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Thema:

Unfreiwillig Nichtwähler: Wahlbriefe ins Ausland - ein Wahlskandal ?

phornung Am: 23.02.2025 06:52:43 Gelesen: 9536 # 1
Unfreiwillig Nichtwähler: Wahlbriefe ins Ausland Guten Morgen aus Neu-Delhi, als Journalist beschäftige ich mich gerade mit den zu spät (oder gar nicht) zugestellten Wahlunterlagen für Auslandsdeutsche. Ich bin selbst davon betroffen. Mein Wahlamt in Hamburg will die Unterlagen am 8.2.2025 mit der DPAG verschickt haben: an meinen Namen per Adresse "Auswärtiges Amt, für Botschaft Neu-Delhi, Auswärtiges Amt, für Botschaft New Delhi, Kurstraße 36, 10117 Berlin" (wie hier empfohlen: https://india.diplo.de/resource/blob/2696232/7374433acc468c855fca83d47dd26c57/election-2025-data.pdf ) Von Berlin aus sollten die Wahlunterlagen über den diplomatischen Kurierweg nach Indien gehen, was normalerweise drei bis vier Tage höchstens dauern sollte. Trotzdem kam bei mir nichts an. In anderen Fällen wurden offenbar von den Kommunen (aus Kostengründen) ihre auch sonst üblichen privaten Dienstleister genutzt. Mir liegen bislang zwei Fälle vor: Halle (Saale) und Nürnberg. Im Fall von Saale kam es zu einer Verzögerung von sechs Tagen (Datum Wahlschein und Datum Freistempel Swiss Post in Zürich), im Fall von Nürnberg kann man das nicht nachvollziehen, da der Freimachungsvermerk der Österreichischen Post kein Datum trägt.Da wäre natürlich interessant zu wissen, zu wie viel Verzögerung dieser Versand geführt hat. Verschickt wurde die Sendung von Nürnberg angeblich am 10.2.2025, Eingang in New York City am 22.2. (was zu spät war, um noch an der Wahl teilnehmen zu können). Postautomationsexperte Jürgen (@journalist) hat mit seiner tiefen Kenntnis der Materie schon viel geholfen, aber vielleicht kennt der ein oder andere noch weitere Fälle oder kann sonst etwas dazu beitragen. Ich schreibe diesen Post natürlich in erster Linie als Journalist (mit philatelistischem Hintergrund). Aber auch postgeschichtlich wäre das eine spannende Sammlung. Gibt es eigentlich ene Anweisung an die Wahlämter, die Wahlbriefe (also die Umschläge) auf jeden Fall zu vernichten? Denn im Normalfall tragen die ja keine personenbezogenen Daten. Und funktioniert eigentlich noch die bevorzugte Behandlung von Wahlbriefen durch die Deutsche Post in Richtung Wahlämter? Wird das irgendwo (automatisch) erkannt im Briefzentrum und gehen diese Sendungen unter?
prinzlodi Am: 23.02.2025 08:10:11 Gelesen: 9514 # 2
@ phornung [#1] Dieses Thema ist nicht nur ein philatelistisches, oder allgemein journalistisches, sondern hat auch politische Dimensionen, dessen Erkenntnisse durchaus interessant werden könnten! Gemäß diesem Artikel in der Süddeutschen Zeitung (konnte ich ohne Bezahlschranke lesen) erwägen manche Betroffene, deshalb Wahlbeschwerde einzulegen, wo natürlich das Sammeln von Fakten durchaus weiterhelfen kann: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagswahl-auslandsdeutsche-briefwahl-li.3205791 Grund, warum es diesmal so schlimm ist: - Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen war die Vorbereitungszeit stark verkürzt (ursprünglich wäre die Neuwahl erst für März geplant gewesen, dann ging aber im November die große Termindikussion los, wozu ich mich hier aber der Meinung enthalten muss, weil wir hier kein Politik-Forum sind) - Um Kleinparteien wenigsten ein Stück weit entgegen zu kommen (ganz konnte damit aber deren Nachteil nicht kompensiert werden!) hat man die Einreichefristen für Wahlvorschläge maximal nach hinten verschoben, wodurch zwischen Druck der Stimmzettel und Wahl nur knapp über 3 Wochen lagen Die ganzen Wahlvorschriften stammen halt noch aus einer Zeit, wo Briefwahl, und auch im Ausland lebende Wähler nicht so verbreitet waren. Auch ist das bezüglich praktischer Ausführung bei vorgezogenen Neuwahlen etwas lückenhaft, sodass vieles dann ad hoc festgelegt werden muss. Wenn dann auch noch die Praxis mancher Kommunen, irgendeinen privaten Dienstleister für den Versand zu nutzen, wo ich oft inländisch schon erlebt hatte, dass dadurch Briefe an mich recht lange brauchten (manchmal auch durch zwischengeschalteten Konsolidierer bedingt), als wenn sie ganz normal per Post verschickt wären) zusammentrifft, kommt genau so etwas heraus. -> Mal sehen was in den Wahlbeschwerden thematisiert werden wird. -> Indirekt würde ich es mit Genugtuung sehen, wenn manche Kommunnen für die unreflextierte Wahl von Versandarten gerügt werden würden.
TeeKay Am: 23.02.2025 08:47:28 Gelesen: 9497 # 3
Vorgezogene Neuwahl, verlängerte Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen, das sind doch alles Ausreden, die niemand den Behörden durchgehen lassen sollte. Ursache ist einzig und allein der Geiz des Staates, der bei seiner wichtigsten "Dienstleistung" nicht etwa den angesichts des Termindrucks schnellsten Versandweg wie DHL Express nutzte, sondern soweit geizen musste, dass sogar zusätzlich verlängerte Laufzeiten durch Nutzung des billigsten verfügbaren Dienstleisters im Ausland in Kauf genommen wurden, zu dem die Briefe erst einmal gelangen mussten. 3 Wochen sind völlig ausreichend für zweimaligen Expressversand um die Welt.
Richard Am: 23.02.2025 10:57:40 Gelesen: 9444 # 4
@ phornung [#1]
@ prinzlodi [#2]

Hallo Peter und prinzlodi,

herzlichen Dank für das Thema ("ein Wahlskandal" wurde von mir angehängt), dessen Auswirkungen auch auf die Bundespolitik noch nicht absehbar sind.

Dies insbesondere, da die Vorhersagen der Meinungsforscher [1] bei drei kleineren Parteien nicht einig sind, ob der Einzug in den Bundestag geschafft wird. Viele Wähler entscheiden sich erst am Wahltag oder in der Wahlkabine.

Meine Bitte: Berichten Sie hier im Forum (oder wenn Sie dies nicht möchten an die Redaktion) falls Sie zu den im Ausland lebenden Deutschen gehören UND Ihre Wahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben. Bitte auch dazu schreiben, welcher Ort den Versand veranlasst hat und über welche Dienstleister der Versand erfolgte.

Interessant dürfte auch sein, ob die Presse über den verzögerten Zugang der Wahlunterlagen berichtet hat - in diesem Fall bitte einen LINK auf den Beitrag. Gleiches gilt für die Fernsehsender und Nachrichtenagenturen.

Und wer sich darüber auf regt dass Politik im Forum untersagt sei: Ja, das ist sie, hier geht es aber ausschliesslich um die spät oder noch gar nicht eingegangenen Wahlunterlagen.

Grüsse aus Friesenhofen, Richard

[1] https://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm
Torsten Grunwald Am: 23.02.2025 11:04:16 Gelesen: 9440 # 5
@ TeeKay [#3] Hallo TeeKay, im Grunde hast du Recht, es gibt aber Ausschreibungen an die man sich halten muss. Ich habe einen Bekannten im Bezirksamt (Vermessungsdienst), dort wünscht man sich auch wieder wegen der Zuverlässigkeit einen anderen Dienstleister als die Pin hier in Berlin, man kann aber nichts ändern. Ich kann mir vorstellen das es bei den Wahlunterlagen das gleiche ist. @ phornung Ich war über 30 Jahre bei der Post, Wahlunterlagen wurden nie extra behandelt, es wurde sogar kurz vor der Wahl gesagt das von Kunden keine Unterlagen angenommen werden sollen, da diese den Weg nicht mehr pünktlich finden. Torsten
Richard Am: 23.02.2025 11:33:06 Gelesen: 9411 # 6
Bundestagswahl Auslandsdeutsche klagen über verspätete Wahlzettel

Stand: 21.02.2025 14:39 Uhr - tagesschau.de - Viele Auslandsdeutsche haben nicht rechtzeitig ihre Wahlunterlagen bekommen - oder befürchten, dass die ausgefüllten Zettel zu spät in der Heimat ankommen. ARD-Korrespondenten berichten von Sonderkurieren und einem Wahllokal beim Botschafter.

(es folgen Berichte zur Wahl aus Belgien, USA, Mexiko und Kenia)

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/bundestagswahl-stimmabgabe-ausland-probleme-100.html
Journalist Am: 23.02.2025 13:12:46 Gelesen: 9333 # 7
@ phornung [#1] Hallo an alle, hier speziell aber Privatpostsammler und Remailingsammler, bezüglich des rechten von Peter gezeigten Briefes konnte ich ihm hier schon gut bezüglich der Laufwege und Laufzeit weiterhelfen, aber bei dem linken gezeigten Beleg von Nürnberg über Österreich nach USA fehlen noch ergänzende Infos, daher hier folgende Fragen: Welche Privatpostdienstleister gibt es in Nürnberg und wenn die Sendungen ins Ausland gehen, gehen sie dann immer über Österreich und speziell zum österreichischen Freimachungsvermerk , welche Infos gibt es genau zu diesem Vermerk? Schon jetzt danke für Teilantworten zu diesen Fragen, viele Grüße Jürgen
Stefan Am: 23.02.2025 14:07:40 Gelesen: 9288 # 8
@ Journalist [#7] bezüglich des rechten von Peter gezeigten Briefes konnte ich ihm hier schon gut bezüglich der Laufwege und Laufzeit weiterhelfen, [...] Teile uns doch bitte deine Infos zu diesem Beleg aus Halle (Saale) und dem Laufweg zu Asendia / Swiss Post (Schweizer Post) mit. Welche Privatpostdienstleister gibt es in Nürnberg und wenn die Sendungen ins Ausland gehen, gehen sie dann immer über Österreich und speziell zum österreichischen Freimachungsvermerk, welche Infos gibt es genau zu diesem Vermerk? Nürnberg (und Umgebung) war seit dem Wegfall der Nordbayernpost (zum 30.09.2013) jahrelang eine "privatpostfreie" Zone. Ca. 2017 (?) hat dann die Mail Alliance selbst angefangen, das Loch im eigenen bundesweiten Zustellnetzwerk stopfen zu wollen. Ob dabei ausschließlich nach Nürnberg eingehende Sendungen von Kooperationspartnern zugestellt wurden/werden oder man zusätzlich Geld für den Aufbau einer eigenen Kundenacquise + Abhollogistik in die Hand genommen und angefangen hat, bei örtlichen Absendern (Bsp. Stadtverwaltung Nürnberg) abzuholen, kann ich mangels Belegen nicht beurteilen. Gruß Stefan
drmoeller_neuss Am: 23.02.2025 14:13:03 Gelesen: 9277 # 9
Das Wahlrecht ist in Deutschland auf eine persönliche Wahl im Wahlraum ausgelegt. Die Briefwahl ist nur als Ausnahme vorgesehen. An das Wahlrecht von Auslandsdeutschen hat niemand vor über 70 Jahren gedacht. Die Wahl vor Ort soll sicherstellen, dass die Wahl nicht manipuliert werden kann. Sonst könnte man Wahlen gleich über das Internet abwickeln. Bei im Ausland lebenden Deutschen gibt es zwei Kategorien [1]: 1. Deutsche, die im Ausland leben, aber im Inland mit einem festen Wohnsitz gemeldet sind. Ich kenne viele Fälle von Auswanderern, die aus steuerlichen Gründen noch in Deutschland gemeldet sind. Das ist im Einzelfall nicht ganz korrekt, wird aber so gehandhabt. Dann geht natürlich die Wahlbenachrichtigung an den deutschen Wohnsitz, wo der Bürger bzw. die Bürgerin in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Seit dieser Wahl kann der Wahlschein per Email beantragt werden. Das spart eine Postlaufzeit und ist wahrscheinlich auch der Grund, warum plötzlich so viele Deutsche im Ausland einen Wahlschein beantragen. Natürlich darf in diesen Fällen nicht die Gemeinde dafür verantwortlich gemacht werden, dass man nicht richtig gemeldet ist. Ein pragmatischer Ansatz ist, dass Verwandte oder Freunde in den Briefkasten schauen und die Unterlagen auf geeignetem Weg in Ausland schicken und auch wieder zur Weiterleitung zum Wahlamt empfangen. 2. Dann gibt es Deutsche, die in Deutschland abgemeldet sind. Nun wird es kompliziert: man muss sich erst in das Wählerverzeichnis der zuständigen Heimatgemeinde eintragen lassen. (siehe § 17 Abs. 2 Nr. 5 BWO [2]) Grundsätzlich steht in den meisten Ländern der amtliche Kurierweg offen, d.h. die Unterlagen können über die zuständige Botschaft empfangen oder weitergeleitet werden [1]. Leider hilft das vielen Bürgern nicht weiter, wenn die Deutsche Botschaft eine Tagesreise entfernt ist. Wer z.B. auf den Seychellen lebt, muss die Unterlagen erst in die deutsche Botschaft nach Mombasa in Kenya schicken. Wer im indischen Bangalore arbeitet, muss sehen, wie sein Wahlbrief nach Neu-Dehli kommt. Briefe innerhalb Indiens sind nicht schneller unterwegs als Briefe von Indien nach Deutschland. Und dann müssen noch die Briefe vom Auswärtigen Amt in das Wahlamt der zuständigen Gemeinde. Angesichts mehrerer Millionen Auslandsdeutscher und einem immer unzuverlässigerem Postsystem muss das Wahlsystem geändert werden. Das Problem ist die Erststimme, die an den Wahlkreis gebunden ist. Länder ohne Erststimmen haben es einfacher. Hier muss nur das Wahlverfahren angepasst werden, um Bürgern im Ausland die Wahl zu ermöglichen. Dazu zählt die Türkei. Seit 2014 gibt es ein Wahlverzeichnis für Auslandstürken. In der türkischen Diaspora sind Wahlkabinen eingerichtet, und jeder Türke kann mit seinem Pass dort wählen. Deutschland war dabei ein so wichtiger Wahlbezirk, dass Erdogan persönlich zum Wahlkampf gekommen ist. Nun könnte man in den deutschen Botschaften und Konsulaten Wahllokale oder Wahlämter einrichten, die Briefwahlunterlagen ausgeben, annehmen und auszählen dürfen. Das würde die Transportwege für die Unterlagen erheblich verkürzen. Die erste Hürde: Die Wahlhelfer müssen deutsche Staatsbürger sein. Das zentrale Problem ist aber: wie geht man mit der Erststimme um? Frankreich geht einen anderen Weg. Hier gibt es für die Auslandsfranzosen eigene Wahlkreise mit eigenen Abgeordneten, z.B. für das frankophone Afrika. [1] https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#9f6ae6b1-09ce-4826-8b61-ab1522767845 [2] https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__17.html
nagel.d Am: 23.02.2025 14:47:13 Gelesen: 9245 # 10
Was drmoeller_neuss [#9] aufzeigt, ist noch zu ergänzen für Deutsche aus Grenzregionen, welche in den angrenzenden Nachbarländern wohnen. Gerade hier im Saarland sind es Deutsche die in Luxembourg oder Lothringen (Frankreich) wohnen. Nicht berücksicht wurde dabei auch Deutsche, die aufgrund ihrer Arbeit auf Montage im Ausland unterwegs sind.
22028 Am: 23.02.2025 16:09:30 Gelesen: 9186 # 11
@ nagel.d [#10] Nicht berücksicht wurde dabei auch Deutsche, die aufgrund ihrer Arbeit auf Montage im Ausland unterwegs sind. Das kann wohl nur als Realsatire betrachtet werden. In der Gruppe war ich ca. 35 Jahre und hatte da nie Probleme zu wählen, man muss halt kreativ sein und selbst Initiativen treffen.
phornung Am: 23.02.2025 16:24:51 Gelesen: 9178 # 12
@ Torsten Grunwald [#5] Hallo Torsten, schon nach zwei Tagen Recherche (und Hunderten Nachrichten, die mich in den letzten Stunden erreicht haben) kann ich sagen: Der Versand der Unterlagen wurde ziemlich unterschiedlich gehandhabt. 1. Manche Kommunen hatten sehr früh (4./5.2.) die Wahlzettel und haben sie gleich als Prio-Brief verschickt. Auch da kam nicht alles pünktlich, das lag dann aber an USPS & Co. 2. Es gab Kommunen (Hessen), die responseplus als Versandart gewählt haben. So schnell wie Prio? 3. Andere habe es am 8.2. (Samstag) oder erst in der Folgewoche verschickt, kam gerade in Übersee oft nicht an. 4. Ganz Eifrige haben die Wahlbriefe per Einschreiben verschickt. 5. Aber dann gab es auch die, die es dem normalen Postversender gegeben haben, Stichwort Remailing. Da war Hopfen und Malz verloren, was ich bisher an Laufzeiten gesehen habe. Danke für jede Info, sehr hilfreich. Und Richrad, Du hast absolut Recht: Es geht hier nicht um Politik, sondern um vieles, was eine unserer Kernkompetenzen betrifft, das Wissen um Postdienste und die Kenntnisse der Postsysteme. Herzliche Grüße aus Delhi Peter
Eric Scherer Am: 23.02.2025 16:27:58 Gelesen: 9168 # 13
Hier ein aktueller Bericht zum Thema aus der Schweiz: https://www.20min.ch/story/deutscher-in-zuerich-sehr-enttaeuscht-julian-wartet-zwei-wochen-auf-wahlunterlagen-103286158
DL8AAM Am: 23.02.2025 17:11:48 Gelesen: 9129 # 14
@ 22028 [#1] Wir sind gerade mal wieder auf einem ausgedehnten Road Trip im Südwesten der USA unterwegs. Abreisetag war der 18.2., auf Nachfrage bei der Stadt, weil keine Briefwahlunterlagen kamen, wurde mir mitgeteilt, dass man am 10.2. versendet hatte. Zum Glück kamen die Unterlagen dann doch noch, sodass wir den roten Brief gerade noch so "auf dem Weg" einwerfen konnten. Problem bei uns in Göttingen ist, dass die Citipost nicht mehr in Göttingen sortiert, sondern erst alles zur über 100 km entfernten Mutter nach Hannover schickt, dort alles gemeinsam bearbeitet wird und wieder nach Göttingen zurücktransportiert werden muss. Falls wir 1-2 Tage vorher geflogen wären, hätte es nicht mehr geklappt, obwohl wir die Briefwahlunterlagen zum frühestens Termin online beantragt haben (am 20.1.). So wurden sicherlich, neben den regulären und irregulären Auslandsdeutschen, sicherlich noch ein paar Millionen mehr um ihr Wahlrecht "betrogen". Welchen Sinn hat eigentlich eine Briefwahl für "am Wahltag abwesende Personen", wenn nicht mal Zeit für eine übliche "Zweiwochenreise" abgedeckt werden kann?
22028 Am: 23.02.2025 17:25:27 Gelesen: 9119 # 15
@ DL8AAM [#14] So wurden sicherlich, neben den regulären und irregulären Auslandsdeutschen, sicherlich noch ein paar Millionen mehr um ihr Wahlrecht "betrogen". Welchen Sinn hat eigentlich eine Briefwahl für "am Wahltag abwesende Personen", wenn nicht mal Zeit für eine übliche "Zweiwochenreise" abgedeckt werden kann? Bei mir hat das Problemlos geklappt, ich hatte vor der Abreise nach Bogota die Briefwahlunterlagen beantragt, nach meiner Rückkehr nach Hause vor knapp 3 Wochen lagen die schon vor versandt wurden die so wie ich es sehe mit Main Post Logistik.
phornung Am: 24.02.2025 04:09:45 Gelesen: 8962 # 16
@ 22028 [#15] Guten Morgen Rainer, jetzt wäre spannend zu sehen, ob Deine Kommune die Post an Auslandsdeutsche auch mit der Main Post Logistik verschickt hat (wenn die auch internationale Post annehmen, was aus der Webseite nicht hervorgeht)? Ich nehme es eigentlich nicht an, aber es gibt deutschlandweit Beispiele, wo privaten Dienstleistern Wahlunterlagen ins Ausland übergeben wurden, Stichwort Remailing. Mit der entsprechenden Verzögerung. Krasses Beispiel aus Norddeutschland: Entfernung zwischen Wahl und Wohnort der Wählerin im benachbarten Ausland 187 Kilometer. Remailing im Eco-Versand über Salzburg = 18 Tage bis zur Zustellung. Bisher habe ich drei Kommunen, die das so gemacht haben. Gerne weitere Beispiele, wenn Ihr welche seht.
DL8AAM Am: 24.02.2025 04:46:59 Gelesen: 8958 # 17
@ phornung [#16] Im Prinzip nehmen grundsätzlich alle deutschen Privatposten auch Post ins Ausland an, vielleicht nicht immer von Privatkunden, aber eigentlich immer von Vertragskunden. Denn diese wollen einfach nur ihr gesamtes Postwesen outsourcen. Das gilt besonders für Behörden, die ihre Post im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben (müssen). Da aber keine deutsche Privatpost mit einer ausländischen UPU Post austauschen kann, wird Auslandspost in aller Regel zentral über einen Sub-Dienstleister, der die Post dann irgendwo über irgendeinen Broker irgendeiner einer UPU Mitgliedspost auf der Welt andient - nennen wir es mal Remailing, heißt die örtliche Privatpost übernimmt das grundsätzlich nicht selbst, sondern entsprechende Sendungen werden über die Privatpostnetzwerke gesammelt, zusammengeführt und zentral behandelt. Das ist vereinfacht beschrieben in etwa das Verfahren für sämtliche Privatposten, Einzelfälle und Ausnahmen sind möglich. Beste Grüße Thomas
Ilves2020 Am: 24.02.2025 07:16:43 Gelesen: 8935 # 18
Natürlich ist jeder Fall ärgerlich, aber bei der höchsten Wahlbeteiligung seit 1987 von „Wahlskandal“ zu reden und dass „ein paar Millionen mehr um ihr Wahlrecht "betrogen"“ wurden, kommt doch arg konstruiert daher. Wen wird das in ein paar Wochen noch interessieren? Vielleicht sollte man (nicht nur hier) wieder öfter über die Wortwahl nachdenken und nicht alles zum Skandal oder zur Katastrophe hochstufen. So sind z.B. 3 cm Schnee auch keine Neuschneekatastrophe und es ist kein Weltunteruntergang, wenn der eigene Sportverein aus welcher Liga auch immer absteigt.
phornung Am: 24.02.2025 11:47:55 Gelesen: 8852 # 19
@ Ilves2020 [#18] Ein paar Millionen wurden sicher nicht um ihr Wahlrecht betrogen. Es aber als Skandal zu bezeichnen, dass viele nicht wählen konnten, würde ich schon eher unterschreiben. Man kann es auch einfach Missstand nennen, der behoben werde sollte: durch digitale Möglichkeiten oder zumindest Wahlen in diplomatischen Vertretungen. Das BSW mit seinen 4.97 Prozent jedenfalls hat schon angedeutet, dass sie Klage einreichen könnten. Deshalb wäre ich nicht so sicher, dass in ein paar Wochen keiner mehr über dieses Thema spricht. Es ist jedenfalls (auch) ein postalisches Thema, das politisch wurde. Ich habe jetzt knapp 200 Fälle aus aller Welt notiert - und da sieht man, wie lange auch Prio-Post heutzutage unterwegs ist.
drmoeller_neuss Am: 24.02.2025 12:09:39 Gelesen: 8835 # 20
@ Ilves2020 [#18] Natürlich ist jeder Fall ärgerlich, aber bei der höchsten Wahlbeteiligung seit 1987 von „Wahlskandal“ zu reden und dass „ein paar Millionen mehr um ihr Wahlrecht "betrogen"“ wurden, kommt doch arg konstruiert daher. Es kommt nicht auf die Wahlbeteiligung an. Das Wahlergebnis ist äusserst knapp ausgefallen. Es fehlten Sarah Wagenknecht etwa 13.000 Stimmen am Einzug in den Bundestag, und eine CDU-SPD Koalition wäre nicht möglich gewesen. Es gibt etwa 3.4 Millionen Auslandsdeutsche, ungefähr so viele wie unsere Hauptstadt Berlin Einwohner hat. Dazu kommt noch eine erhebliche Dunkelziffer von Deutschen, die de facto im Ausland leben, aber in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Das wohl prominenteste Beispiel ist die AfD-Vorsitzende Alice Weidel. Die Auslandsdeutschen hätten durchaus die Wahl beeinflussen können, genauso wie die im Ausland lebenden Türken dafür gesorgt hatten, dass Erdogan wieder gewählt wurde. Es müsste ein Auslandsdeutscher formal die Wahl beim Bundeswahlleiter anfechten oder Sahra Wagenknecht die Informationen zukommen lassen. Ich weiss, es ist nicht jedermanns Sache, das BSW für seine eigenen Zwecke einzuspannen. Persönlich sehe ich aber kein Problem darin, Fakten zu liefern, die das BSW benutzen kann oder nicht. Ohnehin dürfte mit einer Anfechtung seitens des BSW zu rechnen sein. De facto sind viele Auslandsdeutschen wegen der langsamen Postlaufzeiten von den Bundestagswahlen ausgeschlossen. Das war vor 40 Jahren noch anders. Damals hat ein Brief auf die Philippinen eine Laufzeit von 4-5 Tagen gehabt. Wir mussten den diplomatischen Kurierdienst nie in Anspruch nehmen. Natürlich kann man private Kuriere buchen, aber die Kosten gehen zu Lasten des Wählers. Eine Teilnahme an der Bundestagswahl kann dann schnell dreistellige Kosten verursachen. Mit einer Wahlanfechtung durch einen betroffenen Auslandsdeutschen hätte die zukünftige Regierung einen Arbeitsauftrag. Eine Reform des Wahlsystemes nach Vorbild des französischen Systems mit eigenen Wahlkreisen für Auslandsfranzosen dürfte politisch in absehbarer Zeit nicht durchsetzbar sein, aber eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe wäre machbar. Die Botschaften könnten die Wahlunterlagen selbst ausdrucken und die Wahlbriefe öffnen und auszählen und den zuständigen Wahlämtern in Deutschland die Ergebnisse mitteilen. Dann wäre nur noch der Transport innerhalb des Landes zu bewerkstelligen, wenn der Wähler nicht selbst zur Botschaft kommen kann. Es wäre auch eine Online-Lösung für Briefwähler denkbar. Die derzeitige Briefwahl ist nicht besonders sicher, da die Wahlbriefe unversiegelt und ohne besondere Sicherheitsmaßnahmen im normalen Poststrom transportiert werden.
22028 Am: 24.02.2025 12:22:37 Gelesen: 8823 # 21
@ drmoeller_neuss [#20] Es gibt etwa 3.4 Millionen Auslandsdeutsche, ungefähr soviele wie unsere Hauptstadt Berlin Einwohner hat. Dazu kommt noch eine erhebliche Dunkelziffer von Deutschen, die de facto im Ausland leben, aber in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Das wohl prominenteste Beispiel ist die AfD-Vorsitzende Alice Weidel. Und wie viele davon haben nicht gewählt da sie (angeblich) keinen Wahlschein bekommen haben? Und wenn sie einen bekommen haben, es gibt in Deutschland keine Wahlpflicht, ergo auch keine genaue Statistik.
prinzlodi Am: 24.02.2025 13:48:39 Gelesen: 8768 # 22
@ phornung [#1] Und funktioniert eigentlich noch die bevorzugte Behandlung von Wahlbriefen durch die Deutsche Post in Richtung Wahlämter? Wird das irgendwo (automatisch) erkannt im Briefzentrum und gehen diese Sendungen unter? Zur Kontroverse ob Wahlskandal oder nicht schreibe ich evtl. noch was (ganz beisieite zu wischen ist dieses Thema meiner Ansicht nach nicht!). Aber da auch die Frage nach gesonderter Behandlung in den Briefzentren kam: Auf linkedin schrieb jemand (dokumentiert mit schönem Foto) aus dem neuen BZ 81, dass dort alle bis Sonntag morgen eingegangen Wahlbriefe sonntags noch an die Wahlämter zugestellt wurden. Insofern gab es doch eine gesonderte Behandlung, wobei ich nicht sagen kann, ob die alle Briefzentren so handhabten und inwiefern die Briefpostautomation dafür konditioniert wurde. Leider kann ich LinkedIn-Posts nicht teilen (man muss bei LinkedIn registriert sein), aber auf LinkedIn habe ICH diesen Beitrag geteilt, und mein LinkedIn-Profil habe ich neu in mein philaseiten-Profil geschrieben (und man darf sich gerne mit mir vernetzen)
guy69 Am: 24.02.2025 15:04:23 Gelesen: 8716 # 23
Möchte gerne auch die innerdeutschen Briefwähler mit einbeziehen. Das Internet ist mittlerweile voll von Klagen über die verspätete oder sogar Nichtzustellung von Briefwahlunterlagen in den Kommunen selbst.
Journalist Am: 24.02.2025 15:54:13 Gelesen: 8684 # 24
@ prinzlodi [#22] @ guy69 [#23] Hallo ihr beiden und an alle, zumindest bezüglich der Briefwahlunterlagen, die innerhalb Deutschlands über die gelbe Post (also die Deutsche Post) befördert wurden, gab es in den letzten Jahren für alle entsprechenden Wahlen besondere Anweisungen und Hinweise, um diese Unterlagen bei fristgerechter Einlieferung auch ordentlich den Wahlämtern zuzustellen und teilweise wurde dafür auch extra Personal abgestellt bzw. besonders aufgepasst, dass man keine "roten Umschläge" irgendwo liegen lies, teils sogar wie Pinzlodi schreibt, noch Sonntags zustellt. Was Guy69 bezüglich der innerdeutschen Briefwähler andeutet, hier muss man aber genauso wie bei den Auslandssendungen, genau schauen, wurden diese Unterlagen über die Deutsche Post oder über einen anderen Dienstleister befördert. Manche Kommunen haben aufgrund von Ausschreibungen halt die Vorgabe, die Unterlagen nur über den Vertragspartner (dann die entsprechende Privatpost) weiterzuleiten. Ob dieser Vertragspartner dann aber auch besonders auf diese Wahlumschläge achtet oder nicht bzw. die weiteren Kooperationspartner in diesem Netzwerk Mailalliance oder P2 und ob es hier dann auch entsprechende Anweisungen gibt, müsste dann je nach Fall überprüft werden. Je mehr Kooperationspartner oder Umschlagplätze auf dem jeweiligen Beförderungsweg eingeschaltet sind, desto länger dürfte der Versand gedauert haben. Viele Grüße Jürgen
Gauss Am: 25.02.2025 10:08:22 Gelesen: 8516 # 25
Lasst uns das doch mal etwas tiefer hängen. Es haben sich 210'000 im Ausland registrieren lassen. Da können kaum Millionen von Stimmen verloren gehen.
guy69 Am: 25.02.2025 11:42:16 Gelesen: 8449 # 26
@ Gauss [#25]

Dann frag mal die Leute vom BSW. Da geht es um läppische 14 Kilo Stimmen.
Gauss Am: 25.02.2025 11:47:31 Gelesen: 8438 # 27
@ guy69 [#26] Ich weiß, aber oben war von Millionen die Rede. Wenn von den 210000 100000 verlorengegangen sein sollten, müsste davon BSW 14000 sowie 5% der restlichen 86000, also 18300 oder 18.3% bekommen haben, um reinzukommen. Wobei Auslandsdeutsche konservativer wählen als der Schnitt.
22028 Am: 25.02.2025 12:32:03 Gelesen: 8415 # 28
Lest euch zweckas Briefwahl einfach das mal durch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-bundestag-februar-2025-auslandsdeutsche-briefwahl-zeit
drmoeller_neuss Am: 25.02.2025 12:40:12 Gelesen: 8403 # 29
Das allgemeine Wahlrecht ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seit 2008 ist die Briefwahl freigegeben, d.h. der Wähler und die Wählerin können frei entscheiden, ob sie an der Urne wählen oder von zu Hause aus. Früher mußte man glaubhaft versichern, das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen zu können.

Das Bundesverfassunggericht hat entschieden, dass die Briefwahl nicht die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl verletzt. (BVerfG Beschluss vom 9. Juli 2013 - 2 BvC 7/10)

Knapp die Hälfte der Wahlberechtigten wählen per Brief. Nun waren bei dieser Wahl die Fristen extrem kurz. Die Gemeinden konnten die Wahlunterlagen erst ab dem 10. Februar versenden, da vorher die Stimmzettel nicht fertig waren. Da die Unterlagen hin- und zurückgeschickt werden müssen, bleibt für Auslandswähler ein Zeitfenster von etwa 10 Tagen für die Postlaufzeit zwischen dem Wahlamt in der Heimat und dem Auslandsstandort. Diese Frist ist selbst unter Verwendung des diplomatischen Kurierdienstes kaum einzuhalten. Viele Botschaften sind dazu auch personell gar nicht in der Lage.

@ Gauss [#27]

Lasst uns das doch mal etwas tiefer hängen. Es haben sich 210'000 im Ausland registrieren lassen. Da können kaum Millionen von Stimmen verloren gehen.

Das ist ein Gedankenfehler. Die meisten Auslandsdeutschen, d.h. über 90% haben sich angesichts der Ausweglosigkeit der Wahlteilnahme erst gar nicht registrieren lassen. Wie ich bereits früher geschrieben habe, gibt es etwa so viele Auslandsdeutsche wie Einwohner von Berlin, und dazu noch eine Dunkelziffer, die im Ausland leben, aber in Deutschland noch gemeldet sind.

Und wenn wir beim Stichwort Berlin sind: die vorletzte Bundestagswahl lief in Berlin in vielen Wahlbezirken chaotisch ab. Es wurden in Berlin mehrere Wahlen und eine Volksabstimmung gleichzeitig durchgeführt. Da nicht alle Büger bei allen Wahlen wählen durfte, war die Abfertigung der Wahlberechtigten im Wahllokal sehr aufwendig, da die Bedingungen für jeden Wahlberechtigten einzeln geprüft werden mussten. Das ganze endete damit, dass sich vor den Wahllokalen lange Schlangen bildeten, einzelne Wähler bis zu vier Stunden warten mussten und viele unverrichteter Dinge wieder nach Hause gegangen sind.

Die Bundestagswahl musste für die betroffenen Wahlbezirke wiederholt werden. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass viele Wahlberechtigte de facto an der Wahl nicht teilnehmen konnten. Die gleiche Situation sowohl zahlenmässig als auch vom Vorgang her dürfte jetzt bei den Auslandsdeutschen vorliegen.

Die neue Regierung muss an das Thema noch einmal heran. Grundsatz ist, dass die Wahlhandlung öffentlich ist. Es spricht meines Erachtens nichts dagegen, wenn man als Wähler den Stimmzettel am heimischen Computer ausdruckt, und dann per Post an das Wahlamt schickt. Die öffentliche Auszählung der Stimmen kann natürlich auch im Ausland in einem mit deutschen Bürgern besetzten Wahllokal stattfinden, z.B. in einer Botschaft.
Gauss Am: 25.02.2025 12:45:29 Gelesen: 8395 # 30
@ drmoeller_neuss [#29]

2021 haben sich 130'000 registrieren lassen. Die 210'000 dieses Jahr werden schon die sein, die wirklich wollten.
bovi11 Am: 25.02.2025 14:03:58 Gelesen: 8358 # 31
Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber alles was ich von gestandenen Verfassungsrechtlern lese ist, dass entsprechende Verfassungsbeschwerden keine Aussicht auf Erfolg haben dürften.

Grund: Aus der Verfassung lässt sich das Recht auf Briefwahl nicht ableiten. Die Tatsache, dass die Briefwahl zulässig ist und von vielen Wahlberechtigten genutzt wird, steht dem nicht entgegen.

Letztlich, so die Verfassungsrechtler, ist es allein Aufgabe des Wahlberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass seine Stimme rechtzeitig das Wahllokal erreicht.

Vor diesem Hintergrund vermag ich den in der Überschrift beschworenen Skandal nicht zu erkennen.
drmoeller_neuss Am: 25.02.2025 17:00:39 Gelesen: 8259 # 32
@ bovi11 [#31] Das Grundgesetz sieht vor (Art. 38 GG Satz 1): Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Der Gesetzgeber muss diesen Grundsatz in die Praxis umsetzen. Ein bestimmte Wahlverfahren schreibt das Grundgesetz nicht vor. "Allgemein" bedeutet, dass jeder Deutsche wählen kann, unabhängig von seinem aktuellen Aufenthalt. Daher wurde die Briefwahl eingeführt, die seit 2008 jeder ohne Angabe von Gründen beantragen kann. Das Grundgesetz schreibt nicht vor, dass die Wahl für den Bürger kostenfrei sein muss.Fahrtkosten zum Wahllokal werden nicht ersetzt. Genauso ist es, wenn der Wahlberechtigte einen teuren privaten Kurierdienst beauftragen muss, damit seine Stimme rechtzeitig das Wahllokal erreicht. Nun sind es zahlreiche Fälle, wo die Briefwahl-Unterlagen den Bürger nicht rechtzeitig erreicht haben. Hier hatte der betroffene Bürger objektiv gar keine Möglichkeit zu wählen. An der Wahlurne im Heimatort kann nicht gewählt werden, da der Name mit dem Versand der Briefwahl-Unterlagen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen ist. Eine Briefwahl ist ohne Wahlschein auch nicht möglich, abgesehen davon, dass man auch keinen Stimmzettel hat. Viele Gemeinden richten mehr Wahllokale ein, als sie dazu gesetzlich verpflichtet wären. Trotzdem müssen diese zusätzlichen Wahllokalen den Regeln im Grundgesetz entsprechen. Auch beim Chaos in Berlin hätte man ja argumentieren können, dass der Wähler nur früh genug im Wahllokal hätte erscheinen müssen, um wählen zu können. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Teile der Bundestagswahl wiederholt werden muss. Der neuen Regierung kann aber der Auftrag erteilt werden, die Briefwahl zu modernisieren, gerade unter dem Gesichtspunkt der verlängerten Postlaufzeiten. Ich sehe kein Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn die Wahlunterlagen digital übertragen werden. Es gibt genügend sichere Verfahren, die die Authentizität sicherstellen. Der klassische Postweg lässt sich noch schlechter kontrollieren. Die Wahlbriefe sind auffällig und lassen sich leicht unbemerkt öffnen und manipulieren. Der Postweg stellt eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses dar. Aber damit hat sich unser oberstes Gericht abgefunden, da die Allgemeinheit der Wahl einen höheren Stellenwert hat. Die Auszählung der Stimmen muss öffentlich sein. Vielleicht altmodisch, aber am einfachsten wäre es, die elektronisch ausgefüllten Stimmzettel im Wahlamt auszudrucken und per Hand auszuzählen.
Gauss Am: 25.02.2025 17:31:15 Gelesen: 8238 # 33
Das Wahlrecht schreibt vor, dass spätestens 60 Tage nach Auflösung des Bundestags gewählt werden muss. Das ist eine sinnvolle Regelung, ich will nicht, dass das Land beliebig lang keine handlungsfähige Regierung hat. Innerhalb dieser 60 Tage hat man nun möglichst viel Zeit für die Kandidatenaufstellung gelassen. Das ist sinnvoll, weil die nicht in Parlamenten vertretenen Kleinparteien Unterstützerunterschriften sammeln müssen. Durch zu kurze Fristen hätte man diese faktisch an der Wahlteilnahme gehindert. Somit blieb zwangsläufig wenig Zeit für die Briefwahl. Das ist aber das kleinste Übel. Von Skandal keine Spur. Nota bene: Bei "ordentlicher" Wahl existiert das Problem nicht, da man die Kandidaten viel früher aufstellen kann.
opti53 Am: 25.02.2025 17:57:28 Gelesen: 8220 # 34
Hallo,

neben all den Ausführungen mehr allgemeiner Art möchte ich noch einen praktischen Erfahrungsbericht beisteuern. Ich habe einen Bekannten in Thailand gefragt, wie es bei ihm gelaufen ist. Es gibt in Pattaya eine DHL-Filiale, über die der Wahlbriuef eingeliefert wurde. Das hat den stolzen Betrag von 50 Euro gekostet. Aber das war es meinem Bekannten wert, wie er mir schrieb. Weiter teilte er mit: "Ich war im Übrigen nicht der Einzige, der über diese DHL-Filiale seinen Wahlbrief nach Deutschland befördern ließ. Es muss also eine Vielzahl Bundesbürger geben, die im Ausland leben oder dort ihren Winterurlaub verbringen, und trotzdem von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten und dafür kräftig zahlten." Da die Zeit für die die Rückbeförderung dennoch knapp war, hat er den Verlauf der Berförderung nachverfolgt und konnte feststellen, dass der Brief am Freitag mittag im Wahlamt ausgeliefert wurde.

Viele Grüße

Thomas
bovi11 Am: 25.02.2025 18:23:29 Gelesen: 8200 # 35
@ drmoeller_neuss [#32]

Ich berufe mich lediglich auf namhafte Verfassungsrechtler. Diese sagen übereinstimmend, dass eine Verfassungsbbeschwerde ihrer Meinung nach keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich selbst habe mich darüber hinaus mit der Thematik befasst.
drmoeller_neuss Am: 25.02.2025 20:59:38 Gelesen: 8136 # 36
@ opti53 [#34]

Wie sind denn die Wahlunterlagen nach Thailand gekommen? Über den diplomatischen Kurierdienst über die deutsche Botschaft in Bangkok oder per Post?

Mir ist die thailändische Post als eine der etwas schnelleren und zuverlässigeren bekannt, aber das kann sich auch geändert haben.
drmoeller_neuss Am: 25.02.2025 23:46:38 Gelesen: 8080 # 37
@ bovi11 [#35] Eine erfolgreiche Beschwerde müsste "mandatsrelevant" sein. Es fehlen dem BSW 0,03% oder in absoluten Zahlen etwa 13.000 Wählerstimmen am Einzug in den Bundestag. Die darauffolgende Konsequenz, dass für Merz die gewünschte Koalitionsmöglichkeit mit der SPD entfallen würde, und nur ein unbequemes Dreierbündnis möglich wäre, dürfte in Karlsruhe keinen Richter interessieren. Die haben unpolitisch zu entscheiden. Zu dieser Bundestagswahl waren etwa 213.000 Auslandsdeutsche registriert - ein Rekordwert, gegenüber 2013 hat sich die Zahl verdreifacht, und seit der letzten Wahl immerhin noch verdoppelt. Entscheidend dürfte die vereinfachte Beantragung der Briefwahlunterlagen per Email gewesen sein. Von den nackten Zahlen betrachtet, könnte diese Auslandsstimmen durchaus für Sarah Wagenknecht vom BSW wahlentscheidend sein. Es gibt aber keine Statistiken über die Rücklaufquote von Briefwahlstimmen. Einige Wähler wählen direkt auf dem Wahlamt. Formal ist das eine Briefwahl, aber ohne Postlaufzeiten. Der Wähler macht sein Kreuz vor Ort und gibt den roten Wahlbrief direkt im Wahlamt ab. In Neuss war für diese Wähler eine Wahlkabine im Wahlamt aufgestellt worden. Dann gibt es noch Wähler, die es sich anders überlegen, und mit dem Wahlschein am Wahltag in ihrem Wahllokal wählen. Die Auslandsdeutschen werden bei der Briefwahl nicht separat erfasst, sondern laufen in ihrem Wahlbezirk mit. Es lässt sich nicht quantifizieren, wie viele von den registrierten Auslandsdeutschen eine Briefwahl beantragt haben, wie viele davon tatsächlich gewählt haben und wie viele nicht wählen konnten. Daran dürfte eine Wahlbeschwerde in Karlsruhe scheitern. Natürlich können einzelne Bürger Einspruch einlegen, aber sie werden kaum die geforderte "Mandatsrelevanz" nachweisen können. Im übrigen dürfte selbst in Falle einer erfolgreichen Beschwerde eine Nachwahl aus den genannten Gründen schwierig sein, da die Auslandsdeutschen keinen eigenen Wahlbezirk bilden. Die Wiederholung der gesamten Bundestagswahl dürfte nicht verhältnismäßig sein. Ich habe von einigen Deutschen auf den Philippinen gehört, dass sie nicht gewählt hatten, weil die Versendung der Briefwahlunterlagen zu lange gedauert hätte [1]. Viele Deutsche leben auf den Visayas, und von dort aus ist die Deutsche Botschaft in Makati eine Tagesreise entfernt. Im übrigen ist die deutsche Botschaft chronisch überlastet. In Thailand scheint es besser zu funktionieren. Warum war die Anfechtung der Bundestagswahl 2021 für zahlreiche Stimmbezirke im Land Berlin erfolgreich? [2] Auch hier ging es "nur" um wenige Stimmen im Vergleich zu allen Wahlberechtigten in Deutschland, und wie viele Wähler und Wählerinnen angesichts des Chaos in der Hauptstadt vom Urnengang abgeschreckt wurden, konnte niemand sagen. Allzu viel konnten es nicht sein, die Wahlbeteiligung lag im Durchschnitt und viele Berliner haben geduldig gewartet, teilweise bis zu mehreren Stunden, bis sie wählen durften. Allerdings fehlten der SPD in Berlin nur 802 Zweitstimmen für ein weiteres Mandat und der Ausgang war knapp. Im Falle der Bundestagswahl 2021 hatte es der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einfach: er musste nur die Protokolle der Wahlbezirke lesen, in denen die Wahlfehler dokumentiert sind. Entscheidend war neben den langen Warteschlangen (am Rande: das BVerG mutet dem Wähler eine Wartezeit von bis zu einer Stunde offenbar zu) auch die spontanen Schliessungen einiger Wahllokale. Alles andere wurde als nicht "mandatsrelevant" gesehen. So wurden Stimmzettel an nicht Wahlberechtigte ausgegeben, und in einem Wahllokal konnte man fast zwei Stunden nach dem offiziellen Ende der Bundestagswahl um 18:00 noch wählen. Die Verfassung verlangt das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs und nur die betroffenen Wahlbezirke mussten "nachsitzen" und die Bundestagswahl wiederholen. (am Rande ein Kuriosum: obwohl nur ein paar Berliner Bezirke neu gewählt hatten, rückten in Folge des geänderten Wahlergebnisses drei neue Abgeordnete aus anderen Bundesländern nach: Überhangmandate machten es möglich. Die sind aber seit der Bundestagswahl 2024 Geschichte und der Bundestag ist wieder auf Normalgröße geschrumpft. Zur Zeit sind nur noch das japanische Parlament und der chinesische Volkskongress größer.) Bei den Auslandsdeutschen könnte ein mandatsrelevanter Wahlfehler vorliegen, wenn die Wahlunterlagen mit einem offensichtlich ungeeigneten Transportunternehmen verschickt wurden. Das muss aber für alle betroffenen Länder und alle knapp 300 Wahlkreise einzeln nachgewiesen werden. In der Praxis dürfte dieser Nachweis nicht möglich sein, da der Rücklauf der Wahlbriefe von Auslandsdeutschen nicht erfasst wird. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Beschwerde ablehnen, und der Politik trotzdem Hausaufgaben auftragen: Die Briefwahl könnte per Gesetz reformiert werden. Ich halte ein hybrides digitalisiertes Verfahren für verfassungskonform. Wer Papier liebt, kann es weiter benutzen, und wer auf die Post nicht vertraut, wählt über das Internet. Natürlich lassen sich auch die Fristen für vorgezogene Neuwahlen verlängern, aber dafür müsste das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. (siehe Art. 39 Abs. 1 Satz 3 GG) Was hat das ganze mit Philatelie zu tun? Eine ganze Menge, als die Briefwahl eingeführt wurde, gab es in allen Ländern noch eine funktionierende Post. Hier einen offiziell roten Wahlbrief aus Weno auf der anderen Seite des Globus. Weno liegt auf Chuuk, einer der Inselgruppen der Mikronesien im Pazifik. Interessant ist die Postleitzahl im Stempel, die Mikronesien benutzen immer noch die Postleitzahlen aus der amerikanischen Kolonialzeit. Bedarfsbriefe sind recht selten. Ob der Wahlbrief noch rechtzeitig zur Bundestagswahl am 22. September 2002 eingetroffen ist, lässt sich mangels Eingangsstempel nicht sagen. "Briefmarkentechnisch" gehören die Mikronesien zu den Raubstaaten, mit einer Flut von Neuausgaben, die hauptsächlich den amerikanischen Markt bedienen. Motivsammler werden aber an den Marken Gefallen finden. Damals war die (Briefwahl-)Welt noch in Ordnung. [1] https://www.philippinenforum.net/index.php?thread/80639-briefwahlm%C3%B6glichkeit-auf-den-philippinen-f%C3%BCr-deutsche/&postID=995938&highlight=bundestagswahl#post995938 [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-119.html
phornung Am: 27.02.2025 16:54:54 Gelesen: 7928 # 38
Hier unsere Berichterstattung zum Thema Briefwahl - auf tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/bundestagswahl-ausland-briefwahl-100.html

und von der Kollegin der Süddeutschen Zeitung in unserem Team

https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestagswahl-probleme-briefwahl-auslandsdeutsche-li.3209277

Wenn ich etwas mehr Zeit habe, poste ich hier die verschiedenen Wahlbriefe, die per Remailing verschickt wurden - über Österreich, die Schweiz oder die Niederlande.

Bemerkenswert: Einige Kommunen gaben an, sie wussten gar nicht, dass ihr Dienstleister (z.B. Citipost Bielefeld) seine Auslandspost nicht über die Deutsche Post verschickt. Das, könnte man sagen, war im Fall der eiligen Wahlunterlagen zumindest fahrlässig.
Stefan Am: 27.02.2025 19:17:48 Gelesen: 7847 # 39
@ phornung [#38] Bemerkenswert: Einige Kommunen gaben an, sie wussten gar nicht, dass ihr Dienstleister (z.B. Citipost Bielefeld) seine Auslandspost nicht über die Deutsche Post verschickt. Das, könnte man sagen, war im Fall der eiligen Wahlunterlagen zumindest fahrlässig. Wenn überhaupt, dann fahrlässig von der absendenden Kommune, nicht fahrlässig durch den Briefdienstleister. Als Ergänzung am Rande: in den lokalen grenzüberschreitenden Radionachrichten im Großraum Aachen (Dreiländereck Deutschland / Belgien / Niederlande) wurde in den Tagen vor der Wahl ein Nachrichtenbeitrag gesendet, welcher darauf hinwies, dass ca. 12.000 (?) Auslandsdeutsche in Ostbelgien mit der verspäteten Zustellung der Briefwahlunterlagen zu rechnen hätten bzw. darauf warteten. Der Grund war ganz banal: Mitarbeiter der belgischen Post streikten knapp zwei Wochen lang in der Zustellung im Süden Belgiens und in einigen Briefzentren (u.a. zuständig für das deutschsprachige Ostbelgien), Bsp. siehe Zeitungsartikel einer belgischen Nachrichtenseite auf deutsch [1][2][3]. Der Streik wurde am 20.02.2025 beendet. In der Grenzregion ist es für die drei Länder nicht ungewöhnlich, dass man auf der einen Seite der Grenze wohnt und auf der anderen Seite der Grenze arbeitet. Die Übergänge sind fließend. Gruß Stefan [1] https://brf.be/regional/1942256/ - Artikel vom 11.02.2025 [2] https://brf.be/national/1944352/ - Artikel vom 19.02.2025 [3] https://brf.be/national/1944639/ - Artikel vom 20.02.2025
drmoeller_neuss Am: 27.02.2025 20:15:28 Gelesen: 7817 # 40
Vielen Dank für die ausführliche Recherche und Berichterstattung. Nun müssten die Auslandsdeutschen den nächsten Schritt gehen und als Betroffene die Wahl anfechten. Wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Beschwerde durchkommt. Im übrigen können auch nicht einfach die Auslandsdeutschen "nachwählen", da sie sich auf alle Stimmbezirke in Deutschland verteilen und einige Auslandsdeutsche es auch geschafft hatten, zu wählen. Man müsste schon die ganze Bundestagswahl wiederholen, und da dürfte die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sein. Eine formale Beschwerde kann aber zumindest dafür sorgen, dass sich der Gesetzgeber Gedanken machen muss. Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht der Auslandsdeutschen im Jahr 2008 noch einmal gestärkt. Bis dahin galt die Einschränkung, dass man mindestens drei Monate im Bundesgebiet gelebt haben musste, um wählen zu dürfen. Dieser Paragraf stammte noch aus den Zeiten der deutschen Teilung, und sollte verhindern, dass DDR-Bürger an der Bundestagswahl teilnehmen konnten. Die Wahlbeteiligung im Inland beträgt 80%. Von den im Ausland lebenden Deutschen machen nur wenige Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Das ist ein krasses Missverhältnis. Viele Auslandsdeutsche werden unfreiwillig zu Nichtwählern. Das dürfte gegen den Grundsatz einer allgemeinen Wahl verstoßen. Was kann der Gesetzgeber tun? Das einfachste wäre, alle Wahlunterlagen mit privaten Kurieren zu verschicken. Kostenpunkt grob geschätzt, ab 10 Millionen Euro an aufwärts. Nun, die Kosten spielen in einer Demokratie keine Rolle, und auch für die zehn Wahlbürger auf der Hallig Gröde wird ein komplettes Wahllokal eingerichtet. Nun könnten die Botschaften mit dem Druck von Stimmzetteln beauftragt werden. Ein DIN A3 Drucker sollte vorhanden sein, und solche gedruckten Stimmzettel wären als amtlich hergestellt anzusehen. Das würde die Laufzeit reduzieren. Die Botschaften zu Wahllokalen machen, hört sich einfacher an als es ist. Es ist die Zeitverschiebung zu berücksichtigen und nicht alle deutschen Botschaften sind ohne weiteres zugänglich. In Manila müsste man dann von 15 Uhr Ortzeit bis 1 Uhr morgens am nächsten Tag wählen können. Dann kann es passieren, dass in kleineren Botschaften nur ein einziger Wähler aus einem bestimmten Stimmbezirk auftaucht. Wie kann man da noch das Wahlgeheimnis garantieren? Im übrigen müssen die Botschaften auch den Arbeitsaufwand stemmen. Die Ergebnisse müssen für jeden Wahlkreis einzeln ausgezählt werden und nach Deutschland gemeldet werden, in großen Botschaften dürfte alle 300 Wahlkreise vertreten sein. Wahlen müssen in Deutschland öffentlich sein. Das verlangt unser Grundgesetz. Daran sind die Computerwahlen gescheitert, die es eine Zeit lang in Neuss auch gab. Ich sehe hier das Problem, dass es keine öffentliche Auszählung der Stimmen gab. Nun liesse sich eine Briefwahl so organisieren, dass die Wahlbriefe digital an die Wähler verschickt werden, und der Wähler seine Stimme am Computer abgibt. Die abgegebene Stimme läuft auf einem zentralen Server ein, die Stimmzettel werden ausgedruckt, als Briefwahlstimme verpackt und an die einzelnen Wahlkreise verteilt. Verfassungsrechtler mögen diesen Vorschlag kritisch sehen, aber auch bei der traditionellen Briefwahl ist nicht nachvollziehbar, was mit dem Wahlbrief außerhalb Deutschlands passiert ist und ob der Wähler das Wahlgeheimnis gewahrt hat.
Gauss Am: 27.02.2025 20:33:30 Gelesen: 7807 # 41
@ drmoeller_neuss [#40]

3 Monate in Deutschland gelebt zu haben (ab 14 und in den letzten 25 Jahren) gilt bis auf eine unscharfe Ausnahme immer noch.
drmoeller_neuss Am: 27.02.2025 20:52:41 Gelesen: 7794 # 42
@ Gauss [#41] Nein, es genügt nachzuweisen, als Wähler persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben zu haben und von ihnen betroffen zu sein. (siehe § 12 Abs. 2 Nr. 2 BWahlG in Verbindung mit Art. 116 GG). [1] Die Hürde besteht für diesen Personenkreis darin, die zuständige Gemeinde zu finden. Hier muss der Wähler Ahnenforschung betreiben, und herausfinden, wo seine Vorfahren in gerader Linie gelebt hatten. Außerdem muss der Wahlschein schriftlich per Brief beantragt werden, Anträge per FAX oder Email sind nicht möglich. Wer drei Monate in Deutschland gelebt hat, hat es in dieser Hinsicht einfacher und meldet sich einfach per Email im Wahlamt seines letzten Wohnsitzes. [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html [2] https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#2366e948-48cd-4cbd-82e5-0536ea231568
Gauss Am: 27.02.2025 21:51:30 Gelesen: 7769 # 43
@ drmoeller_neuss [#42]

Das ist die unscharfe Ausnahme.
TeeKay Am: 27.02.2025 23:12:33 Gelesen: 7734 # 44
Statt es so kompliziert zu machen, wie es drmoeller_neuss beschreibt, können wir auch einfach das Wahlrecht an den dauerhaften Wohnsitz/Lebensmittelpunkt statt die Staatsbürgerschaft koppeln und die Menschen entscheiden lassen, die die Wahl auch betrifft. Das ist nicht der deutsche Staatsbürger, der auf einer mikronesischen Insel eine Tagesreise von der deutschen Botschaft entfernt lebt und sich beschwert, dass irgendein Brief zu spät ankommt. Die deutschen Finanzämter betreiben einen beträchtlichen Aufwand, um festzustellen, wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und wer nicht. Die Daten liegen also vor. Das Wahlrecht für hier lebende Menschen stärkt deren Zugehörigkeitsgefühl zum Land und deren Integration und führt zu besseren Wahlentscheidungen, als wenn wir Millionen hier lebender Menschen von der Wahl aus- und weit entfernt lebende Menschen einschließen.
Eric Scherer Am: 28.02.2025 13:28:55 Gelesen: 7626 # 45
@ TeeKay [#44] Deutschland profitiert ausserordentlich von allen Auslandsdeutschen. Sie sind wichtig. Viele davon sind "Expatriots", die für deutsche Firmen für einen begrenzten Zeitraum im Ausland arbeiten. Ich denke, es ist selbstverständlich, dass diese Menschen auch wählen können und dürfen. In der Schweiz sind die Auslandsschweizer ein eigener Wahlkreis und wählen sogar einen eigenen Abgeordneten. Das machen auch viele andere Länder so. Auch die US-Amerikaner dürfen alle aus dem Ausland heraus wählen. Die "Overseas Ballot" ist wichtig und ist hoch angesehen.
Gauss Am: 28.02.2025 13:58:57 Gelesen: 7612 # 46
@ Eric Scherer [#45]

Die Expats haben in der Regel vernünftige Kommunikationsstrukturen. Sowie einen Wohnsitz in Deutschland. Warum ein Deutscher, der beispielsweise dauerhaft in die Südsee ausgewandert ist, mitbestimmen können soll, was in Deutschland passiert, kann man durchaus diskutieren.
drmoeller_neuss Am: 28.02.2025 14:22:07 Gelesen: 7591 # 47
@ Stefan [#39]

Wir reden gerne über die Spezialfälle. Niemand kann erwarten, dass für den Polarforscher am Südpol oder dem Vogelkundler auf Tristan da Cuncha ein Wahllokal oder ein Kurierdienst für den Wahlbrief eingerichtet wird. Aber die von Stefan beschriebenen Grenzgänger in Belgien und den anderen Nachbarstaaten gehen in die Hunderttausende. In der Vergangenheit war das Wählen nie ein Problem, die Wahlunterlagen kamen mit der heimischen Post, und der rote Wahlbrief mit dem Stimmzettel wurde über die Grenze gebracht und in einen deutschen Briefkasten geworfen.

Der diplomatische Kurierdienst über die Botschaften war bislang den Deutschen in der Dritten Welt vorenthalten, weil die einheimische Post nicht zuverlässig war. Die Wahlleiterin für die Bundestagswahlen begründet diese Sonderregelung mit den "langen und unzuverlässigen Postwegen im Gastland". Nun tauchen auf dieser Liste der unzuverlässigen Staaten auch europäische Länder auf, darunter Belgien (!) und Dänemark. Lettland und Litauen sind auch darunter, der baltische Nachbarstaat Estland nicht. [1]

Wir können hier lange diskutieren, wer wählen soll und wer nicht, das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht haben klar entschieden, dass alle Deutschen auf der Welt wahlberechtigt sind.

Dabei tauchen die meisten Auslandsdeutschen gar nicht in der Statistik auf, weil sie noch im Inland gemeldet sind. Das machen sogar prominente Politikerinnen wie Alice Weidel so: In der Schweiz leben und in Deutschland angemeldet sein. Auch aus der Philatelie kenne ich ein paar prominente Fälle, ohne hier Namen nennen zu wollen. In vielen Fällen ist das sogar steuerlich günstiger, so gibt es die Werbungskostenpauschale und den Ehegattensplitting nur für Steuerinländer. Wer dagegen hohe Kapitalerträge hat, meldet sich aus Deutschland lieber ab. Dem Finanzamt sind die Hände gebunden, für die Heimatverbundenheit genügen Vereinsmitgliedschaften oder Verwandte in der Nähe, die häufig besucht werden müssen. Es klingt makaber, aber es ist auch ein Steuerzahler mit dem Argument durchgekommen, auf dem Friedhof seines Heimatortes beerdigt werden zu wollen (es gibt Kommunen, die lehnen "Fremdleichen" ab).

Warum soll man den Stimmzettel nicht am heimischen Computer ausdrucken dürfen? Besonders geschützt gegen Fälschungen sind die Stimmzettel jetzt auch nicht, und jeder Briefwähler kann mit dem zugeschickten Stimmzettel machen, was er will. Ich war selbst lange Wahlhelfer und zusätzliche Stimmzettel lassen sich nicht einmal so eben einschleussen.

[1] https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9
drmoeller_neuss Am: 06.03.2025 23:10:08 Gelesen: 7246 # 48
Dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages liegen inzwischen etwa 150 Einsprüche gegen die Wahl vor, davon 100 von Briefwählern aus dem Ausland. Das Thema ist inzwischen auch bei der CDU und SPD angekommen. Der aktuelle Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, hat mit den Online-Wahlen einiger Krankenkassen bewiesen, dass es technisch machbar ist, auf die klassische Briefwahl zu verzichten. Die estnischen Wähler machen es schon seit Jahren so, bei der letzten Parlamentswahl hat eine knappe Mehrheit die Stimme elektronisch abgegeben und den Weg zur Wahlurne erspart. Estland ist der Vorreiter eines digitalen Staates und die im Ausland lebenden Esten geben genauso wie ihre inländischen Landsleute die Stimme am Computer ab. Demnächst wird es mit einer speziellen App sogar am Handy gehen. In Deutschland sind die durch das Grundgesetz und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aufgelegten Hürden sehr hoch: der Grundsatz der Öffentlichkeit muss bei Wahlen gewahrt sein. Das gilt auch für die Auszählung der Stimmen. (BVerfG Urteil vom 3. März 2009 Az. 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 [1]) Die vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts hat große Sicherheitsbedenken gegen eine digitale Wahl. Immerhin kann sich der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner vorstellen, dass Wahlunterlagen in die Botschaften gemailt und dort ausgedruckt werden. [2] [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/03/cs20090303_2bvc000307.html [2] https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/bundestagswahl-nach-briefwahl-chaos-wann-kommt-die-wahl-per-pc-oder-app
phornung Am: 08.03.2025 05:23:03 Gelesen: 7095 # 49
Noch einmal ein Zwischenstand. Von den mit privaten Postdienstleistern verschickten Wahlunterlagen sind noch immer nicht alle angekommen. Dieser Brief hier erreichte die Empfängerin in den USA am 7. März. Mir liegt inzwischen eine höhere zweistellige Zahl von mit Citipost etc. verschickten Briefen vor. Auffällig sind weniger die Laufzeiten in die Vereinigten Staaten, sondern eher innerhalb Europas. Da brauchte ein Brief nach Österreich oder in die Schweiz auch mal 16 Tage. Bei einer Frist von 24 Tagen für die Hin- und Rücksendung kann man sich den Versand eigentlich gleich sparen. Gerade wenn man wie im Fall Halle (Saale) die Stimmzettel erst am 12. Februar bei der Post waren. Bemerkenswert: Nach meinen Informationen haben einige private Postdienstleister Behörden gegenüber im Vorfeld behauptet, ihre Postlaufzeiten innerhalb Europas unterschieden sich nicht von denen der Deutschen Post - auch nicht, wenn man statt PRIO die Versandart ECO wähle. Die tatsächlich verschickten Briefe sprechen eine ganz andere Sprache. In der zuständigen Landesbehörde, das ist durchzuhören, fühlt man sich über den Tisch gezogen. Dass es auch anders geht, haben Städte wie Flensburg gezeigt. Dort arbeitet man zwar auch mit einem regionalen Anbieter zusammen, der die Behördenpost täglich abholt, wies ihn aber ausdrücklich an, alle Wahlbriefe ins Ausland umgehend bei der Deutschen Post abzuliefern - was auch geschah. Verzögerung: höchstens einen Tag. In anderen Städten hat man die Wahlunterlagen sogar direkt bei der DPAG aufgegeben - obwohl man das normalerweise eine Privatpost machen lässt. Zumindest die Briefe innerhalb Europas hatten so eine reellere Chance, die Wählerinnen und Wähler so schnell zu erreichen, so dass sie auch rechtzeitig zurückgeschickt werden konnten. Die Wahl privater Postdienstleister wurde von zahlreichen Kommunen damit begründet, dass man durch Ausschreibungsrecht gebunden sei und dass es ja auch um die Kosten des Versands gehe. Auch da gab es genug Gegenbeispiele, wo man sagte: Wir müssen schnell versenden, also nehmen wir die DPAG, Vertrag hin oder her. Die Kosten des internationalen Prio-Versand sind dabei voll erstattungsfähig durch den Bund. Die klamme Stadtkasse konnte also auch kein Grund sein.
prinzlodi Am: 08.03.2025 09:56:47 Gelesen: 7021 # 50
@ phornung [#1] @ phornung [#49] Die gezeigten Privatpost-Beispiel aus Nürnberg (oben) und Halle haben evtl. doch etwas Zündstoff, weil sie teilweise mandatsrelevant sein könnten: Und zwar nicht, weil sich hier Sitze zwischen Parteien verschieben könnten, sondern genau es bei diesen Beispielen parteiinterne Verschiebungen in der Reihenfolge geben könnte. Denn die Wahlkreise Nürnberg-Nord und Halle wurden jeweils von Politikern gewonnen, die wegen der neu erforderlichen Zweitstimmendeckung, ihr Mandat NICHT bekommen: - Nürnberg-Nord: Der CSU stehen 3 Sitze weniger zu als sie Wahlkreise gewonnen haben. Nürnberg-Nord war hier zwar das schlechteste Ergebnis und er wäre weit davon weg, den viertletzten Wahlkreisgewinner (in München-Nord) einzuholen, der Abstand zum vorletzten Gewinner (München-Süd) ist aber sehr gering. Wenn es in den nächsten 4 Jahren zwei CSU Nachrücker erfordern sollte, würde der Gewinner von Nürnberg-Nord evtl. ungerechtfertigterweise aussen vor gelassen. - Wahlkreis Halle: Das war der schlechteste AfD-Gewinner in Sachsen-Anhalt. Könnte dieser nachweisen, dass durch unberücksichtigte Wahlbriefe sein Ergebnis besser sein könnte und er den zweitschlechtesten (Magdeburg) überholen, wäre das bereits aktuell mandatsrelevant! Ich hab dies hier mal nur als Tatsachenschilderung geschrieben, ohne dass ich eine politische Präferenz meinerseits ausdrücken will. Allenfalls, dass ich die im neuen Wahlrecht eingeführte Zweitstimmendeckung unglücklich gelöst finde - weil man sich hier durch ungenaues Auszählen an anderer Stelle kritische Mandatsrelevanz einfängt, wie meine Argumentation zeigte. Was jemand mit dieser Erkenntnis machen will bleibt der Leserschaft überlassen.