Thema:
Echt oder Falsch
Am: 07.08.2009 19:21:04
Gelesen: 3314
# 1
Am: 07.08.2009 19:58:20
Gelesen: 3305
# 2
@ Arbeitsgemeinschaft Posthorn/Heuss [#1]
Gebote bei Ebay können vom Watchdog (Lars Böttger) zu jeder Zeit entfernt werden, egal wie viele Gebote abgegeben worden sind. Lars ist hier im Forum tätig.
Ihm muß nur ein begründeter Bescheid gesagt werden.
Wer ist heute der "stolze" Besitzer des Briefes? Wird er zur Prüfung geschickt?
Waren auch bei FDC Notsteuermarke Pflicht? Oder dient hier die Marke nur zur Abdeckung des Freistempels?
Wann wurde der Umschlag verwendet, Datum der Erstverwendung?
Der Brief ist zwar verdächtig, aber ohne die Aussage eines Prüfers, bleibt er nur verdächtig.
@ Richard
Es wäre vielleicht gar nicht so schlecht hier zu Watchdog zu verlinken.
mfG
Nigel
Am: 07.08.2009 22:57:39
Gelesen: 3271
# 3
@ Arbeitsgemeinschaft Posthorn/Heuss [#1]
Es ist bei eBay möglich, auch nach Ablauf des Angebotes löschen zu lassen. Nur benötige ich dazu die eBay-Nr. - und einen Hinweis darauf, ob der Stempel ein "alter Bekannter" ist oder nicht.
Beste Sammlergrüsse!
Lars
BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung