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Postgesetz und Deutsche Post Zustellungen: Aus E+1 wird bald E+4

drmoeller_neuss Am: 22.02.2024 17:19:13 Gelesen: 4907 # 1
Thema: Deutsche Post: Aus E+1 wird bald E+4 Rheinische Post online, 22. Februar 2024 [1]: Die geplante Gesetzesnovelle des Postgesetzes dürfte im Bundestag auf wenig Widerstand stossen: Briefe dürfen dann länger unterwegs sein, nach 4 Tagen sollen 99 % aller Briefe zugestellt sein. Die Post verspricht sich dadurch Kosteneinsparungen, so kann auf nächtliche Postflüge verzichtet werden. Zur Begründung hieß es, dass angesichts der Digitalisierung es nicht mehr so wichtig sei, dass ein Brief möglichst schnell ankomme. Wichtig sei vielmehr, dass er zuverlässig ankomme. [1] https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/postgesetz-reform-briefe-werden-in-zukunft-wohl-laenger-unterwegs-sein_aid-107579185
22028 Am: 22.02.2024 17:45:05 Gelesen: 4883 # 2
Lassen die dann die Sortierstationen langsamer laufen oder legen die Sendungen erst einmal auf Halde? Das E+4 bedeutet ja nicht dass nur noch 1-2 mal in der Woche zugestellt wird.
drmoeller_neuss Am: 22.02.2024 19:03:44 Gelesen: 4848 # 3
@ 22028 [#13] Die Novelle gibt der Post insgesamt mehr unternehmerische Freiheiten. So kann die Post vielleicht in nur in zwei Schichten arbeiten und spart sich die teure Nachtschicht im Briefzentrum. Briefe mit der Bahn oder auf der Strasse brauchen 2 Tage, in der Region nur einen Tag. Da bleibt noch ein Puffer bei der Zustellung. In den meisten Zustellbezirken wird aber die Post zusammen mit der DHL-Fracht zugestellt, da ist der Einspareffekt gering. In dünn besiedelten Gebieten, in denen die Zusteller nicht ausgelastet sind, können mit einer Zustellung nur drei Mal in der Woche viel Arbeitskräfte eingespart werden. Grundsätzlich stehe ich der Postreform wohlwollend gegenüber. Dank Email (und zur Not auch noch Fax) müssen Briefe nicht am nächsten Tag im Briefkasten liegen. Weniger Fahrten bedeutet auch weniger Umweltbelastung. Insbesondere die Flüge hauen in die Ökobilanz herein. Das ganze macht natürlich nur Sinn, wenn die Verbraucher bei den Paketen ähnlich entspannt denken würden.
22028 Am: 22.02.2024 19:11:49 Gelesen: 4839 # 4
@ drmoeller_neuss [#14] So kann die Post vielleicht in nur in zwei Schichten arbeiten und spart sich die teure Nachtschicht im Briefzentrum. Du glaubst doch nicht etwa dass die Sortieranlagen nach 2 Schichten einfach wie eine Kaffeemaschine aus und am Morgen wieder eingeschalten werden können ?
Stefan Am: 22.02.2024 19:36:17 Gelesen: 4826 # 5
@ 22028 [#15] Du glaubst doch nicht etwa dass die Sortieranlagen nach 2 Schichten einfach wie eine Kaffeemaschine aus und am Morgen wieder eingeschalten werden können ? Warum nicht? Die Sortieranlagen müssen zwischendurch auch gereinigt werden, im besten Fall täglich. Der Hersteller wird dafür auch entsprechende Vorgaben bzw. Wartungshinweise vorrätig haben. Staub/Dreck und Papierfetzen bleiben gern in den Schienen haften. @ 22028 [#13] Das E+4 bedeutet ja nicht dass nur noch 1-2 mal in der Woche zugestellt wird. Schauen wir uns die geplante Theorie im Entwurf zum neuen Postgesetz [1] an. Dort heißt es: Paragraph § 19 "Zustellfrequenz": Die Zustellung hat werktäglich zu erfolgen. In den Erklärungen auf Seite 90 wird ausgeführt: "Die Postversorgung wird auch in Zukunft eine Zustellung von Briefen und Paketen an allen sechs Werktagen umfassen. Im Interesse einer stabilen Finanzierung und nachhaltigeren Erbringung werden Laufzeitvorgaben flexibilisiert. Von den an einem Werktag eingelieferten Sendungen müssen 95 Prozent am dritten und 99 Prozent am vierten Werktag zugestellt werden. Zugleich wird mit der neuen E+4-Quote die Verlässlichkeit für die Nutzer erhöht. Sie können in Zukunft mit höherer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihre Sendung am vierten Werktag zugestellt ist." Der Begriff "werktäglich" wird damit weiterhin für einen Zeitraum von Montag bis Samstag definiert (auch wenn m.W. Deutschen Post AG die Anzahl der Tage auf fünf Tage/Woche reduzieren wollte). Wenn ein Brief am Montag aufgegeben wird, muss dieser spätestens am Donnerstag beim Empfänger sein. Eine Sendung vom Dienstag muss spätestens am Freitag zugestellt werden usw. Ein Zustellbezirk wird sicherlich auch zukünftig i.d.R. jeden Tag bedient. @ drmoeller_neuss [#14] Grundsätzlich stehe ich der Postreform wohlwollend gegenüber. Ein Knaller (oder - je nach Sichtweise - Rohrkrepierer) verbirgt sich in der neuen Definition der Univseraldienstleistungen in § 16 - Universaldienstleistungen (1) Universaldienstleistungen sind die folgenden Postdienstleistungen: 1. die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm, deren Maße die im Weltpostvertrag und den entsprechenden Vollzugsverordnungen festgelegten Maße nicht überschreiten, einschließlich Teilleistungen im Sinne des § 54 Absatz 1, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung flächendeckend zu standardisierten Bedingungen angeboten werden, 2. die Beförderung von adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm nicht übersteigt und deren Maße die im Weltpostvertrag und den entsprechenden Vollzugsverordnungen festgelegten Maße nicht überschreiten, 3. die Beförderung von Warensendungen, Büchern, Zeitungen und Zeitschriften sowie 4. die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln. Universaldienstleistungen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 umfassen auch die Sendungsformen Einschreib- und Wertsendung. Universaldienstanbieter haben den Nutzern Informationen zur Sendungsverfolgung zur Verfügung zu stellen, soweit sie dem Universaldienstanbieter vorliegen. Gruß Stefan [1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-des-postrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
bayern klassisch Am: 22.02.2024 19:36:39 Gelesen: 4825 # 6
Ist doch herrlich, nicht so häufig Post zu bekommen. Wenn es statt an 6 Tagen der Woche dann nur noch 2 Tage Post gibt, kann man gleichzeitig auch das Porto dritteln, also auf 30 Cents z. B. für einfache Briefe und 25 Cents für Postkarten. Oder geht mal wieder alles zu Lasten des Kunden?
22028 Am: 22.02.2024 20:13:40 Gelesen: 4801 # 7
@ Stefan [#5] Warum nicht? Die Sortieranlagen müssen zwischendurch auch gereinigt werden, im besten Fall täglich. Staub/Dreck und Papierfetzen bleiben gern in den Schienen haften. Diese Systeme haben "Weichen" um Teilstrecken die gewartet werden müssen zu "umfahren". Die Gepäckbeförderung und Sortierung am Flughafen wird ja auch nicht komplett still gelegt nur weil ein Teilstück eine Wartung/Reinigung braucht. Selbst die Rechnersysteme einer Sortieranlage sind "recht" komplex, die brauchen Zeit um hochzufahren. Hätte Dir gerne mehr echte Details gegeben, aber ich habe vor 5 Jahren oder so das Job-Angebot von ehemals Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics GmbH in Konstanz als Bauleiter für Post/Paketsortieranlagen ausgeschlagen, die Altersteilzeit war mir lieber.
22028 Am: 22.02.2024 20:14:29 Gelesen: 4799 # 8
@ bayern klassisch [#6] Oder geht mal wieder alles zu Lasten des Kunden? Hast Du das Neo-Liberale Geschäftsmodell endlich verstanden? Der Service wird schlechter und man verkauft das halt damit dass die Zustellung dadurch zuverlässiger wird, war sie bisher also unzuverlässig?
Stefan Am: 22.02.2024 20:26:54 Gelesen: 4790 # 9
@ 22028 [#7] Hätte Dir gerne mehr echte Details gegeben, aber ich habe vor 5 Jahren oder so das Job-Angebot von ehemals Siemens Postal, Parcel & Airport Logistics GmbH in Konstanz als Bauleiter für Post/Paketsortieranlagen ausgeschlagen…, die Altersteilzeit war mir lieber… Du als Bauleiter für die Theorie (Planung). Ich weiß ebenfalls wovon ich schreibe und habe bis vor einigen Jahren in der Praxis wiederholt beiläufig gesehen, wie tagsüber Briefsortiertieranlagen des Herstellers BBH in abgeschaltetem Zustand gereinigt worden sind. Die Anlagen wurden nachmittags/abends und nachts betrieben. Demnach sind beide Varianten (abgeschaltet und nicht abgeschaltet) denkbar. Gruß Stefan
bayern klassisch Am: 22.02.2024 21:15:53 Gelesen: 4764 # 10
@ 22028 [#8] Das ist doch dasselbe Modell wie wir es aus Supermärkten kennen: "Bei uns bleiben die Preise gleich" (nur die Menge wird halbiert). Uns sicherer wird die Post - weil sie kaum einer mehr benutzen wird, wird auch weniger wegkommen. Im letzten Jahr sind 4 Briefe mit eBay-Käufen bei mir nicht angekommen, das sagt schon alles.
Stefan Am: 13.06.2024 19:44:23 Gelesen: 4492 # 11
Das neue Postgesetz hat heute den Bundestag passiert [1]. Auf der Internetseite des Bundestages [2] heißt es: "Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, das Postrecht reformiert. Ein dazu von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (Postrechtsmodernisierungsgesetz, 20/10283) wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (20/11817) mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW angenommen. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11818) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurden zwei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (20/11820) und der Gruppe Die Linke (20/11821). Ebenfalls keine Zustimmung gegen die breite Mehrheit des Parlaments erfuhr ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital“ (20/9733). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/11817) zugrunde." Die Abstimmung im Bundesrat steht für Juli 2024 an. In [1] sind die Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Fassung vom 07.02.2024 [3] zu sehen. Die Presse wird sicherlich in den nächsten Tagen über die Auswirkungen des neuen Postgesetzes berichten, ein zeitnahes Beispiel siehe [4]. Die Poststationen wurden als zukünftig zuässiger Filialersatz durchgewunken. Der in Beitrag [#5] angespielte Paragraph der Universaldienstleistung ist weitgehend übernommen worden. Damit werden Teilleistungen mehrwertsteuerfrei. Allerdings heißt es in [1] auf Seite 137: "Zu § 40 § 40 Absatz 1 definiert den Umfang der Entgeltgenehmigungspflicht. Im Entwurf ist vorgesehen, dass Brief- und Paketuniversaldienstleistungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Zugangsleistungen nach § 54 der Genehmigungspflicht unterliegen. Teilleistungen werden nach deren Aufnahme in den Universaldienst sowohl durch den Verweis auf § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 als auch durch den Verweis auf § 54 erfasst. Um insoweit Kongruenz zu schaffen, werden solche Zugangsleistungen, die keine Universaldienstleistungen sind (individuell vereinbarte Leistungen und werblichen Zwecken dienende Sendungen) nicht der Ex-ante-Regulierung unterworfen." Was das für die Postbranche - speziell der Mitbewerber im Bereich der Konsolidierung und eigenen Zustellung - praktisch bedeutet, wird sich sicherlich in den nächsten ein oder zwei Jahren zeigen. Gruß Stefan [1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011817.pdf [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-postrechtsmodernisierungsgesetz-988650 [3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010283.pdf [4] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/deutsche-post-briefe-zustelldauer-100.html
Pfalzgraf Am: 11.09.2024 20:39:46 Gelesen: 4468 # 12
Seit dem 19. Juli 2024 haben wir ein in weiten Teilen neu gefasstes Postgesetz Guten Tag allerseits, verschiedentlich wurde ein § 43 PostG mit Regelungen zu Postwertzeichen erwähnt. Den kann es so nicht mehr geben. Seit dem 19. Juli 2024 haben wir ein in weiten Teilen neu gefasstes Postgesetz. Viele Grüße Pfalzgraf
preussen362 Am: 11.09.2024 21:05:28 Gelesen: 4443 # 13
Hallo Pfalzgraf, jo, ist jetzt § 72 PostG: Postgesetz (PostG) - § 72 Postwertzeichen (1) Die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“ auszugeben und für ungültig zu erklären, ist dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten. Die bildliche Wiedergabe solcher Postwertzeichen ist unzulässig, wenn sie geeignet ist, Verwechslungen mit dem wiedergegebenen Postwertzeichen hervorzurufen. (2) Die Vervielfältigung, Verwendung und Vermarktung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Postwertzeichen zur Abgeltung von Postdienstleistungen bedarf dessen Erlaubnis. Viele Grüße, Andreas [Beiträge [#12] und [#13] redaktionell kopiert aus dem Thema "DPAG Neue Briefmarken Kategorie "Sondereditionen"]
Richard Am: 11.09.2024 23:29:37 Gelesen: 4383 # 14
Modernes Postgesetz Für eine gute Postversorgung – überall in Deutschland

(Bundesregierung) Freitag, 19. Juli 2024 - Die Post-Grundversorgung bleibt auch in digitalen Zeiten garantiert. Das bleibt auch mit dem neuen, modernen Postgesetz so. Die Bundesregierung sorgt zudem für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Nachhaltigkeit. Die Postnovelle ist jetzt in Kraft.

„Mit unseren Reformvorschlägen sichern wir eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen – in der Stadt und auf dem Land“, betonte Bundesminister Robert Habeck nach dem Beschluss des Gesetzentwurfes zum Postrecht im Bundeskabinett im Dezember 2023. So fördere man fairen Wettbewerb und sorge für gute Arbeitsbedingungen – „in einem Sektor, in dem jeden Tag hunderttausende tüchtige Menschen arbeiten.“

Die Postnovelle ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten. Mit ihr wird das Gesetz von 1997 erneuert. Digitale Kommunikation ersetzt heute vielfach Briefpost. Dagegen haben Paketlieferungen durch Online-Handel zugenommen. Bundestag und Bundesrat haben die Gesetzesnovelle im Juni beziehungsweise Juli verabschiedet.

Sichere und bezahlbare Grundversorgung

Die Gesetzesnovelle stellt die postalische Grundversorgung, den sogenannten Universaldienst, auch künftig sicher - an sechs Tagen in der Woche - ausreichend und stabil finanziert. Gleichzeitig bleiben die Briefpreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Beides ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Aus diesem Grund werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht.

Standardbriefe in der Grundversorgung müssen nun zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung quasi sicher.
Fairer Wettbewerb, bessere Arbeitsbedingungen

Zudem wird der Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen gestärkt. Dies hatte auch die Monopolkommission gefordert. Deshalb wird nun den Wettbewerbern der Deutschen Post besserer Zugang zu diesem wachsenden Markt ermöglicht.

Dieser Wettbewerb muss aber fair sein. Gute Arbeitsbedingungen sind vor allem in der Paketbranche unverzichtbar . Pakete ab 20 Kg Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.

Der Marktzugang wird daran gekoppelt, dass die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die Paketdienstleister werden noch per Verordnung auch zur stärkeren Kontrolle ihrer Subunternehmensketten verpflichtet.

Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang. Gegen Verstöße kann so wirksam vorgegangen werden, auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur.

Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Transparenz

Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung sind. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.
DL8AAM Am: 12.09.2024 00:28:06 Gelesen: 4374 # 15
@ Richard [#14] Standardbriefe in der Grundversorgung müssen nun zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Alles OK, wenn nun auch die gesetzlichen Fristen für die Zustellung von 'wichtigen Sendungen' (wie Verwaltungsakte, aber eben nicht nur diese) entsprechend angepasst werden. Ansonsten trägt der Bürger (bzw. der Kunde) das durch den Gesetzgeber fremdverlängerte Zustellrisiko mit dem Verlust seiner (u.a. Einspruchs-/Widerspruchs-) Rechte (und [Skonto-] Zahlungsfristen). Beste Grüße Thomas Beiträge [#12] bis [#15] redaktionell auf Wunsch eines Mitglieds mit dem bisherigen Thema vereint
Privatpost Merkur Am: 30.12.2024 08:44:00 Gelesen: 4104 # 16
Änderungen ab 2025 im Zuge des Postgesetzes - Pressemitteilung der LVZ Post Als Ihr zuverlässiger Partner für die Abholung, Verarbeitung und Zustellung Ihrer Postsendungen möchten wir Sie über wichtige Neuerungen im Rahmen des neuen Postgesetzes ab dem 1. Januar 2025 informieren. Ab 1. Januar 2025 kann LVZ Post alle Basisprodukte umsatzsteuerfrei anbieten. Dies umfasst die folgenden Produkte: Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief, Maxibrief, Einschreiben Einwurf, Einschreiben Übergabe, Einschreiben Übergabe mit Rückschein, Warensendungen, förmliche Zustellung (PZA) Die veröffentlichten Standardpreisliste (gültig ab 01.01.2025) mit den o.g. Basisprodukten ist umsatzsteuerfrei. Individuelle Preisangebote mit Mengenrabatten zu den o.g. Basisprodukten sind weiterhin steuerpflichtig. Für sonstige, portounabhängige Dienstleistungen (Postfach-Leerung, Servicepauschale, etc.) besteht weiterhin eine Steuerpflicht. Die farbenfrohen LVZ Post- Briefmarken sind ab 01.01.2025 ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Um die Preisgestaltung transparent zu gestalten, gilt ab Januar 2025 bei LVZ Post ein einheitlicher Preis für nationalen Versand in den Tagespostprodukten (keine Unterscheidung zwischen regional, national und DPAG). Gem. Änderungen des Postgesetzes gibt es ab 01.01.2025 neue Vorgaben zu Brieflaufzeiten, Briefe dürfen länger unterwegs sein. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig nach drei Tagen (bisher nach zwei Tagen) und 99 Prozent nach vier Tagen nach Einlieferung zugestellt sein. LVZ Post hält sich weiterhin an ihr Leistungsversprechen. Laut Änderung Postgesetz müssen ab 2025 Pakete mit Gewichten über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg für die Sicherheit der Mitarbeitenden sichtbar mit einem verständlichen Hinweis zu dem erhöhten Gewicht gekennzeichnet werden. Nach Gesetz ist der Versender in der Pflicht die Pakete entsprechend zu kennzeichnen. Für unsere Geschäftskunden übernimmt LVZ Post die Kennzeichnung. Die Funktion wird im Online-Pakettool ergänzt, bei Einlieferung ohne Online-Label übernehmen unsere Mitarbeiter die nachträgliche Kennzeichnung. Unsere moderaten Preisanpassungen entnehmen Sie bitte den Preislisten für Briefsendungen und Infopost, gültig ab 01.01.2025. … Bei allen anstehenden Neuerungen ist weiterhin unser oberstes Ziel Ihren Erwartungen in Qualität, Termintreue und Flexibilität gerecht zu werden. Für die bisherige angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken wir uns recht herzlich und bitten gleichermaßen um Verständnis. Für alle Fragen stehen Ihnen die GebietsleiterInnen oder unser Serviceteam gerne zur Verfügung. Über die LVZ Post: Die LVZ Post ist ein lizenzierter regionaler privater Postdienstleister mit bundesweitem Versand. Sie hat ihren Sitz in Leipzig. Der Briefdienst beförderte im Jahr 2023 50 Mio. Postsendungen. Als ein Unternehmen der Leipziger Volkszeitung verfügt sie über erfahrene Logistiker, moderne Technologien und über 20-jährige Erfahrung im Postbereich. Die Moderne Privatpost ist ja so vorhersehbar. Wenn die DP ihre Preise erhöht, tun dies auch die Privatpostunternehmen und bleiben immer ein paar Cent unter den Marken der Post. Zu diesem Jahreswechsel haben viele Privatpostunternehmen noch keine Preiserhöhungen mitgeteilt, obwohl das Geeier der Deutschen Post dazu ja nun schon ein Jahr anhält. Und neu: einige Privatpostunternehmen haben die Mehrwertsteuerbefreiung für die Basis-Postprodukte mitgeteilt. Dazu müssten sie von der Regulierungsbehörde als Universaldienstleister anerkannt worden sein? Diese Anerkennung bekommt, wer bundesweit zustellt. Nun haben die Privatpostunternehmen ist Verbreitungsgebiet nicht vergrößert. Wird die Konsolidierung mit der Deutschen Post nun als bundesweite Zustellung anerkannt? Also das Binden an den ehemaligen Staatsbetrieb? Und entfällt damit die bundesweite Kooperation zwischen den Privatpostunternehmen? Also alle Privaten unter das Dach der Deutschen Post? Die Privatpostunternehmen sparen nun 19% Mehrwertsteuer und erhöhen trotzdem die Preise. Diese 19% verbleiben wohl beim Privatpostunternehmen? Manche dieser Unternehmen arbeiten so am finanziellen Limit, dass sie diesen Geldsegen sicher brauchen können. Aber die mehrwertsteuerpflichtigen Gewerbekunden können diese 19% nicht mehr verrechnen. Für sie ist es somit eine Verteuerung um 19%. Ohne deutliche Nachlässe werden sie andere Versender suchen. Da müssen wir aufpassen, was sich Anfang des Jahres so noch tut.
Stefan Am: 30.12.2024 10:42:19 Gelesen: 4073 # 17
@ Privatpost Merkur [#16] Bitte bei Zitaten die Quellenangabe als Fußnote nicht vergessen, in diesem Fall eine Pressemeldung der LVZ Post vom 27.11.2024 [1]. Die LVZ Post hat zum 06.12.2024 einen neuen Briefmarkensatz mit den ab 01.01.2025 gültigen neuen Nominalen herausgegeben, siehe [2]. Darin wird aufgeführt (zum Vergleich die Preise der Deutsche Post AG ab dem 01.01.2025 sowie die bis 31.12.2024 gültigen Preise der LVZ Post): Postkarte/ Standardbrief: 0,90 € (DPAG 0,95 €), vorher 0,65 € (Postkarte) bzw. 0,80 € (Standardbrief) Kompaktbrief: 1,05 € (DPAG 1,10 €), vorher 0,95 € Großbrief: 1,75 € (DPAG 1,80 €), vorher 1,55 € Maxibrief: 2,85 € (DPAG 2,90 €), vorher 2,70 € Postkarte und Standardbrief international: 1,20 € (DPAG 1,25 €) Die Privatpostunternehmen sparen nun 19% Mehrwertsteuer und erhöhen trotzdem die Preise. Diese 19% verbleiben wohl beim Privatpostunternehmen? Manche dieser Unternehmen arbeiten so am finanziellen Limit, dass sie diesen Geldsegen sicher brauchen können. Aber die mehrwertsteuerpflichtigen Gewerbekunden können diese 19% nicht mehr verrechnen. Für sie ist es somit eine Verteuerung um 19%. Ohne deutliche Nachlässe werden sie andere Versender suchen. Da müssen wir aufpassen, was sich Anfang des Jahres so noch tut. Vorsicht, Logikfehler: die meisten Kunden der LVZ-Post frankieren nicht mit Briefmarken. Die Erfassung der Sendungsarten (Gewichtsklassen) sowie deren Anzahl erfolgten im Briefzentrum der LVZ Post, danach die Rechnungslegung an den Absender. Teils liegen Preise zugrunde, welche nicht ohne weiteres angehoben werden können, da zu Vertragsbeginn vertraglich vereinbart worden und mit Sicherheit kaum bis gar nicht anpassbar sind (Bsp. Ausschreibungskunden). Mit Sicherheit entsprachen die bisherigen Bruttopreise normaler Vertragskunden nicht den Bruttopreisen auf den Briefmarken für Privatkunden (und kleine Gewerbetreibende). Selbst wenn die LVZ Post bei den normalen Vertragskunden ab dem 01.01.2025 mit ähnlichen Preisen wie auf den neuen Briefmarken arbeitet, wo sollen diese Absender sonst hingehen? Die DPAG ist in jedem Fall teurer. In [3] wird eine Rechenhilfe nach den noch bis 31.12.2024 gültigen Preisen (netto) für Geschäftskunden angeboten, siehe Screenshot: Es dürfte interessant werden, sich in den nächsten Tagen die ab dem 01.01.2025 gültige neue Fassung dieses Preisrechners (brutto = netto) anzusehen und die Preise zu vergleichen. Du kannst allgemein davon ausgehen, dass im Briefgeschäft als Mitbewerber mit eigener Zustellung nur wenig Geld zu verdienen ist. Es liegt in der Natur der Sache, wenn der größte "Marktbgleiter" (Deutsche Post AG) die Preise anhebt, dass die Mitbewerber nachziehen. Selbst die interne Weitergabe von Sendungen an Zustellpartner zur Zustellung in deren Zustellgebiet kostet Geld. Es bleibt abzuwarten, wir sich das Thema der Mehrwertsteuerbefreiung bei Konsolidierungsdienstleistungen entwickeln wird. Sonst gibt es keine andere alternativen für Absender im klassischen Briefgeschäft. Selbst hybride Formen (digitale Einlieferung der Daten, Ausdruck + Kuvertierung im Lettershop) greifen am Ende auf eine klassische Zustellung in den Briefkasten des Empfängers zurück. Mich würde allgemein nicht überraschen, wenn sich 2025 weitere Briefdienste im Bereich der eigenen Kundenabholung (und Folgeprozesse) zurückziehen und ausschließlich Sendungen für Zustellpartner (Mail Alliance bzw. P2 oder Citipost-Verbund) zustellen oder den Geschäftsbetrieb zur Gänze einstzellen. Dieses Geschäftsmodell wird seit drei Jahren vor allem von Xendis (Essen) im Ruhrgebiet und dem Rheinland betrieben und ich habe den Eindruck, dass bspw. der Brief- und Paketdienst aus Aachen (BPD, Euregio-Boten) ca. zweites Quartal 2023 ebenfalls umgeschwenkt ist. Mit der Heraufsetzung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro/h zum 01.10.2022 hat sich vor allem die ebenfalls personalintensive Abholung der Sendungen beim Absender als lizenzbedingte Mehrwertdienstleistung zu einem Knackpunkt entwickelt. Wenn man keine eigenen Kunden mehr hat, lässt sich auch Personal in der Verwaltung (z.B. in der Planung der Abhollogistik, im Vertrieb zur Kundenakquise und Bestandskundenbetreuung/Reklamationsbearbeitung) einsparen. Mitarbeiter bzw. beauftragte Subunternehmer (Logistikdienstleister) zur Sendungsabhiolung beim Absender werden dann ebenfalls nicht mehr benötigt. Gruß Stefan [1] https://www.lvz-post.de/presse/details/preisanpassung-ab-01-januar-2025-deutschlandweite-einheitspreise-bei-tagespost-und-briefmarken.html [2] https://www.lvz-post.de/presse/details/neue-briefmarken-daueredition-2025.html [3] https://www.lvz-post.de/geschaeftskunden/brief/brief.html