Thema:
Satzungsänderung beim APHV ?
Am: 28.11.2025 09:26:26
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# 1
Satzungsänderung beim APHV ?
(wl / pcp) - Aus gegebenem Anlass schlägt der Vorstand des APHV eine Erweiterung der Satzung vor. Über diese Erweiterung muss bei der nächsten JHV im Jahr 2026 beschlossen werden.
In Satzung § 6 Punkt 2 soll als dritter Abschnitt eingefügt werden:
Die Mitglieder verpflichten sich, beim Umgang mit personenbezogenen Daten eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausreichende Sorgfaltspflicht zur Wahrung der Ehre verstorbener Menschen zu erfüllen. Dies erfolgt insbesondere durch Unkenntlichmachung jener persönlichen Daten, welche nicht wesentlich zur Dokumentation beitragen.
Am: 28.11.2025 19:44:07
Gelesen: 633
# 2
@ Richard [#1]
Dies erfolgt insbesondere durch Unkenntlichmachung jener persönlichen Daten, welche nicht wesentlich zur Dokumentation beitragen.
Das ist nach der Felzmann-Affäre gut gemeint, aber wie soll das in der Praxis umgesetzt werden? Muss ein Händler dann auf jedem klassischen Brief den Namen des Adressaten schwärzen? Ob der Brief an Hans Müller oder Friedrich Meier gegangen ist, trägt nicht wesentlich zur Dokumentation bei.
Ich würde auf den zweiten Satz ganz verzichten. Und wie geht ein Auktionshaus bei Besichtigungen damit um? Müssen die Namen und andere persönliche Daten bis zur Auktion mit Post-its abgeklebt bleiben?
Ich halte die gesetzlichen Regeln zum Schutz der Persönlichkeit für ausreichend.
Der APHV sollte sich lieber Gedanken machen, wie er zukünftig mit solchen Ereignissen umgeht. Oder soll man schweigen und das Mitglied im Regen stehen lassen?
Am: 28.11.2025 22:10:00
Gelesen: 546
# 3
@ drmoeller_neuss [#2]
Peinlicher Aktionismus... ich kann mich mich noch sehr gut ein Lehrgang "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" für Sportvereine erinnern, dort hiess es, das aller Schlimmste, was man als "Angegriffener" eines medialen Shitstorms machen kann, ist überhaupt darauf zu reagieren. Jegliche öffentliche Reaktion wirkt immer wie ein Versuch der Rechtfertigung, wie ein Eingeständnis - egal ob zu Recht oder nicht - und pusht dazu den Storm. In Erinnerung bleibt eine "Ausrede". Und noch weiter verschlimmert man es, wenn man meint darauf aktionistisch öffentlich handeln zu müssen. Richtig ist: Setzen lassen, drüber reflektieren und nötigenfalls intern nachsteuern - für die Zukunft. Aber niemals öffentlich.
Und zum Thema Schwärzen: Das ist eine Verfälschung eines Originals, eine inhaltliche Entwertung und entsprechende Dokumente sind für "Historiker" in 500 Jahren zerstört. Keiner kennt die Fragestellungen zukünftiger Bearbeiter.
Diese Idee des APHVs ist einfach nur purer, panischer Aktionismus, für die Öffentlichkeit, der selbst für den Aufwerfenden zu 100,1% nie und nimmer auch nur in Ansätzen ernst gemeint war. Einfach nur lächerlich. Zu 100,1% wird dieser Vorschlag abgeschmettert, das ist selbst dem Vorschlagenden klar.
Beim offenen Posten, beim Zeigen im Netz sieht das möglicherweise etwas anders aus, da macht ein virtuelles (!) Schwärzen in vielen Fällen durchaus Sinn (Quellen- bzw. Datenschutz). Da darf man gerne auch mal Schwärzen, wenn die geschwärzten Teile für das individuelle Posting bzw. für die aktuelle Aussage, für die Beschreibung nicht unbedingt notwendig sein sollte. Wobei auch hier wirklich auch nur das aller Nötigste geschwärzt werden sollte. Denn viele zukünftige Fragestellungen ergeben sich oft erst "sekundär", irgendwann später. Unnötig bzw. zu geschwärzte Belege sind deshalb keine echten Belege mehr, auch virtuell in einem digitalen Posting.
Aber wirklich dauerhaft geschwärzte Belege sind in jeder denkbaren Konstellation komplett "ver-wertlos-t" (und zwar nicht nur finanziell).
Beste Grüße
Thomas
Am: 28.11.2025 22:16:44
Gelesen: 544
# 4
Jeder weiß doch, dass mit der Unkenntlichmachung nicht die Veränderung des Originals gemeint ist, sondern die Unkenntlichmachung im Angebot.
Das ist natürlich unglücklich bzw. fehlerhaft formuliert, aber kein Anlass, eine neue Sau durch´s Dorf zu treiben.
Das ist natürlich unglücklich bzw. fehlerhaft formuliert, aber kein Anlass, eine neue Sau durch´s Dorf zu treiben.
Am: 29.11.2025 18:09:44
Gelesen: 403
# 5
@ bovi11 [#4]
Wenn sie den Originalen keine Gewalt antun, ist ja alles vollkommen OK. Sorry, dass ich das dann falsch verstanden haben sollte. Asche auf mein Haupt. Dann brauchen wir uns aber auch darüber nicht mehr unterhalten. Es besteht keinerlei Diskussionsbedarf mehr. Dann haben maximal ja nur noch potentielle Käufer ein Problem, falls sie - u.U. nur aus dem Katalog heraus - auf etwas bieten, dass sie nicht umfänglich kennen ;-) Aber hier können sich potentielle Mitbieter ja wohl immer noch vom Auktionshaus die Scans der Originale zusenden lassen. Also alles gut.
Dann ist diese Satzungsänderung im wesentlichen aber auch nichts anderes außer einer publikumswirksamen PR-Aktion, eine Art Nebelkerze für die Medien ;-) Alles gut, solange nun nicht auch Namen und postalische Anschriften auf "alten" echten philatelistischen Belegen (und nicht nur in "Krankenakten") im Katalog unkenntlich gemacht werden, denn dann wären diese für uns leider ja auch keine wertvollen Quellen für zukünftige philatelistische Recherchen mehr. ;-)
Aber so ist halt alles OK. Ende und Aus ;-)
... und beste Grüße
Thomas