Thema:
Kontroverse Debatten über Zeugnisse aus dem Holocaust in der Felzmann Auktion
Am: 15.11.2025 20:32:34
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# 1
Felzmann schaffte es auf die Startseite von Spiegel Online [1]:
Ein Auktionshaus im nordrhein-westfälischen Neuss will am Montag Zeugnisse aus dem Holocaust versteigern. Das Internationale Auschwitz-Komitee (IAK) hat das Haus nun aufgefordert, die Veranstaltung abzusagen. [...] Versteigert werden sollen laut Onlinekatalog auch ein antijüdisches Propagandaplakat und ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit »Gebrauchsspuren«. Das Auktionshaus hat sich zu der Kritik bislang nicht geäußert.
Die unkritische Nüchternheit, mit der in der Philatelie Zeugnisse des Holocaust, von Nazi-Propaganda und von verbrecherischen Organisationen angeboten, gekauft, gesammelt und ausgestellt werden, fand ich auch stets seltsam. Als sei das philatelistische Material z.B. der deutschen Besatzungszeit von den Kriegsverbrechen zu trennen, die unter der Besatzung stattfanden. Dass Fachzeitschriften auch im Jahr 2025 noch vom Weltkrieg schreiben, als sei es eine Naturgewalt gewesen, die über Deutschland hinwegfegte, ebenso. Der Mangel an selbstkritischer Aufarbeitung der und Distanzierung von der Nazizeit liefert noch viel mehr Material für negative Berichterstattung.
[1] https://www.spiegel.de/panorama/auktionshaus-felzmann-in-neuss-dokumente-von-ns-opfern-sollen-versteigert-werden-a-245fcde8-343f-47fc-9ca2-fb85c6119feb
Am: 15.11.2025 21:34:19
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# 2
Schon bei der Auktion mit dem ersten Teil der Sammlung vor 6 (?) gab es kritische Berichte. Diesmal zieht es aber weitere Kreise. Manche Beschreibungen im Katalog ("mit Gebrauchsspuren") sind aber auch echt übel, wenn die wirklich so da drin stehen.
Am: 15.11.2025 23:26:37
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# 3
Das steht bei allen angebotenen Sternen so mit dabei. Ich meine, mit einer Beschreibung wie "für jüdische asoziale (arbeitsunwillige) Häftlinge" macht man sich auch noch die Zuschreibung zu eigen.
Inzwischen sind bei Philasearch und auf der eigenen Website alle Bilder aus dem Sonderkatalogteil gelöscht worden.
Am: 15.11.2025 23:53:43
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# 4
@ TeeKay
Also ich finde, die machen es sich indem sie das zitieren genauso (oder aber genauso wenig) zu eigen wie Du gerade, wenn Du es zitierst.
Am: 16.11.2025 01:00:23
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# 5
@ Jensen [#4]
Sie haben aber nicht zitiert. Ich zitierte die Auktionsbeschreibung. Felzmann setzte lediglich "Kennzeichnung der Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern" in Anführungszeichen. Asozial wurde dann auch noch mit arbeitsunwillig näher definiert, obwohl im Nationalsozialismus diese Zuordnung so nicht vorgenommen wurde. Es ist eine von Felzmann ausgehende fortgeschriebene Stigmatisierung von Opfern des Nationalsozialismus.
Am: 16.11.2025 14:48:57
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# 6
WDR Beitrag zur Felzmann-Auktion von NS und. Ns-Opfer-memorablen Dingen
Anlässlich eines Beitrages im WDR Hörfunk heute, in dem es darum ging, dass das Auschwitzkomitee sowie das Fritz-Bauer Institut ausdrücklich den Handel von Gegenständen aus der Zeit des Dritten Reiches insbesondere Gegenstände, die direkt mit Holocaust seien es Täter oder Opfer zu tun haben, verurteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwertungslogik eines Auktionshauses (Felzmann) zynisch und schamlos sei und diese Dinge in die Hände der Familien, in denen es die Opfer gab, gehören!
Ich habe die KI gefragt wie der Stand der Diskussion ist: schaut euch das bitte an https://g.co/gemini/share/ea83c0539a03
Im übrigen ist es mein Sammelgebiet und ich hatte bisher wenig Bedenken, solche Briefe und Postkarten zu sammeln, zumal ich meine Postkarten und Briefe noch vor Jahren mit Yad Vashem teilte! Dort hat man diese Postkarten oder Briefe unter dem Titel: „gathering the fragments!“ archiviert. Und auch der Öffentlichkeitzugänglich gemacht!
Ich bin überzeugt, dass Sammler, die dieses Thema sehr ernst nehmen und dazu forschen, sehr viele neue Erkenntnisse zu Tage bringen! Museen haben überhaupt nicht das Personal, um ins Detail zu gehen. Meine Erfahrung ist, dass Museen, wie mir ein Museumsdirektor sagte, nach Highlights suchen! Alles andere verschwindet wie in Köln auch mal unter der Erde (Archiv-Einsturz, 2009)
Ich würde mal gerne hören, wie ihr dazu steht!?
Am: 16.11.2025 16:03:33
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# 7
Hallo TeeKay,
auch ich bin Sammler dieses Gebietes.
Woher nimmst Du das Wissen, dass wir all diesem Leid unkritisch und nüchtern gegenüberstehen ?
Grüße
Reini46
Am: 16.11.2025 16:20:38
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# 8
Nun entschied man sich bei Reinhard Fischer/Felzmann jedoch, das Material einem eventuell mal vorhandenen wissenschaftlichen Rahmen und höherem Erkenntniswert zu entreißen und in ein Sammelsurium von Papieren zu konvertieren, das das staatlich organisierte Töten von Menschen begleitete. Sollte jemals jemand Erkenntnisse aus dem Material gewonnen haben, so sind diese Erkenntnisse entweder verloren gegangen oder Fischer/Felzmann entschieden sich bewusst, das Material ohne diesen Erkenntnisrahmen anzubieten. Womit man ihnen immer noch vorwerfen kann, sich des historischen Kontextes des Materials nicht bewusst zu sein.
Hätte man die möglicherweise gewonnenen Erkenntnisse in Form eines Buches, einer Website, eines PDF-Downloads zugänglich gemacht und die Auktion in diesen Rahmen eingebettet, wäre das Feedback möglicherweise anders ausgefallen.
@ Reini46 [#7]
Aus den mir vorliegenden Büchern über die deutsche Besatzung in Osteuropa geht keine kritische Betrachtung der Begleitumstände, unter denen das philatelistische Material entstand, hervor. Es ist die pure Konzentration auf technische Abläufe und philatelistisch belegbare Behandlungen. Das Material wird seinem historischen Kontext bewusst oder unterbewusst entrissen.
Am: 16.11.2025 21:19:16
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# 9
Abgesagt
Tagesschau.de (16.11.2025 20:55 Uhr) - Ein Neusser Auktionshaus plante, Briefe von Holocaust-Opfern und Täter-Dokumente zu versteigern. Das Auschwitz-Komitee forderte die Absage des "zynischen und schamlosen Unterfangens". Dem kam das Auktionshaus nun nach.
Die ursprünglich für Montag geplante Versteigerung wurde abgesagt. Das teilte ein Sprecher der NRW-Staatskanzlei dem WDR am Sonntagnachmittag mit. Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), habe von dieser Entscheidung in einem Telefonat mit dem Gründer des Neusser Auktionshauses erfahren. Mehrere Kontaktversuche des WDR hatte das Auktionshaus zuvor unbeantwortet gelassen.
Quelle und ausführlich weiter lesen: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/auktion-neuss-holocaust-opfer-100.html?fbclid=IwdGRjcAOHD05jbGNrA4cPRmV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkDDM1MDY4NTUzMTcyOAhjYWxsc2l0ZQIyNQABHmdZ5Ni8JUr7eMDrSshyJ1ENPVJBOilg6YTtThSG_Qcb12Slux3SR52YX5pY_aem_ByxvRAUryaFV5_pIHZHWSg
Am: 17.11.2025 07:11:08
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# 10
Ich bin immer noch fassungslos darüber, wie diese Debatte die vergangenen Tage gelaufen ist. Wie wie aus dem Nichts eine Auktion skandalisiert und das Auktionshaus mit Dreck beworfen wird. Wie Kollegen von mir (BILD nehme ich da aus, das sind keine Kollegen für mich) diese Skandalisierung vorangetrieben haben.
1. Dokumente des Holocausts werden seit Jahr und Tage gehandelt.
2. Ich kenne niemanden, der das sammelt und der nicht verantwortungsvoll damit umgeht.
3. Die Stücke werden in Ausstellungen regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
4. Es ist rechtmäßig, solche Stücke als Privateigentum zu haben. Man darf auch damit handeln.
5. Man darf auch Auktionen veranstalten, gerade wenn man mit dem Thema umgeht, wie das die Firma Felzmann getan hat.
6. Man darf auch darüber diskutieren, ob bestimmte Objekte und Dokumente nicht eher in ein Museum sollten. Museen haben aber meines Wissens dafür einen Etat und können an so einer Auktion teilnehmen.
7. Wenn ein Museum dieses Etat nicht hat und ein bestimmtes Objekt unbedingt haben möchte, kann es sich auch im Vorfeld an den Verkäufer wenden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Felzmann das blockiert hätte.
Was hätte Felzmann besser machen können? Nun, sie hätten es jedenfalls nicht ahnen müssen. Aber sie hätten reagieren sollen, als Anfragen aus der Presse kamen. Und eine Sprache finden können, die erklärt, nachvollziehbar macht, beruhigt, versöhnt.
Ich finde, das Fritz-Bauer-Institut ("zynische Verwertungslogik") und das Auschwitz-Kommitee haben sich mit ihren Zitaten keinen Gefallen getan. Gerade so respektable und wichtige Einrichtungen und Organisationen haben hier eine besondere Verantwortung.
Was ich allerdings nachvollziehen kann, ist die Kritik daran, dass bei einigen Dokumenten auch nach über 80 Jahren noch ein Persönlichkeitsschutz zu beachten ist. Aber hätte die Firma Felzmann das ignoriert, wenn sich das Fritz-Bauer-Institut direkt an Dr. Fischer gewandt hätte? Das gilt auch für manche sprachlich ungelenke Beschreibung (ich unterstelle dem Verfasser hier keine böse Absicht, denn die meisten Beschreibungen war angemessen).
Wir wissen natürlich noch nicht alle Details, ob und was es an Kommunikation im Vorfeld gegeben hat. Aber einem Auktionator diese pauschalen Vorwürfe zu machen, versehen mit den entsprechenden Reizwörtern, ist mehr als unglücklich.
Am: 17.11.2025 08:25:44
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# 11
Also ich bin der Meinung, solange es sich um Briefmarken, Briefe usw. handelt, kann man dem Auktionshaus keinen Vorwurf machen. Das ist das Kerngeschäft dieses Auktionshauses. (EventuelleVerletzung von Persönlichkeitsrechten mal ausgenommen)
Ob das in ein Museum gehört, ist nicht Aufgabe des Auktionshauses. Wenn, dann müsste man dem Einlieferer diesen Vorwurf machen. Aber grundsätzlich steht es ja auch jedem Museum frei mitzubieten.
Problematisch sehe ich natürlich schon so Dinge, wie einen Judenstern mit Gebrauchsspuren oder gar ein antijüdisches Propagandaplakat. Was kommt als nächstes? Die gebundene Gesammtausgabe des Stürmer?
Zumindest bei dem Propagandaplakat weiß ich nicht, ob das nicht sogar strafrechtliche Relevanz haben könnte, wenn man sowas verbreitet.
Am: 17.11.2025 10:07:42
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# 12
@ phornung [#10]
Gesetze sind nur der absolute Mindeststandard. Felzmann stellte nun fest, dass es über dem Gesetz noch weitere ungeschriebene ethische Regeln gibt.
Ich dachte mir gestern auch, dass das schnell auf erstaunliche Höhen (Außenministerebene) eskalierte und dass es da bei Felzmann/Fischer vielleicht nur eines professionellen Krisenkommunikators bedurft hätte, statt Anfragen des Instituts und der Medien auszusitzen. Du weißt sicher am besten, dass im schnellen News-Geschäft für eine Kurzmeldung keiner groß recherchiert haben wird. Und je weiter es nach oben ging, umso kürzer werden die Briefings. Außenminister bekamen vermutlich höchstens noch eine Postit-Notiz à la "Deutsches Auktionshaus bietet hunderte Nazi-Devotionalien aus KZs an". Diese Eskalationsspirale hätte man ganz zum Start vermutlich noch einfangen können. Dafür hätte man aber erkennen müssen, dass man es hier mit einem sehr sensiblen Thema zu tun hat. Wäre man in der Lage, sowas zu erkennen, wäre aber auch die Auktion schon von Anfang an anders aufgezogen/beschrieben/kommunikativ begleitet worden.
Nun hat der BDB eine Chance, sich als Dienstleister für seine Mitglieder zu profilieren. Durch das Erarbeiten von Handlungsleitfäden und das Bereitstellen eines Krisenkommunikationskanals zu einem professionellen Dienstleister.
Am: 17.11.2025 10:55:26
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# 13
@ TeeKay [#12]
Absolut richtig: In so einem Fall braucht es eine professionelle Krisenkommunikation, die u.U. auch gezielt bestimmte Medien anspricht. Schweigen ist hier auf keinen Fall Gold.
Am: 17.11.2025 11:11:30
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# 14
Was es aus meiner Sicht als Erstes braucht, ist, mehr Fingerspitzengefühl und Moral bei den Geschäftemachern.
Am: 17.11.2025 12:30:38
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# 15
Und wie macht es das Ausland?
https://stampauctionnetwork.com/OL/OL47.cfm
In dieser Auktion kann man die gesammte Palette übelster Nazipropaganda ersteigern.
(und Keiner schreit..)
Am: 17.11.2025 13:20:15
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# 16
Ich habe den Sonderkatalog der unglücklichen 185. Felzmann-Auktion vor mir liegen. Der Titel sagt eigentlich schon alles: „Das System des Terrors“. Dazu das gelungene Vorwort des Bearbeiters Gerhard Binder über den geschichtlichen Hintergrund und die Motivation für diese Auktion. Ich möchte nur einen Satz zitieren: „Gleichzeitig belegen die Briefe und Karten der Häftlinge, welche perfiden und zynischen Methoden die Nazis anwandten, um Angehörige im Unklaren über das brutale Lagerleben und das Schicksal ihrer Angehörigen zu lassen.“
Wie meine Vorredner schon bemerkten, hätte man bei der ein oder anderen Beschreibung etwas mehr Fingerspitzengefühl wahren können. Der Bearbeiter des Kataloges hat die üblichen Fachbezeichnungen verwendet, ohne zu bedenken, dass Wörter wie „Gebrauchsspuren“ von Nicht-Fachleuten mißverstanden werden können. Ein Satz im Vorwort hätte genügt, um diese Mißverständnisse ausräumen zu können.
Wer Herrn Felzmann und seine persönliche Geschichte kennt, wird ihn nicht im Entfernsten überhaupt nur in die Nähe eines Nazis rücken wollen. Ein kleines Auktionshaus hat auch keinen Krisenstab und eine PR-Abteilung, die mit einer solchen Lage problemlos zurechtkommen sollten. Eine schriftliche Stellungsnahme des Auktionshauses hätte der Öffentlichkeit gut getan und die Wogen geglättet.
Es ist nicht die erste Felzmann-Auktion zu diesem Thema. Wie ich aus dem Umfeld des Auktionshauses erfahren habe, ist die jetzt aufgerufene Sammlung weniger gut strukturiert, es ist mehr eine Ansammlung von Dokumenten, weswegen man von einer Buchdokumentation Abstand genommen hat. Bei der ersten Auktion hatte Felzmann die versteigerte Sammlung als Buch herausgebracht. Aber auch der Auktionskatalog ist mit den Beschreibungen eine gute Hilfe für alle, die auf diesem Gebiet forschen wollen.
Museen und Gedenkstätten haben nicht die alleinige Deutungshoheit in unserem Lande. Es mag zynisch klingen, aber bei Millionen Opfern können staatliche Archive und Forschungseinrichtungen alleine nicht alles erfassen. Und die hunderste Karte mit dem gleichen vorgegebenen Text und den gleichen Zensurvermerken nützt keinem Museum. Auch eine KZ-Ausstellung muss sich auf die Highlights konzentrieren, damit Besucher kommen und die Arbeit nicht umsonst war.
Es trägt nicht zur Aufbereitung der Verbrechen bei, wenn die Dokumente in irgendwelchen Kellern und Archiven unbearbeitet vor sich hin verstauben. Philatelisten forschen ohne Bezahlung und leisten wertvolle Arbeit durch den Aufbau von Sammlungen. Warum sollte man dieses Potential ungenutzt lassen?
Es ist eine Unterstellung, zu behaupten, solche Dokumente würden „in aller Regel von den Tätern, die Sachen aus Archiven beiseite geschafft hätten“ stammen. Viele Dokumente waren immer in Familienbesitz gewesen und kein Gesetz schreibt vor, dass solche Sache in Museen oder Archive abzuliefern seien. Wenn die Nachkommen entscheiden, solche Familienunterlagen kommerziell zu verwerten, kann man das moralisch verwerflich finden, verboten ist es aber nicht und vor allem kann man nicht den mit dem Verkauf beauftragten Händler dafür verantwortlich machen.
Und was ist mit den Leuten, die mit den KZ-Gedenkstätten Geld verdienen? Ich denke hierbei nicht nur an die bezahlten Angestellten, sondern auch um die touristische Infrastruktur herum.
Und wenn wir schon die große Moralkeule schwingen, dann dürfen wir auch keine Kriegsgefangenenpost mehr sammeln. Der Brief mit Inhalt von der Mutter an den Sohn, der von der Front mit dem Postvermerk „Zurück – Empfänger gefallen für das Vaterland“ in die Heimat zurückgeschickt wurde, ist genauso erschütternd. Immer wieder tauchen in Auktionen angebrannte Zeppelin-Belege aus der „Hindenburg“-Katastrophe“ in Lakehurst auf. Darf man so etwas sammeln, ungeachtet der 39 Tote und der vielen Schwerverletzten, die diese Katastrophe gefordert hatte? Und gehen wir weiter, wo ziehen wir die Grenzen?
Gerichtsvollzieher schreiben keine Liebesbriefe. Hinter jeder dieser herrlich frankierten Postzustellungsurkunden steckt ein persönliches Schickal. Das ist die alleinerziehende Mutter mit ihren zwei Kindern, die die Räumungsklage zugestellt bekommt oder der Jurastudent, der endgültig das Staatsexamen nicht bestanden hat.
Wo waren denn das Internationale Auschwitz-Komitee und das Fritz-Bauer-Institut mit ihren Kommentaren, als große Briefmarkenversandhäuser die SA/SS-Marken als „letzte Ausgabe“ des Deutschen Reiches unter das Volk kübelten, verbunden mit einer aufmacherischen Hochglanz-Werbung? Forschende Philatelisten wurden hier wirklich nicht angesprochen. Hier wäre etwas mehr Fingerspitzengefühl in der Philatelie angebracht. Da könnten die Opferverbände ruhig den Finger in die Wunde legen.
Am: 17.11.2025 17:28:37
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# 17
Ich denke wenn das der Maßstab ist, dann können wir auch sämtliche Geschichtsbücher verdammen in denen nüchtern Ereignisse aufgezählt und Menschenschicksale über Zahlen ausgedrückt werden.
Aus meiner Sicht ist da das deutsche Kollektivbewußtsein noch angeknackst (Wie im übrigen, meine Meinung, auch das britische und französische, die an ihrer nicht immer ruhmreichen Kolonialvergangenheit noch zu knabbern haben). Man kann Unrecht nicht ungeschehen machen.
Ich muß da immer an Hannah Arendt denken die damals die Eichmann Prozesse verfolgt hat (Für eine amerikanische Zeitung) und für die Formulierung von der Banalität des Bösen viel Kritik einstecken musste. Aus Sicht der Opfer und Angehörigen eine unempathische Bemerkung, aus ihrem Blickwinkel von außen analytisch. Da sie selbst damals aus Deutschland geflohen ist, kannte sie durchaus auch die andere Seite. Das ist dann eine persönliche Leistung von ihr gewesen trotz der persönlichen Geschichte diesen Prozeß von der Metaebene zu verfolgen.
Und zurück zur Philatelie. Ob man das sammeln muß? Ich für mich würde sagen nicht unbedingt mit Tendenz zu "nein", wenngleich auch in meiner Sammlung Belege aus dem KZ Stutthof vorhanden sind, das zum Sammelgebiet Danzig gehört. Auf der anderen Seite ist es für die geschichtliche Forschung eminent wichtig diese Zeitdokumente zu erhalten. Der größte Feind solcher Zustände wie damals sind Bildung und Aufklärung, meine Meinung.
In einem Punkt gebe ich den Vorrednern absolut Recht. Bei der Beschreibung hätte man auf das philatelistische Fachvokabular verzichten sollen. In dem Punkt wäre mehr Sensibilität angebracht gewesen.
Am: 17.11.2025 18:30:31
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# 18
@ drmoeller_neuss [#16]
" Ich habe den Sonderkatalog der unglücklichen185. Felzmann-Auktion vor mir liegen. Der Titel sagt eigentlich schon alles: „Das System des Terrors“. Dazu das gelungene Vorwort des Bearbeiters Gerhard Binder über den geschichtlichen Hintergrund und die Motivation für diese Auktion. Ich möchte nur einen Satz zitieren: „Gleichzeitig belegen die Briefe und Karten der Häftlinge, welche perfiden und zynischen Methoden die Nazis anwandten, um Angehörige im Unklaren über das brutale Lagerleben und das Schicksal ihrer Angehörigen zu lassen."
Genau das hatte ich online gesucht. Den Sonderkatalog gab es aber nicht zum Download. Auf der Website gab es nur einen kurzen Hinweis darauf, dass es die tolle "System des Terrors" Auktion mit Sonderkatalog gäbe. Hier wurde an den Möglichkeiten des Internets vorbei geplant und gehandelt. Ich wette, kein einziges Medium und kein einziger Beschwerdeführer hatte den gedruckten Katalog vorliegen.
" Ein kleines Auktionshaus hat auch keinen Krisenstab und eine PR-Abteilung, die mit einer solchen Lage problemlos zurechtkommen sollten."
Dafür gibt es externe Dienstleister. Auch große Unternehmen haben in der Regel wenig Expertise in Sachen Krisenkommunikation. Selbst Milliardenkonzerne wie Peter Hornungs Arbeitgeber stellen sich bei Krisen kommunikativ erstaunlich dämlich an. Externe Beratung kostet Geld, vermutlich sogar sehr viel Geld. Aber eine komplett vorbereitete und mit 24h Vorlaufzeit abgesagte Teilauktion kostet auch viel Geld und der Reputationsschaden bleibt. Wer immer nach Felzmann Auktion sucht, wird die nächsten Jahre den aktuellen Fall ganz oben angezeigt bekommen.
Am: 17.11.2025 19:30:05
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# 19
@phornung
Volle Zustimmung!
Am: 18.11.2025 09:15:16
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# 20
Es darf kein Geschäft mit Holocaust-Opfern geben?
In der Rheinischen Post erschien kürzlich ein weiterer Kommentar, den ich auszugsweise zitiere:
Dass überhaupt immer noch originale Dokumente aus dieser Zeit auf Dachböden oder auf welchen Wegen auch immer zutage kommen, ist ein Wert an sich. Und es wäre falsch, Sammlern aus dem NS-Bereich per se schlechte Absichten zu unterstellen. Aber die Aufgabe der Aufarbeitung und Erinnerung, die nie enden darf, können sie nicht leisten.
Täterbriefe, KZ-Häftlingspost und Dinge wie originale Judensterne sind historische Belege von enormer Bedeutung. Sie gehören zum zeitgeschichtlichen Fundus, den Gedenkstätten bewahren. Sie müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – und zwar nicht zu bestimmten finanziellen Bedingungen. 80.000 Euro Mindestgebot für einen Briefwechsel von Rudolf Höß? Ein Geschäft mit dem Holocaust ist nicht verboten. Es verbietet sich.
Der Staat kann diese wichtige Aufgabe nicht alleine leisten. Viele kleinere Museen wären ohne den Einsatz von Privatsammlern und deren unzähligen ehrenamtlich erbrachten Arbeitstunden nie entstanden. Und bei dem von Felzmann angebotenen Material handelt es sich nicht um die “dicken Fische”, um die sich jede Gedenkstätte reisst, um Besucher anzulocken. Diese Dokumente dürften größtenteils in Archiven verschwinden.
Auf der anderen Seite sorgt alleine schon der Preis für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen heiklen Dokumente. Wer auf der Suche nach Nazi-Propagandamaterial ist, wird woanders zum Schnäppchenpreis fündig.
Natürlich haben die DDR und die Volksrepublik Polen wichtige Arbeit für die Aufarbeitung von Nazi-Verbrechen und der Einrichtung von Gedenkstätten wie in Auschwitz geleistet. Die Einordnung in den geschichtlichen Kontext war unter kommunistischem Vorzeichen aber sehr einseitig. Die Deutungshoheit, das heisst die Aufarbeitung und Erinnerung lagen alleine in staatlichen Händen. Privatsammler kamen nicht zum Zuge und durften nicht öffentlich in Erscheinung treten.
Und ein weiteres Argument für das Vorgehen des Neusser Auktionshauses: Auktionen sind öffentlich und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Sollte ausgerechnet Neonazis im Neusser Auktionshaus zuschlagen, so bliebe es der Öffentlichkeit nicht verborgen. Zukünftig wird solches Material nicht mehr auf öffentlichen Auktionen angeboten, sondern auf anderen grauen Kanälen wie Online-Auktionen und Messen mit einem begrenzten Publikum. Kann das im Interesse der Opferverbände sein?
Bei Felzmann ist nicht alles richtig gelaufen. Bis heute findet man keine offizielle Stellungsnahme der Firma im Netz. Die Auktion ist einfach im digitalen Nirwana verschwunden. Schweigen und Vergessen ist die schlechteste Form der Öffentlichkeitsarbeit. Auch der Bundesverband der Deutscher Briefmarkenversteiger e.V. (bdb) hat bislang nichts von sich hören lassen. Etwas Solidarität mit dem unter Beschuss geratenen Mitglied hätte ich schon erwartet.
Der Briefmarkenhandel muss sich zusammensetzen, wie man zukünftig mit solchem kritischen Material umgeht. Ein freiwilliger Verzicht auf jeglichen Handel wäre der schlechteste Weg, weil man dann den Vertrieb dem organisierten Schwarzhandel überlassen würde.
Ich schlage vor, dass sich die Händler selbst verpflichten, von allen Stücken digitale Kopien anzufertigen und Archiven und interessierten Personen zur Verfügung zu stellen. Über das Format müsste man sich einigen. Der zusätzliche Aufwand dürfte für den Handel überschaubar sein, da ohnehin für den Verkauf die Dokumente gescannt und beschrieben werden müssen.
Am: 18.11.2025 09:38:02
Gelesen: 8430
# 21
Ich frage mich, warum diese ehemalige Ausstellungssammlung (Groß-Gold) überhaupt eingeliefert wurde.
Im Idealfall hätte man sie auch als Schenkung an eine geeignete Stelle geben können.
Viele Grüße
Thomas
Am: 18.11.2025 16:10:46
Gelesen: 8276
# 22
Es handelte sich nicht um die Ausstellungssammlung, welche 2018 in einem Buch vorgestellt worden war. Diese Sammlung des Herrn Geissler wurde von Felzmann als ganzes für 150.000 € angeboten und es fand sich kein Käufer. Es gab aber auch keinen öffentlichen Aufschrei, auch nicht, als die Sammlung dann im März 2019 detailliert wurde.
Ich nehme an, dass so gut wie keiner der Berichterstatter (vor allem Presseagenturen etc.) ein Exemplar des Auktionskataloges je in Händen hatte und daher das diesbezügliche Vorwort von Gerhard Binder kennt (siehe Beitrag [#16] drmoeller_neuss). Und es machte sich auch wohl kaum jemand die Mühe, das ebenso einfühlsame Vorwort von Uli Felzmann aus 2019 zu lesen, welches in gleicher Weise auf die Sensibilität des Materials hinweist.
Die Firma Felzmann hat im Jahr 2025 nichts anderes gemacht als im Jahr 2019. Damals wurden Buch und Auktion gelobt und heute wird sie zerrissen. Die heute angebotenen Stücke unterscheiden sich nicht so wesentlich von den damals angebotenen, dass eine völlig andere Einschätzung angebracht wäre. Ich glaube, dass in dieser ganzen Diskussion manche Teilnehmer mehr Gründe hätten, ihr Verhalten zu rechtfertigen, als dies für die Fa. Felzmann gilt.
In den letzten Wochen gab es im "seriösen" Fernsehen etliche Dokumentationen zum Kriegsende, in denen auch filmisch das Leid von Insassen z. B. von Konzentrationslagern dargestellt wurde. Es mussten Berge von Leichen gezeigt werden, ohne dass jemand auf die Idee kam, hierdurch würde die Totenehre verletzt. Auch beim Fernsehen fliesst Geld. Kameramann, Regisseur, Cutter müssen bezahlt werden; jemand hat gegen Geld ein Drehbuch geschrieben, ein Programmdirektor entscheidet über die Ausstrahlung und der Intendant nagt auch nicht am Hungertuch. Wird hier mit dem Leid von gedemütigten und ermordeten Menschen ein Geschäft gemacht, weil Geld fliesst, oder fliesst das Geld, um die notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten ? Die Durchsicht des Felzmann-Kataloges erzeugt (gewisse geschichtliche Kenntnisse voraussetzend) einen ähnlichen Eindruck wie eine filmische Dokumentation zu diesem Themenbereich.
Nächster möglicher Schritt : es wird ein Verbot des Handels mit Materialien erlassen, welche das Leid der Opfer des Nationalsozialismus darstellen. Wenn es nicht verkauft werden darf, kann es auch nicht angekauft werden. Dann sind die auch diesbezüglichen Musseen völlig auf Schenkungen angewiesen.
Ich befürchte, dass die Aufregung nicht dem vorgeblichen Thema, sondern der Nervosität unserer Zeit geschuldet ist. Und wir wissen : wenn in Deutschland etwas passiert, muss einer schuld gewesen sein, sonst geben wir keine Ruhe.
Wolfgang Lang
Am: 18.11.2025 16:57:07
Gelesen: 8223
# 23
In dem Auktionskatalog
Auktionshaus Felzmann 165. Versteigerung . 7. März 2019
Das System des Terrors.
Auflösung der Groß-Gold prämierten Ausstellungssammlung. Claus Geissler
befinden sich dann allerdings keine Stoffabzeichen, Gestapo-Karteikarten und Dokumente der Zwangssterilisation.
Das waren ja dann auch die Lospositionen der geplanten Auktion, die in der Presse besonders kritisiert wurden!
Ich habe die Lose noch gesehen, als sie noch online waren.
Es war schon befremdlich zu sehen, wie da beim Ausrufpreis der Karteikarten je nach Bekanntheitsgrad der Verfolgten differenziert wurde.
Viele Grüße
Thomas
Am: 18.11.2025 19:47:55
Gelesen: 8099
# 24
@ Wolfgang Lang [#22] und Konsorten
Wer den Katalog bzw. die Lose gesehen hat ist tatsächlich die Frage.
Unter anderem angeboten: ein illegal beschafftes amtliches Dokument einer Krankenakte mit identifizierbaren Namen. Gemäß Art. 1 GG, Persönlichkeitsrecht oder postmortaler Persönlichkeitsschutz bleibt das Öffentlich machen eine strafbare Handlung, außer die Erlaubnis des Rechte- oder Schutzinhabers liegt vor.
Beispiel zum Verständnis:
Für meine Ausstellungssammlung "Irrungen und Wirrungen bei Philatelisten" besorge ich mir illegal Jugendstrafakten und psychiatrische Krankenakten, und zeige sie nicht anonymisiert. Aber halb so wild, schreibe ein verantwortungsvolles Vorwort dazu.
Hoffe dann auch auf nette Kommentare.
Eines zeigt die Diskussion überdeutlich, sensible Dokumente gehören nicht in Sammlerhände.
Auch der sich ständig wiederholende Hinweis auf in der Vergangenheit erfolgtem Handel nervt. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht
Gibt auch eine gute Nachricht, nach unbestätigten Meldungen scheint das Auktionshaus seinen Fehler einzusehen.
Hoffen wir das Beispiel macht auch hier Schule!
grüsse Christof
Am: 18.11.2025 21:30:27
Gelesen: 8014
# 25
Hier zeigt sich leider ein seit Jahrzehnten in der Philatelie zu beobachtender Automatismus: Schuld sind die anderen und man müsse sich weder selbst hinterfragen, noch irgendwas ändern, sondern kann weiter machen wie schon immer.
Ob es ein bislang ungekannter Medien-Shitstorm ist, der bis in höchste außenpolitische Kreise reicht, ausbleibende Kund:innen, wegsterbende und nicht nachfolgende Sammler:innen, ausbleibende Mitglieder, nicht besetzbare Vorstandsposten, Wertverluste... immer findet sich sofort ein externer Grund, an dem man selbst leider so gar nichts ändern könne.
Statt zu agieren, Verantwortung für das eigene Schicksal zu übernehmen, zu hinterfragen, was zur unangenehmen Situation führte, daraus zu lernen und künftig Dinge anders, besser zu machen, verkriecht man sich in seinen bequemen, seit Jahrzehnten bekannten Opfer-Kokon, reagiert auf alle negativen Dinge passiv trotzig und jammert dann zuverlässig jährlich rum, dass alles immer schlimmer werde.
Ich wäre begeistert, wenn Felzmann/Fischer die Situation als Chance begreifen, noch besser zu werden. Und wenn Nichtbeteiligte nicht als Zuschauer in die Opferrolle verfallen, sondern auch für sich Dinge entdecken, die es zu lernen und künftig besser zu machen gilt.
Am: 19.11.2025 19:09:12
Gelesen: 7744
# 26
Servus,
Zuerst möchte ich mitteilen, dass ich sehr dezidiert Judaica aber vor allem auch Belege der Shoa aber auch der Euthanasie sammele. Denn zuerst bin ich der Auffassung, dass diese Themen für die Menschheit so essentiell sind, dass sich jeder der es vermag, darum kümmern sollte, sei es eine Behörde, ein Museum oder ein Sammler. Und die Personen, die in diesem Zusammenhang als Opfer oder Täter auftauchen, bedeuten jenseits ihrer Person auch ein Menetekel und teils auch ein in diesem Zusammenhang spezifisches Memento mori. Die Verbrechen des Terrors und der Verfolgung unter der NSDAP und ihrer Ideologie waren so exceptionell, dass jeder Betroffene für dieses unbegreifliche Vorgehen steht, wie auch Dinge in dem Zusammenhang. Damit meine ich auch Akten, Armbinden etc. All dieses erläutert das Unbegreifliche ein wenig.
Sicher all dieses wäre am besten in spezifischen musealen Sammlungen aufgehoben! Aber: die Realität ist mal wieder inkongruent. Als Sammler aber auch beruflich stehe ich in ständigem Austausch mit den Gedenkstätten in Moringen und Mittelbau Dora und höre von dort regelmäßig, dass kaum Gelder zum Ankauf von interessanten Stücken zur Verfügung stehen oder z.B. in Thüringen die Angst besteht, demnächst von einschlägiger politischer Seite beschnitten zu werden, was auch immer das heißt, jedenfalls wurde wörtlich die Befürchtung geäußert, dass die Gefahr bestünde, dass Sammlungen oder Bestände zurückgezogen würden oder (O-Ton) beschlagnahmt würden. Dies ist keine Polemik, sondern Gegenstand tatsächlicher Gespräche.
Ferner sei daran erinnert, dass direkt nach dem 2. WK meist keinerlei Interesse bestand die Verfolgungen zu belegen und vieles vernichtet wurde und die Stücke die auf uns kamen häufig von Einzelpersonen bestenfalls Sammlern geborgen wurden (wohl ca 90% der Litzmannstadt Akten). Bis ca. Mitte der 80er bestand wenig Interesse dieses Material zu be- oder zu erhalten. Ich habe dies speziell im Zusammenhang mit dem Kz Moringen und dem Lager Holzen erfahren. Und insgesamt ist es besser wenn solche Stücke der Nachwelt durch Kauf erhalten bleiben, als dass sie ggf. in unzugänglichen Archiven oder im Sperrmüll enden. Man sollte also bedenken, dass Sammler auch Erhalter von Kulturgüter sind.
Abschließend bin auch ich der Meinung, dass gerade Akten oder Gegenstände der Verfolgung, GESTAPO Akten, Armbinden, Knüttel etc in Museen gehören aber bei fehlenden Mitteln sind sie bei Sammlern weit besser aufgehoben als im "Müll".
Wir müssten auch diese Diskussion lernen rational zu führen und nicht, wie üblicherweise in den letzten 30 Jahren, primär moralisierend, denn zunehmend stehen finanzielle und reale Probleme dieser Option entgegen. Als Anthropologe, Historiker, Arzt und Philatelist weiß ich wovon ich spreche.
Ich erhielte die Erhaltung vieler Stücke in öffentlicher Hand für primär wünschenswert, aber alternativ sind Sammler besser als der Müll.
Wohlwollend cilderich (und auch wenn es bestimmt angezweifelt wird: doch ich weiß wovon ich spreche)
Am: 19.11.2025 19:16:55
Gelesen: 7736
# 27
@ cilderich [#26]
Ich sage nur eine: Bravo!
Ich sage nur eine: Bravo!
Am: 19.11.2025 20:35:04
Gelesen: 7666
# 28
@ cilderich [#26]
Hinzu kommt, dass viele dieser Dinge (wertfrei gesagt) "Massenartikel" sind, die mehr oder weniger identisch 1000fach vorhanden sind. Die Verfolgung war ja "industriell" aufgezogen. Selbst wenn man seinem Heimatmuseum mal etwas schenken will, lehnen diese in aller Regel ab, denn auch diese haben nur begrenzte Aufbewahrungskapazitäten - und zigfache Dubletten legt man sich ungern in die teuren Lager.
Das ist eine schöne Illusion, dass alles was bewahrenswert ist, wo man denkt, dass das natürlich in ein Museum gehört, von Museen auch angenommen wird, nicht mal für geschenkt.
Ich habe das bei Bekannten vor etwa 20-30 Jahren erlebt, die hatten zwar Dinge aus einer anderen (viel älteren) Periode, aus Lager"dachboden"auflösungen, aber ebenfalls Dinge die man so oder so ähnlich regelmäßig auch in Museum sehen kann. Nur Absagen... kein Museum, kein Archiv wollte das auch nur geschenkt haben. Die haben dann die Hardware über den örtlichen Antiquitätenhandel fast verschenkt, nur um das nicht zum Sperrmüll geben zu müssen. Die "papierenden" Dinge (ururalte Akten etc.) sind aber wohl zwischenzeitlich entsorgt worden. Leider habe ich hier den Kontakt verloren ... vielleicht wäre das ja was für den Philatelisten in mir gewesen. Ich hätte damals vielleicht etwas offensiver nachhaken sollen, aber leider habe ich mich damals noch nicht so stark für "Rahmendinge" neben Briefmarken interessiert... und so eng waren wir seinerzeit auch nicht mit den potentiellen Gebern.
BTW, ich habe vor ein paar Jahren aus dem Depot unseres städtischen Museums auch einmal philatelistisches Rahmenmaterial übernommen, als die mal wieder entrümpelt haben. Im Container auf dem Hof gesehen und offiziell nachgefragt. Da ich damals dort beruflich war, wollte ich es nicht einfach "klauen". Und ich möchte nicht wissen, was da sonst noch so über die Zeit so "entlagert" wurde, was ich nicht gesehen habe ;-)
Ich erinnere hier nur mal an die Akten der Bamberger Hexenprozesse von "Sechzehnhundertund", die Jahrhunderte später vom Archiv als nutzloses Altpapier verkauft wurden und nur gerettet wurden, weil der Käufer das zufällig interessant fand und aufgehoben hatte.
Lange Rede, kurzer Sinn, häufig (bzw. meist bis fast immer) bleibt wirklich nur der private Sammlersektor, um alte Dinge für die Nachwelt zu bewahren. Es gibt eben viel mehr Sammler, als Museen. Und ja, der Unterhalt dieses Sammlersektors bedeutet nun auch mal, dass Geld im Spiel ist, dass ist auch vollkommen in Ordnung - und sei es das ein vermittelnder Händler einen Umsatz für sein Tun als Belohnung erzielt. Wichtig ist dabei allein nur das Ergebnis, die Bewahrung.
Am: 20.11.2025 00:14:34
Gelesen: 7572
# 29
@ cilderich [#26]
Servus Johannes,
Chapeau zu deiner Stellungnahme!
Das meine ich völlig ernst und wünschte mir, dass auch und gerade, die unter Zuhilfenahme von viel Polemik und scheinheiliger Moral diese Auktion verdammenden Verbände (egal welcher Couleur und Herkunft) und vor allem schlecht informierter und recherchierender öffentlicher und staatlicher Institutionen im In- und Ausland, deine Stellungnahme lesen und dann nochmals über ihre Reaktionen nachdenken!
Grüße,
Peter
PS: die von dir und auch Anderen geschilderte Situation von Museen kann ich aus eigener Erfahrung (langjähriges Vorstandsmitglied im Förderverein eines großen, staatlichen, mit historischen Dingen befassten, Museums) zu 100 % bestätigen.
Servus Johannes,
Chapeau zu deiner Stellungnahme!
Das meine ich völlig ernst und wünschte mir, dass auch und gerade, die unter Zuhilfenahme von viel Polemik und scheinheiliger Moral diese Auktion verdammenden Verbände (egal welcher Couleur und Herkunft) und vor allem schlecht informierter und recherchierender öffentlicher und staatlicher Institutionen im In- und Ausland, deine Stellungnahme lesen und dann nochmals über ihre Reaktionen nachdenken!
Grüße,
Peter
PS: die von dir und auch Anderen geschilderte Situation von Museen kann ich aus eigener Erfahrung (langjähriges Vorstandsmitglied im Förderverein eines großen, staatlichen, mit historischen Dingen befassten, Museums) zu 100 % bestätigen.
Am: 24.11.2025 09:54:02
Gelesen: 6983
# 30
Angebot der Sammlung „Das System des Terrors” löste einen Sturm der Entrüstung aus!
(wm-pcp) - Die ‚Deutsche Welle‘ zitierte das internationale Auschwitz-Komitee (IAK), das angesichts der Sonderauktion des Auktionshauses Felzmann am 17. November 2025 in Neuss gesagt habe, einen Judenstern und Briefe von KZ-Häftlingen und deren Angehörigen zu versteigern, sei „schamlos und zynisch“.
Der Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner, führte dazu u.a. aus: „Das Leid aller Menschen, die von den Nazis verfolgt und ermordet wurden, werde aus kommerziellem Interesse missbraucht. Dokumente der Verfolgung und des Holocaust gehörten den Familien der Verfolgten. Sie sollten nicht zu Handelsobjekten degradiert, sondern in Museen oder Gedenkstätten ausgestellt werden.“
Der „Spiegel“ berichtete, dass Außenminister Johann Wadephul die geplante Versteigerung ebenfalls scharf kritisiert habe, sich außerdem mit seinem polnischen Amtskollegen Radoslaw Sikorski dahingehend geeinigt habe, dass Versuche, Geschäfte mit dem Verbrechen der Schoa zu machen, abscheulich seien und unterbunden werden müssen. Wadephul erwarte, dass dafür gesorgt werde, dass derartige Auktionsgeschäfte in Deutschland nicht mehr stattfinden.
Nur zwei von zahlreichen weiteren Beispielen, die letztlich das Neusser Auktionshaus dazu bewogen, diese Versteigerung vor Durchführung abzusagen. Die „Rheinische Post“ legte am 18. November noch mit einem längeren redaktionellen Beitrag und einem zusätzlichen Kommentar nach.
So fragt man sich, warum es – sechs Jahre nach Versteigerung einer vergleichbaren Kollektion, die ebenfalls unter dem Titel „Das System des Terrors“ angeboten wurde – nun eine derartige Empörung in Gesellschaft und Presse gibt. Denn hätten nicht Sammler, die sich selbst häufig als „Spurensicherer der (Post-)Geschichte“ bezeichnen, mit zum Teil hohen finanziellen Einsatz diese Dokumente gesichert, gäbe es sie wohl nicht mehr und die historische Forschung könnte sie nicht auswerten. Denn genau dies ist rechtlich eindeutig erlaubt und insofern ist der Handel mit solchen post-, zeitgeschichtlich relevanten Briefen, Postkarte, aber auch mit Artefakten, durchaus zulässig, solange er – dies zitiert auch Rheinische-Post-Kommentatorin Julia Rathcke – „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Hier dann aber wie Rathcke ein generelles Handelsverbot einzufordern oder sich wie der Außenminister zu positionieren, widerspricht der Rechtslage. Ebenso wie ein Zwang zur Schenkung solchen Materials an Museen oder Gedenkstätten.
Der „Spiegel“ berichtete, dass Außenminister Johann Wadephul die geplante Versteigerung ebenfalls scharf kritisiert habe, sich außerdem mit seinem polnischen Amtskollegen Radoslaw Sikorski dahingehend geeinigt habe, dass Versuche, Geschäfte mit dem Verbrechen der Schoa zu machen, abscheulich seien und unterbunden werden müssen. Wadephul erwarte, dass dafür gesorgt werde, dass derartige Auktionsgeschäfte in Deutschland nicht mehr stattfinden.
Nur zwei von zahlreichen weiteren Beispielen, die letztlich das Neusser Auktionshaus dazu bewogen, diese Versteigerung vor Durchführung abzusagen. Die „Rheinische Post“ legte am 18. November noch mit einem längeren redaktionellen Beitrag und einem zusätzlichen Kommentar nach.
So fragt man sich, warum es – sechs Jahre nach Versteigerung einer vergleichbaren Kollektion, die ebenfalls unter dem Titel „Das System des Terrors“ angeboten wurde – nun eine derartige Empörung in Gesellschaft und Presse gibt. Denn hätten nicht Sammler, die sich selbst häufig als „Spurensicherer der (Post-)Geschichte“ bezeichnen, mit zum Teil hohen finanziellen Einsatz diese Dokumente gesichert, gäbe es sie wohl nicht mehr und die historische Forschung könnte sie nicht auswerten. Denn genau dies ist rechtlich eindeutig erlaubt und insofern ist der Handel mit solchen post-, zeitgeschichtlich relevanten Briefen, Postkarte, aber auch mit Artefakten, durchaus zulässig, solange er – dies zitiert auch Rheinische-Post-Kommentatorin Julia Rathcke – „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Hier dann aber wie Rathcke ein generelles Handelsverbot einzufordern oder sich wie der Außenminister zu positionieren, widerspricht der Rechtslage. Ebenso wie ein Zwang zur Schenkung solchen Materials an Museen oder Gedenkstätten.
Am: 25.11.2025 19:49:26
Gelesen: 6739
# 31
Bei aller künstlicher Aufregung wird eines nicht beachtet, die Rechtslage; nach wie vor gilt in Deutschland der Grundsatz
Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist
das ins Stammbuch der Protestierenden Regis
Am: 25.11.2025 20:25:02
Gelesen: 6694
# 32
Gesetze sind der absolute Mindest- und nicht der Maximalstandard. Offensichtlich gibt es oberhalb der Gesetze noch ethische Standards, die dann auch noch Änderungen im Zeitverlauf unterliegen. Hinweise auf zurückliegende Auktionen in der Vergangenheit, Gesetze oder dass angeblich kommerzielle Verwertungen in der präsentierten Form zwingend zum Erhalt der Dokumente notwendig seien, gehen am Kern des Problems vorbei und zeigen, dass das Problem vermutlich gar nicht verstanden wird. Ohne Problemverständnis wird es jedoch auch keine Änderungen und damit eine Wiederholung der Fehler geben.
Es sieht so aus, als könne man das Material nicht vom Kontext losgelöst in Form einer schnöden 0815-Auktion präsentieren. Es sieht so aus, als könne man Krankenakten aus KZs und "Zwangskennzeichen für Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 als Juden galten" nicht kontextunabhängig so beschreiben wie einen gebrauchten Bagger in der Insolvenzauktion eines aufgelösten Bauunternehmens. Vorworte in gedruckten Katalogen helfen da auch nicht weiter, wenn die Auktionslose selbst dieses einfachen Vorwortes beraubt einzeln auf Onlineplattformen direkt zugänglich sind. Erst recht nicht, wenn die Vorworte wirklich nur im gedruckten Katalog vorliegen und nicht einmal in den PDF-Katalogen auf der Website.
Am: 08.12.2025 22:17:24
Gelesen: 6324
# 33
Kleines Update
bestehend aus einem vielzeiligen Link entfernt. Es ist der Gleich wie der unter dem Beitrag.
Redaktionelle Ergänzung:
Nach abgesagter Auktion: Holocaust-Erinnerungsstücke in Israel
Stand: 04.12.2025, 14:36 Uhr
Holocaust-Erinnerungsstücke, die ursprünglich in Neuss versteigert werden sollten, werden jetzt in Israel ausgestellt.
Von Moritz Börner
Im November wollte ein Neusser Auktionshaus Dokumente und Gegenstände aus dem Nationalsozialismus versteigern. Darunter Judensterne, Häftlingskleidung, Briefe aus den sogenannten Juden-Ghettos oder aus Konzentrationslagern. Doch die geplante Versteigerung sorgte für Empörung. Protest gab es unter anderem vom Auschwitz-Komitee, den Holocaust - Gedenkstätten und der polnischen Regierung.
Gegenstände halten Erinnerung an Holocaust wach
Weltweit war die Kritik groß, das Auktionshaus sagte die Versteigerung ab. Stattdessen hat die israelische Stiftung Yad Ezer Lechaver einen Großteil der Gegenstände und Dokumente gekauft. Sie betreibt in Haifa ein Museum zum Gedenken an den Völkermord.
Inzwischen sind die Dokumente und Gegenstände in Israel angekommen, Holocaust-Überlebende hatten die Möglichkeit, die Zeitzeugnisse anzuschauen.
Zum Beispiel Neomi Lichtoiz. Die Holocaust-Überlebende ist 94 Jahre alt und sichtlich bewegt. "Das ist für uns etwas so Wichtiges, für unsere Herzen, wir stehen hier mit Tränen in den Augen", sagt sie. Die Dokumente seien so wertvoll, weil sie an die Menschen erinnern, die in der Hitlerzeit durch Nationalsozialisten gequält und getötet wurden. "Es fühlt sich sehr schlimm an, aber gut, dass wir es jetzt haben", sagt eine 92 Jahre alte Überlebende des Völkermords.
Großzügige Spende ermöglichte Kauf
Die Stiftung Yad Ezer Lechaver aus der Hafenstadt Haifa hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erinnerung an den Holocaust aufrecht zu erhalten. In den Gebäuden der Stiftung leben rund 100 Holocaust-Überlebende, die unter anderem die Lager Auschwitz und Treblinka überlebt haben.
Als die Stiftung von der geplanten Versteigerung in Neuss hörte, war die Sorge groß, dass die Zeitzeugnisse von Privatleuten gekauft werden und damit der Öffentlichkeit verloren gehen. David Sabag und sein Onkel Shimon Sabag sind sofort nach Deutschland geflogen. "Wir haben sofort Kontakt zum Auktionshaus aufgenommen und von unserem eigenen Geld die ersten Gegenstände gekauft", erinnert sich David Sabag.
Die Stiftung sucht weitere Spendengelder
Auch der jüdisch-deutsche Geschäftsmann Jan Fischer aus München hat der Stiftung Geld gespendet, von dem ein Teil der Gegenstände erworben werden konnte. Das Geld reiche aber nicht aus, um alle 613 Objekte zu kaufen. Die Hoffnung ist, dass durch Spenden noch mehr Geld zusammen kommt. Man wolle alle Zeitzeugnisse retten, sagt David Sabag von der Stiftung Yad Ezer Lechaver.
(Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/nach-abgesagter-auktion-holocaust-erinnerungsstuecke-in-israel-100.html )
Am: 09.12.2025 18:16:13
Gelesen: 6134
# 34
Das ist in meinen Augen auch wieder Aktionismus. Da gab es ja nach Aussagen in diesem Thread besser aufgebaute Sammlungen, die mangels Nachfrage zerpflückt wurden, obwohl (sogar das selbe?) Auktionshaus zuvor versuchte, sie im Ganzen zu veräußern.
Am: 09.12.2025 18:33:02
Gelesen: 6116
# 35
Vermutlich war der Preis da aber ein anderer. Jetzt haben sich ja offenbar ein paar Sponsoren gefunden, aber auch nicht für alles
Am: 30.01.2026 13:56:31
Gelesen: 5587
# 36
Landtagspräsident André Kuper übergibt 433 Dokumente des Neusser Auktionshauses Felzmann an die Internationale Auschwitz Stiftung
(pcp) Mit Datum vom 31. Januar 2026 veröffentlichte der Landtag Nordrhein-Westfalen folgende Medieninformation:
Der Präsident des Landtags, André Kuper, hat am gestrigen Freitag stellvertretend 433 Dokumente, darunter Lagerpostkarten, Täterbriefe und Lagergeld der Internationalen Auschwitz Stiftung, Warschau, übergeben. Die Dokumente sollten ursprünglich aufgrund ihres philatelistischen Wertes Anfang November 2025 in der Auktion „Das System des Terrors 1933–1945 Vol. II“ versteigert werden.
Das Auktionshaus hatte nach Protesten, u.a. des Fritz Bauer Instituts und weiterer Gedenkstätten, die Auktion seinerzeit abgesetzt und seitdem nach einem Weg gesucht, die historisch wertvollen Zeugnisse an die Gedenkstätte Auschwitz übergeben zu können, dem auch die Einlieferer zustimmen mussten. Es folgten intensive Gespräche, in denen auch steuer- und haftungsrechtliche Fragen zu klären waren. André Kuper sagte: „Ich bin dankbar, dass wir eine Möglichkeit gefunden haben, den Dokumentenbestand an die Archive der betreffenden Gedenkstätten zu übergeben. Die Erinnerung in Archiven und Museen wahrt die Würde der Opfer und dient der weiteren Forschung und Aufklärung über die menschenverachtenden nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungsprozesse“.
Für den Ankauf der Dokumente sind keine öffentlichen Gelder verwendet, sondern Spender gefunden worden. André Kuper dankte der Bethe-Stiftung aus Bergisch-Gladbach für ihr beherztes Engagement.
Der Präsident des Landtags dankte namentlich Dr. Reinhard Fischer, Inhaber und Geschäftsführer des Auktionshauses Felzmann, für seine Bereitschaft, den Dokumentenbestand der geplanten Ausstellung, in die Hände der Gedenkstätten zu übergeben. Dr. Fischer sagte dazu: „Ich bin glücklich, dass diese historisch und philatelistisch bedeutenden Dokumente an den richtigen Ort und in die richtigen Hände kommen.“
Die polnische Stiftung Auschwitz-Birkenau übernimmt den Bestand nun treuhänderisch und hat zugesagt, alle Dokumente, die andere Gedenkstätten betreffen, dorthin zu übergeben. Der Generaldirektor der Stiftung, Woicek Soczewica, bedankte sich für die Unterstützung aus Nordrhein-Westfalen: Sie habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die Dokumente nun ins Archiv der Gedenkstätte Auschwitz und weitere Gedenkstätten aufgenommen werden könnten. „Diese Dokumente sind für unsere Arbeit in der Gedenkstätte Auschwitz von unschätzbarem Wert und sind von enormer allgemeiner und öffentlicher Bedeutung.“ Sie werden ins Archiv der Gedenkstätte aufgenommen, restauriert und wissenschaftlich ausgewertet.
Der Ankauf der Dokumente wurde treuhänderisch über eine gemeinnützige Stiftung der Bank für Kirche und Diakonie in Dortmund (KD-Bank-Stiftung) abgewickelt. Die Arbeit zur Klärung aller rechtlichen Fragen und das Aufsetzen nötiger Verträge übernahm ein Düsseldorfer Notar. Über weitere Vertragsinhalte wurde Stillschweigen vereinbart.
Am: 30.04.2026 10:50:51
Gelesen: 4884
# 37
Nun geht die Diskussion in die nächste Runde. Die Landesregierung von NRW bringt in die nächste Bundesratssitzung am 8. Mai einen Gesetzentwurf ein, mit dem der Handel mit Dokumenten von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterbunden werden soll. Der Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern soll grundsätzlich verboten werden.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der An- und Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt. Museen, Archive und Bibliotheken, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen, sind von dem Handelsverbot ausgenommen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung oder historischen Aufarbeitung sind weitere Ausnahmen für Einzelpersonen möglich.
Wie dem Artikel der Rheinischen Post zu entnehmen ist, war die "verunglückte" Felzmann-Auktion im November 2025 Auslöser dieser Gesetzesinitiative. [1]
Meine Argumente muss ich nicht noch einmal wiederholen, ich hatte sie schon in [#20] gebracht.
Im besten Fall schafft dieser Gesetzesentwurf nur zusätzliche Bürokratie. "Interessierte" müssen sich registrieren lassen. Wie grenzt man das Material ab? Ein Propagandaplakat ist kein "persönlicher Gegenstand", sondern ein serielles Produkt, dass ein Museum auch nur einmal braucht. Fällt auch schon eine harmlose Ansichtspostkarte von einem späteren NS-Opfer unter das Verbot?
Es stellt sich die generelle Frage, wie es zukünftig funktionieren soll. Ankaufen dürfen nur noch Museen und Bibliotheken. Woher bekommen sie Verkaufsangebote, wenn der Handel offiziell verboten ist? Oder müssen sich diese ehrenwerten Anstalten zukünftig auf dem Graumarkt umschauen?
Und Angehörige dürfen erst einmal alle Museen und Archive anschreiben, da der Handel als "Verteiler" per Verbot ausfällt. Oder sie sparen sich die Mühe und werfen die Zeitgeschichte direkt in die Papiertonne. Das ist nämlich nicht verboten.
[1] https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-will-handel-mit-holocaust-zeugnissen-stoppen_aid-147628261
Am: 30.04.2026 10:54:43
Gelesen: 4881
# 38
@ drmoeller_neuss [#37]
Guter Beitrag, sehe ich genau so.
LG von bayern klassisch
Am: 30.04.2026 15:10:56
Gelesen: 4756
# 39
@ drmoeller_neuss [#37]
Fällt auch schon eine harmlose Ansichtspostkarte von einem späteren NS-Opfer unter das Verbot?
Das ist eine sehr gute Frage. Ein Beispiel findest Du in meinem Beitrag [1]. Vermutlich wusste der Händler gar nicht, dass es sich hier um ein späteres NS-Opfer handelte.
Viele Grüße
Emiel
[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=340531
Am: 30.04.2026 17:12:42
Gelesen: 4699
# 40
Wer wissen möchte, was das Land NRW konkret als Regelung vorschlägt, findet hier den Gesetzentwurf samt Begründung und künftig weitere Drucksachen zum Beratungsvorgang im Bundesrat [1].
Beste Grüße
KBN
[1] https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0248-26
Am: 30.04.2026 22:41:38
Gelesen: 4585
# 41
@ evwezel [#39]
"Vermutlich wusste der Händler gar nicht, dass es sich hier um ein späteres NS-Opfer handelte."
Ich habe mir deinen Beitrag über Julius Loewensberg und sein Schicksal durchgelesen [1].
Eine ähnliche, wahre Geschichte erzählt "Stefanie Oswalt" in Ihrem ab Mai 2026 im Hentrich & Hentrich Verlag erscheinenden Buch "Uns brennt der Boden unter den Füßen. Eine jüdische Familie zwischen Berlin, Santiago de Chile und dem Ghetto Litzmannstadt". Auf dem Hardcover Deckel sieht man 3 Briefe (dabei Rückseite eines Zensurbriefes) und eine Ansichtskarte eines Dampfers auf hoher See. Die Geschichte handelt von Rudi Pincus, der als 21-jähriger Optikergeselle 1939 vor der nationalsozialistischen Verfolgung nach Chile flüchten konnte. Seine Eltern hatten nicht das Glück, ein Visa zu erhalten und wurden im Oktober 1941 nach Litzmannstadt deportiert.
Die Briefe, die die Eltern nach Chile schickten, dienten den Enkeln viele Jahre später als Quelle zur Erforschung des tragischen Lebensabschnittes ihrer Großeltern. Ich habe mir das Buch vorbestellt und warte mit Spannung darauf, auch aus philatelistischer Sicht.
Die Frage, die sich im Kontext mit dieser "kontroversen Debatte über Zeugnisse aus dem Holocaust" für mich stellt, ist, wie soll man ein Gebiet der Philatelie bezeichnen, welches dieses sehr sensible Thema zum Inhalt hat? Ich weiß, jeder macht sich seine eigenen Gedanken darüber und das ist gut so. Kürzlich fand ich eine Ansichtskarte, die auf der Textseite einen jüdischen Frauennamen offenbarte und ich fand heraus, dass eine Frau mit diesem Namen in Auschwitz verschollen ist. Ich habe das Museum in Auschwitz informiert und hoffe, ich bekomme noch eine Antwort. Ich würde diese Karte sofort nach Auschwitz schicken, sollte das Museum Interesse zeigen. Wie schon gesagt, das ist Zufall, mich interessierte lediglich das Bild auf der Ansichtsseite, welches einen Lehrer mit seinem Schüler zeigt. Nachdem ich dies hier nun gelesen habe und ich finde es sehr gut, dass das in das Geschehen verwickelte Auktionshaus die Sammlung abgegeben hat, wird mir bewusst, wie sensibel das Thema überhaupt ist.
Das Beispiel von "Emiel [#39]" zeigt aber auch, dass der Philatelist in seiner ureigensten Eigenschaft als "Sammler" oft auch ein Entdecker ist und dazu beiträgt (was auch im Sinne unserer jüdischen Mitbürger sein muss),Licht in eine an und für sich sehr dunkle Zeit zu bringen.
Prinzipiell befürworte ich das hier vorgestellte Gesetz.
Liebe Grüße
10Parale
[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=340531
Am: 01.05.2026 08:43:14
Gelesen: 4485
# 42
@ 10Parale [#41]
Ich kann das Gesetz keinesfalls befürworten. Es schadet uns als Philatelisten und Sammlern, da damit das Thema "private Forschung" und "private Archive" untergraben wird. Es gibt dazu eine ganze Anzahl von lesenswerten Artikeln und Beiträgen, u.a. von Wolfgang Maassen.
Ich denke, man kann getrost sagen: hätte es das vorgeschlagene Gesetz vor 30 oder 40 Jahren schon gegeben, wäre die bei Felzmann ursprünglich zur Auktion stehende Sammlung nie gegeben. Das wäre ein absoluter Verlust für die Allgemeinheit. Der grosse Fehler ist die Einschätzung, dass Auktionen aus reiner Profitgier erfolgen. Dabei dienen Auktionen dem Werterhalt und dem Markt. Ich bin auch überzeugt, dass Kunstmuseen die Konkurrenz privater Sammler braucht. Wenn man vergleicht, wie einige Museen Weltklasse Kunst verrotten lassen, während private Sammler Weltklasse Ausstellungskomplexe aufbauen, sollte das einem klar werden.
Das Gesetz zeigt klar und deutlich, wie schnell sich heute Politiker im politischen Handeln fehlleiten lassen. Heute wird Politik über Echaufiertheit und Lautsprecher gemacht. Ob bei NS-Historika oder bei einem halbtoten Wal. Gleichzeitig werden viele Dinge übersehen. Aktuelles Beispiel sind die diskutierten Zuschusskürzungen für Menschen mit Behinderung.
Wir leben in einer Marktwirtschaft und in diesem Markt brauchen auch wir Philatelisten.
Am: 01.05.2026 09:48:48
Gelesen: 4448
# 43
@ 10Parale [#41]
Hallo Stephan,
Du hast recht, das Thema ist sehr sensibel. Trotzdem möchte ich hier gerne mal den Anwalt des Teufels spielen. In den letzten Jahren habe ich in den Niederlanden einige Geschichten recherchiert, die mit dem "Verlorenen Transport" [1] zu tun haben. Die Ergebnisse meiner akribischen und zeitaufwendigen Recherchen habe ich zunächst mit den Nachkommen der betroffenen jüdischen Familien geteilt.
Deshalb könnte ich mir gut vorstellen, dass auch die Ergebnisse von Stefanie Oswalt (und zahlreiche andere Sammler) mit sehr viel Mühe, Zeit und finanziellen Mitteln zusammengetragen und schließlich veröffentlicht wurden. Vielleicht möchte sie ihre Sammlung eines Tages auch verkaufen. Dank ihrer Arbeit hat diese vermutlich auch an Wert gewonnen.
Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum ein Auktionshaus eine solche Sammlung nicht respektvoll (!) versteigern darf, sodass ein anderer Sammler darauf aufbauen und weitere private Forschungen betreiben kann. Meiner Meinung nach kommt das schließlich allen Beteiligten zugute.
Viele Grüße
Emiel
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Verlorener_Zug
Am: 06.05.2026 15:13:26
Gelesen: 4063
# 44
@ 10Parale [#41]
@ evwezel [#43]
Hallo Eric,
Hallo Emiel,
sieht der Gesetzesentwurf eine Strafe für Abbildungen in der Öffentlichkeit - gemeint ist hier Philaseiten - vor ?
Falls ja, käme die Zahlungsaufforderung beim Betreiber an, da die Datenschutzgesetze eine Weitergabe des Beitragschreibers nicht zulassen.
Für diesen Fall wären der Betreiber - ich - nicht mehr bereit, das Forum weiter zu betreiben.
Schöne Grüsse, Richard
Am: 06.05.2026 15:44:29
Gelesen: 4018
# 45
@ Eric Scherer [#42]
Treffer. Das ist mal wieder nur ein weiteres typisches Beispiel von sinnlosen, politischen Aktionismus, getriggert durch ein betroffenheits- bzw. clickbaitgesteuertes medial-lautes Umfeld aus Presse und gezieltem Aktivismus. Die Politik lässt sich erneut von diesen Kreisen selbst vor sich hertreiben. Man will plakativ zeigen, dass man reagiert und etwas vermeindlich Richtiges tut. Man macht hier aber auch nur all zu gerne so etwas Publikumswirksames auf - für die Mehrheitsgesellschaft irrelevanten - Nebenschauplätzen, um eben nicht an echte Themen ranzumüssen. Man trifft damit in aller Regel ja auch nur Nischen- bzw. nicht "relevantgroße" Gruppen. Das fing vor Jahrzehnten u.a. mit der Kampfhundeverordnung, dem Waffenrecht an und zieht sich bis heute als Roter Faden durch die Gesetzgebung.
Beste Grüße
Thomas
Am: 06.05.2026 16:08:00
Gelesen: 3998
# 46
@ DL8AAM [#45]
100% Zustimmung - bravo!
LG von bayern klassisch
Am: 06.05.2026 16:34:20
Gelesen: 3986
# 47
Hallo,
wenn ich den §1 des Gesetzentwurfs interpretiere, heißt das, dass eigentlich alle Belege, die zwischen dem 30.1.33 und 8.5.45 verfasst sind und Opfern des Nationalsozialismus zuzuordnen sind dem Verwertungsverbot unterliegen.
Das sind meiner Meinung nach nicht nur die hier hauptsächlich angesprochenen KZ Inhaftierten, sondern auch Widerstandskämpfer (Belege von Stauffenberg, Goerdeler, Scholl) Kriegsdienstverweigerer, Firmen die arisiert wurden (z.B. was wäre mit einem Briefumschlag von Hertie?), vertriebene Literaten (verbotene Literatur), unerwünschte Künstler und Wissenschaftler (Einstein), Politiker (was wäre mit Post von Konrad Adenauer?), usw.
Das sind jetzt nur "große" Namen, die vielen kleinen Namen die auch Opfer wurden (was ist z.B. mit dem "gewöhnlichen" Dieb und dem Dieb an dem ein Exempel im Sinne des NS Rechts statuiert wurde), sind mengenmäßig viel größer und die kennt auch kaum einer. Da aber vieles an NS Urteilen / KZ Unterlagen in den Akten irgendwo auffindbar sein dürfte und den Personen aus den Belegen zuordenbar wäre, kann man eigentlich davon ausgehen, dass viele Belegehändler/Auktionshäuser/Autographenanbieter i.d.R. unwissentlich Belege haben, auf die das Verbot in §1 zutrifft.
Dann gibts noch den §3 im Gesetzentwurf:
Strafvorschrift
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen
§ 1 Absatz 1 einen der dort genannten Gegenstände im eigenen oder fremden Namen verkauft, ankauft oder in sonstiger Weise wirtschaftlich verwertet.
(2) Der Versuch ist strafbar.
So etwas ähnliches (oder wirkungsgleiches) gab es schon mal:
Quelle DDR Lipsia Katalog 1979
Ich meine, dass dieser Entwurf nicht Gesetz werden sollte.
Grüße
philast
Quelle DDR Lipsia Katalog 1979
Ich meine, dass dieser Entwurf nicht Gesetz werden sollte.
Grüße
philast
Am: 06.05.2026 20:45:10
Gelesen: 3880
# 48
@ DL8AAM [#45]
Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Außer dass die bereits bestens überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte der Politik für einen neuen strafbewehrten Tatbestand ganz sicherlich enthusiastisch danken werden.
@ philast [#47]
Du kannst den Themenkomplex Zwangsarbeit hinzufügen, ein Thema, das in seiner Breite noch kaum historisch aufgearbeitet wurde und unzählige tragische Einzelfälle umfasst. Ein befreundeter Historiker hat sich eingehend damit beschäftigt und auch Stücke aus meiner Heimatsammlung für ein Online-Projekt und für eine museale Ausstellung als Leihgabe verwendet.[1] Ich bin ebenfalls studierter Historiker und kann demnach einschätzen, was ich da gekauft habe. Die Verkäufer konnten es meist nicht und boten die Belege als gewöhnliche Stücke mit Heimatbezug an.
Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Aus meiner Sicht gehören Judensterne oder Euthanasieakten nicht in Privatsammlungen. Was mit diesem Gesetz angestrebt wird, schießt jedoch weit übers Ziel hinaus. Oder, wie Karl Kraus schrieb, der 1936 starb und den Holocaust nicht mehr miterleben musste: »Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.«
[1] https://erdinggeschichte.omeka.net/items
Am: 07.05.2026 18:24:33
Gelesen: 3701
# 49
Ich besitze mindestens zwei Bücher, die Teilaspekte des Holocaust sehr ernsthaft mit Hilfe von Belegen dokumentieren. Ich bezweifle, dass Museen die Mittel, Kapazitäten und das Wissen haben, um diese Themen mit Hilfe philatelistischen Materials aufzuarbeiten. Ein solches Gesetz würde also de facto wissenschaftliche Arbeit unterbinden und den Verlust von Wissen über historische Fakten und Zusammenhänge bedeuten.
Als Kritiker der Felzmann-Auktion meine ich, dass das Gesetz weit über das Ziel hinausschießt. Meiner Meinung nach war das Problem bei Felzmann nicht das Angebot an sich, sondern die Beschreibung und die im Onlinekatalog vom historischen Kontext abgelöste Darbietung von Einzelstücken mit zweifelhaften Beschreibungen wie "Gebrauchsspuren" an getragenen Judensternen.
Wenn Belege nicht verkauft werden können, werden sie künftig eben vermehrt weggeworfen. Ein Nachlassauflöser interessiert sich nicht für historische Kontexte, sondern für den kommerziellen Wert von Nachlässen. Und man kann auch nicht annehmen, dass in dritter oder vierter, irgendwann in fünfter, sechster, siebter Generation noch eine große mentale Bindung zu Zeugnissen der eigenen Vorfahren existiert.
Am: 07.05.2026 23:09:49
Gelesen: 3598
# 50
@ TeeKay [#49]
"Ein solches Gesetz würde also de facto wissenschaftliche Arbeit unterbinden und den Verlust von Wissen über historische Fakten und Zusammenhänge bedeuten."
Das nun gerade nicht. Es wäre schon von Vorteil, sich den Gesetzentwurf einmal anzuschauen (sind nur vier Paragrafen [1]).
Nach § 2 Nr. 2 des Entwurfs wären Ausnahmen vom Handelsverbot vorgesehen, wenn die Transaktionen "sonstigen berechtigten Interessen, insbesondere der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen."
Zum Zwecke der Forschung, Berichterstattung usw. dürfte also jeder und jede weiterhin die im Gesetzentwurf genannten amtlichen Dokumente, Briefe und Tagebücher etc. "aus der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945, die einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben" veräußern bzw. erwerben.
Sollte dieser Gesetzesvorschlag (der im Detail freilich eine ganze Reihe von Fragen aufwirft) so oder ähnlich jemals in Kraft treten, wäre die Auswirkung vermutlich nicht ganz so dramatisch wie hier befürchtet - jedenfalls nicht soweit es um Wissenschaft, Forschung etc. geht.
[1] https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0248-26
"Ein solches Gesetz würde also de facto wissenschaftliche Arbeit unterbinden und den Verlust von Wissen über historische Fakten und Zusammenhänge bedeuten."
Das nun gerade nicht. Es wäre schon von Vorteil, sich den Gesetzentwurf einmal anzuschauen (sind nur vier Paragrafen [1]).
Nach § 2 Nr. 2 des Entwurfs wären Ausnahmen vom Handelsverbot vorgesehen, wenn die Transaktionen "sonstigen berechtigten Interessen, insbesondere der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen."
Zum Zwecke der Forschung, Berichterstattung usw. dürfte also jeder und jede weiterhin die im Gesetzentwurf genannten amtlichen Dokumente, Briefe und Tagebücher etc. "aus der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945, die einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben" veräußern bzw. erwerben.
Sollte dieser Gesetzesvorschlag (der im Detail freilich eine ganze Reihe von Fragen aufwirft) so oder ähnlich jemals in Kraft treten, wäre die Auswirkung vermutlich nicht ganz so dramatisch wie hier befürchtet - jedenfalls nicht soweit es um Wissenschaft, Forschung etc. geht.
[1] https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0248-26
Am: 08.05.2026 11:47:58
Gelesen: 3482
# 51
@ KaraBenNemsi [#50]
So funktioniert das aber nicht. Das Handling des Materials wird deutlich aufwendiger, der Kundenkreis deutlich kleiner. Händler und Auktionshäuser setzen sich Risiken aus, da wahrscheinlich jahrelang nicht gerichtsfest geklärt ist, ob Philatelist XYZ nun forschend tätig war/ist oder nicht und wie ein Anbieter das prüfen soll. Folge: Das Material verschwindet vom Markt. Und wo es keinen Markt gibt, wird auch weniger aufgehoben/erhalten.
So funktioniert das aber nicht. Das Handling des Materials wird deutlich aufwendiger, der Kundenkreis deutlich kleiner. Händler und Auktionshäuser setzen sich Risiken aus, da wahrscheinlich jahrelang nicht gerichtsfest geklärt ist, ob Philatelist XYZ nun forschend tätig war/ist oder nicht und wie ein Anbieter das prüfen soll. Folge: Das Material verschwindet vom Markt. Und wo es keinen Markt gibt, wird auch weniger aufgehoben/erhalten.
Am: 08.05.2026 14:08:39
Gelesen: 3410
# 52
Was man nicht vergessen sollte - das Ganze betrifft nur den deutschen Markt. Dann gehen die Stücke halt auf Auktionen oder an Händler in der Schweiz, Großbritannien, USA ....
Grüße
Harald
Grüße
Harald
Am: 08.05.2026 16:34:34
Gelesen: 3344
# 53
@ TeeKay [#51]
Jou, aber ... wer kann definieren, was Forschung ist und ausmacht, im rechtlichen Sinne? Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wer berechtigt ist Forschung zu betreiben. Auch gibt es keine gesetzlich geschützte "Berufbezeichnung" Forscher, d.h. es kann jeder Forschung betreiben, natürlich auch außerhalb von etablierten Forschungseinrichtungen. Wobei sich jeder Forscher seine eigenen Forschungsziele setzen kann. Und um als Verkäufer beim Kauf beurteilen zu können, ob ich als Käufer dabei Forschung und eine "Berichterstattung" ("... über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte ...") geplant habe, müsste man in den Kopf schauen können. Geht nicht, zumindest solange sich die Handelnden nicht selbst um Kopf und Kragen reden. Und zur Zeitgeschichte gehört eben u.a. auch die Postgeschichte mit allen seinen Aspekten, wie KZ-, Internierten-, Kriegsgefangenen- oder auch Zwangsarbeiterpost. Zumal das ja sogar eigene "Postprodukte" waren, d.h. es ist für uns Philatelisten sogar unsere ureigenste Aufgabe dieses zu erforschen und entsprechend aufzuarbeiten. Und ohne das vorbereitende Sammeln von Belegen ist hier eine Forschung nicht möglich.
Selbst "Historiker" ist in Deutschland keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung. Grundsätzlich kann sich jeder so nennen, der sich wissenschaftlich oder publizistisch mit Geschichte befasst. Und eben auch die Begrifflichkeiten, wie "wissenschaftlich" und "publizistisch" sind rechtlich nicht näher bestimmbar. Im Prinzip kann sich jeder, der hier im Forum fachlich über erarbeitete, zeitgeschichtliche Dinge postet, als Historiker bezeichnen und kann sich den Titel "Historiker" als Zusatz auf seine Visitenkarte drucken lassen.
Das heisst eine sachliche Beschreibung bzw. Besprechnung eines entsprechenden Belegs hier in unserem "forschenden" Philatelieforum stellt eine "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" dar. Es gibt keinerlei objektiv messbare Kenngrößen für die Tiefe bzw. über die "Relevanz" von Forschung und Berichterstattung. Das geplante Gesetz stellt hier eine komplett rechtlich unbestimmbare Forderung auf, was in unserem Rechtssystem vom Ansatz her eigentlich grundsätzlich problematisch sein dürfte.
Wenn ich z.B. bereits entsprechende philatelistische Belege in philatelischen Fachmedien (wie auch z.B. in unserem Forum) fachlich beschreibend veröffentlicht habe oder wenn ich entsprechende Belege sogar in Ausstellungssammlungen präsentiert habe, sollte ich (bzw. der stattgefundene 'Handel') auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.
Im Prinzip ist das mal wieder nur "ein Gesetz um des Gesetzes Willens", für die optische "Bespassung der Öffentlichkeit". Im Wesentlichen verändert sich eigentlich wenig bis nichts, es weitet höchstens die bisherigen Regelungen über NS-Devotionalien (auf "Opfer") aus, die ja auch nur unter entsprechenden Auflagen handel- bzw. zeigbar sind. Und falls doch mal ein offensichtlicher Missbrauch mit den Belegen stattfinden sollte (Politpropaganda, Schmähungen o.ä.), habe ich als Strafverfolgungsbehörde damit ggf. sogar ein gezielteres Werkzeug um entsprechend treffgenauer aktiv werden zu können.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass die entsprechenden (heutigen) "Hinweise" in den Auktionskataloge/Kaufverträgen o.ä. in der Zukunft (nur) etwas umfassener forumliert werden müssen. Verkäufer und Käufer erklären (glaubhaft), dass sie Belege nur auf Basis der im Gesetz formulierten Gründe verkaufen bzw. erwerben werden.
Ja, ein Problem oder ein Risiko könnte "in der Anfangszeit" auftreten, bis sich die neue "Rechtauslegung" breit genug ausgebildet hat, dass 'interessierte Kreise' womöglich Fälle medial bzw. publikumswirksam konstruieren oder bei der Staatsanwaltschaft - auch "aus PR-Gründen" - anzeigen.
Aber natürlich ist es gut möglich (bis wahrscheinlich), dass deshalb vorerst (die großen) Auktionshäuser vorgelegte "werthaltige" Belege möglicherweise gleich an ihre ausländische "Partnerhäuser" weitervermitteln. Auch aus Image- bzw. PR-Gründen. Solange aber ein zahlungskräftiger Markt vorhanden ist, dürften solche Dinge sicherlich nicht weggeworfen werden. Hier sehe ich kein Risiko.
Wobei es für "wertgeringere" Dinge in der Anfangszeit wirklich eine gewisse Verunsicherung der Beteiligten geben könnte (wie seinerzeit bei der neuen Datenschutzgesetzgebung), hier könnte es wirklich wieder zu einer voreilenden, selbstzensierenden Überreaktion kommen - womöglich auch mit einer "physischen Reduktion" von Belegstücken, wenn der kleine 'unwissende' Erbe/Händler sich wegen einer möglicherweise "kritischen" Postkarte für 10 € kein potentiell kostenintensiven, rechtlichen Ärger einhandeln will. Dann entsorgt man das besser gleich im Altpapier. Und ja, gerade "Nachlassauflöser" interessieren sich bei Haushaltsauflösungen primär nur um die schnelle Entsorgung (Zeit ist Geld), nur offensichtlich schnell zu Geld machende Dinge werden bewahrend verwertet. Es ist einfach viel kostengünstiger selbst "10-20 € Objekte" zu beseitigen, als zu versuchen, sich langwierig in kleinen Nischenmärkten nach potentiellen Käufern umzuschauen. Wenn dann noch eventuelle divuse Handelsbeschränkungen dazu kommen, dann war's das mit dem Bewahren.
Vor einigen Jahren habe ich am Biertisch beim Schützenfest zufällig mal einen kommerziellen Entrümpler gesprochen, der erklärte mir, dass er - nach ein paar erfolglosen Verkaufsversuchen - einfach aussehende Briefmarkenalben inzwischen umgehend in den Container wirft. Wenn Erben also nicht vorher mit sowas einfach und schnell "Geld" machen können, ist das Material verloren. Ich konnte ihn damals nicht mal überzeugen, sowas für mich einfach zur Seite zu legen. Sowas passt einfach nicht in die Abläufe.
Und wenn man sich umhört, heben heutzutage die wenigsten Erben mehr als einzwei Fotoalben vom Uropa auf - es sei denn man ist sich des "Wertes" bewusst. Und wenn jetzt immer weniger "wertig" wird, wird weniger vor der Entsorgung gerettet.
Sowas wird durch so eine unüberlegte Gesetzgebung dann auch noch gefördert. "Oben", da wo mit diesen Dingen richtig Geld gemacht wird, da wo man als Gesetzgeber das eigentliche Ziel des Gesetzes vermutet, hat man rechtlich versierte Personen, die entsprechend rechtlich abgesichert, ausweichend reagieren können. Dort dürfte das Gesetz keine nennenswerten Auswirkungen haben. Treffen tut man damit dann eher nur den rechtlich 'unwissenden', d.h. verunsicherten und dann voreilend, sich selbst "zensierend" handelnden einfachen Bürger.
Man kann hier einfach nur raten, sich nicht durch "Clickbaits" verunsichern zu lassen. Überspitzt gesagt: Solange man Urur-Omas unlesbare Briefe aus dem Lager (...) nicht vorsätzlich einer bekannten Neonazigruppe verkauft, sondern an uns "forschende Philatelisten" (die hier munter fachliche Beiträge posten...hi) weitergibt, dürfte weiterhin alles gut sein ;-)
Beste Grüße
Thomas
Am: 09.05.2026 14:48:12
Gelesen: 3160
# 54
@ DL8AAM [#53]
"Jou, aber ... wer kann definieren, was Forschung ist und ausmacht, im rechtlichen Sinne? Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wer berechtigt ist Forschung zu betreiben. Auch gibt es keine gesetzlich geschützte "Berufbezeichnung" Forscher, d.h. es kann jeder Forschung betreiben, natürlich auch außerhalb von etablierten Forschungseinrichtungen."
Das ist das Problem der modernen Gesetzgebung. Nachdem alle grundsätzlichen Lebensbereiche gesetzlich geregelt wurden, der Politikbetrieb seine eigene Existenz aber denkt, durch immer neue Gesetze täglich rechtfertigen zu müssen, kommen Gesetzungetüme heraus, die erstens ewig lang sind, zweitens lauter Referenzen auf andere Gesetze enthalten (und dadurch für den Laien, der die Gesetze einhalten soll, unverständlich sind) und drittens so unklar geschrieben sind, dass es Jahre bis Jahrzehnte der Interpretation durch die verschiedenen Gerichtsinstanzen braucht, bis Klarheit besteht. Und wenn die Klarheit etabliert wurde, gehts von vorn los, dass Gerichte auf einmal anders interpretieren als in den Jahrzehnten zuvor.
Ich erinnere nur an die Musterwiderrufsvorlage des Justizministeriums für Fernabsatzverträge, die von Gerichten als nicht rechtskonform (aber trotzdem gültig, da als Verordnung veröffentlicht) erachtet wurde. Da konnte also das Ministerium das eigene Gesetz nicht richtig umsetzen.
Als Auktionator oder Händler würde ich also vermutlich den relativ kleinen Bereich gar nicht mehr bearbeiten und Einlieferungen ablehnen, um mich keinem Haftungsrisiko auszusetzen.
"Jou, aber ... wer kann definieren, was Forschung ist und ausmacht, im rechtlichen Sinne? Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wer berechtigt ist Forschung zu betreiben. Auch gibt es keine gesetzlich geschützte "Berufbezeichnung" Forscher, d.h. es kann jeder Forschung betreiben, natürlich auch außerhalb von etablierten Forschungseinrichtungen."
Das ist das Problem der modernen Gesetzgebung. Nachdem alle grundsätzlichen Lebensbereiche gesetzlich geregelt wurden, der Politikbetrieb seine eigene Existenz aber denkt, durch immer neue Gesetze täglich rechtfertigen zu müssen, kommen Gesetzungetüme heraus, die erstens ewig lang sind, zweitens lauter Referenzen auf andere Gesetze enthalten (und dadurch für den Laien, der die Gesetze einhalten soll, unverständlich sind) und drittens so unklar geschrieben sind, dass es Jahre bis Jahrzehnte der Interpretation durch die verschiedenen Gerichtsinstanzen braucht, bis Klarheit besteht. Und wenn die Klarheit etabliert wurde, gehts von vorn los, dass Gerichte auf einmal anders interpretieren als in den Jahrzehnten zuvor.
Ich erinnere nur an die Musterwiderrufsvorlage des Justizministeriums für Fernabsatzverträge, die von Gerichten als nicht rechtskonform (aber trotzdem gültig, da als Verordnung veröffentlicht) erachtet wurde. Da konnte also das Ministerium das eigene Gesetz nicht richtig umsetzen.
Als Auktionator oder Händler würde ich also vermutlich den relativ kleinen Bereich gar nicht mehr bearbeiten und Einlieferungen ablehnen, um mich keinem Haftungsrisiko auszusetzen.
Am: 09.05.2026 17:53:31
Gelesen: 3094
# 55
@ TeeKay [#54]
... da als Verordnung veröffentlicht
Jou, dass ist eine Idee, besser sogar, 'die Idee'. Man könnte also eine passende VO zum Gesetz erlassen, die bestimmt, wer mit einer Forschungsgenehmigung Forschung betreiben und Belege erwerben darf. ;-)
Das wäre dann analog zur letzten Waffenrechtsreform. Hier wurde seinerzeit auch, da das Gesetz zu unbestimmt war, im Nachgang schnell noch eine passende Verordnung nachgeschoben, in der steht, dass nur derjenige eine Genehmigung beantragen darf, der in einem Schützenverein Mitglied ist - wobei dieser Verein in einem bundesweit aktiven Dachverband Mitglied sein muss - wobei dieser Verband dann auch eine Sportordnung erstellen muss, die dann vom Innenministerium geprüft und freigegeben sein muss. Nun muss das Mitglied an Sachkunde- und Rechtskundelehrgängen des Verbandes erfolgreich teilgenommen haben. Erfolgreich heisst, die Prüfung nimmt die örtliche Behörde ab. Und man dann mindestens 18x im Jahr an einem Vereinstraining teilgenommen hat. Ach, und der zuständige Vorsitzende des Vereins und des nächsthöheren Regionalverbandes muss dem Antrag persönlich zustimmen. Dann und wirklich erst dann darfst Du bei der örtlichen Behörde einen Antrag stellen. Da der Verband diese Regelungen scheinbar wohl ganz doll toll findet, zwingen sie ja Mitglieder in die Vereine ("ohne ADAC-Mitgliedschaft, kein Führerschein"), wurden diese gesetzlichen Bestimmungen noch nicht gerichtlich angefochten ;-)
Übertragen auf unseren Fall hier hiesse das: Philatelistisch darf nur derjenige forschen, der in einem Briefmarkenklub Mitglied ist, der dann zwingend im BDPh organisiert sein muss. Und der BDPh muss eine passende Ausstellungsordnung erlassen, die dann vom Innenministerium geprüft und freigegeben werden muss. Dann darf das Mitglied bei der Behörde eine Forschungsgenehmigung beantragen, mit der dieser dann berechtigt ist, entsprechende Belege nach einer behördlichen Einzelfallprüfung (pro Beleg) gegen Voreintrag in die Forschungsgenehmigung zu erwerben, natürlich nur mit dem Ziel seine bereits bestehende Ausstellungssammlung zu verbessern. Aber auch nur, wenn man vorher mindestens 18x im Jahr zum OV-Abend des Briefmarkenvereins zum gemeinsamen Austausch von Forschungsergebnissen erschienen ist - und natürlich auch nur, wenn der örtliche Vereins- sowie der Landesverbandsvorsitzende das seinem Mitglied auch erlaubt hat. Aber ... aber erst, wenn der angehende Forscher ein paar philatelistische und rechtskundliche Fachseminare beim BDPh erfolgreich absolviert hat ... ;-)
Das Ganze könnte man natürlich noch immer etwas weiter spinnen... also mal abwarten, was sich der Gesetzgeber hier wirklich einfallen lässt ;-)
Wollen wir nur noch mal hoffen, dass der Gesetzgeber hier nicht mitliest und sich bei uns inspirieren lässt ;-)
Beste Grüße
Thomas
Am: 12.05.2026 09:40:21
Gelesen: 2785
# 56
Nordrhein-Westfalen will Verbot für Handel mit Holocaust-Dokumenten
(pcp) Am 2. Mai wurde die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebene Meldung im Deutschlandfunk verbreitet:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will sich dafür einsetzen, dass der Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern grundsätzlich verboten wird. Dazu soll bei der nächsten Bundesratssitzung am 8. Mai ein Gesetzentwurf eingebracht werden. Auslöser war eine geplante Versteigerung von Briefen aus Vernichtungslagern, Judensternen und Gestapo-Karteikarten.
Das Vorhaben war nach Protesten im November 2025 im letzten Moment gestoppt worden. Dabei sollten mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit verkauft werden, die teilweise persönliche Informationen und Namen von Betroffenen enthielten. Versteigert werden sollten laut Online-Katalog auch ein antijüdisches Propaganda-Plakat und ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit „Gebrauchsspuren“. Die Würde der Opfer schützen.
„Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken“, erklärte der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten, Liminski. Immer wieder würden Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt.
Der Gesetzentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben.
Ausnahmen soll es für Museen, Archive und Bibliotheken geben, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen.“ (Zitat Ende)
Die Redaktion Philaseiten dazu:
Die Vorstände BDPh (Sammler), APHV (Händler) und BDB (Auktionatoren) sollten gemeinsam als Interessenvertretung der Sammler und der Händler/Auktionatoren eine öffentliche Stellungnahme abgeben, wie sie zu den diskutierten Gesetzesvorschlägen stehen.
Bei einer wirklich aussagekräftigen Meinung, das Verbot nicht grundsätzlich zu beschliessen, sollte die Stellungnahme an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags verteilt werden.
Am: 12.05.2026 20:20:46
Gelesen: 2645
# 57
Hallo,
die Gesetzesinitiative ist letzte Woche an die Ausschüsse für Recht, Innere Angelegenheiten und Wirtschaft überwiesen worden.
Zu diesem Punkt:
"Die Vorstände BDPh (Sammler), APHV (Händler) und BDB (Auktionatoren) sollten gemeinsam als Interessenvertretung der Sammler und der Händler/Auktionatoren eine öffentliche Stellungnahme abgeben, wie sie zu den diskutierten Gesetzesvorschlägen stehen.
Bei einer wirklich aussagekräftigen Meinung, das Verbot nicht grundsätzlich zu beschliessen, sollte die Stellungnahme an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags verteilt werden."
Sollte die Stellungnahme nicht zuerst den Ausschussmitgliedern übergeben werden?
Grüße
philast
[1] https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0248-26
Am: 14.05.2026 18:36:04
Gelesen: 2392
# 58
Ein Schlüsselerlebnis vor vielen Jahren: Ich führe eine Kollegin meiner Frau und deren Freundin, beide aus Malaysia, durch meine Heimatstadt Erding. »We are standing on the rampart, and right over there, beyond the moat immediately in front of us, you can see a remnant of the medieval city wall.« Die junge Frau betrachtet interessiert die Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung und fragt dann: »Was it built by Hitler?«
Adolf Hitler und seine Gefolgsleute haben Deutschland in eine beispiellose Katastrophe geführt und bis zu diesem bitteren Ende unzählige Millionen Menschen ihres Lebens, ihrer Existenz und ihrer Würde beraubt. Ohne die aktive Mithilfe der Parteiformationen, aber auch zahlloser »unpolitischer« Soldaten, Juristen, Ärzte, Industrieller, Beamten und Zivilisten aller Couleur wäre dies nicht möglich gewesen. Die im Nationalsozialismus perfektionierten, behördlich und parteilich überwachten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, deren Wirkung bis in die kleinsten alltäglichen Lebensverhältnisse der Menschen reichte, ließen es leichter erscheinen, mitzumachen, als sich zu enthalten oder gar Widerstand zu leisten. Das Regime ließ buchstäblich niemanden gleichgültig, dafür waren seine Druckmittel zu ausgeklügelt.
Noch schwerwiegender: Adolf Hitler ist es gelungen, uns unserer Geschichte zu berauben. Ungeachtet seines gigantischen Scheiterns lebt er ewig. Wir kommen nicht mehr an ihm vorbei. Wir müssen uns immer an ihm und seiner Herrschaft messen lassen, die wie ein erratischer Block zwischen uns und allen Zeitepochen davor steht. »Was it built by Hitler?«
Machen wir uns nichts vor: Vergangenheit ist selten schön oder gar »great«. Wir verdanken Napoléon Bonaparte den modernen europäischen Verwaltungsstaat, aber den Berg von Leichen, der darunter begraben liegt, ignorieren auch die Franzosen allzu gerne. Die Skelette, die die Briten, die Spanier, die Niederländer, die Belgier, die Italiener oder die Portugiesen in ihren Kellern haben (Liste bei Weitem nicht vollständig) wollen wir gar nicht zählen. Zwischenzeitlich hatte Deutschland alles übertroffen, in kürzester Zeit, und in einer Epoche, in der sich sehr nachhaltig wirkende Medien bestens etabliert hatten – Ton, Foto, Film –, die alles genauestens dokumentierten und verewigten.
Vor diesem Hintergrund kann man dem – gut gemeinten – Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen Verständnis entgegenbringen. Er hängt sich jedoch an einem morbiden Einzelfall auf, auch wenn in der Begründung steht, dass der betreffende Tatbestand vielfältig vorkomme.
Mag sein, dass ich Gespenster sehe, aber genau so muss ich den ausnahmsweise in klar verständlicher deutscher Sprache formulierten Entwurf nach mehrmaliger Lektüre verstehen: Wenn ich für ein paar Euro eine Postkarte erwerbe, die 1943 von einer ukrainischen Zwangsarbeiterin – und dieser Person müssen wir den Charakter eines NS-Opfers durchaus zubilligen – geschrieben wurde, werde ich in Zukunft mit Haft- oder Geldstrafen bedroht. (Selbstverständlich werden Gerichte nach Verhältnismäßigkeit urteilen …)
Die Verkäufer:innen oder sogar die Nachfahren wissen in der Regel nicht um den historischen Wert solcher Stücke. Nachlässe werden gedankenlos aufgelöst. Vielleicht sieht man den Hitler-Kopf im Wertstempel oder den Zensurstempel mit dem Reichsadler samt Hakenkreuz und denkt sich: »Könnte was wert sein, ist ja alt und Nazi-Zeit geht immer.« Bleibt die erwähnte Karte bei Delcampe oder eBay auf Dauer liegen, kann man schon jetzt nicht ausschließen, dass sie ins Altpapier wandert. Das wird in meinen Augen noch wahrscheinlicher, wenn dieser Gesetzentwurf umgesetzt wird und die ersten handelnden Personen in Deutschland publikumswirksam und mit gewisser medialer Aufmerksamkeit an den juristischen Pranger gestellt wurden. Und Hitler, wo immer seine verdorbene Seele gelandet sein mag, kann sich die Hände reiben. Wieder ein paar Opferstimmen aus der Vergangenheit, die zum Verstummen gebracht wurden.
Gleichzeitig ist es heute möglich, problemlos übelste NS-Propagandakarten oder »Raritäten« wie tschechoslowakische Marken mit Überdrucken aus dem Sudetenland, die prominent Hakenkreuze (oder Stempel mit ihnen) zeigen, zu erwerben, auf Auktionen und im Internet. Irgendwie scheint Hitler doch gesiegt zu haben – er bleibt stets präsent, während viele seiner Opfer (nun vielleicht auch mit gut gemeinter politischer Unterstützung) wieder in einer gesichtslosen Masse untergehen und im Idealfall in Archiven oder Museumsdepots verschwinden können.
Staatsanwaltschaften – man verzeihe mir den Gemeinplatz – setzen sich aus Jurist:innen zusammen. Historischen Sachverstand wird man dort in der Regel nicht voraussetzen können. Wie fühlt es sich wohl an, als Bürgerforscher:in mit Unsachverständigen zukünftig darüber streiten zu müssen, ob man tatsächlich Forschung betreibt, und deren Bewertung einer nicht notwendigerweise wohlwollenden juristischen Einschätzung unterwerfen zu müssen, während alljährlich – unter Verweis auf §86 und §86a Strafgesetzbuch – Nazi-Devotionalien reinsten Wassers zu Dutzenden über den Ladentisch gehen oder auf Auktionen zugeschlagen werden?
Die wahre Absurdität an diesem Gesetzentwurf kommt nämlich zum Schluss: Die Bundesrepublik Deutschland hält sich zugute, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und unterstützt es teilweise auch mit öffentlichen Mitteln. Dies führte zu einer öffentlichen Debatte über NGOs und ihre Finanzierung, die ich hier nicht bewerten möchte. In der Causa Felzmann waren es zivilgesellschaftliche Organisationen, die in Verbindung mit Medien dazu beitrugen, dass mithilfe privaten Engagements letztendlich eine Lösung herbeigeführt werden konnte. Was sagt uns der Gesetzentwurf nun darüber, wie die Politik das angeblich so wertgeschätzte zivilgesellschaftliche Engagement beurteilt und was sie ihm zutraut?
Die wenigen entsprechenden Stücke, die in meiner philatelistischen Heimatsammlung liegen und die zum Teil schon öffentlich als rare persönliche Zeugnisse in einer ansonsten hauptsächlich aus archivalischer »Flachware« bestehenden Ausstellung gezeigt werden konnten, werde ich zu gegebener Zeit einer öffentlichen Einrichtung stiften. Ich hoffe, dass sie auf Interesse stoßen werden. Das ist nämlich leider nicht garantiert.
Am: 14.05.2026 20:04:28
Gelesen: 2329
# 59
@ Erdinger [#58]
Ja, aber wir müssen hier mal sachlich bleiben:
Im § 86 (4) StGB steht als Ausnahme zum "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" wörtlich
"... der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." [1]
Im oben von@ KaraBenNemsi [#50] zitierten Entwurf steht unter § 2 Nr. 2 die Ausnahme
"... der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen."
Wenn also unter der §86er-Ausnahmeregelung (inzwischen juristisch) anerkannterweise "unser" philatelistischen Sammeln, Bearbeiten, Zeigen und Handeln von "Nazisymbolen" (etc.) abgedeckt ist und nun in der geplanten §2er-Ausnahme exakt wortwörtlich die gleichen Fälle genannt sind bzw. abgedeckt werden, dann fällt wohl doch auch hier wieder "unsere" Beschäftigung mit den Belegen - im bisher anerkannten Rahmen - darunter. Es fehlt hier lediglich der Zusatz "oder ähnlichen Zwecken" zum Ausnahmepunkt der Berichterstattung (was auch Sinn macht, denn was ist "ähnlich"? Ein viel zu unbestimmter Terminus für ein Gesetz). Dadurch verändert sich aber nicht der Inhalt und auch nicht die Ausnahmepunkte.
Ich sehe also aktuell "für uns" als Philatelisten (und für den philatelistischen Handel) durch das neue Gesetz absolut keinerlei Änderung zum heutigen Zustand, zumindest solange das Gesetz entsprechend des vorgelegten Entwurfes [2] verabschiedet werden sollte.
Beste Grüße
Thomas
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html
[2] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/248-26.pdf
Am: 15.05.2026 10:55:00
Gelesen: 2208
# 60
@ Erdinger [#58]
Ich habe selten so einen guten Artikel zu dem kontroversen Thema gelesen. Vielen Dank, du schreibst:
"Adolf Hitler ist es gelungen, uns unserer Geschichte zu berauben. Ungeachtet seines gigantischen Scheiterns lebt er ewig."
Ich möchte hinzufügen, dass ihm nicht nur das gelungen ist, sondern er hat das jüdische Volk und Teile anderer Völker (Stichwort: ukrainische Zwangsarbeiterin) ihrer Zukunft beraubt. All die ungelebten Leben, die auch heute jeder Krieg abrupt beendet, wurden hier auf Erden nicht gelebt.
Ich beschäftige mich selbst im Rahmen einer persönlichen Forschung philatelistisch mit dem Themenkomplex "ewiges Leben". Ich müsste nun Adolf Hitler auch in meine Forschung aufnehmen und bin deshalb auf Zeugnisse angewiesen. Werde ich dafür in Zukunft bestraft?
Ich bringe dem Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen von dem von dir geschilderten Hintergrund volles Verständnis entgegen. Es ist mir aber sehr bewusst, dass damit auch ernsthaft betriebene Forschung von Laien unterbunden wird. Der Staat erscheint hier fürsorglich und meint, er müsse sich überall mit Gesetzen behelfen, weil die Bürger:innen sich nicht selbst behelfen können.
Ich verfolge aus beruflichen Gründen sehr leidenschaftlich die Diskussion um das Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen §265a StGB). Hier gibt es aktuell sehr kontroverse Debatten, Fakt ist, dass die Gerichte damit "überlastet" sind.
Ich wünsche mir hier für die Zukunft, dass die Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der "Selbstkontrolle" zum guten Lösungen kommen, ohne dass damit Gerichte bemüht werden müssen.
Ich habe mir das Statement [#58] einmal ausgedruckt, denn ich finde es tatsächlich sehr sehr gut.
Liebe Grüße
10Parale
Am: 15.05.2026 16:58:36
Gelesen: 2077
# 61
@ 10Parale [#60]
Es ist mir aber sehr bewusst, dass damit auch ernsthaft betriebene Forschung von Laien unterbunden wird.
Woraus entnimmst Du denn diese Interpretation?
Liest und betrachtet denn überhaupt jemand die Originalquellen?
Das heisst in diesem Fall, z.B. den bereits seit vielen Jahren gültigen StGB-Text, hier den §86 in Verbindung mit dem §86 (4), und den §2 Nr. 2 aus dem veröffentlichten Entwurf? Beide habe ich oben [#59] im Original zitiert.
Forschung ist expliziet ausgenommen. Insbesondere ernsthafte Forschung, und je ernsthafter, desto ausgenommener. Es gibt im Allgemeinen grundsätzlich auch keinerlei rechtlichen Unterschied zwischen einem beruflich aktiven Forscher und einen nicht beruflichen, d.h. einem Laien- bzw. Hobby- und Heimatforscher. Ebenso gibt es keinen gesetzlichen Ansatz zur "Tiefe", d.h. bezüglich der Relevanz. Nur allein der Zweck, d.h. die Intention des Tuns definiert die Strafbarkeit, nicht der eigentliche Grundtatbestand (Sammeln/Forschen/Zeigen/Handeln). Propaganda ist illegal, Forschung ist legal, Aus! Mehr sagt das Gesetz nicht, was auch seit Jahren durch die Rechtsprechung bestätigt wurde. Das ist im Prinzip auch der Sinn dieser Gesetzgebung. Ein großer Teil, wenn nicht sogar der größte Teil der Forschung, wird (je nach Disziplin) schon seit immer durch Nichtberufsforscher abgedeckt und das gilt insbesondere auch für Bereiche außerhalb der Philatelie.
Wenn die neue §2er-Ausnahme nicht auf uns, als Philatelisten bzw. auf philatelistisch (!) aktive Personen, zutreffen würden, dann träfen ja auch die (gesetzlich wortwörtlich identischen) §86er-Ausnahmen nicht auf "uns" zu, und wir dürften keinerlei philatelistische Belege und Briefmarken mit "Nazisymboben" sammeln, beforschen bzw. weitergeben, handeln und zeigen. Aber da "wir" das - und zwar ohne eine zusätzliche behördliche Genehmigung (o.ä.), d.h. bereits aus dem nackten Gesetzestext - legal dürfen, dürfen "wir" dann auch Opferbelege entsprechend weiter legal behandeln.
Nochmals, der Gesetzestext - inklusive der Ausnahmeregelungen - ist in beiden Fällen wörtlich komplett identisch.
Beste Grüße
Thomas
Am: 16.05.2026 10:48:47
Gelesen: 1957
# 62
§ 86 StGB
Ich halte diese gesamte Diskussion für überflüssig wie einen Kropf - als wenn wir Deutschen nicht ganz andere Probleme in unserem Lande zu lösen hätten. Der seit Jahrzehnten gültige § 86 StGB regelt längst die Strafbarkeit des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Auf ihn wird ja auch in fast allen Auktionskatalogen und Rundbriefen von ArGen, die sich mit der Zeit 1933-1945 befassen, seit Jahrzehnten erfolgreich hingewiesen.
Absatz 2 des § 86 StGB sieht Ausnahmen vor, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, Wissenschaft, Forschung oder Lehre (dazu siehe auch Art 5 GG) oder der Berichterstattung über Zeitgeschehen oder Geschichte dient.
Davon ausgehend, dass Philatelisten keine Nazis sind, sind diese gesetzlichen Regelungen unseres Grundgesetzes und unseres Strafgesetzbuches vollkommen ausreichend und wurden meines Wissens nach 1949 auch nie angezweifelt. Die vom Lande NRW angestoßene zusätzliche Regulierung entspricht leider dem Überregulierungswahn unseres Landes. Das sagen alle einschlägigen Juristen, und die meisten Politiker wissen dies auch. Nur tun wir alle wenig gegen zusätzliche Überregulierung. Versucht einmal, eine Gaststätte zu eröffnen, und Ihr werdet ob unseres Bürokratismus schnell aufgeben!
Am: 16.05.2026 15:06:28
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# 63
@ JanClauss [#62]
Ganz genau, und da die neue (geplante) Gesetzgebung hinsichtlich der Opferbelege, exakt die selben Ausnahmetatbestände aufführt, sehe ich hier nicht einmal im Ansatz eine Grundlage für irgendeine eine 'wir werden damit angesprochen Diskussion' - zumindest bezüglich einer Einschränkung für philatelistische Objekte für uns Philatelisten. Zumindest solange der vom Land NRW vorgelegte Entwurfstext im laufenden Prozess nicht gravierend verändert wird, was "wir" sicherlich beobachten sollten.
Da sich aber dadurch absolut nichts "für uns" ändert, ist das geplante Gesetz lediglich wieder nur eine Nebelkerze für die "überbetroffene", medial stimulierte und getriebene Öffentlichkeit. Das Gesetz soll der Öffentlichkeit halt nur zeigen, "hallo, wir machen was". Auch wenn das Was vollkommen sinnbefreit und wirkungslos ist.
Man führt also ein Gesetz ein, dass keinerlei rechtliche Auswirkungen "für uns" (die ja "die Inspiration" für das Gesetz waren) hätte. Viel Wirbel um Nichts. (Zumindest) Postalische Opferbelege sind für uns "als Philatelisten" ja weiterhin vollkommen unproblematisch.
Die einzige Wirkung ist, dass für Nazis die Nutzung von Opferbelegen, dem 'Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen' aus §86/§86a StGB gleichgestellt wird. Und das könnte man sogar als einen positiven Kollateraleffekt betrachten. Da man aber in der Begründung des Gesetzes expliziet "die bewusste Auktion", als den direkten Auslöser des Gesetzes anführt (die man dann mit dem Gesetz zukünftig aber nicht einmal 'erreichen' würde), ist dass dann wieder nur irgendwie bezeichnend für das aktuelle politische bzw. gesetzgeberische Handeln.
Wobei aber ein Judenstern erst einmal sicherlich kaum ein philatelistisches Objekt darstellen sollte... maximal vielleicht für eine gaaaanz ganz spezielle thematisch-aufarbeitende Ausstellungssammlung. Hier sollten sich philatelistische (!) Auktionshäuser in Deutschland zukünftig im Vorfeld zumindest überlegen, ob es nicht womöglich sinnvoller sein könnte, entsprechende Einlieferungen besser an ausländische Partner bzw. an anderweitig spezialisierte Häuser weiterzuvermitteln. Insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden, clickbaitenden Medienrummels. Und im digitalen Zeitalter, mit dem Handy als primären Zugang, clickbaiten entsprechende Thumbnails besser, als sachliche Überschriften.
Beste Grüße
Thomas
Am: 19.06.2026 21:05:16
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# 64
@ DL8AAM [#63]
In der neuesten Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen findet sich ein sehr kurzer, prägnanter Artikel vom Exekutiv-Präsidenten des Internationalen Auschwitz Komitees zur Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen, die nun bald dem Bundestag vorgelegt werden soll. Der Titel von Christoph Heubner ist unter der Kolumne MEINUNG: "Keine Geschäfte mit "Judensternen"" zu finden.
Dass u.a. ein Judenstern aus Buchenwald mit dem Hinweis "mit Gebrauchsspuren" angeboten wurde (siehe [#1]), hat verständlicherweise berechtigte Reaktionen der Opfer hervorgerufen, wie auch ich finde. Gerade diejenigen, die sonst Opferschutz hochhalten, wenn wieder mal mal wie so oft Gnade vor Recht in diesem Land passiert, sollten sich dessen auch in diesem Zusammenhang befleißigen.
Liebe Grüße
10Parale