Verwendung der sich auf den BDPh berufenden Watchdog-Funktion. Ich bin der Meinung, dass ebay nicht unüberwacht bleiben darf und bat Lars Böttger anlässlich der Jahreshauptversammlung des BPP in Nürnberg um die Fortführung seiner seit 20 Jahren bewährten Arbeit. Als Aufwandsentschädigung zahlen ihm APHV und BPP monatlich eine niedrige dreistellige Summe. Der BDPh wollte sich hierbei nicht beteiligen und der BDB machte seine Beteiligung vom BDPh abhängig, sagte aber seine moralische Unterstützung zu. Auch ebay konnte und wollte keine finanziellen Mittel zur Sauberhaltung der Plattform aufbringen; schaltete aber wenigstens eine funktionierende Mailadresse für zu löschende Angebote frei. …“ Wie sich auch hier die Zeiten ändern! 1970 war eine gemeinsam von APHV und BDPh getragene „Bundeszentrale für Fälschungsbekämpfung“ ins Leben gerufen worden, die vom damaligen APHV-Geschäftsführer Günter Schmidt-Lonhard und dem Berliner Oberstaatsanwalt und BDPh-Vorstand Karl-Heinz Dobbert über viele Jahre engagiert betreut wurde. Mitte der 1980er-Jahre war es besonders Wilhelm van Loo, der sich der Fälschungsbekämpfung für den BDPh und dem BPP verschrieb und als Bundesstellenleiter und später als Vizepräsident im BDPh und BPP Wegweisendes erreichte. Und heute? Die BDPh-Internetseite weist Vorstandsbeisitzer Konrad Krämer aus Alsdorf als zuständig für Fälschungserkennung und Sammlerschutz aus. In der Kommunikation des Verbandes ist über Aktivitäten aber nichts zu lesen, auch wenn es dafür eine Beisitzerin für das Ressort Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation gibt. [1] https://aphv.de/faelschungsbekaempfung-bedarf-mehr-als-guter-worte/
Vernian Am: 05.10.2026 10:07:32 Gelesen: 2910 # 2
Also abgesehen von dem Umstand, dass die Überschrift so wohl nicht richtig ist - der BDPh untersagt nicht L.B. die Fälschungsbekämpfung, sondern nur das sich auf den BDPh berufen in dieser Funktion - zeigt doch die ganze Meldung, dass da offensichtlich die Meisten keinerlei Interesse daran haben, dass dererlei gemacht wird. Das eBay selbst da kein Interesse hat ist ohnehin klar, dass aber der BDPh da auch einstimmt, dass sollte doch sehr zu denken geben ...

Außenwirkung: Der Lobbyismus hat auch hier Einzug gehalten, warum also sollte man da dem BDPh noch Vertrauen entgegen bringen?

V.
User #357456033 Am: 05.10.2026 11:19:44 Gelesen: 2843 # 3
@ Vernian [#2] Außenwirkung: Der Lobbyismus hat auch hier Einzug gehalten, warum also sollte man da dem BDPh noch Vertrauen entgegen bringen? Das frage ich mich auch gerade. Bei diesem Vorgang stellen sich mir die Nackenhaare auf. Großer Dank und Respekt, dass Herr Böttger die Arbeit fortsetzt. Aber wozu, wenn der BDPh nicht mehr dahintersteht? Welche Rolle soll der BDPh eigentlich beim Schutz seiner Mitglieder vor Fälschungen spielen? Nun erst recht allen einen guten Start in die neue Woche, LG Carsten
22028 Am: 05.10.2026 13:14:31 Gelesen: 2744 # 4
Ich könnte mir gut vorstellen, dass da der BDPh Justiziar mitgespielt hat, ähnlich wie beim Folienproblem, um nicht von Abgemahnten angreifbar zu sein. Andererseits hätte ich mir gewünscht, dass das Thema seitens des BDPh publiziert worden wäre, gab es da nicht eine Dame für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation? Andererseits habe ich die weitere Befürchtung, dass diese die Tragweite des Themas als Nicht-Philatelistin gar nicht realisiert.
Nachtreter Am: 05.10.2026 13:34:50 Gelesen: 2712 # 5
@ 22028 [#4] Fängt das Problem nicht schon beim Fall "Journalist" (J. Olschimke) an? Auch wenn der "Schaden" hier (zu erst einmal) zu Lasten der Post und erst in der Folge mglw. zu Lasten von Sammlern geht? Fragt Nachtreter
Werner P. Am: 05.10.2026 15:02:19 Gelesen: 2633 # 6
Ich nehme das zum Anlass, meine Mitgliedschaft beim BDPh zu kündigen. Schade um das Geld. War eh noch nie ein Fan dieses Vereins.
nagel.d Am: 05.10.2026 16:09:21 Gelesen: 2554 # 7
Zum Thema Fälschungsbekämpfung habe ich meine eigene Erfahrung gemacht mit dem BDPH. Ich hatte das Problem, daß ich bei Ebay eine Fälschung (auf den ersten Blick nicht offen erkennbar) erstanden habe. Da ich über Ebay nicht weiter gekommen bin, hatte ich mich an den BDPH und die dortige Fachstelle gewandt, mit dem Ergebnis, daß mir geraten wurde ich möge einen Anwalt einschalten und diesen über meine Versicherung zahlen solle. Den genauen Wortlaut bekomme ich jetzt nicht mehr zusammen (ist schon über 10 Jahre her). Die Fachstelle des BDPh wollte sich der Sache nicht annehmen. Ich habe es bei dem Telefonat belassen.
bayern klassisch Am: 05.10.2026 18:56:33 Gelesen: 2400 # 8
LB ist ein Glücksfall für die Philatelie. Wer das nicht begreift und ihn nicht unterstützt, ist ein Versager.
wuerttemberger Am: 05.10.2026 18:59:36 Gelesen: 2394 # 9
@ Post-Bote [#3]

Großer Dank und Respekt, dass Herr Böttger die Arbeit fortsetzt. Aber wozu, wenn der BDPh nicht mehr dahintersteht?

Mein Dank gilt auch Lars Böttger für seine unermüdliche Arbeit, aber es braucht nun wirklich keinen BDPh (mehr) dazu.
User #357456033 Am: 05.10.2026 20:10:29 Gelesen: 2309 # 10
@ wuerttemberger [#9] Genau das ist für mich der entscheidende Punkt. Es geht mir gar nicht darum, dass Herr Böttger für seine Arbeit zwingend das Etikett „BDPh“ braucht. Im Gegenteil: Wenn er diese wichtige Arbeit mit Unterstützung von APHV und BPP unabhängig fortsetzt, ist das ausdrücklich zu begrüßen. Die Frage ist vielmehr, warum der BDPh sich ausgerechnet aus diesem Bereich zurückzieht bzw. nicht mehr mit dieser Tätigkeit in Verbindung gebracht werden möchte. Fälschungserkennung und Sammlerschutz gehören doch zu den Themen, bei denen ein großer Philatelistenverband besondere Verantwortung übernehmen sollte. Dass Herr Böttger weitermacht, ist eine gute Nachricht. Dass der BDPh dabei offenbar keine Rolle mehr spielen möchte, bleibt für mich jedoch erklärungsbedürftig. LG Carsten
johanneshoffner Am: 05.10.2026 20:13:37 Gelesen: 2300 # 11
Bevor wir wie wild spekulieren, wäre es angemessen Lars Böttger und einen Vertreter des BDPh zu Wort kommen zu lassen. Vielleicht gibt es ja Aspekte, die dem Ganzen Sinn geben. Vielleicht ist die Aufregung berechtigt, vielleicht auch nicht. Viele Grüsse, Johannes Hoffner
drmoeller_neuss Am: 05.10.2026 20:35:19 Gelesen: 2262 # 12
@ 22028 [#4] Ich könnte mir gut vorstellen, dass da der BDPh Justiziar mitgespielt hat, ähnlich wie beim Folienproblem, um nicht von Abgemahnten angreifbar zu sein. [Absatz verschoben ins Thema Bleisulfid] Bei der Fälschungsbekämpfung zählen Fakten. Im Zweifel wird eben nicht gemeldet und nicht gelöscht. Gemeldet wurden nur die eindeutigen Fälschungen, die man an den Abbildungen sicher erkennen kann. Das kann man natürlich auch als Kritikpunkt an der Fälschungsbekämpfung sehen, dass die Anbieter, die bewusst unscharfe Photos mit einer verschwurbelten Beschreibung einstellen, ungeschoren davon kommen. Am Ende entscheidet ohnehin ebay über die Löschung. Die Plattform hält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Artikel löschen zu dürfen. In der Vergangenheit war die Löschung von Artikeln aus der Zeit des Dritten Reiches häufig willkürlich und nicht nachvollziehbar. Ansprüche gegen unberechtigte Löschungen können Anbieter de facto nicht geltend machen. Für die Abmahnungen sind ohnehin der APHV und der BPP verantwortlich. Der BDPh kann gar nicht abmahnen. Die Fälschungsbekämpfung ist durch die Satzung des BDPhs gedeckt, siehe §2 Satz 3 h: [1] Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht: h.) Beratung der Mitglieder durch allgemeine Aufklärung über Missstände und deren Bekämpfung im Bereich der Philatelie. Auch Punkt c. umfasst die Fälschungsbekämpfung: c. Förderung, Vertiefung und Verbreitung von Kenntnissen auf den verschiedenen Wissensgebieten. Der BDPh scheint aber die Lust an diesem Thema verloren zu haben. Wann erschien der letzte Artikel zu diesem Thema in der Verbandszeitschrift "Philatelie"? Für mich wäre es am ehrlichsten, wenn man Punkt h. ganz aus der Satzung streichen würde. [1] https://www.bdph.de/fileadmin/Dateien/Downloadbereich/Der_Verband/2020-01-09_Satzung.pdf
filunski Am: 05.10.2026 23:12:33 Gelesen: 2134 # 13
@ johanneshoffner [#11]

"Lars Böttger und einen Vertreter des BDPh zu Wort kommen zu lassen."

Hallo Johannes,

das ist wohl wahr und wäre auch wünschenswert, wird aber leider, wie zumindest vom aktuellen BDPh-Vorstand stoisch praktiziert, nicht geschehen.

Lars ist hier immer offen und präsent und nennt die Dinge beim Namen. Ganz anders jedoch der derzeitige BDPh-Vorstand, der die Web-Öffentlichkeit scheut "wie der Teufel das Weihwasser" und auch, nicht nur bei mir, den Eindruck hinterlässt, dass wer sich nicht daran hält, einen Maulkorb verpasst bekommt.

Wir hatten hier ja einmal ein im Forum recht aktives, damaliges BDPh-Vorstandsmitglied (Eric S.), der aber aus dem Vorstand "gemobbt" wurde.

Man möge dies alles sehen wie man will, es spricht weder für Seriosität noch für einen Verband der seinen Mitgliedern gegenüber mit "offenen Karten" spielt.

Grüße,
Peter
TeeKay Am: 06.10.2026 12:39:27 Gelesen: 1876 # 14
Der BDPh Vorstand könnte auch mal für sich selbst und für alle öffentlich definieren, was die Funktion des BDPh in der Zukunft sein soll. Und dann daraus eine Organisationsstruktur, Budgets, Verantwortungen und Verantwortliche und vor allem konkrete Handlungen ableiten. Derzeit dümpelt die Organisation vor sich hin, die eigene Auflösung fest im Blick, ohne sie als solche zu erkennen.
bovi11 Am: 06.10.2026 12:53:22 Gelesen: 1864 # 15
Nur zur Klarstellung: Dank APHV und BPP werden Fälschungsmeldungen von Lars an eBay gemeldet und in der Regel dann auch gelöscht. Was im BDPh die Abteilung "Fälschungserkennung und Sammlerschutz; Kontakt DPhJ" für eine Funktion hat, ist nicht erkennbar. Die Stelle ist wohl überflüssig wie ein Messer ohne Klinge, an dem auch noch der Griff fehlt.
spain01 Am: 06.10.2026 20:22:19 Gelesen: 1629 # 16
Glaubt hier wirklich jemand, dass es beim BDPh, auch wenn jemand aus dem Vorstand hier mitlesen sollte, trotz all der hier geschilderten, aber auch konstruktiver Kritik, irgendwelche Änderungen geben wird? Bin selbst kein Mitglied, obwohl ich dem nicht abgeneigt war. Nun bin ich froh, nicht Mitglied geworden zu sein.

Es scheint mittlerweile ein Verein von konservativen (überalterten?) Mitgliedern im Vorstand zu sein, die sich gegen alles wehren, was innovativ sein könnte. Kann so ein Verein dann noch zeitgemäß sein?

Gut, rechtliche Vorbehalte zum Schutz gegen Klagen können vielleicht ein Argument für das merkwürdige Verhalten sein. Aber: auch hier sind Anwälte mit sehr fundierten Kenntnissen aktiv. Und Paragraphen sind recht eindeutig. Die den eigenen Interessen entsprechenden Auslagen davon sind aber leider sehr vielfältig.

Meine Güte, warum ist es denn nicht allen bei diesem brisanten Thema involvierten Parteien möglich, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Es geht hier ja schließlich um den Schutz der Sammler vor Fälschungen. Muss der BDPh seinen "Kopf durchsetzen" oder wäre es nicht mal an der Zeit, dass auch dieser Verband mal das eigene Ego etwas zurück schraubt und auch auf andere kompetente Fachleute (besonders Lars!) hört und sie unterstützt?

Gruß
Michael
bovi11 Am: 07.10.2026 08:56:16 Gelesen: 1408 # 17
@ spain01 [#16] "Gut, rechtliche Vorbehalte zum Schutz gegen Klagen können vielleicht ein Argument für das merkwürdige Verhalten sein. Aber: auch hier sind Anwälte mit sehr fundierten Kenntnissen aktiv. Und Paragraphen sind recht eindeutig. Die den eigenen Interessen entsprechenden Auslagen davon sind aber leider sehr vielfältig." Es gab keine ernstzunehmenden Klageandrohungen! Das einzige war eine Drohung eines Reichsbürgers oder eines jedenfalls so auftretenden Chaoten. Dieser hatte sich beim Datenschutzbeauftragten beschwert, obwohl er seine persönlichen Daten selbst mitgeteilt hatte. Er hatte sich unter Nennung des Namens und seiner Adresse bei Gott und der Welt beschwert. Eine schlichte Anfrage dieses Datenschutzbeauftragten mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme hat der BDPh unbeantwortet gelassen. Das war natürlich nicht sonderlich klug, aber korrigierbar. Diesen Vorgang hat der BDPh gerne aufgegriffen, um sich aus dem Thema Fälschungsbekämpfung zu verabschieden.
Werner P. Am: 07.10.2026 13:17:04 Gelesen: 1217 # 18
Glaubt hier wirklich jemand, dass es beim BDPh, auch wenn jemand aus dem Vorstand hier mitlesen sollte, trotz all der hier geschilderten, aber auch konstruktiver Kritik, irgendwelche Änderungen geben wird? Bin selbst kein Mitglied, obwohl ich dem nicht abgeneigt war. Nun bin ich froh, nicht Mitglied geworden zu sein. Nein. Bei solchen ("hohen") Verbänden sitzen Leute, die sich in ihrer eigenen "Größe" sonnen und Meinungen des "Plebs" als meist minderwertig ansehen. Wir haben das gleiche Problem in der DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie). Dort sitzen ähnlich abgehobene Präsidiumsmitglieder, von denen ein Teil keinen Pilz sicher im Wald bestimmen kann - aber sie sind Laborwissenschaftler mit akademischen Titeln. Und einer entsprechenden Arroganz, zumindest einige davon. Ich habe gestern die Bestätigung meiner Kündigung als Direktmitglied des BDPh zum 31.12.26 bekommen. Gut, rechtliche Vorbehalte zum Schutz gegen Klagen können vielleicht ein Argument für das merkwürdige Verhalten sein. Aber: auch hier sind Anwälte mit sehr fundierten Kenntnissen aktiv. Und Paragraphen sind recht eindeutig. Die den eigenen Interessen entsprechenden Auslagen davon sind aber leider sehr vielfältig. Das wäre - wenn überhaupt - nur ein vorgeschobener Grund. eBay löscht und hat das Hausrecht. Ich wüßte nicht, welchen Angelpunkt man juristisch finden könnte um den BdPh da erfolgreich anzugreifen. Und eBay löscht, der BdPh kann über L. Böttger nur Löschungen vorschlagen. Genauso wie das jeder hier im Forum tun könnte - leider bei normalen eBuyer jedoch nur mit sehr mässigem Erfolg. Ganz ehrlich: ich könnte mir gut vorstellen (will das aber natürlich auch aus juristischen Gründen keinesfalls als Fakt darstellen), daß es BdPh-Mitglieder gibt, deren dubiose Angebote schon gelöscht wurden. Und da wäre es zumindest nicht undenkbar, daß diese für den Wirbel verantwortlich sind, daß der BdPh Lars "den Segen" entzogen hat. Ich würde ja zu gerne einen vernünftigen Grund dafür hören, warum man nach vielen Jahren erfolgreicher Fälschungsbekämpfung durch Lars auf so ein dünnes Brett steigt. In anderen Fällen - DGfM - war es eindeutig an sehr massiven "Eigeninteressen" diverser Präsidialer gelegen, wenn ähnliche Dinge passierten. Würde mich also keineswegs erstaunen, wenn es hier auch so wäre. So oder so ist es eine Schande, was da passiert.
TeeKay Am: 07.10.2026 14:12:09 Gelesen: 1162 # 19
Eine für den BDPh positive Interpretation wäre, dass alles ein Missverständnis ist. Lars trat von seinem Posten als Fälschungsbekämpfer beim BDPh zurück. Wenn er jetzt immer noch im Namen des BDPh gegenüber eBay auftrat, dann wäre eine Untersagung dieses "im Namen von"-Handeln ja durchaus korrekt. Ein Vorstand mit geringem Selbstvertrauen würde so handeln. Ein souveräner auftretender Vorstand hätte auch mit Lars eine Übereinkunft finden können, bei der er einfach wieder offiziell als BDPh-Fälschungsbekämpfer auftreten kann.
User #340913956 Am: 10.10.2026 18:10:06 Gelesen: 691 # 20
Fälschungsbekämpfung braucht auch Verantwortung – eine persönliche Stellungnahme In Wolfgang Maaßens Beitrag „Fälschungsbekämpfung bedarf mehr als guter Worte!“ auf der APHV-Website wird auch meine Arbeit als Beisitzerin für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im BDPh angesprochen. Deshalb möchte ich die Hintergründe erläutern, die in dieser Darstellung fehlen. Der Schutz der Sammler vor Fälschungen ist eine wichtige Aufgabe. Darüber besteht Einigkeit. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Welche Tätigkeiten kann der BDPh mit seinen vorhandenen personellen, fachlichen und finanziellen Möglichkeiten verantwortlich übernehmen? Zunächst eine Richtigstellung: Konrad Krämer stellt hierzu klar (kommende philatelie-Ausgabe dazu bitte lesen!), dass sich seine Äußerung beim Verbandstreffen in Nürnberg auf die Verwendung der BDPh-Mailadresse für die Meldung von Fälschungsangeboten bezog. Sie richtete sich nicht grundsätzlich gegen solche Meldungen. Daraus eine generelle Abkehr des BDPh von der Fälschungsbekämpfung abzuleiten, gibt seine Position nicht zutreffend wieder. Die Verwendung einer Verbandsadresse ist allerdings keine Nebensache. Wer im Namen des BDPh handelt, bezieht den Verband in die Verantwortung für diese Tätigkeit ein. Der BDPh muss deshalb festlegen können, unter welchen Voraussetzungen seine Kommunikationswege und sein Name genutzt werden. Mit der Meldung eines verdächtigen Angebots ist die Arbeit keineswegs erledigt: Zunächst muss die Beanstandung fachlich belastbar sein. Ein Verdacht ist noch kein gesicherter Fälschungsnachweis. Hinweise aus Sammlerforen können wertvolle Anhaltspunkte liefern, müssen aber geprüft werden. Kein einzelner Philatelist und auch kein einzelner Prüfer kann sämtliche Sammelgebiete gleichermaßen abdecken. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Prüfern ist deshalb unverzichtbar. Hinzu kommen Rückfragen, Beschwerden und gegebenenfalls rechtliche Auseinandersetzungen. Konrad Krämer berichtet auch von Beschimpfungen und Klageandrohungen gegenüber denjenigen, die Angebote melden. Gelöschte Angebote können zudem unter anderen Nutzernamen wieder auftauchen. Die laufende Bearbeitung solcher Fälle erfordert erheblich mehr als das gelegentliche Versenden einer E-Mail. Auch rechtliche und datenschutzrechtliche Pflichten gehören zu dieser Arbeit: Wenn personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden, muss der Verband die dafür geltenden Anforderungen beachten. Das betrifft beispielsweise Korrespondenzen, Falldokumentationen und die Bearbeitung von Auskunftsersuchen. Auch eine mögliche Offenlegung der Identität meldender Personen und der Inhalte ihrer Meldungen gegenüber betroffenen Anbietern muss berücksichtigt werden. Diese Fragen sind keine theoretischen Einwände. Ich selbst habe mehrere Tage an ihrer Aufarbeitung mitgewirkt: zunächst durch Zuarbeit an eine vom BDPh beauftragte Rechtsanwältskanzlei mit datenschutzrechtlicher Expertise und anschließend im Zusammenhang mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Auch das ist konkrete Arbeit für den Verband. Sie wird nicht vollständig öffentlich dokumentiert, muss aber geleistet werden. Aus fehlender Berichterstattung lässt sich deshalb nicht auf fehlende Tätigkeit schließen. Ehrenamtliches Engagement befreit den BDPh nicht von seinen Pflichten. Datenschutz verhindert Fälschungsbekämpfung nicht grundsätzlich. Er verlangt jedoch, dass sie rechtskonform organisiert wird. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, geeignete Verfahren und Menschen, die diese Aufgaben tatsächlich bewältigen können. Genau hier liegen die derzeitigen Grenzen des BDPh: Konrad Krämer kann als derzeit allein verbliebener Verantwortlicher in diesem Aufgabenbereich nicht zusätzlich die umfassende fachliche, organisatorische, rechtliche und datenschutzrechtliche Bearbeitung einer fortlaufenden Plattformüberwachung ehrenamtlich gewährleisten. Der BDPh verfügt außerdem über keine Rechtsschutzversicherung, die diese Tätigkeit und daraus entstehende Auseinandersetzungen im erforderlichen Umfang absichert. Das führt nicht zwangsläufig bei jeder Meldung zu einem Problem. Es wäre jedoch unverantwortlich, mögliche Folgen auszublenden und die Belastung einem einzelnen oder auch nur wenigen Ehrenamtlichen aufzubürden, die jedoch im Zweifel auch noch privat haften. Unter diesen Bedingungen kann der BDPh die geforderte fortlaufende Überwachung und Bearbeitung von eBay-Angeboten in eigener Verantwortung nicht leisten. Wer ihre Fortführung fordert, muss auch beantworten, wie fachliche Prüfung, rechtliche Unterstützung, Datenschutz, Finanzierung und Vertretung gewährleistet werden sollen. Die langjährige Arbeit von Lars Böttger verdient Anerkennung. Diese Anerkennung ersetzt jedoch nicht die notwendige Klärung der Verantwortung des Verbandes. Der BDPh übernimmt folgende Aufgaben: Sammler informieren und beraten, philatelistisches Grundwissen vermitteln und die Zusammenarbeit mit Fachleuten fördern. Konrad Krämers Ansatz, Multiplikatoren in den Landesverbänden zu schulen und dieses Wissen anschließend in die Vereine zu tragen, bietet dafür eine konkrete Perspektive. Ich bin für eine sachliche Diskussion und konstruktive Zusammenarbeit jederzeit offen. Kritik gehört dazu. Sie sollte jedoch die tatsächlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und die geleistete Arbeit fair einordnen. Persönliche Spitzen gegen ehrenamtlich Verantwortliche tragen zur Lösung nichts bei. Kirsten Schönherr Beisitzerin für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im BDPh
TeeKay Am: 10.10.2026 18:23:25 Gelesen: 673 # 21
@ Kirsten Schönherr [#20] Für mich wirkt es so, als hätte der BDPh ein Problem konstruiert ("Datenschutz", "Fälschungen rechtssicher feststellen"), das anschlussfähig ist, um damit Nichtstun öffentlich begründen zu können. Und um den Nagel sicher zu versenken, wird noch das Schreckgespenst der möglichen Weitergabe von Identitäten der Meldenden an die Fälschungsanbieter aufgebaut. Aber keine Angst, liebe Fälschungsmeldende, der BDPh sichert euch ab, indem der ganze Quatsch mit Fälschungsmeldungen bei eBay einfach abgestellt wird! Ein aktiv im Interesse der von ihm vertretenen Organisation handelnder Vorstand schaut nicht, wie wenig Geld er hat und passt daraufhin das Vereinsangebot nach unten an. Ein aktiv handelnder Vorstand entwirft eine Vision eines attraktiven Angebots, kalkuliert dann einen Preis und bietet das Produkt an. Wenn am Ende außer der Zeitschrift philatelie - von der wir inzwischen wissen, dass sie eher DHL-Konzern- als Sammler:innen und Mitgliederinteressen im Blick behält - nichts mehr an Leistungen für Mitglieder übrig bleibt, ist der BDPh kein attraktives Angebot für Vereine, sondern ein Zeitungsverleger mit unattraktiv vermarktetem Printprodukt.
bovi11 Am: 10.10.2026 19:37:30 Gelesen: 617 # 22
In der Darstellung von Kirsten Schönherr sind zahlreiche theoretische und konstruierte Risiken beschrieben, die es in der Praxis nicht gibt.

Ich habe momentan nicht die Zeit, auf die Einzelheiten einzugehen.

Nur soviel: Vor etwa 3 oder 4 Jahren gab es einen Fall, in dem sich ein abgemahnter Kandidat beim BDPh beschwert hat, er sei doch Mitglied und trotzdem abgemahnt worden. Der abgemahnte Verkäufer hatte seine Angebote nicht nur unzutreffend als "privat" beschrieben, sondern auch zahllose China-Fälschungen angeboten und verkauft.

Der BDPh hat sich daraufhin beschwert, dass das BDPh-Mitglied abgemahnt worden sei und darum gebeten, den Namen BDPh nicht im Zusammenhang mit den Abmahnungen zu erwähnen. Das versteht der BDPh also unter dem Begriff "Fälschungsbekämpfung".

Das ist ungefähr so, als dürfe ein ADAC-Mitglied ungestraft gegen Verkehrsregeln verstoßen.

Eine "Fälschungsbekämpfung" gibt es de facto beim BDPh nicht und die "Fälschungserkennung" sehe ich auch nicht. Wo bitte soll diese sein?
Eric Scherer Am: 10.10.2026 23:45:13 Gelesen: 458 # 23
Was mir zunehmend Spass macht, ist es solche Stellungnahmen einer KI zur Analyse vorzulegen. Das ist überaus spannend, was da so herauskommt. Gleichzeitig kann man so selbst relativ gut prüfen, was man da selbst so zusammengeschwurbelt hat.
TeeKay Am: 11.10.2026 03:09:06 Gelesen: 410 # 24
@ Eric Scherer [#23] Z.B. lokal laufendes Qwen3.6-35B-A3B, dem die Möglichkeit zur eigenen Internetrecherche eingeräumt wurde... ;-) Prompt: " Wie stichhaltig sind die Angaben in folgendem Statement? Es geht um eine Person, die selbst erkannte und von externen Dritten gemeldete Briefmarkenfälschungen in eBay-Angeboten an eBay meldet, damit eBay die Angebote löscht. Du kannst eigenständige Internetrecherchen anstellen, um die behaupteten rechtlichen Hürden zu prüfen. [das BDPh-Statement]" Hier ist die überarbeitete, sprachlich geglättete Zusammenfassung, die die juristische und strategische Einordnung präziser und objektiver formuliert: --- ### Zusammenfassung: Analyse der Aussagekraft des Statements zur eBay-Betrugsbekämpfung Die vorliegende Aussage formuliert rechtliche und organisatorische Hürden, die einer fortlaufenden Fälschungsbekämpfung durch den BDPh entgegenstehen. Im Lichte der rechtlichen Realität (insbesondere § 826 BGB, § 10 TMG und die DSGVO) ist die Aussage **strategisch aufgebaut, um organisatorische Untätigkeit zu begründen**. Sie verwechselt bewältigbare organisatorische Anforderungen mit unmöglichen rechtlichen Barrieren. ### 1. Die Hürde des "gesicherten Fälschungsnachweises" (Haftungsrisiko) **Aussage:** Es sei notwendig, einen "gesicherten Fälschungsnachweis" zu erbringen, da ein bloßer Verdacht haften mache. **Rechtliche Bewertung:** * **Stichhaltiger Kern:** Ein vorsätzlich schädigender Zugriff auf das Eigentum eines Verkäufers ist nach **§ 826 BGB** (schädigende Behandlung wider die guten Sitten) schadenersatzpflichtig. Ein grob fahrlässig falscher Verdacht kann ebenfalls zu Haftungsansprüchen führen. * **Gegenargument:** Die Rechtsprechung verlangt von einer Meldestelle jedoch **keinen gerichtsfesten Gutachterbericht**. Es genügt eine **"fachkundig begründete Vermutung"**. * **Fazit:** Die Forderung nach "unverzichtbarer spezialistischer Prüfung" für jeden einzelnen Artikel ist eine **künstlich hohe Hürde**. Das eigentliche Problem ist nicht die Unmöglichkeit der Meldung, sondern das **Haftungsrisiko für den konkreten, privaten Ehrenamtlichen**. ### 2. Die Hürde des Datenschutzes (Dokumentation und Offenlegung) **Aussage:** Die "Offenlegung der Identität" und die "Dokumentation von Falldaten" sei eine immense datenschutzrechtliche Pflicht, die eine Bearbeitung unmöglich mache. **Rechtliche Bewertung:** * **Stichhaltiger Kern:** Die DSGVO verlangt einen rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten (Art. 6 DSGVO). * **Gegenargument:** Die reine Nutzung der eBay-Plattform zum Melden eines Artikels ("Fälschung melden") ist **datenschutzneutral für den Verein**. Gemäß **§ 10 TMG** ist eBay verpflichtet, die Identität des Meldenden zu wahren; der Verkäufer erfährt meist nicht, wer der Melder war, da eBay die Löschung autonom durchführt. Es werden keine Daten *durch den Verein* verarbeitet. * **Fazit:** Datenschutzprobleme entstehen nur, wenn der Verein den Verkäufer **aktiv anschreibt** und dessen Daten dauerhaft speichert. Die pauschale Aussage, der gesamte Vorgang sei datenschutzrechtlich blockiert, ist **falsch** und verharmlost ein rein organisatorisches Missmanagement (nämlich den Verzicht auf eine datenschutzfreundliche Systematik). ### 3. Die Hürde der fehlenden Rechtsschutzversicherung **Aussage:** Da dem BDPh eine Rechtsschutzversicherung für diese Tätigkeit fehle, könne er die Arbeit nicht übernehmen, da Ehrenamtliche "privat haften". **Rechtliche Bewertung:** * **Stichhaltiger Kern:** Ein Ehrenamtlicher haftet privat, wenn er ohne Schutz durch eine Vereinshaftpflichtversicherung einen Schaden verursacht. * **Gegenargument:** Diese Lücke ist **organisatorisch schließbar**. Ein Verein kann sehr wohl eine **Vereinshaftpflichtversicherung** (ggf. mit einer Zusatztarife für "Betrugsbekämpfung" oder "Rechtschutz für Mitglieder") abschließen, welche die Kosten einer eventuellen Abmahnung oder Klage deckt. * **Fazit:** Die Behauptung, die Tätigkeit sei aufgrund fehlender Versicherung *unmöglich*, ist ein **Schlussfolgerungsfehler**. Vielmehr ist es eine **Priorisierungsfrage**: Der Verein unternimmt nicht die nötigen Schritte (Versicherung, Satzungsänderung, zentraler Ansprechpartner), um das Risiko abzufedern. ### 4. "Fortlaufende Überwachung" vs. "Reaktive Bearbeitung" **Aussage:** Der Verein könne keine "fortlaufende Plattformüberwachung" leisten. **Rechtliche Bewertung:** * **Stichhaltiger Kern:** Niemand kann eine Plattform wie eBay *ständig* (24/7) durchsuchen. * **Gegenargument:** Niemand vom Verein fordert eine *fortlaufende* Überwachung, sondern die **Bearbeitung konkreter, spezifischer Hinweise** (z.B. aus einem Sammlerforum: "Link X ist verdächtig"). * **Fazit:** Dies ist ein **Strohmännchen**. Die Unmöglichkeit der 24/7-Überwachung wird herangezogen, um die sehr wohl leistbare, reaktive Bearbeitung konkreter Falschmeldungen als "unmöglich" darzustellen. --- ### Gesamtfazit Das Statement ist **juristisch inkorrekt im Sinne von "Unmöglichkeit"**, aber **faktisch plausibel im Sinne von "hoher organisatorischer und finanzieller Anstrengung"**. Es entzieht sich der eigentlichen Verantwortlichkeit, indem es die **fehlende politische und finanzielle Willensbildung** (z.B. Abschluss einer Versicherung, Aufbau einer zentralen Meldestelle) als **unüberwindbare rechtliche Notwendigkeit** darstellt. **Korrektur:** Der BDPh kann Fälschungen bekämpfen. Dafür muss er keine "unmöglichen" Gutachten anfertigen. Er muss lediglich: 1. Eine **Vereinshaftpflichtversicherung** für diese spezifische Tätigkeit abschließen. 2. Einen zentralen Ansprechpartner (statt Einzelkämpfer) benennen. 3. Sich auf die **Nutzung der standardisierten Meldefunktion von eBay** beschränken, um den Datenschutz zu wahren. Die Aussage "Datenschutz und Haftungsrisiko verhindern die Arbeit" ist somit eine **strategische Floskel**, um den Status Quo der Untätigkeit oder Ineffizienz zu wahren.
Werner P. Am: 11.10.2026 07:59:23 Gelesen: 366 # 25
Bis auf das AI-Zeug stimme ich absolut zu. AI mag Anhaltspunkte liefern, aber derlei Antworten sind wiederum seitens des BdPh angreifbar. Insofern nicht sehr zielführend, IMHO.

Auf die BdPh-Antwort kann man nur sagen, daß diese massiv ausweichend und nichtssagend ist. Lars Böttger macht diese Arbeit nun wie lange? Und was bitte ist dadurch passiert, daß er mit viel Herzblut Meldungen an eBay gemacht hat? Welche konkreten Klagen sind deshalb gegen den BdPh ergangen? Und warum unterstützen andere Verbände Lars noch, wenn das doch alles so rechtlich gefährlich ist? Ist der Schutz von BdPh-Mitgliedern, die Fälschungen verhökern, tatsächlich wichtiger als die Bekämpfung selbiger?

Und wenn tatsächlich mehrere Leute notwendig wären um das zu leisten sowie eine Zusatzversicherung nötig wäre, warum investiert man da nicht etwas mehr Geld anstatt in irgendwelche Lobhudeleien und Veranstaltungen für ehemalige und jetzige Präsidiumsmitglieder etc.? Fälschungsbekämpfung seitens des BdPh sollte auf einer viel höheren Stufe angesiedelt sein als so manches, was der Verband treibt.

Für mich war die Antwort von Kirsten Schönherr eine einzige Ausweich-Arie um etwas zu rechtfertigen, was sich schlecht rechtfertigen lässt. Sozusagen eine typische "Politikerantwort".
bovi11 Am: 11.10.2026 08:48:44 Gelesen: 325 # 26
@ Werner P. [#25]

"Fälschungsbekämpfung seitens des BdPh sollte auf einer viel höheren Stufe angesiedelt sein als so manches, was der Verband treibt."

Welche Fälschungsbekämpfung beim BDPh?

Es gibt beim BDPh keine Fälschungsbekämpfung!
Eric Scherer Am: 11.10.2026 12:37:51 Gelesen: 174 # 27
@ Werner P. [#25] Was soll diese Aussage? Bis auf das AI-Zeug stimme ich absolut zu. AI mag Anhaltspunkte liefern, aber derlei Antworten sind wiederum seitens des BdPh angreifbar. Insofern nicht sehr zielführend, IMHO
Wolfgang Lang Am: 11.10.2026 18:50:38 Gelesen: 237 # 28
@ Kirsten Schönherr [#20] Liebe Kirsten, ich schätze Deine Arbeit beim BDPh, freue mich regelmäßig über Deine Facebook-Nachrichten und finde es auch bemerkenswert, dass gerade Du hier versuchst, Position zu beziehen. Leider liest sich die gesamte Darstellung wie eine Erklärung, was alles nicht geht, wobei etliche der angegebenen Begründungen einfach unrichtig oder als Schutzbehauptungen konstruiert sind. Allerdings bist Du keine Philatelistin, musst Dich auf die Aussagen Dritter verlassen und diese einordnen. Ich glaube, dass viele Leser hier gerne hören würden, was eigentlich möglich ist und wie auch Eure Bemühungen hierzu aussehen. Ich gehe nicht auf die von Dir angeführten Punkte ein; das führt zu weit. Aber selbst die "Richtigstellung" bedarf einer ebensolchen. Ich saß in Nürnberg vier Meter von Konrad Krämer entfernt und sein Grußwort liegt natürlich in Schriftform vor. Er sagt darin u. a. " Der BDPh werde allerdings die Vielzahl an Meldungen über z.B. stampsX – auch wegen unschöner Streitereien - nicht mehr weiterleiten. Im Hinblick auf die Vielzahl werde eBay diese Meldungen nunmehr selbst bearbeiten." Wenn keine Weiterleitungen mehr erfolgen, kann auch nichts gelöscht werden. Über die Verwendung einer bestimmten Mailadresse wurde nicht gesprochen; sie ist ja austauschbar und dies ist mittlerweile geschehen. Wie die "Selbst-Bearbeitung" durch eBay aussehen möge, kam zu kurz. Ein wenig bin ich auf den Bericht in der nächsten "Philatelie" gespannt ... Mit weiteren Punkten wie Datenschutz (bei einer Meldung an eBay habt Ihr doch nicht die Daten des Anbieters ...), Haftung (eBay löscht, wenn es glaubt, löschen zu müssen; ein Anbieter hat keine rechtlichen Ansprüche gegen den Watchdog) oder Finanzen (Lars Böttger hatte bis zur Schmähung seiner Arbeit ehrenamtlich gemeldet) möchte ich mich nicht befassen, es fehlt mir die Lust und manches ist auch zu konstruiert. Der APHV spricht gegen Fälscher seit 8 Jahren Abmahnungen aus (bisher wohl ca. 500), ich habe in dieser Zeit mindestes 80 Eidesstaatliche Versicherungen unterschrieben, aber wegen Datenschutz, Haftung oder dgl. gab es nie ein Problem. Zum Kern. Du schreibst "Unter diesen Bedingungen kann der BDPh die geforderte fortlaufende Überwachung und Bearbeitung von eBay-Angeboten in eigener Verantwortung nicht leisten. Wer ihre Fortführung fordert, muss auch beantworten, wie fachliche Prüfung, rechtliche Unterstützung, Datenschutz, Finanzierung und Vertretung gewährleistet werden sollen. Die langjährige Arbeit von Lars Böttger verdient Anerkennung. Diese Anerkennung ersetzt jedoch nicht die notwendige Klärung der Verantwortung des Verbandes." Niemand fordert vom BDPh, die für alle Philatelisten wichtige Überwachung bei eBay (und da passiert halt mehr als auf dem Tauschtag in Bautzen) alleine durchzuführen. Man kann aber wenigstens verlangen, dass andere nicht daran gehindert werden. Mein Wunsch war die Weiterführung von Lars' Arbeit; nicht mehr ehrenamtlich für den BDPh, sondern mit einer anerkennenden Aufwandsentschädigung. Der BDPh hätte nichts zu tun mit den gefürchteten Punkten wie fachliche Prüfung, rechtliche Unterstützung, Datenschutz, Finanzierung und Vertretung; das übernehmen APHV und BPP und fürchten sich nicht. Nachdem eBay eine Aufwandsentschädigung für den Watchdog abgelehnt hatte, wollte ich vom BDPh womöglich 200 € pro Monat. Der BDB hätte sich dann auch beteiligt und die Last wäre auf die vier Verbände verteilt worden. Es kam von Euch nichts. Ihr werdet an Euren Taten gemessen und es wäre für Euch leicht gewesen, ohne jegliche Verantwortung sich mit einem marginalen Aufwand beteiligen zu können. Eine gemeinsame Aktion der Verbände wäre bei den Philatelisten gut angekommen. Jetzt aber ergeht Ihr Euch in Ausflüchten und Schutzbehauptungen, und dies wird zur Kenntnis genommen. Vielleicht sehen wir uns in Ulm. Lieben Gruß Wolfgang PS: Ich hatte nicht die Absicht, eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema zu führen. Die Position des BDPh war mir bekannt und wir waren der Meinung, dass wir dies mit einem seit 20 Jahren bewährten Watchdog auch schaffen könnten. Allerdings musste ich die Situation in meinem Jahresbericht bei der JHV des APHV darstellen, und Richard griff die wenigen Sätze auf und eröffnete ein Thema.
User #357456033 Am: 11.10.2026 20:50:35 Gelesen: 94 # 29
Mir geht es in dieser Diskussion um die Sache, deshalb habe ich mich auch beteiligt. Vielen Dank an alle, die mit Fakten und Stellungnahmen zur Diskussion beigetragen haben. Andere Beiträge helfen dabei leider nicht weiter, weil sie eher Stimmung erzeugen als Antworten liefern. Ich zitiere mich einmal selbst: „Welche Rolle soll der BDPh eigentlich beim Schutz seiner Mitglieder vor Fälschungen spielen?“ Einen Ansatz zur Antwort lese ich aus der Stellungnahme von Kirsten Schönherr: „Der BDPh übernimmt folgende Aufgaben: Sammler informieren und beraten, philatelistisches Grundwissen vermitteln und die Zusammenarbeit mit Fachleuten fördern.“ Wolfgang Lang beschreibt in [#28] konkret, welchen geringen Beitrag er vom BDPh erbeten hatte: eine kleine finanzielle Beteiligung, ohne Verantwortung für fachliche Prüfung, rechtliche Fragen oder Datenschutz. Diese Aufgaben übernehmen nach seiner Darstellung APHV und BPP. Ob sich die Äußerung von Konrad Krämer in Nürnberg nur auf die Mailadresse bezog (so Kirsten Schönherr) oder auf die Weiterleitung der Meldungen insgesamt (so Wolfgang Lang), wird sich hoffentlich in der nächsten „philatelie“ klären. Nach allen bisherigen Vermutungen, Aussagen und Stellungnahmen bleibt für mich dennoch eine Frage offen: Wenn der BDPh die operative Fälschungsbekämpfung nicht selbst leisten kann oder will, warum unterstützt er dann nicht zumindest ideell oder finanziell diejenigen, die diese Aufgabe nach Darstellung von APHV und BPP seit Jahren erfolgreich übernehmen? LG Carsten
johanneshoffner Am: 11.10.2026 20:52:55 Gelesen: 91 # 30
Lieber Wolfgang, besten Dank für Deine klärenden Worte. In der Schweiz bin ich selber mit der Fälschungsbekämpfung beschäftigt. Wir wären froh, hätten wir ein so gutes System wie den watchdog (Lars) bei ebay. Leider arbeiten in der Schweiz der Philatelisten-Verband, die Händler und Prüfer in Sachen Fälschungsbekämpfung noch nicht so gut zusammen wie die Verbände in Deutschland. Dank und Gruss an Lars !! Johannes Hoffner Mitglied BPP, SBPV, Kommission zum Schutz der Philatelie im VSPHV P.S. Ich habe in meinem eigentlichen Beruf so oft gehört, "aber wenn jemand dagegen rechtlich vorgeht". Es ist aber noch nie jemand rechtlich dagegen vorgegangen, da wir gut begründet haben. Und wenn doch, muss man kämpfen und vielleicht auch einmal eine Niederlage einstecken.