Thema:
Goldhahn Angebote
Heute schon gelacht?

Das ist ein typisches Goldhahn-Bescheißerleangebot:

Da fehlt nur noch das Goldhahn-Attest.
"Der gesuchte Wert von Ost-Sachsen: Nr. B I (Nr. 41) auf Briefabschnitt mit voll lesbarem Datum. Kaum angeboten!"
Man setzt hier offenbar auf den zunehmenden Hirnabbau beim Verbraucher.
Zitat: "Hinweis
Es handelt sich bei dieser Abbildung um ein Musterbild, der original gelieferte Artikel kann davon abweichen, da er mehrfach vorhanden ist. Bei gestempelten Ausgaben kann die Abstempelung variieren."
Heisst das, es gibt dann statt des Phantasiestempels wenigstens einen "echten" Dresdner Stempel. LOL
Mich ärgert, dass ebay besonders die grossen Händler ungeschoren betrügen lässt (Betrug,d a in der Produktbeschreibung "ECHT" angegeben wird).

Mal schauen, ob ich eine Antwort bekomme.
[Redaktionell verschoben aus dem Thema "Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch" / Das Potschta Thema ist zu wichtig um es durch Goldhahn Angebote zu verwässern]
@ Michael 1969 [#26]
VORSICHT, das Eis ist dünn! Auch wenn versierte Sammler wisen, was sie von dem Angebot halten müssen - in den gezeigten Abbildungen steht nirgends "echt". Ich sehe zumindest nichts davon.
Ich weiß, dass eine Firma Goldhahn einmal Probleme hatte und ihre ganzseitigen Angebote in der DBZ eine ganze Weile nicht mehr zu finden waren. Aber ist es derselbe Anbieter?
Mit philatelistischem Gruß
Henry
Es ist anzunehmen viele Verkäufer haben gutes Geld hierfür ausgegeben und sehen nicht ein, warum sie als Verlierer da stehen sollen. Immerhin ganz schön dreist vom Verkäufer.
Wiederum viele Verbraucher sind Depp und Bauernfang ausgesetzt, weil sie selbe nicht einsehen das nötige Wissen anzueignen, In den Augen vieler ist ein Katalog nur da um sich reichzurechnen. Lesen daran gedenken sie erst gar nicht, trifft nicht 100% zu, aber angrenzend.
mfG
Nigel
@ Henry [#27]
@ Michael 1969 [#26]
Hallo Henry,
umgekehrt wird ein Schuh draus.
Wenn eine Marke "SBZ Nr. B I auf Briefabschnitt gestempelt" angeboten wird, heißt das, das eine echte SBZ Nr. B I auf Briefabschnitt mit einem echten und zeitgerecht abgeschlagenen Stempel zu liefern ist.
Kein Mensch muß davon ausgehen, eine gefälschte oder verfälschte Marke oder einen gefälschten oder nachverwendeten Stempel geliefert zu bekommen. Das gilt, egal ob "echt" dabei steht oder nicht.
Im Gegenteil, wenn der gewerbliche Anbieter werblich hervorhebt, daß das angebotene Stück echt ist, handelt es sich um eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit!
Dieter
@ Henry [#27]
Hallo Henry,
auf den Abbildungen steht nicht "echt", aber im Ebay-Angebot. Und wenn in den Artikelmerkmalen "echt" steht, sollte der Artikel auch echt sein, auch ohne dass es im Text nochmal erwähnt werden muss. Wenn der Stempel nicht echt bzw. zeitgerecht ist, ist es eine Fälschung, ganz einfach. Ich kann das aber nicht beurteilen, da nicht mein Sammelgebiet.
Die Spezialisten, die sich da sicher sind, sollten das Angebot an den Ebay-Watchdog melden.
Gruß
Wessi
Solange die Atteste so ausgestellt werden, was ist das Problem, die Marke ist echt, der Stempel ist zwar nicht zeitgerecht, aber von Falschstempel kein Wort.
@ bovi11 [#29]
Hallo Dieter,
ich würde mich ja freuen, wenn man sich immer auf solche Aussagen verlassen könnte. Leider ist mein Vertrauen in die Rechtsprechung aus Erfahrung nicht so grenzenlos, dass ich durch andere Auslegungen überrascht wäre. Aber ich bin ja auch kein Rechtsexperte.
@ wessi1111 [#6]
Ich habe mich auf die Abbildungen verlassen. Ansonsten stimme ich dir zu.
Mit philatelistischem Gruß
Henry
@ dietbeck [#7]
Goldhahn wäre dann exkulpiert, wenn er ein aktuelles Attest mit diesen Aussagen beifügen würde. Es darf natürlich kein Goldhahn-Attest sein.
Der Sachverhalt um die Potschta kann wohl heute als geklärt angesehen werden.
[Die Redaktion hat im Duden nachgesehen: exkulpiert = vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, befreien; rechtfertigen]
Nur damit ich nicht falsch verstanden werde.
Ich halte solche Attestausussagen einfach entgegen dem Sachverhalt ausgestellt. Darin wird die Aufklärung die betrieben wurde nicht umfassend anerkannt ohne zu sagen was daran nicht ok sein soll ("nicht abschließend geklärt"). Ich kann bis heute nicht nachvollziehen was die Motivation für solche Atteste im Kontext mit der Potschta ist.
Der eingestellte Attesttext stammt von einem Attest von 2017 und wird meines Wissens nach wie vor so in Attesten benutzt.
@ dietbeck [#10]
Der eingestellte Attesttext stammt von einem Attest von 2017 und wird meines Wissens nach wie vor so in Attesten benutzt.
Dazu schreibt der BPP auf seiner Webseite unter "Philatelistische Begriffsbestimmungen und Erläuterungen" im Kapitel 5.3:
Echt ist eine Abstempelung grundsätzlich, sofern sie während der Kurszeit der Marke zu dem im Stempel angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempel, der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, von einer autorisierten Person vorgenommen wurde (“zeitgerechte Entwertung”). Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte, da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten Stempel nicht mehr festzustellen ist. Bei nachträglichen Entwertungen auf in der Regel außer Kurs gesetzten und meist zu Sammelzwecken verwendeten Marken mit einem Stempel, der zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, handelt es sich um Rückdatierungen. Diese werden zwar in der Regel unbefugt (von privater Seite, sog. „missbräuchliche Verwendung“) angebracht, können aber auch aus Gefälligkeit von einzelnen Postbediensteten erfolgen. Sie werden wie Falschstempel behandelt und bei zweifelsfreiem Nachweis als “Stempel falsch” signiert.
Gestempelte Potschta-Marken müssten mit "Stempel falsch" signiert werden. Ich würde hier einmal den BPP-Präsidenten um eine Stellungsnahme bitten. Generell ist es in Ordnung, wenn der BPP für nicht verausgabte Marken und Probedrucke Atteste ausstellt, aber gestempelt kann es die nun einmal nicht geben, sieht man von Ausnahmen wie zum Schaden der Post verwendete nicht verausgabten Marken ab, zum Beispiel die legendären "Gscheidle-Marken".
@ bovi11 [#25]
Den Anbieter hatte ich gestern auf sein Angebot aufmerksam gemacht. Er hat sich - wie üblich - nicht gemeldet. Also ist heute Abend das Angebot an Ebay gemeldet worden.
Beste Grüße!
Lars
@ bovi11 [#9]
Dennoch bleiben Atteste - da sie keine offiziell beurkundeten Dokumente mit gesetzlich festgelegten Gütestandards sind - "Meinungen". Es kann fehlerhafte Atteste geben, oder solche der "Briefmarkenprüfstelle Basel". Sollte es tatsächlich Ermittlungen gegen den Anbieter geben, wird er sich problemlos einen solchen Ausweg verschaffen können.
Bei Briefmarken - wie auch bei Münzen und Kunst - hilft letztlich immer nur der eigene Sachverstand.
umdhlebe
@ umdhlebe [#13]
Bei Briefmarken - wie auch bei Münzen und Kunst - hilft letztlich immer nur der eigene Sachverstand.
Das ist richtig, aber auch Vertrauen, z.B. auf Atteste.
Ich würde allerdings nicht auf Atteste von Golhahn, oder aus Basel vertrauen, was aber eigentlich schon wieder Sachverstand ist.
Gruß, Klemens
@ Frankenjogger [#14]
Atteste von Goldhahn eignen sich gut als Notizzettel. Die Rückseite ist schließlich unbeschrieben.
Das Angebot ist gelöscht.
@ bovi11 [#15]
Die wären mir als Notizzettel zu teuer.
Humor-Gruß, Klemens
@ drmoeller_neuss [#11]
der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, von einer autorisierten Person vorgenommen wurde (“zeitgerechte Entwertung”)
Ich finde den Begriff "autorisierte Person" äußerst interessant. Das würde ja heißen, dass bei eine Marke die nicht von einem Postbeamten gestempelt wurde, der Stempel falsch ist. Gelegentlich hört oder liest man (auch hier im Forum), dass Sammler ihre Marken selber stempeln dürfen. Das wäre ja dann ein Falschstempel, da nicht von einer autorisierten Person. Dies ist natürlich sehr schwierig zu belegen, außer sie benutzen ein anderes Stempelkissen.
Noch ein Wort zur Rückdatierung. Ersttagsstempel oder andere Sonderstempel werden ja auch länger benutzt und sind dann rückdatiert?
Liebe Grüße
Marc
@ marc123 [#17]
Vielleicht wäre die Formulierung "in einem autorisierten Umfeld" hilfreicher. Allerdings müsste dieses Umfeld dann auch irgendwo definiert werden.
Gruß
Hans-Jürgen
@ Quincy [#18]
Naja, sie wurden ja von einer "autorisierten" Person vorgenommen, und zwar "autorisiert" von einer Person, die den Stempel ansonsten "autorisiert" besitzt.
Ob diese "Unter-Autorisation" regelkonform stattfand, kann ich als "Sub-Autorisierter" nicht einmal wirklich wissen, nicht mal im Ansatz, und ich muss es auch nicht wissen (wie auch). Das ist komplett egal. Die Handlungsanweisungen der privaten Post bezüglich der Stempelnutzung betreffen nur das innere "Rechtsverhältnis" zwischen der DPAG und seinem Vertragspartner, dem stempelführenden "Shopbetreiber". Ich als "Stempelabschläger" stehe in keinerlei Rechtsverhältnis zur Post, sondern in diesem Fall nur in einer zum "Shopbetreiber". Seit die Post privatisiert ist, werden diese internen Prozessanweisungen ja auch nicht mehr in amtlichen Regelwerken veröffentlicht. Das sind reine interne "Dienstanweisungen" (Vertragsbedingungen). Wenn dieser mir den Stempel zweckgebunden übergibt und ich mich innerhalb dieser mir übertragenen "Aufgabe" bewege, bin ich rechtlich gesehen ein legaler "Beauftragter" des "Shopbetreibers". Ich habe hier absolut nichts Falsches getan, ich handel dabei ganz legal in "Treu und Glauben", denn ich als "unschuldig fragender" (= unwissender) Mensch kann davon ausgehen, dass der Shopbetreiber, als wissende Fachperson, mir den Stempel auch geben durfte, d.h. mich beauftragen durfte für ihn (und in seinem Namen) tätig zu werden. Ich wurde somit faktisch und legal von einem Autorisiertem autorisiert den Stempel auf die Briefmarke abzuschlagen. Falls es Mecker von Oben geben sollte, dann nur für den Shopbetreiber.
Das könnte man rechtlich anders betrachten, wenn ich mir der Sache (mit Vorsatz) im Klaren war und ich mit dem Shopbetreiber eine - auch für mich erkennbare "illegale" - Absprache getroffen hätte "Hier hast Du einen 10er, gib mir mal Deinen Stempel übers Wochenende, brauchst Du ja eh nicht, ich bringe ihn Dir am Montag, bevor Du die Bäckerei öffnest, auch wieder vorbei. Versprochen! Das bleibt aber unter uns!". Hier darf ich dann als "unwissender" Stempelempfänger davon ausgehen, dass die Autorisation irgendwie nicht ganz Rechtens ist.
Gruß
Thomas
Kann mal bitte ein Nutzer der Goldhahn Einsteckalben schwarze Seiten nachschauen, ob die Fluoreszenz bei den Marken erhalten bleibt. Vielen Dank!
Ich habe auch 2 Jahrzehnte lang schwarze Einsteckalben genutzt, rate aber inzwischen dazu, lieber weiße zu nehmen. Schwarz kommt immer mit Plastikstreifen. Und Plastikstreifen kommen immer mit einem zähflüssigen Kleber, der entweder im Laufe der Zeit aushärtet und zu lockeren Einsteckstreifen führt oder zu beschädigter Zähnung, weil der Kleber austritt.
Meine Erfahrung mit Goldhahn ist übrigens, dass sich die Einsteckstreifen teilweise lösten. Die Alben sind aber auch 20 Jahre alt, dabei jedoch wenig genutzt worden.
War nach den 20 Jahren die Fluoreszenz noch da? Ich habe alte Alben von anderen Herstellern, bei denen das Markenbild und die Fluoreszenz in die Klemmstreifen bzw. Die Trennblätter übergegangen ist.

Leeres Album mit Geister Marken.
Diese Einsteckbücher mit Kunststoffstreifen kann man in den meisten Fällen leider nur noch entsorgen.
Bitte in die Restmülltonne und nicht in das Altpapier, da sich der schwarz gefärbte Karton nicht wiederverwenden lässt. Auch der Kunststoffanteil kann zu Problemen führen.
Attest vom Händler: Seriös oder nicht ?
Kürzlich bekam ich zusammen mit einigen postfrischen Marken der Berliner Aufdruckserie Mi.Nr. 1-20 das nachstehende Attest des Briefmarkenhauses Goldhahn.

Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, ob ein Attest von einem Händler gleichwertig mit dem eines Bundesprüfers ist.
Und dann macht mich dessen Bestätigung etwas skeptisch, dass zwar Marken und Aufdruck echt seien, aber die Marken dann als ungebraucht beschrieben werden.
Da die Marken über eine saubere Gummierung verfügen, frage ich mich, warum er sie nicht als postfrisch beschrieben hat und warum er überhaupt nichts über die Gummierung schreibt, ob nun echt oder nachgummiert oder gefälscht.
Was haltet ihr davon?
Mit herzlichen Grüßen
Gunther
Hallo Gunther,
diese Papierstücke sollen nur verkaufsfördernd wirken. Ungestempelt kann auch nachgummiert usw. sein.
Bitte bessere Sachen nur mit Expertise vom Prüfer erwerben.
Torsten
@ Shinokuma [#25]
Atteste von Goldhahn sind Spitze!
Man kann die Rückseiten bestens als Notizzettel verwenden.
Anschließend kann man Papierflieger daraus machen.
Ansonsten sind die für die Tonne.
Hallo Shinokuma
Attest dieser Attest ist nichts wert es handelt sich um eine Bestätigung eines wie oben ja steht ein BRIEFMARKEN-SACHVERSTÄNDIGER wie Torsten Grunwald schon erwähnte (verkaufsfördernd wirken)
Das ist ein Befund eines Prüfers

bitte auch hier immer alles genau durchlesen
Hier ein Attest eines Prüfers

und der unterschied ist klar
dieser Befund und Attest wurde von mir aus dem Internet runtergeladen
bitte auch hier immer alles genau durchlesen.
Gruss pritt
@ Shinokuma [#25]
Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, ob ein Attest von einem Händler gleichwertig mit dem eines Bundesprüfers ist.
Der Form halber: "Bundesprüfer" hat es in der Philatelie nicht gegeben. Die Bezeichnung auf älteren Attesten war irreführend und hat sich sprachlich teils bis heute festgesetzt (genauso wie Postämter - diese existieren seit 1995 nicht mehr).
Zur eigentlichen Eingangsfrage: Atteste von Händlern können durchaus seriös sein. Allerdings würde ich in diesem Fall davon Abstand nehmen, da in der Beschreibung des Attestes das für den Katalogwert ausschlaggebende Wort "postfrisch" vermieden wurde. Stattdessen wird in dem Attest von "ungestempelt" geschrieben, was inhaltlich auch auf Falzware und entfalztes Material zutreffen würde.
Gruß
Stefan
Liebe Sammlerfreunde,
die heutigen Beiträge habe ich an das frühere Goldhahn Thema angehängt.
@ pritt [#28]
dieser Befund und Attest wurde von mir aus dem Internet runtergeladen
Du kannst auch gerne auf die Atteste Datenbank verweisen. Goldhahn ist einmal dabei, aber nur als Beiwerk einer seriösen Auktion (185. Dresdner Briefmarken Auktion -
https://www.dresdner-briefmarkenauktion.de ):
https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/suchen/ablage/374
Mittlerweile sind über 26.000 Atteste, Befunde und ähnliche Urkunden enthalten und nach verschiedenen Kriterien in Sekunden abzurufen, nach Gebieten, Prüfernamen, Prüfervereinigungen und Zeiträumen sowie einer Kombination aus diesen "Bausteinen".
Wer möchte kann gerne solche Prüfnachweise aus der eigenen Sammlung scannen und einstellen um die Datenbank zu erweitern, besonders aus den eigenen Sammlungen, aber auch die Prüfnachweise der grossen Seltenheiten aus den Auktionen, die im Internet mit Beschreibung zu finden sind, werden sehr gerne gesehen (mit Quelle = Auktionshaus und Auktionsnummer angeben).
Schöne Grüsse, Richard
@ Richard [#30]
Ob "Atteste" von Goldhahn in eine seriöse Atteste-Datenbank gehören, darüber kann man trefflich streiten.
Ich meine, sie gehören da nicht hinein.
Goldhahn nennt die Dinger zwar Atteste, tatsächlich haben sie aber mit dem, was landläufig unter Attesten verstanden wird, nichts zu tun.
Goldhahn nutzt die Situation leidlich aus, dass die meisten Briefmarkensammler nicht zwischen "postfrisch" und "ungebraucht" und "ungestempelt" unterscheiden können.
Die Lektüre des Vorwortes in jedem einfachen Michel-Katalog reicht vollkommen aus, um Unklarheiten zu beseitigen.
Auch Shinokuma spricht in seinem Beitrag von einen "postfrischen" Satz, und zeigt ein Goldhahn-Attest mit dem Begriff "Ungestempelt". Beides passt nicht zusammen.
Grundsätzlich sind die Begriffe "Sachverständiger" und "Attest" nicht besonders geschützt. In dem Goldhahn-Attest steht wahrscheinlich nichts falsches (die dazu gehörigen Marken kenne ich nicht). Immerhin bekommt man einen Satz mit echtem Aufdruck, was bei vielen ebay-Angeboten mit verschwurbelten Beschreibungen nicht der Fall ist.
@ drmoeller_neuss [#32]
Auch Shinokuma spricht in seinem Beitrag von einen "postfrischen" Satz, und zeigt ein Goldhahn-Attest mit dem Begriff "Ungestempelt". Beides passt nicht zusammen.
Ich zitiere Shinokuma:
Und dann macht mich dessen Bestätigung etwas skeptisch, dass zwar Marken und Aufdruck echt seien, aber die Marken dann als ungebraucht beschrieben werden.
Da die Marken über eine saubere Gummierung verfügen, frage ich mich, warum er sie nicht als postfrisch beschrieben hat und warum er überhaupt nichts über die Gummierung schreibt, ob nun echt oder nachgummiert oder gefälscht.
Ich denke, jeder, der nicht aus Dummersbach kommt, hat diese korrekte Aussage verstanden.
@ pritt [#28]
Interessant ist bei dem Attest von Herrn Kroschel aber auch, daß er oben erst von "Marke ungebraucht" spricht, um dann weiter unten zu sagen, daß die "Marke in fehlerfreier gebrauchter Erhaltung" sei. Was denn jetzt? Das sollte in einem teuer bezahlten Attest nicht vorkommen.
Beste Grüße,
Bernhard
@ Richard [#33]
Du solltest den ganzen Beitrag zitieren.
Im ersten Satz schreibt Shinokuma: " Kürzlich bekam ich zusammen mit einigen postfrischen Marken der Berliner Aufdruckserie Mi.Nr. 1-20 das nachstehende Attest des Briefmarkenhauses Goldhahn."
Daraus schliesse ich, dass Shinokuma davon ausgeht, einen postfrischen Satz bekommen zu haben, zumindest einen solchen bei Goldhahn bestellt zu haben.
Im weiteren Text redet dann Shinokuma von "Ungebraucht", während in dem Goldhahn-Attest "Ungestempelt" steht. "Ungestempelt" bedeutet noch weniger als "Ungebraucht".
Das Attest des VPEX-Prüfers Kroschel zeigt, dass auch Prüfer die Begriffe durcheinander werfen. "Die Marke ist echt und ungebraucht mit unbehandelter Originalgummierung. Sauber entfalzt mit Haftstelle." Hier sollte man das Wort "unbehandelt" streichen, denn durch das Aufkleben eines Falzes wird nun einmal die Gummierung verändert.
Lustig wird es im zweiten Abschnitt "Die Marke . . . befindet sich zum Zeitpunkt der Prüfung in fehlerfreier gebrauchter Erhaltung". Der Sinn des Wortes "gebraucht" erschliesst sich mir an dieser Stelle nicht, weil im ersten Abschnitt eindeutig von einer ungebrauchten Marke die Rede ist. Und eine Haftstelle neben dem Falzrest ist nun einmal ein Fehler, was die Verwendung von "fehlerfrei" ausschliesst.
Liebe Philaseiten Freunde,
ich denke, ich sollte mal einiges klarstellen.
1. Ich habe noch nie irgendetwas bei Goldhanhn bestellt.
2. Ich habe von dem "attestierten" Satz nur 5 Werte von einem Tauschfreund ohne jede Gegenleistung erhalten.
3. Ich habe die Marken nach persönlicher Inaugenscheinnahme als postfrisch beschrieben, weil die Gummierung intakt und ohne Falzreste ist. Da ich jedoch kein Experte bin, kann ich eine Nachgummierung nicht ausschließen.
4. Ich habe mit dem Begriff "ungebraucht" lediglich das "Attest" falsch zitiert, in dem ungestempelt steht.
Das bitte ich zu entschuldigen. Ist wohl im Eifer des Gefechts passiert.
Da ich nicht einmal weiß, durch wie viele Hände die Marken gegangen sind, bevor sie mich erreichten, will ich zur Ehrenrettung von Herrn Goldhahn zu bedenken geben, dass wegen besagter Umstände immerhin die Möglichkeit besteht, dass die Marken zum Zeitpunkt seiner Prüfung tatsächlich nur ungestempelt, also womöglich ohne Gummierung waren, und erst im Nachhinein von jemandem in betrügerischer Absicht nachgummiert wurden. Das bedarf jedoch einer fachlichen Überprüfung, die ich mir persönlich nicht zutraue.
Mit herzlichen Grüßen
Gunther
@ Shinokuma [#36]
Hallo Gunther,
grundsätzlich gilt gleichwohl: "Atteste" von Goldhahn sind praktisch wertlos. Die Blättchen werden auch von keinem einigermaßen Sachkundigen ernst genommen. Sie haben nichts mit Attesten richtiger Prüfer zu tun.
Und das beispielhaft gezeigte Attest von Claudius Kröschel enthält recht offensichtlich einen Schreibfehler.
Grüße
Dieter
@ Shinokuma [#36]
Wenn das so wäre, hätte er ungebraucht ohne Gummi angeben müssen, er muss aber nichts, weil er kein Prüfer ist und das Papier kein Attest ist.
Ich möchte aber hier deutlich sagen, das ich nicht davon ausgehe, dass er betrügerische Absichten hat, er macht die Ware einfach nur schöner.
Torsten
@ bovi11 [#37]
Hallo Dieter,
die Angabe gebraucht stammt aus einem davor gefertigten Attest, darf eigentlich nicht passieren.
Wenn sich der Besitzer meldet, erhält dieser einen neuen korrekten Attest.
Torsten
@ Shinokuma [#36]
1. Ich habe noch nie irgendetwas bei Goldhanhn bestellt.
2. Ich habe von dem "attestierten" Satz nur 5 Werte von einem Tauschfreund ohne jede Gegenleistung erhalten.
3. Ich habe die Marken nach persönlicher Inaugenscheinnahme als postfrisch beschrieben, weil die Gummierung intakt und ohne Falzreste ist. Da ich jedoch kein Experte bin, kann ich eine nachgummierung nicht ausschließen.
4. Ich habe mit dem Begriff "ungebraucht" lediglich das "Attest" falsch zitiert, in dem ungestempelt steht.
Hallo Gunther,
ich denke Du hast Punkt 5 noch nicht berücksichtigt.
(5) Das Goldhahn "Attest" ist kein Fotoattest, d.h. die Marken, die Du ohne Gegenleistung (z.B. Zahlung) erhalten hast, müssen ausnahmslos nichts mit dem im "Attest" bezeichneten Stücken zu tun haben. Sie können einmal oder mehrfach ausgetauscht worden sein.
Bedeutet: Die Dir geschenkten (ausgetauschten ?) Marken können aber müssen nicht echt sein und die Aufdrucke erst recht nicht.
Ein Goldhahn Prüfsignum auf der Rückseite der Marken gibt es vermutlich auch nicht - und selbst dieses kann falsch sein.
Seit vielen Jahren gibt es im BPP und vermutlich den anderen grossen Prüfervereinigungen nur noch Fotoatteste, damit die Stempelei auf den Marken ein Ende hat.
Schöne Woche, Richard
Nachtrag gleicher Tag 11:40 Uhr:
Um diese Uhrzeit hätte ich doch besser schlafen statt schreiben sollen. Heute wurde ich von Thomas (DL8AAM) darauf hingewiesen, dass umseitig die Abbildung der Marken zu finden sei. Jetzt kommt es darauf an, ob jeder Besitzer oder Eigentümer von Marken UND Attest bei jedem Übergang des Loses diese genau verglichen haben, auch das ist nicht bekannt.
Ich bitte meinen Beitrag geistig zu streichen.
Schone Grüsse, Richard
@ Richard [#40]
Hallo Richard,
ja, Thomas hat recht. Auf der Rückseite befindet sich tatsächlich ein sehr gutes Foto des Satzes und ich hatte natürlich die mir überlassenen Marken sorgfältig auf Übereinstimmung mit dem Foto überprüft. Es sind also wirklich diese Marken.
So bleibt nur noch die Frage, ob Goldhahn die Marken als ungestempelt bezeichnete, weil er wusste, dass die Gummierungen nicht original sind, oder ob sie erst im Nachhinein nachgummiert wurden.
Denn ein Profi wie Goldhahn hätte auf dem Attest mit Sicherheit postfrisch geschrieben, wenn die Gummierung zum Zeitpunkt der Prüfung echt gewesen wäre.
Oder sieht das hier jemand anders?
Mit herzlichen Grüßen
Gunther
@ Shinokuma [#41]
"So bleibt nur noch die Frage, ob Goldhahn die Marken als ungestempelt bezeichnete, weil er wusste, dass die Gummierungen nicht original sind, oder ob sie erst im Nachhinein nachgummiert wurden.
Denn ein Profi wie Goldhahn hätte auf dem Attest mit Sicherheit postfrisch geschrieben, wenn die Gummierung zum Zeitpunkt der Prüfung echt gewesen wäre.
Oder sieht das hier jemand anders?"
Es kennzeichnet
"Atteste" von Goldhahn, dass fast ausschließlich von ungestempelt die Rede ist. Unter dieser Bezeichnung kann mann allerlei Müll subsumieren.
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Hier das typische Goldhahn-Angebot bei dem jeder nachgummierte oder entfalzte Kram geliefert werden kann –
„in ungestempelter Luxusqualität mit Farb-Foto-Attest und Echtheitsgarantie!“:
https://www.goldhahn.de/BRD-Bund-nbsp%3B-POSTHORN-SATZ-123-138-UNGESTEMPELT
Hier ein Goldhahn-Angebot des tatsächlich postfrischen Posthornsatzes – 400,00 Euro teurer – und mit einem richtigen Attest von Schlegel:
https://www.goldhahn.de/BRD-Posthorn-Satz-Nr.-123-138-postfrisch-mit-Farbfotoattest-Schlegel
@ bovi11 [#42]
Hallo Bovi,
nennt sich das nicht unlauterer Wettbewerb oder Verbrauchertäuschung oder was auch immer ?
Kann der APHV dagegen vorgehen oder ist Dir bekannt, ob er dies bereits regelmässig mit Abmahnungen macht und Kohle vom "Silberfuchs" (*) kassiert ?
(*) Für Unkundige. Silberfuchs wurde er in der Vergangenheit vielfach genannt, um Klagen von Goldhahn zu vermeiden. Auf Philaseiten darf sein Namen natürlich geschrieben werden, aber nur wenn Fakten geschrieben werden.
Schöne Grüsse, Richard
@ bovi11 [#42]
Goldhahn gibt eine "Echtheitsgarantie". Kann da ein Käufer nicht auf Erfüllung pochen, wenn sich herausstellt, dass sich wie auch immer manipulierte Marken in dem Satz befinden? Echt bezieht sich ja auf die gesamte Marke und nicht nur auf die Vorderseite - oder?
@ spain01 [#44]
Da muss man bei Goldhahn eben schauen, worauf sich die Echtheitsgarantie beziegt.
Wenn der einen ungestempelten Posthornsatz anbietet, sind die Marken selbst sicherlich echt. Wenn der Käufer dann einen entfalzten oder neu gummierten Satz bekommt, hat er eben einen ungestempelten Satz echter Marken erhalten.
Deshalb sollte man nur bei seriösen Anbietern kaufen.
@ spain01 [#44]
Ich vertrete die gleiche Ansicht wie der BPP. "Echt" bezieht sich auf alle Teile der Marke, und eine Marke mit Nachgummi ist verfälscht und wird vom BPP entsprechend mit "Gummierung falsch" gekennzeichnet.
Die Frage bleibt offen, ob man Marken ohne Gummi als "echt" bezeichnen kann.
Hier noch einmal die Definitionen des BPPs [1]:
ungebraucht
Ungebrauchte Marken sind nicht entwertete Marken, die Originalgummierung mit Falz(en), Falzspur(en) oder Haftspur(en) haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken. Eine ungebrauchte Marke ist keine mangelhafte postfrische Marke.
Marken ohne Gummierung (insbesondere bei klassischen Marken), aber mit erkennbaren Tintenspiegeln, gelten als „ungestempelt“. Marken ohne Gummierung oder mit Teilgummierung gelten als „ungebraucht ohne Gummierung“.
Der von Goldhahn verwendete Begriff "ungestempelt" ist die unterste Kategorie. Wenigstens bekommt man keine Ganzfälschungen geliefert, wie bei manchen ebay-Anbietern.
Im übrigen lässt sich Goldhahn auch nicht über die Qualität der attestierten Marken aus. "Echte" Marken können natürlich Zahnfehler oder Stockflecken haben oder entfalzt sein. Dadurch werden sie ja nicht zu Fälschungen.
[1]
https://www.bpp.de/philatelistische-begriffsbestimmungen-und-erlaeuterungen
@ drmoeller_neuss [#46]
https://www.ebay.de/itm/276840786733
70 + 80 Pf. zwar echt, aber nachgezähnt.
@ Richard [#47]
Am 6. Februar habe ich auf stampx in einem Beitrag im Thema "(Ver)Fälschungen, Täuschungen bei Ebay" selbst hingewiesen, dass die Marken (Angebotsnummer 276840786733) nachgezähnt sind. Der Verkäufer hat sie als postfrisch und mit einem Katalogwert von 2200 EUR beworben, der nur für einwandfreie Marken gilt.
Offensichtlich hat der Verkäufer mitgelesen und den Artikel selbst beendet, da "das Angebot einen Fehler enthielt".
Übrigens kommt das Thema "(Ver)Fälschungen, Täuschungen bei Ebay" auf über 4 Millionen Aufrufe, viel mehr als alle Klassik-Themen zusammen. Gefühlt 99 % der Meldungen sind gerechtfertigt und führen zu einer Löschung der betroffenen Artikel auf ebay, nur in vielleicht ein Prozent der Fälle schiesst man über das Ziel hinaus.
Man kann gegen Goldhahn sagen was man will - ich kaufe da sehr gerne im Shop vor Ort. Da bekommt man immer richtig günstig Zubehör und gebrauchte Alben aller möglichen Hersteller, die stellenweise noch nahezu neuwertig sind, und ich sage mir halt, wenn ich die Alben dann benutze, bekommen sie auch mit der Zeit Gebrauchsspuren und bei 3-5 Euro für ein Lindner oder Safe Album mit Seiten drin plus Schuber kann man nichts sagen.
Nur Marken würde ich da auch nicht kaufen