Thema:
War Torsten Berndt Geschäftsführer beim Schwaneberger Verlag ?
Am: 17.11.2025 21:12:17
Gelesen: 12515
# 1
Soeben erreichte uns diese Mail:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde in Redaktionen und Verbänden,
[...]
Nunmehr hat mich Herr Hohenester entlassen und mit sofortiger Wirkung von den Aufgaben entbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten (Berndt)
Bahnhofplatz 2
82110 Germering
Am: 18.11.2025 07:50:44
Gelesen: 12221
# 2
Ich fühle mit Torsten, weil ich mich gut erinnere, wie es war, als ich vor dreißig Jahren mal als Geschäftsführer freigestellt wurde.
So ist das Leben: es hat Konsequenzen, wenn man zu seinen Überzeugungen steht.
Schaun wir mal, was die Zukunft bringt, und drücken wir Torsten die Daumen, dass er diese Zeit gut durchsteht.
Wie singen es doch die Höhner so treffend?
Fründe, Fründe, Fründe en dr Nut
jon 'er hundert, hundert op e Lut.
Echt Fründe ston zesamme…
Gruß
Friedhelm
So ist das Leben: es hat Konsequenzen, wenn man zu seinen Überzeugungen steht.
Schaun wir mal, was die Zukunft bringt, und drücken wir Torsten die Daumen, dass er diese Zeit gut durchsteht.
Wie singen es doch die Höhner so treffend?
Fründe, Fründe, Fründe en dr Nut
jon 'er hundert, hundert op e Lut.
Echt Fründe ston zesamme…
Gruß
Friedhelm
Am: 18.11.2025 09:15:25
Gelesen: 12112
# 3
Auch ich hatte vor 33 Jahren eine ähnliche Situation erlebt und fiel zunächst in ein tiefes Loch, habe mich aber aufgrund stabilen familiären Umfeldes wieder aufrappeln und sogar aufsteigen können.
Das habe ich auch Torsten, der mich seit über 20 Jahren kennt (auch als Autor), gesagt und ihm Mut zu machen gehofft. Ein solches Talent wie er wird nicht auf der Straße herumlungern.
Am: 18.11.2025 11:30:47
Gelesen: 11960
# 4
@ fdoell [#2]
"Ich fühle mit Torsten, weil ich mich gut erinnere, wie es war, als ich vor dreißig Jahren mal als Geschäftsführer freigestellt wurde."
Was für eine Art Geschäftsführer war er denn überhaupt? Laut Handelsregister war er nie Geschäftsführer des Schwaneberger Verlages. Er hatte nicht einmal Prokura. Hat Schwaneberger wirklich einen Geschäftsführer bestellt, ihm dann aber die Eintragung ins Handelsregister verweigert? Wie führt man die Geschäfte, wenn außer den Gesellschaftern und man selbst niemand weiß, dass man Geschäftsführer ist und das auch keinem Externen gegenüber nachweisen kann?
"Ich fühle mit Torsten, weil ich mich gut erinnere, wie es war, als ich vor dreißig Jahren mal als Geschäftsführer freigestellt wurde."
Was für eine Art Geschäftsführer war er denn überhaupt? Laut Handelsregister war er nie Geschäftsführer des Schwaneberger Verlages. Er hatte nicht einmal Prokura. Hat Schwaneberger wirklich einen Geschäftsführer bestellt, ihm dann aber die Eintragung ins Handelsregister verweigert? Wie führt man die Geschäfte, wenn außer den Gesellschaftern und man selbst niemand weiß, dass man Geschäftsführer ist und das auch keinem Externen gegenüber nachweisen kann?
Am: 18.11.2025 11:58:08
Gelesen: 11912
# 5
Ich glaube, genau das war das Problem in der Konstruktion des Verlages.
Wenn der Verlag mit dem neuen Mann wirklich hätte etwas ändern wollen, hätte er ihn zum ordentlichen Geschäftsführer bestellt und nicht in den Seilen hängen lassen. Wahrscheinlich war man allerdings in der Eignerfamilie noch nicht so weit gewesen.
Am: 18.11.2025 12:03:16
Gelesen: 11901
# 6
"MICHEL-Produkte werden auch in Zukunft neutral, kompetent und zuverlässig bleiben!"
Ob dieser Satz von Herrn Hohenester auch in Zukunft Bestand haben wird?
Ob dieser Satz von Herrn Hohenester auch in Zukunft Bestand haben wird?
Am: 18.11.2025 18:11:02
Gelesen: 11535
# 7
Ich würde eigentlich gerne vorher die andere Seite hören, bevor ich mir eine eigene Meinung über den Abgang von Herrn Berndt beim Schwaneberger Verlag bilde. Ich vermute, dass auch der Schwaneberger Verlag mit dem Schwund an aktiven Philatelisten zu kämpfen hat. Die Redaktionsarbeit und damit die Kosten für die Erstellung eines Kataloges bleiben die gleichen, egal ob 500 oder 5000 Stück verkauft werden.
Herr Berndt war mir als guter, gewissenhafter, teilweise bis in Pendantische reichender Journalist bekannt, der kein Blatt vor den Mund genommen hat und auch auf eingefahrene Strukturen in der organisierten Philatelie keine Rücksicht genommen hat.
Nun kam der Wechsel zum Schwaneberger Verlag nach einem kurzen Intermezzo bei einem großen Briefmarkenhändler am Bodensee. Die von Herrn Berndt verschickte Email lässt bei mir die als Geschäftsführer gebotene Loyalität vermissen. Über geschäftliche Angelegenheiten und Interna hat man zu schweigen, egal ob sie einem passen oder nicht.
Leider haben die philaseiten wieder einmal ein Thema mit einer reisserischen Überschrift nach BILD-Zeitungsmanier überschrieben.
Zu TeeKay: In der Pressemitteilung des Schwaneberger Verlages wird in Beitrag [1] die Position "Geschäftsführer" ausdrücklich genannt, in [2] zumindest für die Zukunft angekündigt.
[1] https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/2706-junge-briefmarkenfreunde-in-der-mitgliederwerbung-erfolgreich
[2] https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/2656-wechsel-in-der-geschaeftsfuehrung
Herr Berndt war mir als guter, gewissenhafter, teilweise bis in Pendantische reichender Journalist bekannt, der kein Blatt vor den Mund genommen hat und auch auf eingefahrene Strukturen in der organisierten Philatelie keine Rücksicht genommen hat.
Nun kam der Wechsel zum Schwaneberger Verlag nach einem kurzen Intermezzo bei einem großen Briefmarkenhändler am Bodensee. Die von Herrn Berndt verschickte Email lässt bei mir die als Geschäftsführer gebotene Loyalität vermissen. Über geschäftliche Angelegenheiten und Interna hat man zu schweigen, egal ob sie einem passen oder nicht.
Leider haben die philaseiten wieder einmal ein Thema mit einer reisserischen Überschrift nach BILD-Zeitungsmanier überschrieben.
Zu TeeKay: In der Pressemitteilung des Schwaneberger Verlages wird in Beitrag [1] die Position "Geschäftsführer" ausdrücklich genannt, in [2] zumindest für die Zukunft angekündigt.
[1] https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/2706-junge-briefmarkenfreunde-in-der-mitgliederwerbung-erfolgreich
[2] https://www.briefmarken.de/briefmarken-sammeln/neuigkeiten/2656-wechsel-in-der-geschaeftsfuehrung
Am: 18.11.2025 21:34:52
Gelesen: 11310
# 8
@ drmoeller_neuss [#7]
"In der Pressemitteilung des Schwaneberger Verlages wird in Beitrag [1] die Position "Geschäftsführer" ausdrücklich genannt, in [2] zumindest für die Zukunft angekündigt."
Mit einer online abrufbaren Pressemeldung kann ich als Geschäftsführer aber weder ein Bankkonto eröffnen noch einen Handyvertrag für das Unternehmen abschließen. Ich hafte als Geschäftsführer für alles, was im Unternehmen passiert, auch wenn ich es nicht selbst entschieden habe und eventuell nicht einmal etwas davon weiß. Gerichte entscheiden immer öfter, dass ich als GmbH-Geschäftsführer auch mit Privatvermögen hafte, wenn im Unternehmen Dinge geschahen, die nicht hätten geschehen dürfen und die ein gewissenhaft arbeitender Geschäftsführer hätte wissen und unterbinden müssen. Dieser Pflicht nachzukommen wird schwer, wenn alles, was mich als Geschäftsführer ausweist, eine Pressemeldung auf der Website ist.
"In der Pressemitteilung des Schwaneberger Verlages wird in Beitrag [1] die Position "Geschäftsführer" ausdrücklich genannt, in [2] zumindest für die Zukunft angekündigt."
Mit einer online abrufbaren Pressemeldung kann ich als Geschäftsführer aber weder ein Bankkonto eröffnen noch einen Handyvertrag für das Unternehmen abschließen. Ich hafte als Geschäftsführer für alles, was im Unternehmen passiert, auch wenn ich es nicht selbst entschieden habe und eventuell nicht einmal etwas davon weiß. Gerichte entscheiden immer öfter, dass ich als GmbH-Geschäftsführer auch mit Privatvermögen hafte, wenn im Unternehmen Dinge geschahen, die nicht hätten geschehen dürfen und die ein gewissenhaft arbeitender Geschäftsführer hätte wissen und unterbinden müssen. Dieser Pflicht nachzukommen wird schwer, wenn alles, was mich als Geschäftsführer ausweist, eine Pressemeldung auf der Website ist.
Am: 19.11.2025 08:51:58
Gelesen: 11052
# 9
@ drmoeller_neuss [#7]
H,
weder ist eine Entlassung eine 'Interna', noch muss man alles unter den Teppich kehren, wenn man das nicht für richtig hält.
Sie positionieren sich jedenfalls - wie meist - auf der Seite der Mächtig(er)en.
H,
weder ist eine Entlassung eine 'Interna', noch muss man alles unter den Teppich kehren, wenn man das nicht für richtig hält.
Sie positionieren sich jedenfalls - wie meist - auf der Seite der Mächtig(er)en.
Am: 19.11.2025 08:59:59
Gelesen: 11036
# 10
@ alex11 [#9]
Vor allen Dingen scheibt @ drmoeller_neuss [#7]:
"Nun kam der Wechsel zum Schwaneberger Verlag nach einem kurzen Intermezzo bei einem großen Briefmarkenhändler am Bodensee. Die von Herrn Berndt verschickte Email lässt bei mir die als Geschäftsführer gebotene Loyalität vermissen. Über geschäftliche Angelegenheiten und Interna hat man zu schweigen, egal ob sie einem passen oder nicht."
Wenn Torsten als Geschäftsführer zwar angekündigt, dann aber nicht einmal im Handelsregister eingetragen wird, ist der Hinweis auf die als "Geschäftsführer gebotene Loyalität" verfehlt.
Außerdem weise ich nochmals auf meine Darstellung unter [#6] hin:
Am: 19.11.2025 15:21:51
Gelesen: 10756
# 11
@ alex11 [#9]
@ bovi11 [#10]
Die namentliche Nennung von Personen, mit denen geschäftliche Verhandlungen geführt werden, betrachte ich als "Interna" und Geschäftsgeheimnisse. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herr Berndt nur einfacher Angestellter war, oder Geschäftsführer. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Standardbaustein in fast allen Arbeitsverträgen.
Die weiteren Äußerungen über die allgemeine Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber betrachte ich als durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ich persönlich halte es für die weitere Karriere für keinen guten Schachzug, sich so zu äussern, aber das muss Herr Berndt selbst entscheiden.
Es ist eben ein Unterschied, ob ich als Journalist kritisch berichte, oder als Mitglied der Geschäftsführung die wirtschaftliche Verantwortung für ein Unternehmen in einem schwierigen Markt trage. Ich habe es selbst erlebt, wie hervorragende und brilliante Techniker zum Vorgesetzten befördert wurden, und an der Personalführung kläglich gescheitert sind.
@ bovi11 [#10]
Die namentliche Nennung von Personen, mit denen geschäftliche Verhandlungen geführt werden, betrachte ich als "Interna" und Geschäftsgeheimnisse. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herr Berndt nur einfacher Angestellter war, oder Geschäftsführer. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Standardbaustein in fast allen Arbeitsverträgen.
Die weiteren Äußerungen über die allgemeine Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber betrachte ich als durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ich persönlich halte es für die weitere Karriere für keinen guten Schachzug, sich so zu äussern, aber das muss Herr Berndt selbst entscheiden.
Es ist eben ein Unterschied, ob ich als Journalist kritisch berichte, oder als Mitglied der Geschäftsführung die wirtschaftliche Verantwortung für ein Unternehmen in einem schwierigen Markt trage. Ich habe es selbst erlebt, wie hervorragende und brilliante Techniker zum Vorgesetzten befördert wurden, und an der Personalführung kläglich gescheitert sind.
Am: 19.11.2025 15:29:45
Gelesen: 10743
# 12
@ drmoeller_neuss [#7]
"Die von Herrn Berndt verschickte Email lässt bei mir die als Geschäftsführer gebotene Loyalität vermissen. Über geschäftliche Angelegenheiten und Interna hat man zu schweigen, egal ob sie einem passen oder nicht. "
"viele, die in Ulm waren, wurden Zeugen einer hochnotpeinlichen Szene: Fünf Stunden musste ich in der Lobby des benachbarten Hotels mit Herrn Hohenester und Herrn Hantschel konferieren. Dass ich mich nicht auf Herrn Hantschels Geschäfte eingelassen habe, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Seitdem war klar, dass meine Tage im Schwaneberger Verlag gezählt sind."
Solche Aussagen über einen Geschäftspartner gefährden i.d.R. etwaige Abfindungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zumindest dann, wenn ein üblicher Geschäftsführervertrag geschlossen worden war.
"Die von Herrn Berndt verschickte Email lässt bei mir die als Geschäftsführer gebotene Loyalität vermissen. Über geschäftliche Angelegenheiten und Interna hat man zu schweigen, egal ob sie einem passen oder nicht. "
"viele, die in Ulm waren, wurden Zeugen einer hochnotpeinlichen Szene: Fünf Stunden musste ich in der Lobby des benachbarten Hotels mit Herrn Hohenester und Herrn Hantschel konferieren. Dass ich mich nicht auf Herrn Hantschels Geschäfte eingelassen habe, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Seitdem war klar, dass meine Tage im Schwaneberger Verlag gezählt sind."
Solche Aussagen über einen Geschäftspartner gefährden i.d.R. etwaige Abfindungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zumindest dann, wenn ein üblicher Geschäftsführervertrag geschlossen worden war.
Am: 19.11.2025 15:59:29
Gelesen: 10699
# 13
Interessant ist eigentlich die Frage, welche der beteiligten Parteien sich am Ende gegen die offizielle Geschäftsführungsposition gestellt hat. Ein mögliches, rein spekulatives, Szenario wäre auch, dass die Gesellschaft bereits überschuldet war und der neu eingesetzte Geschäftsführer daher verpflichtet war, ein Insolvenzverfahren einzuleiten (schon aus eigenem rechtlichen Selbstschutz), während der bisherige Geschäftsführer diesen Schritt unbedingt vermeiden wollte.
Am: 19.11.2025 16:10:54
Gelesen: 10678
# 14
@ Schwämmchen² [#13]
Diese Spekulation ist definitiv nicht zutreffend.
Ich halte es auch nicht für sinnvoll, weitere Spekulationen anzustellen.
Diese Spekulation ist definitiv nicht zutreffend.
Ich halte es auch nicht für sinnvoll, weitere Spekulationen anzustellen.
Am: 19.11.2025 16:40:50
Gelesen: 10629
# 15
@ drmoeller_neuss [#11]
"Die namentliche Nennung von Personen, mit denen geschäftliche Verhandlungen geführt werden, betrachte ich als "Interna" und Geschäftsgeheimnisse. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herr Berndt nur einfacher Angestellter war, oder Geschäftsführer. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Standardbaustein in fast allen Arbeitsverträgen."
Dann sollte die Gesellschaft etwas Geld in die Hand nehmen und einen der Konferenzräume im Hotel buchen, statt stundenlang Verhandlungen in der Hotellobby durchzuführen, wo sie jeder sehen und hören kann.
"Die namentliche Nennung von Personen, mit denen geschäftliche Verhandlungen geführt werden, betrachte ich als "Interna" und Geschäftsgeheimnisse. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herr Berndt nur einfacher Angestellter war, oder Geschäftsführer. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Standardbaustein in fast allen Arbeitsverträgen."
Dann sollte die Gesellschaft etwas Geld in die Hand nehmen und einen der Konferenzräume im Hotel buchen, statt stundenlang Verhandlungen in der Hotellobby durchzuführen, wo sie jeder sehen und hören kann.
Am: 19.11.2025 17:03:56
Gelesen: 10580
# 16
Vollkommen unabhängig von einer etwaigen rechtlichen, vertrags- bzw. zivilrechtlichen Betrachtungsweise, ist ein öffentliches, persönliches Nachtreten, berechtigt oder unberechtigt, immer irgendwie ein schlechter Style, der in vielerlei Hinsicht eher auf den Schreiber zurückfällt (zurückfallen kann) - obwohl dieser womöglich sogar vollkommen 'im Recht' sein sollte. Besser eine Nacht drüber schlafen, bevor man seinem Ärger öffentlich Luft macht... was zugegeben im heutigigen, digitalen Zeitalter sehr viel schwerer - als wie früher - ist ;-) Aber digital ist bekanntlich halt immer besser...
Zum Thema selbst kann und will ich mich nicht äußern.
Am: 20.11.2025 07:26:02
Gelesen: 10305
# 17
Hi,
ganz allgemein:
über (natürlich nanchmal auch gescheiterte Verhandlungen) wird tagtäglich in den Medien berichtez - und da geht's dann oft wirklich um 'big business' oder 'big politics'.
Und nicht um einen vergleichsweisen Pipifax...
Eine Verschwiegenheitspflicht kann dann beginnen, wenn Verhandlungen ERFOLGREICH zu Ende geführt wurden.
Ob etwas die feine Art ist, ist wieder eine andere Frage.
Aber der betreffende Herr wwurde vom vorübergenden Arbeitgeber offensichtlich nicht gut behandelt und ist für seine berufliche Zukunft sicher nicht von diesem abhängig.
ganz allgemein:
über (natürlich nanchmal auch gescheiterte Verhandlungen) wird tagtäglich in den Medien berichtez - und da geht's dann oft wirklich um 'big business' oder 'big politics'.
Und nicht um einen vergleichsweisen Pipifax...
Eine Verschwiegenheitspflicht kann dann beginnen, wenn Verhandlungen ERFOLGREICH zu Ende geführt wurden.
Ob etwas die feine Art ist, ist wieder eine andere Frage.
Aber der betreffende Herr wwurde vom vorübergenden Arbeitgeber offensichtlich nicht gut behandelt und ist für seine berufliche Zukunft sicher nicht von diesem abhängig.
Am: 20.11.2025 10:26:13
Gelesen: 10149
# 18
@ alex11 [#17]
"Eine Verschwiegenheitspflicht kann dann beginnen, wenn Verhandlungen ERFOLGREICH zu Ende geführt wurden"
Das stimmt natürlich nicht. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich sogar auf die Namen der Verhandlungspartner.
Das kommt im vorliegenden Falle insofern klar zum Ausdruck, weil "Verhandlungen" zwischen einem nach eigener Darstellung "unabhängigen" Katalogherausgeber und dem Vorstandsvorsitzenden eines Handelskonzerns Spekulationen aller Art Tür und Tor öffnen. Der dadurch entstehende Reputationsschaden geht über den der gewählten Formulierungen ("hochnotpeinlich") weit hinaus!
"Eine Verschwiegenheitspflicht kann dann beginnen, wenn Verhandlungen ERFOLGREICH zu Ende geführt wurden"
Das stimmt natürlich nicht. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich sogar auf die Namen der Verhandlungspartner.
Das kommt im vorliegenden Falle insofern klar zum Ausdruck, weil "Verhandlungen" zwischen einem nach eigener Darstellung "unabhängigen" Katalogherausgeber und dem Vorstandsvorsitzenden eines Handelskonzerns Spekulationen aller Art Tür und Tor öffnen. Der dadurch entstehende Reputationsschaden geht über den der gewählten Formulierungen ("hochnotpeinlich") weit hinaus!
Am: 20.11.2025 11:16:46
Gelesen: 10075
# 19
Information
Der Geschäftsführer des Schwaneberger Verlags hat mich aufgefordert, Beitrag [#1] bis morgen, 21.11.2025, zu entfernen.
Ich lasse die Situation noch rechtlich prüfen, werde aber im Zweifel der Aufforderung folgen.
Grüsse aus dem Haus der Philatelie, Richard
Am: 20.11.2025 12:02:04
Gelesen: 10012
# 20
@ Altsax [#18]
Soweit man das von außen beurteilen, kam es im konkreten Fall zu keinen Verhandlungen, ergo gab es auch keine Verhandlungspartner.
Es dürfte ein Angebot / einen Vorschlag gegeben haben, welcher rundwwg abgelehnt wurde.
Soweit man das von außen beurteilen, kam es im konkreten Fall zu keinen Verhandlungen, ergo gab es auch keine Verhandlungspartner.
Es dürfte ein Angebot / einen Vorschlag gegeben haben, welcher rundwwg abgelehnt wurde.
Am: 20.11.2025 12:30:09
Gelesen: 9960
# 21
@ alex11 [#20]
Nochmal: als Arbeitnehmer hat man über Gesprächspartner und Gesprächsinhalte nach außen hin Stillschweigen zu bewahren. Da spielt es keine Rolle, ob die Herren über die Katalogisierung der neuesten Markenheftchen oder über den Verkauf des Verlages diskutiert haben.
Ob allgemeine Unmutsäusserungen bereits die Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers verletzen, mögen Arbeitsgerichte entscheiden.
Ob das Thema gelöscht wird oder nicht, ist fast schon egal, das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben nicht zusammengepasst.
Am: 20.11.2025 12:40:36
Gelesen: 9934
# 22
@ TeeKay [#4]
Die hier aufgeworfene Frage wurde nicht beantwortet. Konnte oder kann gesichert nachgewiesen werden, ob Torsten Berndt Geschäftsführer war. Sowas sollte meines Wissens doch im Handelsregister eingetragen sein bzw. werden (Wenn ich das aus der Berufschule bereich Recht richtig in Erinnerung habe)?
Die hier aufgeworfene Frage wurde nicht beantwortet. Konnte oder kann gesichert nachgewiesen werden, ob Torsten Berndt Geschäftsführer war. Sowas sollte meines Wissens doch im Handelsregister eingetragen sein bzw. werden (Wenn ich das aus der Berufschule bereich Recht richtig in Erinnerung habe)?
Am: 20.11.2025 12:51:32
Gelesen: 9913
# 23
Ich empfinde diese Mitteilung als äußerst kryptisch.
Wer ist Herr Hantschel? Und welche Art „Geschäfte“ betreibt er, auf die man sich „selbstverständlich“ nicht einlassen sollte?
Am: 20.11.2025 12:59:18
Gelesen: 9900
# 24
@ rosteins69 [#23]
Herr Hantschel vertreibt u.a. Fälschungen (Deutsche Nachkriegs-Zusammendrucke mit Kieler Woche Maschinenstempelkopf-Entwertung und Dauerserien-Einheiten mit Waldkraiburg-Stempel) über Drei Löwen GmbH und DBA und zieht die Lose auch nicht zurück, wenn er darauf hingewiesen wird. Bei Nichtverkauf wandern die Lose dann herum und werden auch immer wieder angeboten. Richard hat meine ladungsfähige Anschrift (identisch mit Name und Adresse auf Rechnung 30005/31 vom 04.06.2025 von DBA, spart die Nachfrage bei Richard), wenn Herr Hantschel gern zusammen mit mir gerichtlich feststellen lassen will, dass er Fälschungen anbietet.
@ drmoeller_neuss [#21]
Nochmal: Wenn ich mich als Gesprächspartner, Geschäftsführer und nur per Pressemeldung authentifizierter Geschäftsführer in eine öffentliche Hotellobby in dem Hotel setze, das durch Philatelist:innen ausgebucht wurde, die eine Philatelie-Messe direkt neben dem Hotel besuchen, und rede, dann können nicht zwei der drei und erst recht nicht ein unabhängiger Vierter wie du hinterher fordern, das Treffen selbst und die Gesprächspartner wären geheim zu halten. Öffentlicher geht es kaum. In so einer Location an so einem Datum muss man davon ausgehen, von Branchenkennern erkannt zu werden. Torsten hat über Gesprächsinhalte gar nichts öffentlich gemacht, sondern nur, was er anschließend tat: Nämlich nichts. Er sagte nicht einmal, warum er nichts tat.
Am: 20.11.2025 14:45:38
Gelesen: 9734
# 25
@ TeeKay [#24]
Der kleine, aber bedeutende Unterschied zwischen Dir und Herr Berndt ist, dass Du weder in einem Arbeitsverhältnis (*) mit dem Schwaneberger Verlag noch mit Herrn Hanschel und seinen Firmen stehst. Insofern kannst Du über das schreiben, was Du in der Öffentlichkeit mit eigenen Augen siehst und wahrnimmst, egal ob es den erwähnten Personen oder Firmen nützt oder schadet.
Im übrigen hat Herr Berndt die Situation nicht nur neutral berichtet, sondern auch bewertet.
(*) unabhängig, ob Herr Berndt Geschäftsführer war, gehe ich davon aus, das ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Schwaneberger Verlag besteht bzw. bestanden hat.
Am: 20.11.2025 15:57:57
Gelesen: 9634
# 26
Es gibt kein Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers an öffentlich bekannten Informationen wie einem in der Öffentlichkeit unter den Augen der Fachöffentlichkeit abgehaltenen, stundenlangen Treffen. Torsten schreibt selbst, es gab Zeugen des Gesprächs. Über Gesprächsinhalte hat Torsten nicht gesprochen. Über die Folgen des Gesprächs für Torsten selbst muss er nicht schweigen. Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen werden oft viel zu umfassend formuliert und sind dann im Zweifelsfall unwirksam. Arbeitgeber unterschätzen oft, in welchem Umfang sie Arbeitnehmer:innenrechte in Arbeitsverträgen einschränken dürfen. Torsten wird als nicht im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer wie jeder andere sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigte auch behandelt.
Es obliegt im Übrigen dem Arbeitgeber, nachzuweisen, dass die veröffentlichten Informationen geschützte Geschäftsgeheimnisse waren. Das dürfte bei einem in einer Hotellobby unter den Augen der Fachöffentlichkeit abgehaltenen Treffen neben einer Fachmesse schwierig werden. Ich bin mir sicher, alle Beteiligten wissen das auch, weshalb Richard nur schwach aufgefordert wurde, etwas zu tun.
Am: 20.11.2025 17:12:35
Gelesen: 9472
# 27
@ Richard [#19]
Hallo Richard,
dann scheint der Beitrag ja pures Dynamit zu sein.
Da beginnt man natürlich sich Fragen zu stellen, die jeweils mit dem Buchstaben W beginnen und schon entsteht eine Theorie im Kopf.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Richard,
dann scheint der Beitrag ja pures Dynamit zu sein.
Da beginnt man natürlich sich Fragen zu stellen, die jeweils mit dem Buchstaben W beginnen und schon entsteht eine Theorie im Kopf.
Viele Grüße
Thomas
Am: 20.11.2025 18:39:26
Gelesen: 9311
# 28
Es ist unglaublich, was hier bei einem ganz normalen Vorgang in der Geschäftswelt für ein Fass aufgemacht wird.
Es wird ein Geschäftsführer (wenn er wirklich einer war) entlassen. Das ist ein Vorgang, der tagtäglich passiert. Das ist das Recht jedes Betriebsinhabers und er muss es weder in der Öffentlichkeit begründen noch sich rechtfertigen.
Wenn dann Herr Berndt so eine mail, wie in Beitrag [#1] loslässt, dann ist er aus meiner Sicht verbrannt. In einem ernstzunehmenden Betrieb kann er aus meiner Sicht noch den Hof fegen aber nie mehr eine leitende Position bekleiden.
Dieser Stil ist unter aller Sau.
Am: 20.11.2025 18:51:15
Gelesen: 9288
# 29
Das Geheimhaltungsinteresse ist meist mit Betriebsgeheimnisse gleichgesetzt. Es ist immer noch nicht klar ob Herr Berndt Geschäftsführer war. Nach intensiven Recherchen im internet habe ich nur "Mitglied der Geschäftsführung" gelesen. Hieraus kann man nicht unbedingt die Position "Geschäftsführer" herauslesen. So oder so ist die Abberufung (oder auch Kündigung) ein tagtäglicher Vorgang im Berufsalltag. Ein solches Gespräch, dessen Inhalt hier niemand kennt, in einer Lobby eines Messehotels abzuhalten, Details wurden ja schon dargelegt, deren Inhalt dann das Ausscheiden aus dem Schwanenbergverlag die Folge hatte, ist für mich und aus meiner Sicht mehr als fragwürdig.
Am: 20.11.2025 18:59:38
Gelesen: 9267
# 30
@ nagel.d [#29]
Da gebe ich dir Recht. Aber es zeigt mir auch, dass wirklich was gravierendes vorgefallen sein muss. Und dann sticht einfach der Ober den Unter.
Und dann muss er nicht so eine kryptische mail, wie sie richtig bezeichnet wurde, in die Welt setzen. Er wollte in der Liga der Großen in der Geschäftswelt mitspielen und zahlt jetzt Lehrgeld.
Da gebe ich dir Recht. Aber es zeigt mir auch, dass wirklich was gravierendes vorgefallen sein muss. Und dann sticht einfach der Ober den Unter.
Und dann muss er nicht so eine kryptische mail, wie sie richtig bezeichnet wurde, in die Welt setzen. Er wollte in der Liga der Großen in der Geschäftswelt mitspielen und zahlt jetzt Lehrgeld.
Am: 20.11.2025 19:44:48
Gelesen: 9187
# 31
@ Richard [#19]
Hallo Richard,
ich möchte mich eigentlich nicht in die laufende Diskussion einmischen, aber es scheint mir, dass niemand damit geholfen ist, wenn wir hier alle über diese “Affäre” spekulieren. Wäre es in diesem Fall nicht besser, Neutralität zu betrachten?
Viele Grüße
Emiel
Am: 20.11.2025 20:28:27
Gelesen: 9092
# 32
@ evwezel [#31]
So hatte ich auch gedacht, dann habe ich aber Beitrag Nr. [#24] gelesen.
Viele Grüße
Thomas
Am: 20.11.2025 20:42:55
Gelesen: 9049
# 33
@ sammler70 [#28]
Ein 'normaler Vorgang Entlassung' kann ganz allgemein sehr verwerfliche Gründe haben.
Sofern man dazu keine Details / Hintergründe kennt, ist ein Post wie Deiner aus meiner Sicht nur heiße Luft.
Am: 20.11.2025 21:53:35
Gelesen: 8953
# 34
@ alex11 [#33]
nach deiner Auffassung wären alle Beiträge in diesem Thema nur heiße Luft. Ich bin einer der wenigen, die nichts reininterpretieren.
Und noch ganz allgemein zu deiner Information. Als Geschäftsführer wäre er leitender Angesteller und für solche gilt kein Kündigunsschutzgesetz. Er kann aus jedem Grund fliegen. Die Leute sind immer ganz stolz, dass sie leitende Angestellte sind. Wenn du ihnen dann erklärst, was das für rechtliche Folgen insbesondere in Bezug auf eine Kündigung hat, dann fangen sie an zu heulen.
Genauso wie der Kandidat hier. Der ist nichts als peinlich.
Am: 20.11.2025 22:09:32
Gelesen: 8927
# 35
@ sammler70 [#34]
Leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer:innen auch, siehe §14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz. Ob er überhaupt unter die Definition eines leitenden Angestellten nach diesem §14 fällt, sprich ob er eigenständig Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeiter:innen vornehmen durfte, gälte es dann noch zu klären.
Leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer:innen auch, siehe §14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz. Ob er überhaupt unter die Definition eines leitenden Angestellten nach diesem §14 fällt, sprich ob er eigenständig Einstellungen oder Entlassungen von Mitarbeiter:innen vornehmen durfte, gälte es dann noch zu klären.
Am: 20.11.2025 22:51:19
Gelesen: 8864
# 36
@ TeeKay [#35]
1. Nach Abs. 1 ist ein Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich vom Kündigungsschutzgesetz ausgeschlossen. Nur wenn er wirklich eigenständig einstellen konnte, gilt das Kündigungsschutzgesetz eingeschränkt ohne § 3, der wohl die wichtigste Norm des Kündigungsschutzgesetzes darstellt. Daraus folgt, er kann einen Weiterbeschäftigungsanspruch gegen den Willen des Arbeitgebers nie durchsetzen, höchstens eine Abfindung.
Und ob ihm selbst die bei seinem Verhalten noch zusteht, dürfte fraglich sein. Im übrigen ist hier alles nur Spekulation, da wir die Verträge nicht kennen.
Außerdem wollte ich mit meinen Beiträgen nur sagen, dass er mit seinem Verhalten, so eine mail an ein Forum zu senden und sie damit in alle Welt hinaus zu posaunen, für eine Führungsposition, der ein besonderes Vertrauensverhältnis zugrunde liegt, in meinen Augen nicht mehr in Frage kommt.
Genau dieses Vertrauensverhältnis ist auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber den Kündigungsschutz eingeschränkt hat
Am: 20.11.2025 23:40:34
Gelesen: 8802
# 37
@ sammler70 [#36]
Guten Abend Franz,
Ich bin ganz anderer Meinung als Du. Ich glaube, dass Herr Berndt gerade durch dieses Statement eine besondere Qualifikation für künftige verantwortungsvolle Tätigkeiten in einem Philatelie-Unternehmen unter Beweis gestellt hat und hoffe sehr, dass es mindestens eine entscheidende Person aus der Branche gibt, die diese Qualifikation erkennt und bereit ist, Herrn Berndt eine neue auskömmliche Position bzw Arbeitsstelle anzubieten.
Warum ich das so sehe: Ich habe einfach mal den in [#1] genannten Namen gegoogelt. Muss zugeben, dass mir der Name zuvor nichts sagte. Jürgen Hantschel ist Leiter und Gründer der Firmengruppe „Deutsche Briefmarken AG“. Zu dieser Firmengruppe gehören u.a. die Badische Briefmarken GmbH (Auktionshaus), die Drei Löwen GmbH (Auktionshaus) und die DBA Stuttgart GmbH (Briefmarkenfachhandel). Außerdem gehört Hantschel zu den Gründern des Auktionshauses Schlegel in Berlin. Die DBA wirbt auf ihrer Website damit, dass sie durch die Übernahme zahlreicher Firmen und Handelsbestände in kurzer Zeit sehr stark gewachsen sei. Neueste Gründung der Firmengruppe ist eine GmbH namens „Deutscher Briefmarken Club GmbH“ - gegründet im Oktober 2025.
Wenn ich dann von Verhandlungen zwischen der DBA und dem Schwaneberger Verlag lese, dann zähle ich 1 und 1 zusammen. Da muss ich gar nicht so genau wissen, was der konkrete Gegenstand dieser Verhandlungen gewesen ist. Es wird aber möglicherweise darum gegangen sein, die schon recht prominente Marktposition der Firmengruppe DBA noch weiter auszubauen. Die Ausführungen von TeeKay in [#24] ergänzen ein gewisses Bild. Wachstum und Gewinnvermehrung um jeden Preis.
Und wenn dann ein erfahrener und gut vernetzter Philatelie-Lobbyist wie Torsten Berndt schreibt, dass er mit diesen Geschäften nichts zu tun haben möchte und aufgrund dieser Haltung seinen Job verloren hat, dann ist das nicht wie Du schreibst „unter aller Sau“ und „peinlich“ sondern dann finde ich das sehr anerkennenswert und mutig.
Ob er Geschäftsführer bei Michels war oder nur leitender Angestellter ist bei der Einordnung dieser inhaltlichen Position übrigens vollkommen schnuppe.
Beste Grüße
Christoph
Am: 20.11.2025 23:50:16
Gelesen: 8792
# 38
@ Christoph 1 [#37]
Die Gründe und seine Meinung kann ich durchaus auch nachvollziehen aber er hat über Firmeninternas seinen Schnabel zu halten und sie nicht rum zu posaunen.
Wo kommen wir da hin, wenn jeder, der anderer Meinung als sein Arbeitgeber ist, mit Internas einfach an die Öffentlichkeit geht. Mit dem muss dann sein nächster Arbeitgeber auch rechnen. Würdest du dir so einen ins Haus holen?
Am: 20.11.2025 23:55:09
Gelesen: 8789
# 39
@ sammler70 [#38]
Das, was Du behauptest, hat er doch gar nicht gemacht. Er hat keine „Firmeninternas“ veröffentlicht. Wo bitte liest Du hier sowas?
Und zu Deiner zweiten Frage: Ich würde mir „so einen“ ins Haus holen, ja. Weil ich das Gefühl hätte, dass er Bodenhaftung, Menschlichkeit und Empathie höher schätzt als Gewinnstreben und Wachstum um jeden Preis.
Am: 21.11.2025 00:02:57
Gelesen: 8774
# 40
@ sammler70 [#36]
Dass er Geschäftsführer war, ist wie schon mehrfach dargelegt zweifelhaft, da außer einer Pressemeldung nichts darauf hindeutet. Steht in Beitrag [#4]. Irgendwie ignorierst du grundsätzlich, was andere schreiben und wiederholst Zeug einfach immer wieder. Die angeblichen Interna wurden in den folgenden Beiträgen abgeräumt.
Am: 21.11.2025 00:30:24
Gelesen: 8744
# 41
@ Christoph 1 [#39]
Das, was Du behauptest, hat er doch gar nicht gemacht. Er hat keine „Firmeninternas“ veröffentlicht. Wo bitte liest Du hier sowas?
Und zu Deiner zweiten Frage: Ich würde mir „so einen“ ins Haus holen, ja. Weil ich das Gefühl hätte, dass er Bodenhaftung, Menschlichkeit und Empathie höher schätzt als Gewinnstreben und Wachstum um jeden Preis.
Jürgen Hantschel ist seit langen (vermutlich 10-15 Jahre) auf der Rückseite aller Michel Kataloge abgebildet und das gleich für vier Firmen, die ihm vermutlich gehören.
100 % Zustimmung zu Deinen Beiträgen in diesem Thema, aber auch von Teekay und manch Anderen.
Nicht jedoch von dem, der die Zusammenhänge noch nicht erkannt hat und sich weitgehend wiederholt. Seine philatelistischen Beiträge waren besser.
Gute Nacht, Richard
Am: 21.11.2025 00:37:42
Gelesen: 8736
# 42
@ Christoph 1 [#39]
Wenn er schreibt er sei gefeuert worden, weil er eine Zusammenarbeit mit Herrn Hantschel ablehnte, dann sagt das, dass über so eine Zusammenarbeit verhandelt wurde. Und das war nicht öffentlich bekannt. Oder wusstet ihr das vorher ?
Und zu Teekay. Auf der Michel HP wird er als Geschäftsführer genannt. Und wenn er keine Führungsposition gehabt hätte, dann wäre er wohl kaum an wichtigen Verhandlungen beteiligt gewesen. Außerdem schau dir mal diesen Beitrag an. Warum hast du dem nicht widersprochen ?
https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=19750&CP=0&F=1
Und bevor du wieder mit dem Blödsinn kommst, er sei nicht Geschäftsführer, weil er nicht im Handelsregister eingetragen ist, das ist keine Voraussetzung. Diese Eintragung ist nur deklaratorisch.
Im Übrigen ist das auch egal, dann soll er vors Arbeitsgericht ziehen. Mit seiner kurzen Betriebszugehörigkeit wird das der Schwanebergerverlag weglächeln.
Er hat auf gar keinen Fall eine öffentliche Schlammschlacht zu entfachen. Dass er das getan hat, sieht man ja hier. Dann soll er wieder Journalist werden, dann kann er schreiben was er will. Aber in der Wirtschaft ist das anders, da sagt der Inhaber wo es langgeht.
Am: 21.11.2025 01:01:19
Gelesen: 8716
# 43
@ sammler70 [#38]
Mit dem muss dann sein nächster Arbeitgeber auch rechnen. Würdest dU dir so einen ins Haus holen?
Welche Position die Person hatte und welchen (vertraglichen?) Verschwiegenheitsbestimmungen diese unterliegt, ob private Gesprächeinhalte in einer Hotellobby als intern gelten (auch in einer Hotellobby würde man natürlich unwillkommen, spionierende Mithörer bemerken), ist hier vollkommen egal, es geht um allein um die Art und Weise, wie "Prozesse" in die Öffentlichkeit getragen werden - insbesondere die Form der Formulierungen, wie
... einer hochnotpeinlichen ... (ff.)
die komplett unabhängig vom eigentlichen Vorgang das Potential hat, eine/meine Marktposition zu beschädigen. Und mich als Person selbst auch, denn wer will ein öffentliches "Waschen von Schmutziger Wäsche". Businessentscheidungen sind selten nur Positiv oder Negativ, sondern immer eine Frage von Deals, d.h. "faulen Kompromissen" (die ich dann mitragen kann/will, oder eben nicht und dann gehe - und wenn ich gehe, wäre das ja ein echtes 'positives' Zeichen persönlicher Integrität).
Aber so, da würde ich als Personaler, als Entscheider auch 2x nachnachdenken "ob", denn man weiß ja nie ... denn möglicherweise muss ich ja auch mal einen faulen, "geheimen" Deal eingehen (insbesondere in einem immer kleiner werdenden Markt, wie der unsere - der Konsolidierungsprozess über alle Player 'bei uns' wird hier sicherlich noch sehr viel schmerzlicher in den nächsten Jahren - da wird es zukünftig ganz sicher "komische" Konstellationen der Beteiligten geben [müssen], um überhaupt noch 3-4 erfolgreich mitspielen können).
Mit dem muss dann sein nächster Arbeitgeber auch rechnen. Würdest dU dir so einen ins Haus holen?
Welche Position die Person hatte und welchen (vertraglichen?) Verschwiegenheitsbestimmungen diese unterliegt, ob private Gesprächeinhalte in einer Hotellobby als intern gelten (auch in einer Hotellobby würde man natürlich unwillkommen, spionierende Mithörer bemerken), ist hier vollkommen egal, es geht um allein um die Art und Weise, wie "Prozesse" in die Öffentlichkeit getragen werden - insbesondere die Form der Formulierungen, wie
... einer hochnotpeinlichen ... (ff.)
die komplett unabhängig vom eigentlichen Vorgang das Potential hat, eine/meine Marktposition zu beschädigen. Und mich als Person selbst auch, denn wer will ein öffentliches "Waschen von Schmutziger Wäsche". Businessentscheidungen sind selten nur Positiv oder Negativ, sondern immer eine Frage von Deals, d.h. "faulen Kompromissen" (die ich dann mitragen kann/will, oder eben nicht und dann gehe - und wenn ich gehe, wäre das ja ein echtes 'positives' Zeichen persönlicher Integrität).
Aber so, da würde ich als Personaler, als Entscheider auch 2x nachnachdenken "ob", denn man weiß ja nie ... denn möglicherweise muss ich ja auch mal einen faulen, "geheimen" Deal eingehen (insbesondere in einem immer kleiner werdenden Markt, wie der unsere - der Konsolidierungsprozess über alle Player 'bei uns' wird hier sicherlich noch sehr viel schmerzlicher in den nächsten Jahren - da wird es zukünftig ganz sicher "komische" Konstellationen der Beteiligten geben [müssen], um überhaupt noch 3-4 erfolgreich mitspielen können).
Am: 21.11.2025 08:02:56
Gelesen: 8532
# 44
@ sammler70 [#34]
Es geht ja nicht um die Entlassung an sich, sondern um die Hintergründe derselbigen.
Sowie darum, das wichtige Gespräche in einer öffentlich zugänglichen Hotellobby geführt wurden.⅗
Übrigens ist es m.E. ziemlich phantasievoll, die Information, dass ein Vorschlag des Arbeitsgebers abgelehnt wurde, als Weitergabe von Internas zu interpretieren.
Was für 'Internas' erfährt hier der Außenstehende?
Am: 21.11.2025 08:11:14
Gelesen: 8517
# 45
@ DL8AAM [#43]
Um in einer schwieriger werdenden Markt überleben zu könnem, ist es gerechtfertigt, so ziemlich jeden moralischen Kompass über Bord zu werfen - so interpretiere ich die Kernaussage Deines Posts.
Ich sehe es als Glück an, dass dies nicht alle 'Player' dieser Branche das genauso sehen.
Am: 21.11.2025 08:25:33
Gelesen: 8491
# 46
Guten Morgen,
Handelsregister, Bundesanzeiger, Registerportal der Länder sind einsehbar, Merkmale eines Kleinstunternehmen sind nicht erfüllt.
Mangels Eintragung ins Register ist ein Gesellschafterbeschluss zu einer Geschäftsführerbestellung irrelevant.
d.h.:
- keine Vertretungsmacht nach aussen
- sozialversicherungsrechtlich ein Angestellter
- Kündigungsschutz wie Angestellte
Eine Wirkung/Änderung wird mit Datum der Eintragung erzielt, nicht durch Beschluß oder Pressemeldungen. HGB § 8a
grüsse Christof
Am: 21.11.2025 11:29:40
Gelesen: 8300
# 47
Steht der Verlag zum Verkauf?
MfG soeste2919
Am: 21.11.2025 11:56:07
Gelesen: 8248
# 48
@ soeste2919 [#47]
Laut dieser Meldung auf aphv.de steht der Verlag zum Verkauf: https://aphv.de/torsten-berndt-als-geschaeftsfuehrer-des-schwaneberger-verlages-entlassen/
Am: 21.11.2025 12:11:17
Gelesen: 8215
# 49
@ Philipp Harder [#48]
Interessanter Satz:
Dem Vernehmen nach soll sich Berndt angesichts der Verlagsübernahme durch einen Dritten geweigert haben, dessen Vorstellung von künftiger Katalog-Konzeption zu realisieren.
Viele Grüße
Thomas
Interessanter Satz:
Dem Vernehmen nach soll sich Berndt angesichts der Verlagsübernahme durch einen Dritten geweigert haben, dessen Vorstellung von künftiger Katalog-Konzeption zu realisieren.
Viele Grüße
Thomas
Am: 21.11.2025 12:43:35
Gelesen: 8153
# 50
Interessanter Satz:
Dem Vernehmen nach soll sich Berndt angesichts der Verlagsübernahme durch einen Dritten geweigert haben, dessen Vorstellung von künftiger Katalog-Konzeption zu realisieren.
Ja - erstaunlich für einen Zaungast.
Während im ersten Posting keinerlei Interna ausgeplaudert wurden - und danach die grosse Diskussion hier entbrannte, ist hier tatsächlich ein Firmeninterna ausgeplaudert worden.
Gibt's jetzt die grosse Diskussion um aphv ?
Am: 21.11.2025 13:47:33
Gelesen: 8031
# 51
@ drkohler [#50]
"Gibt's jetzt die grosse Diskussion um aphv ?"
Hier geht es um eine Pressemitteilung von Wolfgang Maassen, erkennbar an dem Kürzel "wm-pcp".
"Gibt's jetzt die grosse Diskussion um aphv ?"
Hier geht es um eine Pressemitteilung von Wolfgang Maassen, erkennbar an dem Kürzel "wm-pcp".
Am: 21.11.2025 14:18:45
Gelesen: 7971
# 52
@ angim [#49]
"Dem Vernehmen nach soll sich Berndt angesichts der Verlagsübernahme durch einen Dritten geweigert haben, dessen Vorstellung von künftiger Katalog-Konzeption zu realisieren."
Es hat nicht allzuviel Phantasie dazugehört, um genau das aus der Mitteilung von Herrn Berndt zu herauszulesen.
Eine derartige Entwicklung war seit längerem abzusehen: Die Philatelie hängt zunehmend am Tropf der "großen Spieler" im Markt, also den Auktionatoren und Handelskonzernen.
Da ist es nur folgerichtig, daß diese Finanziers auch ihren unmittelbaren Einfluß ausüben wollen.
Das betrifft sowohl die maßgeblichen Prüferverbände als auch den wichtigsten Katalogherausgeber und nicht zuletzt den BDPH als Sammlerorganisation.
Für mich ist nicht erkennbar, wie diese Entwicklung aufgehalten werden könnte. Man kann den Sammlern nur empfehlen, nicht alles kritiklos hinzunehmen, was an Kataloginformationen und Wertfestsetzungen sowie Prüfergebnissen geboten wird.
Herr Berndt mag sich im Vorgehen angreifbar gemacht haben. In der Sache hat er das Problem der Interessenskollision ins Bewusstsein der philatelistischen Öffentlichkeit gebracht.
Am: 21.11.2025 16:43:53
Gelesen: 7748
# 53
Also wer den Bericht von Wolfgang Maassen richtig liest war Torsten Berndt als Geschäftsführer geplant. Jetzt stellst sich mir die Frage was ist aus dieser Planung geworden? Warum ist die Ernennung nicht erfolgt? Was hat es mit diesem Hantschel-Geschäft auf sich?
Solch brisante Sachen diskutiert man nach meiner Meinung nach nicht in einer Lobby eines Messehotels aus, das sich in direkter Nähe einer stattfindenden Börse befindet.
Letztendlich ist/war Berndt in dieser Situation ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter, der seitens der Geschäftsführung gekündigt wurde und bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt (sofortiges Verlassen der Geschäftsräume, siehe Bericht von Wolfgang Maassen).
Am: 21.11.2025 16:50:47
Gelesen: 7730
# 54
@ nagel.d [#53]
Wieso Ulm?
Eine plausible Erklärung wäre, daß man nach einer Einigung die Geschäftsverbindung dort bekanntgeben wollte, was dann ja nicht funktioniert hat.
Viele Grüße
Thomas
Wieso Ulm?
Eine plausible Erklärung wäre, daß man nach einer Einigung die Geschäftsverbindung dort bekanntgeben wollte, was dann ja nicht funktioniert hat.
Viele Grüße
Thomas
Am: 21.11.2025 17:00:50
Gelesen: 7707
# 55
@ angim [#54]
Diese Erklärung ist noch nachvollziehbar. Trotzdem bleibt für mich dann die Frage im Raum stehen warum man sowas dann in der Lobby ausdiskutiert? Dies wird man sicherlich nicht beantworten können.
Diese Erklärung ist noch nachvollziehbar. Trotzdem bleibt für mich dann die Frage im Raum stehen warum man sowas dann in der Lobby ausdiskutiert? Dies wird man sicherlich nicht beantworten können.
Am: 21.11.2025 18:00:14
Gelesen: 7599
# 56
@ alle Leser
Beitrag [#1] wurde auf Verlangen des Schwaneberger Verlags entfernt.
Lediglich Anrede, Anschrift und der ganz sicher korrekte Hinweis, dass Torsten Berndt mit sofortiger Wirkung entlassen wurde, bleiben stehen.
Grüsse an alle Freunde der Wahrheit, Richard
Am: 21.11.2025 18:08:31
Gelesen: 7575
# 57
@ nagel.d [#55]
Wieso in der Lobby?
Man hatte vielleicht nicht mit einem längeren Diskussionsbedarf gerechnet.
Viele Grüße
Thomas
Wieso in der Lobby?
Man hatte vielleicht nicht mit einem längeren Diskussionsbedarf gerechnet.
Viele Grüße
Thomas
Am: 21.11.2025 18:20:14
Gelesen: 7548
# 58
@ Richard [#56]
Hallo Richard,
im Bemühen immer etwas Positives in den Nachrichten zu finden, bedeutet das Verlangen der Entfernung durch den Schwaneberger Verlag immerhin, dass der Verlag hier mitliest. Vielleicht ist damit der Ansatz inhaltliche Verbesserungen in den Michel-Katalogen durch Postings hier im Forum zu erreichen, doch nicht ganz aussichtslos.
Viele Grüße
Thomas
Hallo Richard,
im Bemühen immer etwas Positives in den Nachrichten zu finden, bedeutet das Verlangen der Entfernung durch den Schwaneberger Verlag immerhin, dass der Verlag hier mitliest. Vielleicht ist damit der Ansatz inhaltliche Verbesserungen in den Michel-Katalogen durch Postings hier im Forum zu erreichen, doch nicht ganz aussichtslos.
Viele Grüße
Thomas
Am: 21.11.2025 18:28:00
Gelesen: 7532
# 59
@ angim [#57]
So stand es im Beitrag # 1, welcher ja auf Wunsch des Schwaneberger Verlag geändert werden musste.
Am: 21.11.2025 18:36:51
Gelesen: 7507
# 60
@ nagel.d [#59]
Wenn ich mich recht entsinne, dann stand da etwas von fünf Stunden.
Viele Grüße
Thomas
Wenn ich mich recht entsinne, dann stand da etwas von fünf Stunden.
Viele Grüße
Thomas
Am: 22.11.2025 15:24:59
Gelesen: 6947
# 61
Für mein Verständnis muss ich jetzt nachfragen. Der Titel des Themas wurde in eine Frage umformuliert. Ich selbst habe versucht zu klären, ob Herr Berndt nun Geschäftsführer war oder nicht. Eintragungen im öffentlich zugänglichen Handelsregister, zumindestens dort wo ich es gelesen habe, stand diese Information nicht. In einem Impressum stand diese Information, sofern ich das nachvollziehen kann, zwar als GF; diese Information ist aber nicht rechtsverbindlich in einer Geschäftsbeziehung. Hier ist die Eintragung wichtig. Kann mir hier jetzt jemand erklären, was an dieser ganzen Aktion stimmt?
Am: 22.11.2025 16:03:40
Gelesen: 6901
# 62
@ nagel.d [#61]
Es kommt auf den Gesellschaftsvertrag an. Wenn die Gesellschafterversammlung einen Geschäftsführer bestellt, ist dieser auch Geschäftsführer.
Die Eintragung im Handelsregister hat nur deklaratorische Wirkung.
Es kommt auf den Gesellschaftsvertrag an. Wenn die Gesellschafterversammlung einen Geschäftsführer bestellt, ist dieser auch Geschäftsführer.
Die Eintragung im Handelsregister hat nur deklaratorische Wirkung.
Am: 22.11.2025 16:57:49
Gelesen: 6822
# 63
@ bovi11 [#62]
Jetzt wäre es Interessant was im Gesellschaftsvertrag steht. Diese Information wird man wohl nicht bekommen.
Jetzt wäre es Interessant was im Gesellschaftsvertrag steht. Diese Information wird man wohl nicht bekommen.
Am: 22.11.2025 17:09:12
Gelesen: 6799
# 64
@ nagel.d [#63]
Gesellschafterverträge müssten eigentlich auch über handelsregister.de (kostenlos) abrufbar sein.
Gesellschafterverträge müssten eigentlich auch über handelsregister.de (kostenlos) abrufbar sein.
Am: 22.11.2025 17:25:48
Gelesen: 6766
# 65
@ nagel.d
Im oben verlinkten [#48] Artikel von Wolfgang Maassen vom 20.11.2025 findet sich hierzu die folgende Information:
"(Thorsten) Berndt ... war ab 1. April 2021 als Projektmanager Philatelie in der Firma von Thomas Schantl, der Primus GmbH in Konstanz, tätig, bis er am 18./19. September (2024? -ed) einen Vertrag mit Hans W. Hohenester unterzeichnete, in dem vorgesehen war, dass er diesem ab 15. Januar 2025 als Geschäftsführer nachfolgen sollte." und dass er eben nicht im Impressum genannt wurde (zumindest im 'Impressum der MICHEL-Rundschau'), dort fanden sich weiterhin nur Chefredakteurin Ramona Steidel und Hans W. Hohenester [1].
Und ich gehe auch erst einmal davon, dass die Aussagen von Herrn Maassen hier auf belastbaren Fakten basieren.
Beste Grüße
Thomas
[1] https://aphv.de/torsten-berndt-als-geschaeftsfuehrer-des-schwaneberger-verlages-entlassen/
Im oben verlinkten [#48] Artikel von Wolfgang Maassen vom 20.11.2025 findet sich hierzu die folgende Information:
"(Thorsten) Berndt ... war ab 1. April 2021 als Projektmanager Philatelie in der Firma von Thomas Schantl, der Primus GmbH in Konstanz, tätig, bis er am 18./19. September (2024? -ed) einen Vertrag mit Hans W. Hohenester unterzeichnete, in dem vorgesehen war, dass er diesem ab 15. Januar 2025 als Geschäftsführer nachfolgen sollte." und dass er eben nicht im Impressum genannt wurde (zumindest im 'Impressum der MICHEL-Rundschau'), dort fanden sich weiterhin nur Chefredakteurin Ramona Steidel und Hans W. Hohenester [1].
Und ich gehe auch erst einmal davon, dass die Aussagen von Herrn Maassen hier auf belastbaren Fakten basieren.
Beste Grüße
Thomas
[1] https://aphv.de/torsten-berndt-als-geschaeftsfuehrer-des-schwaneberger-verlages-entlassen/
Am: 22.11.2025 17:29:13
Gelesen: 6753
# 66
@ nagel.d [#63]
Eigentlich ist interessant, ob es einen Gesellschafterbeschluss gibt. Darum gibt es ja die Eintragung im Handelsregister. Damit niemand herumrätseln muss, was die Gesellschafter beschlossen und ob Person X nun Geschäftsführer ist oder nicht. Ein Beschluss ohne Eintragung und Geschäftsführerdasein mit einer PR-Meldung als einziger Bestätigung des eigenen Status ist jedenfalls sehr untypisch.
Am: 22.11.2025 17:44:18
Gelesen: 6705
# 67
@ Richard
Richard bitte lösche den gesamten Beitrag. Was hat das ganze jetzt noch mit Philatelie zu tun?
Das einzige was jetzt noch mit Philatelie zu tun hat und interessant ist, ist die Meldung von Wolfgang Maassen und der hat ein eigenes Thema verdient
Richard bitte lösche den gesamten Beitrag. Was hat das ganze jetzt noch mit Philatelie zu tun?
Das einzige was jetzt noch mit Philatelie zu tun hat und interessant ist, ist die Meldung von Wolfgang Maassen und der hat ein eigenes Thema verdient
Am: 22.11.2025 17:44:56
Gelesen: 6705
# 68
@ TeeKay [#66]
Die Google-KI sagt hier zu
Ein Handelsregistereintrag für den Geschäftsführer ist nur deklaratorisch, nicht konstitutiv. Das bedeutet, die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers entstehen bereits mit der Annahme der Bestellung durch das zuständige Organ (z. B. die Gesellschafterversammlung) und nicht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Der Eintrag hat lediglich eine reine Offenlegungswirkung, die dazu dient, diese Tatsache für Dritte kenntlich zu machen ...
Diese Aussage basiert im wesentlichen auf [1]. Und BTW, in aller Regel sind Presseerklärungen sehr viel schneller raus, eine erfolgreich durchgeführte Änderung im Handelregister.
Und zum Abschluß phantasiere ich nun auch mal (natürlich - wie alle anderen hier auch - ohne näheres Faktenwissen!) in der Gegend rum, womöglich war es für Herrn Berndt, als ehemaligem Schantl- bzw. Primus-Manager, ja auch "nur" ein Problem, mit einem direkten Konkurrenten seiner alten Heimat zusammenarbeiten zu müssen? ;-) Oder vielleicht war ursprünglich sogar mal eine Zusammenarbeit mit diesem angedacht? Also holte man sich schon mal einen Manager von dort ins Boot? Sowas wäre im Geschäftsleben zumindest nicht ganz unüblich ... Nur eine Phantasie meinerseits... nur eine Phantasie (!) ...
@ alex11 [#45]
Auf Deine angedachte Diskussion zur Moral von (Briefmarken-) Handelshäusern und deren Umfeld möchte und werde ich hier absolut nicht eingehen, sorry!
Beste Grüße
Thomas
[1] https://www.rechtsanwalt-dr-gottwald.de/aktuelles/handels-und-gesellschaftsrecht/rechtsfragen-rund-um-den-gmbh-geschaeftsfuehrer/
Am: 22.11.2025 21:19:08
Gelesen: 6505
# 69
@ sammler70 [#67]
eigentlich wollte ich mich aus dem ganzen Thema heraus halten, aber jetzt gebe ich doch einen Kommentar dazu ab.
"Was hat das ganze jetzt noch mit Philatelie zu tun?!"
Ich denke, da es auch um den Schwaneberger Verlag, also um den Herausgeber der Michel-Kataloge geht, hat das sehr wohl etwas mit Philatelie zu tun.
Ich denke, es ist schon von Interesse für die Philatelie, welche Interessen hinter dem Herausgeber der Michel-Kataloge stehen.
Viele Grüße,
Klemens
eigentlich wollte ich mich aus dem ganzen Thema heraus halten, aber jetzt gebe ich doch einen Kommentar dazu ab.
"Was hat das ganze jetzt noch mit Philatelie zu tun?!"
Ich denke, da es auch um den Schwaneberger Verlag, also um den Herausgeber der Michel-Kataloge geht, hat das sehr wohl etwas mit Philatelie zu tun.
Ich denke, es ist schon von Interesse für die Philatelie, welche Interessen hinter dem Herausgeber der Michel-Kataloge stehen.
Viele Grüße,
Klemens
Am: 22.11.2025 21:34:46
Gelesen: 6475
# 70
@ Frankenjogger [#69]
In diesem Zusammenhang wiederhole ich meine Frage aus Beitrag [#6]:
"MICHEL-Produkte werden auch in Zukunft neutral, kompetent und zuverlässig bleiben!"
Ob dieser Satz von Herrn Hohenester auch in Zukunft Bestand haben wird?
Am: 22.11.2025 22:01:59
Gelesen: 6430
# 71
@ Frankenjogger [#69]
Das habe ich doch geschrieben: das einzige was an diesem Beitrag noch interessant ist, ist, dass der Schwaneberger Verlag verkauft wird. Aber nicht, was in den Verträgen mit einem Herrn Berndt stand. Das geht keinen was an und das wird man auch nicht erfahren, wenn alles korrekt verläuft.
Am: 23.11.2025 07:45:13
Gelesen: 6214
# 72
@ DL8AAM [#68]
Ich hatte gar keine Diskussion 'angedacht', sondern bin auf Deinen betreffenden Post eingegangen.
Am: 25.11.2025 17:35:59
Gelesen: 5375
# 73
Vom Schwaneberger Verlag haben wir heute (über Dritte !) folgende Pressemitteilung erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schwaneberger Verlag gibt bekannt, dass er sich vor wenigen Tagen von Herrn Torsten Berndt, der zusammen mit Herrn Hans W. Hohenester in der Geschäftsführung war, getrennt hat. Herr Berndt war zum Jahresbeginn in die Geschäftsführung eingetreten. Gründe für Trennung waren insbesondere unterschiedliche Auffassungen zur weiteren Verlagsausrichtung. Der Verlag dankt Herrn Berndt für seinen Einsatz für den Verlag und wünscht ihm für seine Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Graner
Sekretariat
SCHWANEBERGER VERLAG GMBH
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schwaneberger Verlag gibt bekannt, dass er sich vor wenigen Tagen von Herrn Torsten Berndt, der zusammen mit Herrn Hans W. Hohenester in der Geschäftsführung war, getrennt hat. Herr Berndt war zum Jahresbeginn in die Geschäftsführung eingetreten. Gründe für Trennung waren insbesondere unterschiedliche Auffassungen zur weiteren Verlagsausrichtung. Der Verlag dankt Herrn Berndt für seinen Einsatz für den Verlag und wünscht ihm für seine Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Graner
Sekretariat
SCHWANEBERGER VERLAG GMBH