Briefmarken Atteste

Thema:

Briefumschläge "Gebühr bezahlt" und "Freiumschlag"

Katsche4919 Am: 08.02.2026 13:56:18 Gelesen: 377 # 1
Zu diesen Umschlägen kann ich im Netz nichts finden. Wer kann helfen?
lueckel2010 Am: 08.02.2026 15:43:48 Gelesen: 340 # 2
@ Katsche4919 [#1]

Was willst Du denn konkret wissen?
Brigitte Am: 08.02.2026 16:15:59 Gelesen: 320 # 3
Wenn man Name und Adresse von Walter Günther googelt, findet man sehr schnell zur staatlichen Lotterie-Einnahme Günther. Die Unternehmensgeschichte findest Du hier: https://www.guenther.de/lotterieeinnahme-guenther
DL8AAM Am: 08.02.2026 18:11:18 Gelesen: 283 # 4
@ Katsche4919 [#1]

Der rechte Umschlag war das Anschreiben bei dem die Gebühr vom Versender beim Postamt in "bar" (...) bzw. über eine vertragliche Regelung mit der Post bezahlt wurde. Frankatur an Hand eines "Gebühr bezahlt"-Eindruckes.

Bei dem linken Umschlag handelt es sich um einen ganz normalen Rückumschlag für die Werbeantwort. Hier hat der Werbetreibende dem Absender die Freimachung erlassen, d.h. der Absender verschickt den Brief unfrei und der Empfänger garantiert der Post die Bezahlung der Gebühr. Normalerweise sollte auch hierfür eine vertragliche Vereinbarung mit der Post bestehen, dafür zahlt der Empfänger dann auch nur die normale (fehlende) Gebühr und kein zusätzliches "Strafporto". Dafür ist übrigens der Eindruck Antwort oder Werbeantwort zwingend notwendig. Zumindest ist das 'in etwa' die aktuelle Regelung, aber ich gehe mal davon aus, dass die Bestimmungen seinerzeit ähnlich gefasst waren.

Oder was wolltest Du wissen?

Gruß
Thomas