
Jedenfalls sollte ich auch mal so "Briefausgänge" versuchen!
Für Euch.
Gruß Martinus
Unzustellbar und zurück

Jedenfalls sollte ich auch mal so "Briefausgänge" versuchen!
Für Euch.
Gruß Martinus

Schönen Gruß
Sepp

Schönen Gruß
Sepp
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
Am 11.12. bekam ich von der Post noch folgende Nachricht: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Sendung mit der Sendungsnummer RT066806066DE den Empfänger ... nicht erreicht hat. Unsere Bemühungen die Sendung aufzufinden, waren bedauerlicherweise erfolglos.
Wie kann dann der Brief dennoch zurückkommen ?
Bin gespannt auf hilfreiche Informationen dazu - vielen Dank!
Gruß
Michael
Schönen Gruß
Sepp
"Entgelt zahlt Empfänger"-Postkarte, mit weißem "ZURÜCK / RETOUR" Label vom Briefzentrum München der Deutschen Post DP MÜ ...
... wenn man dieses Label abzieht befindet sich dort ein normales Standard-"Zurück-Label" für Zusteller (Materialnummer 912-510-100), angekreuzt 'Empfänger/Firma unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln." und "21/7", d.h. 21.07.2026.
Das interessante ist, ich habe diese Anforderungskarte erst letzte Woche vom Versandservice des Deutschen Bundestages erhalten. Mit dieser Karte konnte man ein kostenloses Probeabo für "Das Parlament", eine Magazin - herausgegeben vom eben diesem Deutschen Bundestag - abschließen. Adressiert ist die Karte an den Leserservice über das Postfach 1363 in 82034 Deisenhofen. Wenn man nun die Webseite des Magazin besucht, findet sich dort genau diese Adresse bzw. "Leserservice, Fazit Communication GmbH, c/o Cover Service GmbH & Co. KG, Postfach 1363, 82034 Deisenhofen".
Also was ist hier schief gelaufen?
Die Anforderungskarte ist mit WERBEANTWORT beschriftet, d.h. die Bezahlung des Entgelts wird der Deutschen Post vom Empfänger garantiert (wofür dieser nach meinem Kenntnisstand ein Abkommen mit der Post schließen muss). Wenn diese dann aber - warum auch immer - zurückgeht, wer zahlt dann für die Beförderung?
Beste Grüße
Thomas