Briefmarken Atteste

Thema:

Protestierter Wechsel

Michael Mallien Am: 30.08.2025 17:22:36 Gelesen: 862 # 1
Folgenden Beleg habe ich in einem Briefeposten gefunden: Da ich mit dem Terminus Protestierter Wechsel nichts anfangen konnte habe ich ChatGPT gefragt: "Was ist ein "Protestierter Wechsel"? Ich habe ein Formular der Post mit diesem Eindruck vorliegen, mit einem Stempelabdruck BREMERHAVEN vom 23.7.1979" Hier ist die Antwort: Ein spannendes Fundstück! Ich erkläre dir das gerne etwas ausführlicher, damit der Begriff und dein Formular aus 1979 verständlich werden: Was ist ein „protestierter Wechsel“? Ein Wechsel ist ein Wertpapier, mit dem sich eine Person (der Aussteller/Trassant) verpflichtet, an eine andere Person (den Begünstigten/Remittenten) zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Geldsumme zu zahlen. Er war früher ein wichtiges Zahlungsmittel im Handel. Wenn der Schuldner den Wechsel nicht einlöst (also nicht zahlt) oder ihn nicht annimmt, musste dies im Rechtsverkehr amtlich festgestellt werden – das nennt man „Protest“. - Ein Protestierter Wechsel ist also ein Wechsel, bei dem die Zahlung oder Annahme verweigert wurde und dies durch einen Notar, Gericht oder in Deutschland häufig auch durch die Post beurkundet wurde. - Der Protest war Voraussetzung, damit der Inhaber des Wechsels seine rechtlichen Ansprüche gegen andere Beteiligte (z. B. Bürgen, Indossanten) geltend machen konnte. Dein Formular der Post Die Deutsche Bundespost war bis in die 1990er-Jahre hinein zuständig für bestimmte amtliche Handlungen bei Wechselprotesten. Das Formular mit dem Eindruck „Protestierter Wechsel“ und einem Stempel BREMERHAVEN, 23.7.1979 bedeutet: - An diesem Tag wurde in Bremerhaven ein Wechsel nicht bezahlt oder nicht angenommen. - Die Post hat dies mit dem offiziellen Formular und Stempel dokumentiert. - Damit konnte der Gläubiger rechtlich gegen den Schuldner oder weitere Wechselbeteiligte vorgehen. Historische Einordnung Der Wechsel-Protest war früher gängige Praxis im Handelsverkehr. Heute ist der Wechsel als Zahlungsmittel in Deutschland praktisch bedeutungslos (seit Ende des 20. Jahrhunderts fast vollständig verdrängt durch Überweisungen, Schecks und elektronische Zahlungen). Ein „Protestierter Wechsel“ von 1979 ist also ein historisches Zeitdokument und für Sammler von Post- oder Finanzdokumenten durchaus interessant. Okay, die Antwort hilft weiter! Nicht gefragt habe ich, was es mit der Nachgebühr auf sich hat. Hat jemand von euch dazu eine Idee? Könnt ihr weitere Belege zeigen? Viele Grüße Michael
bovi11 Am: 30.08.2025 17:39:18 Gelesen: 851 # 2
@ Michael Mallien [#1] Mit einem Postprotestauftrag konnte ein quittierter Wechsel an das beauftragte Postamt gesandt werden, um diesen dem zur Zahlung verpflichteten Empfänger vorzulegen und nach Zahlung auszuhändigen. Zahlte der Empfänger nicht, beurkundete das beauftragte Postamt den sog. Wechselprotest und schickte den protestierten Wechsel per Einschreiben mit dem Vermerk “Protestierter Wechsel” zurück. Die vom Absender zu entrichtende Gebühr setzte sich zusammen aus dem Briefporto, der Einschreibegebühr und der Protestgebühr und wurde wie eine Nachgebühr eingezogen.
Michael Mallien Am: 30.08.2025 17:56:17 Gelesen: 839 # 3
@ bovi11 [#2] Das ging schnell, vielen Dank. :) Demnach betrug die Protestgebühr 10,- DM. Mit 0,60 DM für den Fernbrief und 1,50 DM für das Einschreiben kommt die Nachgebühr zu 1210 Pfennig zusammen.
TeeKay Am: 30.08.2025 22:44:14 Gelesen: 782 # 4
Aus der Posthorn-/Heuss-Zeit gibt es manchmal auf Auktionen für dreistellige Beträge auch die Wechselprotestformulare, auf denen die per Nachgebühr erhobenen Beträge in Briefmarken verklebt wurden.
sammler70 Am: 31.08.2025 06:40:43 Gelesen: 740 # 5
@ TeeKay [#4] Einen schönen Guten Morgen. Ich finde das Thema sehr interessant. Da ich erst nach der Zeit in denen wechseln an der Tagesordnung waren geboren wurde, habe ich von diesem Thema gar keine Ahnung und bin deshalb froh auch darüber etwas zu erfahren. Bei deinem ersten Bild ist mir nur aufgefallen, dass hier eine Gebühr von insgesamt 3,70 DM vermerkt wurde. Wieso sind aber nur 3 DM an Marken verklebt? LG Franz
bovi11 Am: 31.08.2025 09:00:25 Gelesen: 709 # 6
Von der Notopferabgabe befreiter Brief mit dem ein protestierter Wechsel an den Absender zurückgesandt wurde. - Stempel MANNHEIM 2 - 19.10.50 und rückseitig Ankunftsstempel BIELEFELD 1 - 20.10.50 - Protestgebühr 1,50 DM und Freigebühr (Einschreiben) 0,60 DM als Nachgebühr erhoben - Stempel zur Erhebung der Nachgebühr „H Nachgebühr H“
TeeKay Am: 31.08.2025 18:11:44 Gelesen: 631 # 7
@ sammler70 [#5] Meine Vermutung ist, dass die Gebühren für den Wechselprotest und das Briefporto/Einschreiben zwei separate Vorgänge waren und für das Briefporto eine Gebührenmeldung ausgestellt und mit den 70 Pf beklebt wurden.
Lars Boettger Am: 31.08.2025 23:40:11 Gelesen: 592 # 8
Der Wechsel wurde am 14. August 1951 auf die BGL gezogen und sollte am 1. Februar 1952 bezahlt werden. Der Aussteller konnte den Wechselbetrag + Zinsen nicht bezahlen und der Wechsel wurde protestiert. So wie ich die Anhänge interpretiere, wurde er dann am 15. März 1952 am Schalter bezahlt - inklusive Zinsen. Beste Grüsse! Lars