Thema:
Wucher bei ebay
Wucher bei ebay
Vielleicht gibt es schon so ein Thema,
wollte aber mal so einen Thread starten, 430.000 € für eine Marke die bei Auktionen für ein paar 100 Euro gehandhabt wird.
Gibt es da eigentlich auch sowas wie eine "Meldungsmöglichkeit" an ebay oder ist das halt so "hinzunehmen" ?


[ebay]152077964547[/ebay]
@ dietbeck [#1]
Warum denn so etwas hier posten?
Der Anbieter hat höchstwahrscheinlich statt einem Dezimalkomma einen Dezimalpunkt gesetzt und dann wird aus 430 € eben 430.000 Euro. Er wird es sicher bald merken und den Werte korrigieren. Wenn Du Interesse an der Marke hast, mache den Anbieter doch direkt darauf aufmerksam.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
das mit den falschen Dezimalstellen scheint bei diesem Verkäufer aber kein Einzelfall zu sein, siehe
US #72 (1861) 90c Used - XF+ - EFO: Guide Line LR Corner 1/200 - Extremely Rare!
“Used - XF+ With guide line at LR corner. Extremely Rare. With perf crease upper right corner and a ”
US $116.100,00
US $129.000,00
Sparen Sie US $12.900,00 (-10 %*)
Schön, dass man immerhin fast 13.000 Dollar spart !
LG Wolfgang

[ebay]153318050401[/ebay]
@ dietbeck [#1]
Bei Angeboten auf Ebay-Deutschland kannst Du Angebote an mich melden, die aus einer normalen Marke eine Rarität machen. Wenn die Diskrepanz nicht gerechtfertigt ist, melde ich das weiter.
Beste Grüße!
Lars
@ dietbeck [#1]
Bevor man solch einen Mist von sich gibt, sollte man sich mit der Definition Wucher in Straf und Zivilrecht befassen.
Jeder kann zu seinem Preis versuchen zu verkaufen, niemand ist gezwungen diesen Preis zu akzeptieren.
Also was soll es, er kann auch 1.000.000 verlangen.
Freie Marktwirtschaft und Preisgestaltung.
LK
@ LK [#5]
Ich habe keine Lust mich runtermachen zu lassen, wenn der Ausdruck nicht passt, dann ändert man ihn halt, das geht auch höflich ! Ich wusste nicht, dass man eine juristische Ausbildung braucht um hier zu posten, und ganz ehrlich, man braucht auch keine !
@ dietbeck [#6]
Entweder ich nenne das Ganze einen unverschämten Betrugsversuch (jetzt wird gleich wieder so ein Hobbyjurist kommen und mir erzählen, dass das kein Betrug ist, sondern freie Marktwirtschaft) oder der Typ hat zu viele halluzinogene Pilze gefressen.
Solidarische Grüße
antwortscheinsammler
Manchmal hat man das Gefühl, die Mitglieder der Philaseiten sind alle Juristen, denn immer wieder werden statt philatelistischer Probleme juristische diskutiert. Schade.
Gruß
Bernd
@ dietbeck [#6]
Meine Solidarität, Baber schreibt, was ich denke.
10 Parale
@ dietbeck [#6]
Hallo,
deshalb halte ich mich zurück mit einigen Aussagen, da wird alles breit getreten und man wird so nieder gemacht, dass man das Gefühl hat, man hat selbst was falsch gemacht.
Klaus
@ dietbeck [#1]
Danke für's Zeigen. Ich finde solche Angebote immer ganz witzig, nette kleine Dinge, die einem mal wieder einen kleinen Schmunzler im dunklen Alltag abnötigt ;-) Und genau dafür liebe ich Ebay.
Aber - selbst wenn das kein "Punkt-Komma-ähnlicher" (Dezimal-) Fehler wäre (so schreibt man z.B. in den USA übrigens 1000 mit "Tausenderabtrennung" als 1,000; eine Million mit Nachkommastellen als 1,000,000.00). Warum sollte man es melden? Wem? Ebay? Warum? Vielleicht dem Einlieferer, der sich ja damit das Geschäft selbst zerstört. Ja! Das wäre fast sogar ein Akt der Freundlichkeit. BTW, Wucher wäre es übrigens nicht, denn es liegt keine "Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners" vor.
Und zu Deiner Frage: Warum sollte es für solche Angebot eine "offizielle" Meldeebene an Ebay geben? Das Angebot ist doch OK. Es wird (wohl) keine Fälschung als Original angeboten. Ja, der Angebotstext ist zwar recht reisserisch gehalten, aber eine "echte" Lüge kann ich nicht erkennen. Eine Sittenwidrigkeit sehe ich persönlich auch nicht, keine "die wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit unter Ausnutzung von Machtstellungen beschränkende (Vertrags-) Gestaltungen". Nö. Ein Angebot von 400 € klingt auch erst einmal "fair". Und eben auch kein Wucher. Und selbst falls er 400.000,00 € dafür haben möchte, gerne, warum nicht? Ich möchte auch so vieles. Hier ist und wäre so-oder-so absolut nichts Verwerfliches dran, nur extreme "Dummheit" (oder wahlweise "nur" eine absolute Fehleinschätzung des Marktes).
Mit grinsenden Grüße,
you made my day ;-)
Thomas
@ DL8AAM [#11]
Hallo Thomas,
ich sehe so ein Angebot aus einem anderen Blickwinkel: In der Vergangenheit wurden billigste Marken zu Preisen von teuren Varianten angeboten. Wenn man nicht gegen diese Angebote vorgeht, dann entsteht beim unbedarften Betrachter (den es leider zur genüge gibt) der Eindruck, dass er in seiner vom Großvater geerbten Jugendsammlung einen verborgenen "Schatz" entdeckt hat - sofern die Marke in seiner Hand auch nur eine entfernte Ähnlichkeit mit dem Fantasie-Angebot hat. Wenn ich solche Angebote sehe, dann melde ich sie an Ebay wegen Verstoß gegen den Ebay-Verhaltenskodex für Briefmarkenverkäufer [1] (Absatz 2).
Beste Grüße!
Lars
[1]
https://pages.ebay.de/briefmarkenratgeber/kodex/index.html
@ Lars Boettger [#12]
Hallo Lars,
was hier aber alles nicht greift, denn er macht keine falschen Angaben "was" das ist, er gibt (soweit ich das erkennen kann) richtige Katalognummer an und macht "irreführende Aussagen zur Seltenheit, zum Wert". Die Ausgabe ist (sehr/recht) selten und zum Wert verweist er sogar auf eine Auktion, wo ganz andere Preise festgesetzt wurden. Er fordert einfach nur (zu 100,1% sehr wahrscheinlich irrtümlich) einen komplett am Marktgeschehen vorbeigehenden Preis.
Die Frage, gilt der "Kodex des BDPh" für Ebay(dot)de denn auch für sämtliche Angebote auf Ebay? Aller Länder? Denn der Einsteller aus Utah hat sein Angebot ja ursprünglich direkt bei ebay(dot)com eingestellt, mit (dot)de hat er selbst absolut nichts zu tun.
Beste Grüße
Thomas
Glaubt hier wirklich jemand, daß irgendeiner eine knappe halbe Million Euro an den Anbieter überweisen wird ?
Solche Blödsinnsangebote findet man doch immer wieder und jede Diskussion dazu ist eigentlich völlig überflüssig. Da wird auch dann niemand zugreifen, wenn es 90% "Rabatt" gibt und auch nicht, wenn es 99% Nachlaß gibt.
Vielleicht sollte man das Teil einfach mal kurz vor Monatsende "kaufen" und so lange mit dem Verkäufer herumdiskutieren, (Abnahme erst nach Prüfung durch Deutschen Bundesprüfer o.ä., da würde mir schon was einfallen) bis ihm ebay die monatliche Rechnung mit 10% Gebühren des Verkaufs schickt (ca €uro Dreiundvierzig Tausend, egal wo das Komma sitzt) und ihm dann so nach knapp 2 Wochen neben der endgültigen Stornierung des Verkaufs eine schöne Negativbewertung verpassen.
Er kann ja dann immer noch versuchen bei einem deutschen Gericht Schadensersatz einzuklagen. Wäre sicher lustig.
Antwortscheinsammler
@ antwortscheinsammler [#15]
Das ist einfach zuviel Ehre für so einen Vollpfosten.
Die Höchstprovision beträgt übrigen 199,00 Euro:
https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4364#section2
@ bovi11 [#16]
Die Höchstprovision beträgt übrigens 199,00 Euro:
Das ist natürlich echt schade, dann lohnt es sich nicht :-))
LG antwortscheinsammler
Es ist einfach wahnsinnig, wie das hier aufgebauscht wird. Wenn Dietbeck an der Marke interesiert war, warum hat er nicht einfach bei Ebay eine Frage an den Verkäufer gestellt?
Wenn er nicht interessiert war, warum dann das Ganze?
Mich hat auch einmal bei Ebay.com ein Los interessiert. Der Preis war vernünftig, aber die Versandkosten exorbitant und damit uninteressant zum Bieten.
Ich habe dann den Anbieter angefragt, wie er auf soche Versandkosten kommt. Er hat mir dann ganz ehrlich geantwortet, das hätte sein Einstelltool bei Ebay für den Versand nach Österreich errechnet. Er schickt mir das Los aber gerne für 3$ Versandkosten, so war es dann auch und beide waren zufrieden.
Was hätte ich erreicht, wenn ich auf den Philaseiten gepostet hätte: Exorbitante Versandkosten bei Ebay?
Nichts als eine nutzlose nicht philatelistische Diskussion.
Gruß
Bernd
@ Baber [#18]
Absolut, ich bin auch der Meinung dass es sich um einen "," / "." Tippfehler handelt, aber über solche Nebensächlichkeiten kann man sich halt gut austoben, einfach mal beim Anbieter nachfragen ist scheinbar zu viel verlangt.
Hier wird die Freimarke der Schweiz zu 20 Rappen (häufigster Wert da Briefgebühr) mit schlechter Zähung zu 25 Euro angeboten. Ob sich da Dumme finden?
https://www.ebay.at/itm/404600269854
Gruß
Bernd
@ Baber [#20]
Das ist kein Wucher, das ist grenzenloser Optimismus!
@ Baber [#20]
Hallo Bernd,
das ist oft nur Unwissenheit von Anbietern, die geerbt haben und vorher vom Erblasser oft genug gehört haben, dass seine Marken selten und wertvoll wären.
Vielleicht gibt es auch - ich habe das nicht geprüft - eine etwas seltenere Version der Marke (Papier, Druck usw).
Er könnte die Marke auch für 4.000 Euro anbieten - das ist nicht strafbar.
Grüsse aus dem Allgäu, Richard
Ich kannte einen Händler bei Kassel, der ca.2020 einem unbedarften Mitglied meiner ArGe "Bund 1960-2000 **" zum vollen Michel verkaufte und ihn am Schluss des Geschäfts sogar noch 10 % Rabatt einräumte, worauf dieser ganz stolz war und sagte, er werde bestimmt wiederkommen! Und der Käufer war übrigens Rechtsanwalt!
Was soll man da sagen?
Soll oder muss ich dieses werte APHV-Mitglied nun anzeigen?
Nein, in unserer Demokratie und Marktwirtschaft kann jeder zu jedem Preis verkaufen, was er will, es sei denn, er verstoße gegen Gesetze. Wucher und Verstoß gegen die guten Sitten sind ein Fall für die Richter, nicht für Pseudojuristen, von denen wir bei Philaseiten mehr als genug haben. Ich ärgere mich jedes Mal, wenn ich so etwas lese. Absoluter Blödsinn!
@ JanClauss [#23]
Nun liegt dieser Fall schon 6 Jahre zurück. Wenn sich das so ereignet hat, hat der Käufer einen vierstelligen Betrag für Ware bezahlt, die mit 100 Euro schon gut bezahlt ist.
Es gibt einige APHV-Händler mit einer guten Auswahl und ordentlichen Beschreibungen. Zum Beispiel bietet das APHV-Mitglied Thomas Groß eine Sammlung Bund von 1960 bis 1990 postfrisch für 79,90 EUR zum Sofortkaufen an. Das Album gibt es sogar noch gratis mit dazu. (ebay-Artikel 376085321499) [1]
Ich mache hier keine Werbung für einen bestimmten Händler, sondern habe das Angebot auf die Schnelle herausgesucht. Viele andere APHV-Händler werden die Jahrgänge zum gleichen Preis oder noch günstiger auf Steckkarten anbieten. Auf Tauschtagen und Messen gehen solche Posten manchmal auch für 10 bis 20 Euro weg.
Natürlich ist Wucher immer Auslegungssache und letztlich entscheiden Richter.
Wucher ist ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. (vgl. § 138 Satz 2 BGB).
Du sprichst von "unbedarften Mitglied". Das ist die Umschreibung für einen unerfahrenen Sammler mit einem Mangel an Urteilsvermögen. Genau das hat der Händler ausgenutzt. Hätte Dr. Jan Clauss den gleichen Preis bezahlt?
Der Faktor zwischen dem Marktwert und dem bezahlten Preis beträgt zehn. Für mich ist das Wucher.
[1]
https://www.ebay.de/itm/376085321499?
Ein Richter könnte den Michelkatalog zücken und sagen: "Da steht´s doch!"
Also: Das mit dem Wucher, lieber Uli, lass lieber einen Richter entscheiden, wir beide sind keine Juristen (und hoffentlich auch keine Pseudojuristen).