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DAC 7 / PPA-Auktion: Rückwirkend keine Meldepflicht für Ihre Verkaufserlöse

Richard Am: 16.09.2025 15:05:17 Gelesen: 506 # 1
Liebe Mitglieder, liebe Verkäufer der PPA Auktion, am 28.8.2025 hat das Bundeszentralamtes für Steuern mitgeteilt, dass die Meldepflicht gemäß Plattformentransparenzgesetz nur für Plattformbetreiber in Form einer juristischen Person gilt. Für Plattformen, die wie PPA Auktionen von mir als Einzelunternehmer betrieben werden, gilt das Gesetz nicht. Ich wurde aufgefordert, künftige Meldungen zu unterlassen und bislang erhobene Daten zu löschen. Dem komme ich nach. Für Verkäufer der PPA Auktionen heißt das, dass künftig keine Meldungen mehr erfolgen werden und alle in der Vergangenheit erhobenen Daten gelöscht werden. Wie bisher findet die PPA alle 12 Tage um 20 Uhr statt, eingestellt und geboten werden kann bereits etwa vier Wochen vorher. Maximal können insgesamt 2.000 Lose pro Auktionstag angeboten werden. Auch die umfangreiche Rücklosliste darf gerne zum Sofortkauf genutzt werden. Für die Nutzung der PPA fallen keinerlei Kosten an. Herzliche Grüße aus dem Allgäu, Richard
Peter aus Oststeinbek Am: 16.09.2025 16:28:17 Gelesen: 442 # 2
Es gibt also auch mal gute Nachrichten. Vielen Dank für Deinen bisherigen Einsatz und schöne Grüße aus dem windigen Norden Peter