Thema:
Fälschungsbekämpfung: Ist bei Händlern und Auktionsfirmen anders vorzugehen ?
Am: 22.06.2024 23:48:46
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# 1
Zitat Bovi:
"Zweitens sind bei briefmarken.cklick 30 Fälschungsangebote dauerhaft gespeichert und den IFRABA Klops hatte ich deshalb rausgesucht, weil er einem gewerblichen Briefmarkenhändler selbst dann auffallen muss, wenn er seine Brille verlegt hat."
Wenn man dich auf die diversen APHV-Klopse hinweist, die du im von dir nicht gemochten Wettbewerbsforum finden könntest und bei denen Vorsatz schwer zu negieren ist, reagierst du recht aggressiv. Aber das sind halt APHV-Klopse und nicht Nicht-APHV-Klopse. Wenn schon gefälscht, dann wenigstens vom Fachhändler.
Im Übrigen finde ich es befremdlich, wenn der BPP und seine Fürsprecher aus einem Mini-Stempelabdruck auf der Markenrückseite eine Marke oder einen Markenrechtsverstoß konstruieren. Bei einer gefälschten Rolex ist die Fälschung mit sehr wenig Kenntnissen in der Regel erkennbar. Bei Briefmarken ist das gerade nicht der Fall und die Echtheitsprüfung wird daher schon bei sehr geringwertigen Marken an Prüfer ausgelagert, die dann wiederum neuerdings verlangen, dass man die Echtheit ihrer Mini Stempelabdrucke zweifelsfrei allein auf Echtheit prüfen können soll. Und wer das nicht kann, soll sicherlich nochmal zum Prüfer gehen. Bei jeder einzelnen Marke? Das Vorgehen macht den BPP für mich höchst unsympathisch.
@ Lars Boettger
"Einige Gegenfragen: Lassen sich Sammler gerne bescheißen? Ab wie vielen falschen oder verfälschten Angeboten soll man auf Seiten BDPh, APHV oder BPP gegen Anbieter vorgehen?"
Ab wie vielen falschen Prüfergebnissen soll man auf Seiten der Kunden gegen offenbar unseriöse Prüfer, die nicht 100% fehlerfrei arbeiten können, vorgehen? Absolute Fehlerfreiheit ist offenbar aus Sicht des BPP nötig, um als Nichtbescheißer zu gelten. Blöd, dass es diese Fehlprüfungen aber gibt.
[Beiträge [#1] bis [#8] Redaktionell verschoben aus dem Thema "Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin"]
Am: 23.06.2024 11:33:37
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# 2
Ein Briefmarkengewerbe kann ich ohne Vorkenntnisse anmelden. Wenn ich das mache und permanent Fälschungen anbiete, sogar mit dem Hinweis "BPP-geprüft", dann darf ich mich nicht wundern, wenn ich dafür irgendwann die Quittung bekomme. In der Regel steht in den Michel-Katalogen drin, welche Marken fälschungsgefährdet sind. Das es Prüfzeichen-Fälschungen gibt, sollte ebenso bekannt sein. Also sende ich eine fälschungsgefährdete Marke selbst mit Prüfzeichen wieder zum Prüfen. Oder ich frage bei dem Prüfer nach, ob er die Marke geprüft hat (sofern er noch lebt). Und ja, mir ist auch bekannt, dass die Preise für Briefmarken in den letzten dreißig Jahren permanent gesunken sind. Ein Grund dafür ist meiner Meinung nach, dass man im Internet jederzeit "echte" Marken kaufen kann und dafür nur einen Bruchteil vom Katalogwert zahlen muss.
Wie ich bereits oben geschrieben habe, spreche ich gewerbliche Briefmarkenhändler an. Wenn das Anschreiben zum Dauerzustand wird, dann stelle ich mir die Frage, ob das nicht a) Absicht oder b) Unwissen ist. Beides ist nicht gut und führt irgendwann dazu, dass ich mich mit dem APHV bespreche. Eine Anmerkung: Wenn Ihr als Privatleute eine Sammlung bei einem Auktionshaus kauft und dann über Ebay detailliert, dann seid ihr gewerblich unterwegs.
Ein weiterer Punkt: Wir alten weißen Säcke nehmen gerne den Telefonhörer in die Hand und besprechen Sachverhalte persönlich und nicht über Internetforen. Nicht jeder Fall wird verfolgt, weil die Umsätze bei privaten Anbietern noch unter der Schwelle zum gewerblichen Handel liegen oder weil sich Sachverhalte nicht sauber nachvollziehen lassen. Andererseits erwischen wir Anbieter dabei, die ungeprüfte Marken einkaufen, mit gefälschten Prüfzeichen versehen und wieder teuer verkaufen.
Der BDPh schreibt in seiner Satzung (Paragraf 2, Abschnitt 3h): "Beratung der Mitglieder durch allgemeine Aufklärung über Missstände und deren Bekämpfung im Bereich der Philatelie." Ist das Anbieten von ge- oder verfälschten Marken als "echt" ein Missstand? Meiner Meinung nach ja. Ich habe es immer wieder mit der Aussage zu tun, dass sich auf den Marken doch Prüfzeichen befinden und die Marke deshalb echt sein muss. Überspitzt formuliert: Für Anbieter ist jeder Schmutzfleck auf der Rückseite ein (BPP-)Prüfzeichen. Und jeder Briefmarken-Anbieter weiß, dass das BPP-Prüfzeichen auf der Rückseite eine Marke adelt. Das Hirn wird ausgeschaltet und die Marke wird entsprechend beworben. Wer so fahrlässig handelt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn irgendwann mal eine Abmahnung ins Haus flattert. Wenn Du als privater Autohändler immer Schrottkarren mit gefälschten Gutachten als "Luxus" verkaufst, dann haben deine Taten eines Tages Konsequenzen.
Beste Grüsse!
Lars
Am: 23.06.2024 12:03:15
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# 3
@ Lars Boettger [#2]
Lieber Lars,
Wenn ein privater Käufer eine Briefmarke mit gefälschtem Prüfzeichen bei einer Auktionsfirma kauft und sie später verkauft, was passiert dann, wenn sich herausstellt, dass er sie bereits auf diese Weise gekauft hat?
Gruß,
Attila
Am: 23.06.2024 16:44:31
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# 4
@ Attila [#3]
In einem solchen Fall hat der Käufer einen Regressanspruch gegen den Verkäufer.
Hierbei gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und nicht irgendwelche Wunschfristen, die in manchen Geschäftsbedingungen stehen.
Am: 24.06.2024 03:12:23
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# 5
@ TeeKay [#1]
Ab wie vielen falschen Prüfergebnissen soll man auf Seiten der Kunden gegen offenbar unseriöse Prüfer, die nicht 100% fehlerfrei arbeiten können, vorgehen? Absolute Fehlerfreiheit ist offenbar aus Sicht des BPP nötig, um als Nichtbescheißer zu gelten. Blöd, dass es diese Fehlprüfungen aber gibt.
Betrifft das nicht auch die "Prüfmarkenstelle Basel"?
Am: 24.06.2024 08:35:39
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# 6
@ TeeKay [#1]
"Absolute Fehlerfreiheit ist offenbar aus Sicht des BPP nötig, um als Nichtbescheißer zu gelten."
Genau das trifft nicht zu, auch wenn es noch so oft wiederholt von bestimmten Kreisen wird.
Am: 24.06.2024 11:52:33
Gelesen: 2691
# 7
Solange ihr eure eigenen Reihen nicht sauber haltet, finde ich euch unglaubwürdig. Ist ganz einfach. BDB und APHV Mitglieder bieten am laufenden Band Fälschungen und falsch beschriebenes Material an, ohne dass es irgendwen von euch kümmert. Beim BPP-Präsidenten sind mir persönlich auch schon 2 Angebote bekannt, ohne dass ich seinen Onlineshop täglich detailliert darauf prüfen würde.
Die Geschäftssstelle des Auktionatoren-Verbandes residiert dann auch noch an der selben Anschrift wie der unseriöse Anbieter und APHV Mitglied, der sich verbat, auf Fälschungen hingewiesen zu werden und mir gegenüber bei augenkrebsverdächtiger Simpelst-Fälschugen aus Berlin damit argumentierte, dass er als gewerblicher Anbieter halt auch nicht alles wissen könne. Und warum residiert der an der Anschrift? Weil der gute Mann sogar zum stellvertretenden Vorsitzenden gemacht wurde. Wer es in der organisierten gewerblichen Philatelie nicht schafft, in den eigenen Reihen für Seriösität zu sorgen, dann aber Konkurrenz von außerhalb mit absurd teuren Abmahnungen überzieht (keiner zwingt, nach irgendwelchen Streitwerten die eigenen Entgelte zu berechnen), dann ist das in meinen Augen auch wieder unseriös.
Natürlich wollt ihr das als Kampf gegen Fälschungen und Kampf für den eigenen als gut wahrgenommenen Ruf verkaufen. Das klappt aber nur, wenn in euren Reihen nicht unangetastet Fälschungsverkäufer agieren dürften. So ist es einfach Belästigung der Konkurrenz.
Am: 24.06.2024 12:44:28
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# 8
@ TeeKay
Du bist falsch informiert, im Moment sieht die Situation ganz anders aus.
[Beiträge [#1] bis [#8] Redaktionell verschoben aus dem Thema "Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin"]
Am: 24.06.2024 14:53:36
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# 9
Bei der Jahreshauptversammlung des BDB am 8. Juni (Philaseiten berichtete am 17. Juni) kandidierte Klaus Veuskens nicht mehr für den Vorstand des BDB und führt zukünftig auch nicht mehr die Geschäftsstelle des BDB. PF war dabei und weiß es daher. Beim APHV hat er fristgerecht zum 31.12.2024 seine Mitgliedschaft gekündigt.
Was wen kümmert, kann TeeKay nicht beurteilen, da er keinen Einblick in laufende wettbewerbsrechtliche Verfahren hat. Gottes Mühlen mahlen manchmal halt langsam.
Auf jeden Fall wurde mittlerweile (LG Hildesheim) gerichtlich bestätigt, daß die Formulierung "ohne Obligo" (gerne unverständlich abgekürzt o. O.) wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Das Protokoll der JHV 2024 des BDB weist ausdrücklich auf dieses Urteil hin, so daß diese Bezeichnung zukünftig wohl verschwinden (oder abgemahnt) wird.
Wolfgang Lang
Am: 24.06.2024 16:55:05
Gelesen: 2436
# 10
@ TeeKay [#1]
Ab wie vielen falschen Prüfergebnissen soll man auf Seiten der Kunden gegen offenbar unseriöse Prüfer, die nicht 100% fehlerfrei arbeiten können, vorgehen? Absolute Fehlerfreiheit ist offenbar aus Sicht des BPP nötig, um als Nichtbescheißer zu gelten. Blöd, dass es diese Fehlprüfungen aber gibt.
Absolute Fehlerfreiheit wird es nie geben.
Ich bin auf meinem Sammelgebiet (Amerikanische Markenhefte und Testmarkenhefte) nach über 40 Jahren Erfahrung schon so etwas wie ein Experte. Eines meiner Seitenhobbies ist das (photographische) Sammeln von falschen und wenigstens "unpräzisen" (was immer das jetzt heissen soll) Zertifikaten von den bekanntesten amerikanischen Prüfstellen. Und die Sammlung nimmt fast monatlich zu. Das Problem existiert überall und geht wohl nicht weg.
Bevor jemand auf die Idee kommt: Nein, mich hat noch kein Prüfer nach meiner Meinung gefragt, ich bin ein absoluter Niemand für Amerikaner. Erstaunlicherweise wird mein Kollege, der "absolute Cheffe auf diesem Gebiet" auch nicht gefragt bei Problemfällen. Das hat auch grosse Vorteile, weil wir so an Messen und Auktionen nicht auffallen.
Irgendwie scheint es mir, dass das Prüfwesen (auf aller Welt) auch Ego-getrieben ist. Bis zur Selbstzerfleischung, wenn ich so die Threads hier durchlese.
Am: 24.06.2024 17:03:24
Gelesen: 2423
# 11
[Anonymer Forumbeitrag in Übereinstimmung mit Herrn Schlegel und mit unseren Forumregel entfernt am 25.05.2024 um 13:45 Uhr]
Am: 24.06.2024 17:45:18
Gelesen: 2364
# 12
@ HansHans [#11]
Das angesprochene Los stammt aus der Auktion, die drei Wochen vor der JHV des BDB lag. Andreas Schlegel konnte zum Zeitpunkt der Losbeschreibung weder das Urteil kennen noch lag ihm das Protokoll der JHV vor.
Wenn ihm nahegelegt werden wird, das Angebot zukünftig anders zu gestalten, hat dies keinen Einfluß auf die "kleinen" Ebay-Verkäufer. Eine weitere Antwort erspare ich mir, da ich auf die Polemik nicht eingehen werde. Es gäbe nämlich auch die Option, daß die "kleinen" Ebay-Verkäufer sich auch an die Regeln halten. Vielleicht wird umgekehrt ein Schuh draus und bei denjenigen Ebay-Verkäufern, die man über ein vorhandenes Impressum ansprechen kann, wird verfahren wie bei Andreas Schlegel ? Wäre doch auch eine Option ?
Am: 24.06.2024 19:25:30
Gelesen: 2285
# 13
@ HansHans [#11]
Der Ebay-Verhaltenskodex gilt für alle Anbieter philatelistischer Artikel bei Ebay [1]. Wer meint, er müsste über Ebay verkaufen, hält sich besser daran. Ansonsten reicht ein "Privatverkauf, keine Gewährleistung", damit ich Angebote ohne Rücksprache mit dem Verkäufer melde. Andere Plattformen, andere Regeln.
Beste Grüsse!
Lars
[1] https://pages.ebay.de/briefmarkenratgeber/kodex/index.html
Am: 24.06.2024 20:45:17
Gelesen: 2198
# 14
@ drkohler [#10]
Irgendwie scheint es mir, dass das Prüfwesen (auf aller Welt) auch Ego-getrieben ist. Bis zur Selbstzerfleischung, wenn ich so die Threads hier durchlese.
Diese Selbstzerfleischung scheint mir zu großen Teilen eine deutsche Krankheit zu sein. Wie einige hier wissen, bin ich auch im Forum von lafilatelia.it unterwegs. Dort wird auch immer wieder über falsche Losbeschreibungen und fehlerhafte Befunde/Atteste geklagt. In Italien ist es jedoch so, dass jeder sich als Prüfer registrieren lassen kann mit Steuernummer und all den anderen Formalitäten. Allerdings prüfen diese Leute in der Regel alles, wirklich alles. Einige der altbekannten Prüfer sind für Italien und Gebiete absolute Experten. Aber für deutsche Gebiete wurde öfter über Fehlprüfungen berichtet, bedingt durch das System der Allesprüfer (Wort übernommen aus dem Italienischen). Immer wieder schaut man neidisch auf die nördlichen Nachbarn Schweiz, Österreich und Deutschland mit den Prüfern, die mit ihren Vergleichssammlungen für ein begrenztes Gebiet zuständig sind.
Prüfer dieser alteingesessenen italienischen Firmen reagieren mitunter allergisch, wenn ihre Kompetenz bestritten wird: Vor einigen Jahren wurde bei Vaccari ein Brustschild 2 Kr angeboten mit Normstempel K1 Frankfurt a/M 1 mit Datum aus 1873. Ein Attest war erwähnt, aber nicht gezeigt. Zuerst habe ich die Firma angemailt und dann angerufen, mit dem Hinweis, diesen Stempel habe es zu der Zeit nicht gegeben. Antwort: Man sei keine Experten für Altdeutschland und werde beim Aussteller des Attestes nachfragen. Mit der nächsten Mail stellte sich heraus, daß der Prüfer das Haus Raybaudi war. Die Formulierung von deren Antwort an Vaccari war harsch und eindeutig: Wie konnte sich jemand erdreisten, ihre Kompetenz anzuzweifeln. Der Vorschlag, Alex Zill zu kontaktieren, wurde ignoriert und das Stück für 230 € zugeschlagen.
Unsere Prüfer können aber nicht so schlecht sein, wie sie dargestellt werden. Manche Italiener schicken ihre guten Belege/Marken zu BPP-Prüfern. Ein Anbieter auf einer US-Plattform schickt gute Belege ebenfalls nach Deutschland, wie ich erstaunt feststellte. Er schrieb, das würde sich lohnen, weil die Prüfer zuverlässig seien und er mit einem BPP-Attest gute Preise erzielen könne.
Also bitte ruhig bleiben und froh sein, daß unser System (wieder?) ganz gut funktioniert. Das sieht man der wachsenden Zahl von Marktteilnehmern, denen in letzter Zeit auf die Finger geschaut wurde. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen dauern allerdings.
einen schönen Abend noch
Am: 24.06.2024 22:55:23
Gelesen: 2104
# 15
@ Wolfgang Lang [#12]
@ Lars Boettger [#13]
Hallo Wolfgang,
Hallo Lars,
wie wir nach Überprüfung der Anmeldedaten von Hans Hans festgestellt haben, ist diese falsch.
Zum Beispiel wohnt er in Datenschutzhausen (sehr witzig, haha) und darf künftig gerne im Forum schreiben, wenn er die geforderten Daten in die Anmeldung schreibt. Ist das so schwer ?
Wenn Andreas Schlegel oder einer von Euch es wünschen werden die Beiträge [#11] bis [#14] von mir entfernt. Jeder bestimmt über seine Beiträge.
Andererseits habt Ihr euch Arbeit gemacht und ich denke, die Antworten sind im Forum recht nützlich.
Der Fragesteller darf sich bereits seit einigen Stunden als Ex-Mitglied bezeichnen, er kann sich aber mit korrekten und vollständigen Daten wieder anmelden.
Grüsse aus dem Allgäu, Richard
Am: 25.06.2024 08:42:22
Gelesen: 1963
# 16
@ drkohler [#10]
Für mich ein sehr guter Post.
Ausgewogen und informativ.
Beste Grüße
Alexander
Am: 25.06.2024 13:52:29
Gelesen: 1821
# 17
@ Richard [#15]
Liebe Mitglieder,
der anonyme Forumbeitrag [#11] wurde in Übereinstimmung mit Herrn Schlegel und mit unseren Forumregeln entfernt am 25.06.2024 um 13:45 Uhr.