Briefmarken Atteste

Thema:

DDR Postanweisungen

volkimal Am: 09.12.2022 18:46:26 Gelesen: 2456 # 1
Hallo zusammen, für meine kleine Bork-Sammlung habe ich diese Postanweisung erworben: Die Postanweisung über 205,16 DM wurde am 30.10.1959 in Borkheide aufgegeben. Sie ging an die Bank für Handel und Gewerbe in Potsdam. Ich habe keinerlei Ahnung über Postanweisungen. Das Porto wird zum Glück auf dem Abschnitt selbst erklärt. Eine Postanweisung bis 250,- DM kostete 60 Pfennig. Bei Philastempel gibt es die Stempelart "Postanweisungsbezirksstempel". Dazu dürfte der Stempel aus Borkheide gehören. Bei dem Stempel aus Potsdam vom 11.9.1959 gehe ich davon aus, dass das Datum falsch eingestellt war. Das Datum liegt vor der Aufgabe der Postanweisung in Borkheide. Evtl. sind Tag und Monat vertauscht und der Stempel ist vom 9.11.1959. Der zweite Stempel aus Potsdam ist vom 4.11.1959. Das passt vom Datum her. Gehört der rechte Stempel aus Potsdam vom 10.11.1959 auch zur Gruppe der Postanweisungsbezirksstempel oder was ist das für ein Stempel? Eine letzte Frage: Wann bzw. warum wurden die Postanweisungen in der DDR gelocht? Viele Grüße Volkmar
volkimal Am: 18.12.2022 09:54:32 Gelesen: 2404 # 2
Hallo zusammen, bevor der Beitrag nach 9 Tagen in der Versenkung verschwindet ein zweiter Versuch. Kann jemand etwas zu der Postanweisung sagen? Viele Grüße Volkmar
Regis Am: 18.12.2022 11:33:26 Gelesen: 2382 # 3
@ volkimal [#2] Postanweisungen und Einzahlungsaufträge waren geldwerte Dokumente und bedurften besonderer Sorgfalt bei der Unterbringung. Dazu gab es 2 Varianten: 1. gelocht und auf eine senkrecht stehende dicke Nadel aufgespießt. 2. Ecke abschneiden und in ein entsprechend gestaltetes Kästchen legen. Anschließend 3 Beispiele: Alles Gute Regis
Landzusteller Am: 18.12.2022 13:03:56 Gelesen: 2371 # 4
@ volkimal [#1] Hallo Volkmar, der Potsdam Stempel gehört der Bank für Handel und Gewerbe und dokumentiert den Eingang, bzw. die Buchung bei der Bank. Es ist kein Poststempel. Gruß Rainer
volkimal Am: 18.12.2022 15:00:07 Gelesen: 2354 # 5
@ Regis [#3] @ Landzusteller [#4] Hallo Regis und Rainer, vielen Dank - auf Philaseiten ist wieder einmal Verlass! Jetzt kann der Beleg mit der passenden Beschreibung in meine kleine Bork-Sammlung. Zusätzlich kommen die Stempel (bis auf den einen Potsdamer) in die Datenbank. Viele Grüße Volkmar
HWS-NRW Am: 11.02.2025 14:40:45 Gelesen: 1604 # 6
Hallo in die Runde: Formulare aus der DDR sind nur relativ wenig erhalten geblieben, Belege, auf denen die Gebühren mit Postwertzeichen ausgewiesen sind, wurden zum Teil in die sogenannte „Kiloware“ eingebracht und verkauft, hier endlich ein Formular mit einem Firmen-AFS (E-20), aufgegeben im März 1961 im Postamt 929 ROCHLITZ. mit Sammlergruß Werner
Landzusteller Am: 12.02.2025 11:55:32 Gelesen: 1567 # 7
@ HWS-NRW [#6] Zehn Nummern später kam die 1 Mark Wertangabe zum Einsatz:
Landzusteller Am: 12.02.2025 12:07:20 Gelesen: 1563 # 8
@ HWS-NRW [#6] Noch seltener sind die geteilten Portostufen. Hier eine Postanweisung vom VEB Feinwäsche Limbach-Oberfrohna über 25.60M. Vorderseitig AFS mit 30 Pfennigen sowie dem Handstempel "Restporto umseitig" rechts neben dem Wertrahmen. Rückseitig dann der 2. Abschlag mit 10 Pfennigen. Vermutlich wurde zuerst die Wertstufe bis 25 Mark = 30 Pfennig verrechnet und dann die Nachkommastelle 60 Pfennige entdeckt und diese mit 10 Pfennigen verrechnet. Gruß Rainer
HWS-NRW Am: 12.02.2025 13:09:57 Gelesen: 1555 # 9
Hallo Rainer, ein toller Beleg, darf ich den in meinem geplanten Buch vorstellen? mit Sammlergruß Werner
HWS-NRW Am: 09.03.2025 19:40:14 Gelesen: 1432 # 10
Hallo am Abend, inwischen konnte ich von unserem Mitglied "Landzusteller" einige mir bisher fehlende Belege mit AFS übernehmen. Irgendwann muss wohl ein philatelistisch bewanderter Kollege mal gut zugegriffen haben und so konnte eine größere Menge von Formularen "gerettet" werden, gerne zeige ich einige davon, die meisten stammen bei mir aus dem Jahr 1981. Bis zum Betrag von 10 Mark je Einzahlung per Postanweisung war eine Gebühr von 20 Pfg zu zahlen, diese konnte mit Postwertzeichen verklebt oder aber, was m.E. seltener vorkam, mit einem Absenderfreistempel bezahlt werden. Für mich aber äußert interessant ist die Tatsache, dass man den Stempelabdruck auch rückseitig auf den Formularen aufbringen durfte. mit Sammlergruß Werner