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Schweiz: Auktionskäufer zahlte seine Auktionslose nicht - 750 Franken Strafe
Am: 23.12.2024 09:22:27
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Strafbefehl: Ersteigerte Briefmarken nicht bezahlt – Toggenburger betrügt Online-Händler um fünfstelligen Betrag
von Andrea Häusler, Luzerner Zeitung
(17.12.2024, auszugsweise) - Er ersteigerte Briefmarken, erhielt die Lose zugestellt und bezahlte nicht. Dafür und für den Versuch, weitere Online-Verkäufer auf gleiche Art zu betrügen, wurde ein 53-jähriger Schweizer aus der Region per Strafbefehl schuldig gesprochen.
Die Auktionen liefen im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 14. Oktober 2022. Der 53-Jährige platzierte Gebote für verschiedene Lose. In der irrigen Annahme, dass der Käufer den Steigerungspreis nach Zuschlag bezahlt, wurden ihm die erworbenen Briefmarken zugestellt. Drei Anbieter warteten letztlich vergeblich auf insgesamt gut 10'000 Franken.
Mehr Glück hatten jene Anbieter, die ihre Briefmarken ab dem 14. Oktober 2022 bis zum 23. März 2023 auf genannter Auktionsplattform anboten und in den Fokus des betrügerischen Bieters gerieten. Teilweise fielen Mitarbeitenden der Auktionshäuser die verwendeten, unterschiedlichen Benutzernamen des Mannes auf, oder die Vorauskassen-Rechnungen wurden nicht bezahlt. Beides hatte zur Folge, dass die Briefmarken nicht verschickt wurden. Der Schaden wäre bei diesen Betrugsversuchen noch weit grösser gewesen: Acht Auktionshäuser hätten knapp 30'000 Franken verloren.
Der Briefmarkenkäufer wurde dafür per Strafbefehl des mehrfachen Betrugs und des mehrfachen versuchten Betrugs schuldig gesprochen. Bestraft wird er – im teilweisen Zusatz zu einer im Kanton Zug ausgesprochenen bedingten Geldstrafe aus dem Jahr 2021 – mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken (3600 Franken). Diese wird bedingt aufgeschoben, bei einer Probezeit von drei Jahren. Tatsächlich zu bezahlen hat der Beschuldigte die Busse von 750 Franken. Hinzu kommen Gebühren von 1000 Franken.
https://www.luzernerzeitung.ch/ostschweiz/wil/strafbefehl-ersteigerte-briefmarken-nicht-bezahlt-toggenburger-betruegt-online-haendler-um-fuenfstelligen-betrag-ld.2712166
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Meinung der Redaktion: Oft gibt es weitere geschädigte Auktionsfirmen oder Private, die aus Angst vor einem Reputationsverlust solche Schäden verschweigen und nicht zur Anzeige bringen. Wer damit aus dem Kreis insbesondere der grossen Auktionsfirmen oder der Händler Erfahrungen gemacht hat, darf diese gerne hier im Forum oder per Mail, die wir ohne Namensnennung veröffentlichen, berichten. Sie müssen nur zu 100 % die ganze Wahrheit enthalten.
Auch bei so kleinen "Vereins"-Auktionen, insbesondere bei Fernauktionen wie die PPA-Auktion oder die von überregionalen Arbeitsgemeinschaften, sollte bei neuen und unbekannten Personen oder Firmen auf der Seite der Anbieter Vorsicht gewahrt werden.
Bei der PPA werden für alle bisher mindestens fünf mal bewerteten Anbieter und Käufer Bewertungsnuten ermittelt. Wer für eine hohe Zahl von Auktionslosen mit einer Note von 4,95 bis zum Maximum von 5,00 erhalten hat, ist sehr vertrauenswürdig. Bei unbekannten Käufern gilt die Empfehlung, dass zuerst der Verkäufer zu überweisen hat.