Briefmarken Atteste

Thema:

Euro-Ganzsachen der Deutsche Post AG ungültig - falsche Anwend. der AGB (?)

Stefan Am: 10.08.2025 21:20:56 Gelesen: 1734 # 1
Ein Sammlerkollege bat mich, hier im Forum nachzufragen, ob derartige "Glanzleistungen" vom Briefzentrum Köln-West bereits bekannt wären. Ihm liegen zwei retournierte Sendungen vor. Zufällig ploppte eine weitere Sendung eines anderen Absenders mit der gleichen Problematik auf. In allen drei Fällen wurden ältere Ganzsachenumschläge in Euro mit Zusatzfrankatur an die Absender zurückgegeben (Juni bzw. Juli 2025). In allen drei Fällen wurden die eingedruckten Wertzeichen markiert und die Sendungen mit einem gelben Aufkleber des Briefzentrums Köln West (Briefzentrum 50 in Frechen) versehen. Wer lesen kann, sieht aufgrund der Jahrenszahlen, dass es sich bei den beanstandeten Wertstempel nicht um DM-Nominale handeln kann. Sind weitere derart gekennzeichnete Exemplare vom Briefzentrum 50 bekannt? Ich habe den Eindruck, dass dort mindestens ein AGB-Prüfer nicht weiß, dass die Ganzsachen auch mit einer Zusatzfrankatur gültig sind. Es wurde auch von einem Sammlerkollegen gemutmaßt, dass Ganzsachen ohne Matrixcode nicht (mehr) gültig wären. Oder hat die Deutsche Post AG klammheimlich die AGB geändert? Der betreffende Sammlerkollege hat sich Ende Juni 2025 schriftlich an das Briefzentrum 50 selbst gewandt. Reaktion der DPAG erwartungsgemäß Null ... Danke. Gruß Stefan
ohei2 Am: 10.08.2025 22:00:35 Gelesen: 1703 # 2
Wer kann so einen Beleg abgeben oder mir fertigen? Weiteres dann bitte per Mail. Gruß Oliver
Nachtreter Am: 10.08.2025 22:00:41 Gelesen: 1703 # 3
@ Stefan [#1] Warum sollen Ganzsachen ohne Matrixcode ungültig sein, wenn Weiden Anfang September die nächste verausgabt (Porsche)? Viele Grüße Nachtreter
prinzlodi Am: 11.08.2025 08:33:43 Gelesen: 1598 # 4
@ Stefan [#1] Mir sind keine AGB-Änderungen bekannt, ich benutze aber nur gelegentlich solche Unschläge (September 2024 au Stuttgart ohne Probleme so einen alten 55cent-Motivumschlag verschickt). Da diese aber (wegen der bedruckten Fläche) nicht so beliebt sind, sollte es sie günstig irgendwo als Frankaturware zum Kauf für weitere Versuche - aus Köln und auch aus anderen Regionen - geben (habe nur aktuell keine Zeit dafür). Für Reklamation ist das Briefzentrum selbst evtl. die falsche Adresse. Ich würde eher an die Zentrale in Bonn schreiben - oder auf Social Media bei der Post (LinkedIn, Instagram, Facebook,...) diese schönen Bildchen posten, was das denn solle. Hier sah ich bei anderen Beschwerden, dass oft jemand antwortet. Mich würde noch die Rückseite des rechten Belegs interessieren, da dort das Wort "Schadenersatz" aufblitzt: - War mit diesem zweiten Brief bereits ein Einzug des pauschalen Schadensersatzes von 50 EUR verbunden, oder wurde dieser ihm nur als "Wiederholungstäter" angedroht? - Wenn die Post selbst an einer Eskalation mit Schadensersatz interessiert ist, dann wäre das mal Wert, durch weitere Briefe auszutesten. Sollte dann was kommen, hat man ja auch endlich den gewünschten Kontakt zur Post. Hier kann dann der Sammler seinerseits Schadensersatz wegen der beschädigten Umschläge anmelden. ;-) Sollte der Sammlerkollege selbst gerne eskalieren, würde ich ihm empfehlen, bei der Polizei einen Anzeige gegen unbekannt wegen Sachbeschädigung (immerhin wurden Sammlerumschläge verunstaltet) zu stellen (vermutlich ohne Effekt, aber vielleicht bohrt die Polizei zumindest pro forma beim Briefzentrum mit einer Anfrage nach...). Ich selbst habe letztens bei einem Tauschtag für 50 ct einen unbenutzten 55 ct-Umschlag mit Wertstempel "Deutsch-Russische Jugendbegegnung" (2004) erworben, welchen ich mal bei Gelegenheit verwenden wollte. Sollte dieser aber Opfer des AGB-Prüfers werden, dann könnte das gewisse Züge von "Postkrieg" bekommen.
christel Am: 11.08.2025 09:02:36 Gelesen: 1588 # 5
@ alle Ich habe mindestens noch 200 solcher 55er Umschläge als ungebrauchte Dubletten. In nächster Zeit werde ich diese alle zum Einsatz bringen, in der Hoffnung, auch andere BZ arbeiten gegen ihre eigenen AGB. Christel von der Post
Journalist Am: 11.08.2025 15:44:53 Gelesen: 1483 # 6
Hallo an alle, ja aus meiner Sicht handelt es sich eindeutig um eine falsche und mangelhafte Auslegung der AGB. Das Hauptproblem ist hier, das die speziellen Mitarbeiter (AGB-Prüfer) die diese Sendungen bearbeiten sollen seit über 7 Jahren nicht oder nur rudimentär geschult wurden und teils der Lehrling den folgenden Lehrling anlernt, was zu solchen Fehlern, wie gezeigt führt. Auch ich war letztens betroffen: Ich hatte 4 solcher Briefe am selben Tag weggeschickt. Den hier gezeigten erhielt ich mit dem falschen Vermerk "Ausgeschnittene Postwertzeichen sind zur Freimachung unzulässig" zurück. Es handelt sich hier aber in keinem Fall um ein ausgeschnittenes Postwertzeichen, die komplette Ganzsache wurde verklebt, bei beiden Ganzsachen war eindeutig und gut sichtbar, feststellbar das diese bisher nicht gelaufen waren und das es keine Kodierung auf diesen Umschlägen gab. Ich hatte dann mit etwas Aufwand über meine alten Kontakte die Sendung mit Aufklärung direkt an den zuständigen AGB-Prüfer geschickt. Seit dieser Zeit klappt es nun ohne weitere Beanstandungen, obwohl ich schon circa 12 weitere solcher Sendungen verschickt habe. Dies ist natürlich keine allgemeingültige Lösung für andere Betroffene. @ prinzlodi [#4] Wie prinzlodi richtig schreibt, ist es nicht zielführend, zu versuchen, das entsprechende BZ zu erreichen. Hier müsste man gegebenfalls zum dortigen Großannahmeschalter und den verantwortlichen AGB-Prüfer verlangen oder dessen Chef. Der Vorschlag das auf Social Media von der Post zu posten, nach dem Motto die Deutsche Post kennt ihre eigenen Briefmarken nicht - halte ich dagegen für sehr sinnvoll und zielführend für heutige Verhältnisse. Vor allem wenn hier nicht nur von einem sondern von möglichst vielen verschiedenen Fällen berichtet wird, damit der Druck so groß wird, das die zuständigen Mitarbeiter endlich mal wieder richtig geschult werden. Zum Abschluss noch ein weiteres Bild von einem mir unter anderem gemeldeten Fall: Viele Grüße Jürgen
drmoeller_neuss Am: 11.08.2025 16:30:41 Gelesen: 1451 # 7
@ Journalist [#6] Darf man denn Postwertzeichen bzw. Ganzsachen überlappend aufkleben? Ich hätte Dich mit diesem Brief auch nach Hause geschickt, denn man könnte ja auch geschickt die Codierungsleiste überkleben, damit niemand sieht, dass der Brief gelaufen ist. Ich habe einmal zu Bundespostzeiten gelernt, dass der Fluoreszensstreifen neben dem eingedruckten Wertzeichen nicht überklebt werden darf. Gilt das noch? Das Problem ist, dass Ganzsachen bei der Post niemand mehr richtig kennt.
Markus_Holzmann Am: 11.08.2025 17:35:29 Gelesen: 1403 # 8
Hallo, ich kann zwar keine Bilder zeigen, aber ein Mitglied unseres Wormser Vereins hat im 1. Halbjahr 2025 ebenfalls mehrfach die Ganzsachen (tw 2025-er Ausgaben) mit solchen Aufklebern zurück erhalten. Das BZ 67 ist also auch dabei Freundliche Grüße Markus Holzmann
mpstamps Am: 11.08.2025 20:34:21 Gelesen: 1319 # 9
Von mir auch ein kleiner Erfahrungsbericht: Ich habe vor Monaten einen dicken Stapel Euro-GS erstanden (Umschläge 55 und 56c, PK 45 und 51c). Habe ca. 40 schon benutzt. Auffrankierte Umschläge innerhalb Deutschlands, aber auch weltweit (USA, China, ...), teilweise auch als Einschreiben. Die Postkarten habe ich komplett als Teilfrankatur auf größeren Umschlägen genutzt. Vielleicht habe ich nur Glück gehabt, aber bisher kam kein einziger zurück.
iholymoses Am: 04.09.2025 18:17:39 Gelesen: 685 # 10
Hallo zusammen, am Dienstag habe ich folgende USo verschickt, sie kam heute unbeanstandet an - siehe Scan, den ich zurückbekam: (aus Datenschutzgründen etwas bearbeitet) Die Adresse war korrekt und gut lesbar, wieso sie nochmal auf dem gelben Aufkleber vermerkt wurde, erschließt sich mir nicht. Den QR-Code konnte ich nicht auslesen. Immerhin schön gestempelt, trotz Einwurf in einen normalen Briefkasten. Schöne Grüße, Reinhard
Journalist Am: 05.09.2025 10:44:55 Gelesen: 565 # 11
@ iholymoses [#10] Hallo Reinhard und an alle, bei den gelben Aufklebern handelt es sich um Korrekturlabel, damit die Sendung auch gangfolgetechnisch bearbeitet werden kann. Weshalb manchmal diese Label aufgebracht werden, obwohl die Anschrift für den Menschen ok ist, kann man nicht immer genau erklären oder feststellen. Es handelt sich hier aber übrigens um einen Datamatrixcode oder manchmal auch Matrixcode genannt. Ein QR-Code sieht anders aus und ist in der Regel eine Linkadresse, dies ist hier nicht der Fall. Viele Grüße Jürgen