Briefmarken Atteste

Thema:

Ebay Briefmarken gekauft, nicht erhalten und dann wieder angeboten

jpvde Am: 14.07.2024 21:58:07 Gelesen: 6480 # 1
Hallo an alle, an erster Stelle dachte ich vielleicht eine Missverständnis. Aber scheinbar ist das nicht den Fall, daher will ich folgendes melden. Verkaufer Rolagabi hatte einige Angeboten im Marz. Speziell eine Poeseneck Stempel gefallte mir, also einiges in die Beobachtungsliste gesetzt. Dann habe ich drei Artikel gewonnen. Günstig, billig ja. Habe bezahlt via Ebay Paypal. Status verschickt. Eigentlich mit den hohen Portokosten wurde man auch Einschreiben vermuten. Jedoch wegen des billigen Preises war mir das so ok. Habe aber nichts erhalten. Dann Monate spater bietet der Kaufer alle Marken wieder an. Jedoch die bessere Marken als lose Marke. Ich habe den Verkaufer geschrieben aber er weiBt nichts. Habe Lars Bottger dann auch informiert. Dann beim Angebot habe ich Kontaktdata gefunden Mail und Telefon. Auf Mail keine Reaktion. Beim Telefon habe ich dann den Verkaufer gesprochen er konnte nur sagen er hat kein Geld bekommen. Dann habe ich auf die neue Artikel geboten und zwei davon gewonnen. Und ich sage er sollte alle Marken schicken. Er schreibt nur: Bitte zahlen... Also habe ich jetzt diese zwei Artikel beim Ebay gemeldet mit das ich diese schon gekauft habe aber nicht erhalten. Hoffe ich Lars konnte etwas hilfen. Und schreibe ich jetzt hier. Falls ich kein Briefmarken bekommen oder kein Geld zuruck dann ist es deutlich diese Verkaufer ist nicht vertrauenswürdig. Siehe Bilder. Grusse, Jean-Paul Ankauf im Marz, status verschickt: Neue Angebote Monate spater:
Cantus Am: 15.07.2024 03:16:15 Gelesen: 6390 # 2
Hallo, zunächst solltest du nicht auf den Verkäufer schauen, der am billigsten anbietet, sondern auf den, der Qualität anbietet. Aktuell scheint bei T&T gerade ein Betrüger kräftig aktiv zu sein, der acht mal hintereinander mit immer der gleichen Abbildung ungebrauchte Marken ohne Gummi zu je 1 Euro anbietet, leider nicht der, mit dem du Probleme hast. Dabei weist der Verkäufer bereits im voraus darauf hin, dass er sich beim Versand vor jeder Verantwortung drücken möchte. Originat-Zitat vom Verkäufer brbepaetzel: (angemeldet als privater Verkäufer): "Bitte bieten oder kaufen Sie nicht, wenn Sie mich bei Verlust der Sendung mit einer Erstattung haftbar machen möchten." Das heißt für mich im Klartext, dass der Verkäufer zwar Geld kassieren möchte, aber gar nicht die Absicht hat, den korrekten Versand zu garantieren. Ich nehme an, du hast nicht nach unten gescrollt und dir alles zum Verkäufer durchgelesen. Möglicherweise stand bei deinem Verkäufer auch so etwas ganz unten auf der Seite. Mit dem Ebay-Käuferschutz wirst du bei einem so kleinen Betrag wohl nichts erreichen. Wenn du Namen und Anschrift des Verkäufers hast, hilft vielleicht eine Strafanzeige bei der Kripo, ich bezweifle aber, dass die bei so etwas tätig werden. Ansonsten solltest du den Betrag einfach bei dir abschreiben, kaufe nie wieder bei so einem Verkäufer und suche dir, wenn du T&T sammelst, einen Verkäufer, bei dem nach Art der Beschreibung und auch nach der Preisgestaltung davon ausgegangen werden kann, dass er kein Betrüger ist. Auch ich habe ich Laufe vieler Jahre sowohl bei Ebay als auch bei Delcampe Lehrgeld bezahlen müssen, aber grundsätzlich werden da immer die Verkäufer geschützt, denn die bringen den Umsatz und damit den Gewinn für die Plattformbetreiber, auf einen Kunden wie dich, der offensichtlich fachlich unkundig nur auf niedrige Preise schaut, können die da leicht verzichten. Vergiss deinen Ärger einfach und handle zukünftig überlegter, bevor du irgendwo ein Gebot abgibst. Viele Grüße Ingo
Postgeschichte-Kemser Am: 15.07.2024 09:42:22 Gelesen: 6280 # 3
Hallo, das will ich mal so nicht im Raum stehen lassen. Es geht nicht darum, den Käufer mehr oder weniger deutlich zu belehren, was er zu tun oder zu lassen hat, und auch nicht darum, welches Schindluder andere Th&T-Verkäufer gerade treiben sondern darum ihm möglicherweise in seinem konkreten Fall zu helfen. Ich sehe zumindest keinen Ansatz für unüberlegtes Handeln beim Käufer. Auch wenn es ein relativ kleiner Betrag ist, so hat er doch die Möglichkeit den PP-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Der VK (egal ob privat oder gewerblich) ist in der Nachweispflicht, dass er den Artikel ordnungsgemäß versandt hat. Ob Ebay noch etwas unternimmt, ist fraglich, da die Transaktion bereits 4 Monate her ist, aber Paypal wird dem Käufer i.d.R. das Geld zurück buchen, wenn kein Versandnachweis erbracht werden kann. Eine Falleröffnung über Paypal sollte noch möglich sein. (180 Tage-Frist) Dass der VK die Artikel gar nicht versandt hat und mittlerweile wieder anbietet/angeboten hat, steht auf einem anderen Papier. In wie weit hier ein rechtliches Vorgehen machbar/sinnvoll ist, müssen andere entscheiden. Eine Intervention durch den BDPh-Sammlerschutz (sofern man auch Mitglied ist) ist durchaus eine Option. Das Profil des Verkäufers lässt zumindest nicht darauf schließen, dass es sich grundsätzlich um ein "faules Ei" handelt und er diese "Masche" öfter praktiziert. Das Abstreiten des Zahlungseinganges dürfte aber leicht zu widerlegen sein. Viele Grüße Postgeschichte-Kemser
reichswolf Am: 15.07.2024 14:53:05 Gelesen: 6150 # 4
@ Cantus [#2] Das nennt man Schuldumkehr und ist hier in meinen Augen unfair. LG, Christoph
bovi11 Am: 15.07.2024 16:04:13 Gelesen: 6103 # 5
@ Cantus [#2] @ jpvde [#1] "Ich nehme an, du hast nicht nach unten gescrollt und dir alles zum Verkäufer durchgelesen. Möglicherweise stand bei deinem Verkäufer auch so etwas ganz unten auf der Seite." Der gewerbliche Verkäufer haftet dem Verbraucher gegenüber immer dafür, dass die gekaufte Ware auch ankommt und nicht nur abgeschickt wurde. Es kommt nicht darauf an, was dazu im Angebot oder in den AGB oder sonstwo steht. Das gilt selbst dann, wenn der Verbraucher einem "unversicherten" Versand ausdrücklich zugestimmt hat.
TeeKay Am: 16.07.2024 17:30:17 Gelesen: 5821 # 6
Bei Zahlung über Paypal haften auch private Verkäufer dafür, dass die Ware ankommt. Das ist aus Käufersicht eine der Vorteile der eBay Kaufabwicklung. Paypal zahlt den Betrag nur aus, wenn der Versand nachgewiesen werden kann. Korrektes Vorgehen wäre also im März (!) gewesen, den Nichterhalt über eBay zu reklamieren. Denn dafür hat der Käufer 30 Tage Zeit nach dem vom Verkäufer angegebenen Lieferdatum.
Baber Am: 16.07.2024 17:49:45 Gelesen: 5798 # 7
@ TeeKay [#6] Hallo Thomas, genauso ist es. Scheinbar war Jean-Paul [#1] mit den Ebay Gepflogenheiten nicht vertraut und hat nicht rechtzeitig die nicht erhaltene Sendung bei Ebay reklamiert. Er hätte aber bei den Hinweisen von Ebay für Käufer auch dort finden können, wie er vorgehen muss, wenn die Sendung nicht ankommt. Bei Zahlungsabwicklung über Ebay kann der Verkäufer auch nicht sagen, er hat das Geld nicht erhalten, denn Ebay signalisiert ihm ja, das das Geld (bei Ebay) eingegangen ist und er das Los abschicken soll. Gruß Bernd
bovi11 Am: 16.07.2024 17:55:44 Gelesen: 5791 # 8
@ Baber [#7] Das ist aber in dem Fall ohne jede Bedeutung. Die Verkäuferin Gabriele Thurm ist gewerblich unterwegs.
Baber Am: 16.07.2024 20:18:27 Gelesen: 5706 # 9
@ bovi11 [#8] Das ist aber in dem Fall ohne jede Bedeutung, (weil der Verkäufer gewerblich ist?). Aber schaden kann es doch nicht, bei Ebay ein nicht erhaltenes Los rechtzeitig zu reklamieren. Gruß Bernd
Cantus Am: 17.07.2024 03:42:58 Gelesen: 5599 # 10
Aus euren Worten lese ich heraus, dass ihr auch mit den Verkäuferpflichten recht vertraut seid, euch darüber hinaus aber auch zu verschiedenen Rechten und Pflichten als Käufer informiert habt. Das mache ich nicht dauernd, lese mir bei mir unbekannten Verkäufern aber immer die Verkaufsbedingungen durch. Jean Paul hat jedoch, was den Kauf und seine Folgen betrifft, so gehandelt, wie ich das tue. Er hat gewartet und gewartet und gewartet und da sind vier bis fünf Wochen schnell vorbei. Ich selber frage den Verkäufer nach drei bis vier Wochen zwar kurz nach dem Versand des Loses, wenn es noch unterwegs ist, nehme dafür jedoch nicht den Käuferschutz in Anspruch, sondern suche nach anderen Wegen, das Problem zu händeln, Bis auf drei Fälle in etwa 20 Jahren ließ sich so jedes Problem klären, denn beim Versand muss man oft einfach nur Geduld haben, denn die Deutsche Post ist nicht immer die Schnellste und ausländische Postverwaltungen sind da oft noch viel schlimmer, insbesondere dann, wenn sie mit einem Einschreiben umgehen müssen. Wenn Herr Kemser oder Reichswolf mir vorwerfen, ich würde Jean Paul eine Beweislastumkehr anlasten, so war das nicht meine Absicht, trotz allem ist es aber vor jeder Gebotsabgabe sinnvoll für den potentiellen Käufer, sich zu den veröffentlichten Themen Versand, Rückgabe und Zahlung zu informieren. Wenn da wenig bis nichts steht und auch nicht die Daten des Verkäufers, dann sollte man sehr vorsichtig mit dem Gebot sein. Manchmal hilft ein vorheriger Schriftwechsel mit dem Verkäufer und wenn der nicht oder merkwürdig antwortet, dann sollte man gegebenenfalls auf ein Gebot verzichten. Man kann sich das Los ja in die Beobachtung oder in den Warenkorb packen, Beides verpflichtet zu Nichts. Viele Grüße Ingo
Richard Am: 17.07.2024 09:27:27 Gelesen: 5520 # 11
Hundertprozentig positive Bewertungen - was hat dies zu bedeuten ? Da es hier im Forum auch Mitleser gibt, die etwas auf die sog. Verkäuferbewertungen durch die belieferten Kunden gibt, einige Worte dazu: Die gewerbliche Händlerin [1] hat über 32.000 Verkäufe in den vergangenen 17 Jahren abgewickelt und für diese mehr als 11.000 Bewertungen zu 100 % positiv erhalten. Was bedeutet das ? Nach meiner Meinung sehr wenig bis nichts. Beispiel: Rachebewertungen. Der Verkäufer schreibt in seine Konditionen "ich bewerte erst, nachdem der Käufer bewertet hat". Bedeutet, dass der Käufer, der mit einem triftigen Grund negativ bewertet hat, danach vom Anbieter ebenfalls eine negative Bewertung erhält. Obwohl der Käufer nur die Verpflichtung zu erfüllen hat, die Lieferung schnell und vollständig zu zahlen. Als Folge davon ist die (zumindest gedachte) Bonität beider beschädigt. Um dies zu verhindert, gibt es nahezu immer und ausschliesslich positive Bewertungen und dies ist für mich der Grund lieber über noch so tolle Angaben hinwegzusehen. Anderslautende Informationen und Meinungen sind gerne willkommen. Grüsse aus dem Schneeglöckchenweg, Richard [1] Gewerblicher Ebay Händler rolagabi seit August 2008 / 32.481 Verkäufe / 11.297 / 100 %
Wolfi99 Am: 17.07.2024 10:06:07 Gelesen: 5490 # 12
@ Richard [#11] Seit einiger Zeit ist es mir als Verkäufer bei ebay nicht mehr möglich einen Käufer negativ zu bewerten. Es gibt nur noch die Auswahl "positiv" oder "Käufer melden". Damit soll, laut ebay, Rachebewertungen unmöglich werden. Wolfgang
Dobe Am: 17.07.2024 10:12:17 Gelesen: 5483 # 13
Auch als privater Verkäufer kann man keine negativen Bewertungen auf eBay mehr abgeben. CataWiki hat es direkt abgeschafft, dort kann ich als Verkäufer keinerlei Bewertungen mehr abgeben. Dort kann ich aber eine Bewertung öffentlich kommentieren. Und die Bewertungen können vom Käufer im Nachhinein verändert werden. Das ist dort sehr viel besser gelöst als bei eBay. Viele Grüße Michael
TeeKay Am: 17.07.2024 10:41:28 Gelesen: 5460 # 14
Bei der Berechnung des prozentualen Anteils positiver Bewertungen werden auch nur noch die vergangenen 12 Monate berücksichtigt.
jpvde Am: 17.07.2024 12:08:41 Gelesen: 5418 # 15
Hallo allen, Kurz schreibe via handy. Bin jetzt auf Ferien. Post kann unglaublich schnell gehen auch sehr langsam. Sogar beim einige Lander geht Normalversand viel schneller dann andere optionen. Ich kaufe relativ vieles fur kleine Betrage. Und so arriviert jede Woche wohl einiges. In diesem Fall wenn ich sah es dauerte schon lange dachte ich vielleicht nicht angekommen. Klein Betrag und Normalversand, ok dass kann passieren. Jetzt aber siehe ich genau diese Marken wieder im Angebot. Also da stimmt etwas nicht die Marken waren nie verschickt. Nie etwas gehort vom Verkaufer. Ein Fehler kann passieren, also denke ich sicher beim eine groBe Verkaufer da soll man wohl eine Losung finden. So klein dem Betrag fur mir ist, so kleiner es ist fur diesem Geschaft. Angerufen und er sagt er hat kein Geld bekommen. Im Berichte schreibt er, er hat nichts Falsch gemacht und dass ich zahlen muss, fur die zwei Marken die wieder Angeboten waren und ich jezt als hohste Bieter wieder gekauft habe. Es macht mir nur Muhe. Ich denke wenn der Verkaufer nett ware sollte er anders reagieren. Jetzt aber ist es nur Zeit fur geniessen im Ferien. Grusse Jean-Paul
spain01 Am: 17.07.2024 16:55:03 Gelesen: 5311 # 16
@ bovi11 [#5] Das gilt selbst dann, wenn der Verbraucher einem "unversicherten" Versand ausdrücklich zugestimmt hat. Hallo Bovi, mal eine Verständnisfrage dazu: Wieso kann/soll ich für etwas haftbar gemacht werden können, auf das ich keinen Einfluß habe? Mit Frankatur und Übergabe eines Briefes im Postkasten oder einer Postfiliale übergebe ich doch den Transportauftrag an den Dienstleister (meist Deutsche Post AG). Und mit der Frankatur habe ich eine Dienstleistung bezahlt und der Dienstleister hat dem Transportauftrag durch Entgegennahme zugestimmt. Und wenn es auch "Unregelmäßigkeiten..." die Tür öffnet, so sehe ich den Empfänger dennoch in der Pflicht. Ich biete grundsätzlich die Möglichkeit eines versicherten Versandes an. Wenn der Käufer dies aber nicht möchte, wieso soll/muss ich dann die Verantwortung bis zum (bestätigten) Empfang tragen, wenn der Empfänger auf einen nachweispflichtigen Versand bewuss/absichtlich verzichtet? Schließlich kann der Verkäufer behaupten, er habe den Artikel versendet, hat es aber nicht getan und umgekehrt kann der Empfänger behaupten, keine Lieferung erhalten zu haben, obwohl sie bei ihm eingetroffen ist. Wenn allerdings die selben (!) Marken, wie in [#1] geschildert, wieder zum Verkauf angeboten werden, dann ist da meiner Meinung nach ein Fall für einen RA, da das sehr nach einem Betrugsfall, oder wie auch immer man das juristisch sehen mag, aussieht. Gruß Michael
Lars Boettger Am: 17.07.2024 17:18:25 Gelesen: 5294 # 17
Der Verkäufer hat nicht auf meine E-Mail reagiert. Ich werde jetzt die Angebote an das Ebay-Team melden und löschen lassen. Ich hoffe, die Löschung erregt die Aufmerksamkeit. Wenn nicht, dann sagt das Einiges über den Verkäufer aus. Beste Grüsse! Lars
DL8AAM Am: 17.07.2024 17:49:49 Gelesen: 5274 # 18
@ spain01 [#16] Vereinfacht gesagt, Dein Vertrag mit dem Spediteur hat keinen Einfluß auf Deinen Vertrag mit dem Käufer. Der Käufer hat einen Anspruch von Dir beliefert zu werden, nicht vom Spediteur. Der Käufer tritt seine Rechte nicht an den Spediteur ab. Wenn die Ware nicht beim Empfänger ankommt, d.h. beim Spediteur verloren geht, hast auch nur Du, als Verkäufer, d.h. nur Du als Auftraggeber des Speditionsauftrags, hast einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Käufer steht ja in keinerlei Rechtsverhältnis mit dem Spediteur und hat somit auch keinerlei Rechte diesem gegenüber, in der Regel spricht (darf) der Spediteur nicht einmal mit dem Empfänger (sprechen). Du als Verkäufer, als Auftraggeber musst den Nachforschungsantrag stellen, der Empfänger darf das nicht, da er ja auch in keinem Rechtsverhältnis zum Spediteur steht. Das ist nur ein "Fremder" für ihn, den er nur in Deinem direkten Auftrag beliefert. Falls Du mit den Belieferungswünschen des Käufers nicht einverstanden bist (d.h. der Käüfer nur eine billigere, nicht nachweispflichte Versendungsform fordert), steht es Dir vollkommen frei, den Vertrag abschliessen, oder eben nicht. Denn was irgendwelche Versicherungen (wie PayPal) in ihre Versicherungsbedingungen schreiben, ist hier (d.h. für das direkte Verkäufer-Käufer-Rechtsverhältnis) erst einmal vollkommen egal. Das entbindet Dich nicht von Deiner Pflicht, die Ware beim Empfänger "abzuliefern". Der Käufer geniesst als 'an Paypal-Zahler', d.h. als direkter PayPal-Vertragspartner, vertragsgemäß Käuferschutz und bekommt von PayPal sein Geld zurück (seinen Schaden ersetzt). PayPal bucht dann zurück, bis zum Verkäufer, der ja auch direkter PayPal-Vertragspartner ist. Es sei denn der Verkäufer kann beweisen, dass er ordnungsgemäß versendet hat. Dann bist Du als Verkäufer, als Versicherungsnehmer, bei PayPal versichert. Dann "haftet" (tritt die Versicherung) PayPal (in Deinen) für Deinen Schaden (ein). Ganz einfach. Vereinfacht gesagt. Beste Grüße Thomas
Cantus Am: 18.07.2024 04:36:16 Gelesen: 5131 # 19
Mir ist noch etwas zur Problemlösung eingefallen, mit dem ich schon gute Erfahrungen gemacht habe. Es gibt bei Ebay eine Ebay-Community, also ein Forum, in dem jeder Fragen stellen, aber auch einen Betrugsfall öffentlich machen kann. Allerdings sollte das Problem vorher sauber recherchiert werden, also zunächst die Artikelnummer zum Los, wenn möglich, Name und Adresse des Verkäufers sowie sein Ebay-Name, Gegenstand des Kaufes, Datum des Kaufes, Überweisungsbetrag und Datum der Überweisung parat gehalten werden. Mit diesen Daten sowie den zuvor möglicherweise schon versuchten Fallklärungen wie Schreiben an den Verkäufer und dessen Reaktion oder eben auch fehlende Reaktion, das alles sollte in die Fallbeschreibung einfließen. Nach meiner Erfahrung wird so etwas innerhalb eines Tages beantwortet, auch von Ebay, aber eben auch von Anderen, und so eine Öffentlichkeit erzeugt viel mehr Druck auf den Verkäufer, denn da kann jede/r mitlesen, während die Meldung des Falles nur an Ebay ohne die Öffentlichkeit verläuft. Natürlich kann man, wenn die Fristen noch nicht überschritten sind, auch den oben schon beschriebenen Weg beschreiten, es ist aus meiner Sicht aber unbedingt empfehlenswert, das Problem zusätzlich der Community vorzutragen. Viele Grüße Ingo
Lars Boettger Am: 18.07.2024 19:12:07 Gelesen: 4991 # 20
Von einem Freund kam ein guter Kompromissvorschlag. Jean-Paul soll dem Ebay-Händler bis zum 31. Juli 2024 eine Frist setzen. Sollte der Händler die Frist verstreichen lassen, geht der Fall zu einem Fachanwalt. Beste Grüsse! Lars
drmoeller_neuss Am: 19.07.2024 15:27:27 Gelesen: 4794 # 21
@ Lars Boettger [#20] Angesichts eines Streitwertes von 13,90 EUR würde ich von dem Einsatz eines Anwalts absehen. Der Käufer sitzt im Ausland und muss im Ernstfall seine Auslagen für Anwalt, Mahnverfahren etc. auch eintreiben können. Angesichts des Angebotes habe ich da meine Zweifel. Offensichtlich werden hier Groschenbücher und (Rest-)Belegekisten ausgeschlachtet nach dem Schrotschussprinzip "irgendein Schuss wird treffen". Natürlich kann ein Stempelsammler oder Heimatsammler hier auf seine Kosten kommen, wenn er die Zeit investiert, und sich durch Berge von Schrott wühlt. Ich würde wie Lars noch einmal eine Frist setzen und danach negativ bewerten, so ähnlich "Ware bezahlt, aber offensichtlich nicht verschickt und jetzt erneut angeboten". Ich habe mich auch ein wenig umgesehen und in der Zwischenzeit zwei Lose der Anbieterin mit offensichtlichen Falschstempeln und als "echt" angeboten auf stampsx gemeldet. Wahrscheinlich findet sich da noch mehr, ich bin nur die ersten zwei Seiten durchgegangen.
TeeKay Am: 19.07.2024 20:38:01 Gelesen: 4710 # 22
@ spain01 [#16] " Wieso kann/soll ich für etwas haftbar gemacht werden können, auf das ich keinen Einfluß habe?" Weil es der Gesetzgeber in § 475 Abs 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) so vorsieht. Als gewerblicher Anbieter haftest du ggü. dem Verbraucher dafür, dass er die Ware fehlerfrei und überhaupt erhält. Eine Abwälzung des Risikos auf den Verbraucher ist in jedem Fall unzulässig, ebenso der Verweis an den Transportdienstleister.
Lars Boettger Am: 20.07.2024 14:07:33 Gelesen: 4544 # 23
Der Verkäufer hat wieder die Thurn & Taxis-Marke mit dem Stempel "POESNECK" im Angebot [1]. Es ist jetzt das dritte Mal, dass er versucht, die Marke zu verkaufen. Einmal bezahlt, einmal gekauft, aber noch nicht bezahlt und ich habe die Marke gekauft und bezahlt.

Die restlichen Angebote (überwiegend Inflationsmarken) sind auch nicht gemäss den Ebay-Vorgaben und werden jetzt an Ebay gemeldet.

Beste Grüsse!

Lars

[1] https://www.ebay.de/itm/326203275300

Richard Am: 21.07.2024 15:55:55 Gelesen: 4326 # 24
Hier die nachweisliche Sicherung des Angebots: [ebay]326203275300[/ebay] Diese Marke wurde als "Sammlung" angeboten und verkauft. Besitzer ist derjenige, der die "Ware", hier die Briefmarke oder Briefmarken, erhalten hat. Die Frage ist, welcher der drei Käufer, davon zwei die bezahlt haben, ist der Eigentümer ? Schöne Grüsse, Richard
Lars Boettger Am: 21.07.2024 18:26:06 Gelesen: 4251 # 25
@ Richard [#24] Ich bin mal gespannt darauf, ob sich die Verkäuferin bei mir meldet. Nach meinem Rechtsverständnis ist die Marke bereits beim ersten Kauf bezahlt und nicht geliefert worden. Sollte ich sie geliefert bekommen, bin ich mal auf den Brief gespannt - das müsste ein Auslandseinschreibebrief sein. Zumindest habe ich dafür bezahlt. Beste Grüsse! Lars
Postgeschichte-Kemser Am: 21.07.2024 19:40:10 Gelesen: 4204 # 26
Der/die/das Anbieter "rolagabi" hat zumindest wieder extrem interessante Angebote: Hier - der völlig unbekannte und unsichtbare Schwarzdruck auf schwarzer Steckkarte. Leider kann ich nicht erkennen, ob postfrisch oder gestempelt, trotz Unsichtbarkeit, konnte vom Verkäufer zumindest ermittelt werden, dass es sich um ein Stück aus dem Deutschen Reich handeln muss. [ebay]326205859642[/ebay]
bayern klassisch Am: 21.07.2024 20:17:58 Gelesen: 4169 # 27
@ Postgeschichte-Kemser [#26] Hallo Schorsch, hätte nicht gedacht, dass es schon 1945 bzw. vorher solche Karten gegeben hat. Diese Anbieterin ist spitze! Liebe Grüsse, Ralph
bignell Am: 21.07.2024 21:32:54 Gelesen: 4115 # 28
Nein, sie bietet das Deutsche Reich zum Verkauf an, braucht ja keiner mehr. Aber in welchen Grenzen fragt sich?
Meisterbetriebsmeister Am: 22.07.2024 08:17:49 Gelesen: 4009 # 29
@ Lars Boettger [#25] Man sollte auch bedenken, das man immer Strafanzeige stellen kann. Das ist aus dem Ausland möglich und kostet auch nichts.
Lars Boettger Am: 25.07.2024 20:03:39 Gelesen: 3740 # 30
Die Briefmarke kam heute bei mir an. Sie wurde mittlerweile drei Mal verkauft. Beste Grüsse! Lars