Hallo an alle,
ja aus meiner Sicht handelt es sich eindeutig um eine falsche und mangelhafte Auslegung der AGB. Das Hauptproblem ist hier, das die speziellen Mitarbeiter (AGB-Prüfer) die diese Sendungen bearbeiten sollen seit über 7 Jahren nicht oder nur rudimentär geschult wurden und teils der Lehrling den folgenden Lehrling anlernt, was zu solchen Fehlern, wie gezeigt führt.
Auch ich war letztens betroffen:

Ich hatte 4 solcher Briefe am selben Tag weggeschickt. Den hier gezeigten erhielt ich mit dem falschen Vermerk "Ausgeschnittene Postwertzeichen sind zur Freimachung unzulässig" zurück. Es handelt sich hier aber in keinem Fall um ein ausgeschnittenes Postwertzeichen, die komplette Ganzsache wurde verklebt, bei beiden Ganzsachen war eindeutig und gut sichtbar, feststellbar das diese bisher nicht gelaufen waren und das es keine Kodierung auf diesen Umschlägen gab. Ich hatte dann mit etwas Aufwand über meine alten Kontakte die Sendung mit Aufklärung direkt an den zuständigen AGB-Prüfer geschickt. Seit dieser Zeit klappt es nun ohne weitere Beanstandungen, obwohl ich schon circa 12 weitere solcher Sendungen verschickt habe.
Dies ist natürlich keine allgemeingültige Lösung für andere Betroffene.
@ prinzlodi [#4]
Wie prinzlodi richtig schreibt, ist es nicht zielführend, zu versuchen, das entsprechende BZ zu erreichen. Hier müsste man gegebenfalls zum dortigen Großannahmeschalter und den verantwortlichen AGB-Prüfer verlangen oder dessen Chef.
Der Vorschlag das auf Social Media von der Post zu posten, nach dem Motto die Deutsche Post kennt ihre eigenen Briefmarken nicht - halte ich dagegen für sehr sinnvoll und zielführend für heutige Verhältnisse.
Vor allem wenn hier nicht nur von einem sondern von möglichst vielen verschiedenen Fällen berichtet wird, damit der Druck so groß wird, das die zuständigen Mitarbeiter endlich mal wieder richtig geschult werden.
Zum Abschluss noch ein weiteres Bild von einem mir unter anderem gemeldeten Fall:

Viele Grüße Jürgen