Briefmarken Atteste

Thema:

Namen und Anschriften auf Belegen zeigen oder unkenntlich machen ?

Ron Alexander Am: 19.12.2024 17:24:52 Gelesen: 2610 # 1
Vor kurzem ist sogar der erste Brief bei mir mit eine Pride Briefmarke der Post reingeflattert. Leider wurde der Brief beschädigt aber Inhalt zum Glück nicht. Grüße, Ron
Henry Am: 20.12.2024 11:55:55 Gelesen: 2481 # 2
@ Ron Alexander [#1] Hallo Ron, wie konnte dieser Brief ohne Adresse in der maschinellen Postbearbeitung (Stempel) den Weg zu dir finden? grübelt Henry
JoergH Am: 20.12.2024 16:20:05 Gelesen: 2402 # 3
@ Henry [#2] Hallo zusammen! Ich gehe mal schwer davon aus, dass der Brief aus [#1] nicht so angekommen ist, wie wir ihn jetzt gezeigt bekommen. Vielmehr gehe ich davon aus, dass Ron mit einem Grafikprogramm seiner Wahl die "Phantasieadresse" auf den Scan des Umschlags appliziert hat, statt einfach nur die Echt-Adresse datenschutzmäßig zu verpixeln. Jörg
Ron Alexander Am: 20.12.2024 17:03:40 Gelesen: 2378 # 4
Schönen Freitag Nachmittag, natürlich wurde der Brief nachbearbeitet, ich stelle meine Privatadresse nicht online. Der Brief wurde während der Beförderung beschädigt und von der Post dann noch nachverpackt. Der Inhalt kam unbeschadet an. Sieht man auch sehr schön am Strichcode der auf den eingerissenen Brief so aufgebracht wurde. Ich bin hierbei nur nicht weiter darauf eingegangen da es ja um die Privatausgaben der Deutschen Post geht. Wer mehr über die Beschädigung/Inhalt erfahren möchte, findet auf meine Social Media Inhalten mehr dazu ( https://youtube.com/shorts/u6gnZOr77D4 ) Grüße, Ron
DL8AAM Am: 20.12.2024 17:29:03 Gelesen: 2360 # 5
@ JoergH [#3] Das habe ich bereits schon vor "Jahrzehnten" in der Schule gelernt, damals hiess das Fach noch EDV (oder so), dass man sowas grundsätzlich nicht macht, es sei denn die sinnverändernde Veränderung des Originals ist auch optisch auf den ersten Blick für jeden, inklusive allen vollkommen medial "Unwissenden", sofort erkennbar - wie durch eine Verpixelung bzw. durch anders gefärbte, ausgefüllte Rahmen bzw. Balken oder auch durch textliche Angaben etc. Ich glaube so unseriös wird doch ein erfolgreicher Content Creator sicherlich doch nicht vorgegangen sein? ;-) Also vermute ich, da der Brief ja in zwei verschiedenen Briefzentren bearbeitet wurde, dass der Brief ausgesondert, einem Nachbearbeitungs-Briefzentrum angelieft und dort manuell nachbearbeitet wurde, sprich es wurde durch einen kundenorientierten, engagierten Postler über YouTube nach der postalischen Adresse recherchiert und anschließend unter einem neuem Umschlag oder Adresslabel überklebt (und später abgezogen) erneut verschickt. Ironie off. Aber sorry, genau sowas passiert, wenn man Belegfotos hinsichtlich des Sinngehaltes verfälscht :-( Obwohl einen Kaffeefleck habe ich hin und wieder auch schon mal auf einem im Forum hochgeladenen Beleg unsichtbar weiß überfärbt. ;-) LG Thomas [Redaktionell verschoben aus dem Thema "DPAG Neue Briefmarken Kategorie "Sondereditionen"]
JanClauss Am: 27.12.2024 10:06:55 Gelesen: 2202 # 6
@ Ron Alexander @ JoergH "mit einem Grafikprogramm seiner Wahl die "Phantasieadresse" auf den Scan des Umschlags appliziert hat, statt einfach nur die Echt-Adresse datenschutzmäßig zu verpixeln." Als Philatelist und Posthistoriker finde ich es mehr als grenzwertig, wenn man einen Beleg in einer Weise abbildet, wie er im Original nie ausgesehen hat. Phantasieadressen draufzusetzen ist doch gegen gute philatelistische Usancen. Verpixeln oder Abdecken der eigenen Adresse nicht - man könnte sich ja auch darauf beschränken, Teile der Adresse (z.B. den Nachnamen und die Straße) abzudecken. Wir Deutschen leben wahrscheinlich im einzigen Land der Welt, welches sich datenschutzmäßig zu Tode schützt. Vor lauter Datenschutz müssen wir belgische, französische, britische, niederländische und neuerdings sogar saudische Nachrichtendienste zu Hilfe rufen, weil unsere Dienste datenschutzrechtlich nicht mehr ordentlich zu arbeiten in der Lage sind - Sorry: dieser letzte Satz ist leicht abschweifig, aber da geht mir die Hutschnur hoch!
bovi11 Am: 27.12.2024 10:43:03 Gelesen: 2173 # 7
@ JanClauss [#6] Hallo Jan, treffender kann man den Blödsinn, der in Deutschland um den Datenschutz fabriziert wird, nicht ausdrücken. Grüße Dieter
Gauss Am: 27.12.2024 11:04:54 Gelesen: 2157 # 8
@ JanClauss [#6] Das ist "Thema verfehlt". Datenschutz betrifft die Daten anderer, mit denen man nicht beliebig umgehen darf. Hier hat der Sammlerfreund entschieden, seine eigenen Daten nicht öffentlich zu machen. Das ist sein gutes Recht. Du magst das für Deine Daten anders sehen und handhaben. Für eine Invektive gegen den bösen Datenschutz taugt es aber gar nicht.
Rainer HH Am: 27.12.2024 11:20:52 Gelesen: 2145 # 9
Wie lange sind solchen Daten schützenswert? Ich sammle ja hauptsächlich "Heuss", entsprechende Belege sind bis Anfang der 1960-er Jahre, also etwa 70 Jahre alt, Muss auch hier auf das Zeigen der Adressen verzichtet werden? Gruß Rainer
Baber Am: 27.12.2024 11:58:12 Gelesen: 2112 # 10
Ja der Datenschutz treibt manchmal sonderbare Blüten. Ich glaube es war in Wien, wo man in einem Wohnblock mit vielen Bewohnern aus Datenschutz die Namen auf den Klingelschildern vor der Haustür entfernt hat. Es stand dann nur noch Wohnung 1, Wlohnung 2 usw

Wir hatten im Verein in den 1970-Jahren eine Quelle, wo wir von der Deutschen Bank Bankpost mit guten Frankaturen, meistens Einschreiben, bekamen und unter den Mitgliedern verteilt haben. Plötzlich hieß es, darf aus Datenschutzgründen nicht mehr an uns abgegeben werden.

Gruß
Bernd
Frankenjogger Am: 27.12.2024 12:28:16 Gelesen: 2092 # 11
@ Rainer HH [#9] "Wie lange sind solchen Daten schützenswert?" Das Datenschutzgesetz gilt für "lebende Personen". Wer meine Berlin-Beiträge verfolgt, wird feststellen, dass ich bei Belegen aus den 1950er Jahren (und davor) keine Daten verdecke. Ich nehme da an, dass diese Personen, von denen die Daten auf den Belegen sind, nicht mehr leben. Es kann zwar sein, dass dies ausnahmsweise mal nicht zutrifft, aber dieses (Rest-)Risiko gehe ich halt ein. Bei Belegen ab den 1960er Jahren verdecke ich die aussagekräftigen Daten wie Nachname, und Straße im Adress- und Absenderfeld, soweit es sich nicht um eine Firmen- oder Behördenadressen handelt. Auch angegebene Telefonnummern oder Bankdaten (tw. bei Belegen mit Geld-Dienstleistungen) werden verdeckt. Viele Grüße, Klemens
Dieter 66 Am: 27.12.2024 12:33:33 Gelesen: 2089 # 12
@ Rainer HH [#9] @ Frankenjogger [#11] Hallo Da mein Sammelgebiet größtenteils Briefe und Postkarten zwischen 1945 - 1949 umfasst, mache ich mir auch immer mal die Mühe, Namen und Straßen vor einer Veröffentlichung, hier im Forum, im Internet zu recherchieren. Es ist ja nie auszuschließen, dass es noch Angehörige, der damals geschriebenen Belege existieren bzw. sogar evtl. noch die Verfasser selbst leben. Allerdings bin ich nur einmal auf eine Adresse gestoßen, wo tatsächlich noch der Verfasser wohnte und lebte. Das Datenschutzgesetz gilt für "lebende Personen". In der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO steht nachfolgender Passus. Die ins öffentliche Archiv übernommenen Dokumente haben lange Schutzfristen. In dieser Zeit dürfen die Dokumente nicht eingesehen werden. Gemäß § 11 Abs. 1 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) beträgt die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes 30 Jahre ab Entstehung der Unterlage. Enthält das Dokument personenbezogene Daten darf das Dokument gemäß Absatz 2 nach Ablauf der 30 Jahre frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person genutzt werden. Ist das Todesdatum nicht bekannt, endet die Frist, gemäß Absatz 3, 100 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Ist auch das Geburtsdatum nicht bekannt ist das Fristende, nach Absatz 4, 60 Jahre nach Entstehung der Unterlage. In wie weit das sich auch auf die Veröffentlichung von Briefen und Belegen bezieht, mag ich nicht beurteilen bzw. kommentieren. Zumindest werden hier Zeiträume für archiviertes Material genannt, die dann öffentlich zugängig sind. Ich zumindest sehe das nicht allzu kritisch, da die Briefe für mein Sammelgebiet 70 Jahre und älter sind. Schönen Gruß Dieter.
JanClauss Am: 27.12.2024 13:38:35 Gelesen: 2049 # 13
@ Gauss [#8] Lieber Sammlerfreund! Von "Thema verfehlt!" kann keine Rede sein, Verehrtester! Sind wir nun Philatelisten und Posthistoriker oder Phantasten und Umschlagfälscher? Wenn wir Ersteres sind, gehört ein Cover wenigstens im Grunde so auszusehen, wie er postalisch verwendet wurde. Im Falle von Ron ist dies nicht (mehr) der Fall. Sein Cover hat also mit Philatelie wenig oder gar nichts mehr zu tun, denn der Beförderungs weg ist nicht erkennbar. Wenn wir als seriöse Philatelisten die blühende Wortbildungsphantasie eines Ron Alexander unterstützten, dann könnte man auch Kaninchenfussstapfen auf Umschläge setzen und argumentieren, es sei jedes einzelnen eigener Datenschutzwunsch zu berücksichtigen. Eine derartige Sichtweise wäre abstrus. Im Kernbereich muss doch bitte das zu erkennen sein, was ein Cover in seiner Ursprungsform "aussagte", nämlich die postalische Beförderung von A nach B. Bei Rons Cover ist dies nicht (mehr) der Fall. Du kannst ja einmal scherzenshalber einen wortgewaltig dynamischen FIP-Juror namens Ralph Ebner FRPSL dazu befragen. Der wird Dir schon sagen, was und wie Postgeschichtler nach weltweit geltenden Kriterien Umschläge "be-werten"!
Gauss Am: 27.12.2024 14:14:24 Gelesen: 2018 # 14
@ JanClauss [#13] Das "Thema verfehlt" bezog sich, meiner Meinung nach unmissverständlich, auf den Rundumschlag gegen den Datenschutz. Hier wurde zum Schutz der eigenen Daten ein Weg gewählt, den Du gerne kritisieren darfst, aber was hat das mit unseren Nachrichtendiensten zu tun?
JanClauss Am: 27.12.2024 14:23:41 Gelesen: 2012 # 15
@ Gauss Ok, schließen wir beiden fast Namensgleiche Frieden miteinander! Rutsch gut! Jan
DL8AAM Am: 27.12.2024 16:52:40 Gelesen: 1937 # 16
Es geht hier nicht darum, dass jemand - warum auch immer - seinen Klarnamen und seine eigene Adresse verschleiern möchte, das steht natürlich jedem vollkommen frei. Es geht ausschließlich darum, wie das geschieht. Und das Wie steht uns - zumindest als Philatelisten - nämlich eben nicht frei. Gut, dafür gibt es keine formalen Vorschriften. Trotzdem ist es für uns [neben eventuellen externen Statuten, z.B. für Aussstellungen o.ä.] eine Frage der philatelistischen Seriösität bzw. der "guten Sitten", wie wir das machen. Die Unkenntlichmachung darf den Beleg grundsätzlich nicht verfälschen oder in seiner Aussage unkenntlich machen. Zur Aussage gehören zumindest i.d.R. auch Ortsnamen, eventuell sogar noch Straßennamen (ohne Hausnummer). Sollte man meinen, dass auch Ortsnamen unkenntlich gemacht werden müssen, sollte das auch einen besonderen Grund haben, der das zwingend notwendig machen sollte. Und was grundsätzlich immer (!) gilt, die Unkenntlichmachung muss als solche auch 'unverwechselbar' bzw. 'unmissverständlich' auf den ersten Blick erkennbar sein. Und das wurde hier zumindest sehr grenzwertig gelöst. Das ist der Kern der eigentlichen Diskussion. @ Gauss [#14] Das die Aussage mit den "Diensten und Datenschutz" nur einen ergänzenden, persönlichen Kommentar 'am eigentlichen Thema vorbei' darstellt, hat der Autor aber doch bereits in seinem ursprünglichen Posting selbst angemerkt ;-) Beste Grüße Thomas
Gauss Am: 27.12.2024 18:41:31 Gelesen: 1878 # 17
@ JanClauss [#15]

Ok. Möchte der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Fastnamensgleichheit nur zu meinem (vielleicht etwas anmassendem) Forumsnamen besteht.