
Abb. 1 An einen internierten französischen Soldaten
Als Folge des Einmarschs der Deutschen Wehrmacht in Polen am 1. Oktober 1939 erklärten Frankreich und England Deutschland den Krieg. In dieser ersten Phase des Zweiten Weltkriegs war Hitlers Wehrmacht zu Wasser, zu Land und in der Luft deutlich überlegen. Die Engländer hatten Mühe, ihre in Frankreich kämpfenden Soldaten über den Ärmelkanal zurückzuholen. Frankreich musste kapitulieren. Hitler versuchte, die Zeit zurückzusetzen und ließ die Waffenstillstandsurkunde in Compiegne in dem gleichen Eisenbahn-Salonwagen unterzeichnen, in dem 1918 das deutsche Kaiserreich kapituliert hatte. Manchen französischen Soldaten gelang es, nach England zu fliehen und in einer polnischen Legion weiter zu kämpfen. Im Süden Frankreichs traten zahlreiche Truppen geschlossen über die Schweizer Grenze und ließen sich dort internieren, um der deutschen Gefangenschaft zu entgehen.
An einen derart internierten Soldaten ist der Brief gerichtet Er wurde von Ussel/Correze, gelegen im unbesetzten (Vichy-) Frankreich, am 8. August 1940 in ein Interniertenlager in Winterthur geschickt.

Abb. 2 Aus dem Generalgouvernement an einen polnischen Soldaten. Rückseitig Stempel der deutschen Militärzensur.
Nach der Besetzung Polens durch Hitlers Wehrmacht gelang es vielen polnischen Soldaten unterzutauchen, nach Frankreich zu fliehen und dort gegen die Wehrmacht weiter zu kämpfen. Nach der Kapitulation Frankreichs flohen sie in die Schweiz und ließen sich dort internieren. In Neu Sandez (heute Novy Sacz) konnte der polnische Absender des eingeschriebenen Auslandsbriefes dies natürlich nicht angeben und wählte eine harmlose Schweizer Anschrift in Winterthur. Dort wusste man Bescheid, übergab ihn der Militärzensur und nach der Freigabe dem Interniertenlager.
@ Bessie [#1]
Hallo Winfried,
Zum Thema
Internierte in der Schweiz hatte ich in anderen Theman schon Beiträge gezeigt:
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=277046
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=258356
Ich hoffe, die Links funktionieren.
Günther
Edit
: Im zweiten gezeigten Link war ursprünglich die dort erwähnte Schweizer Marke gezeigt worden, die leider nicht mehr zu sehen ist. Deswegen zeige ich diese hier nochmals.

Mi.-Nr. 2699 von 2021
Hallo,


Karte vom 26.1.42 aus Wien in das Campo di Lavoso ? in Nuova Locarno im Tessin. Der Absender wohnte in der Zirkusgasse im 2. Wiener Bezirk - dort waren fast ausschliesslich Juden wohnhaft. Der Empfänger Eugen Rosenfeld weist ebenfalls auf einen jüdischen Namen hin. War hier ein Campo di Lavoro gemeint ? Über dieses Lager in der Sxhweiz habe ich bei Wikipedia nichts gefunden. Die Frankatur war für eine eingeschriebene Karte frankiert - vielleicht waren Einschreiben nicht gestattet.
Die Karte wurde in Frankfurt zensuriert.
Vielleicht kann jemand mehr über diese Karte sagen.
Grüße
Reini46
@ Reini46 [#3]
Hallo Reini46,
Campo di Lavoro sollte das heissen und bedeutet Arbeitslager.
Ich habe im KI-Modus untenstehende Erläuterung bekommen.

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
@ merkuria [#4]
Hallo Jacques,
danke für die Information. Ich werde diese Erläuterung zum Beleg geben.
Grüße
Reinhard
@ Reini46 [#3]
Lieber Reini46,
die Karte ist tatsächlich rätselhaft. Ich kann Deine Frage nicht abschließend beantworten, aber neue Fragen hinzufügen.
Alle deutsche Post ins Ausland musste offen und unfrankiert am Postschalter eingeliefert und bar bezahlt werden. Die Marke wurde vom Postbeamten aufgeklebt (Schutz vor geheimen Mitteilungen unter der Marke!). Das Porto einer eingeschriebenen Postkarte ins Ausland betrug 45 Pfennig und ist mit 6+40 Pfennigen korrekt dargestellt (Marken zu 14 Pfennig gab es nicht).
Aber warum fehlen Stempel und Einschreibezettel? Vielleicht stammt die Karte doch aus dem Briefkasten? Dann hätte sie an den Absender zurückgegeben werden müssen und nicht befördert werden dürfen! Warum geschah das nicht?
Du vermutest mit Recht eine Korrespondenz unter Juden. Für Juden bestand im deutschen Nazireich durch die niederträchtigen Nürnberger Rassengesetze, kommentiert von dem frommen Musterbeamten Hans Maria Globke, die Pflicht, stets die Zwangsvornamen Israel oder Sarah zu tragen. Das ist nicht der Fall; trotzdem wurde die Karte der Zensur vorgelegt und befördert. Warum?
Du hältst die Karte für Interniertenpost wegen des „Campo“ in der Anschrift. Aber das ist kein Interniertenlager, sondern vielleicht ein einfacher Ortsname! Für meine Vermutung spricht, dass sie - wie sonst in der Schweiz bei Interniertenpost üblich - nicht zensiert wurde, zumindest nicht erkennbar.
Noch etwas zum Kartentext. Du liest „Enkel“, ich lese lieber „Onkel“, Der Schreiber schreibt die „E“ anders. Dann wäre der Schreiber etwa 60 Jahre alt. Das könnte passen.
Ist Dir aufgefallen, wie zittrig die Schrift gegen Ende hin wird? Dem Schreiber fällt das Schreiben offenbar immer schwerer.
Vermutungen und Fragen sind keine Lösung. Aber vielleicht eine Annäherung.
Mit Gruß von Bessie!
@ Bessie [#6]
Hallo die Runde!
Auf meinen Beitrag erhielt ich per email eine Zuschrift, in der ausführlich dargestellt wird, das campo di lavore hier ein ganz bestimmtes abgelegenes Arbeitslager meint, das die Schweizer Regierung insbesondere für politisch missliebige Personen der Linken eingerichtet hatte. Dort mussten sie unter härtesten Bedingungen arbeiten. Der email beigefügt ist zum Beweis ein langer Text in italienischer Sprache, deren ich kaum mächtig bin. Er enthält genauere Ortsangaben.
Dann war das Lager also kein Internierungslager etwa für geflohene Soldaten, sondern eine KZ-ähnliche Einrichtung. Umso verwunderlicher ist das Fehlen jeglicher Schweizer Zensur! Wenn der Briefempfänger also ein Jude war, dann war er arm und obendrein politisch auffällig geworden. Unter der Schweizer Bevölkerung gab es damals viele vom Faschismus Begeisterte. Jüdische Flüchtlinge ohne Vermögen waren auch ihnen nicht willkommen.
Dass die deutschen Pässe von Juden mit einem großen „J“ gekennzeichnet waren, geschah m. W. auf Schweizer Wunsch.
Bessie, vormals Sentawau
@ Bessie [#7]
Auf Richards Wunsch anbei der vollständige italienische Text der mir zugesandten email.
Il Nuovo Locarno (noto anche come campo di lavoro di Malvaglia) fu un campo di internamento speciale istituito in Svizzera nel gennaio 1941. [1]
Rimasto attivo anche nel 1942, fungeva da struttura di reclusione per "estremisti di sinistra" e rifugiati politici. Sebbene associato al nome di Locarno, il campo era situato fisicamente a Malvaglia, nell'alta Valle di Blenio (Canton Ticino). [, 2]
Dettagli principali del campo nel 1942:
• Ubicazione: Posizionato strategicamente in una valle stretta e isolata, raggiungibile tramite la vecchia ferrovia Biasca-Acquarossa. La sua remota posizione serviva a isolare gli internati ed evitare contatti con l'esterno.[1]
• Gli internati: La struttura ospitava principalmente comunisti, anarchici e antifascisti, molti dei quali erano rifugiati fuggiti dalla Germania,
dall'Austria e dall'Italia. Erano persone colpite da un decreto di espulsione da parte delle autorità di Berna, ma la cui espatrio forzato era stato sospeso in seguito a proteste pubbliche. [1]
• Condizioni: Sotto il profilo giuridico, vigeva una rigorosa legge che vietava ai rifugiati nei campi di esercitare attività lavorative retribuite per proteggere il mercato del lavoro svizzero. [1]
Per un quadro completo e documentato della gestione dei profughi e dei campi di lavoro durante la Seconda Guerra Mondiale in territorio elvetico, è possibile consultare i documenti storici resi disponibili dalla Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera. Ulteriori approfondimenti di carattere accademico sull'accoglienza nella Svizzera italiana sono offerti dal Dossier di Studi Storici.
[Redaktionell eingefügt: Übersetzung DeepL):
Wichtigste Details zum Lager im Jahr 1942:
• Lage: Strategisch günstig in einem engen und abgelegenen Tal gelegen, erreichbar über die alte Eisenbahnstrecke Biasca–Acquarossa. Seine abgelegene Lage diente dazu, die Internierten zu isolieren und Kontakte nach außen zu verhindern.
• Die Internierten: Die Einrichtung beherbergte hauptsächlich Kommunisten, Anarchisten und Antifaschisten, von denen viele Flüchtlinge waren, die aus Deutschland, Österreich und Italien geflohen waren. Es handelte sich um Personen, gegen die die Berner Behörden eine Ausweisungsverfügung erlassen hatten, deren Zwangsausweisung jedoch aufgrund öffentlicher Proteste ausgesetzt worden war.
• Bedingungen: Rechtlich galt ein strenges Gesetz, das den Flüchtlingen in den Lagern die Ausübung einer bezahlten Arbeit untersagte, um den Schweizer Arbeitsmarkt zu schützen.
Für einen vollständigen und dokumentierten Überblick über den Umgang mit Flüchtlingen und die Arbeitslager während des Zweiten Weltkriegs auf Schweizer Gebiet können die von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz zur Verfügung gestellten historischen Dokumente konsultiert werden. Weitere wissenschaftliche Einblicke in die Aufnahme von Flüchtlingen in der italienischen Schweiz bietet das Dossier für Geschichtsstudien.