[1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/193015/60-jahre-kindergeldgesetz/
Thema:
Bund Raritäten: Kindergeld und Ausweiskarten
Am: 17.07.2025 13:24:57
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# 1
Bund MiNr 186, gestempelt Katalogwert 0,80 Euro. Auf Kindergeldausweis-Doppel brachte sie vor einigen Jahren auf einer Schlegel Auktion 5.200 Euro + ~24% Aufgeld.
MWn ist es nicht nur das einzig bekannte Exemplar der MiNr. auf Kindergeldausweis-Doppel, sondern der Kindergeldausweis selbst ist das einzig bekannte Exemplar überhaupt, dessen Existenz bis vor einigen Jahren gänzlich unbekannt war. Dass die Karte überhaupt existiert, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass die Postbeamt:in die damals seit zwei Monate geltende neue Regel nicht beachtete, nach der die Gebühr für die Ausstellung des Doppel im Nummerkarten-Zuschreibebuch zu verkleben war. Oder es wurde bewusst dagegen verstoßen, um ein Sammelobjekt zu kreieren - die perfekte Erhaltung könnte darauf hindeuten.
Warum ist ein Kindergeldausweis im Vergleich zum ebenfalls seltenen Rentenausweis so eine Rarität? Laut BPP wurde Kindergeld in der Bundesrepublik ab Mitte Oktober 1954 ab dem 4. Kind bezahlt, allerdings als Teil vom Lohn. Eine Ausweiskarte der Post war also nicht nötig. 1955 wurde es auch an arbeitslose Eltern und Familien ab 3 Kindern gezahlt. Vermutlich brauchten nur Arbeitslose solch einen Kindergeldausweis der Post, da Arbeitnehmer:innen über die Berufsgenossenschaften das Geld als Lohnbestandteil erhielten.
Und ab Mai 1956 war die Gebühr für die Ausstellung des Doppel nicht mehr auf dem Ausweis zu verkleben. Der Kreis derjenigen, die überhaupt einen solchen Ausweis benötigten, war also relativ klein. Aus diesem kleinen Kreis musste dann noch jemand seinen gerade erst neu erhaltenen Ausweis verlieren, ein Doppel anfertigen lassen und das Doppel dann einer philatelistischen Sammlung zuführen. Das alles in maximal 17 Monaten, in denen die Doppel in der gezeigten Form ausgestellt wurden.
[1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/193015/60-jahre-kindergeldgesetz/
[1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/193015/60-jahre-kindergeldgesetz/