
Ein weiterer Beleg vom 31.12.1991 aus EBERSBACH 1 / 8705 / b. Portogerecht freigemacht mit MiNr 3345 (DDR) und 551 (Bln) mit 1,00 DM

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
Mischfrankaturen DDR / BRD vom 1.7.1990 bis 31.12.1991

Ein weiterer Beleg vom 31.12.1991 aus EBERSBACH 1 / 8705 / b. Portogerecht freigemacht mit MiNr 3345 (DDR) und 551 (Bln) mit 1,00 DM

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
Das nachfolgende Einschreiben vom 27.9.1990 aus Bennewitz nach Karlsruhe kann das deutlich machen. Zu diesem Zeitpunkt portogerecht freigemacht mit 2,00 DM (Brief bis 20 g = 0,50 + Einschreiben 1,50). Verwendet wurden MiNr 2x 937, 1331, 3344 (alle DDR) und MiNr 1359 (BRD).
Vor dem 1.7.1990 wäre hier der DDR-Bürger im Inland mit 0,70 M (Brief bis 20 g = 0,20 + Einschreiben 0,50) zur Kasse gebeten worden. Allerdings galten die BRD und Berlin (West) bis 30.6.1990 als Ausland, somit der echte Vergleich für dieses Einschreiben: portogerecht freigemacht mit 0,85 M (Brief bis 20 g = 0,35 + Einschreiben 0,50).
In der BRD musste für diese Dienstleistung der Bundespost bereits 4,50 DM ( Brief bis 20 g = 1,00 + Einschreiben 3,50) aufgewendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Edwin
Hier handelt es sich um eine in Westdeutschland (VGW) verwendete Mischfrankatur aus Ganzsachenausschnitten (West) und drei Marken der letzten DDR-Dauerserie, die - wie oben beschrieen - auch im VGW bis 31.12.1991 gültig war. Der Großbrief Brief von Korbach nach Kassel mit Gewicht zwischen 100 und 250 Gramm ist mit 3,20 DM korrekt frankiert. Der Empfänger - Hauptzollamt - lässt darauf schließen, dass es sich um reine Bedarfspost handelt. Die Ganzsachenausschnitte und die DDR-Briefmarken wurden kurz vor Ende ihrer Gültigkeit sicherlich als Frankaturaufbrauch verwendet.
Viele Grüße
Christoph
Des weiteren ebenfalls aus EBERSBACH / 8795 / b vom 31.12.1991 freigemacht mit 1,00 DM aus MiNr 562 (Bln) und 3344 (DDR)
Mit freundlichen Grüßen
Edwin
In der DDR waren dagegen alle vier Ausgaben gültig. Es gibt zahlreiche Belege mit Marken der Deutschen Bundespost, die in der Zeit nach dem 1.7.1990 in der ehemaligen DDR verwendet wurden. Genauso häufig findet man Marken der Deutschen Post, die in der Bundesrepublik verwendet wurden. Ein Beispiel aus der DDR mit allen vier Markenarten:
Die Marken der DDR waren dagegen in der Bundesrepublik nicht gültig. Da ich keinen solchen Beleg hatte, habe ich selbst versucht, einen solchen Beleg selbst „herzustellen“. Ich war deshalb natürlich bereit, die Nachgebühr zu bezahlen, aber das war gar nicht so einfach:
Am 10.9.1990 habe ich diese zwei Briefe mit DDR-Marken an mich selbst adressiert und in Herten bzw. Datteln in den Briefkasten gesteckt. Beide Briefe wurden vorschriftswidrig ohne Nachgebühr befördert.
Am 20.9.1990 gab ich einer Bekannten, die beim Postamt Bottrop 3 arbeitete die abgebildeten Briefe mit. Sie markierte die DDR-Marken entsprechend und stempelte nur die Marken der Bundespost. Am nächsten Tag lagen beide Briefe bei mir im Briefkasten – die Nachgebühr war durchgestrichen.
Ich „beklagte“ daraufhin bei unserem Postbeamten, dass ich keine Nachgebühr zahlen dürfe. Er war ganz erstaunt darüber, dass die Marken der DDR bei uns nicht gültig wären. Ich klärte ihn also auf und bat, dass die Nachgebühr das nächste mal nicht durchgestrichen würde.
Bei den beiden folgenden Briefen verwendete ich neben DDR-Marken auch Marken der Deutschen Post und die Marke zum Internationalen Jahr der Alphabetisierung – die einzige Marke mit der Bezeichnung DDR die auch bei uns gültig war. Meine Bekannte markierte die DDR-Marken mit einem blauen Rand und stempelte die anderen Marken ordnungsgemäß ab. Als ich die Briefe erhielt war ich sehr erstaunt. Ein übereifriger Postbeamte hatte die Alphabetisierungsmarke mit der Inschrift DDR entdeckt und das Nachporto fälschlicherweise erhöht (meine Schwiegereltern hatten es schon bezahlt).
Der Brief an meinen Vater ist unter den sieben Briefen der einzige Beleg, bei dem die Nachgebühr ordnungsgemäß war.
Mein Fazit: Wenn schon die Postbeamten trotz des Amtsblattes nicht wussten, welche Marken bei uns gültig waren, woher soll es dann die normale Bevölkerung gewusst haben? Ich denke, dass viele Briefe einfach durch Unwissenheit entstanden sind. Deshalb würde ich hier nicht von „Betrug“ sprechen!
Viele Grüße
Volkmar

Grüße
Harald

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
Die Freimachung im Beleg vom 22.8.1990 erfolgte mit einem Viererblock MiNr 1080, dazu 2935, 3344 (DDR) und aus einem Berliner Markenheftchen MiNr 534 + 2x 532 (Bln).
Mit freundlichen Grüßen
Edwin

Der Brief von HEINZ HEUBACH / BRIEFMARKENHAUS aus 8501 Schwaig nach 3500 Kassel fällt mit Datum 26.11.1990 in diesen Zeitraum. Das Porto mit 1,00 DM wurde hier durch (DDR) MiNr 3362 und 3360 aufgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Edwin

Im zweiten Beleg wird die Postgebühr abgedeckt durch MiNr 3358 (DDR) (Louis Lewandowsky) + Bin 627 (Robert Stolz) + 1359 (Paula Modersohn-Becker)
Mit freundlichen Grüßen
Edwin
gelaufen 22.2.1991
Gruß
Bernd

Nach meinem Fundus zu urteilen, wurden diese möglichen Mischfrankaturen DDR / BRD in der BRD weitgehend von philatelistisch interessierte Kreisen (Händler, Sammler) genutzt. Wie im vorstehenden Einschreiben vom Briefmarkenversand Reinhard Fischer aus Bonn dokumentiert. Im allgemeinen Briefverkehr sind deshalb wohl kaum derartige Bedarfsbelege zu finden.
In der DDR war es dagegen vermutlich für weite Kreise ein besonderes Stück Neuland, das in der Regel dann mit Marken der BRD-Dauerserien zum eigenen Bestand genutzt wurde.
Mit freundlichen Sammlergrüßen
Edwin

Der für meinen Scanner übergrosse Brief von Hermann E. Sieger aus 7073 Lorch nach 7081 Kirchheim fällt mit Datum 6.11.1990 in diesen Zeitraum. Das Porto für die Warensendung mit 2,40 DM wurde hier durch (DDR) MiNr 3356, 3357 und 3348 aufgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Edwin

Da der günstigere Sondertarif im Verkehrsgebiet Ost zum 31.3.1991 ausgelaufen war, stellen die 1,70 DM die portogerechte Postgebühr wie in der BRD dar.
Mit freundlichen Grüßen
Edwin